RECHTE UND PFLICHTEN IN DER AUSBILDUNG

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "RECHTE UND PFLICHTEN IN DER AUSBILDUNG"

Transkript

1 RECHTE UND PFLICHTEN IN DER AUSBILDUNG Ein Wegweiser durch Rechts- und Verfahrensfragen

2 Themen Rechte und Pflich 1. Amtliche Mitteilungen Ansprechpartner (Schule) Ansprechpartner (Seminar) Beihilfen Besoldung Beurlaubung von Dienstveranstaltungen Beurlaubungen (Sonderurlaub) CÜFA, Fachcurricula, Ausbildungsprogramme Dienstpost Dienstunfähigkeit (Erkrankung) Dienstunfall Dienstweg Einsichtnahme in eine andere Schulform oder Schulstufe Empirische Erhebungen Klassenfahrten Kontakt Ausbilderinnen und Ausbilder Kontakt Seminar Mutterschutz und Mutterschutzurlaub Nebentätigkeit OVP Pflicht zur Selbstinformation Schulvorschriften Selbstständiger Unterricht Staatsprüfung Veränderungsmitteilungen Versicherungsschutz Weitere Quellen Wichtige Vorschriften: Aufsicht; Erzieherische Einwirkung und Ord- 13 nungsmaßnahmen; Leistungsbewertung; Hausaufgaben; Klassen- und Studienfahrten sowie Exkursionen

3 1. Amtliche Mitteilungen Sie sind verpflichtet, amtliche Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Diese Mitteilungen erscheinen im Amtsblatt und in der Veröffentlichung das Amtliche Schulblatt (siehe auch Punkt 21 Pflicht zur Selbstinformation ). Lesen Sie diese Veröffentlichungen bitte regelmäßig. r In der Regel liegen sie s im Lehrerzimmer Ihrer Schule aus. Fragen Sie bei Bedarf Ihre Ausbildungsbeauf- tragte oder Ihren Ausbildungsbeauftragten. 2. Ansprechpartner (Schule) An der Ausbildungsschule wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zunächst an die Ausbildungsbeauftragte oder den Ausbildungsbeauftragten, die oder der Ihre Ausbildung begleitet. Die Schulleitung sprechen Sie in der Regel erst dann an, wenn Sie vorher mit der oder dem Ausbildungsbeauftragten und / oder mit dem Kernseminarleiter und / oder einer Fachleitung gesprochen haben. Der direkte Zugang zur Leitung Ihrer Schule steht Ihnen davon unabhängig jederzeit offen. Beachten Sie S bitte die Vorgehensweise. Sie dient der Transparenz und der Ar- beitserleichterung für alle Beteiligten. 3. Ansprechpartner (Seminar) Im Seminar ist der Kernseminarleiter für alle Fragen allgemeiner Art Ihr erster Ansprechpartner; bei Fragen zu Ihrer Fachausbildung wenden Sie sich bitte an Ihre Fachleitungen. An die Seminarleitung (Herrn Dr. Lücke) wenden Sie sich in der Regeln erst dann, wenn Sie vorher mit Ihrem Kernseminarleiter und / oder einer Ihrer Fachleitungen gesprochen haben (siehe auch Punkt 12 Dienstweg ). Grundsätzlich steht Ihnen aber auch der direkte Weg zur Seminarleitung offen. Beachten Sie bitte die Vorgehensweise. Sie dient der Transparenz und der Ar- beitserleichterung für alle Beteiligten. 3

4 4. Beihilfen Für die Dauer Ihrer Ausbildung sind Sie beihilfeberechtigt. Ihre Beihilfeanträge schicken Sie bitte an die Zentrale Scanstelle Beihilfe, Detmold. Beihilfeanträge können Sie sich auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg herunterladen: Die Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge erfolgt durch Ihre Sachbearbeiterin oder den Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Die Beihilfebescheide erhalten Sie über die Dienstpost (siehe auch Punkt 9 Dienstpost ). Mit Ihrem ersten Beihilfebescheid erhalten Sie eine Beihilfenummer, die Sie bitte bei weiteren Beihilfeanträgen im Formular angeben. Bei Fragen zu Beihilferegelungen oder zu Beihilfebescheiden informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Bezirksregierung Arnsberg (siehe oben) oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter für Beihilfeangelegenheiten bei der Bezirksregierung in Arnsberg. Die Bezirks- regierung erreichen Sie unter der Telefonnummer: Besoldung Für Ihre Besoldung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung zuständig. Postanschrift: LBV, Düsseldorf, Telefon: 0211/ Für mündliche o- der schriftliche Anfragen halten Sie Ihre LBV-Personalnummer bereit. Die LBV- Personalnummer finden Sie auf allen Mitteilungen über Ihre Bezüge. Bei Fragen zu Ihrer Besoldung informieren Sie sich bitte auf der Homepage des LBV ( ( oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Sach- bearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter beim LBV. Das LBV erreichen Sie unter der Telefonnummer: 0211/ Beurlaubung von Dienstveranstaltungen Sie können von einzelnen Dienst- und Ausbildungsveranstaltungen oder Teilen davon beurlaubt werden. In dem Fall wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Ereignis mit Angabe von Gründen an die Leiterin oder den Leiter der Veranstaltung, an der Schule immer auch an die Ausbildungsbeauftragte oder den Ausbil- 4

5 dungsbeauftragten. Die Leiterin oder der Leiter der Dienst- oder Ausbildungsveranstaltung, für die Sie sich ganz oder teilweise beurlauben lassen möchten, kann Ihren Wunsch nach Beurlaubung zurückweisen, wenn dienstliche Interessen entgegenstehen und / oder Ihr Beurlaubungswunsch nicht die einschlägigen Kriterien erfüllt (siehe auch Punkt 7 Beurlaubungen (Sonderurlaub). Fehlen Sie bitte niemals bei einer Dienst- oder Ausbildungsveranstaltung,, ohne sich vorher beurlauben zu lassen. Ausnahme: Sie haben die Gründe für Ihr Fern- bleiben nicht zu vertreten und / oder keine Möglichkeit, vor oder während der betroffen Dienst- oder Ausbildungsveranstaltung eine Genehmigung für Ihr Fernbleiben einzuholen. 7. Beurlaubungen (Sonderurlaub) Sie können Sonderurlaub für persönliche oder andere Anlasse beantragen. Pro Kalenderjahr stehen Ihnen dafür höchstens fünf Arbeitstage zu. Genaueres regelt die Sonderurlaubsverordnung. Anträge auf Sonderurlaub für ganze Tage (Formblatt im Sekretariat des Seminars) reichen Sie in der Regel mindestens zwei Wochen vor dem Ereignis auf dem Dienstweg ein. Gründe für Sonderurlaub können zum Beispiel sein: Ausübung eines Mandats Wahrnehmung amtlicher Termine Staatsbürgerliche, berufliche (auch Prüfungen), kirchliche, gewerkschaftliche, sportliche oder ähnliche Zwecke Persönliche Ereignisse (z. B. Niederkunft der Frau / der Lebenspartnerin; Tod einer Partnerin oder eines Partners; schwere Erkrankung von Angehörigen; Krankheit des Kindes) Stellen Sie die Anträge bitte fristgerecht. 8. CÜFA, Fachcurricula,, Ausbildungsprogramme Verbindlich für Ihre Ausbildung sind neben der OVP 2011 das Curriculum für die überfachliche Ausbildung (CÜFA) (siehe Homepage des ZfsL: und die Curricula 5

