Ausbildungs - ABC. Stichwortverzeichnis. Hier finden Sie - alphabetisch geordnet nach Stichworten - Informationen zur Ausbildung
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- Gesche Kramer
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1 Ausbildungs - ABC Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt Seminar Grundschule Seminar Haupt-Real-Gesamtschule Seminar Gymnasium - Gesamtschule Hier finden Sie - alphabetisch geordnet nach Stichworten - Informationen zur Ausbildung Stichwortverzeichnis Abkürzungen Aktuelle Informationen Allgemeine Dienstordnung Amtliche Veröffentlichungen Anschriften Aufenthaltsraum BASS Beamtenverhältnis auf Widerruf Beihilfe Bescheinigungen Bezirksregierung Münster Dienstort Dienstunfall Dienstvorgesetzte Dienstweg Elternzeit Fahrtkostenerstattung Familienstandsänderung Formulare Gleichstellungsbeauftragte Hausordnung Homepage/Internet Hospitation in anderen Schulformen Klassen-/Kursfahrten Kopieren Krankmeldungen Landesamt für Besoldung (LBV) Mehrarbeit Mutterschutz Mitbestimmung Nebentätigkeit OVP Prüfungsamt Postfächer Schulministerium Schwangerschaft Sonderurlaub Seminarveranstaltungen/Schulveranstaltungen Sprecher/innen der LAA Abkürzungen a.d.d. ADO ABBA APG BASS BR MS EPG FL G GyGe HRGE KC KFB KSL MSW LAA Auf dem Dienstweg Allgemeine Dienstordnung Ausbildungsbeauftragte/r Ausbildungsplanungsgespräch Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvor schriften Bezirksregierung Münster Eingangs- und Perspektivgespräch Fachleiter/in Lehramt Grundschule Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule Lehramt für Hauptschule, Realschule und Gesamtschule Kerncurriculum Kollegiale Fallberatung Kernseminarleiter/in Ministerium für Schule und Weiterbildung Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter LiA LPA LBV OBAS OVP PE PLG POB C SU UB VD ZfsL Lehrkräfte in Ausbildung (bei Ausbildung nach OBAS) Landesprüfungsamt Landesamt für Besoldung und Versorgung Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinstei gern und der Staatsprüfung Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung einjährige pädagogische Einführung, betrifft Seiteneinsteiger/innen ohne Befähigung zu einem Lehramt professionelle Lerngemeinschaft personenenorientierte Beratung mit Coachingelementen selbstständiger Unterricht Unterrichtsbesuch Vorbereitungsdienst Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung 1
2 Aktuelle Informationen Aktuelle Informationen und Mitteilungen finden Sie regelmäßig an den schwarzen Brettern im Seminarflur in der 1. Etage sowie auf der Homepage des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt A llgemeine Dienstordnung Dieser Erlass regelt die dienstlichen Pflichten der Lehrerinnen und Lehrer und der Leitung von Schule und ZfsL. Er beschreibt die Aufgaben, die Verantwortlichkeiten und die Formen der Zusammenarbeit in der Schule und dem ZfsL. Sie finden den Wortlaut der ADO in der BASS. Amtliche Veröffentlichungen Wie alle Lehrerinnen und Lehrer sind Sie verpflichtet das Amtsblatt und das Amtliche Schulblatt zu lesen; beide Veröffentlichungen liegen im Lehrerzimmer Ihrer Schule aus. Bestätigen Sie bitte die Kenntnisnahme gemäß den Regelungen an Ihren Ausbildungsschulen. Anschrift und Öffnungszeiten Die Anschrift des ZfsL lautet: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt Stenerner Weg 14a Bocholt Tel.: 02871/ Fax: 02871/ poststelle@zfsl-bocholt.nrw.de Homepage: Leitung: ZfsL- Leiterin: Frau Helen Theßeling Seminarleiterin HRGe: Frau Sylvia Schulte im Walde Seminarleiterin GyGe: Frau Eva Glätzer Seminarleiterin G: Frau Claudia Pidun-Martin Verwaltung: Frau Ursula Niehues Frau Schlusemann Frau Helga Üffing Die Verwaltung ist zuständig für - allgemeine Verwaltungsaufgaben - Führung der Prüfungs- und Personalakte - Krankmeldungen - Bescheinigungen aller Art - Beratung in allgemeinen, nicht die Ausbildung betreffenden Fragen Kern-Öffnungszeiten der Verwaltung: montags bis donnerstags Uhr freitags: Uhr 2
