Werkvorschriften Eingesetzte Materialien für Hausanschlussleitungen

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1 Material Hausanschluss 1 von 5 1 Einleitung Die vorliegende Werkvorschrift regelt die Wahl der zu verwendenden Materialen und Armaturen für Hausanschlussleitungen. Die Vorschrift ist für sämtliche Gashausanschlussleitungen und Gasinstallationen der Erdgas Thunersee AG verbindlich. Sie ergänzt die unter Pkt. 2 aufgeführten Richtlinien und Reglemente. 2 Grundlagen Diese Vorschrift basiert auf folgenden Grundlagen: Gasleitsätze (G1) SVGW Ausgabe Dez Gasleitungen (G2) SVGW Ausgabe Juli 2001 Gasheizungen (G3) SVGW Ausgabe Mai 2003 Gasdruckregleranlagen (G7) SVGW Ausgabe Juli 2001 Allgemeine EGT-AG Ausgabe v2, Geschäftsbedingungen der Erdgas Thunersee AG (AGB) QM System EGT Jeweils aktuelle Version Bei Widersprüchen oder Unklarheiten haben die Grundlagendokumente gegenüber der vorliegenden Werkvorschrift immer Vorrang. 3 Organisation 3.1 Planung Zuleitungen werden ab Abgang von der Hauptleitung bis und mit Abstellhahnen unmittelbar nach der Wanddurchführung durch die Werke geplant. Druckregleranlagen, Hausinstallationen und Verbrauchsgeräte werden durch den Grundeigentümer oder deren Beauftragten geplant. 3.2 Anschlussgesuch Für Neu- und Umbauten ist zusammen mit dem ordentlichen Baugesuch das Formular 5.3 Anschluss Gas einzureichen. Das Anschlussgesuch dient zur Abklärung der Liefermöglichkeit und zur Bereitstellung der erforderlichen Gasmengen.

2 Material Hausanschluss 2 von Installationsanmeldung Nach Genehmigung des Anschlussgesuches ist durch den beauftragten, konzessionierten Installateur eine Installationsanmeldung einzureichen. Vor der Bewilligung der Installation durch die Werke darf mit den Gasinstallationen nicht begonnen werden. 3.4 Ausführung Sämtliche Anlage müssen nach den bewilligten Plänen ausgeführt werden. Die Prüfung der Anlagen hat gemäss den Gasleitsätzen G1 des SVGW zu erfolgen. 3.5 Pikettdienst Störungsmeldungen sind zu richten an: Abschnitt Thun: Energie Thun AG h Abschnitt Interlaken: Industrielle Betriebe Interlaken Bürozeiten ausserhalb Bürozeiten 4 Plangrundlagen 4.1 Zuleitung bis und mit Mauerdurchführung Die Pläne werden durch die Werke erstellt. - Situation 1:500 mit eingetragener Leitungsführung, Armaturen und Rohrleitungsdetails - Bei Bedarf werden weitere Detailpläne wie Normalprofil ( zusammen mit anderen Leitungen) und Längenprofil erstellt 4.2 Hausinstallationen Zusammen mit der Installationsanmeldung sind folgende Plangrundlangen beizulegen. - Gebäudeplan 1:100 oder 1:50 mit eingetragener Leitungsführung - Standort von Hausdruckregler und Gaszähler - Dimensionierungsschema

3 Material Hausanschluss 3 von Plan des ausgeführten Werkes (PAW) - Spätestens 2 Monate nach Inbetriebnahme der Anlage sind PAW der Hausinstallation, nachgeführt, der EGT AG zuzustellen. - Die Hausanschlussleitung wird durch die Werke eingemessen und innerhalb Wochenfrist auf dem GIS eingetragen. Folgende Leitungspunkte werden eingemessen: Abgang von Hauptleitung, Schieber, Gas-Stop, Bogen horizontal/vertikal, Mauereintritt, Leitungsquerungen. 5 Installationsvorschriften 5.1 Allgemeines Der Gasdruck in den Versorgungsleitungen beträgt 100 mbar. In der Transportleitung beträgt der Gasdruck bis 5 bar. Die vorliegende Vorschrift bezieht sich ausschliesslich auf die Versorgungsleitungen mit 100 mbar. Anschlüsse an die 5 bar Leitung sind von der EGT-AG zu planen und zu erstellen. Es sind nur SVGW-geprüfte Materialien und Armaturen zugelassen. Die Wahl der Armaturen und Materialien, welche nicht unter den Punkten 5.2 bis 5.5 definiert sind, ist frei. Eine Abweichung der vorgeschriebenen Materialien und Armaturen ist nur in Absprache mit der EGT-AG möglich. 5.2 Zuleitung Rohrleitung HDPE S5 DN 50x40.8 mm Bei Anschlussleistungen über 500 kw wird die Anschlussleitung durch die Werke dimensioniert Fabrikat frei Rohrverbindung Stumpfschweissung Fabrikat frei Elektro-Schweissfittings Schieber Hawle Typ 4815 Gas Stop FRIASTOPP Glynwed, Neuhausen Schieberkappen Guss 8-eckig GAS Camonovo, Biel Mauerdurchführungen (starr) Schuck: Typ: HSP SKE GTN (firesafe) oder Wohlgroth, Schwerzenbach Mauerdurchführungen (flexibel) RMD: Typ KETH-E Schuck: Typ: HSP PEFLEX SKD GTN (firesafe) oder RMD: Typ KETH-S/PE-Flex (demontierbar, firesafe) Wild, Rapperswil Wohlgroth, Schwerzenbach Wild, Rapperswil