6 der einzelnen Fächer. Außerdem entwickeln die Schulen Ausbildungsprogramme, die Ihren Vorbereitungsdienst ebenfalls strukturieren (OVP 14). Lesen Sie zu Beginn der Ausbildung bitte die Texte. 9. Dienstpost Dienstpost (zum Beispiel Mitteilungen der Behörde) erhalten Sie über das Sekretariat des Seminars (Frau Keidel). Achten Sie bitte auf die Aushänge im Glaskasten (rechts im Eingangsbereich des Seminargebäudes) und holen Sie Ihre Post bitte möglichst zeitnah ab. 10. Dienstunfähigkeit (Erkrankung) Wenn Sie erkrankt sind oder aus anderen Gründen Ihren Dienst nicht wahrnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich (!) und immer (!): das Sekretariat des Seminars Gymnasien / Gesamtschulen (Frau Keidel, am besten telefonisch unter: / , außerhalb der Dienstzeiten des Sekretariats per ) Ihre Ausbildungsschule (Sekretariat und / oder Verwaltung) Ihre Ausbildungslehrerinnen oder -lehrer Ihre Kernseminar- und Fachleitungen (per ) Bei einer Dienstunfähigkeit von mehr als drei Arbeitstagen, reichen Sie dem Sekretariat des Seminars bitte spätestens am vierten Arbeitstag der Dienstunfähigkeit ein Attest ein. Die Wiederaufnahme des Dienstes teilen Sie bitte dem Seminar (Frau Keidel, am besten telefonisch), dem Kernseminarleiter und den Fachleitungen mit (per ). Die Bezirksregierung erhält nach Abzeichnung durch Sie halbjährlich Kenntnis über Ihre Ausfallzeiten. Entstehen Ausfallzeiten von mehr als sechs Wochen, kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag um die entsprechende Zeit verlängert werden (OVP 7 (3)). 6

7 Informieren Sie bitte Ihre Schule und Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder auch dann, wenn Sie ein Dienstgeschäft voraussichtlich nur verspätet antreten kön- nen. Verspäten Sie sich bei einem Dienstgeschäft aus Gründen, die Sie nicht voraussehen konnten und auch nicht zu vertreten haben, erläutern Sie unver- züglich nach Ihrem Erscheinen den Grund für Ihre Verspätung. Nutzen Sie bitte für die Information von Schule, Seminar und Ausbilderinnen und Ausbildern alle Kommunikationswege, die Ihnen zugänglich sind. Melden Sie sich bitte im Seminar nur dann per E krank, wenn Sie Frau Kei- del noch nicht oder nicht mehr erreichen können. Zur Sicherheit sollten Sie die Krankmeldung telefonisch wiederholen. 11. Dienstunfall Bei einem Dienstunfall erleiden Sie während Ihrer dienstlichen Tätigkeit (einschließlich An- und Abfahrtzeiten) einen Körperschaden. Lassen Sie sich bei einem Dienstunfall unverzüglich von einem Arzt untersuchen, behandeln und ein Attest ausstellen. Einen Dienstunfall melden Sie der Bezirksregierung auf dem Dienstweg. Nutzen Sie bitte bei der Meldung eines Dienstunfalls das vorgesehene Formular (Sekretariat, Frau Keidel). 12. Dienstweg Bei allen Schreiben an die vorgesetzte Behörde müssen Sie den Dienstweg einhalten. Das Schreiben wird über den Leiter des Seminars für Gymnasien und Gesamtschulen an die zuständige Behörde weitergeleitet. Ausgenommen davon sind Ihre Schreiben an die Beihilfestelle oder das Landesamt für Besoldung (siehe den Punkt 4 Beihilfen und den Punkt 5 Besoldung ). Antwort auf Ihre Schreiben an die vorgesetzte Behörde erhalten Sie auf dem Dienstweg (siehe auch Punkt 9 Dienstpost ). Ihre Schreiben reichen Sie bitte in doppelter Ausfertigung im Sekretariat des Seminars ein (Frau Keidel). 7

8 13. Einsichtnahme in eine andere Schulform oder Schulstufe Im Laufe Ihrer Ausbildung sollen Sie eine zweite Schulform oder Schulstufe kennenlernen (OVP 12). Die Einsichtnahme in die andere Schulform oder Schulstufe findet in der Regel im letzten Ausbildungsmonat statt. Die Einsichtnahme soll etwa drei Tage dauern und kann landesweit durchgeführt werden. Für die Organisation der Einsichtnahme sorgen Sie bitte selbst. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig um eine geeignete Schule. Denken Sie bitte daran, sich für die Zeit der Einsichtnahme in die andere Schul- form oder Schulstufe rechtzeitig an Ihrer Ausbildungsschule beurlauben zu las- sen. 14. Empirische Erhebungen Befragungen von Schülerinnen und Schülern müssen Sie spätestens zwei Monate vor der Erhebung auf dem Dienstweg beantragen. Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat des Seminars (Frau Keidel). 15. Klassenfahrten Je nach Ziel der Klassenfahrt sind unterschiedliche Stellen für deren Genehmigung zuständig: Innerhalb des Seminarbezirks Leiter des Seminars, innerhalb Deutschlands, aber nicht im Seminarbezirk Leiter des ZfsL, außerhalb Deutschlands Bezirksregierung Arnsberg (auf dem Dienstweg; siehe Punkt 12 Dienstweg ). Informieren Sie über Ihre Abwesenheit bitte frühzeitig die Fachleitungen und den Kernseminarleiter. Stellen Sie den Antrag auf Genehmigung g von Klassenfahrten bitte in der Regel mindestens vier Wochen vor Fahrtbeginn. Formulare bekommen Sie im Sekre- tariat des Seminars (Frau Keidel). 8

