Amt sblatt. Fastnachtsumzüge HAGENBACH. in der Verbandsgemeinde

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Amt sblatt. Fastnachtsumzüge HAGENBACH. in der Verbandsgemeinde"

Transkript

1 Jahrgang 39 (124) Nr. 5/2016 Freitag, 5. Februar 2016 Amt sblatt der Verbandsgemeinde Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt HAGENBACH Fastnachtsumzüge in der Verbandsgemeinde Berg: Sonntag, 7. Februar 2016, 13:00 Uhr Neuburg: Montag, 8. Februar 2016, 13:30 Uhr Hagenbach: Dienstag, 9. Februar 2016, 13:30 Uhr Wir an Rhein und Lauter...

2 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 N OTDIENSTE ohne Gewähr Notrufnummern Polizei 110 Polizei-Inspektion Wörth 07271/ Feuerwehr 112 Rettungsleitstelle - Notruf (Krankentransport, Rettungsdienst/Notarzt) Ärztlicher Bereitschaftsdienst Einheitliche Telefonnummer: (ohne Vorwahl) Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Kandel, Asklepios-Klinik, Luitpoldstr. 14 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von Uhr bis Uhr am Folgetag. Mittwoch von Uhr bis Donnerstag Uhr. Freitag von Uhr bis Montag Uhr. Im Notfall immer 112 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen wie starken Herzbeschwerden, Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen muss direkt der Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden, der innerhalb kürzester Zeit beim Patienten ist. DRK-Rettungs- und Notarztdienst, Krankentransport Rund um die Uhr erreichbar - Tel. ohne Vorwahl 19222, Mobiltelefon mit Vorwahl 07273/ Apothekendienst Die Notdienst-Apotheken sind an den genannten Tagen von Uhr bis zum folgenden Tag Uhr dienstbereit. Der Notdienst der Apotheken wurde eingerichtet, damit jederzeit für dringende Notfälle Arzneimittel zur Verfügung stehen. Dienstbereite Apotheken (vorbehaltlich kurzfristiger Aktualisierungen): Sonntag, Bienwald-Apotheke, Tel.: 07275/1204 Hauptstr. 59, Kandel Montag, Marien-Apotheke, Tel.: 07273/1224 Marienstr. 2, Hagenbach Dienstag, Apotheke im Maximilian Center, Tel.: 07271/ Maximilianstr. 1, Wörth Mittwoch, Fröschel-Apotheke, Tel.: 07271/52524 Siemensstr. 31, Jockgrim Donnerstag, Tulla-Apotheke, Tel.: 07271/41448 Tullastr 3 A, Wörth Freitag, St. Georgs-Apotheke, Tel.: 07275/1350 Hauptstr. 95, Kandel Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00-12:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 14:30-16:30 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 14:30-18:00 Uhr 08:00-12:00 Uhr / 14:30-16:30 Uhr :30 Uhr Es besteht die Möglichkeit der individuellen Terminabsprache außerhalb der regulären Öffnungszeiten unter Tel / (Zentrale), info@vg-hagenbach.de, Fax-Nr / Ansage des Apothekennotdienstes über landeseinheitliche Rufnummern: PLZ. Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst 06./ : ZA Johannes Krebs, Herxheim, Am Kleinwald 40, Tel / Der zum Notfalldienst eingeteilte Zahnarzt muss jedoch auch außerhalb dieser Sprechzeiten jederzeit für den Patienten erreichbar sein (auch telefonisch). Augenarzt: 06./ und Mittwoch, : Dr. Paulig, Annweiler, Bahnhofstr. 21, Tel / Notfallsprechstunde: Samstag und Sonntag: 11:00 bis 12:00 Uhr Der augenärztliche Bereitschaftsdienst umfasst folgende Zeiten: Samstag: 07:00 Uhr - Montag 07:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr - Donnerstag 07:00 Uhr An gesetzlichen Feiertagen: Vom Vorabend des Feiertages 20:00 Uhr bis zum Tag nach dem Feiertag 07:00 Uhr. (Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbeantworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren). Beratungsstelle bei Vergiftungsunfällen Klinische Toxikologie Universitätsklinikum, Langenbeckstr. 1, Mainz Tel /19240, Telefax: 06131/ Wasserversorgung Stördienst: Tel. 0621/ (Leitstelle) Gasversorgung Bereitschaftsdienst der Gasversorgung THÜGA Erdgas-Rheinpfalz: Tel Betriebsstelle Rülzheim:- Tel / Stromversorgung Pfalzwerke Netz AG Kandel, Landauer Str. 28, Kandel, Tel /955410, Fax 07275/ Bei Störungen im Stromnetz: Tel. 0800/ Kabelfernsehen PrimaCom (Stördienst), Tel. 0341/ Weitere Infos, Service- und Beratungsdienste siehe unter Was sonst noch interessiert Konten der Verbandsgemeindekasse Sparkasse Germersheim-Kandel BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: MALADE51KAD IBAN: DE VR-Bank Südpfalz eg BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: GENODE61SUW IBAN: DE Postbank Ludwigshafen BLZ / Kto.-Nr BIC-SWIFT: PBNKDEFF IBAN: DE

3 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 AMTLICHER TEIL VERBANDSGEMEINDE Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Am Rosenmontag, dem 8. Februar 2016 und am Faschingsdienstag, dem 9. Februar 2016 bleibt die Verbandsgemeindeverwaltung nachmittags geschlossen. Die Öffnungszeiten am Vormittag bleiben unverändert von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung Faschingsumzüge in Berg / Pfalz, Neuburg am Rhein und Hagenbach Wie bereits in den Jahren zuvor, finden auch dieses Jahr wieder Faschingsumzüge in den Ortsgemeinden Berg/Pfalz, Neuburg am Rhein und in der Stadt Hagenbach statt. Berg / Pfalz am Sonntag, dem 7. Februar 2016 um 13:00 Uhr Neuburg am Rhein am Rosenmontag, dem 8. Februar 2016 um 13:30 Uhr Hagenbach am Dienstag, dem 9. Februar 2016 um 13:30 Uhr Zugrouten Berg Der Aufstellungsort des Zuges und die Straßen durch die sich der Zug bewegt: Start und Aufstellung findet am Sportplatz statt, dann geht es über die Waldstraße - Römerring Beethovenstraße - Kettelerstraße - Reisigstraße - Bruchbergstraße - Waldstraße bis zur Gemeinschaftshalle, insbesondere Straßenkreuzungen und Einmündungen sind ausreichend durch Ordner zu sichern, so dass Zuschauer auf mögliche Gefahren aufmerksam werden. Es ist darauf zu achten, dass ein eventueller Aufenthalt auf dem Platz vor der Gemeinschaftshalle durch Umzugswagen und Teilnehmer möglichst bis 18:30 Uhr beendet ist. Ansonsten sind die Daten der Umzugswagen aufzunehmen um ggf. Bußgelder zu erteilen. Neuburg Der Aufstellungsort des Zuges und die Straßen durch die sich der Zug bewegt: Bahnhofstraße - Hauptstraße - Rheinstraße - Friedhofstraße - Feldstraße - Hauptstraße bis Rathausplatz. Insbesondere Straßenkreuzungen und Einmündungen sind ausreichend durch Ordner zu sichern, die die Zuschauer auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen haben. Das Abkürzen über Almendgassen ist nicht erlaubt, da dies in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen und Schäden bei Anwohnern geführt hat. Es ist darauf zu achten, dass ein eventueller Aufenthalt am Schiffermast durch Umzugswagen und Teilnehmer möglichst bis 18:30 Uhr beendet ist. Ansonsten sind die Daten der Umzugswagen aufzunehmen um ggf. Bußgelder zu erteilen. Je nach Zuglänge behält sich das Ordnungsamt vor, die Zugstrecke wie folgt zu ändern: Soweit der Zug am Dorfplatz komplett vorbei ist wird dieser nicht über die Schulstraße, sondern über die Hauptstraße zurück zum Schiffermast geführt, ansonsten wird die Schulstraße genutzt. Daher sind auch die Halteverbotszeichen in der Schulstraße mindestens 3 Tage vor dem Tag der Veranstaltung aufzustellen. Hagenbach Aufstellungsort des Zuges: Schloßgärtenstraße/Höhe Schwesternhaus - über die Friedenstraße bis zum Festplatz. Zugbewegung, Schloßgärtenstraße - Bahnhofstraße - Marienstraße - Prof.-Eichmann-Straße - Friedrich-Ebert-Straße - Kreuzstraße - Raiffeisenstraße - Konrad-Adenauer-Ring Am Stadtrand - bis zum Festplatz. Es ist darauf zu achten, dass ein eventueller Aufenthalt auf dem Festplatz durch Umzugswagen und Teilnehmer möglichst bis 18:30 Uhr beendet ist. Ansonsten sind die Daten der Umzugswagen aufzunehmen um ggf. Bußgelder zu erteilen. Die Teilnahme an den Umzügen ohne Versicherung ist nicht erlaubt. Teilnehmer ohne Versicherung werden von der Teilnahme an den Umzügen ausgeschlossen. Wichtige Informationen für Teilnehmer und Zuschauer der Faschingsumzüge in der Verbandsgemeinde Es verbleiben nur noch wenige Tage bis zum Beginn der so genannten 5. Jahreszeit. Damit die Stimmung bei den Umzügen innerhalb unserer Verbandsgemeinde weiterhin in alt bewährter Tradition genossen und fortgeführt werden kann, gibt es einige Regeln und Vorschriften, die es zu beachten gilt. Die Erfahrungen in den letzten Jahren in umliegenden Gemeinden, mit zum Teil schweren Unfällen haben gezeigt, dass es bei den Umzügen nicht ganz ohne Regeln geht. Vorbeugend hat das Ordnungsamt der Verbandsgemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der Polizeidienststelle Wörth für alle Umzugsteilnehmer ein Infoblatt erstellt, welches wir den Teilnehmern bei der Anmeldung zu den Umzügen aushändigen werden. Damit die heitere Stimmung nicht umschlägt, sollte sich im Interesse aller Umzugsteilnehmer und Zuschauer an folgende Sicherheitshinweise gehalten werden. Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz regelt klar die Abgabe und den Konsum von Alkohol: Verboten ist die Abgabe und der Konsum bei Jugendlichen unter 16 Jahren. Ab 16 Jahren sind Bier, Wein und Mixgetränke mit Bier und Wein erlaubt. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke, nach dem Gesetz sog. branntweinhaltige Getränke, dürfen an Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden. Verantwortlich ist der Anmeldende bzw. derjenige, der als Verantwortlicher benannt wird. Es gilt zu beachten, dass der Verantwortliche bei Missachtung entsprechende Strafen zu erwarten hat. Lärmschutz Alle motorisierten Teilnehmer mit entsprechender Musikanlage sollten es während der Wartezeit bis zum Zugbeginn vermeiden, die Musikanlagen mit übertriebener Lautstärke zu betreiben, um auch die betroffenen Anwohner in dieser Zeit nicht über Gebühr zu belasten. Sollte der Aufforderung des Ordnungspersonals der Verbandsgemeinde bzw. der Polizei hier nicht Folge geleistet werden, kann dies im Einzelfall einen Ausschluss vom Zug zur Folge haben. Lautsprecher auf den Wagen sind nur nach vorne oder nach hinten auszurichten, damit die Zuschauer, die oft sehr dicht an den vorbeifahrenden Fahrzeugen stehen, nicht direkt mit dem Lärm konfrontiert werden. Werden Abweichungen festgestellt, hat dies den Ausschluss vom Umzug zur Folge, da diese Bedingung schon einige Jahre Gültigkeit hat und man sich entsprechend darauf einstellen konnte. Fahrzeuge, auf denen Personen befördert werden, müssen ein fest mit dem Wagen verbundenes Geländer mit einer Mindesthöhe von 100 cm aufweisen. Aufbauten müssen so befestigt sein, dass sie auch bei Notbremsungen nicht vom Wagen fallen können. Das zulässige Gesamtgewicht eines Anhängers darf durch den Aufbau nicht überschritten werden. Die Bremseinrichtung muss funktionieren. Die Feststellbremse muss so zugänglich sein, dass sie im Notfall schnell bedient werden kann. Das Auf- oder Absteigen vom Faschingswagen während der Fahrt ist verboten. Aufstiegsmöglichkeiten müssen während der Fahrt so befestigt sein, dass eine Benutzung ausgeschlossen ist. Es ist verboten, auf den Wagen hochprozentigen Alkohol zu konsumieren und an Zuschauer auszugeben. Die Fahrer der Zugmaschinen haben unter Umständen mit einer Alkoholkontrolle der Polizei zu rechnen.

