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1 Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Informationen zur Ausbildung (A-Z) Vorgaben, Verwaltungsvorgänge, Seminarprogramm Stand: Mai 2016

2 Abkürzungen APG ABB ADO BAD BASS BdU/SU BRK EPG FS/FL KS/KSL LABG LAA L.i.A. LBV MSW OBAS OVP POB-C UB UNB UPP VD Ausbildungsplanungsgespräch (siehe OBAS) Ausbildungsbeauftragte an den Schulen Allgemeine Dienstordnung Berufsgenossenschaftlicher Arbeitsmedizinischer und Sicherheitstechnischer Dienst bereinigte amtliche Sammlung der Schulvorschriften bedarfsdeckender/selbstständiger Unterricht Bezirksregierung Köln Eingangs- und Perspektivgespräch Fachseminar / Fachleitung Kernseminar / Kernseminarleitung Lehrerausbildungsgesetz LehramtsanwärterIn Lehrer in Ausbildung (siehe OBAS) Landesamt für Besoldung und Versorgung Ministerium für Schule und Weiterbildung Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen Personenorientierte Beratung mit Coaching-Elementen Unterrichtsbesuch Unterrichtsnachbesprechung Unterrichtspraktische Prüfung (im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung) Vorbereitungsdienst 2

3 Allgemeine Informationen Anschrift des ZfsL Standort: Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Seminar für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen Claudiusstraße Köln Tel.: Fax: Mail: seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de Homepage: Postanschrift: c/o TH Köln, Gustav-Heinemann-Ufer Köln Personen Leiter des ZfsL: Ingo Schaub (ingo.schaub@zfsl.nrw.de) Seminarleiter Gy/Ge: Jens Mettler (jens.mettler@zfsl.nrw.de) Sekretariat Gy/Ge: Frau Köhnen (seminar-gyge@zfsl-koeln.nrw.de) Dienststelle und Vorgesetzte Während des gesamten Vorbereitungsdienstes ist Ihre Dienststelle das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln (Seminar Gy/Ge) und nicht die Ausbildungsschule. Dienstort ist Köln. Dienstvorgesetzter der Studienreferendare des Zfsl Köln ist die Bezirksregierung Köln (BRK). Vorgesetzter ist außerdem, "wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann" ( 3,2 LBG). Der Leiter des Zentrums bzw. die Seminarleiterin bzw. der Seminarleiter sind Vorgesetzte aller LAA und deshalb weisungsberechtigt. Die Schulleitung ist Vorgesetzter aller Lehrerinnen und Lehrer der Schule einschließlich der LAA. Sie ist demnach auch Vorgesetzter in Schulangelegenheiten (vgl. hierzu auch ADO). Dienstweg Der Dienstweg ist die Einhaltung der Zuständigkeiten und der Behördenhierarchie bei allen schriftlichen Eingaben. Alle Zuschriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BRK, LPA, MSW) sind zu adressieren an die entsprechende Behörde mit dem Zusatz 'auf dem Dienstweg' (a.d.d.) und zur Weiterleitung offen im Seminar abzugeben bzw. dem Seminar zuzusenden, damit die für Sie zuständige Dienststelle (also das Seminar Köln) mit Blick auf eine meist abzugebende Stellungnahme über diese Vorgänge informiert ist. Ausnahmen sind: Beschwerden über Vorgesetzte; Beihilfeanträge (direkt an die BRK); alle Zuschriften an das LBV; Prüfungsvorgänge, die mit dem LPA direkt abzuwickeln sind (vgl. hierzu entsprechende Hinweise). 3

4 Sekretariat Das Sekretariat ist Ihre zentrale Anlaufstelle, es ist zuständig für Bescheinigungen aller Art Bearbeitung aller übrigen Formulare Krankmeldungen (Bitte ab dem 1. Tag anrufen, ab dem 3. Tag die Krankmeldung im Original sofort ans Seminarbüro schicken!) Änderungen der Anschrift, Telefonnummer u. adresse (Bitte immer umgehend das Seminar informieren!) Die nachfolgend genannten Öffnungszeiten können nicht immer garantiert werden. Bei wichtigen Anlässen ist es zweckmäßig, sich telefonisch anzumelden. Öffnungszeiten der Verwaltung des Seminars: montags bis mittwochs: 09:00 16:00 Uhr (in der Zeit von 12:00 13:00 Uhr ist Mittagspause) donnerstags: 09:00 15:00 Uhr freitags: 09:00 12:00 Uhr Für die Abgaben von Unterlagen hängt vor dem Eingang in den Trakt des Seminars Gy/Ge ein grüner Briefkasten. Der Eingang von s durch das Sekretariat wird regelmäßig überprüft. Ein Faxgerät empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. Telefonische Mitteilungen können auch auf Band gesprochen werden. Bitte bei allen Mitteilungen auf Band grundsätzlich Namen, Datum und Uhrzeit präzise und verständlich angeben! 4

