LANDESSCHULAMT Referat Grund- und Förderschulen. Frau Geppert Kühnauer Straße Dessau-Roßlau.
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- Melanie Brahms
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1 Persönlich an Frau Geppert übergeben :45 Uhr LANDESSCHULAMT Referat Grund- und Förderschulen Frau Geppert Kühnauer Straße Dessau-Roßlau Kathrin.Geppert@lscha.mk.sachsen-anhalt.de Görzig, den: Ihr Zeichen: Sehr geehrte Frau Geppert, ich weise auf meine bisherigen Schreiben und letztes vom hin. Sie haben mir bereits mehrmals Gesprächstermine zwischen Ihnen und Herrn Redlich zwecks Klärung der Sachlage zugesichert. Weiter haben Sie versichert, dass Sie sich bemühen schnellstmöglich einen Termin anzusetzen, worüber Sie mich informieren wollten. Letzter Termin sollte in den Winterferien 2016 stattfinden. Nunmehr darf ich davon ausgehen, dass alle Ihre Reden und Versprechen nur Hinhaltetaktik waren. Sie verlassen sich auf das Ordnungsamt Anhalt-Bitterfeld Herrn Merklein. Wo Sie sicherlich meinen, dass würde dann mit Ordnungsstrafen aus der Welt geschafft. Oder darf ich davon ausgehen, dass Ihr Chef auch sie unter Druck setzt? So wie es der Chef der Frau Richter von der Unfallkasse in Zerbst getan hat? Ordnungsverfügungen? Geldstrafen? Mutter Erzwingungshaft? Vater Erzwingungshaft? Kinder ins Heim? Herr Merklein, welcher mir sagt mein Junge könne am Tag oft genug sein Notfallspray in der Schule nehmen damit er den Schultag übersteht nehmen Sie wirklich ernst? Meinen Sie wirklich ich lasse mich erpressen und lasse zu, dass jemand meine Kinder Stück für Stück wegen seines Images vergiftet? Ich persönlich habe eine gewisse Einstellung zu Menschen welche Kinder, Frauen oder Wehrlose misshandeln oder dies versuchen. Und was man hier versucht ist mein Kind zu misshandeln indem versucht wird mit aller Macht meinen Kindern Medikamente einzuflößen nur damit sie in diese Grundschule gehen und solche wie Frau Lehmann nicht ihr Gesicht verlieren.
2 Frau Lehmann ihre Worte waren, Zitat: um Himmels willen, wir können uns doch jetzt keine Blöße geben. Frau Lehmann erklärte, man könne hier keinen Präzedenzfall schaffen. Wo solle das hinführen, wenn jeder dann sein Recht auf Umschulung einfordere. Solange die Eltern keine Einsicht zeigen, werde man ihnen von Seiten der Schule auch nicht mit Arbeitsmaterialien etc. entgegen kommen Zitat ende. Man stelle sich vor, dass hat Frau Lehmann bereits am gesagt. Herr Merklein jedoch schreibt wiederum in seinen Schreiben wie folgt: Sie als Erziehungsberechtigte sind Ihrer Pflicht, an der schulischen Erziehung und Bildung mitzuwirken, zumindest seit dem nicht nachgekommen. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule und eine gegenseitige Unterstützung fanden zumindest seit dem nicht statt. Letztlich haben Sie als Erziehungsberechtigte zumindest seit dem nicht dafür Sorge getragen, dass Ihr Sohn Paul am Unterricht sowie den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnimmt und seine Pflichten als Schüler erfüllt. Bei dem oben rot markierten sollte man darauf achten was zuvor die Frau Lehmann äußerte. Wer hier an keiner vertrauensvollen Zusammenarbeit Interesse hat ist ja wohl ersichtlich. Und eindeutig ist zu lesen wer kein Interesse daran hat das Kinder ordentlich beschult werden. Man sollte aber nicht vergessen, dass die Direktorin ebenso Plichten hat an Erziehung und Bildung mitzuwirken. Wir können uns jetzt keine Blöße geben? Was soll das denn bitte heißen? Herr Merklein