4 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 Die für Fahrzeuge zulässige Höchstgeschwindigkeit während des Umzuges beträgt 6 km / h. Alle Fahrzeuge müssen verkehrs- und betriebssicher sein, sowie soweit vorgeschrieben, eine gültige Hauptuntersuchung aufweisen. Beim Werfen von Bonbons und anderen Artikeln ist darauf zu achten, dass dies in einem angemessenen Abstand zum Wagen erfolgt, um die Kinder beim Einsammeln der Präsente vor Kollisionen zu schützen. Weiterhin müssen zur Vermeidung von Kollisionen der motorisierten Fahrzeuge mit Zuschauern mindestens jeweils 2 Teilnehmer neben den Achsen des Fahrzeugzuges zu Fuß begleiten und hierdurch sichern. Musikanlagen dürfen nur bis zu einem Maximalpegel von 80 db betrieben werden. Das Ordnungsamt und die Polizei behalten sich vor, während den Umzügen Messungen vorzunehmen und etwaige Überschreitungen kostenpflichtig mit Bußgeldern zu ahnden. Ebenfalls können Zuwiderhandlungen zum Ausschluss der weiteren Zugteilnahme führen. Der Umzug endet spätestens um 18:30 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt haben alle Fahrzeuge den Platz am Schiffermast in Neuburg am Rhein, den Festplatz in Hagenbach und den Platz vor der Gemeinschaftshalle in Berg/Pfalz verlassen zu haben. Zuwiderhandlungen werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz geahndet. Es ist verboten Konfetti, Papierschnipsel usw. zu werfen. Festgestellte Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeldbescheid von mindestens 100 oder höher geahndet. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, dem 13. März Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die für die Stadt Hagenbach, die Ortsgemeinden Berg(Pfalz), Neuburg am Rhein und Scheibenhardt wird in der Zeit vom bis zum während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstraße 20, Hagenbach, Wahlamt für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am bis 12:30 Uhr, bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Ludwigstraße 20, Hagenbach, Wahlamt Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Nr. 51 Germersheim durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. 5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte. 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte, a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum ) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum ) versäumt haben, b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung gelangt ist. Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum , 18:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach mündlich oder schriftlich beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter zur Verfügung. Der Antrag kann auch per an folgende -Adresse gerichtet werden: wahlamt@vg-hagenbach.de. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15:00 Uhr, gestellt werden. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15:00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderungen kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 6. Mit dem Wahlschein werden zugleich ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises, ein amtlicher Stimmzettelumschlag, ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener orangefarbener Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Hagenbach, Die Verbandsgemeinderverwaltung Reinhard Scherrer, Bürgermeister Landtagswahl am 13. März So wird gewählt Am 13. März 2016 wählen die Bürgerinnen und Bürger die 101 Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtages für fünf Jahre. Sie haben dabei die Gelegenheit, Personen Ihres Vertrauens