9 16. Kontakt Ausbilderinnen und Ausbilder Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie drei Ausbilderinnen oder Ausbildern zugewiesen. Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder sind eine Kernseminarleiterin oder ein Kernseminarleiter und zwei Fachleiterinnen oder Fachleiter. Sorgen Sie bitte von Anfang an dafür, dass Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder Sie problemlos telefonisch oder über erreichen können. Rufen Sie bitte möglichst täglich Ihre s E ab und beantworten Sie s E Ihrer Ausbilderinnen und Ausbilder zeitnah. 17. Kontakt Seminar Ihre Dienstelle für die Zeit der Ausbildung: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Dortmund Otto-Hahn-Straße Dortmund Sekretariat: Frau Claudia Keidel Telefon: / Claudia.Keidel@zfsl.nrw.de Homepage: Leiter des Seminars Gymnasien / Gesamtschulen: StD Dr. Peter Lücke Leiter des ZfsL Dortmund: LD Jürgen Knier Notieren Sie sich bitte die nötigen Daten. 9

10 18. Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub Als Lehramtsanwärterin haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Urlaub vor dem errechneten Geburtstermin und nach der Geburt auf weitere acht Wochen. Teilen Sie dem Seminar bitte frühzeitig Test mit, dass Sie schwanger sind Nutzen Sie für Ihre Anträge auf Mutterschutz terschutz und Mutterschutzurlaub bitte die Formblätter (Sekretariat des Seminars, Frau Keidel). 19. Nebentätigkeit Während Ihrer Ausbildung dürfen Sie im Umfang von höchstens 5 Stunden Nebentätigkeiten ausüben. Die Nebentätigkeit müssen Sie auf dem Dienstweg beantragen. Die Nebentätigkeit, die Sie ausüben wollen, darf keine Ausbildungsbelange berühren. Bis zu Ihrem Prüfungstermin dürfen Sie an Ihrer Ausbildungsschule nebenamtlichen Unterricht im Umfang von zwei Wochenstunden erteilen (siehe OVP 11 (8)). Nach bestandener Prüfung ist nebenamtlicher Unterricht an der Ausbildungsschule im Umfang von bis zu 24 Stunden im Monat möglich. Antragsformulare erhalten Sie im Sekretariat des Seminars (Frau Keidel). 20. OVP 2011 Ihre gesamte Ausbildung wird durch die OVP 2011 geregelt. Die OVP enthält auch das Kerncurriculum (Anlage). Das Kerncurriculum ist die Grundlage für das Curriculum für die überfachliche Ausbildung (CÜFA) (siehe Homepage des ZfsL: und die Fachcurricula. Lesen Sie bitte in den ersten Tagen Ihrer Ausbildung: OVP 2011, besonders und die Anlage 1 (Kerncurriculum) 10

11 21. Pflicht zur Selbstinformation Während Ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst sind Sie verpflichtet, sich mit Blick auf die Belange Ihrer Tätigkeit voll umfänglich selbst zu informieren. Die Pflicht zur Selbstinformationen betrifft sowohl Termine und Ereignisse im Zentrum für schulische Lehrerausbildung in Dortmund als auch Termine und Ereignisse an Ihrer Ausbildungsschule (siehe auch Punkt 1 Amtliche Mitteilungen ). Lesen Sie im Zentrum für schulische Lehrerausbildung bitte regelmäßig alle Aushänge (Glaskasten rechts im Eingangsbereich des Gebäudes). Nehmen Sie darüber hinaus an Ihrer Ausbildungsschule bitte regelmäßig Kenntnis unter an- derem von Vertretungs-,, Klausur- und Jahresterminplänen (oft auch als Online- Kalender). Beachten Sie bitte auch Schreiben, die Sie in Ihrem Postfach an der Schule vorfinden, darunter zum Beispiel Einladungen zu Fach- oder Lehrerkon- ferenzen. 22. Schulvorschriften Alle aktuell gültigen Vorschriften, die Sie im Schulbereich zu beachten haben, finden Sie in der BASS (Bereinigte Amtliche Sammlung von Schulvorschriften). Die Sammlung finden Sie sowohl an Ihrer Ausbildungsschule als auch im Seminar. Lesen Sie bitte unbedingt in der BASS nach, bevor (!) Sie handeln. 23. Selbstständiger Unterricht Während Ihrer Ausbildung erteilen Sie in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren im Durchschnitt je Halbjahr neun Stunden selbstständigen Unterricht (OVP 11 (5)). Unterrichtsbesuche der Fachleitungen und Einsichtnahmen in den Unterricht seitens des Kernseminarleiters dürfen und sollen auch im selbstständigen Unterricht stattfinden. Äußern Sie bitte an Ihrer Ausbildungsschule Wünsche für Ihren Einsatz im selbstständigen Unterricht. 11

12 24. Staatsprüfung Die wesentlichen Regelungen für das Staatsexamen finden Sie in der OVP, 26ff. Weitere Informationen gibt es auf meiner Homepage (Ausbildung / Rechtsrahmen / Prüfung) und auf der Homepage des Landesprüfungsamts ( Machen Sie sich bitte rechtzeitig mit den Prüfungsbedingungen vertraut. 25. Veränderungsmitteilungen Änderungen in Ihren persönlichen Daten (z. B. bei Eheschließung oder der Geburt eines Kindes) teilen Sie bitte dem Dienstherrn unverzüglich auf dem Dienstweg mit (siehe Punkt 12 Dienstweg ). Weisen Sie die Änderung bitte durch eine beglaubigte Kopie nach (z. B. Heirats- oder Geburtsurkunde). Änderungen, die Ihre Besoldung betreffen (z. B. Bankverbindung), teilen Sie bitte dem LBV direkt mit (siehe Punkt 5 Besoldung ). 26. Versicherungsschutz Für Ihre dienstlichen Tätigkeiten (einschließlich Wegstrecken) sind Sie von Amts wegen versichert. Für Ihren privaten Versicherungsschutz sind Sie selbst verantwortlich. Lassen Sie sich in Bezug auf Ihren Versicherungsschutz möglichst zu Beginn der Ausbildung durch Fachleute beraten. 27. Weitere Quellen Weitere Informationen finden Sie unter anderem hier: Geltende Gesetzte und Verordnungen des Landes Nordrhein-Westfalen 12