schreibt, Zitat: Weitere Kinder fehlen jedoch nicht unentschuldigt, dies bestätigte die Schulleiterin zuletzt am Das unentschuldigte Fehlen von Kindern in der Grundschule Görzig ist nicht die Regel, sondern es stellt eine Ausnahme dar. Ein einzelner Fall liegt mithin vor. Zitat ende. Das ist doch genau das, was wir als Eltern versuchen seit mehr als 5 Monate Erschöpfend zu erklären! Was ist denn bitte daran so schwer zu verstehen? Auch schreibt Herr Merklein, Zitat: Ihr persönliches Interesse an der Beibehaltung der derzeitigen Situation - trotz der seit eindeutigen Aussage zur Ungefährlichkeit des Schulbesuches - hat der gesetzlichen Pflicht, alles zumutbare zu unternehmen, dass Ihr Sohn die Schulpflicht nicht mehr verletzt, zurückzustehen. Zitat ende. Wobei Herr Merklein sich in jeden seiner Schreiben auf eindeutige Aussagen zur Ungefährlichkeit bezieht. Was wurde denn ausgesagt und wie begründet? Wer hat was ausgesagt und wer hat was wie begründet? Wer hat ausgesagt und wer ist befähigt gewissen Aussagen zu Begründungen. Es wird weder Name noch Fachwissen erwähnt noch Personen genannt welche was schriftlich begründet haben. Wobei ich mich in meinen Satz auf das Wort schriftlich beziehe. Ich zitiere hier Frau Köppen aus dem Gedächtnis, Zitat: weder Sachbearbeiter vom Gesundheitsamt noch ein Kinderarzt oder Sie Herr Gregor werden die Daten im Messprotokoll deuten können. Dies können nur Toxikologen und eventuell ein Amtsarzt mit Hilfestellung von einem Toxikologen. Zitat ende Ein Sachbearbeiter welcher irgendwann von irgendjemanden irgendwas gehört hat begründet so seine Ordnungsverfügungen? Auf ein Messprotokoll folgt ein Gutachten. Dieses wiederum ist anfechtbar. Und niemand hat bisher eindeutig die Ungefährlichkeit des Schulbesuches für meine Kinder schriftlich mit einem Gutachten bestätigt. Herr Merklein ist Sachbearbeiter und wohl kaum in der Situation solche hochkomplexen Laboruntersuchungen zu deuten.
3 Sehr geehrte Frau Geppert, da ich Sie ja nicht mehr über Ihren Telefonanschluss erreiche, warum auch immer, möchte ich Sie heute noch einmal darum bitten den Sachverhalt schnellstmöglich zu prüfen. Denn es kann nicht hingenommen werden, dass das Landesschulamt sich auf Ordnungsverfügungen vom Ordnungsamt verlässt und damit Hoffnung trägt es werde schon zu Gunsten des Landesschulamtes entschieden, wenn die Familie finanziell belastet wird. Das ist nicht nur absurd, sondern auch dumm so zu denken. Diese Einstellung ist völlig fehl am Platz und wird schon aus Prinzip nicht funktionieren. Im Anhang liegt ein Ärztlicher Verlauf der Kinder bei. Sehen Sie sich dies genau an und zeigen Sie dies bitte auch denjenigen, welcher Entscheidungskraft besitzt. Dies werde ich bei einem eventuellen Gerichtsverfahren von Ärzten und Gutachter ausbauen lassen. Überlegen Sie bitte genau was für die Kinder und unser aller besser ist. Ich betone auch noch einmal, nicht die Schule macht unsere Kinder krank, sondern irgendwelche chemische Verbindungen (Ausdünstungen) in der Schule Görzig wo andere wieder nicht drauf reagieren (Aussage Frau Köppen-Landesverbraucherschutz). Alle Messergebnisse stützen sich auf gesunde Erwachsene und gesunde Schwangere Frauen (Aussage Frau Köppen-Landesverbraucherschutz). Wie das Landesschulamt, Gesundheitsamt und Herr Merklein darauf kommt, dass diese Werte auch für Kinder zutreffen welche gesundheitlich vorbelastet sind ist unklar und konnte bisher von keiner Ihrer Behörde schriftlich erklärt bzw. untermauert