Die wesentlichen Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben im Haushaltsjahr UA Art der Steuer/Gebühr Tarif
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- Annegret Schulz
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1 Die wesentlichen Steuern, Gebühren und sonstige Abgaben im Haushaltsjahr 2016 UA Art der Steuer/Gebühr Tarif 9000 Grundsteuer A Hebesatz-Satzung vom ; gültig seit Maßstab: Grundsteuermessbetrag (Einheitswert), hiervon jährl. 370 % 9000 Grundsteuer B Hebesatz-Satzung vom ; gültig seit Maßstab: Grundsteuermessbetrag (Einheitswert), hiervon jährl. 370 % 9000 Gewerbesteuer Hebesatz-Satzung vom ; gültig seit Maßstab: Gewerbesteuermessbetrag, hiervon jährlich 380 % 9000 Hundesteuer Hundesteuersatzung vom ; gültig seit für den ersten Hund, jährlich 100,00 - für jeden weiteren Hund zusätzlich, jährlich 250,00 - Zwingersteuer, jährlich 250,00 - Kampfhund, jährlich 1.200, Vergnügungssteuer Vergnügungssteuersatzung vom , in Gaststätten - Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, monatlich 50,00 - Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit, monatlich 100,00 - sogenannte Killerautomaten, monatlich 200, Zweitwohnungssteuer Zweitwohnungssteuersatzung vom ; gültig seit Steuergegenstand: unvermietete Zweitwohnungen Bemessung: Heilbronner Mietspiegel, Jahres-Kaltmiete, Mittelwerte, Abschläge je nach Ortsteil 35%, 40% oder 50%; hieraus: 12 % 7900 Kurtaxe je Person und Aufenthaltstag 0, Abwassergebühr Abwassersatzung vom , Änderungssatzung vom ; gültig seit Gebührenmaßstab: Schmutzwasser und in die Kanalisation eingeleitetes Niederschlagswasser - Teilgebühr Schmutzwasser je cbm Frischwasser 3,38 - Teilgebühr Niederschlagswasser, je qm versiegelter Fläche 0,37 mit Flächengutschrift durch Zisternenbetrieb
2 7000 Abwasserbeitrag (VMH) (für Anschlussmöglichkeit öff. Kanal u. Kläranlage) - Beitrag je m² Geschossfläche für den öffentlichen Kanal, einmalig 4,29 - Beitrag je m² Geschossfläche für das mech.-biol. Klärwerk, einmalig 2, Wasserversorgungsgebühr (SWW) Wasserversorgungssatzung vom ; Änderungssatzung vom ; gültig seit Gebühr je m³ Frischwasserverbrauch 3,25 Wasserversorgungsbeitrag (für Anschlussmöglichkeit an das öff. Wasserversorgungsnetz) - Beitrag je m² höchstzulässiger Geschossfläche, einmalig 5, Erschließungsbeitrag für (Wohn-)Straßen (VMH) Erhebung nach der Erschießungsbeitragssatzung vom Maßstab: beitragsfähiger Erschließungsaufwand, hiervon einmalig, gesetzlich 95% 7500 Bestattungsgebühren Erhebung nach den Sätzen der Gebührenordnung vom Personen von 10 und mehr Jahren einzeltief/doppeltief 505,00 / 635,00 - Personen unter 10 Jahren einzeltief/doppeltief 270,00 / 365,00 - Aussegnungshalle, Vollnutzung mit Kühl- und Aufbahrungsraum 350,00 - Aussegnungshalle, Teilnutzung ausschl. zur Trauerfeier 260,00 Überlassung einer Grabstätte (Ruhezeit: 20 Jahre) Reihengräber - Sarggrab Personen unter 10 Jahren 1.300,00 - Sarggrab Personen im Alter von 10 Jahren und mehr ohne Plattenumrandung 1.710,00 mit Plattenumrandung *** 2.360,00 - Urnengrab Personen und 10 Jahren 1.100,00 - Urnengrab Personen im Alter von 10 Jahren und mehr ohne Plattenumrandung 1.440,00 mit Plattenumrandung *** 1.890,00 - Urnen-Rasengrab 1.410,00 - Urnenbaumgrab