13 Alle Regelungen im Umfeld der Staatsprüfung Rechtsvorschriften des Schulministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Zentralabitur in Nordrhein-Westfalen Kernlehrpläne für Gymnasien und Gesamtschulen Sekundarstufe I Kernlehrpläne für Gymnasien und Gesamtschulen Sekundarstufe II Richtlinien und Lehrpläne für Gymnasien und Gesamtschulen Sekundarstufe II Das Schulministerium in Nordrhein-Westfalen mit unterschiedlichen Themen Ein Blick in die Verordnungen lohnt. Lesen Sie bitte nach, bevor Sie (unsicher) handeln. 28. Wichtige Vorschriften Mit einigen Vorschriften werden Sie während des Vorbereitungsdienstes immer wieder zu tun haben. Lesen Sie diese Vorschriften am besten gleich zu Beginn der Ausbildung. Aufsicht: Schulgesetz 57 und Verwaltungsvorschriften dazu Belohnungen und Geschenke: Annahme von Belohnungen und Geschenken Erzieherische Einwirkung und Ordnungsmaßnahmen: Schulgesetz NRW 53 13

14 Hausaufgaben: Hausaufgabenerlass Klassenfahrten / Studienfahrten / Exkursionen: Wanderrichtlinien Leistungsbewertung: Schulgesetz NRW 48 Weitere Regelungen finden Sie in den Kernlehrplänen sowie in den Lehrplänen und Richtlinien Ihrer Fächer (siehe Punkt 27 Weitere Quellen ) 14

DR. UDO KLIEBISCH RECHTE UND PFLICHTEN

DR. UDO KLIEBISCH RECHTE UND PFLICHTEN DR. UDO KLIEBISCH RECHTE UND PFLICHTEN HINWEISE Ausbildungs- jahrgang 2017-2019 STAND: SEPTEMBER 2017 Themen 1. Amtliche Mitteilungen.. 3 2. Ansprechpartnerinnen und -partner (Schule)...... 3 3. Ansprechpartnerinnen

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Neuss Mainstr. 85, Neuss

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Neuss Mainstr. 85, Neuss Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Neuss Mainstr. 85, 41469 Neuss http://www.zfsl-neuss.nrw.de Merkblatt: Informationen zur Organisation des Vorbereitungsdienstes/ Beamtin/Beamter auf

Mehr

Frequently Asked Questions (FAQ)

Frequently Asked Questions (FAQ) Frequently Asked Questions (FAQ) Themenfeld Ausbildung: Was ist der Dienstweg? Alle Schreiben, die Sie an die Bezirksregierung oder an andere dienstliche Stellen richten (außer Anträge auf Beihilfe und

Mehr

Frequently Asked Questions (FAQ) Mai 2016

Frequently Asked Questions (FAQ) Mai 2016 Frequently Asked Questions (FAQ) Mai 2016 Themenfeld Ausbildung: Welche Korrespondenz muss auf dem Dienstweg versendet werden? Sämtliche schriftliche auch elektronisch übermittelte Korrespondenz, die Sie

Mehr

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat

Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat Häufig gestellte Fragen (FAQ): Referendariat 1 Wie ist die Bezahlung während des Vorbereitungsdienstes?... 2 2 Wie kann ich eine Entlassung beantragen?... 2 3 Wie kann ich eine Verlängerung beantragen?...

Mehr

ABC Ihrer Rechte & Pflichten

ABC Ihrer Rechte & Pflichten ABC Ihrer Rechte & Pflichten Allgemeine Dienstordnung (ADO) Dieser Erlass regelt die dienstlichen Pflichten von Lehrerinnen und Lehrern. Er beschreibt die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Formen der

Mehr

Seminarbrief zum Start des VD Lehramt für sonderpädagogische Förderung

Seminarbrief zum Start des VD Lehramt für sonderpädagogische Förderung Seite 1 Seminarbrief zum Start des VD 01.05.18 31.10.19 Lehramt für sonderpädagogische Förderung Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Engelskirchen Lehramt für sonderpädagogische Förderung Leitung:

Mehr

Informationen zum Vorbereitungsdienst

Informationen zum Vorbereitungsdienst Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Informationen zum Vorbereitungsdienst 7.2.2013 Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Realschulen) Rechte und Pflichten der

Mehr

Orientierungshilfen für Ihre Referendarszeit

Orientierungshilfen für Ihre Referendarszeit 1 Orientierungshilfen für Ihre Referendarszeit ALLGEMEINES Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Das ZfsL besteht aus fünf Seminaren für die verschiedenen Schulformen (Sonderpädagogische

Mehr

Merkblatt (bitte sorgfältig aufbewahren und Regelungen während der gesamten Ausbildungszeit beachten)

Merkblatt (bitte sorgfältig aufbewahren und Regelungen während der gesamten Ausbildungszeit beachten) Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Jülich Bastionstraße 20 a, 52428 Jülich Tel. 02461/99683-0 e-mail: poststelle@zfsl-juelich.nrw.de Merkblatt (bitte sorgfältig aufbewahren und Regelungen während

Mehr

Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit

Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit Verfahren bei Krankheit/unfallbedingter Dienstunfähigkeit Alle Info s für Lehrkräfte und Schulleitungen Eine Informaon des Schulamtes für die Stadt Bielefeld! S0455 WAS ist zu beachten, wenn ich erkranke?

Mehr

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Bezirksregierung Köln, Dezernat Stand November 2016

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Bezirksregierung Köln, Dezernat Stand November 2016 Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an Schulen in den Seminarbezirken der Bezirksregierung Köln Ausgangspunkt... 1 Ausbildungsmodelle

Mehr

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Bezirksregierung Köln, Dezernat Stand November 2016

Ausbildung im Gemeinsamen Lernen Bezirksregierung Köln, Dezernat Stand November 2016 Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung an Schulen in den Seminarbezirken der Bezirksregierung Köln Ausgangspunkt... 1 Ausbildungsmodelle

Mehr

Kleines ABC dienstlicher und verwaltungstechnischer Regelungen

Kleines ABC dienstlicher und verwaltungstechnischer Regelungen Kleines ABC dienstlicher und verwaltungstechnischer Regelungen Die nachfolgenden Regelungen betreffen alle Auszubildenden der drei Seminare am ZfsL Hamm. In den Seminaren gibt es darüber hinausgehende

Mehr

Ausbildungs - ABC. Stichwortverzeichnis. Hier finden Sie - alphabetisch geordnet nach Stichworten - Informationen zur Ausbildung

Ausbildungs - ABC. Stichwortverzeichnis. Hier finden Sie - alphabetisch geordnet nach Stichworten - Informationen zur Ausbildung Ausbildungs - ABC Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt Seminar Grundschule Seminar Haupt-Real-Gesamtschule Seminar Gymnasium - Gesamtschule Hier finden Sie - alphabetisch geordnet nach

