SEMINARINFORMATION GY/GE
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- Heinz Beckenbauer
- vor 6 Jahren
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1 SEMINARINFORMATION GY/GE Stichwortverzeichnis: Abkürzungen Allgemeines Anschriften und Zuständigkeiten Beendigung des Beamtenverhältnisses Beihilfe Bescheinigungen Besondere Prüfung in Erziehungswissenschaft Beurlaubungen/Sonderurlaub Computerraum Dezernat 47 (BZR Köln) Dienststelle und Dienstort Dienstvorgesetzter/Vorgesetzter Dienstunfall Dienstweg Einstellungsverfahren in den Schuldienst Fahrtkostenerstattung/Reisekosten Fortbildung/Weiterbildung Formulare Gutachten Hausordnung Homepage/Website Klassen-/Kursfahrten : Kopieren Krankmeldungen/Verhinderungen Nebentätigkeit OVP Parken Personalratsvertreter Personenstandsänderungen / Adressenänderung Postfächer Schwangerschaft Seminarbibliothek Seminarveranstaltungen/ Schulveranstaltungen Stundenpläne Übersicht über den Unterricht Unterrichtsbesuche (Hospitationen) Unterrichtsverpflichtungen nach dem Examen Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Stand: Januar 2009 Sem Gy/Ge
2 Abkürzungen: ADO Allgemeine Dienstordnung BdU (SU) Bedarfsdeckender Unterricht (Selbstständiger Unterricht) BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften FL Fachleiterin/Fachleiter HSL Hauptseminarleiterin/ Hauptseminarleiter LBG Landesbeamtengesetz LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung OVP Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung LPA Landesprüfungsamt Dortmund Ref Referendarinnen und Referendare SP Seminarprogramm Allgemeines Die Seminar-Informationen (SINFO) des Studienseminars Jülich (Seminar GY/GE) sind alphabetisch geordnet. Sie beziehen sich auf alle relevanten beamtenrechtlichen und verwaltungstechnischen Anforderungen des Vorbereitungsdienstes, d.h. Vorschriften im Umgang mit den Behörden, Beihilfe, Formulare für die Personalakte etc.. Sie informieren zudem über die seminar-spezifischen Bedingungen (Öffnungszeiten, Benutzung des Computerraums, der Bibliothek etc.). Alle notwendigen Informationsgrundlagen, die sich auf Inhalte, Verfahrensabläufe und Termine der Ausbildung für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen II beziehen, sind auf der Website des Seminars eingestellt. Studienseminar Jülich (Seminar GY/GE) Kurfürstenstr. 20a Jülich Tel.: 02461/ Fax: 02461/ Adresse: Homepage: Seminarleiter für das Lehramt an Gymnasien u. Gesamtschulen: Herrn StD Weber Regierungsangestellte: Frau Jansen Seminarverwaltung Die Seminarverwaltung ist Ihre zentrale Anlaufstelle; sie ist zuständig für - Bescheinigungen aller Art - Bearbeitung aller übrigen Formulare - Krankmeldungen - die Ausleihe von Büchern und Staatsarbeiten (früherer Jahrgänge) - die Benutzung des Computerraumes. Die nachfolgend genannten Öffnungszeiten können nicht immer garantiert werden. Bei wichtigen Anlässen ist es zweckmäßig, sich telefonisch anzumelden. Öffnungszeiten der Verwaltung des Studienseminars: Montag bis Donnerstag: 7: Uhr Freitag: 7: Kommunikation: Der Eingang von s wird durch das Sekretariat regelmäßig überprüft. Ein Fax-Geräte empfängt auch außerhalb der Öffnungszeiten schriftliche Vorgänge. 2
