Die Rolle der Schweizer Pensionskassen als aktive Investoren. Christoph Ryter 16. April 2013, Zürich

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1 Die Rolle der Schweizer Pensionskassen als aktive Investoren Christoph Ryter 16. April 2013, Zürich

2 Ziele des ASIP Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Grundlage Drei-Säulen-Konzept in ausgewogener Gewichtung Interessenvertretung der Mitglieder gegenüber Behörden, Verwaltung, Aufsicht und anderen Institutionen Orientierung / Beratung der Mitglieder in Fragen der beruflichen Vorsorge Information der Öffentlichkeit Förderung der Schulung / Weiterbildung Seite 2

3 Forderungen Der ASIP fordert und fördert daher 1. die Erhaltung der weitergehenden Vorsorge 2. die sozialpartnerschaftlich geführte berufliche Vorsorge 3. eigenverantwortlich handelnde, gut ausgebildete Führungsorgane 4. versicherungstechnisch korrekte, nachvollziehbare Rahmenbedingungen 5. eine effiziente finanzielle Führung der Vorsorgeeinrichtungen 6. eine langfristig stabile berufliche Vorsorge Seite 3

4 Dienstleistungen des ASIP ASIP-Charta ASIP-Performance-Vergleich Leitfaden für die Vermögensanlage von Vorsorgeeinrichtungen (VE) Wegleitung Finanzierung öffentlich-rechtl. VE Angebotsübersicht der professionellen Aktionärsdienste Ausbildung für Stiftungsräte Informationsveranstaltungen Seite 4

5 Pensionskassen als aktive Investoren Art. 49a Führungsverantwortung und Aufgaben des obersten Organs 1 Das oberste Organ ist verantwortlich für die Führung der Vermögensanlage. Es gestaltet, überwacht und steuert nachvollziehbar die ertrags- und risikogerechte Vermögensbewirtschaftung. 2 Das oberste Organ hat insbesondere folgende Aufgaben: a. Es legt in einem Reglement die Ziele und Grundsätze, die Organisation und das Verfahren für die Vermögensanlage fest. b. Es stellt die Regeln auf, die bei der Ausübung der Aktionärsrechte der Vorsorgeeinrichtung zur Anwendung gelangen. c. Es trifft die zur Umsetzung der Artikel 48f 48l geeigneten organisatorischen Massnahmen. d. Es legt die Anforderungen fest, welche die Personen und Einrichtungen erfüllen müssen, die das Vermögen der Vorsorgeeinrichtung anlegen und verwalten. Seite 5

6 Richtlinien für Institutionelle Investoren Präsentation der Richtlinien am , getragen durch ASIP, AHV-Ausgleichsfonds, Economiesuisse, Ethos, SwissBanking, SwissHolding Best - Practice bei der Ausübung der Mitwirkungsrechte (Selbstregulierung) für alle institutionellen Anleger Gestaltungsspielraum für Führungsorgane; Kein Stimmenzwang (unter Strafandrohung); Umsetzung trägt Prinzipien der Verhältnismässigkeit und Einfachheit Rechnung (kostenoptimale Umsetzung der Interessen der Versicherten). Seite 6

7 Richtlinien Grundsatz 1: "Institutionelle Investoren üben ihre Mitwirkungsrechte aus, soweit dies im Interesse ihrer Anleger als geboten und als praktikabel erscheint." Aufwand für die Wahrnehmung der Anlegerinteressen vertretbar und angemessen! Entscheid liegt beim obersten Führungsorgan Seite 7

8 Richtlinien Grundsätze 2/3: Interessen der Anleger wahrnehmen. Verantwortung tragen. Flexibilität möglich. Sozialpartnerschaftliche Führungsverantwortung als Basis Seite 8

9 Richtlinien Grundsätze 4/5: Grundsätze/Verfahren offenlegen. Rechenschaft ablegen über die Art und Weise der Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte. Stimmrechtsrichtlinien verfassen (Reglement). Rechenschaftsbericht erstellen. Notwendige Transparenz damit geschaffen (Offenlegung). Seite 9

10 Minder-Initiative: Auswirkungen BR wird innert 1 Jahr Verordnung für Umsetzung erlassen Stimmzwang für Aktien von Schweizerischen Unternehmen (in der Schweiz oder im Ausland kotiert ) Richtlinien für Ausübung der Stimmrechte im Interesse der Versicherten Nachträglich Offenlegung der Stimmpositionen Freiheit- und Geldstrafe wenn Widerhandlung gegen die Bestimmungen Seite 10

11 Fazit «Es ist sinnlos zu sagen: Wir tun unser Bestes. Es muss dir gelingen, das zu tun, was erforderlich ist.» W. Churchill, britischer Premierminister, Seite 11

Richtlinien für Institutionelle Investoren zur Ausübung ihrer Mitwirkungsrechte bei Aktiengesellschaften

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