Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Pensionskassen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Pensionskassen"

Transkript

1 innovation zweite säule Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die Pensionskassen vom Politforum des Bundes Käfigturm Bern Ernst Rätzer

2 Neue Pflichten für die Pensionskassen Seit dem 3. März 2013 schreibt die Bundesverfassung in Artikel 95 Absatz 3 Buchstabe a vor: Die Pensionskassen stimmen im Interesse ihrer Versicherten ab und legen offen, wie sie gestimmt haben. Bisher (seit 2002) galt diesbezüglich der folgende Artikel 49a Absatz 2 BVV 2: Das oberste Organ stellt die Regeln auf, die bei der Ausübung der Aktionärsrechte der Vorsorgeeinrichtung zur Anwendung kommen. innovation zweite säule 2

3 Umsetzung Die Wahrnehmung der Stimmrechtsausübung durch die Pensionskassen gilt für Schweizer Aktiengesellschaften, welche im In- oder Ausland an einer Börse kotiert sind Bundesrat und Parlament müssen die neue Verfassungsbestimmungen in entsprechenden Gesetzen umsetzen Bis zum Inkrafttreten der neuen bzw. revidierten gesetzlichen Bestimmungen muss der Bundesrat innerhalb eines Jahres (also bis zum 3. März 2014) die erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen innovation zweite säule 3

4 Wer sind die Pensionskassen? Vorsorgeeinrichtung en mit versicherten Leistungen und aktiven Versicherten Bezugsjahr Anzahl Institutionen Anlagen in schweiz. Aktien (Mrd. CHF) Wohlfahrts- und Finanzierungsstiftungen Freizügigkeitskonten und -policen (1992: 63 Institutionen mit total CHF 5.4 Mrd) ? 3. Säule (2011 Total Banken CHF 42.8 Mrd., Vers Mrd.) 2011?? Sicherheitsfonds Weitere Kandidaten? Lebensversicherungen / Berufliche Vorsorge Ausgleichsfonds AHV innovation zweite säule 4

5 Was können die Pensionskassen beeinflussen? An der SIX Swiss Exchange sind rund 230 Aktiengesellschaften kotiert (SPI) Marktkapitalisierung am : CHF 975 Mrd Ende 2011 besassen die schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen schweizerische Aktien im Wert von CHF 58.1 Mrd. inkl. Wohlfahrts- und Finanzierungsstiftungen CHF 59.6 Mrd. Dies sind rund 6 % der an der SIX kotierten Aktien innovation zweite säule 5

6 Stimmrechtsausübung bei indirekten Anlagen Pensionskasse legen ihre Vermögen zu einem erheblichen Anteil in indirekten Anlagen an: Anlagestiftungen Anlagefonds / ETF s Hedge Funds Müssen die Pensionskassen ihr Aktionärsstimmrecht auch bei ihren Aktien in diesen Fonds ausüben? Das Einsammeln und Vertreten der Meinungen der bei ihnen anlegenden Pensionskassen ist mit einem erheblichen Aufwand bei den Fonds verbunden innovation zweite säule 6

7 Worüber müssen die Pensionskassen abstimmen bzw. wählen? Jährlich über die Gesamtsumme aller Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und des Beirates 3 Gesamtsummen oder nur 1? Jährliche Wahl des Verwaltungsratspräsidenten und der einzelnen Mitglieder des Verwaltungsrates und des Vergütungsausschusses sowie den unabhängigen Stimmrechtsvertreter Statutenänderungen Die Statuten müssen neu u.a. die Höhe der Kredite, Darlehen und Renten an die Organmitglieder, deren Erfolgs- und Beteiligungspläne und deren Anzahl Mandate ausserhalb des Konzerns sowie die Dauer der Arbeitsverträge der Geschäftsleitungsmitglieder regeln innovation zweite säule 7