3 BASS Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften (BASS). Sie ist grundlegendes Werk für alle schulbezogenen Rechtsfragen. Das aktuelle Exemplar ist in den Ausbildungsschulen einsehbar. Wichtige Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen können Sie auf der Website des MSW finden Bedarfsdeckender Unterricht (bdu) auch SU (Selbstständiger Unterricht) LAAs müssen ab dem 2. Ausbildungshalbjahr bedarfsdeckenden Unterricht im Umfang von insgesamt 18 Stunden erteilen, von denen mindestens ein Drittel auf SII zu geben ist. Die Übernahme von AGs, Fördermaßnahmen, Projekte etc. ist auf das Stundenvolumen anzurechnen. Beendigung des Beamtenverhältnisses Für LAA endet im Falle des Bestehens der Prüfung - das Beamtenverhältnis auf Widerruf, - der Vorbereitungsdienst, - der Versicherungsschutz, - die Beihilfeberechtigung mit Ablauf des Tages, an dem das Prüfungsergebnis endgültig durch das Prüfungsamt bekannt gegeben wird. (Regelfall: Ausgabe des Zeugnisses im Seminar am 31. Januar des auf die Prüfungsphase folgenden Jahres.) Die vorzeitige Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst ist auf Antrag der LAA jeder Zeit auf dem Dienstweg möglich, muss aber hinreichend begründet werden. Ein entsprechendes Formular ist in der Verwaltung erhältlich. Als Gründe werden nur durch Atteste belegte Krankheiten bzw. Anträge auf Erziehungsurlaub akzeptiert. Zusätzlich muss ein Beratungsgespräch mit der Seminarleitung stattfinden und dokumentiert werden. Die BZRK wird eine Einzelfallprüfung vornehmen und den Antragsteller nach einer Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen unterrichten. Falls die BZRK die angegebenen Gründe nicht akzeptiert, ist eine Wiederaufnahme des Vorbereitungsdienstes zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr möglich. Beachten Sie darüber hinaus, dass es erforderlich ist, nach Eintritt in das Prüfungsverfahren beim Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen in Dortmund (LPA) den Rücktritt vom Prüfungsverfahren zu beantragen. Ein nicht genehmigter Rücktritt führt zum Nicht-Bestehen der Prüfung. Beihilfe Einleitender Hinweis: Die aktuellen Rechtsvorschriften zur Beihilfe sowie die Beihilfeformulare finden Sie im Internet unter unter den Stichwörtern Beihilfe, Rechtsvorschriften bzw. Formulare oder Zum Antragsverfahren: Es müssen die aktuell gültigen Antragsformulare benutzt werden. Die Vordrucke erhalten sie im Internet (vgl. oben). Sie liegen zudem in begrenzter Zahl im oberen Flur aus. Die Anträge sind vollständig auszufüllen und direkt(!) an die Ausbildungsbehörde (BZRK Dez.16), d.h. nicht über den Dienstweg einzureichen. Geben Sie als Dienststelle das Studienseminar Jülich an! Besondere Prüfung in EW LAAs, deren Hochschulabschlussprüfung als Erste Staatsprüfung oder als Teilprüfung der Ersten Staatsprüfung anerkannt worden ist, die aber erziehungswissenschaftliche Studien noch nicht durch eine Prüfung nachgewiesen haben, erbringen diesen Nachweis im Rahmen der Zweiten Staatsprüfung in einer gesonderten Prüfung. Diese muss spätestens bis zum Ende des Stand: Januar 2009 Sem Gy/Ge
4 zweiten Ausbildungshalbjahres abgeschlossen sein. Die Bezirksregierungen richten entsprechende Vorbereitungskurse ein (seminarintern bzw. seminarübergreifend). Die Prüfung besteht aus einem Kolloquium von 60 Minuten. Die Note für die Prüfung bleibt im Gesamtergebnis der Zweiten Staatsprüfung unberücksichtigt. Sie ist dem Prüfling nach der Prüfung bekannt zu geben. Das LPA stellt eine entsprechende Bescheinigung aus. Erreicht der Prüfling nicht mindestens die Note ausreichend (4,0) oder wird die Prüfung nicht in der vorgegebenen Frist abgelegt, gilt die Prüfung als nicht bestanden. Sie kann nur einmal wiederholt werden und zwar innerhalb der folgenden drei Monate. Wird auch die Wiederholungsprüfung