5 A - Z ABB (Ausbildungsbeauftragte) Das Aufgabenfeld der Ausbildungsbeauftragten (ABB) umfasst die Koordination der Lehrerausbildung an der Schule sowie die Beratung der Schulleitung und der Referendarinnen und Referendare, die Teilnahme an allen Eingangs- und Perspektivgesprächen, einen regelmäßigen Einsatz als Ausbildungslehrerin oder Ausbildungslehrer, eine Stellungnahme zum vorgesehenen Gesamtergebnis im Rahmen der Langzeitbeurteilung, die Unterstützung der Kooperation zwischen Schule und Seminar (hier insbesondere auch die Mitarbeit am gemeinsamen Ausbildungsprogramm von Schule und ZfsL). Zur Entwicklung der Zusammenarbeit sowie der Arbeit an Konzepten und inhaltlichen Fragen finden regelmäßig Informations- und Kooperationsveranstaltungen statt. Ausbildung am ZfsL Köln Die Ausbildung am Seminar Gy/Ge Köln folgt den Vorgaben der OVP 2011 und des Kerncurriculums und damit den Prinzipien der Standard-, Personen-, Handlungsfeld- und Wissenschaftsorientierung. Die Ausbildungsinhalte wurden vom Kollegium des Seminars in enger Zusammenarbeit mit den ABB der Ausbildungsschulen in einem Ausbildungsprogramm konkretisiert und den an der Ausbildung beteiligten Institutionen und Personen zugeordnet (s. Seminarhomepage Gy/Ge). Auf dieser Basis erstellen die Fach- und KernseminarleiterInnen für Ihre Veranstaltungen ausdifferenzierte Curricula. 5

6 Übersicht über die Ausbildung gemäß OVP 1. Quartal (Beginn 1.5./1.11.) 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 5. Quartal 6. Quartal Schule Startphase der Schule Beginn des schulischen Begleitprogramms EPG Erste Hospitationen und Ausbildungsunterricht (14 Std.) Einstieg in den SU (9 Std.), erste Klassenarbeiten und Klausuren, Bewertung sonstiger Mitarbeit... SU (9 Std.), weiterer Ausbildungsunterricht Beiträge zum Schulleben Kollegiale Praxisberatung Elternsprechtage und Zeugniskonferenzen Klassenfahrten, Wandertage, Projektwochen... Ausbildungsunterricht unter Anleitung (14 Std.) Examen Praktikum an einer anderen Schulform Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren Seminar/ZfsL Startphase im Seminar ggf. Intensivphase, Fachseminartage EPG erste Unterrichtsbesuche Einführung in die POB-C Einführung in die kollegiale Praxisberatung Fach- und Kernseminararbeit Unterrichtsbesuche Regelmäßiges Feedback und Leistungsrückmeldungen Gruppenhospitationen Arbeit in Lerngemeinschaften (Anleitung, Austausch, Feedback) POB-C ggf. Ausbildung in Modulen LAA Informationen zu den Vorgaben einholen, erste Unterrichtsplanungen (Einzelstunde und UV) Vor- und Nachbereitung der Kern- und Fachseminare und Unterrichtsbesuche, Unterrichtsplanung, Korrekturen, kollegiale Beratung und Hospitationen... Examensvorbereitung (Kolloquium/UPP) Selbstgesteuerter Kompetenzerwerb/Arbeit in Lerngemeinschaften/Kollegiale Beratung/Praxisintegrierte Portfolioarbeit/Kollegiales Feedback... Formulare Dokumentation EPG Anträge auf Teilnahme an Klassenfahrten, Wandertagen... Nebentätigkeiten... Meldung zur Prüfung Ausnahmegenehmigung Länge der UPP Festlegung des Prüfungstages Langzeitbeurteilungen Seminar und Schule Meldung der Themen für die UPP Dokumentation des Praktikums gem. 12 Ausbildung in Kern- und Fachseminaren (KS und FS) Die Ausbildung findet für die LAA i.d.r. in zwei Fach- und einem überfachlichen Kernseminar/en und an der Ausbildungsschule statt. Eine Ausnahme sind LAA, die nur in einem Fach, und damit auch nur in einem Fachseminar ausgebildet werden. Die Seminare finden 14-tägig als Doppelsitzungen statt (Zeiten und Termine entnehmen Sie bitte dem Seminarplan auf unserer Homepage). Der Seminartag ist aktuell der Dienstag, jedoch müssen aufgrund der hohen Zahl an LAA einige Seminare auch Mittwoch nachmittags stattfinden. Die Ausbildungsprogramme der Fachseminare sind auf das Curriculum des Kernseminars abgestimmt. Die Ausbildungsprogramme werden regelmäßig aktualisiert. Die aktuell gültigen Curricula sind auf der Homepage des Seminars zu finden. Die Teilnahme an allen Seminarveranstaltungen ist verpflichtend, Seminarveranstaltungen haben grundsätzlich Vorrang vor schulischen Veranstaltungen. Sollten Sie an der Schule Termine haben, die Ihre selbstständig unterrichteten Lerngruppen betreffen (z.b. Zeugnis- /Notenkonferenz), nur dann hat die schulische Veranstaltung Vorrang vor Ausbildungsveranstaltungen des Seminars. Informieren Sie die betroffene Fach- bzw. Kernseminarleitung und die Seminarleitung rechtzeitig über den Grund Ihrer Abwesenheit. Ausbildungsschule, Einsatz Die Ausbildung an der Schule umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren durchschnittlich neun Wochenstunden (s.u.). Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes der LAA an der Schule (Unterricht, Aufsicht, Vertretungen, Mehrarbeit und Weiteres) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt auf unserer Homepage. 6