3 Aufenthaltsraum In der ersten Etage steht Ihnen der Raum 1.6 als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Sie finden dort einen Kaffeeautomaten, sowie einen Automaten für Kaltgetränke und kleine Leckereien. In Raum 2.6 befindet sich eine Küche, die von allen genutzt werden kann. Im Seminar wird ein Küchendienst organisiert; bitte beachten sie die Hausordnung. BASS Die jeweils aktuelle Ausgabe der Bereinigten Amtlichen Sammlung der Schulvorschriften ist im ZfsL und in der Schule einzusehen Beamtenverhältnis auf Widerruf Das Beamtenverhältnis auf Widerruf beginnt mit dem in der Ernennungsurkunde genannten Datum und endet mit dem Tag der Aushändigung des Zeugnisses der Staatsprüfung am Ende der Ausbildung. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst und damit aus dem Beamtenverhältnis auf eigenen Wunsch ist möglich. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Leitung Ihres Seminars, die Sie berät, über rechtliche Konsequenzen informiert und alles Weitere veranlasst. Beihilfe Beihilfen können grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag des Beihilfeberechtigten gewährt werden. Für die Antragstellung sind die vorgeschriebenen Formblätter zu verwenden, die Sie von der Homepage der Bezirksregierung herunterladen können. Eine Beihilfe kann jedoch nur gewährt werden, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Ent stehen der Aufwendung beantragt wird. Bescheinigungen Die allgemeinen Bescheinigungen (Tätigkeit als Lehramtsanwärter/in etc.), z.b. zur Vorlage bei Ämtern, erhalten Sie am Tage der Vereidigung und später auf Anfrage im Seminarbüro. Bezirksregierung Münster Das Dezernat 47 bei der BR Münster ist zuständig für Personalangelegenheiten aller Schulformen Die Zuständigkeiten können Sie der folgenden Internetadresse entnehmen: Für die Ausbildung zuständig ist das Dezernat 46 der Bezirksregierung Münster. Die Seminaraufsicht nehmen Frau Lobell und Herr Klupsch - Sahlmann wahr. Dienstort Für alle Lehramtsanwärterinnen und -anwärter ist Bocholt der Dienstort, Dienststelle ist das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt. Dienstunfall In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Dienstunfälle mit Körperschaden (z.b. auf dem Weg zur Ausbildungsschule) dem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung sofort melden und das entsprechende Formular ausfüllen. 3
4 Dienstweg Bei allen Schreiben an übergeordnete Dienststellen (Bezirksregierung, Schulministerium, Prüfungsamt) ist der Dienstweg einzuhalten. D. h. Briefe etc. werden über das Seminar an die entsprechende Behörde geschickt. Ausgenommen ist der Schriftverkehr mit der Beihilfestelle der Bezirksregierung und dem Landesamt für Besoldung und Versorgung in Düsseldorf, sowie die Meldung zur Prüfung, die sie direkt dem Prüfungsamt zuleiten. Bei Schreiben an die behördlichen Dienststellen entfällt die persönliche Anrede, z.b. An die Bezirksregierung Münster Dezernat 46 Albrecht - Thaer - Strasse Münster auf dem Dienstweg Prüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto Hahn - Str Dortmund d. d. Leitung des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung Im Briefkopf geben Sie Ihren Namen, Status und das ZfsL an z.b.: Martina Müller Lehramtsanwärterin ZfsL Bocholt Seminar für das Lehramt für.. Fahrtkostenerstattung LAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. In der Regel können LAA ihre Fahrtkosten nur über ihre Steuererklärung geltend machen. Die Haushaltslage des Landes NRW lässt derzeit die Erstattung nicht zu. Die Verwaltung informiert ggf. über Veränderungen. Familienstandsänderung Wenn sich eine Änderung des Familienstandes (z.b. durch Heirat, Geburt) ergibt, müssen Sie diese dem ZfsL mitteilen und gleichzeitig das Landesamt für Besoldung schriftlich informieren. Fügen Sie entsprechende Urkunden bei. Formulare Alle Formulare, die Sie in der Ausbildung benötigen, finden Sie über die öffentliche Seite der Webpräsentation des ZfsL: bzw. den hier verlinkten Seiten Gleichstellungsbeauftragte Ansprechpartnerinnen für Gleichstellungsfragen für das ZfsL Bocholt sind Lehramt Grundschule: Frau Elke Thoms Lehramt HRGe: Frau Vogedes Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Hausordnung 4
