Kontrolle und Verantwortung

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1 Kontrolle und Verantwortung in der beruflichen Vorsorge Credit Suisse Anlagestiftungen Ordentliche Anlegerversammlungen 27. Oktober 2010, Luzern Dr. iur. Erich Peter Rechtsanwalt, LL.M. Taxation Amt für f r berufliche Vorsorge und Stiftungen (BVS)

2 Inhalt I. Beispiele Vorsorgeeinrichtungen II. Beispiele Verbände 1. Testat bei Unterdeckung 2. Loyalität t und Integrität 3. Übernahme Sammeleinrichtungen III. Von der Schneeflocke und der Lawine IV.... und deren Bedeutung für f r die 2. Säule S V. Teufelskreis der Verantwortung VI. Fazit CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 2

3 I. Beispiele Vorsorgeeinrichtungen Spezielle Vorkommnisse Gemini - First Swiss - BVK Involvierte Personen Leutwyler - Helbling - Rohner - Gloor Überraschende Gemeinsamkeit Honorige Persönlichkeiten / gute Strukturen CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 3

4 I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung (2/4) Wie können derartige Vorkommnisse passieren? Welche Umstände begünstigen derartige Verfehlungen? Geldgier Fehlende Kontrolle Mangelndes Verantwortungsbewusstsein CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 4

5 I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung (3/4) Was kann unternommen werden, damit solche Verfehlungen zum Nachteil der Versicherten - aber auch zum Nachteil der gesamten zweiten Säule - nicht mehr oder weniger oft vorkommen? Kontrolle Verantwortung Mut Penetranz Eigenverantwortung CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 5

6 I. Beispiele Vorsorgeeinrichtung (4/4) Zitate CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 6

7 Wir sind nicht nur verantwortlich für f r das, was wir tun, sondern auch für f r das, was wir nicht tun. (Jean-Baptiste Molière / ) 1673) CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 7

8 Es gibt keine Handlung, für r die niemand verantwortlich wäre. w (Otto Fürst F von Bismarck / ) 1898) CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 8

9 Die Scheu vor der Verantwortung ist eine Krankheit unserer Zeit. (Otto Fürst F von Bismarck / ) 1898) CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 9

10 Mensch sein, heisst verantwortlich sein. (Antoine de Saint-Exupery / ) 1944) CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 10

11 II. Beispiele Verbände II.1 Testat bei Unterdeckung Art. 35a BVV2 Besondere Aufgaben der Kontrollstelle bei Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung. 2 Die Kontrollstelle hält h in ihrem jährlichen j Bericht insbesondere fest: a. ob die Anlagen mit der Risikofähigkeit der Vorsorge-einrichtung einrichtung in Unterdeckung im Einklang stehen und die Artikel 49a, 50 und 59 eingehalten sind. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 11

12 II.1 Testat bei Unterdeckung (2/3) Weisungen des Bundesrats über Massnahmen zur Behebung von Unterdeckungen in der beruflichen Vorsorge Ziff. 23 Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Besonderen Die Aufsichtsbehörde prüft, ob die Kontrollstelle die beson- deren Aufgaben nach Artikel 35a BVV2 erfüllt llt. Die Aufsichtsbehörde vergewissert sich, dass die Akteure ( ( die Kontrollstelle ) gemäss gesetzlicher Rollenver- teilung einbezogen sind. Sie prüft dabei insbesondere ob die Kontrollstelle das Vorliegen der entsprechenden protokol- lierten Beschlüsse sse des obersten paritätischen tischen Organs geprüft hat. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 12

13 II.1 Testat bei Unterdeckung (3/3) Verhalten Treuhand-Kammer Treuhand-Kammer empfahl Mitgliedern, Bestimmung nicht umzusetzen. Begründung: Keine formelle Prüfungen resp. Bestätigungen tigungen Fazit: Position Treuhand-Kammer durchaus nachvollziehbar. Aber: Der Gesetz-/Verordnungsgeber bestimmt, wer welche Prüfungshandlungen wie vorzunehmen hat, und nicht ein Branchenverband. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 13

14 II.2 Loyalität t und Integrität 1985 Ursprünglich keine Regelung im BVG zum treuhänderischen Verhalten 2000 Verhaltenskodex in der beruflichen Vorsorge 2005 Mit 1. BVG-Revision Loyalitätsvorschriften tsvorschriften (Art. 53a BVG und Art. 48f-48h 48h BVV2) 2008 Verhaltenskodex wird zu ASIP Charta 2011 Aus Loyalität t wird Integrität. t. Zudem sind bei Rechtsgeschäften mit Nahestehenden neu die Interessen der Vorsorgeeinrichtung zu wahren CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 14

15 II.2 Loyalität t und Integrität (2/6) Art. 51b BVG Integrität t und Loyalität t der Verantwortlichen 1 Die betrauten Personen müssen m guten Ruf geniessen Gewähr für r eine einwandfreie Geschäftsf ftsführung bieten. 2 Sie unterliegen treuhänderischen Sorgfalt müssen Interessen der Versicherten wahren. Sie haben dafür r zu sorgen, dass... keine Interessenkonflikte entstehen. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 15

16 II.2 Loyalität t und Integrität (3/6) Verhalten ASIP Loyalität In seinem Entwurf für f r ein neues BVG sieht der ASIP nicht vor, dass die Revisionsstelle die Einhaltung der Loyalität t prüft. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 16