7 Ausbildungsschule, Zuweisung Die (Neu)Zuweisung zu einer Ausbildungsschule vor bestandener Zweiter Staatsprüfung ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich. Hierüber entscheidet die Seminarleitung nach Rücksprache mit allen an der Ausbildung Beteiligten und der Bezirksregierung. Die (Teil-) Abordnung an eine zweite, benachbarte Ausbildungsschule zur Durchführung von Hospitationen oder Ausbildungsunterricht ist grundsätzlich möglich, bedarf aber eines diesbezüglichen Antrags an die Seminarleitung sowie der Zustimmung beider beteiligten Schulleitungen. Auch für eine Neuzuweisung nach der Zweiten Staatsprüfung (auch diese muss über die Seminarleitung beantragt werden und erfordert eine ausführliche Beratung) gibt es ein Formular auf der Homepage des ZfsL. BASS Grundlegendes Werk für alle Rechtsfragen an der Schule ist die Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). Das aktuelle Exemplar ist in den Ausbildungsschulen einsehbar. Wichtige Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen können Sie auf der Website des MSW finden: Amtsblatt/index.html BdU / SU (bedarfsdeckender / selbstständiger Unterricht) BdU / SU wird i.d.r. in den Quartalen 2-5 im Umfang von insgesamt 18 Wochenstunden von den LAA erteilt. LAA im Selbstständigen Unterricht sind verpflichtet, sich in ihrer Unterrichtstätigkeit an die Vorgaben des Schulgesetzes, der geltenden Lehrpläne, der APO-SI, der APO-GOSt, der Fachkonferenzbeschlüsse der Ausbildungsschule sowie die aktuelle Erlasslage zu besonderen Bereichen ihrer Tätigkeit zu halten, dies gilt insbesondere für Versetzungsbestimmungen, LRS-Erlass, Erlasse zu Nachteilsausgleich im zielgleichen (und ggf. zieldifferenten) Gemeinsamen Unterricht, Hausaufgabenerlass, Richtlinien für Schulfahrten, Verwaltungsvorschriften zur Aufsicht. Es wird dringend empfohlen, sich bereits vor Beginn des Selbstständigen Unterrichtes mit den entsprechenden Regelungen vertraut zu machen. Beihilfe Die aktuellen Rechtsvorschriften zur Beihilfe sowie die Beihilfeformulare finden Sie im Internet unter: Zum Antragsverfahren: Es müssen die aktuell gültigen Antragsformulare benutzt werden. Die Vordrucke erhalten sie im Internet (vgl. oben). Beihilfeanträge sind (nur mit Kopien der Arztrechnung(en) und sonstiger Belege) direkt zu senden an: Zentrale Scanstelle Beihilfe Detmold 7