5 Die Hausordnung für das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Bocholt dient allein dem Zweck, die gemeinsame Ausbildungsarbeit zu erleichtern und mögliche Irritationen zwischen den in diesem Gebäude tätigen Ausbildungsgruppen zu vermeiden. Unabhängig von den in den Fluren ausgehängten Regeln ist jede/r Angehörige des Seminars gebeten, sich dem Sinn dieser Hausordnung gemäß zu verhalten. Hompage/Internetzugang Die Homepage können Sie einsehen unter Das Seminar verfügt über einen leistungsfähigen Internetanschluss. Im Gebäude kann auch ein Wireless LAN Zugang genutzt werden, dafür werden individuelle Accounts vergeben. Hinzuweisen ist darauf, dass missbräuchliche Nutzung des Internet (z.b. Herunterladen von geschützten Inhalten, Nutzung kostenpflichtiger Angebote, Aufsuchen strafrechtlich relevanter Seiten etc.) strafrechtlich verfolgt wird. Hospitationen in anderen Schulformen Lehramtsanwärter/innen nehmen während ihrer Ausbildung Einsicht in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform oder Schulstufe ( 12 OVP). Klassen- /Kursfahrten Die Teilnahme an Klassenfahrten/Kursfahrten/Sportfreizeiten muss grundsätzlich schriftlich (Formular) im ZfsL rechtzeitig vor Beginn der Fahrt beantragt und von der Seminarleitung genehmigt werden. Die Teilnahme als ordentliche Begleitperson an mehrtägigen Klassen- bzw. Studienfahrten während des Vorbereitungsdienstes ist Bestandteil der Ausbildung. Die Einzelfallregelung erfolgt in den entsprechenden Seminaren. Sie und die Leitung der Ausbildungsschule richten gemeinsam einen entsprechenden Antrag (s. "Formulare" der Webpräsentation) schriftlich an die Leitung des Seminars, die für die Genehmigung zuständig ist. Voraussetzungen: 1. LAA können nur als Begleitung an einer Fahrt teilnehmen. 2. Die Teilnahme kann nur in Klassen/Kursen stattfinden, die die/der LAA bereits durch Hospitation und/oder Unterricht kennen gelernt hat oder in denen sie/er in absehbarer Zeit Unterricht über nehmen wird. 3. Die Fahrt muss von der Schulleitung genehmigt sein. 4. Die Fahrt sollte nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen (Prüfungstag). 5. Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder/innen rechtzeitig von den LAA selbst in Kenntnis zu setzen. Kopieren Im ZfsL Bocholt befinden sich zwei Kopierer. Kopierkarten können in der Verwaltung erworben werden. Krankmeldung/Verhinderung Bei Krankheit informieren Sie unverzüglich die Verwaltung des ZfsL und die Schule per Mail, Anruf oder Fax. Sollten durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermine entfallen müssen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden Fachleiter/innen und ggf. Kernseminarleiter/innen. Sofern Unterricht betroffen ist, den Sie unter Anleitung eines/einer Ausbildungslehrers /Ausbildungslehrerin erteilen, informieren Sie bitte auch den Lehrer/die Lehrerin, damit er/sie den Unterricht übernehmen kann. 5
6 Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem ZfsL als Dienststelle der LAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien, an Wochenenden und Feiertagen (unterrichtsfreie Zeit) ab dem 3. Tag mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfolgen. Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) Das Amt ist zuständig für ihre Gehaltszahlungen. Postanschrift: LBV, Düsseldorf. Vergessen Sie nicht in jedem Schreiben Ihre LBV- Personalnummer anzugeben Mehrarbeit LAA (zusätzlicher Unterricht) Nach 11 (8) der OVP darf Lehramtsanwärter/innen nur mit deren Zustimmung über die Ausbildung hinausgehender Unterricht im Umfang von bis zu zwei Wochenstunden übertragen werden. Nach abgelegter Prüfung ist zusätzlicher Unterricht über den Ausbildungsunterricht von 14 Stunden hinaus nur bis zu maximal 6 Wochenstunden möglich. Die festgelegte Obergrenze für Mehrarbeit soll nicht überschritten werden. Seminare