8 Offene Fragen (1) Wie wird das Interesse der Versicherten ermittelt? Befragung der aktiven Versicherten? Und der Rentner? kaum praktikabel Naheliegende Lösung: Das paritätische leitende Organ Dieses Organ muss generell im Interesse der Versicherten handeln Dies Lösung muss auch für Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen gelten Eine generelle Befragung der paritätischen Organe auf Stufe Vorsorgewerk erscheint zu aufwändig. Das leitende Organ muss aber allfällige Wünsche berücksichtigen Die Pensionskassen müssen offen legen, wie sie an der Aktionärsversammlung gestimmt haben Einfache, praktikable Lösungen müssen möglich sein: Intranet, Mitarbeiterzeitschriften, Anschlagbretter u.ä. innovation zweite säule 8

9 Offene Fragen (2) Gesamtsumme aller Vergütungen Vergütungen, welche im laufenden Jahr effektiv ausbezahlt werden sollen oder im Vorjahr ausbezahlt wurden? Wie werden Boni behandelt, welche teilweise erst in den Folgejahren zur Auszahlung kommen, abhängig vom Geschäftsverlauf oder vom Aktienkurs? Wie werden die z.t. komplexen, umfangreichen Erfolgs-und Beteiligungspläne in den Statuten geregelt? lediglich Festlegung von Grundsätzen und Eckwerten (Form der Auszahlung, Bedingungen, Obergrenzen)? Dies eröffnet Interpretationsspielräume. Kaum überwindbarer Informationsvorsprung des Managements gegenüber dem VR und den Aktionären innovation zweite säule 9

10 Problematische Einflussnahmen Soll z.b. die PK der CS bei der Höhe der Boni der UBS mitbestimmen? Die Pensionskassen von Bund, Kantonen, Gemeinden können bei der Vergütungspolitik von privaten Unternehmen mitreden, ohne dass deren Pensionskassen ein Gegenrecht hätten. Dasselbe gilt für öffentlich-rechtliche Institutionen wie Kantonalbanken und öffentlich-rechtliche Unternehmen (wie die Post) oder Vereine (wie die SRG). innovation zweite säule 10

11 Wie ist die neue Aufgabe zu bewältigen? Eine fundierte Mitwirkung als Aktionär bei Abstimmungen und Wahlen ist sehr aufwändig. Bei PK s, die in alle 230 SPI-Unternehmen investiert sind, wäre dies mindestens ein Full Time Job Eine Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Stimmrechtsvertretern erscheint unumgänglich. Stimmrechtsvertreter (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) in der Schweiz international Ethos (Genève) Corporate Governance Agency (Zürich) zcapital (Zug) ACTARES (Bern) Swipra (Zürich) ISS Glass Lewis (San Francisco) innovation zweite säule 11

12 Kurzpräsentationen Swiss Corporate Governance Agency Michael Madjar zcapital Gregor Greber innovation zweite säule 12

13 Thesen 1) Die neue Pflicht der Pensionskassen zur Ausübung des Stimmrechts als Aktionäre wird trotz hohem Aufwand kaum spürbare Auswirkungen im Sinne der Initianten haben. 2) Die in der Bundesverfassung festgelegten Stimmrechtspflichten sind auf Vergütungsfragen begrenzt. Eine verstärkte Einflussnahme der Pensionskassen macht jedoch nur Sinn, wenn sie eine umfassende Verbesserung der Corporate Governance der Unternehmen anstrebt. 3) Eine effiziente Einflussnahme als Aktionär geht über die Teilnahme an den Abstimmungen der GV hinaus. Wesentlich sind direkte Kontakte mit den Organen der AG. innovation zweite säule 13

14 Thesen (2) 4) Bei kleineren Pensionskassen ist der Einfluss minim und er Auswand prohibitiv. Praktikable Lösungen müssen gesucht werden. 5) Die Vertreter der Dienstleistung Stimmrechtsvertretung gehen goldenen Zeiten entgegen 6) Pensionskasse können den zusätzlichen Aufwand vermeiden, indem sie keine schweizerischen Aktien mehr halten 7) Ein Verzicht auf die Stimmrechtpflicht auf den indirekt in kollektiven Anlagevehikeln gehaltenen Aktien hätte bei diesen einen ungerechtfertigten Attraktivtätsgewinn zur Folge innovation zweite säule 14