8 Ihre Originalrechnungen und Rezepte senden Sie der privaten Krankenversicherung zur Erstattung des Restbetrages zu. Da Sie generell keine eingereichten Unterlagen mehr zurückgesendet bekommen, empfiehlt es sich, einen Satz der Unterlagen vor dem Versenden für sich zu kopieren. Geben Sie als Dienststelle das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln an. Ein Beihilfeantrag muss vor Ablauf eines Kalenderjahres gestellt werden, der auf das Datum des Entstehens der Aufwendungen folgt. Für einen Antrag während der Ausbildungszeit sollten Sie Belege sammeln, bis beihilfefähige Aufwendungen von ca. 200,00 vorliegen. Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilungen Die an der fachbezogenen Ausbildung beteiligten Seminarausbilder bewerten Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes der LAA in Form einer Langzeitbeurteilung am Ende der Ausbildung (vgl. OVP 2011: 16 (1)). Die LAA haben jederzeit das Recht, Auskunft über ihren Leistungsstand zu erhalten. Hinweise und nähere Ausführungen zu den Grundsätzen der Bewertung können Sie dem Leistungskonzept des Seminars Gy/Ge entnehmen: Für die Beurteilungsbeiträge und Langzeitzeitbeurteilungen der Schulen und des ZfsL gelten die Hinweise des Landesprüfungsamtes: ml Achtung: Alle Langzeitbeurteilungen und Beurteilungsbeiträge (also auch die der Schulen) müssen unterschrieben in dreifacher Ausfertigung spätestens vier Wochen vor dem individuellen Prüfungstermin im Seminar vorliegen, sonst setzt das Landesprüfungsamt die Prüfung ab! Bibliothek Die Präsenzbibliothek des Seminars befindet sich zur Zeit in den Räumen Z16, Z20, Z25, Z27. Zeitschriften finden Sie im Raum Z 27 und dürfen nur kopiert werden. Sollten diese Räume nicht geöffnet sein, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Computer Für Ausbildungszwecke steht den Fachseminaren der Computerraum 165 und 355 mit derzeit 10 bzw. 5 Internet-Rechnern zur Verfügung. Reservierung im Sekretariat ist erforderlich. Notebooks und Beamer können über die Fachleitungen für Seminarsitzungen online reserviert werden. Im Raum Z20 stehen zwei Rechner mit Internetzugang. Benutzer: Gast Passwort: leer lassen 8

9 FL und KSL können ihre privaten Notebooks in ihren Fachräumen nutzen. Eine Registrierung bei Herrn Möhlenkamp unter Angabe der Mac-Adresse ist erforderlich. Durch die Beantragung einer Campus-ID kann zusätzlich das W-LAN der TH genutzt werden. Dezernat 47 Das Dezernat 47 bei der BRK ist zuständig für alle Personenstandsänderungen, Anträge auf Erziehungsurlaub und Entlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet: Frau Fuchs: (0221/147/2722) Buchstaben: A-Hi Herr Vostell: (0221/ ) Buchstaben: Ho-Q Frau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Buchstaben: R - Z (nur bis 14:00 Uhr erreichbar) Frau Asmus: (0221/147/2420) nur Seiteneinsteiger (OBAS) Aktuelle Informationen entnehmen Sie bitte der Website: Dienstbefreiung Die Dienstbefreiung von einer Ausbildungsveranstaltung z.b. zur Teilnahme an außerordentlichen schulischen Veranstaltungen wird mit Hilfe des entsprechenden Antrags bei der Seminarleitung beantragt und kann im Laufe der Ausbildung insgesamt maximal zweimal gewährt werden. Bitte kontaktieren Sie in Zweifels- oder Konfliktfällen die Seminarleitung. LAA sind i.d.r. nicht für Lehrerfort- und -weiterbildungen der BRK teilnahmeberechtigt (siehe Fortbildungen). Dienstunfall Wird ein Beamter im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung Seminar/Wohnung Ausbildungsschule/Seminar Ausbildungsschule) verletzt, so kann er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen. Entsprechende Formulare, die umgehend a.d.d. einzureichen sind, können heruntergeladen werden. Wichtig ist die Benennung eines Zeugen; dies kann auch jemand sein, dem über den Vorfall berichtet wurde. Dienstunfähigkeit Bei Verhinderung oder Erkrankung müssen rechtzeitig die Ausbildungsschule und das Seminar telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit), per Fax oder Mail informiert werden. Sollten durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermine entfallen müssen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden FL/KSL. Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem Seminar als Dienststelle der LAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Die Wiederaufnahme des Dienstes muss dem Seminar unverzüglich telefonisch, per Fax, Mail oder in anderer schriftlicher Form mitgeteilt werden. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien (un- 9