Mehr

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis ABB AL BRK Dez EPG FL G GH HRSGe KS KSL LAA LABG LPA LZB OVP POB-C SchG SF SLG UB UPP VD ZfsL Ausbildungsbeauftragte/r Ausbildungslehrer/in Bezirksregierung Köln Dezernat Eingangs-

Mehr

Heiko Seibt für die Bezirksregierung Münster

Heiko Seibt für die Bezirksregierung Münster Heiko Seibt für die Bezirksregierung Münster Fachleiter fachliche Fachleiter überfachliche ZfsL Münster -BK Berater für das Eignungspraktikum Intention: Unterstützung beim Übergang aus der ersten in die

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Solingen Eintrachtstr. 31, Solingen Fax: Homepage:

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Solingen Eintrachtstr. 31, Solingen Fax: Homepage: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Solingen Eintrachtstr. 31, 42655 Solingen Fax: 0212 22381-59 Homepage: www.zfsl-solingen.nrw.de Hinweise der Verwaltung für Lehramtsanwärter/innen und Referendare/innen

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Kleve

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Kleve Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Kleve An der Willibrordschule 2 47533 Kleve e-mail: poststelle-kleve@zfsl.nrw.de Das ZfsL gliedert sich in die Leitung des ZfsL und die dieser unterstellten

Mehr

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Ausbildungsschulen. Unterrichtseinsatz - Organisation - Vorgaben

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Informationen für Ausbildungsschulen. Unterrichtseinsatz - Organisation - Vorgaben Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Informationen für Ausbildungsschulen Unterrichtseinsatz - Organisation - Vorgaben Stand: Dezember 2018 1 EINLEITUNG INHALT Zielsetzung der Handreichung

Mehr

Kleines ABC dienstlicher und verwaltungstechnischer Regelungen

Kleines ABC dienstlicher und verwaltungstechnischer Regelungen Kleines ABC dienstlicher und verwaltungstechnischer Regelungen Die nachfolgenden Regelungen betreffen alle Auszubildenden der drei Seminare am ZfsL Hamm. In den Seminaren gibt es darüber hinausgehende

Mehr

Leitfaden. Verwaltungswegweiser. Renate Hoyer Hommage an Surrealismus

Leitfaden. Verwaltungswegweiser. Renate Hoyer Hommage an Surrealismus Leitfaden Verwaltungswegweiser Renate Hoyer Hommage an Surrealismus 4. Auflage vom 14. April 2015 1 Dienststellen Staatliches Studienseminar für das Lehramt an berufsbildenden Schulen Speyer Staatliches

Mehr

Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen

Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen Universität Paderborn 29. Oktober 2018 Kirsten Levermann und Pascal Genee, ZfsL Paderborn Dr. Jürgen Heilemann, ZfsL Detmold Stellen

Mehr

ABB ALLGEMEINE DIENSTORDNUNG (ADO) ANGABEN ZU WOHNSITZ UND PERSONENBEZOGENEN DATEN / ÄNDERUNGEN AUSBILDUNGSPLANUNGSGESPRÄCH (APG GEM. 11 ABS.

ABB ALLGEMEINE DIENSTORDNUNG (ADO) ANGABEN ZU WOHNSITZ UND PERSONENBEZOGENEN DATEN / ÄNDERUNGEN AUSBILDUNGSPLANUNGSGESPRÄCH (APG GEM. 11 ABS. ABB An den Ausbildungsschulen werden Sie durch eine/n Ausbildungsbeauftragte/n beraten und unterstützt; die/der ABBA ist Ihre Ansprechperson für alle Belange des Ausbildungsprogramms an der Schule (vgl.

Mehr

Hinweise zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen

Hinweise zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen schulpraktische Lehrerausbildung Hinweise zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Inhalt 1. Einleitung 2. Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen

Mehr

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) Vom 20. Dezember 2012 Auf Grund des

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) Vom 20. Dezember 2012 Auf Grund des Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) Vom 20. Dezember 2012 Auf Grund des 20 Absatz 10 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai

Mehr

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Siegen

Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Siegen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Siegen Abkürzungen APG Ausbildungsplanungsgespräch (siehe OBAS) ABB Ausbildungsbeauftragte an den

Mehr

Merkblatt. zum Antragsverfahren zur Gewährung von Beihilfe

Merkblatt. zum Antragsverfahren zur Gewährung von Beihilfe Merkblatt Stand: 08/2016 zum Antragsverfahren zur Gewährung von Beihilfe Beihilfeberechtigte Personen erhalten Beihilfe auf schriftlichen Antrag. Zur Antragstellung sind die von der Beihilfestelle vorgesehenen

Mehr

Lehrerfortbildung Mathematik für die Sekundarstufe II

Lehrerfortbildung Mathematik für die Sekundarstufe II Kompetenzteams NRW Geschäftsstelle Kreis Viersen Rathausmarkt 3 41747 Viersen An alle Gymnasien und Gesamtschulen im Kreis Viersen Kompetenzteams NRW Geschäftsstelle Kreis Viersen Rathausmarkt 3 41747

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Düsseldorf Tel.: 0211/ M e r k b l a t t. Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW 40192 Düsseldorf Tel.: 0211/6023-06 Stand: 01/2019 M e r k b l a t t Beihilfe im Sterbefall Nordrhein-Westfalen Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von

Mehr

VERWALTUNGSLEITFADEN ABC (Stand: Ausbildungsjahrgang November 2015)

VERWALTUNGSLEITFADEN ABC (Stand: Ausbildungsjahrgang November 2015) ZFSL - ZENTRUM FÜR SCHULPRAKTISCHE LEHRERAUSBILDUNG LEVERKUSEN VERWALTUNGSLEITFADEN ABC (Stand: Ausbildungsjahrgang November 2015) Seminar HRGe Brückenstraße 10-12 51379 Leverkusen 02171 368022 Stichwortverzeichnis:

Mehr

Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Ausbildungsgang

Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Ausbildungsgang Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Ausbildungsgang 2018-20 1 Allgemeine Informationen Leiter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung: LD Hans-Peter Meyer Seminarleiter Sonderpädagogik:

Mehr

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom

Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF) vom 20.12.2012 Auf Grund des 20 Absatz 10 des Lehrerausbildungsgesetzes vom 12. Mai 2009

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen. Art des Arbeitsverhältnisses. Art des Arbeitsverhältnisses

Rechtsvergleich Bayern.I. Nordrhein-Westfalen. Nordrhein-Westfalen. Art des Arbeitsverhältnisses. Art des Arbeitsverhältnisses Rechtsvergleich Bayern.I. Nordrhein-Westfalen Bayern Nordrhein-Westfalen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme

Mehr

An die Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Seminare für Lehrämter an Schulen

An die Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Seminare für Lehrämter an Schulen Landesprüfungsamt, Otto-Hahn-Str. 37, 44227 Dortmund An die Leiterinnen und Leiter der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und der Seminare des Frau Landes Mustermann Nordrhein-Westfalen Staatsprüfungen

Mehr

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar Az: /17

Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar Az: /17 Bezirksregierung Düsseldorf Düsseldorf, 09. Januar 2014 Dezernat 47.1 Frau Hanisch Az: 47.1.1/17 5075 Informationsblatt Altersteilzeitbeschäftigung für beamtete Lehrkräfte in Nordrhein- Westfalen ab dem

Mehr

Kleines Rechts-ABC. Seminar für das Lehramt an Grundschulen. Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen.