15 Thesen (3) 8) Das Interesse ihrer Versicherten wird vom paritätisch zusammengesetzten leitenden Organ definiert. Andere Lösungen sind nicht praktikabel. 9) Die Abzockerinitiative kann nicht der Grund für die Einführung der freien Wahl der Pensionskasse im Sinne der Motion Aeschi sein. Ein solcher weitreichender Entscheid darf nicht auf einen solchen Nebenpunkt der beruflichen Vorsorge abgestützt werden. 10) Die Pensionskassen sollen auf die Stimmrechtsausübung bei Konkurrenten und ähnlichen problematischen Konstellationen verzichten können. innovation zweite säule 15

Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte

Richtlinien zur Ausübung der Stimmrechte Verabschiedet durch den Stiftungsrat am 24. November 2015 gültig ab 1. Januar 2016 24. November 2015 Seite 1 von 5 1 Ausgangslage Diese Richtlinien regeln die Ausübung der Stimmrechte an allen Aktiengesellschaften

Mehr

Minder-Initiative. Auf dem Weg zum neuen Aktienrecht. Therese Amstutz Fürsprecherin, LL.M. Severin Isenschmid Rechtsanwalt. www.kpmg.

Minder-Initiative. Auf dem Weg zum neuen Aktienrecht. Therese Amstutz Fürsprecherin, LL.M. Severin Isenschmid Rechtsanwalt. www.kpmg. Minder-Initiative Auf dem Weg zum neuen Aktienrecht Therese Amstutz Fürsprecherin, LL.M. Severin Isenschmid Rechtsanwalt www.kpmg.ch Inhalt 1. Initiativtext 2. Neuerungen Minder-Initiative nach Regelungsbereich

Mehr

Die Rolle der Schweizer Pensionskassen als aktive Investoren. Christoph Ryter 16. April 2013, Zürich

Die Rolle der Schweizer Pensionskassen als aktive Investoren. Christoph Ryter 16. April 2013, Zürich Die Rolle der Schweizer Pensionskassen als aktive Investoren Christoph Ryter 16. April 2013, Zürich Ziele des ASIP Erhaltung und Förderung der beruflichen Vorsorge auf freiheitlicher und dezentraler Grundlage

Mehr

indirekten Gegenvorschlag berücksichtigt? Wahl durch die Generalversammlung: keine Bestimmung -

indirekten Gegenvorschlag berücksichtigt? Wahl durch die Generalversammlung: keine Bestimmung - Parlamentsdienste Services du Parlement Servizi del Parlamento Servetschs dal parlament Sekretariat der Kommissionen für Rechtsfragen CH-3003 Bern Tel. 031 322 97 19/97 10 Fax 031 322 98 67 www.parlament.ch

Mehr

Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» / Aktienrechtsrevision

Eidgenössische Volksinitiative «gegen die Abzockerei» / Aktienrechtsrevision Eidgenössische Volksinitiative / des Initiativkomitees und der SVP Schweiz Synopsis der Forderungen Geltungsbereich: nur börsenkotierte Schweizer Unternehmungen (ca. 280 Aktiengesellschaften) Forderungen

Mehr

Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften

Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) vom 20. November 2013 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 95 Absatz 3 und 197 Ziffer 10 der

Mehr

EverNews Annahme der Abzocker-Initiative

EverNews Annahme der Abzocker-Initiative 1 EverNews Annahme der Abzocker-Initiative April 2013 Annahme der Abzocker-Initiative Was ändert sich für Ihr Unternehmen? 2 EverNews Annahme der Abzocker-Initiative Dieser Newsletter informiert Sie kurz

Mehr

Reglement betreffend Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung

Reglement betreffend Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung lg Reglement betreffend Entschädigung der Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung der Glarner Kantonalbank Der Verwaltungsrat, gestützt auf Art. 7 des Gesetzes über die Glarner Kantonalbank,

Mehr

Verordnung gegen die Abzockerei

Verordnung gegen die Abzockerei (VgdA) [vom 22. November 2013] Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 95 Absatz 3 und 197 Ziffer 10 der Bundesverfassung 1 verordnet: 1. Abschnitt: Geltungsbereich Art. 1 1 Die Bestimmungen

Mehr

Synopsis: Artikel 95 Absatz 3 BV (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») 1 und Vorentwurf zur Verordnung gegen die Abzockerei vom 14.