10 terrichtsfreie Zeit) schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage bei einer evtl. später zu beantragenden Verlängerung des VD angerechnet werden kann. EPG (Eingangs- und Perspektivgespräch) Die Durchführung des EPG folgt inhaltlich den Vorschlägen des MSW, die im Zusammenhang mit der Arbeit am Portfolio gemacht wurden. Nach aktueller Beschlusslage werden die EPGs mit den jeweils zuständigen Kernseminarleitungen geführt. Erkrankung siehe Dienstunfähigkeit Evaluation Grundsätzlich werden alle Seminarveranstaltungen des Seminars Gy/Ge mit einem einheitlichen Verfahren evaluiert. Die Ergebnisse bleiben in der Hand der Datengeber und der jeweiligen Seminarausbilder, ebenso die Verantwortung für den Umgang mit den Ergebnissen. Besonders relevante Erkenntnisse und/oder Ergebnisse werden auf der Ebene der SK oder fachaffiner Gruppen von Seminarausbildern diskutiert und für die Seminarentwicklung genutzt. Die Evaluation wird mit den Seminargruppen besprochen und das Ergebnis sowie relevante Konsequenzen werden auf einem dafür vorgesehenen Formular dokumentiert und bei der Seminarleitung eingereicht. Zusätzlich werden organisatorische Aspekte der Ausbildung sowie relevante (z.t. neue) fach- und kernseminarübergreifende Ausbildungselemente (Kerncurriculum und seine Umsetzung, EPG, POB-C ) evaluiert. Hiervon unbenommen bleibt die Evaluation der Ausbildung auf Ebene des ZfsL. Förderung der Lehramtsanwärter Wenn SeminarausbilderInnen einen besonderen individuellen Förderbedarf bei LAA erkennen, soll die Förderung unbedingt auf der Basis einer kollegialen Kooperation erfolgen, um die Effektivität der speziellen Förderung und der Ausbildung insgesamt zu gewährleisten. Der/die KSL sollte beteiligt werden und in der Regel die Koordination übernehmen. Bei nicht bestandener Prüfung tritt diese Regelung automatisch in Kraft, da hier der individuelle Förderbedarf eklatant ist. Folgende Schritte sollten berücksichtigt werden: 1. Einladung der Fachleiter/-innen und des/der LAA durch den/die Kernseminarleiter/-in oder die Seminarleitung (SL) vor Ort (bzw. der SL zur Kenntnisnahme) 2. Individuelle Vorbereitung aller Beteiligten: Woran konkret lässt sich der Förderbedarf festmachen? Welche Förderempfehlungen sehen wir aus Ausbilder/-innenperspektive? 3. Treffen der beteiligten Seminarausbilder/-innen und Aussprache hierzu vorab. 4. Treffen der beteiligten Seminarausbilder/-innen mit LAA mit dem Ziel, 10

11 realisierbare Vereinbarungen zum weiteren Arbeitsprozess zu treffen (den/die LAA mit in die Verantwortung nehmen!), auch unter bewusster Reduktion der Summe der Förderempfehlungen aus 2./3. Fortbildungen Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Fachseminargruppe ist grundsätzlich möglich. Die individuelle Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Lehrerfort- und weiter-bildung der BRK ist im Regelfall nicht möglich. Seminarinterne Fortbildungsveranstaltungen müssen durch die betreffenden SeminarausbilderInnen bei der ZfsL-Leitung beantragt werden. Beizulegen ist das Veranstaltungsprogramm sowie die Liste der TeilnehmerInnen. Im 2. und 3. Ausbildungshalbjahr ist sicherzustellen, dass durch diese Veranstaltung kein bdu ausfällt bzw. der Ausfall von der Schulleitung genehmigt wird. Gleichstellung Gleichstellungsbeauftragte für das ist z.zt. Frau StD` Weyand. Gesprächstermine können individuell vereinbart werden. Hausordnung 1. Achten Sie bitte auf Sauberkeit in den Seminarräumen. Abfälle, leere Flaschen etc. gehören in die dafür vorhandenen Behälter. 2. Rauchen ist in der FH nicht gestattet. 3. Verlassen Sie bitte die Seminarräume in der jeweils festgelegten Tischund Stuhlordnung. 4. Schließen Sie bitte vor dem Verlassen des Sitzungs-und Aufenthaltsraumes die Fenster. 5. Säubern Sie bitte die Tafeln. 6. Tragen Sie bitte evtl. aus anderen Räumen geholte Tische und Stühle wieder zurück. Kernseminarleitung (KSL) Rolle der Leiterin oder des Leiters eines Kernseminars (KSL) Die KSL sind immer überfachliche Ausbilder und Coach. Die KSL beteiligen sich nicht an der Benotung. Dies ist eine zentrale Gelingensbedingung, um eine vertrauensvolle Ausbildungsatmosphäre für die personenorientierte Beratung mit Coachingelementen (siehe POB-C) zu schaffen. In der Regel betreuen die KSL die LAA des eigenen Kernseminars als Coach. In Konfliktfällen entscheidet die Seminarleitung über eine ggf. andere Zuordnung. Bei eigener Ausbildungsbeteiligung der Seminarleitung entscheidet ein von der Seminarleitung benannter Vertreter. KSL dürfen LAA ihres Kernseminars nicht im Fachseminar ausbilden. Unterrichtsbesuche durch die Leiterin oder den Leiter des Kernseminars Die KSL nehmen Einsicht in den Unterricht ihrer oder seiner LAA, und zwar mindestens zweimal. Auf Wunsch der LAA führen die KSL Unterrichtsbesuche und Ausbildungsberatung durch, entweder gemeinsam mit den Fachleitungen oder auch gesondert. Das Kollegium des Seminars empfiehlt ausdrücklich auch die Durchführung gemeinsamer Unterrichtsbesuche von Fach- und Kernseminarleitung. 11