nicht bestanden oder die gesetzte Frist versäumt, wird der Prüfling vom Verfahren der Zweiten Staatsprüfung ausgeschlossen und aus dem Vorbereitungsdienst entlassen. Beurlaubungen/Sonderurlaub im Umfang von bis zu drei Tagen ist über einen entsprechenden Antrag 6 Wochen vorher bei der Seminarleitung möglich. Computerraum (Raum 2 im ersten Stockwerk) Das pädagogische Netz besteht derzeit aus 11 stationär vernetzten (LAN) Rechnern (Stationen 1, 2, 5, 6, 7, 9, 10, 11 im Computerraum, Benutzer: Seminar Kennwort: juelich Dezernat 47 (Bezirksregierung Köln) Das Dezernat 47 bei der BZRK ist zuständig für alle Personenstandsänderungen, Anträge auf Erziehungsurlaub, Nebentätigkeiten und Entlassung aus dem VD. Die Zuständigkeit ist wie folgt alphabetisch geordnet: Frau Backhausen (0221/147/2324): Frau Dannenberg-Hensen (0221/147/2419): Frau Fuchs: (0221/147/2722) Frau Zöth-Brückner: (0221/147/2420) Dienststelle und Dienstort Während des gesamten Vorbereitungsdienstes ist Ihre Dienststelle das Studienseminar Jülich und nicht die Ausbildungsschule (siehe auch Stichwort: Dienstvorgesetzter/ Vorgesetzter). Dienstort ist Jülich. Dienstvorgesetzter/Vorgesetzter Dienstvorgesetzter der LAA des Studienseminars Jülich ist die Bezirksregierung Köln (BZRK). Vorgesetzter ist außerdem, "wer einem Beamten für seine dienstliche Tätigkeit Weisungen erteilen kann" ( 3,2 LBG). Der Leiter des Studienseminars bzw. der Seminarleiter ist Vorgesetzter aller LAA und deshalb weisungsberechtigt. Der Schulleiter als Vorgesetzter aller Lehrer der Schule - einschließlich der LAA - ist demnach auch Vorgesetzter in Schulangelegenheiten. (vgl. hierzu auch ADO) Dienstunfall Wird ein Beamter im Zusammenhang mit seinen dienstlichen Tätigkeiten oder beim Zurücklegen des mit dem Dienst zusammenhängenden Weges (Wohnung Seminar/Wohnung Ausbildungsschule/ Seminar Ausbildungsschule) verletzt, so kann er die Anerkennung des Unfalls als Dienstunfall beantragen. Entsprechende Formulare, die umgehend a.d.d. einzureichen sind, können heruntergeladen werden. Wichtig ist die Bennennung eines Zeugen; dies kann auch jemand sein, dem über den Unfall berichtet wurde. Dienstweg Der Dienstweg ist die Einhaltung von Zuständigkeit und Behördenhierarchie bei allen schriftlichen Eingaben, d.h. alle Zuschriften (Anträge, Anfragen, u.a. an Behörden wie BZRK, LPA, MSW) sind zu adressieren an die entsprechende Behörde mit dem Zusatz 'auf dem Dienstwege' und zur Weiterleitung offen im Seminar abzugeben/dem Seminar zuzusenden, damit die für Sie zuständige Dienststelle (also das Seminar Jülich) mit Blick auf eine meist abzugebende Stellungnahme über diese Vorgänge informiert ist. 4
5 Ausnahmen: Beschwerden über Vorgesetzte; Beihilfeanträge (direkt an BZRK); alle Zuschriften an das LBV; Prüfungsvorgänge, die mit dem LPA direkt abzuwickeln sind (vgl. hierzu entsprechende Hinweise). Einstellungsverfahren Stellenangebote und Hinweise zum Einstellungsverfahren finden Sie jährlich ab Anfang November im Internet unter Fahrtkostenerstattung/Reisekosten LAA haben generell keinen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung. I. d. R. können LAA ihre Fahrtkosten nur über ihre Steuererklärung geltend machen. Fortbildung/Weiterbildung Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der Fachseminargruppe sind nach Genehmigung möglich. Die individuelle Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen ist im Regelfall nicht möglich, es sei denn, dass weder Seminarsitzungen noch Unterrichtsverpflichtungen