Kleines Rechts-ABC. Seminar für das Lehramt an Grundschulen. Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen. Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Harald Sieberg 24. Juni 2014 Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Rheine Juni 2013 Stand 24. Juni

Mehr

Informationen für neue Universitätsangehörige

Informationen für neue Universitätsangehörige Informationen für neue Universitätsangehörige Soweit diese Informationen zur Einstellung und zum Dienstverhältnis auf Anträge verweisen, finden Sie die erforderlichen Formblätter auf der Homepage der Universität

Mehr

Kleines Rechts-ABC. Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Rheine

Kleines Rechts-ABC. Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Rheine Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Rheine Seminar für das Lehramt an Grundschulen Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Harald Sieberg 18. März 2014 Zentrum für schulpraktische

Mehr

Bitte füllen Sie die Anträge möglichst leserlich aus. Sonst kann das zu einer längeren Bearbeitungsdauer

Bitte füllen Sie die Anträge möglichst leserlich aus. Sonst kann das zu einer längeren Bearbeitungsdauer FAQ zu BeihilfeNRWplus Woher bekomme ich meine Antragsformulare? Für das Beihilfeverfahren BeihilfeNRWplus sollen ausschließlich die neuen, für die digitale Bearbeitung optimierten, Beihilfeanträge verwendet

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in Form des Sabbatjahres Vorname Name: Dienstbezeichnung: Schule: Ich beantrage meine Arbeitszeit nach folgendem Sabbatjahrmodell ab dem 01. 08. auf der Grundlage von Vollzeitbeschäftigung

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Siegburg

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Siegburg Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Siegburg Seminar für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung Seminarbrief Informationen zur Ausbildung für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,

Mehr

Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg

Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg Informationen zur Handreichung Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminar HRGe im ZfsL Arnsberg Vergleichen Sie dazu bitte die 10 und 14

Mehr

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster 30.

Mehr

Schüler*inneninformation

Schüler*inneninformation marcel-breuer-schule, Gustav-Adolf-Str. 66, 13086 Berlin Schüler*innen der Gymnasialen Oberstufe marcel-breuer-schule Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule und Berufsoberschule Gustav-Adolf-Straße

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Mönchengladbach Seminar HRGe. Das Handbuch

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Mönchengladbach Seminar HRGe. Das Handbuch Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Mönchengladbach Seminar HRGe Das Handbuch Lehrerausbildung am Seminar HRGe Stand 27.03.2015 0 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 1. Leitung und Verwaltung... 4

Mehr

Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Übersicht

Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Übersicht Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf Düsseldorf, 24. November 2016 Übersicht 1. Der Weg in den Lehrerberuf. Stationen bis zur Einstellung als Lehrerin oder Lehrer. 2. Ein Beruf mit Perspektive.

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Aachen Robert - Schuman - Str Aachen

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Aachen Robert - Schuman - Str Aachen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung - Aachen Robert - Schuman - Str. 51 52066 Aachen Informationen für den Einstellungsjahrgang November 2014 Mit diesen ersten Informationen wollen wir Sie nur

Mehr

Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg

Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg Schulinternes Konzept zur Koordinierung der Ausbildung von Lehramtsanwärtern und Lehramtanwärterinnen am Städtischen Gymnasium Schmallenberg vorgelegt von den Ausbildungsbeauftragten Anne Böhmer und Hildegard

Mehr

Erfahrungen des ZfsL Detmold: Mentoring, Peer Learning und Coaching

Erfahrungen des ZfsL Detmold: Mentoring, Peer Learning und Coaching Erfahrungen des ZfsL : Mentoring, Peer Learning und Coaching Universität Paderborn, 29.11.2013 Erfahrungen des ZfsL : Mentoring, Peer Learning und Coaching Statement: Einblicke in die Organisationsformen

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Bocholt

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung. Bocholt Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort 2. Schwerpunkte für die einzelnen Quartale 2.1. Erstes Ausbildungsquartal

Mehr

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303)

Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW (FrUrlV NRW) vom (GV.NRW.20303) Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Beamtenverhältnis Sehr geehrte Lehrerin! Sie haben der Schulleitung mitgeteilt,

Mehr

Ausbildung am BGA. Beschluss der Lehrerkonferenz vom ; Beschluss der Schulkonfeerenz vom ;

Ausbildung am BGA. Beschluss der Lehrerkonferenz vom ; Beschluss der Schulkonfeerenz vom ; Ausbildung am BGA Beschluss der Lehrerkonferenz vom 21.08.2012; Beschluss der Schulkonfeerenz vom 27.09.2012; Gültig ab dem Schuljahr 2012/2013 Ausbildungskonzeption des Burggymnasiums Altena Allgemeine

Mehr

Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Düsseldorf, 16. November 2017

Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf. Düsseldorf, 16. November 2017 Lehrerausbildung in NRW Ihr Weg in den Lehrerberuf Düsseldorf, 16. November 2017 Übersicht Ihr Weg in den Lehrerberuf Stationen bis zur Einstellung als Lehrerin oder Lehrer Ihre Chancen im Lehrerberuf

Mehr

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17 Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2016/17 Kontakt Jörg Baldamus Tel. 0911-231 106 92 e-mail: joerg.baldamus@schulamt.nuernberg.de Regionalbüro Bezirk 1 und 6 Doris Handschu-Arps Tel.: 0911 231 106

Mehr

Ausbildungskonzept der Peter-Weiss-Gesamtschule (4. vorläufige Fassung)

Ausbildungskonzept der Peter-Weiss-Gesamtschule (4. vorläufige Fassung) Ausbildungskonzept der Peter-Weiss-Gesamtschule (4. vorläufige Fassung) A Lehramtsanwärter I. Ziele der schulpraktischen Ausbildung Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen an der Peter-Weiss-Gesamtschule