5 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 als Ihren Wahlkreiskandidaten oder über die Landes- und Bezirklisten der Parteien zu wählen. Nutzen Sie daher Ihre Einflussmöglichkeiten und gehen Sie zur Wahl. Im folgenden Text werden die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Landtagswahl erläutert. Wer darf wählen, wer gewählt werden? Ihre Stimme abgeben - also das aktive Wahlrecht ausüben - dürfen bei der Landtagswahl alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und dürfen nicht vom Stimmrecht ausdrücklich ausgeschlossen sein. Außerdem müssen Stimmberechtigte seit mindestens drei Monaten in Rheinland-Pfalz eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten. Bei mehreren Wohnungen gilt das Stimmrecht nur am Ort der Hauptwohnung. Auch wer für ein Mandat im Landtag kandidiert, muss diese Voraussetzungen der Stimmberechtigung erfüllen und darf vom Stimmrecht oder von der Fähigkeit zur Besetzung öffentlicher Ämter nicht ausgeschlossen sein (Wählbarkeit). Die Wahlbenachrichtigung Formelle Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts ist grundsätzlich die Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Wahl. Wer im Wählerverzeichnis steht, erhält bis spätestens 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 26. Februar 2016 bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zur Überprüfung des Stimmrechts melden. Gewählt werden kann entweder am 13. März 2016 im Wahllokal oder bereits ab Anfang Februar 2016 per Briefwahl. Wie wähle ich im Wahllokal? Im Wahllokal wird die Wahlbenachrichtigung dem Wahlvorstand gegeben und auf Verlangen der Personalausweis vorgezeigt. Anschließend erhalten Sie den Stimmzettel zum Ausfüllen in einer Wahlkabine. Der gefaltete und in einen Briefumschlag gesteckte Stimmzettel wird in die Wahlurne geworfen, nachdem der Wahlvorstand die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerkt hat. Wie funktioniert die Briefwahl? Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält einen Wahlscheinantrag, der - unterschrieben - bei der zuständigen Verwaltung abgegeben oder in einem Briefumschlag dorthin gesendet wird. Zuständige Verwaltung ist die Verbandsgemeinde, die verbandsfreie Gemeinde oder die Stadt, in der Sie wohnen. Die Anträge können dort auch persönlich oder per gestellt werden, allerdings nicht per Telefon oder SMS. Mit einer entsprechenden Vollmacht können Sie auch einen Dritten mit der Antragstellung beauftragen. Die dritte Person kann Briefwahlunterlagen für bis zu vier Bevollmächtigungen entgegennehmen. Die Briefwahlunterlagen, die die Verwaltung versendet, enthalten neben dem Wahlschein den Stimmzettel, ein Merkblatt mit Hinweisen zur Briefwahl sowie zwei farbige Umschläge. In den blauen Umschlag wird der ausgefüllte Stimmzettel gesteckt. Dieser Umschlag wird nicht zugeklebt. In den orangefarbenen Umschlag kommen der unterschriebene Wahlschein sowie der blaue Umschlag mit dem Stimmzettel. Der verschlossene Wahlbriefumschlag muss spätestens am Wahltag beim Wahlvorstand sein; deshalb sollte dieser am Mittwoch, dem 9. März 2016, in den Briefkasten geworfen werden. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu beantragen und im Bürger- oder Briefwahlbüro der zuständigen Verwaltung sogleich seine Stimme abzugeben. Weitere Informationen erhalten Sie im Internetangebot des Landeswahlleiters unter Sprechstunde zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung Für Fragen und Auskünfte zu diesem Themenkomplex steht der Bevölkerung ab sofort jeden ersten Mittwoch im Monat in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr in Zimmer 301 im 2. OG der Verbandsgemeindeverwaltung Holger Bast von der Lebenshilfe für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorher bei Herrn Bast unter der Tel / einen Termin, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Sprechtag der Rentenversicherung Die Auskunfts- und Beratungsstelle Speyer der Deutschen Rentenversicherung, früher LVA und BfA, hält bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach am Mittwoch, dem 13. April 2016 von 09:00 bis 15:00 Uhr einen Sprechtag ab. Die Fachberater informieren über alle Belange der gesetzlichen Rentenversicherung, über rechtliche Neuerungen und geben allgemeine Auskünfte zur zusätzlichen Altersvorsorge. Sie sind bei der Klärung des Versicherungskontos und bei der Antragstellung behilflich. Terminreservierungen werden unter Angabe der Versicherungsnummer bei der Verbandsgemeinde Hagenbach, Zimmer 108, Herr Fuhrmann, Tel / oder Frau Böringer, Tel / entgegengenommen. Mitzubringen sind der Personalausweis/Pass, alle Rentenversicherung betreffenden Unterlagen, wenn Zeiten der Kindererziehung geltend gemacht werden, das Familienbuch oder Geburtsurkunden der Kinder sowie sonstige Nachweise über Heirat oder Scheidung. Auskünfte über Ansprüche anderer Personen, z.b. Ehegatten, werden nur gegen Vorlage einer entsprechenden Vollmacht erteilt. Helfen Sie uns helfen Die Unterbringung der weiter steigenden Zahl von Flüchtlingen stellt uns vor große Herausforderungen. Das Sozialamt Hagenbach sucht ständig nach entsprechendem Wohnraum. Wenn Sie sich vorstellen können, Wohnräume an die Verbandsgemeinde zu vermieten, dann wenden Sie sich an das Sozialamt Hagenbach unter / oder -23. Die Verbandsgemeinde als Ihr Vertragspartner übernimmt die pünktliche und zuverlässige Zahlung der Miete und sonstige Mieterpflichten. Ihre Verbandsgemeindeverwaltung HILFSMITTELBÖRSE Angebote 1 Paar Gehhilfen Restposten Inkontinenzartikel 1 Pflegebett 1 höhenverstellbarer Gehstock 1 Duschhocker, Marke Meyra 1 höhenverstellbarer Bügelhocker, Marke Leifheit 1 Luftkissenset Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel / 1284 oder Tel / Hinweis Benötigen Sie ein Hilfsmittel? Wir helfen Ihnen bei der Beschaffung. Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel / 1284 (AB) oder Tel / Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Hilfsmittel haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Tel. Nr / an oder per an amtsblatt@vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben.

6 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 GEScHENKEBÖRSE Angebote Schlafcouch, ca. 1 m x 2 m Eckbank, helles Holz, ca. 1,80 m x 1,20 m Einbauküche inkl. Eckspüle, Hängeschränke, Einbaukühlschrank, Unterschränke, nußbaumfarbig mit hellen Farbtönen, alles abzuholen in Hagenbach unter Tel / Volkshochschule Hagenbach Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2016 Sachgebiete von Nr. 1 bis Nr. 5 In einigen Bereichen ist es uns gelungen, neue Programminhalte aufzunehmen, die durch das Symbol Neu gekennzeichnet sind. In diesem Sinne freuen wir uns auch über jede neue Anregung oder Idee zur Programmerweiterung und wünschen allen Kursteilnehmern/innen Freude und Erfolg bei Ihrer ganz persönlichen Weiterbildung. 1. Politik - Gesellschaft - Umwelt Gesellschaft/Soziologie Der/die Interessent/in kann sich unter der jeweils angegebenen Telefonnummer direkt mit dem/der Anbieter/ in in Verbindung setzen. Wenn auch Sie Gegenstände haben, für die Sie keine Verwendung mehr finden, die aber zu schade zum Wegwerfen sind, rufen Sie kurz bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach unter der Tel. Nr / an oder per an amtsblatt@vg-hagenbach.de, um Ihr kostenloses Inserat aufzugeben. Da Ihre Anzeige immer zwei Wochen hintereinander veröffentlicht wird, bitten wir Sie, unter der genannten Rufnummer Bescheid zu sagen, wenn der Gegenstand abgeholt wurde. Feuerwehren der VG 1.1 Fit im Straßenverkehr Kursleitung: Hans Vesper Kursbeginn: Donnerstag, bis Donnerstag, , von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebühr: 10,00 EUR, 2 Termine, 4 Ustd. Kursort: Hagenbach, Raiffeisen-11, Fahrschule Hans Vesper Begrenzte Teilnehmeranzahl: maximal 12 Psychologie 1.3 Workshopreihe: Den Stress umarmen Selbsthilfe bei psychischer und physischer Anspannung Kursleitung: Anja Hoffmann Kursbeginn: Samstag, , von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Weitere Termine am Samstag, und Samstag, ) Kursgebühr: 120,00 EUR, 3 Termine, 12 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal Impulsvortrag: Systemische Aufstellungen - Befreiter leben Kursleitung: Anja Hoffmann Kursbeginn: Donnerstag, , von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Kursgebühr: 10,00 EUR, 1 Termin, 1 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal Selbsterfahrungstag mit systemischer Aufstellung - Befreiter leben Kursleitung: Anja Hoffmann Kursbeginn: Donnerstag, , von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr und Freitag, , von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Kursgebühr: 100,00 EUR, 2 Termine, 11 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Für die Kurse von Frau Hoffmann bitte beachten: Geben Sie bei Ihrer Anmeldung auch Ihre -Adresse an. Weitere Informationen können vorab bei der Referentin per ah@ anjahoffmann.net abgefragt werden. 3. Sprachen Sie reisen öfter beruflich oder privat in das Ausland, aber sprechen die Landessprache nicht oder nur unzureichend? Das können Sie ändern, mit den qualifizierten Kursen der vhs-sprachenschule. Wir helfen Ihnen, sich im Ausland besser zurecht zu finden und fremde Menschen und Kulturen besser zu verstehen. Sie lernen, sich in alltäglichen, privaten und beruflichen Situationen zu verständigen. Sie haben bereits Kenntnisse in einer (Fremd-)Sprache, streben aber aus persönlichen oder beruflichen Gründen eine Erweiterung Ihrer Sprachenkompetenz an? Dazu bieten wir Ihnen qualifizierende Kurse mit allgemeinsprachlichen oder berufsbezogenen Themenschwerpunkten, die zu einem angestrebten Qualifizierungsnachweis führen können.