Synopsis: Artikel 95 Absatz 3 BV (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») 1 und Vorentwurf zur Verordnung gegen die Abzockerei vom 14. 26. Juli 2013 Synopsis: Artikel 95 Absatz 3 BV (Volksinitiative «gegen die Abzockerei») 1 und Vorentwurf zur Verordnung gegen die Abzockerei vom 14. Juni 2013 2 von Claudio Kuster 3 0. Inhaltsverzeichnis

Mehr

"Say on Pay" in der Schweiz: Gesetzesrevision auf der Zielgeraden Bulletin 4. April 2012

Say on Pay in der Schweiz: Gesetzesrevision auf der Zielgeraden Bulletin 4. April 2012 1 6 "Say on Pay" in der Schweiz: Gesetzesrevision auf der Zielgeraden "Say on Pay" das Recht der Aktionäre, über die Vergütung der Konzernleitung abzustimmen war über die letzten Jahre weltweit ein viel

Mehr

Nachhaltig anlegen: Von Titelauswahl zur Ausübung der Aktionärsrechte

Nachhaltig anlegen: Von Titelauswahl zur Ausübung der Aktionärsrechte Nachhaltig anlegen: Von Titelauswahl zur Ausübung der Aktionärsrechte Delegiertenversammlung der Stiftung Abendrot 21. September 2017 Dr. Dominique Biedermann Präsident der Ethos Stiftung 1 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Kurz-Protokoll ordentliche Generalversammlung der mobilezone holding ag vom 9. April 2015, Uhr.

Kurz-Protokoll ordentliche Generalversammlung der mobilezone holding ag vom 9. April 2015, Uhr. mobilezone holding ag, Postfach, 8105 Regensdorf Kurz-Protokoll ordentliche Generalversammlung der mobilezone holding ag vom 9. April 2015, 10.30 Uhr. Präsenz / Beschlussfähigkeit Von den 35 772 996 ausgegebenen

Mehr

Einladung zur General - ver sammlung

Einladung zur General - ver sammlung dorma + kaba Holding AG Einladung zur General - ver sammlung Türöffnung 14.15 Uhr Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel Zürich Regensdorf 18. Oktober 2016 TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr

Mehr

Inhalt. Vergütungsbericht

Inhalt. Vergütungsbericht 37 Inhalt 37 Einleitende Bemerkungen 38 Zuständigkeit und Fest setzungsverfahren 38 Vergütungen, Aktienbestände und Organdarlehen 40 Bericht der Revisionsstelle 42 38 1. Einleitende Bemerkungen Der vorliegende

Mehr

29. April 2016, Uhr (Türöffnung Uhr) Casino Zug, Artherstrasse 2, 6300 Zug flooring. movement.

29. April 2016, Uhr (Türöffnung Uhr) Casino Zug, Artherstrasse 2, 6300 Zug flooring. movement. Traktandenliste zur 88. ordentlichen Generalversammlung der Forbo Holding AG 29. April 2016, 14.30 Uhr (Türöffnung 14.00 Uhr) Casino Zug, Artherstrasse 2, 6300 Zug flooring. movement. 1. Berichterstattung

Mehr

Bundesamt für Justiz BJ Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA) Bundesrain 20 CH-3003 Berne. Genf, 25. Juli 2013

Bundesamt für Justiz BJ Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA) Bundesrain 20 CH-3003 Berne. Genf, 25. Juli 2013 Ethos Stiftung Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Bundesamt für Justiz BJ Eidgenössisches Amt für das Handelsregister (EHRA) Bundesrain