Mehr

Konzept zur Sicherung der Lernzeit. am Gymnasium Wilnsdorf

Konzept zur Sicherung der Lernzeit. am Gymnasium Wilnsdorf 1 Konzept zur Sicherung der Lernzeit am Gymnasium Wilnsdorf 1. Vorwort Durch Erkrankung, Sonderurlaub, dienstliche und schulorganisatorische Gründe wie beispielsweise Klassen-/Schulfahrten, Exkursionen,

Mehr

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler

Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler Absenzenregelung für Schülerinnen und Schüler. Februar 06 4. ABSENZENREGELUNG FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER INHALTSVERZEICHNIS I Allgemeine Bestimmungen Art. Rechtliche Grundlagen II Absenzen Art. Verantwortlichkeit

Mehr

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016)

Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Merkblatt zu Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung (Stand: Oktober 2016) Beamtinnen und Beamte und Lehrkräfte im Arbeitnehmerverhältnis können die Änderung ihrer oder eine Beurlaubung beantragen. In jedem

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Bildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster 24.

Mehr

Ausbildung am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus Trier Eine erste Orientierungshilfe für den Vorbereitungsdienst

Ausbildung am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus Trier Eine erste Orientierungshilfe für den Vorbereitungsdienst Az.: 30.0 Ausbildung am Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an Realschulen plus Trier Eine erste Orientierungshilfe für den Vorbereitungsdienst - Grundlagen der Ausbildung - Gliederung der Ausbildung

Mehr

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen

Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Informationsblatt Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Wichtige Informationen zum Arbeitslosengeld Wissenswertes zum Thema Umzug und Reisen Umzug Allgemeines Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist davon

Mehr

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch

Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch Merkblatt zu den Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Griechisch - Lateinisch - Hebräisch 1. Allgemeine Hinweise Bei den oben genannten Prüfungen handelt es sich um Prüfungen zur Erweiterung eines

Mehr

. D: Lern- und Entwicklungsstände diagnostizieren und rückmelden. . E: Sich selbst als Lehrkraft entwickeln und das System Schule mitgestalten

. D: Lern- und Entwicklungsstände diagnostizieren und rückmelden. . E: Sich selbst als Lehrkraft entwickeln und das System Schule mitgestalten ABC-Glossar zum Referendariat (VD Gym) Ausbildung Die Ausbildung am Staatlichen Studienseminar in Bad Kreuznach findet gemäß der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt

Mehr

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern

Antrag auf Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern Teilzeitbeschäftigung/ Familientage/ Elternzeit/ Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte des Bayer. Landesamts für Steuern (Name, Vorname, Amts- bzw. Dienstbezeichnung) (Ort, Datum) VIVA-Personalnummer:

Mehr

Vereinbarung über die Gestellung von Religionslehrern, soweit sie nicht Geistliche im Sinne der Vereinbarung von 1966 sind (2.

Vereinbarung über die Gestellung von Religionslehrern, soweit sie nicht Geistliche im Sinne der Vereinbarung von 1966 sind (2. 2. Vereinbarung über die Gestellung von Religionslehrern 2. Gestellungs-Vereinb 761 Vereinbarung über die Gestellung von Religionslehrern, soweit sie nicht Geistliche im Sinne der Vereinbarung von 1966

Mehr

Herzlich Willkommen liebe angehende Fachlehrerinnen und Fachlehrer!

Herzlich Willkommen liebe angehende Fachlehrerinnen und Fachlehrer! Herzlich Willkommen liebe angehende Fachlehrerinnen und Fachlehrer! Wir freuen uns, dass Sie sich dafür entschieden haben, Ihre Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Hamm zu

Mehr

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Anpassung im Sinne des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit im September 2018!

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Anpassung im Sinne des Vorbereitungsdienstes in Teilzeit im September 2018! Informationen zum Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Ausbildungsprogramms an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminars HRSGe im Zentrum

Mehr

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Informationen zur Organisation und Verwaltung des Seminars für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Stichwortverzeichnis: Ø Abkürzungen Ø Allgemeines

Mehr

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie?

im Beruf 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? 1 Arbeiten Sie mit Ihrer Partnerin / Ihrem Partner. Welche zusammengesetzten Wörter finden Sie? ARBEITGEBERKRANKMELDUNGARBEITSUNFÄHIGKEITAR BEITNEHMERPERSONALBÜROARBEITSPLATZGEBURTSTERMINFREISTELLUNG 2

Mehr

hiermit beantrage ich im Rahmen der Ausschlussfrist gemäß 41 Abs. 1 TV AWO NRW aus folgenden Gründen folgende Arbeitsbefreiung gemäß 32 TV AWO NRW:

hiermit beantrage ich im Rahmen der Ausschlussfrist gemäß 41 Abs. 1 TV AWO NRW aus folgenden Gründen folgende Arbeitsbefreiung gemäß 32 TV AWO NRW: Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon Betrieb Datum Personalnummer Unternehmen der AWO z.hd. Geschäftführer/in, Leiter/in Straße, Hausnummer PLZ, Ort Gewährung von Arbeitsbefreiung gemäß 32 TV AWO NRW

Mehr

Herzlich Willkommen liebe angehende Fachlehrerinnen und Fachlehrer!

Herzlich Willkommen liebe angehende Fachlehrerinnen und Fachlehrer! Herzlich Willkommen liebe angehende Fachlehrerinnen und Fachlehrer! Wir freuen uns, dass Sie sich dafür entschieden haben, Ihre Ausbildung im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Hamm zu

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 31.03.2006 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18

Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18 Einsatz als Mobile Reserve im Schuljahr 2017/18 Kontakt Hans Kormann Tel. 0911-231 106 96 e-mail: hans.kormann@schulamt.nuernberg.de Regionalbüro Bezirk 1 und 6 Doris Handschu-Arps Tel.: 0911 231 106 86

Mehr

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, 40190 Düsseldorf An die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und

Mehr

Hinweise und Informationen für die Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten an Schulen im Regierungsbezirk Münster.