4 Material Hausanschluss 4 von Druckprüfungen Die Druckprüfungen der Anschlussleitungen haben nach den SVGW Richtlinien G1 (Gasleitsätze) und G2 (Gasleitungen) zu erfolgen: - Für Leitungen mit einem Druck <= 1 bar beträgt der Prüfdruck 2.0 bar - Für Leitungen mit einem Druck <= 5 bar beträgt der Prüfdruck 7.5 bar Die Druckprüfung der Hausinstallation wird durch die Installationskontrolle bestimmt und durchgeführt. Entsprechende Abläufe sind in den Unterlagen der Installationskontrolle zu entnehmen. 5.4 Druckregleranlage Druckregleranlage sind unmittelbar vor dem Gasmesser, direkt nach dem Gebäudeeintritt zu installieren. Gasdruckregler Mitteldruckregler GWF: Typ ZRE (passend zu Einrohrzähler ohne Gasmangelsicherung) GWF: Typ M2R 25 MGZ (passend zu Einrohrzähler, mit SAV, mit Gasmangelsicherung Pe max = 100 mbar Pa = mbar Pe = mbar Pa = mbar 5.5 Hausinstallationen Die Planung und Ausführung der Hausinstallationen ist in den SVGW- Richtlinien Gasleitsätzen G1 und Gasheizungen G3 ausführlich beschrieben. Die Installationskontrolle der EGT-AG berät den Kunden oder Installateur bei Unklarheiten. Nachfolgende Elemente sind zwingend anzuordnen: 1. Die Hauptabsperrarmatur ist in jedem Fall firesafe auszubilden. 2. Zwischen Hauptabsperrarmatur und Gasmesser befindet sich ein Messstutzen G1/2 3. Jeder Steigstrang muss mit einem Kugelhahnen abgeschlossen werden 4. Vor jedem Gasverbraucher befindet sich ein Kugelhahn und ein Messstutzen G1/2

5 Material Hausanschluss 5 von Zähler Die Gaszähler werden von der EGT-AG geliefert und bleiben Eigentum der EGT-AG. Balgenzähler 1- Rohranschluss G 2.5 G 4 G 6 G 10 G 16 G 25 Belastungsbereich m3/h m3/h m3/h m3/h m3/h m3/h Lieferant Turbinenradzähler oder Drehkolbenzähler G 40 G 65 G 100 Belastungsbereich 6-65 m3/h m3/h m3/h Lieferant 6 Kontrolle und Prüfung Die Hausinstallation wird durch die Installationskontrolle der EGT-AG kontrolliert. Die Kontrolle erfolgt nach den Gasleitsätzen G1 Kap. 10. Mit der erfolgreichen Prüfung der Installation wird der Gasmesser durch die Installationskontrolle eingebaut und die Anlage für den Gebrauch freigegeben. 7 Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme hat nach den SVGW-Gasleitsätzen G1, Kap. 11, zu erfolgen. 8 Ausserbetriebnahme Die Ausserbetriebnahme einer Installation hat gemäss den SVGW- Gasleitsätzen G1, Kap. 12, zu erfolgen. Bei definitiver Ausserbetriebnahme ist die Hausanschlussleitung auf der Hauptleitung abzutrennen. Die Ausführung der Abtrennung erfolgt durch die Werke. 9 Überwachung Die Hausanschlussleitung bis und mit Hauptabsperrarmatur sowie die Gasdruckregleranlage und der Gaszähler wird durch die EGT-AG überwacht und kontrolliert. Die Kontrolle der gesamten Hausinstallation und der Gasverbraucher ist Sache des Anlagenbesitzers. Die EGT-AG ist berechtigt, periodisch die Kontrollen der Hausinstallation durchzuführen.

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