incl. Grabstein und Namensgravur 2.680,00 Überlassung einer Grabstätte (Ruhezeit: 20 Jahre) Wahlgräber - Sarggrab einfachbreit/einfachtief ohne Plattenumrandung 2.150,00 mit Plattenumrandung *** 2.800,00 - Sarggrab einfachbreit/doppeltief ohne Plattenumrandung 2.390,00 mit Plattenumrandung *** 3.040,00 - Sarggrab doppelbreit/einfachtief ohne Plattenumrandung 2.760,00 mit Plattenumrandung *** 3.680,00 - Sarggrab doppelbreit/doppeltief ohne Plattenumrandung 3.220,00 mit Plattenumrandung *** 4.140,00 - Sarg-Rasengrab einfachtief 2.920,00 - Urnengrab ohne Plattenumrandung 1.570,00 mit Plattenumrandung *** 2.020,00 - Urnen-Baumgrab incl. Grabstein und Namensgravur 2.990,00
3 - Urnen-Stelengrab incl. Namensplatte 2.100, / Allgemeine Verwaltungsgebühren 6000 s. Satzung/Gebührenkatalog v , gültig seit Feuerwehr-Einsatzgebühren s. Satzung/Gebührenkatalog v , gültig seit Benutzungsgebühren (Elternbeitrag) Kindertagesstätten (monatlich) Gebührenordnung vom , gültig seit Orientierungsgrundlage: Empfehlung der komm. u. kirchl. Landesverbände (1) Für den Besuch der Einrichtungen wird ein monatlicher Elternbeitrag als privatrechtliches Entgelt erhoben. Der Elternbeitrag ist eine Beteiligung an den gesamten Betriebskosten der Einrichtungen und ist deshalb an 12 Monaten (auch in den Ferien, bei vorrübergehender Schließung und bei längerem Fehlen des Kindes) zu entrichten. Für die Schulanfänger ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats August zu entrichten. Die Übersicht über die Höhe der Elternbeiträge wird auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt und außerdem bei Anmeldung des Kindes kostenlos übergeben. (2) Der monatliche Elternbeitrag wird gemäß 9 der Benutzungsordnung für das kommunale Betreuungsangebot in einer Regelgruppe (6 Std.) wie folgt erhoben: Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 105 Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 80 Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 53 Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 17 (3) Der monatliche Elternbeitrag für ein Kind in einer Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (7 Std.) wird gemäß 9 der Benutzungsordnung für das kommunale Betreuungsangebot wie folgt erhoben: Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 116 Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 88 Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 58 Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 19 (4) Der monatliche Elternbeitrag für ein Kind in einer Ganztagsgruppe (10 Std.) wird gemäß 9 der Benutzungsordnung für das kommunale Betreuungsangebot wie folgt erhoben: Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 184 Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 140 Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 95 Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 33 (5) Für Kinder, die eine der in Absatz 2-4 genannten Gruppen besuchen und deren Alter zwischen dem vollendeten 32. und vollendeten 35.Lebensmonat liegt, gilt der doppelte Beitragssatz. (6) Für Kinder, die eine der in Absatz 2-4 genannten Gruppen besuchen und deren Alter zwischen dem vollendeten 24 und dem vollendeten 31. Lebensmonat liegt, gilt der Krippensatz.