Hinweise und Informationen für die Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten an Schulen im Regierungsbezirk Münster. für die Schulverwaltungsassistentinnen und Schulverwaltungsassistenten an Schulen im Regierungsbezirk Münster. www.brms.nrw.de Organisatorische Zuständigkeit Als Schulverwaltungsassistentin oder Schulverwaltungsassistent

Mehr

An die Damen und Herren, die zum ihren Vorbereitungsdienst am Studienseminar Koblenz antreten

An die Damen und Herren, die zum ihren Vorbereitungsdienst am Studienseminar Koblenz antreten Staatliches Studienseminar für das Lehramt an Gymnasien Emil-Schüller-Str. 12 56068 Koblenz An die Damen und Herren, die zum 01.08.2013 ihren Vorbereitungsdienst am Studienseminar Koblenz antreten STAATLICHES

Mehr

Bergische Universität Wuppertal. Infobroschüre. für neu eingestellte Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Bergische Universität Wuppertal. Infobroschüre. für neu eingestellte Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte Bergische Universität Wuppertal Infobroschüre für neu eingestellte Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte Stand: 01.07.2018 INHALTSVERZEICHNIS Rektor 3 Kanzler 3 Dekanin/Dekan 3 Arbeitszeit 3 Gehalt

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen

Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen Rechtsvergleich Bayern.I. Niedersachsen Bayern Niedersachsen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den

Mehr

Vom 7. Mai 2013 (GVM 2013 Nr. 1 S. 9) Änderungen

Vom 7. Mai 2013 (GVM 2013 Nr. 1 S. 9) Änderungen Urlaubsverordnung 5.550 Verordnung über den Urlaub der Pfarrerinnen und Pfarrer, Vikarinnen und Vikare sowie Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten der Bremischen Evangelischen Kirche (Urlaubsverordnung)

Mehr

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht.

Sie haben der Schulleitung mitgeteilt, dass bei Ihnen eine Schwangerschaft besteht. Schulamt für den Kreis Coesfeld Stand: 11.02.2013 42.50.40.20 Hinweise zum Mutterschutz und zur Elternzeit für Lehrpersonen im Angestelltenverhältnis mit Kindern ab dem Geburtsjahrgang 2001 Sehr geehrte

Mehr

Rechtsvergleich Bayern.I. Bremen

Rechtsvergleich Bayern.I. Bremen Rechtsvergleich Bayern.I. Bremen Bayern Bremen Art des Arbeitsverhältnisses Art. 2 SiGjurVD: Öffentlich- rechtliches Ausbildungsverhältnis (1) 2 Die Bewerber werden mit der Aufnahme in den Vorbereitungsdienst

Mehr

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand Sept. 2018!

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand Sept. 2018! Informationen zum Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Ausbildungsprogramms an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminars HRSGe im Zentrum

Mehr

Entwurf der Bezirksregierungen, Dezernate 46 Stand

Entwurf der Bezirksregierungen, Dezernate 46 Stand Entwurf der Bezirksregierungen, Dezernate 46 Stand 23.06.2014 Aufgaben von Fachleiterinnen und Fachleitern an einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen Eine Information

Mehr

Kooperationstag

Kooperationstag Kooperationstag 01.09.2015 1. Begrüßung Einblick in Veränderungsprozesse 2. Gestaltungsmöglichkeiten für das Gemeinsame Lernen Was machen die Schulen? Was macht das Seminar? 3. Austausch (Bzgl. zweier

Mehr

Vereinbarungen über die Wahrnehmung der evangelischen Polizeiseelsorge im Lande Nordrhein-Westfalen

Vereinbarungen über die Wahrnehmung der evangelischen Polizeiseelsorge im Lande Nordrhein-Westfalen Vereinbarungen über die Wahrnehmung der evangelischen Polizeiseelsorge im Lande Nordrhein-Westfalen Vom 2. Juli 1962 (KABl 1962 S. 168) Das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Herrn Ministerpräsidenten

Mehr

Glossar zum gymnasialen Vorbereitungsdienst

Glossar zum gymnasialen Vorbereitungsdienst Glossar zum gymnasialen Vorbereitungsdienst Ausbildung Die Ausbildung am Staatlichen Studienseminar in Trier findet gemäß der Landesverordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt

Mehr

Grundlegende Informationen zur schulischen Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg

Grundlegende Informationen zur schulischen Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg Grundlegende Informationen zur schulischen Ausbildung von Lehrkräften im Seiteneinstieg Der 2-jährige berufsbegleitende Vorbereitungsdienst beginnt jeweils zum 1. Mai 1. November eines Jahres und stellt

Mehr

Verwaltungsleitfaden - ABC

Verwaltungsleitfaden - ABC Verwaltungsleitfaden - ABC Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Leverkusen Stichwortverzeichnis: Abkürzungen Allgemeines Ausbildung am Seminar BASS Beendigung des Beamtenverhältnisses Beihilfe

Mehr

Planung von Unterricht in der Ausbildung - Handreichung

Planung von Unterricht in der Ausbildung - Handreichung Planung von Unterricht in der Inhalt 1 Vorwort 2 1 Formale Vorgaben 2 1.1 OVP 2 2 Grundlagen zur Planung von Unterricht im Lehramt SF 3 3 Aspekte einer kurzgefassten schriftlichen Planung für 6 Unterrichtsbesuche

Mehr

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand !

Auf den Seiten 2 bis 5 folgt das Basiskonzept, Arbeitsstand ! Informationen zum Basiskonzept für die Weiterverarbeitung zum Ausbildungsprogramm bzw. Weiterentwicklung des jeweiligen Ausbildungsprogramms an Schulen im Ausbildungsbereich des Seminars HRSGe im Zentrum

Mehr

Im nächsten Schuljahr werden die Veranstaltungen den Schwerpunkt Abitur 2017 (graphikfähiger Taschenrechner GTR, hilfsmittelfreier Teil) behandeln:

Im nächsten Schuljahr werden die Veranstaltungen den Schwerpunkt Abitur 2017 (graphikfähiger Taschenrechner GTR, hilfsmittelfreier Teil) behandeln: Kompetenzteams NRW Geschäftsstelle Rathausmarkt 3 14747 Viersen An die Schulleiterinnen und Schulleiter der weiterführenden Schulen im Kreis Viersen Kompetenzteams NRW Geschäftsstelle Rathausmarkt 3 41747

Mehr

Seit dem 1. August 2011 ist der neue Vorbereitungsdienst in Kraft und läutet eine grundlegende Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ein.

Seit dem 1. August 2011 ist der neue Vorbereitungsdienst in Kraft und läutet eine grundlegende Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung ein. Konzeptbezeichnung: Ausbildung von Referendaren am bwv. Stand:. Oktober 06 Autoren der Beschreibung: Herr Bonne, Herr Grosse Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Referendarinnen und Referendare Konzeptbeschreibung:

Mehr

Arbeitsbefreiung nach 29 TVL

Arbeitsbefreiung nach 29 TVL Arbeitsbefreiung nach 29 TVL Eine grobe Übersicht in 16.06.2016 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK 1 29 Arbeitsbefreiung (1) 1Nur die nachstehend aufgeführten Anlässe gelten als Fälle nach 616 BGB, in denen Beschäftigte

Mehr