werden. Wobei ich hierbei explizit darauf aufmerksam mache, dass keiner der Bearbeiter bisher einen Nachweis erbringen konnte, welcher die Fähigkeit belegt die Messprotokolle auswerten und beurteilen zu können. Herr Merklein stützt sich auf fadenscheinige Aussagen vom Gesundheitsamt welche jeder Grundlage entbehren. Wie Herr Merklein in seinen Schreiben erklärt, gäbe es keinerlei Bedenken für unsere Kinder die Grundschule in Görzig zu besuchen, so reicht dies bei weitem nicht aus und hätte selbst vor Gericht keinerlei bestand. Hier fehlt Herrn Merklein nicht nur einfach das Fachwissen. Letztendlich sei noch bemerkt, dass selbst Frau Köppen sagte, Zitat: Schadstoffuntersuchung sind Laboruntersuchungen und keine toxikologischen Gutachten. Zitat ende. Herr Merklein und eine Frau Wolf erzählen mir irgendwelchen Blödsinn von einer lila Kuh die Grün wird, wenn sie Milch trinkt. Keine Ahnung woher die beiden ihr Wissen haben. Fakt ist aber, wenn Herr Merklein etwas von TVOC oder dergleichen in seinen Ordnungsverfügungen schreibt und schreibt eine Frau Wolf habe mir alles in 30 Minuten erschöpfend erklärt, dann sollte er auch wissen um was es geht. Herr Merklein und Frau Wolf tun so als wüsten sie genau was TVOC bedeute und was Richtlinien sind. Für wen die Richtlinien jedoch gemacht sind, davon haben die beiden weder Ahnung noch haben die beiden irgendwelches Hintergrundwissen über Laboranten und deren Tätigkeit. Mich wundert nur, dass Frau Wolf nichts davon erwähnte, dass Frau Köppen bereits den Amtsarzt informiert hat. Mich wundert auch, dass niemand darüber Bescheid weiß, dass die Unfallkasse den Amtsarzt informiert hat. Oder eventuell doch und es wird auch hier alles unter den Tisch gekehrt? Ihnen ist auch bekannt, dass wir unsere Kinder nicht Vernachlässigen und stets bemüht sind nur gute Eltern zu sein und bisher dafür Sorge getragen haben, dass alle unsere Kinder ihrer Schulpflicht nachkommen und nachkommen können. Das war schon immer so und daran wird sich auch nichts ändern.
4 Hier einige Fakten: Die möglichen Auswirkungen einzelner VOC auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen umfassen ein weites Spektrum, das von sensorischen Wahrnehmungen bereits bei niedrigen Konzentrationen bis hin zu meist erst bei höheren Konzentrationen auftretenden toxischen Langzeiteffekten reicht. Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass es sich bei einem Teil der für niedrigere Konzentrationen angegebenen Effekte um Sinneswahrnehmungen oder andere Wirkungen handelt, die sich der Überprüfung im Tierversuch weitgehend oder gar vollständig entziehen. Unterschiede in den Reaktionen von 21 Gesunden und 14 Personen, die unter SBS- Symptomen litten, wurden mit dem gleichen VOC-Gemisch bei einer Gesamtkonzentration von 25 mg/m3 untersucht [24]. Beide Gruppen gaben im Vergleich zu der Situation bei reiner Luft Geruchswahrnehmungen, den Eindruck schlechter Luftqualität und verstärkt Schleimhautreizungen an Auge, Rachen und Nase an. Bei den an SBS Symptomen leidenden Probanden waren die Effekte stärker ausgeprägt. In dieser Gruppe führte die Exposition auch zu einer Reduzierung der Lungenfunktionswerte. Beide Gruppen wiesen eine Erhöhung der polymorphkernigen Leukozyten in der Tränenflüssigkeit, nicht aber im Nasensekret, auf. In weiteren Versuchen ebenfalls mit dem Gemisch der 22 VOC untersuchten Kjærgaard et al. [25] die Reaktion von 18 Patienten mit Heuschnupfen und 18 Kontrollen bei 20 mg/m3 und einer Expositionsdauer