erheben einen Genehmigungsvorbehalt für regelmäßige Mehrarbeit durch Lehramtsanwärter, d.h. Schulleitungen und Lehramtsanwärter/innen müssen die Genehmigung der Seminarleitung einholen (s. Formblatt auf der Homepage). Die Vergütungssätze richten sich nach den Bestimmungen der BASS Nr. 22; sie stimmen in der Höhe überein mit den Sätzen, die an Kolleginnen und Kollegen im angestrebten Lehramt gezahlt werden. Die Mehrarbeit wird ab der ersten Stunde bezahlt. Zuständig für die Feststellung der geleisteten Mehrarbeit und deren Vergütungsfähigkeit ist der/die Schulleiter/in. Die Abrechnungsformalitäten mit dem LBV werden durch die Schulleitung erledigt. Ansprüche müssen vor Ablauf von 6 Monaten geltend gemacht werden, ansonsten verjähren sie. Mitbestimmung Gemäß der (zurzeit noch geltenden) Geschäftsordnung der Studienseminare für Lehrämter an Schulen (RdErl. März 2004, s. Ausbildung Rechtsvorgaben der Webpräsentation) sind je drei gewählte Vertreter/innen der Lehramtsanwärter/innen eines jeden Seminars bzw. deren gewählte Vertreter/innen stimmberechtigte Mitglieder/innen der Seminarkonferenz und der Gesamtkonferenz des ZfsL Bocholt. Darüber hinaus sollen Sie Ihre Anregungen, Fragen und Bedenken in die Seminararbeit einbringen (s. Schaubild unten) Mutterschutz und Mutterschaftsurlaub Wie jede schwangere Arbeitnehmerin wird auch eine Lehramtsanwärterin sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beurlaubt; nach der Geburt des Kindes wird der Mutter für die Zeit von acht Wochen Mutterschaftsurlaub gewährt. Damit die Beurlaubung durch die Bezirksregierung rechtzeitig erfolgen kann, muss der Eintritt einer Schwangerschaft unverzüglich durch ein entsprechendes ärztliches Attest beim ZfsL angezeigt werden. Die Bezirksregierung Münster erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD (Betriebsärztlicher Dienst). Die Untersuchung dient dem Schutz der Mutter und des Kindes. Erst nach Erstellung einer Unbedenklichkeitserklärung durch den BAD können Sie die Schule wieder besuchen Über die Möglichkeit, Elternzeit in Anspruch zu nehmen, informiert die Bezirksregierung. Nach Beendigung der Elternzeit kann eine Verlängerung des Vorbereitungsdienstes um die Dauer der Elternzeit (und ggf. der Mutterschutzfrist) beantragt werden. Den (formlosen) Antrag auf Verlängerung des Vor- 6
7 bereitungsdienstes müssen Sie auf dem Dienstweg über das ZfsL bei der Bezirksregierung Münster, Dezernat 46 stellen. Hinweise finden sie auch unter der Webpräsentation der Bezirksregierung Münster unter dem Punkt: Mutterschutz/Elternzeit während des Vorbereitungsdienstes Nebentätigkeit Gemäß 49 Landesbeamtengesetz (LBG) bedarf der Beamte u. a. zur Übernahme einer Nebenbeschäftigung gegen Vergütung, zu einer gewerblichen Tätigkeit, zur Mitarbeit in einem Gewerbebetrieb oder zur Ausübung eines freien Berufes der vorherigen Genehmigung. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn die Nebentätigkeit dienstliche Interessen beeinträchtigen kann. Der Antrag auf Genehmigung einer Nebentätigkeit ist bei beim Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) zu stellen. Der Antrag wird nur akzeptiert, wenn genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Die Seminarleitung kann die Nebentätigkeit im Umfang von bis zu 6 Wochenstunden befürworten. Dabei ist leitend, ob die Nebentätigkeit mit den Dienstverpflichtungen vor allem zeitlich verträglich ist. OVP ( vom10. April 2011) Diese Rechtsverordnung (Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen) regelt Zugang, Ziel, Dauer und Organisation des Vorbereitungsdienstes, besondere Vorschriften für die einzelnen Lehrämter und den Erwerb mehrerer Lehramtsbefähigungen sowie Zweck und Organisation der Zweiten Staatsprüfung. In Form von Verwaltungsvorschriften werden einzelne Bestimmungen der Rechtsverordnung hinsichtlich ihrer Ausführung konkretisiert. April_2011.pdf PRÜFUNGSAMT Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Str. 37 D Dortmund Tel.: Fax: Auf der Homepage des Landesprüfungsamtes finden Sie wichtige Formulare: Postfach Für Sie persönlich bestimmte Mitteilungen liegen in Ihrem Postfach im Eingangsbereich des ZfsL Bocholt. Sehen Sie dort bitte regelmäßig nach. Beachten Sie auch die Aushänge und Infos im unteren Flur. Schulministerium 7