12 Die KSL beteiligen sich nicht an der Benotung der Leistungen. Organisation Mindestens zwei Beratungsgespräche im Rahmen der Personenorientierten Beratung mit Coaching-Elementen sind im Laufe der Ausbildung verbindlich. Die Durchführung der Gespräche und UBs bei der Kernseminarleitung ist durch die LAA zu dokumentieren, nicht jedoch die Inhalte der Gespräche. Klassenfahrt Dienstbefreiung von LAA wg. Begleitung einer Klassen-/Kursfahrt Die Teilnahme an Klassenfahrten / Kursfahrten / Sportfreizeiten o.ä. wird grundsätzlich als kompetenzfördernd eingestuft, muss jedoch beim Seminar rechtzeitig, d.h. mindestens 4 Wochen vor Beginn beantragt werden. Sie sollte in aller Regel nicht im ersten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Gemäß einer Absprache mit dem zuständigen Dezernat und mit den übrigen Leitenden Direktoren im Regierungsbezirk Köln kann ein LAA während seiner Ausbildung in der Regel nur einmal an einer mehrtägigen Klassen- /Kursfahrt teilnehmen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: LAA können nur als Begleiter an einer Fahrt teilnehmen. Die Teilnahme kann mit Blick auf ausbildungsrelevante Parameter nur in Klassen/ Kursen stattfinden, die der LAA bereits durch Hospitation/ Unterricht kennen gelernt hat oder in denen er in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen wird. Die Fahrt muss von dem/der Schulleiter/in genehmigt sein. Die Fahrt darf nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungen liegen. Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen Ausbilder rechtzeitig von dem LAA selbst in Kenntnis zu setzen. Bitte beachten Sie die entsprechenden Erlasse und Vorschriften: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (GABl. NW. I S. 101) Verwaltungsvorschriften zu 57 Abs. 1 SchulG Aufsicht RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v (ABl. NRW. S. 289) Kopieren können Sie im Gebäudeteil E 1 in Raum 02 (Parterre hinter der Cafeteria) im Copy-Shop auf der Mainzer Straße 16. Kündigung, Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst (VD) ist auf Antrag der LAA jederzeit auf dem Dienstweg (a.d.d.) möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als Gründe werden nur durch Atteste belegte Krankheiten bzw. Anträge auf Erziehungsurlaub akzeptiert. Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BRK wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen über das Ergebnis unterrichten. Falls die BRK die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des VD zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen in 12

13 Dortmund den Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung. Mehrarbeit Mehrarbeit von LAA ist bis zur erfolgreich abgelegten Zweiten Staatsprüfung im Umfang von max. 2 Stunden, nach abgelegter Prüfung im Umfang von 6 Stunden möglich. Die Mehrarbeit muss bei der Seminarleitung beantragt und von ihr genehmigt werden. Nebentätigkeiten Nebentätigkeiten müssen Sie sich vor deren Beginn von der Bezirksregierung genehmigen lassen. Alle im Vordruck aufgeführten Angaben müssen von dem Arbeitgeber in einem separaten Schreiben bestätigt werden. Dieses Schreiben geben Sie mit Ihrem Antrag im Seminar zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Köln ab (siehe Dienstweg). Die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung der Seminarleitung. Anträge auf Nebentätigkeit werden nur akzeptiert, wenn der Antrag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an der die Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Der/die Leiter/in des Seminars hat i.d.r. keine Bedenken, Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden zu genehmigen. Dies bezieht sich vor allem auf Tätigkeiten, die der Kompetenzerweiterung dienen, z.b. außerschulische Lehrtätigkeiten. Parken können Sie unmittelbar vor dem Seminargebäude (Parkuhren). Der Parkplatz mit Parkkarte beim Pförtner ist ausschließlich Mitarbeitern vorbehalten. Personalrat Personalratsvertreter für das ZfsL Köln ist Herr Jürgen Borkowski, Gymnasium Rodenkirchen (Tel. privat: ). Personenstand Bitte vergessen Sie nicht, jedwede Änderung des Personenstandes (Heirat, Geburt eines Kindes, Promotion o.a.) unter Beifügung der jeweiligen Urkunde auf dem Dienstweg der BRK in Köln (Dezernat 47) schriftlich mitzuteilen. Außerdem muss die Änderung dem LBV direkt (d.h. nicht auf dem Dienstweg) mitgeteilt werden. jede Änderung der Anschrift umgehend formlos der Seminarverwaltung und der BRK (Dez. 47) mitzuteilen. Änderungen von Telefon-Fax-Nummern/ -Adressen umgehend in der Seminarverwaltung formlos schriftlich einzureichen. POB-C (personenorientierte Bera- Die Kernseminarleitungen sind zuständig für die rollen- und ressourcenorientierte Begleitung und Beratung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare. Der Coaching-Prozess ist benotungsfrei, dialogisch und vertrau- 13