Mehr

DISPOSITION ZU DEN LEHRVERANSTALTUNGEN VOM 21. UND 28. MAI 2015

DISPOSITION ZU DEN LEHRVERANSTALTUNGEN VOM 21. UND 28. MAI 2015 DISPOSITION ZU DEN LEHRVERANSTALTUNGEN VOM 21. UND 28. MAI 2015 1. Blick zurück (und nach vorn) Ein klassisches Problem von Publikumsgesellschaften: der principal/agent-konflikt (Berle Means, 1932). Kritik

Mehr

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz

Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz 38. Interkantonale Vereinbarung über den Salzverkauf in der Schweiz Vom. November 973 (Stand. Oktober 975) ) Art. Zweck Diese Vereinbarung bezweckt die Schaffung einer einheitlichen Salzverkaufsordnung

Mehr

Protokoll der Generalversammlung vom 11. Mai 2015

Protokoll der Generalversammlung vom 11. Mai 2015 Santhera Pharmaceuticals Holding AG Hammerstrasse 49 4410 Liestal/Switzerland Phone +41 61 906 8950 Fax +41 61 906 8951 www.santhera.com Protokoll der Generalversammlung vom 11. Mai 2015 Um 10.30 Uhr eröffnete

Mehr

Statuten der Ethos Stiftung

Statuten der Ethos Stiftung Ethos Stiftung Place Cornavin 2 Postfach CH-1211 Genf 1 T +41 (0)22 716 15 55 F +41 (0)22 716 15 56 www.ethosfund.ch Statuten der Ethos Stiftung Artikel 1 - Name und Sitz Unter dem Namen Ethos Schweizerische

Mehr

Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Anlass «Darlehen an Gemeinden» Paul Klee Museum Bern

Die Ausgleichsfonds AHV/IV/EO. Anlass «Darlehen an Gemeinden» Paul Klee Museum Bern Die Anlass «Darlehen an Gemeinden» Paul Klee Museum Bern 08.10.2012 www.ahvfonds.ch Fonds de compensation AVS/AI/APG Fondi di compensazione AVS/AI/IPG Inhaltsverzeichnis Teil 1: Struktur und Kernaufgaben

Mehr

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia

Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia Bundesgesetz über die Stiftung Pro Helvetia (Pro-Helvetia-Gesetz, PHG) Entwurf vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung 1,

Mehr

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich) Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Wolfenschiessen NW Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2017 Valor 21 470 635 (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps)

Mehr

Wie sicher sind unsere Renten?

Wie sicher sind unsere Renten? Wie sicher sind unsere Renten? Christine Egerszegi-Obrist Ständerätin, Mellingen Ch. Egerszegi -0brist 1 Zusammenspiel der 3 Säulen AHV / IV Sicherung des Existenzbedarfs (mit EL) Einfacher aber menschenwürdiger

Mehr

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken Geschäftsbericht 2015, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2015 war für Anleger und somit auch für Pensionskassen herausfordernd bedingt durch heftige Ausschläge an den Aktienmärkten

Mehr

Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung

Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Schlieren, 5. Juni 2015 An die Aktionäre der Cytos Biotechnology AG Einladung zur 17. Ordentlichen Generalversammlung Datum: Ort: 29. Juni 2015, 11.00 Uhr Cytos Biotechnology AG, Wagistrasse 25, CH-8952

Mehr

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich) Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Wolfenschiessen NW Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2016 Valor 21 470 635 (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps)

Mehr

Rundschreiben 1/ Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen

Rundschreiben 1/ Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen An unsere Vorsorgeeinrichtungen Revisionsstellen Experten für berufliche Vorsorge Januar 2016 Rundschreiben 1/2016 - Mitteilungen für Vorsorgeeinrichtungen 1. Berichterstattung für das Geschäftsjahr 2015

Mehr

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2003

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2003 284 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2003 12 12.1 Börse 288 12.2 Banken 291 12.3 Versicherungen 293 FINANZPLATZ ZÜRICH 285 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN Börse Der Präsenzhandel in Basel, Genf

Mehr

Vergütungsbericht VERGÜTUNG

Vergütungsbericht VERGÜTUNG VERGÜTUNG Vergütungsbericht Der Vergütungsbericht erläutert die Grundsätze, Programme und Verfahren zur Festlegung der Vergütungen von Verwaltungsrat und Gruppenleitung der CPH und deren Höhe im abgelaufenen