7 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 Die Lehrbücher sind bei den einzelnen Kursen aufgeführt bzw. werden am Kursbeginn durch die/den Referent/in mitgeteilt. Es empfiehlt sich, das Lehrbuch erst nach Absprache mit der/dem Referent/in am 1. Termin zu beschaffen. vhs-sprachkurse Sprachen lernen im europäischen System Die Sprachkurse der vhs Hagenbach sind nach dem Europäischen Referenzrahmen geordnet. Der Referenzrahmen ist ein europäisches Stufensystem, das die jeweiligen Fertigkeiten in den Bereichen Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben in einem Raster von sechs international vergleichbaren Niveaustufen festlegt (von Stufe A 1 bis C 2). Dieses Instrument schafft mehr Transparenz beim Sprachenlernen in Europa. Für Sie als Teilnehmer/innen von Sprachkursen hat dies folgende Vorteile: - Sie können Ihre eigenen Lernfortschritte auf jeder der 6 Stufen messen (A 1, A 2, B 1, B 2, C 1 und C 2). Jede Stufe enthält Beschreibungen, die im Detail definieren, was Sie als Lernende/r tun können, wenn Sie eine bestimmte Stufe erreicht haben. - Mit Hilfe dieses Instruments kann in Europa präzise festgestellt werden, inwieweit eine Fremdsprache wirklich beherrscht wird. Dadurch sind Ihre Sprachkenntnisse bzw. Sprachabschlüsse europaweit vergleichbar und anerkannt. 4. Gesundheit 4.13 Yoga am Abend - Fortgeschrittene I Kursleitung: Ute Bentz Kursbeginn: Donnerstag, , von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Kulturzentrum Hagenbach, Zweibrücker Saal 4.14 Yoga am Abend - Fortgeschrittene II Kursleitung: Ute Bentz Kursbeginn: Donnerstag, , von 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1 a, Kulturzentrum Hagenbach, Zweibrücker Saal Für die Kurse 4.13 & 4.14 von Frau Bentz bitte mitbringen: Rutschfeste Matte oder Yogamatte, warme Decke, bequeme Kleidung Yoga für Körper und Geist Kursleitung: Claudia Zoller Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Für die Kurse 4.16 & 4.17 von Frau Zoller bitte mitbringen: Isomatte, warme Decke, Kissen zum Sitzen, bequeme Kleidung und warme rutschfeste Socken. Gymnastik/Bewegung Bonussystem aktuell: Die gesetzlichen Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, welche Kurse sie den Versicherten im Rahmen des Bonus-Systems anerkennen. Das Verfahren ist sehr unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Entspannung/Körpererfahrung 4.1 Qigong - Neiyanggong, 1. Sequenz 1-6 Kursleitung: Ingrid Knab-Lemke Kursbeginn: Donnerstag, , von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Kursgebühr: 40,00 EUR, 10 Termine, 13 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal Qigong - Neiyanggong, 1. Sequenz 7-12 Kursleitung: Ingrid Knab-Lemke Kursbeginn: Donnerstag, , von 20:15 Uhr bis 21:15 Uhr Kursgebühr: 40,00 EUR, 10 Termine, 13 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Für die Kurse 4.1 & 4.2 von Frau Knab-Lemke bitte mitbringen: Decke oder großes Handtuch, warme Socken und bequeme Kleidung. 4.4 Stress lass nach Progressive Muskelentspannung nach Jacobson Kursleitung: Ingrid Knab-Lemke Kursbeginn: Dienstag, , von 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr Kursgebühr: 30,00 EUR, 8 Termine, 11 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Für den Kurs 4.4 von Frau Knab-Lemke bitte mitbringen: Decke oder großes Handtuch, warme Socken und bequeme Kleidung Yoga - Karanas Kursleitung: Claudia Zoller Kursbeginn: Donnerstag, , von 09:00 Uhr bis 10:30 Uhr Kursgebühr: 45,00 EUR, 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 212 Für die Kurse 4.11 & 4.12 von Frau Zoller bitte mitbringen: Isomatte, warme Decke, Kissen zum Sitzen, bequeme Kleidung und warme, rutschfeste Socken Ich beweg mich - Nordic Walking Basics Schritt für Schritt zu mehr Ausdauer Kursleitung: Herbert Vogel Kursbeginn: Dienstag, , von 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr, Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/Vorraum, Info- Abend (beim Info-Abend ist keine Sportbekleidung erforderlich, danach in Absprache aktives Treffen, Datum, Uhrzeit mit den Teilnehmern/innen) Kursgebühr: 35,00 EUR, 6 Termine, 11 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle/Vorraum, Info-Abend, danach Hagenbach, Lauftreff Begrenzte Teilnehmeranzahl: max. 12 Für den Kurs 4.18 von Herrn Vogel -wenn möglich- bitte mitbringen: Eigene Nordic-Walking-Stöcke. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Stöcke direkt beim Referenten gegen eine Leihgebühr von 5,00 EUR zu mieten. Wettergerechte Kleidung, Laufschuhe All around fit you Kursleitung: Diana Rupp Kursbeginn: Montag, , von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr Kursgebühr: 63,00 EUR (inklusive Leihgebühr für Flexi-Stab), 10 Termine, 20 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Mehrzweckhalle Für die Kurse 4.23 & 4.24 von Frau Rupp bitte mitbringen: Bequeme Sportbekleidung, Hallenturnschuhe, eigene Gymnastikmatten. Gesundheits- und Krankenpflege/Erste Hilfe 4.25 Wildkräuterführung im Frühling Essbare Wildkräuter Kursleitung: Pauline Mahler Kursbeginn: Freitag, , von 16:00 Uhr bis ca. 18:30 Uhr Kursgebühr: 6,00 EUR, 1 Termin, ca. 3 Ustd. Kursort: Hagenbach, Geranienweg, Lourdesgrotte (Parkplatz hinter der Gärtnerei Endisch) 4.26 Wildkräuterführung im Sommer Essbare Wildkräuter Kursleitung: Pauline Mahler Kursbeginn: Samstag, , von 14:00 Uhr bis ca. 16:15 Uhr Kursgebühr: 6,00 EUR, 1 Termin, ca. 3 Ustd.

8 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 Kursort: Büchelberg, Schaidter Mühle 1, Grillplatz am Wasserturm Für die Kurse 4.25 & 4.26 von Frau Mahler bitte mitbringen/beachten: Feste Schuhe, evtl. kleine Schere und kleines Körbchen oder Stoffbeutel zum Sammeln. Bitte keine Haustiere mitbringen. 5. Kultur/Kreatives Gestalten Bildende Kunst 5.1 Kinder-Acrylkurs - Workshop Acryl-Malen für Kinder von 8 bis 12 Jahre Kursleitung: Elke Blankart-Laub Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 15,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 7 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Für den Kurs 5.1 von Frau Blankart-Laub bitte mitbringen: Malkittel, Keilrahmen ca. 30 x 40 cm, Acryl-Malpinsel, Bleistift, Wasserbehälter, Mallappen. 5.2 Acryl-Workshop Acryl-Malerei für Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre Kursleitung: Elke Blankart-Laub Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 30,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 7 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 102 Für den Kurs 5.2 von Frau Blankart-Laub bitte mitbringen: Acrylfarben, Keilrahmen, Bleistift, Skizzenpapier, Wasserbehälter, Lappen, Pinsel, eigene Motive und Vorlagen. 5.3 Aquarell-Malerei für Erwachsene - Workshop Kursleitung: Linda Müller Kursbeginn: Samstag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 30,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 8 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 Für den Kurs 5.3 von Frau Müller bitte mitbringen: Aquarellpapier, Aquarellfarben, Aquarellpinsel, Wasserbehälter, Lappen, Radiergummi, Bleistift 5.4 Zeichnen und Skizzieren im Freien für Erwachsene Wochenendkurs Kursleitung: Linda Müller Kursbeginn: Samstag, und Sonntag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 55,00 EUR, 2 Termine, 16 Ustd. Kursort: Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt Altes Rathaus, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 statt Für den Kurs 5.4 von Frau Müller bitte mitbringen: Zeichenpapier, verschiedene Stifte, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, eventuell Staffelei, Radiergummi. 5.5 Aquarellieren im Freien für Erwachsene Wochenendkurs Kursleitung: Linda Müller Kursbeginn: Samstag, und Sonntag, , von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Kursgebühr: 55,00 EUR, 2 Termine, 16 Ustd. Kursort: Hagenbach, Ludwig-18, Treffpunkt Altes Rathau, bei Regen findet der Kurs in der Hainbuchenschule Hagenbach, Saal 101 statt Für den Kurs 5.5 von Frau Müller bitte mitbringen: Aquarell- und Zeichenpapier, Aquarellfarben, Lappen, Wasserbehälter, Aquarellpinsel, Hocker/Stuhl, Zeichenbrett, evtl. Staffelei, Stifte, Radiergummi. Kreatives Gestalten/Basteln 5.6 Schmuck-Design-Workhop Kursleitung: Rita Wilhelm Kursbeginn: Freitag, , von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr Kursgebühr: 15,00 EUR (zuzüglich Materialkosten), 1 Termin, 4 Ustd. Kursort: Berg (Pfalz), Ludwig-89, privat bei Referentin Begrenzte Teilnehmeranzahl: 5 Medien/Unterhaltung 5.8 Leidenschaft Fotografie Kursleitung: Bernd Wagner Kursbeginn: Donnerstag, , von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr (weitere Termine Donnerstag, , Mittwoch, , Donnerstag, ) Exkursionen: Samstag, und Samstag, (Uhrzeit nach Absprache) Eventuell anfallende Eintrittsgelder (z. B. Zoo, Landau in der Pfalz) und Fahrtkosten sind im Seminarpreis nicht enthalten Kursgebühr: 60,00 EUR, 4 Termine + 2 Exkursionen, 18 Ustd. Kursort: Hagenbach, Am Stadtrand 1, Hainbuchenschule Hagenbach, Computer-Labor Begrenzte Teilnehmeranzahl: max. 9 Für den Kurs 5.8 von Herrn Wagner bitte mitbringen: Eigene Digitalkamera (Speicherkarte, Akku, Bedienungsanleitung). Es werden nur noch Kurse veröffentlicht, in denen Plätze frei sind. Bitte beachten Sie, dass Kursanmeldungen bei der vhs Hagenbach grundsätzlich nur noch mit Einzugsermächtigung gehen. Die Anmeldung ist schriftlich, online oder per Fax ( / ) möglich. Die AGB und weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage: de/ Wohnen und Leben/Bildung, Jugend/vhs Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer der vhs Hagenbach, / zur Verfügung, oder es besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung mit der vhs-leiterin, Frau Erni Wölfle. Die vhs Hagenbach verschickt keine Anmeldebestätigungen! Wir benachrichtigen Sie nur bei Änderungen, wenn der vhs-kurs belegt ist oder nicht zu Stande kommt. Geben Sie bitte daher immer Ihre Telefonnummer, Faxnummer oder -Adresse an. Ihre rechtzeitige Anmeldung kann ausschlaggebend für das Zustandekommen einer vhs-veranstaltung sein. Auch nach Semesterbeginn sind Anmeldungen für später beginnende und noch nicht belegte vhs-veranstaltungen möglich. Informationen hierzu erhalten Sie in der vhs-geschäftsstelle, Ludwig-20, Hagenbach, Empfang/Bürgerbüro oder im Internet. Die Teilnehmeranzahl muss mindestens 7 Teilnehmer/innen betragen. Bei weniger als 7 Teilnehmer/innen tritt folgende Regelung in Kraft: 1. Nach Rücksprache mit den gemeldeten Teilnehmern/ innen kann bei nicht Erreichen der Mindestzahl, die vhs Hagenbach das Entgelt erhöhen oder die Unterrichtsanzahl verkürzen. 2. Bei Sprachkursen der vhs Hagenbach gilt folgende Regelung: 7 Teilnehmer/innen - 12 Veranstaltungen 6 Teilnehmer/innen - 10 Veranstaltungen 5 Teilnehmer/innen - 8 Veranstaltungen 3. Kursabsage durch die vhs Hagenbach Grundschule Berg Anmeldung noch nicht schulpflichtiger Kinder - Kann-Kinder Die Grundschule gibt bekannt, dass ab dem 1. September 2010 geborene Kinder auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden können, wenn auf Grund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Interessierte Eltern werden gebeten, ihr Kind am Dienstag, dem 16. Februar 2016 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Grundschule Berg anzumelden. Mitzubringen ist das Familienstammbuch sowie die Bescheinigung über den Besuch der Kindertagesstätte. Die Schulleitung