17 II.2 Loyalität t und Integrität (4/6) Verhalten ASIP Guter Ruf Es bleibt zu hoffen, dass die Prüfung der Integrität t resp. des guten Rufs durch die Aufsicht nicht zu einem administrativen Mehraufwand führt. f Was heisst schon guter Ruf.. Wir kennen uns doch alle in der zweiten Säule. S ule. Zitat HP Konrad, Infotagen BVS 2010, Vortrag Stand der aktuellen Gesetzgebungsprojekte und politischen Vorstösse sse im Zusammenhang mit der Finanzkrise CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 17

18 II.2 Loyalität t und Integrität (5/6) Verhalten ASIP Guter Ruf Die Tatsache, dass die Arbeitnehmer-Stiftungsr Stiftungsräte te demokra- tisch gewählt werden, bedeutet ja bereits, dass diese einen guten Ruf geniessen. Die Prüfung der Integrität t erfolgt durch den Stiftungsrat. Zitat Ch. Ryter an GV Konferenz vom 25. Juni 2010 in Bern, Vortrag Umsetzung der Strukturreform aus Sicht des ASIP CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 18

19 II.2 Loyalität t und Integrität (6/6) Fazit: Frustration der Branchenverbände nde über die immer dichtere Regulierung ist nachvollziehbar. Aber: Die negative Haltung gegen mehr Trans- parenz und Kontrolle sendet ein falsches Signal aus. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 19

20 II.3 Übernahme Sammeleinrichtungen Strukturreform schafft direkte Bundesaufsicht ab (per ) Kantone übernehmen Einrichtungen vom BSV Direktaufsicht BSV geht per in Sekretariat OAK auf, kant. Anstalten bestehen aber frühestens per Übergabe aller Einrichtungen am nicht möglichm Idee: Vorzeitige Übergabe Problem: Verbot der Prorogation CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 20

21 II.3 Übernahme Sammeleinrichtungen (2/4) Art. 3 BVV1 Aufsicht des Bundes 1 Das Bundesamt für f r Sozialversicherungen beaufsichtigt: a.die Vorsorgeeinrichtungen mit nationalem und internationalem Charakter; b.die Vorsorgeeinrichtungen der SBB, der Nationalbank, der SUVA und die Pensionskasse des Bundes (Publica). Art. 7 VwVG Zuständigkeit 1 Die Behörde prüft ihre Zuständigkeit von Amtes wegen. 2 Die Begründung einer Zuständigkeit durch Einverständnis ndnis zwischen Behörde und Partei ist ausgeschlossen. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 21

22 II.3 Übernahme Sammeleinrichtungen (3/4) Verhalten BSV und einiger Kantone BSV will gesetzliche Grundlage nicht schaffen. will gesetzliche Ordnung per Verfügung ändern. gewichtet seine Interessen höher h her als die des Gesetzes. Kantone Einige Kantone unterstützen tzen BSV in diesem Verhalten. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 22

23 II.3 Übernahme Sammeleinrichtungen (4/4) Fazit: Die zeitlichen Schwierigkeiten des BSV und der Kantone mit der Umsetzung der Aufsichtsübergabe bestehen tatsächlich. Aber: Diese Probleme dürfen d die Aufsicht nicht dazu verleiten, für f r sich selber das Recht zu biegen. Wenn sich die Aufsicht nicht mehr ans Gesetz hält, h verwirkt sie ihr Recht, von den VE die Einhaltung der Gesetze zu verlangen. CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 23

24 III. Von der Schneeflocke und der Lawine Schneeflocke 24 CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 24

25 Lawine 25 CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 25

26 Keine Schneeflocke wird sich in einer Lawine je verantwortlich fühlen! CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 26 26

27 Kontrollinstrumente Lawinenverbauung SLF Davos Pistenpatrouille CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 27 27

28 System der Kontrollinstrumente Zusammenspiel CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 28 28

29 Verantwortung für f r Kontrolle Durchführung der Kontrollen durch beauftragte/angestellte Personen Verantwortung für Erarbeitung Kontrollinstrumente & Kontrollen bei den Führungsorganen der Organisation (Gemeinwesen) CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 29 29

30 IV. und deren Bedeutung für r die 2. SäuleS ALM IKS STUFE VORSORGEEINRICHT UNG Zusammenspiel RM CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 30

31 IV. und deren Bedeutung für r die 2. Säule S (2/3) VE EXP Zusammenspiel STUFE ORGANISATI ON KST & PK- BVG- AUFSICHT CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 31

32 IV. und deren Bedeutung für r die 2. Säule S (3/3) ASIP TK & EXPK Zusammenspiel STUFE VERBÄN DE KONFERENZ CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 32

33 V. Teufelskreis der Verantwortung Mangelhafte Wahrnehmung der Verantwortung Druck auf Aufsichtsbehörde Neue Regulierungen (Gesetz/Verordnung) Teufelskreis Verantwortung Vermehrte Krisensituationen Gesteigerte Medienpräsenz Aktivierung Gesetzgeber CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 33

34 V. Teufelskreis der Verantwortung (2/2) Ausweg aus diesem Teufelskreis Verantwortung wahrnehmen in der Organisation (VE / Firma / Aufsicht) und im Verband (ASIP / TK / ExpK / Konferenz) CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 34

35 VI. Fazit Wir sollten keine Schneeflocken sein, sondern uns als Teil des Ganzen verantwortlich fühlen. f CSA, 27. Oktober 2010, Luzern 35

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