Mehr

UNIGAMMA ANLAGESTIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE

UNIGAMMA ANLAGESTIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE UNIGAMMA ANLAGESTIFTUNG STIFTUNGSURKUNDE INHALTSVERZEICHNIS Art. 1 Name, rechtliche Grundlage und Sitz 2 Art. 2 Zweck 2 Art. 3 Anleger 2 Art. 4 Vermögen und Haftung 2 Art. 5 Organe 3 Art. 6 Die Anlegerversammlung

Mehr

Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus

Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Erlassen durch den Gemeinderat Klosters-Serneus am 28. Mai 2015 0. Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Klosters-Serneus ihre Flüssigen

Mehr

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich)

Valor (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard (Local Caps) Zürich) Bergbahnen Engelberg-Trübsee-Titlis AG Wolfenschiessen NW Beschluss-Protokoll der ordentlichen Generalversammlung 2015 Valor 21 470 635 (gehandelt an der SIX Swiss Exchange im Segment Domestic Standard

Mehr

Weisungen OAK BV W 04/2014. Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen

Weisungen OAK BV W 04/2014. Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 04/2014 Säule 3a Stiftungen und Freizügigkeitsstiftungen Ausgabe vom: 2. Juli 2014 Letzte Änderung: Erstausgabe Inhaltsverzeichnis

Mehr

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken

Geschäftsbericht BVG-Sammelstiftung Jungfrau, 3800 Interlaken Geschäftsbericht 2016, 3800 Interlaken Vorwort des Stiftungsratspräsidenten Das Jahr 2016 verlief für Anleger und somit auch für Pensionskassen eher enttäuschend. Im Gegensatz zum Vorjahr wurden im festverzinslichen

Mehr

Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) (Stand 1. Januar 2001)

Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) (Stand 1. Januar 2001) Nr. 690 Gesetz über die Umwandlung der Luzerner Kantonalbank in eine Aktiengesellschaft (Umwandlungsgesetz) vom 8. Mai 000* (Stand. Januar 00) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Sparen 3. Gemeinsam schon heute an morgen denken.

Sparen 3. Gemeinsam schon heute an morgen denken. Sparen 3 Gemeinsam schon heute an morgen denken. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht nur eine wichtige Ergänzung

Mehr

Soziale Sicherheit Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Neuchâtel 2016

Soziale Sicherheit Die berufliche Vorsorge in der Schweiz. Neuchâtel 2016 3 Soziale Sicherheit 554-400 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 008 04 Neuchâtel 06 Vermögensanlage Aktiven in Millionen Franken 008 00 0 04 Direkte und kollektive

Mehr

Reform Altersvorsorge 2020 Stand nach SGK-S

Reform Altersvorsorge 2020 Stand nach SGK-S Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Reform Altersvorsorge 2020 Stand nach SGK-S BVG-Arena, 5.12.2016 Colette Nova Konsens in grundsätzlichen Fragen Die Reform

Mehr

Der Bericht erfüllt die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorschriften der Verordnung gegen übermässige

Der Bericht erfüllt die am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Vorschriften der Verordnung gegen übermässige 4 Rieter-Konzern. Geschäftsbericht 06. Vergütungsbericht Vergütungsbericht Der Bericht erfüllt die am. Januar 04 in Kraft getretenen Vorschriften der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten

Mehr

XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten

XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten XI. Rechnungen der unter kantonaler Aufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen Anstalten KANTONALE PENSIONSKASSE GRAUBÜNDEN Jahresrechnung 2007 Die Kantonale Pensionskasse Graubünden (KPG) hat die Rechnung

Mehr

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Die berufliche Vorsorge in der Schweiz 13 Soziale Sicherheit 554-1500 Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Kennzahlen der Pensionskassenstatistik 2011 2015 Neuchâtel 2017 Vermögensanlage T1 Aktiven in Millionen Franken Direkte und kollektive