9 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 Hainbuchenschule Unterrichtsfrei Bedingt durch zwei bewegliche Ferientage ist am Rosenmontag, dem 8. Februar 2016 und am Fastnachtsdienstag, dem 9. Februar 2016 unterrichtsfrei. BERG Ortsbürgermeister Günter Roitsch Sprechzeiten im Rathaus, Ludwigstr. 48 (1. OG): Montag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr Telefon: / (Rathaus) buergermeister@berg-pfalz.de Stellenausschreibung Die Ortsgemeinde Berg (Pfalz) sucht zur Unterstützung ihres Teams in der Kindertagesstätte St. Bartholomäus zum nächst möglichen Termin eine(n) staatlich anerkannte(n) Erzieher(in) in Teilzeit zu 65 % zur Betreuung von Kindern zwischen zwei und sechs Jahren. Es handelt sich um eine Elternzeitvertretung für die Dauer von voraussichtlich zwei Jahren. Wenn Sie: sich in einem erfahrenen Team einbringen wollen bei der Weiterentwicklung der Konzeption mithelfen möchten durch Ihr fachliches Können mithelfen wollen, die Kinder in ihrer Entwicklung zu unterstützen Dann erwartet Sie: ein aufgeschlossenes Team und eine engagierte Leitung ein Beschäftigungsverhältnis nach den Regeln des TVöD liebenswerte Kinder und deren Eltern Unser Programm im Februar , 16:00 Uhr - Vortrag Hildegard von Bingen - Prophetin und Heilkunde , 14:00 Uhr - Sprechstunde , 15:00 Uhr - Kaffeeklatsch - Musik und Bewegung mit Eva Lomp , 19:30 Uhr - Pflegestammtisch im Atelier Bieberich Hildegard von Bingen - Prophetin der Heilkunde Dem Seniorenteam ist es gelungen, mit Angelika Gottschlich eine ausgewiesene Kennerin der Geschichte von Hildegard von Bingen zu einem Vortrag am Freitag, dem 13. Februar 2016 um 16:00 Uhr ins Ev. Gemeindezentrum nach Berg einzuladen. Wir hoffen, dass zahlreiche Interessierte zu diesem Vortrag kommen und freuen uns natürlich über Teilnehmer/Innen aller Generationen. Gerne bieten wir unseren Fahrdienst an, Hildegard Gebhard, Tel / oder Uli Steinmann, Tel / Vorschau Übrigens weisen wir schon jetzt darauf hin, dass am Samstag, dem 12. März 2016 ein weiterer Vortrag mit dem Thema Hildegard von Bingen - für die Praxis folgt. Bitte notieren Sie den Termin in Ihrem Kalender. Hilfsmittelbörse Die Hilfsmittelbörse ist nun schon geraume Zeit über das Seniorenteam Berg aktiv. Zahlreiche Gegenstände wurden übernommen, in der Grundschule in Berg aufbewahrt und bei Bedarf an Suchende weitergegeben. So langsam gehen uns die Hilfsmittel aus. Wenn Sie also Gehhilfen, Rollator, Rollstuhl, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung oder Ähnliches in Ihrem Besitz haben aber nicht mehr benötigen, können Sie uns gerne anrufen. Bitte wenden Sie sich an das Seniorenteam Berg, Tel / 1284 oder Tel / HAGENBAcH Stadtbürgermeister F. X. Scherrer Sprechzeiten in der Ludwigstraße 18: Montag bis Uhr und Freitag bis Uhr Öffnungszeiten Fr. Hellmann, Ludwigstraße 18: Montag Uhr, Dienstag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr Telefon: / 41 83, f.x.scherrer@hagenbach.de Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Deutsch (Kita-Leitung; Tel /2429) und Herr Zander (Personal; Tel /941012) gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum an Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach - Personalabteilung - Ludwigstr Hagenbach oder online an holger.zander@vg-hagenbach.de Günter Roitsch, Ortsbürgermeister Seniorenteam der Ortsgemeinde Berg Die Seniorenbeauftragten aus Berg sind wie folgt erreichbar: Hildegard Gebhard, Tel / Susan Burnett-Herzig, Tel /4057 Uli Steinmann, Tel /2815 Sollten Sie wider Erwarten keinen Erfolg haben, können Sie auf den Anrufbeantworter des Rathauses, Tel / 1284, sprechen. Sie werden so schnell wie möglich zurück gerufen. Unsere Sprechzeiten sind jeweils am dritten Dienstag um 14:00 Uhr im Ev. Gemeindezentrum Impressum: Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander, Hagenbach, Ludwigstraße 20, Telefon: 07273/9410-0, Telefax: 07273/ Home: Mail: amtsblatt@vg-hagenbach.de Druck und Verlag: Verlag + Druck LiNus Wittich KG, Föhren, Europaallee 2 (Industriegebiet), Tel / oder -240 Erscheint wöchentlich freitags. Verteilung kostenlos an jeden Haushalt der Verbandsgemeinde Hagenbach. Die Zustellung erfolgt durch Zeitungsträger. Einzelstücke sind beim Verlag zu beziehen. Verantwortlich für Nachrichten und Hinweise: Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Holger Zander (Annahmeschluss: dienstags Uhr bei der Verbandsgemeinde); für Anzeigen Klaus Wirth, Föhren Anzeigenannahme: Ullmer & Brüggemann OHG, Norbert Ullmer, Alexander Brüggemann, Spanierstr. 70, Essingen Telefon: 06347/972080, Fax: 06347/ , Mobil 0170/ , info@u-b-werbung.de Redaktion im Verlag: Dietmar Kaupp, unter der Anschrift des Verlages Reklamation Zustellung bitte an: Telefon 06502/ , -336, -713 und -716, vertrieb@wittich-foehren.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlags oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.