14 tung mit Coachingelementen) lich. Ziel des POB-C ist, den individuellen Professionalisierungsprozess der LAA zu begleiten und zu unterstützen. Hinweise zu Vereinbarungen im Seminar Gy/Ge Köln sowie Hilfestellungen finden Sie auf der Seminarhomepage. Portfolio Allgemeine Grundlagen Das Portfolio ist ein individuelles Instrument, das den roten Faden durch die Ausbildung herstellt, indem es die systematische Dokumentation, Reflexion und dialogische Steuerung des individuellen Kompetenzaufbaus im Sinne des Lehrerausbildungsgesetzes unterstützt: Alle Praxiselemente werden in einem Portfolio dokumentiert. (LABG 12 Absatz 1) Die Portfolioarbeit erfolgt auf der Grundlage der Portfolio-Einlagen des Schulministeriums für den Vorbereitungsdienst. Für die Reflexion umfassen die Portfolio-Einlagen: einen Bogen für das Eingangs- und Perspektivgespräch (EPG) (S. 2-4), auf die Handlungsfelder der Ausbildung bezogene Reflexionsbögen (S. 5-16) sowie einen Bilanzierungsbogen für die Abschlussreflexion (S.17-18). Eine ausführliche Handreichung zur Portfolioarbeit finden Sie auf der Seminarhomepage. Praktikum an einer anderen Schulform 12 OVP schreibt die "Einsichtnahme in die besonderen Aufgaben und Probleme einer anderen Schulform" im Rahmen des Vorbereitungsdienstes vor. Diese Einsichtnahme erfolgt im Umfang von einer Woche bzw. ca Stunden, die jedoch nicht an einem Stück erfolgen muss. Flexible Modelle (z.b. mehrere Wochen hintereinander jeweils an einem Tag oder auf zwei Wochen aufgeteilt) sind denkbar. In der Regel findet die Hospitation an einer anderen Schulform nach der Staatsprüfung statt. Es liegt ein Formblatt für die Bestätigung dieser Einsichtnahme in eine andere Schulform vor. Reisekosten LAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. I. d. R. können LAA ihre Fahrtkosten nur über ihre Steuererklärung geltend machen. Schulgruppen Eine Schulgruppe bilden LAA desselben Ausbildungsjahrgangs an einer oder mehreren Ausbildungsschulen. Die LAA arbeiten in den Schulgruppen selbstgesteuert, wobei die Resultate in die Kernseminararbeit einfließen. Mögliche Aufgaben bieten sich u.a. an: gegenseitige Beratung bei allen ausbildungsbezogenen Fragen und Problemen gegenseitige fachübergreifende Unterrichtshospitationen und - beratungen Arbeit an Gegenständen und Inhalten des Kernseminars 14

15 gegenseitige kollegiale Fallberatungen Konkrete Hinweise zur Schulgruppenarbeit finden Sie auf der Seminarhomepage. Schwangerschaft Sobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, sollte sie sofort ihre Schulleitung sowie das Seminar unterrichten und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung. Das Seminar informiert Sie anschließend über Ihre Mutterschutzrechte und leitet die Unterlagen an die BRK weiter, diese erlässt ein sofortiges Arbeitsverbot bis zur Untersuchung durch den BAD. Die Untersuchung dient sowohl dem Schutz der Mutter und des Kindes (vgl. genaue Verfügung auf der Seminarhomepage) Seiteneinstieg Der Gesetzgeber hat mit dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 ( 13) die Eckpunkte einer berufsbegleitenden Ausbildung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger festgelegt. Auf Vorschlag der Schule unter Beteiligung einer Vertreterin oder eines Vertreters der Lehrerausbildung wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens über die Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung entschieden. Stellen schreiben Schulen für den Seiteneinstieg im Internet unter aus. Weiterführende Hinweise zu Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren entnehmen Sie der Homepage des MSW: verfahren/seiteneinstiegberuf/ Sonderurlaub... ist über einen entsprechenden Antrag 4 Wochen vorher bei der Seminarleitung im Umfang von bis zu drei Tagen möglich. Stellenangebote Hinweise zu Einstellungsverfahren und Stellenangebote finden Sie im Internet unter: Stundenplan Für jeden Ausbildungsabschnitt ist ein Stundenplan den jeweiligen Fachund Kernseminarleitungen abzugeben, aus dem ersichtlich ist, welche Stunden selbst bzw. unter Anleitung unterrichtet werden. Die Ausbildungsabschnitte stimmen Sie bitte mit Ihren Fachleitungen ab. Pro Ausbildungshalbjahr sind mindestens zwei Ausbildungsabschnitte einzuplanen, um in beiden Fächern unterschiedliche Lerngruppen zu unterrichten. 15