8 SEMINARVERANSTALTUNGEN sind Pflichtveranstaltungen, an denen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter teilnehmen müssen. Im Falle von Terminüberschneidungen zwischen Ausbildungsschule und ZfsL haben Seminarveranstaltungen in der Regel Vorrang. Bei der Abstimmung zwischen Schul- und ZfsL -Terminen ist eine gut funktionierende Kommunikation und rechtzeitige Information für alle Seiten erforderlich und hilfreich. Sonderurlaub Die Möglichkeiten und den jeweiligen Umfang von Beurlaubungen aus persönlichen Gründen (z.b. Eheschließung, Todesfall in der Familie u.a.), aber auch aus anderen Gründen regelt die Sonderurlaubsverordnung. Anträge auf Beurlaubung für ganze Tage bei dringenden persönlichen Angelegenheiten und Anträge auf Sonderurlaub aus anderen Gründen legen Sie der Leitung des ZfsL rechtzeitig, d.h. wenn vorhersehbar 2 Wochen vorher, und in der Regel schriftlich zur Genehmigung vor. Pro Jahr können bis zu 5 Tagen Sonderurlaub gewährt werden. Informationen zum Sonderurlaub finden Sie auch in der Webpräsentation der Bezirksregierung Münster : Beurlaubung für einzelne Ausbildungsveranstaltungen beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formblatt (s. Homepage) über die Verwaltung bei der/dem jeweilige/n Seminarleiter/in. Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungszeit Wenn Sie schon über Unterrichtserfahrungen im Umfang von einem Schuljahr verfügen, können Sie einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildung um 6 Monate auf dem Dienstweg stellen. Er muss vor Ablauf des 4.Ausbildungsmonats gestellt werden. Bei mehr als insgesamt 6 Wochen Krankheit, wobei auch Krankheitstage in der unterrichtsfreien Zeit einbezogen werden, kann der Vorbereitungsdienst auf Antrag a. d.d. verlängert werden Vorgesetzte/r Die schulische Verantwortung für den Unterricht der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter trägt die Schulleiterin oder der Schulleiter. Er /sie ist Vorgesetzter der Referendare insbesondere für deren Tätigkeit im selbstständigen Unterricht. Die Seminarleiter/innen der einzelnen Lehrämter nehmen die lehramtsbezogenen ausbildungsfachlichen Aufgaben wahr und sind die Ansprechpartner /innen für Fragen zur Ausbildung, Prüfung und Organisation des Vorbereitungsdienstes. Die Gesamtverantwortung für die Durchführung der Ausbildung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter trägt der/die Leiter/in des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung. Er/sie ist daher Vorgesetzter für alle Belange der Ausbildung. Dienstvorgesetzter d.h. für alle personalrechtlichen Angelegenheiten zuständig ist die Bezirksregierung. Sie vertritt den Dienstherrn, das Land NRW. 8
9 Geschäftsordnung der Studienseminare für Lehrämter an Schulen (Konferenzen) (Stand März 2004) Studienseminarkonferenz ( 7) Leiter/in: Studienseminarleiter/in (entscheidet bei Stimmengleichheit) Stimmberechtigt: Leiter/innen der Seminare 2 Fachleiter/innen aus jedem Seminar 3 gewählte Vertreter/innen der Auszubildenden aus jedem Seminar 3 SemL 3 x 2 FL 9 Seminarmitglieder Seminarkonferenz ( 8) Leiter/in: Seminarleiter/in Stimmberechtigt: Seminarleiter/in als Vorsitzender (entscheidet bei Stimmengleichheit) die Seminarausbilder/innen 3 gewählte Vertreter der Auszubildenden Beratend: Studienseminarleiter/in 3 x 3 LAA 9 Vertreter der Auszubildenden Konferenz der Auszubildenden An einem Seminar ( 9) Regularien Tagung: Mindestens 1 x /Halbjahr unter Angabe der Tagesordnung oder auf Antrag (mind. 1 Drittel der Mitglieder) Einladungsfrist: 10 Tage Einrichtung weiterer Konferenzen/Gremien möglich Niederschrift Stimmberechtigt: Alle Auszubildenden eines Seminars Vorsitzende(r) wird aus der Mitte gewählt 9
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