10 Hagenbach Ausgabe 5/2016 I 5. Februar 2016 Seniorenbeirat der Stadt Hagenbach Die Seniorenbeauftragten sind außerhalb der angebotenen Sprechstunden unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: Seniorenbüro: Tel / Doris Meyer: Tel / 1582 sowie unter der Adresse: senioren@hagenbach.de Sprechstunde Liebe Seniorinnen und Senioren, unsere nächste Sprechstunde findet am Donnerstag, dem 11. Februar 2016, in der Zeit von 10:00 Uhr bis 11:00 Uhr im Seniorenbüro der Stadt Hagenbach, Altes Rathaus, EG statt. Ihr Seniorenbeirat Ute Lins, Kirsten Hamerski, Walter Knöll, Hans Vesper, Siegfried Strobel und Doris Meyer Außergewöhnliche Verschmutzungen, z. B. nasses Laub, Äste, herab gefallene Ziegel u. a., die z. B. nach starken Regenfällen, Tauwetter und Stürmen auftreten können, sind unaufgefordert sofort zu beseitigen. Unabhängig von der Tatsache, dass Sie bei Schadensfällen aufgrund unterbliebener Straßenreinigung bzw. Schneeräumung zur Haftung herangezogen werden können, bitten wir Sie auch im Interesse eines sauberen Straßenbildes um künftige Beachtung der Satzung über das Reinigen öffentlicher Straßen. Rathaus über Fasching geschlossen Das Rathaus ist am Rosenmontag, dem 8. Februar 2016 und am Faschingsdienstag, dem 9. Februar 2016, geschlossen. Die Sprechstunde des Ortsbürgermeisters fällt am Faschingsdienstag aus. Wir bitten um Beachtung. NEUBURG Ortsbürgermeister Hermann Knauß Sprechzeiten im Rathaus, Hauptstraße 50: Dienstag bis Uhr und Donnerstag bis Uhr Telefon: / gemeinde.neuburg@t-online.de Öffnungszeiten Rathaus: Montag Uhr bis Uhr und Dienstag Uhr bis Uhr Bekanntmachung Vollzug des 114 Gemeindeordnung (GemO) Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2014 der Ortsgemeinde Neuburg und Entlastungserteilung Der Ortsgemeinderat Neuburg hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2016 die Jahresrechnung 2014 der Ortsgemeinde Neuburg beschlossen und dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten sowie dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Entlastung erteilt. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung 2014 mit Rechenschaftsbericht und der Niederschrift des Rechnungsprüfungsausschusses in der Zeit vom 8. Februar 2016 bis einschließlich 19. Februar 2016 während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hagenbach, Abteilung V, Zimmer 215, zur Einsichtnahme öffentlich ausliegen. Hagenbach, den gez. Reinhard Scherrer, Bürgermeister Straßenreinigungspflicht Liebe Mitbürger und Mitbürgerinnen Wir weisen darauf hin, dass gemäß der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Neuburg, Eigentümer oder Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an eine öffentliche Straße angrenzen, zur Reinigung der Straßen verpflichtet sind. Sofern die Grundstücke an zwei Straßen angrenzen, gilt die Straßenreinigungspflicht auch für den rückwärtigen Bereich des Grundstückes. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Reinigungspflicht nicht nachkommt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 geahndet werden. Wann und wie oft ist zu Reinigen: - vom bis : samstags bis spätestens 18:00 Uhr - vom bis : samstags bis spätestens 16:00 Uhr Hermann Knauß, Ortsbürgermeister Rosenmontagsumzug in Neuburg am Rhein Am Rosenmontag, dem 8. Februar 2016, laden die am Umzug beteiligten Vereine und Gruppen die Bevölkerung zum stattfindenden Rosenmontagsumzug um 13:30 Uhr recht herzlich ein. Der Umzug wird über die Bahnhofstraße - Hauptstraße - Rheinstraße - Dammstraße - Hauptstraße geführt und endet am Rathausplatz. Der Verein Leben nach Tschernobyl richtet für Sie einen Versorgungsstand am Bürgerhaus ein. Nach dem Umzug lädt auch das Gasthaus Sternen zum lustigen Narrentreiben in den großen Saal ein. Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass die öffentlichen Toiletten im Alten Schulhaus am Rathausplatz für die Umzugsteilnehmer auch während des Umzuges geöffnet sind. Im Bürgerhaus wird das DRK anwesend und für Notfälle gerüstet sein. Vor, während und nach dem Rosenmontagszug werden gemeinsame Jugendschutzkontrollen von Polizei, Ordnungs- und Jugendamt stattfinden. Im Bereich des Rathausplatzes wird ein Sicherheitsdienst präsent sein. Die Anwohner bzw. die Besucher werden gebeten, ihre Fahrzeuge nicht in den o. g. Straßenzügen zu parken. Für Ihr Verständnis bedanken sich die Mitwirkenden. Die teilnehmenden Gruppen und Vereine treffen sich um 13:00 Uhr in der Bahnhofstraße in Höhe Anwesen Nr Aufstellung bitte über Querstraße - Siedlerstraße - Bahnhofstraße. Bitte auch dort das Parkverbot beachten. Um Unstimmigkeiten zu vermeiden, sollten sich die Umzugsteilnehmer bitte an die Reihenfolge halten. Wir bedanken uns rückwirkend und für die Zukunft bei den Anliegern für die Einrichtung von Versorgungsständen für die Umzugsteilnehmer. Das Rote Kreuz und die Freiwillige Feuerwehr Neuburg beteiligen sich am Umzug und leisten, wenn erforderlich, die notwendige Hilfe. Hermann Knauß, Ortsbürgermeister Platzordnung für die Abschlussveranstaltung des Faschingsumzugs am Montag, dem 8. Februar 2016 am Schiffermastplatz in Neuburg am Rhein 1 Aufenthalt 1. Mit dem Zutritt in den Veranstaltungsbereich erkennt der Besucher die Platzordnung an. 2. Ein Anspruch auf Betreten des Veranstaltungsbereiches besteht nicht, insbesondere dann nicht, wenn durch den Ordnungsdienst, Mitarbeiter des Veranstalters oder die Polizei die Überfüllung des Veranstaltungsbereichs festgestellt wurde.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten.

Das Amtsblatt der Stadt Schwerte wird nach dem Erscheinen im Rathaus I zur kostenlosen Abgabe bereitgehalten. 5/10 Amtsblatt der Stadt Schwerte 14.04.2010 Inhalt Seite 45. Bekanntmachung Aufgebot eines Sparkassenbuches 61 46. Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat.

Wählen kann nur, wer in die Wählerverzeichnisse für die Europawahl/Kommunalwahlen eingetragen ist oder einen Wahlschein für diese Wahlen hat. Gemeinde Allmendingen Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis für die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und für die Wahl des Gemeinderats,

Mehr

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden

Das Wählerverzeichnis für die Gemeinden Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag und für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde

Mehr

referat organisationsmanagement statistik und wahlen

referat organisationsmanagement statistik und wahlen Stadtverwaltung Kaiserslautern 67653 Kaiserslautern referat organisationsmanagement statistik und wahlen Dienstgebäude Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1 Datum 16.01.2019 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme

Mehr

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister

einschließlich der Wahlen der Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher - Bürgermeisterinnen/Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels Bekanntmachung Nr.: 29/2009 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum

Mehr

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18.

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Hessischen Landtag am 18. Gemeinsame Amtliche Bekanntmachung der Städte BAD AROLSEN, DIEMELSTADT, KORBACH, LICHTENFELS und der Gemeinden DIEMELSEE und WILLINGEN (UPLAND) über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und

Mehr

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 189 Seite 192 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht

Mehr

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen

AMTSBLATT INHALTSVERZEICHNIS DER STADT LEICHLINGEN. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 23 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen INHALTSVERZEICHNIS 45 Einladung zur Sitzung des Wahlausschusses am 05.09.2013 um 17.30 Uhr im großen Sitzungssaal

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 7 Jahrgang 55 Erscheinungstag 29.03.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 17 Öffentliche Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Greven nach 71 Absatz

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2

Amtsblatt für die Stadt Zossen. 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 für die Stadt Zossen 10. Jahrgang Zossen, 20. Februar 2013 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis zum Amtsblatt für die Stadt Zossen 20. Februar 2013 Stadt Zossen mit ihren Ortsteilen: Glienick, Horstfelde, Schünow,

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 11. April 2012 Nr.: 11 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 13. Mai 2012 Bekanntmachung über das Recht auf

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland)

AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Gemeinde Ostseebad Binz

Gemeinde Ostseebad Binz Amtliches Bekanntmachungsblatt 26. Jahrgang Nr. 04 26. März 2018 ;..j~~ - y - s 4 Gemeinde Ostseebad Binz Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1701. Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald

Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Amtsblatt für die Stadt Vetschau/Spreewald Neue Vetschauer Nachrichten Jahrgang 2019 Vetschau/Spreewald, den 13. März 2019 Nummer 3 Impressum Herausgeber: Stadt Vetschau/Spreewald, Schlossstraße 10, 03226

Mehr

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener

Stimmabgabe Briefwahl eingetragener nicht eingetragener Bekanntmachung über die Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft und für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bremerhaven

Mehr

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn

AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn AMTSBLATT für die Gemeinde Südlohn 19. Jahrgang Südlohn, 28.04.2014 Nummer 7 Inhalt: Seite: I. Bekanntmachungen: 1. Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 08/2017 Montag, 14.08.2017 1BInhaltsverzeichnis Nr. 29 30 31 Bekanntmachung der über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

Mehr

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann NrKreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 11/2009 19. Jahrgang 08. Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 29 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über das Recht

Mehr

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04.

Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Wahl des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin der Stadt Weinheim am 20. Juni 2010 und eine evtl. erforderlich werdende Neuwahl am 04. Juli 2010 Wahlscheinantrag Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Mehr

Amtsblatt. Stadt Schleswig

Amtsblatt. Stadt Schleswig Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 12/2009 Schleswig 2. September 2009 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 24 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 41 Korrektur der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Stadt Leichlingen

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 -1- Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen Landtag am

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 03-21. Jahrgang 26. Februar 2015 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Gemeinde Eslohe (Sauerland)

Gemeinde Eslohe (Sauerland) AMTSBLATT für die Gemeinde Eslohe (Sauerland) In diesem Amtsblatt erscheinen nach 13 Abs. 1 der Hauptsatzung alle öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Eslohe (Sauerland), die durch Rechtsvorschriften

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl am 26. Mai 2019 zum Europäischen Parlament und für die gleichzeitig stattfindenden

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 7/2019. Schleswig, 29. April 2019 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 7/2019 Schleswig, 29. April 2019 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai

der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen am 14. Mai Amtsblatt der Kreis- und Hochschulstadt Meschede 2017 ausgegeben am 12. April 2017 Nr. 5 Inhaltsverzeichnis Seite Kreis- und Hochschulstadt Meschede 1. Wahlbekanntmachung zur Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 22/2009 19. Jahrgang 21. August 2009 Inhaltsverzeichnis 72 über die Einladung zur öffentlichen Sitzung des Kommunalwahlausschusses

Mehr

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12.