16 Unterrichtsbesuche (UB) Unterrichtsbesuche stellen einen zentralen Bereich der Ausbildung dar. Auf der Grundlage von in der Regel fünf Unterrichtsbesuchen pro Fach (also in der Regel insgesamt 10) wird den LAA nach jedem Besuch eine an den Ausbildungsstandards orientierte Beratung angeboten, die jeweils sowohl Informationen über den bisher erreichten Ausbildungsstand, als auch eine gemeinsame Erarbeitung möglicher Entwicklungsperspektiven enthält (vgl. OVP , 5). An den Unterrichtsbesuchen für das jeweilige Fach nimmt grundsätzlich die betreuende Fachleitung teil. Eine Teilnahme von zusätzlichen an der Ausbildung beteiligten Personen (Schulleiterinnen und Schulleiter, Ausbildungsbeauftragte, Mitreferendarinnen und Mitreferendare) ist dabei grundsätzlich wünschenswert, um die in der Nachbesprechung erörterten Aspekte möglichst intensiv auch aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und größtmögliche Transparenz zu erzielen. Eine Teilnahme der Kernseminarleitungen an den verpflichtenden Unterrichtsbesuchen in den einzelnen Fächern wird empfohlen. Weitere Regelungen zu den Unterrichtsbesuchen entnehmen Sie bitte dem Leistungskonzept des Seminars sowie den Hinweisen der Fachgruppen. Das Seminar Gy/Ge des ZfsL Köln hat für die schriftliche Unterrichtsplanung, die Unterrichtsnachbesprechung und ihre Dokumentation Konzepte, Formate und umfangreiche Handreichungen entwickelt. Unterrichtsentwurf Gemäß 11 OVP legen die LAA zu den Unterrichtsbesuchen eine kurzgefasste schriftliche Planung vor. Handeichungen zur Erstellung der Unterrichtsentwürfe finden Sie auf der Seminarhomepage (siehe UB). Die Schriftlichen Arbeiten zur Staatsprüfung orientieren sich an den Vorgaben des Landesprüfungsamtes: Die Anfertigung der Schriftlichen Arbeit wird zum Ende der Ausbildungszeit im Fachseminar thematisiert. Es wird empfohlen, zum vierten oder fünften UB in einem Fach oder beiden Fächern einen Entwurf entsprechend den Vorgaben des Prüfungsamtes für die Schriftliche Arbeit zu gestalten. Hierzu erfolgt von der jeweiligen Fachleitung eine spezifische Rückmeldung. Staatsprüfung Bitte beachten Sie die Hinweise des Landesprüfungsamtes für Lehramtsanwärterinnen und anwärter sowie Prüferinnen und Prüfer. 16

17 Zuständigkeiten und Anschriften Behörde Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Köln Seminar Gy/Ge c/o TH Köln Gustav-Heinemann-Ufer Köln Tel.: Fax: Mail: Bitte den Dienstweg beachten! - Krankmeldung und Dienstantritt - Abgabe aller Zuschriften an LPA, BRK, MSW (siehe Dienstweg) - Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen und Kursfahrten (siehe Formular) - Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung (formlos) - Anträge auf Nebentätigkeit - Anzeige von Dienstunfällen Bezirksregierung Köln Dezernat 47.2 ggf. auch Dez. 46 Zeughausstr Köln Tel.: 0221/147/0 Postanschrift: Bezirksregierung Köln Dezernat Köln - Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes - Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit Mutterschutz - Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos) - Antrag auf Erziehungsurlaub (siehe Schwangerschaft) - Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis Formular in der Verwaltung erhältlich - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift (formlos) - Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.d. über das Seminar) Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37 D Dortmund Tel.: Fax: Anmeldung zur Zweiten Staatsprüfung - Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlich nach Eintritt in das Prüfungsverfahren. LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Keine Straße angeben! Düsseldorf Tel.: 0211/ (Zentrale) Fax: 0211/ ohne Dienstweg! - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift oder neue Bankverbindung (formlos) - Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten - immer Personalnummer angeben! 17

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