4 (7) Der monatliche Elternbeitrag für ein Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in einer Kinderkrippe, Betreuungszeit: halbtags (7 Std.) wird wie folgt erhoben: Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 307 Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 228 Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 154 Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 62 (8) Der monatliche Elternbeitrag für ein Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in einer Kinderkrippe, Betreuungszeit: ganztags (10 Std.) wird wie folgt erhoben: Für das Kind aus einer Familie mit 1 Kind unter 18 Jahren 439 Für das Kind aus einer Familie mit 2 Kindern unter 18 Jahren 324 Für das Kind aus einer Familie mit 3 Kindern unter 18 Jahren 219 Für das Kind aus einer Familie mit 4 und mehr Kindern unter 18 Jahren 86 (9) Der monatliche Elternbeitrag für ein Kind bis zum vollendeten 3. Lebensjahr in einer Kinderkrippe, Betreuungszeit einzelne Nachmittage in der Woche (3 Std.), wird wie folgt erhoben: je Nachmittag / Elternbeitrag für Betreuungsangebot Grundschule Neuhütten Die Betreuungszeiten außerhalb der Unterrichtszeiten, werden stundenweise über eine Karte mit jeweils 25, 50 oder 100 Stunden abgerechnet, wobei eine Betreuungsstunde 1,50 kostet. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Stunden können bei Rückgabe der Karten am Ende der Schulzeit anteilig erstattet werden Hort an der Schule Wüstenrot Die Betreuungszeiten außerhalb der Unterrichtszeiten, werden stundenweise über eine Karte mit jeweils 25, 50 oder 100 Stunden abgerechnet, wobei eine Betreuungsstunde 1,00 kostet. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Stunden können bei Rückgabe der Karten am Ende der Schulzeit anteilig erstattet werden. Beiträge des kommunalen Betreuungsangebotes während der Schulferien an der Grundschule in Wüstenrot und der Ganztageschule in Neuhütten (1) Gebühren der Ferienbetreuung von 7 14 Uhr (Kernzeit) pro Tag und Kind 10,50 (2) Gebühren der Ferienbetreuung von 7 17 Uhr (Ganztag) pro Tag und Kind 15,00 (3) Die Gebühren der Ferien werden tageweise berechnet und über eine Zehnerkarte abgerechnet. Diese kostet für die Kernzeit 105 und für die Ganztagesbetreuung 150. Die Kosten für nicht in Anspruch genommene Stunden können bei Rückgabe der Karten am Ende der Schulzeit anteilig erstattet werden Eintrittsgelder Glas- und Heimatmuseum sowie Bausparmuseum Gebührenordnung vom , gültig seit Kinder und Jugendliche, Schulklassen, Studenten für Bildungszwecke gebührenfrei - Erwachsene ab 18 Jahren 1,50 - Gruppenführungen außerhalb der Öffnungszeiten
5 (ab 6 Personen) Gebühren pro Person 2,00 - Tageskarte für bei Museen 2, Benutzung der Gemeindebücherei gebührenfrei 5710 Freibadeintritt* -Erhöhung zur Saison Gebührenordnung vom Tageskarte Erwachsene 3,00 Tageskarte Kinder ab 6 J., Jugendliche, Schüler/Studenten 1,50 Abendkarte Erwachsene (ab 17:30 Uhr) 2,00 Abendkarte Kinder ab 6 J., Jugendliche, Schüler/Studenten 1,00 Zehnerkarte Erwachsene 24,00 Zehnerkarte Kinder ab 6 J., Jugendliche, Schüler/Studenten 12,00 Jahreskarte Erwachsene 35,00 Jahreskarte Kinder ab 6 J., Jugendliche, Schüler/Studenten 20,00 Jahreskarte für Geschwisterkinder ab 6 J. 35,00 Familien-Jahreskarte 50, Campingplatzmiete Gebührenordnung vom ; gültig seit Stellplatz bis 90 m², jährlich 425,00 - Stellplatz über 90 m² bis 150 m², jährlich 500,00 - Stellplatz über 150 m², jährlich 715,00 Freibadeintritt ist inbegriffen. Tagescamping (Freibadeintritt nicht inbegriffen): - pro Wohnwagen / Zelt und PKW 3,25 - zzgl. je Erwachsener 1,30 - zzgl. je Jugendlicher 0, Benutzung Georg-Kropp-Halle** - Mehrzweckhalle (mit Foyer), bis zu 24 Std. 170,00 - Foyer, bis zu 24 Std. 70,00 - Küche (optional) 50, Benutzung Burgfriedenhalle** - Mehrzweckhalle (mit Foyer), bis zu 24 Std. 220,00 - Foyer, bis zu 24 Std. 70,00 - Küche (optional) 110,00 - Kegelbahn, je Stunde 10, Altes Rathaus Wüstenrot** Bürgerhaus Maienfels**, Bürgerhaus Neulautern**, Gustav-Vogelmann-Haus Finsterrot** Saal jeweils 70,00 Einzelräume jeweils 35,00 Teeküche (optional) 30,00 Vollküche (optional, nur im Gustav-Vogelmann-Haus) 50,00
6 7690 Benutzungsgebühr Geschirrmobil Gebührenordnung vom , gültig seit je Einsatztag für Einheimische 40,00 - je Einsatztag für Auswärtige 80,00 * Änderungen vor Saisonbeginn sind möglich ** Sammelgebührenordnung vom , gültig seit Juli 2014 *** Momentan noch nicht auf allen Friedhöfen
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