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: und des. Öffentliche Sitzung S-Bahn-Halte. hung / Herstel- 12. Herausgabee Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 252 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de Verantwortllich: Sigrid Karck Ausgabe

Mehr

Amtsblatt der Stadt Leverkusen

Amtsblatt der Stadt Leverkusen Amtsblatt der Stadt Leverkusen _ 13. Jahrgang 18. April 2019 Nummer 11 Inhaltsverzeichnis Seite 40. Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Lärmaktionsplan- Entwurfes der Stufe 3 für die Stadt

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 9/2017. Schleswig, 28. August 2017 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 9/2017 Schleswig, 28. August 2017 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND

G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND G E M E I N D E E G E L S B A C H DER GEMEINDEVORSTAND Wahlbekanntmachung 1. Am 18. Februar 2018 findet von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2013 27.08.2013 Nr. 14 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013

Amtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 09/2013. Schleswig, 14. August 2013 Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 09/2013 Schleswig, 14. August 2013 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 25 Das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheine für die

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Geldern Ausgabe 07 Jahrgang 2017 vom 04.08.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Zahlungserinnerung der Stadtkasse Geldern als Vollstreckungsbehörde 2. Öffentliche

Mehr

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N

A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N A M T S B L A T T D E R S T A D T N E U K I R C H E N - V L U Y N INHALT: Bekanntmachungen der Stadt Neukirchen-Vluyn Seite 99 Seite 100 Seite 102 Instandsetzung vernachlässigter Grabstätten Wahlbekanntmachung

Mehr

Stadtverwaltung Netzschkau

Stadtverwaltung Netzschkau 1 Stadtverwaltung Netzschkau Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Netzschkau Ausgegeben in Netzschkau im Vogtland am 01.04.2019 Ausgabe 2019/05.. Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Netzschkau zugleich

Mehr

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann

AMTSBLATT Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Herausgeber: Der Bürgermeister der Kreisstadt Mettmann Nr. 02/2019 29. Jahrgang 22. Februar 2019 Inhaltsverzeichnis 4 Öffentliche Bekanntmachung der Kreisstadt Mettmann über die Wahlbekanntmachung für

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN

AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN AMTSBLATT DER STADT DINSLAKEN Amtliches Verkündungsblatt 5. Jahrgang Dinslaken, 19.04.2012 Nr. 11 S. 1-4 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und

Mehr

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v

Gemeinde Rieseby Der Gemeindewahlleiter B e k a n n t m a c h u n g über das Recht auf Einsichtnahme in das Abstimmungsverzeichnis und die Erteilung v Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2015 03.02.2015 Nr. 01 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde und

Mehr

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister

10. Jahrgang Ausgabetag: Nummer: 4. Inhaltsverzeichnis. Herausgeber: Stadt Hürth Der Bürgermeister Amtsblatt 10. Jahrgang Ausgabetag: 18.01.2017 Nummer: 4 Inhaltsverzeichnis 9. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis (Verzeichnis der Eintragungsberechtigten) und auf

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen. am 28. Oktober 2018 Marktflecken Villmar Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und 15 Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 1. Die Wahl zum 20. Hessischen Landtag und die Abstimmungen über die vom Hessischen

Mehr

der Verbandsgemeinde HAGENBACH in Bild und Text im Rathaus Neuburg Hauptstr. 50 beim Schiffermast Eröffnung: Sonntag, 10. Januar 2016, 11.

der Verbandsgemeinde HAGENBACH in Bild und Text im Rathaus Neuburg Hauptstr. 50 beim Schiffermast Eröffnung: Sonntag, 10. Januar 2016, 11. Jahrgang 39 (124) Nr. 1/2016 Freitag, 8. Januar 2016 Amt sblatt der Verbandsgemeinde Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),

Mehr

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag,

Amtsblatt. für die Stadt Fürstenwalde/Spree. Donnerstag, Amtsblatt für die Stadt Fürstenwalde/Spree 17. Jahrgang Nr. 15 Donnerstag, 06.04.2017 Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von

Mehr

für die Stadt Gronau (Westf.)

für die Stadt Gronau (Westf.) AMTSBLATT für die Stadt Gronau (Westf.) Jahrgang: 4 Datum: 18.01.2017 Ausgabe: 1/2017 Datum: Inhalt: Seite: 05.01.2017 Öffentliche Bekanntmachung Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen der Stadt Gronau

Mehr

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont

Wahlordnung. des Integrationsrates Bad Pyrmont Wahlordnung des Integrationsrates Bad Pyrmont 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Mitglieder des Integrationsrates werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (2) Gewählt

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

Wie funktioniert Briefwahl?

Wie funktioniert Briefwahl? Wie funktioniert Briefwahl? Wer Briefwahl machen will, braucht hierzu verschiedene Dinge: Wahlschein: Das ist eine Art Urkunde, die zum Wählen per Briefwahl berechtigt. Ohne Wahlschein geht praktisch nichts.

Mehr

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE

AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE 19. Jahrgang Eichwalde, 09. September 2015 Nummer 09/15 AMTSBLATT für die GEMEINDE EICHWALDE Inhalt Amtlicher Bekanntmachungsteil Seite Bekanntmachung der Wahlbehörde vom 11.08.2015 1 für die Wahl der

Mehr

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September

59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung zur Ratssitzung am Dienstag, 05. September AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 27 DATUM : 24.08.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 59 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Einladung

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 10/2015 Ausgegeben zu Reken am: 17.08.2015 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Gemeinde Reken am 13.09.2015 2.

Mehr

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II.

Wahlbekanntmachung. Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. II. Wahlbekanntmachung I. Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet die Wahl zum 17. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr. II. Die Ortsgemeinden Bann, Hauptstuhl, Kindsbach,

Mehr

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Amtsblatt des Amtes Mittelholstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang 2018 27.03.2018 Nr. 18 Das Amtsblatt erscheint dienstags und freitags wenn Veröffentlichungen vorliegen und ist kostenlos beim Amt

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 13-17. Jahrgang 15. September 2011 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis

Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 02/2017 Bekanntmachung Nutzungszeit Wahlgrabstätte 2 03/2017

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich: Erste

Mehr

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0

Nr. 12 Penzberg, den Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25, Penzberg, Tel: 08856/813-0 AMTSBLATT DER PENZBERG Nr. 12 Penzberg, den 06.06.2014 Herausgegeben von der Stadt Penzberg, Karlstr. 25,, Tel: 08856/813-0 Das Amtsblatt erscheint in der Regel zum 10. und 25. jeden Monats. Verantwortlich:

Mehr

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT

AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DES AMTES GELTINGER BUCHT und der Gemeinden Ahneby, Esgrus, Gelting, Hasselberg, Kronsgaard, Maasholm, Nieby, Niesgrau, Pommerby, Quern, Rabel, Rabenholz, Steinberg, Steinbergkirche,

Mehr

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017

Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Modalitäten für Wohnungslose - NRW Landtagswahl 2017 Aufgrund einer Anfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.v. hat sich die Landeswahlleitung mit den nachstehenden Ausführungen zu Fragen

Mehr

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist,

maßgebend ist der im Plan Nr. 309 dargestellte Geltungsbereich gemäß 9 (7) BauGB, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, AMTSBLATT der Stadt Meerbusch Nr. 18 vom 31. August 2017 10. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Rubrik Seite Thema / Betreff 1 Bebauungsplan Nr. 309, Meerbusch-Langst-Kierst, Schützenstraße /Langster Straße 2

Mehr

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2

Datum Inhalt Seite Ersatzbestimmung für die ausgeschiedene Stadtverordnete Christel Wegmann...2 Werbung/Anzeigen $076%/$77 GHU6WDGW5KHGH +HUDXVJHEHU'HU% UJHUPHLVWHUGHU6WDGW5KHGH 2. Jahrgang Ausgabe 12/2005 Rhede,15.08.2005 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017

Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Amtsblatt Nr. 10/2017 ausgegeben am: 15. April 2017 Nr. Gegenstand Seite 1 Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am

Mehr

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen

4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33. Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen 4. Jahrgang Mittwoch, den 13. August 2014 Nummer 8/2014 Woche 33 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Wahlbehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen

Mehr

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012

04. Ausgabe 29. März Jahrgang. Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl am 22. April 2012 Amtsblatt Kommunales Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Sprottental Mitgliedsgemeinden sind: Heukewalde - Jonaswalde - Löbichau - Nöbdenitz - Posterstein - Thonhausen - Vollmershain -

Mehr

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am

Terminkalender. für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Terminkalender für die Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am 13. 03. 2016 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte Tag der Frist oder ein Termin

Mehr

25. Jahrgang Nr August 2017

25. Jahrgang Nr August 2017 25. Jahrgang Nr. 09 21. August 2017 Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Ostseebad Binz Inhaltsverzeichnis 1676. Bekanntmachung Seite 3 Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht

Mehr

Amt sblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter...

Amt sblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter... Jahrgang 39 (124) Nr. 9/2016 Freitag, 4. März 2016 Amt sblatt der Verbandsgemeinde Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),

Mehr

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist

Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist Amtsblatt der Gemeinde Weilerswist 19. Jahrgang Ausgabetag: 17.01.2017 Nr. 02 Inhalt: Seite 1. Einladung zur Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 26.01.2017 um 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde

Mehr

Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen

Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Amtsblatt der Stadt Gelsenkirchen Nr. 32 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Gelsenkirchen 11. August 2017 Bekanntmachungen des Oberbürgermeisters I Referat 2 (Rat und Verwaltung) Bekanntmachung der

Mehr

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel.

Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, Salzgitter, Tel. Amtsblatt FÜR DIE STADT SALZGITTER Herausgegeben Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter, Joachim-Campe-Str. 6-8, 38226 Salzgitter, Tel.: 05341 / 839-0 Erstellung: Stadt Salzgitter, Eigenbetrieb Gebäudemanagement,

Mehr

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück

A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück A M T S B L A T T für die Stadt Delbrück 40. Jahrgang Nummer 7 08.05.2014 INHALTSVERZEICHNIS 30/2014 Wahlbekanntmachung über die am 25.05.2014 in der Bundesrepublik Deutschland stattfindenden Wahl zum

Mehr

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF

AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF AMTSBLATT DER STADT DEGGENDORF 07.01.2019 54. Jahrgang, Nr. 1 Verantwortlicher Herausgeber: Stadt Deggendorf - Büro des Oberbürgermeisters, Franz-Josef-Strauß-Str. 3, 94469 Deggendorf Erscheint nach Bedarf

Mehr

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35

47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 AMTSBLATT DER BUNDESSTADT BONN 47. Jahrgang 26. August 2015 Nummer 35 Inhalt Öffentliche Zustellung nach 10 des Landeszustellungsgesetzes NRW vom 07.03.2006 (GV NRW. S. 94 /SGV NRW 2010) in der zurzeit

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Amtliche Bekanntmachung. Wahlbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Amtliche Bekanntmachung Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 08. Europäischen Parlament und in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen

Mehr

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke:

Wahlbekanntmachung. Auf die Wahlbezirke der Kommunalwahlen entfallen folgende Stimmbezirke: Wahlbekanntmachung Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 8. Europäischen Parlament, in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen und in der Stadt Bocholt die Integrationsratswahlen

Mehr

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004

Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Häufig gestellte Fragen zur Landtagswahl am 19. September 2004 Fragen: 1. Wahl allgemein 1.1 Welche Aufgabe hat der Sächsische Landtag? 1.2 Nach welchem System wird der Sächsische Landtag gewählt? 1.3

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt Nummer 01/2017 vom 18. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis: Öffentliche über die Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gem. 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz

Mehr

Stadt Rottenburg am Neckar

Stadt Rottenburg am Neckar Stadt Rottenburg am Neckar Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament Europawahl und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte und des Kreistags am 25. Mai 2014

Mehr

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

Amt sblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter...

Amt sblatt HAGENBACH. der Verbandsgemeinde. Wir an Rhein und Lauter... Jahrgang 39 (124) Nr. 2/2016 Freitag, 15. Januar 2016 Amt sblatt der Verbandsgemeinde Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Bildung, G9 jetzt! hier: Eintragungsstellen für das Volksbegehren

Inhaltsverzeichnis. Bildung, G9 jetzt! hier: Eintragungsstellen für das Volksbegehren 19. Januar 2017 Inhaltsverzeichnis Volksbegehren Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt! hier: Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis; Erteilung von Eintragungsscheinen

Mehr

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39

Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 AMTSBLATT Jahrgang 44/2017 Dienstag, 15. August 2017 Nr. 39 INHALTSVERZEICHNIS Seite Rhein-Erft-Kreis 217. Bekanntmachung 3 Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung für ein Mitglied des Kreistages des

Mehr

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt:

Jahrgang 4 Nr. 21. Inhalt: 17.09.2015. Jahrgang 4 Nr. 21 Inhalt: 1. Wahlbekanntmachung über die Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Stadt Witten vom 13.09.2015... 2 2. Wahlbekanntmachung

Mehr

Amtliches. Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt

Amtliches. Mitteilungsblatt. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt Amtliches Mitteilungsblatt Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt bestehend aus den Mitgliedsgemeinden: Bad Tennstedt, Ballhausen, Blankenburg, Bruchstedt, Haussömmern, Hornsömmern, Kirchheilingen,

Mehr

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019

Amtsblatt. Gemeinde Senden, 3/2019 Amtsblatt Gemeinde Senden, 3/2019 Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Ausgegeben zu Senden am: 11.04.2019 Bestellungen sind zu richten an die Gemeindeverwaltung-Fachbereich I Postfach 1251

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt.

I. Wahlzeit. II. Wahl-/Stimmbezirke und Wahlräume. Die Stadt Neuwied ist in 50 allgemeine Wahl-/Stimmbezirke und 12 Briefwahlbezirke eingeteilt. Verbundene Wahlbekanntmachung der Stadtverwaltung Neuwied der Wahl zum 19. Deutschen Bundestag, der Wahl des Landrats des Landkreises Neuwied und der Wahl des Oberbürgermeisters der Stadt Neuwied am Sonntag,

Mehr

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt

Amtsblatt. für die Gemeinde Brieselang. Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang. Nummer 5/ März Inhalt Amtsblatt für die Gemeinde Brieselang Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Brieselang Nummer 5/2016 24. März 2016 AMTLICHER TEIL Inhalt Wahlbekanntmachung für die Wahl der Landrätin/des Landrates im

Mehr

Renate Hendricks Ihre Kandidatin für den Landtag Nordrhein-Westfalen. SelbstAktiv in der Bonner SPD

Renate Hendricks Ihre Kandidatin für den Landtag Nordrhein-Westfalen. SelbstAktiv in der Bonner SPD Renate Hendricks Ihre Kandidatin für den Landtag Nordrhein-Westfalen SelbstAktiv in der Bonner SPD Wahlratgeber Am 13. Mai 2012 ist Landtagswahl Liebe Wählerinnen und Wähler. Am 13. Mai wird ein neuer

Mehr

Landtags-Wahl so geht das!

Landtags-Wahl so geht das! www.thueringen.de Landtags-Wahl so geht das! Die Landtags-Wahl in Thüringen am 14. September 2014 einfach verstehen! Ein Wahl-Hilfe-Heft Damit Sie gut informiert sind. Und wissen, wie Sie wählen müssen!

Mehr

Amt sblatt. Fastnachtsumzüge HAGENBACH. in der Verbandsgemeinde

Amt sblatt. Fastnachtsumzüge HAGENBACH. in der Verbandsgemeinde Jahrgang 38 (124) Nr. 7/2015 Freitag, 13. Februar 2015 Amt sblatt der Verbandsgemeinde Amtliches Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Hagenbach, der Stadt Hagenbach und der Ortsgemeinden Berg (Pfalz),

Mehr

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand:

Terminkalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: kalender für die Landtagswahl, Bezirkswahlen und Volksentscheide am 15. September 2013 Stand: 21.05.2013 1 Abkürzungen: LWL: Landeswahlleiter WKL: Wahlkreisleiter : Stimmkreisleiter LWA: Landeswahlausschuss

Mehr

Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2017

Kursprogramm über das 1. Halbjahr 2017 Geschäftsstelle vhs-leiterin: Erni Wölfle Ihr Ansprechpartner: Bernhard Stehle Stellvertreterin: Ilka Scheydt 0 72 73/ 94 10-10 0 72 73/ 94 10-26 bernhard.stehle@vg-hagenbach.de www.vg-hagenbach.de Volkshochschule

Mehr

Einfach wählen gehen!

Einfach wählen gehen! Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung Einfach wählen gehen! Landtagswahl Bayern 2013 Was man wissen muss zur Landtagswahl In leichter Sprache Seite 2

Mehr

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013

Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Verfahrensänderungen zur Bundestagswahl 2013 Aktuelle Änderungen in der Bundeswahlordnung (BWO) Änderungen basieren auf der 10. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 13. Mai 2013 5 Tätigkeit

Mehr

Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau

Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach und dessen Mitgliedsgemeinden Leubnitz, Mehltheuer und Syrau 1. Jahrgang - Ausgabe August 2002 01.08.2002 Das neue Amtsblatt des Verwaltungsverbandes Rosenbach

Mehr

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am

Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis, den Nr. 7. Einladung zur öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Leinefelde-Worbis am Amtsblatt für die Stadt Leinefelde-Worbis mit ihren Ortsteilen Beuren, Birkungen, Breitenbach, Breitenholz, Kaltohmfeld, Kirchohmfeld, Leinefelde, Wintzingerode, Worbis Jahrgang 2018 Leinefelde-Worbis,

Mehr

Anlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009

Anlage 2. Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Anlage 2 Informationen zur Gemeinderatswahl am 7. Juni 2009 Am Sonntag, den 7. Juni 2009, wählen Sie in Ihrer Gemeinde den Gemeinderat In Baden-Württemberg gibt es 1.101 Städte und Gemeinden - die kleinste

Mehr

Kursprogramm 1. Halbjahr 2018

Kursprogramm 1. Halbjahr 2018 Volkshochschule Hagenbach in der kvhs Germersheim Kursprogramm 1. Halbjahr 2018 Kulturzentrum Hagenbach Am Stadtrand 1 a 76767 Hagenbach Grenzjäger-/Zweibrücker Saal/Barraum Unterrichtsstätten Stadt Hagenbach

Mehr