tangiert sind. Seminarinterne Fortbildungsveranstaltungen müssen durch den betreffende Fach- bzw. Hauptseminarleiter bei der Seminarleitung beantragt werden. Beizulegen ist das Veranstaltungsprogramm sowie die Liste der TeilnehmerInnen. Im 2. und 3. Ausbildungshalbjahr ist sicherzustellen, dass durch diese Veranstaltung kein BdU ausfällt bzw. der Ausfall vom bereffenden Schulleiter genehmigt wird. Formulare Alle für LAA und Ausbildungsschulen relevanten Formulare stehen per Download (Website des Seminars >> Formulare) zur Verfügung. Gutachten Am Ende eines jeden Ausbildungsabschnittes wird von der jeweiligen Fachlehrerin oder dem jeweiligen Fachlehrer ein Gutachten ohne Benotung erstellt, das als Grundlage für das Schulleiter-Gutachten dient. Hausordnung Die Anerkennung der Hausordnung muss zu Beginn der Ausbildung auf einem Formblatt bescheinigt werden. 1. Die Eingangstür des Seminargebäudes ist an den Sitzungstagen von ca Uhr geöffnet. Zu den anderen Zeiten ist die Eingangstür über einen Türdrücker (Sprechanlage) von der Verwaltung aus zu öffnen. 2. Achten Sie bitte auf Sauberkeit in und vor dem Haus. Abfälle, leere Flaschen und insbesondere auch Zigarettenkippen gehören in die dafür vorhandenen Behälter! 3. Rauchen ist nur außerhalb des Seminargebäudes gestattet! 4. Verlassen Sie bitte die Seminarräume in der jeweils festgelegten Tisch- und Stuhlordnung. Ein entsprechender Aushang befindet sich an der Innentür des jeweiligen Seminarraums. 5. Schließen Sie bitte vor dem Verlassen des Sitzungs-/Aufenthaltsraumes die Fenster! 6. Säubern Sie bitte die Tafeln und stellen Sie die Thermostatventile an den Heizkörpern im Winter auf Zur Entlastung des Reinigungspersonals sind die Stühle auf die Tische zu stellen. 8. Die Toiletten befinden sich im Vorraum der Turnhalle (im Eingangsbereich linksseitig). Information / Transparenz Die Ausbildung im Seminar ist angesichts halbjährlicher Einstellungstermine, heterogener Voraussetzungen etc. eine hochkomplexe Angelegenheit. Dies könnte dazu führen, dass für alle Beteiligten der Überblick verloren geht. Die folgenden Informationsangebote können Abhilfe schaffen. Wir gehen davon aus, dass die Ref. diese Angebote selbstständig und in Eigenverantwortung nutzen (am Verlauf der 5
6 Ausbildung orientiert). Im Hauptseminar werden wichtige Informationen gegeben und erläutert, natürlich sind alle am Seminar Tätigen zu ergänzenden Auskünften gerne bereit. Seminar Aktuelles Sem GY/GE Schwarzes Brett Terminplan / Sitzungsplan Sem GY/GE Seminarprogramm Sem GY/GE Intern Begleittexte zum Sem GY/GE Intern Programm (verbindlich!) Hauptseminarplan mit Materialien Sem GY/GE Intern Fachseminarpläne geplant: Sem GY/GE auch Webs der FL, entsprechende Links auf Seite des Seminars Sinfo (ausführlich) Sem GY/GE Intern Prüfungsamt Prüfung Infos und Formulare Text OVP Rechtsrahmen Rahmenvorgabe Rechtsrahmen OVP Handreichungen zur Prüfung, Terminpläne Prüfung Weitere Infos (Einstellung etc.) Schulministerium Schulrecht Wichtige Erlasse Sammlung von Vorschriften Dienstrecht Verbände Ausbildung BASS Handreichungen mit wesentlichen Vorschriften, Übersichten und Tipps in Printform Klassen-/Kursfahrten Die Teilnahme an Klassenfahrten/Kursfahrten/Sportfreizeiten o.ä. wird grundsätzlich als kompetenzfördernd eingestuft, muss jedoch beim Seminar rechtzeitig, d.h. mindestens 2 Wochen vor Beginn beantragt werde. Sie sollte in aller Regel erst nach dem 1. Ausbildungshalbjahr stattfinden. I.d.R. kann ein LAA während seiner Ausbildung nur einmal an einer mehrtägigen Klassen- /Kursfahrt teilnehmen. Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 1. LAA können nur als BegleiterIn an einer Fahrt teilnehmen. 2. Die Teilnahme kann nur in Klassen/ Kursen stattfinden, die der LAA bereits durch Hospitation/ Unterricht kennen gelernt hat oder in denen er in absehbarer Zeit Unterricht übernehmen wird. 3. Die Fahrt darf nicht in zeitlicher Nähe von Prüfungsteilen (Erstellen der Hausarbeit; 2. Staatexamen) liegen. Sollten Seminarveranstaltungen tangiert sein, so sind die betroffenen AusbilderInnen rechtzeitig von dem LAA selbst in Kenntnis zu setzen. 6
7 Krankmeldungen/Verhinderungen Bei Erkrankung/Verhinderung müssen rechtzeitig die Ausbildungsschule und das Studienseminar telefonisch (ggf. auf Anrufbeantworter unter Angabe Ihres Namens, Datum und Uhrzeit) per Fax oder Mail informiert werden. Müssen durch Krankheit bereits vereinbarte Hospitationstermine entfallen, so benachrichtigen Sie bitte auch rechtzeitig die betreffenden FL und ggf. HSL. Dauert die Erkrankung länger als zwei Tage, so ist dem Studienseminar als Dienststelle des LAA ein ärztliches Attest (Original!) über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung vorzulegen. Die Wiederaufnahme des Dienstes muss dem Studienseminar unverzüglich telefonisch, per Fax, Mail oder in anderer schriftlicher Form mitgeteilt werden. Krankmeldungen müssen auch in den Ferien (unterrichtsfreie Zeit) schriftlich erfolgen, da die Gesamtzahl der Krankheitstage bei einer evtl. später zu beantragenden Verlängerung des VD angerechnet werden kann. Nebentätigkeit Die Übernahme einer Nebentätigkeit gegen Vergütung bedarf der Genehmigung. Anträge auf Nebentätigkeit werden nur akzeptiert, wenn der Antrag genaue Angaben über Art, Umfang und Dauer der Nebenbeschäftigung enthält. Dazu ist es notwendig, eine Beauftragung des Trägers der Einrichtung, an der die Nebentätigkeit ausgeübt wird, vorzulegen. Die Seminarleitung hat i.d.r. keine Bedenken, Nebentätigkeiten im Umfang von bis zu 6 Stunden zu genehmigen. Dies bezieht sich vor allem auf Tätigkeiten, die der Kompetenzerweiterung dienen, z.b. Lehrtätigkeiten an Universitäten, Volkshochschulen etc.. OVP Die Ausbildung und Prüfung der LAA wird durch die "Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) geregelt. Um unnötige Rückfragen zu ersparen, wird die genaue Kenntnis der OVP zwei Monate nach Ausbildungsbeginn vorausgesetzt. Parkdeck Das Studienseminar Jülich verfügt über ein Parkdeck. Sollte das Parkdeck ausgelastet sein, können auch die Parkplätze rechtsseitig vom Eingang vor der Sporthalle in Anspruch genommen werden. Personalratsvertreter (bei Bezirksregierung Köln) Kontaktaktadressen sind den Aushängen (aktuellen Informationen aller Interessenverbände) zu entnehmen. Auch andere PersonlratsvertererInnen sind kontaktierbar. Personenstandsänderungen/Adressenänderung Jedwede Änderung des Personenstandes (Heirat, Geburt eines Kindes, Promotion o.a.) muss unter Beifügung der jeweiligen Urkunde auf dem Dienstweg der BZR in Köln (Dezernat 47) sowie dem LBV direkt (d.h. nicht auf dem Dienstweg) mitgeteilt werden; Über jede Änderung der Anschrift ist umgehend formlos (in zweifacher Ausfertigung) die Seminarverwaltung und die BZRK (Dez. 47) zu informieren. Im eigenen Interesse ist es wichtig, auch Änderungen der Bankverbindung und von Telefonnummern/Fax-Nummern/ -Adressen ohne Verzögerung in der Seminarverwaltung formlos schriftlich einzureichen. Schwangerschaft Sobald einer Beamtin ihre Schwangerschaft bekannt ist, soll sie den Dienstvorgesetzten auf dem Dienstweg unterrichten und dabei den mutmaßlichen Tag der Entbindung unter Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung im Seminar angeben. Das Seminar leitet die Bescheinigung weiter, und die BZRK informiert Sie anschließend über Ihre Mutterschutzrechte. Über das Seminar werden Ihnen Eckdaten Ihres Ausbildungsgangs mitgeteilt. Seminarbibliothek Die Seminarbibliothek ist in zwei Kellerräumen untergebracht. 7