von fünf Stunden. Die Heuschnupfen-Probanden berichteten über stärkere Effekte (mehr Reizwirkungen, mehr Kopfschmerzen, usw.). Objektiv konnten durch Messungen u.a. verstärkte Effekte am Auge festgestellt werden. Frau Geppert, Sie sehen, dass ich wohl weis von was ich schreibe denn es beruht auf wissenschaftlichen Studien. Im Übrigen können Sie dies selbst nachlesen. Mir geht es nicht um Recht haben oder Recht bekommen, sondern ich mache mir Sorgen um die Gesundheit meiner Kinder. Wissen Sie Frau Geppert ich habe in BUNA und LEUNA gearbeitet und kann gewisse Gerüche und Stoffe ertragen, wenn diese um mich sind. Sie jedoch würden keine 2min brauchen um den Raum zu verlassen. Damit möchte ich nur sagen der eine verträgt etwas, was der andere nicht verträgt. Aus kontrollierten Wirkungsstudien mit VOC-Gemischen definierter Zusammensetzung und Gesamtkonzentrationen im Bereich von mehreren Milligramm pro Kubikmeter und darüber kann geschlossen werden, dass die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Reizwirkungen und Geruchswahrnehmungen mit steigender Gesamtkonzentration des Gemisches, ausgedrückt als TVOC-Konzentration, zunimmt. Wegen der Variabilität der Zusammensetzung des VOC-Spektrums und der daraus resultierenden Vielfalt möglicher Wirkungsendpunkte lassen sich keine abgesicherten Dosis-Wirkungs-Beziehungen angeben. TVOC-Konzentrationen eignen sich daher nicht als alleiniges Kriterium für eine gesundheitliche Bewertung, sondern sind vielmehr als Indikator für die Gesamtsituation und die eventuelle Notwendigkeit gezielter Einzelstoffbetrachtungen anzusehen. Von allem abgesehen hätte ich in Gröbzig auch eine Wohnung anmieten können und die drei Kinder dort auch melden können, was natürlich nicht Sinn der Sache ist. Hier würde 11 BGB greifen. Da beide Eltern Erziehungsberechtigt sind würde der Satz Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Somit könnten die Kinder auch bei mir wohnen. Aber ehrlich, ist das sinnvoll? Nein.
5 Warum einfache Wege immer so kompliziert sind, ist unverständlich. Bei Mobbing dauert es keine 14 Tage dann sind die gemobbten Kinder in einer anderen Schule. Beweise gibt es im Internet genug. Und wenn ich noch erzähle und schreibe was Frau Lehmann bisher von sich gegeben hat, dann sind wir schneller beim Mobbing als Sie denken. Letztendlich sei noch zu schreiben, dass Herr Merklein in seinen Briefen immer wieder schreibt, dass die Gefahr bestünde unsere Kinder schaffen das Klassenziel nicht. Entschuldigung, aber das hatte ich nicht nur Herrn Merklein, sondern auch allen anderen schon im Sept.2015 klargemacht. Wir waren ja schon im September 2015 in der Grundschule Gröbzig vorstellig und kümmerten uns um 3 Schulplätze die ja auch zu dieser Zeit sofort verfügbar waren. Unser Ziel als Eltern war nichts anderes, dass unsere Kinder ihr Klassenziel erreichen. Und das wird auch unser Ziel bleiben. Trotz alle dem bitte ich Sie nochmals zu prüfen ob nicht die Möglichkeit eines persönlichen Gesprächs mit entscheidungsfähigen Personal bestünde damit unsere Kinder endlich wieder vernünftig zur Schule gehen können. Mit freundlichen Grüßen F.Gregor
LANDESSCHULAMT Referat Grund- und Förderschulen. Frau Geppert Kühnauer Straße Dessau-Roßlau.
LANDESSCHULAMT Referat Grund- und Förderschulen Frau Geppert Kühnauer Straße 161 06846 Dessau-Roßlau Kathrin.Geppert@lscha.mk.sachsen-anhalt.de Görzig, den: 22.10.2015 Ihr Zeichen: 21.20-83109 Sehr geehrte
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