8 Im linken Raum befinden sich die Publikationen zu den einzelnen Fächern, einschließlich der entsprechend zugeordneten Staatsarbeiten (ab 2000). Im rechten Raum befinden sich pädagogische Literatur und Lehrpläne/Richtlinien. Die im Seminar vorhandenen Publikationen sind ins Netz gestellt. Publikationen, die für die Ausbildung in den Hauptseminaren von Bedeutung sind, sind dem Fachbereich Pädagogik zugeordnet. Die Hausarbeiten (HA) der Einstellungsjahrgänge 2000 und 1998 sind im Computer unter SHA (als Verlagsbezeichnung) erfasst. Hausarbeiten, die vor 2000 angefertigt wurden, können nur inhaltliche und methodische Anregungen liefern, da sich die formalen Vorgaben ab dem Jahre 2000 grundlegend geändert haben. Die Benutzungsordnung hängt aus. Seminarveranstaltungen/Schulveranstaltungen Während des Vorbereitungsdienstes gehören Sie mit (fast) allen Rechten und Pflichten dem Lehrerkollegium der Ausbildungsschule an. Stimmrecht in den Schulgremien haben Sie auf jeden Fall, wenn Sie selbstständigen Unterricht erteilen. Zu der Ausbildung von Lehrern gehört auch die Teilnahme an Schulveranstaltungen (Konferenzen, Prüfungen, Schulfesten u.a.m.). Es ist darauf zu achten, dass Fachseminar- und Hauptseminarveranstaltungen pünktlich erreicht werden können, d.h. je nach Einsatzort sind bei der Erstellung eines Stundenplanes die Anfangszeiten der Seminarsitzungen zu berücksichtigen. Im Falle von Terminüberschneidungen zwischen Ausbildungsschule und Seminar haben schulische Verpflichtungen, die sich zwingend aus dem selbstständigen Unterricht ergeben (z.b. Zeugnis- und Klassenkonferenzen sowie Elternsprechtage), Vorrang vor Seminarveranstaltungen. Allerdings sollten LAA am Elternsprechtag nach Möglichkeit nur vormittags und nicht ganztägig eingesetzt werden. Bezüglich aller anderen Terminüberschneidungen sollten LAA in jedem Einzelfall entscheiden, welche Veranstaltung aus ihrer Sicht Priorität hat. Um die Ausbildung im Studienseminar nicht unnötig zu beeinträchtigen, wird den LAA dringend geraten, bei Überschneidungen nach Möglichkeit so zu verfahren, dass ein Mitglied aus der Schulgruppe die übrigen LAA anhand von Protokollen oder Mitschriften über die jeweiligen Konferenzbeschlüsse informiert, so dass die Mehrheit der Schulgruppenmitglieder an den Seminarveranstaltungen teilnehmen kann. Stundenpläne Für jeden Ausbildungsabschnitt ist ein Stundenplan der/dem jeweiligen HSL abzugeben, aus dem ersichtlich ist, welche Stunden selbst bzw. unter Anleitung unterrichtet werden. Die Ausbildungsabschnitte entnehmen Sie bitte dem Terminplan. Übersicht über den Unterricht Über den gesamten Ausbildungszeitraum ist eine Übersicht über den erteilten Unterricht zu führen, die jeweils von den AusbildungskoordinatorInnen gegenzuzeichnen ist. Diese Übersichten sind unmittelbar nach Ende eines jeden Schulhalbjahres in jeweils zweifacher Form im Seminar abzugeben. Das entsprechende Formblatt kann von der Website heruntergeladen werden. Die Abgabetermine können dem Terminplan entnommen werden.. Unterrichtsbesuche (Lehrproben) In jedem Fach sind 5 Unterrichtsbesuche obligatorisch. Dabei sollten drei Lehrproben auf SII, zwei auf SI angesetzt werden. Ein Unterrichtsbesuch, der ausschließlich der Beratung dient, kann zusätzlich zu Beginn (Modell: 0+ 5) oder am Ende der Ausbildung (Modell: 5+ 0) vereinbart werden. Als Beratungsveranstaltungen eignen sich auch sog. Gruppenhospitationen, in denen im Rahmen der Fachseminarausbildung LAA vor anderen Mitgliedern des Fachseminars unterrichten. HauptseminarleiterInnen nehmen an mindestens drei Lehrproben teil, von denen zwei auf S II angesetzt sein sollten. Die Lehrproben-Termine sind rechtzeitig in entsprechende Listen (oberer Flur) einzutragen und/oder per Mail den Fach- und HauptseminarleiterInnen mitzuteilen. Die Entwürfe für die Lehrproben sollten rechtzeitig per Mail überstellt oder an einer vereinbarten Stelle in der Schule 8
9 ausgelegt werden. Die LAAs sind gebeten, für ausreichende Sitz- und Mitschreibgelegenheiten zu sorgen. Die Hospitierenden werden i.a.r. 15 min vor Beginn der jeweiligen Unterrichtsstunde anwesend sein. Zu diesem Zeitpunkt muss die schriftliche Planung vorliegen. Die Nachbesprechung der Unterrichtsstunde findet i.d.r. im Anschluss an die Stunde an der Ausbildungsschule statt. Die Anwesenheit der FachlehrerInnen ist seminarseits erwünscht. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes Bei mehr als insgesamt 60 Krankheitstagen, wobei auch Krankheitstage in der unterrichtsfreien Zeit einbezogen werden, wird der Vorbereitungsdienst auf Antrag verlängert. Zuständigkeiten und Anschriften Behörde Studienseminar Jülich Kurfürstenstr. 20a Jülich Tel.: 02461/ Fax: 02461/ Adresse: Homepage: Bezirksregierung Köln - Dezernat 46.2 S II - (ggf. auch Dez. 47) Zeughausstr Köln Tel.: 0221/147/0 Postanschrift: Bezirksregierung Köln - Dezernat xy K ö l n Landesprüfungsamt für Zweite Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen Otto-Hahn-Straße 37 D Dortmund Tel.: Fax: Bitte den Dienstweg beachten! - Krankmeldung und Dienstantritt - Abgabe aller Zuschriften an LPA, BZRK, MSW (siehe Dienstweg) - Antrag auf Teilnahme an mehrtägigen Klassen-/ Kursfahrten (siehe Formular) - Antrag auf Sonderurlaub bis zu 3 Tagen - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift, Telefonnummer oder Bankverbindung (formlos) - Anträge auf Nebentätigkeit - Anzeige von Dienstunfällen - Antrag auf Verkürzung bzw. Verlängerung des Vorbereitungsdienstes - Antrag auf Neustrukturierung des Vorbereitungsdienstes in Verbindung mit Mutterschutz - Sonderurlaub von mehr als 3 Tagen (formlos) - Antrag auf Erziehungsurlaub (siehe Schwangerschaft) - Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis (Formular in der Verwaltung erhältlich) - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift (formlos) - Antrag auf Nebentätigkeit (a.d.d. über das Seminar) - Antrag auf Verlängerung des Abgabetermins für die Schriftliche Hausarbeit (unverzüglich, formlos, mit Attest direkt an das LPA) - Antrag auf Rücktritt von der Prüfung - erforderlich nach Eintritt in das Prüfungsverfahren. 9
10 LBV Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Keine Straße angeben! Düsseldorf Tel.: 0211/ (Zentrale) Fax: 0211/ ohne Dienstweg! - Mitteilung über Familienstandsänderung, neue Anschrift oder neue Bankverbindung (formlos) - Rückfragen/ Bescheinigungen im Zusammenhang mit Ihren Bezügen; Lohnsteuerkarten (Dabei immer Personalnummer angeben!) 10
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