Mehr

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2013

STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2013 276 STATISTISCHES JAHRBUCH DER STADT ZÜRICH 2013 12 FINANZPLATZ ZÜRICH 12.1 Banken und Versicherungen 280 12.2 Börse 283 12.3 Devisen 285 277 STATISTIK STADT ZÜRICH METHODEN BANKEN UND VERSICHERUNGEN Die

Mehr

Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen. Laurence Uttinger

Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen. Laurence Uttinger Aktuelle Fragen rund um 1e-Stiftungen Laurence Uttinger Agenda Grundlagen - Dreiecksverhältnis - Grundlagen zum versicherten Lohn - Grundprinzipien des Vorsorgerechts - Organisationsformen von Vorsorgeeinrichtungen

Mehr

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung

Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung Bundesgesetz über das Schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 117 Absatz 1 und 118 Absatz 2

Mehr

Universität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung

Universität Basel WWZ HS 14. V9. Berichterstattung über die Prüfung Universität Basel WWZ HS 14 1 Dr. M. Jeger Wirtschaftsprüfung Inhalt 2 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Bericht an die Generalversammlung 3. Bericht an den Verwaltungsrat / AC 4. Management Letter 5. Zusammenfassung

Mehr

Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge

Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Aktuelle Entwicklungen in der beruflichen Vorsorge Pensionskasse Kanton Solothurn Arbeitgeber-Tagung 30. August 2017 Christoph Furrer Die drei Säulen der Altersvorsorge Abstimmung 3. Dezember 1972: 74%

Mehr

Prospekt der Tellco Anlagestiftung

Prospekt der Tellco Anlagestiftung Prospekt der Tellco Anlagestiftung gültig per 6. Dezember 2017 Tellco Anlagestiftung Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 60 00 ast@tellco.ch tellco.ch Inhaltsverzeichnis Art. 1 Informationen

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) vom 3. Dezember 2008 Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz 2, 113 Absatz 2 und 175 Absatz 1 der

Mehr

Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015

Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015 Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 communications@snb.ch Zürich, 30. April 2015 Zwischenbericht der Schweizerischen Nationalbank per 31. März 2015 Die Schweizerische Nationalbank

Mehr

Statuten Gültig ab

Statuten Gültig ab Statuten Gültig ab 20.08.2013, Bankstrasse 8, Postfach 1659, 8401 Winterthur Tel. 052 222 73 01, Fax 052 222 33 28, info@pk-pig.ch, www.pk-pig.ch I. Name, Sitz und Dauer Artikel 1 Unter dem Namen besteht

Mehr

Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund

Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk Bund Vom paritätischen Organ des Vorsorgewerks Bund genehmigt am 1. Juni 2007 Vom Bundesrat genehmigt am 15. Juni 2007 In Kraft getreten am 1. Juli 2008 Gestützt auf

Mehr

CUMÜN DA SCUOL. Personalgesetz

CUMÜN DA SCUOL. Personalgesetz CUMÜN DA SCUOL Personalgesetz INHALT I. Geltungsbereich Artikel Gegenstand 1 Subsidiäres Recht 2 Definitionen 3 II. Anstellungsverhältnis Grundlage 4 Berufliche Vorsorge 5 III. Zuständigkeiten Wahlen 6

Mehr

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle

Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle Verordnung des EFD über die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS-Verordnung) 831.143.32 vom 3. Dezember 2008 (Stand am 15. Oktober 2010) Das Eidgenössische Finanzdepartement, gestützt auf die Artikel 110 Absatz

Mehr

Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben

Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben Bundesgesetz über die Information und Mitsprache der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Betrieben (Mitwirkungsgesetz) 822.14 vom 17. Dezember 1993 (Stand am 1. Januar 2011) Die Bundesversammlung

Mehr

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) Änderung vom 18. Juni 2004 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft

Mehr

Protokoll. der. 3. ordentlichen Generalversammlung der. Allreal Holding AG. mit Sitz in Zug, abgehalten am Donnerstag, 21. März 2002, 16.

Protokoll. der. 3. ordentlichen Generalversammlung der. Allreal Holding AG. mit Sitz in Zug, abgehalten am Donnerstag, 21. März 2002, 16. Protokoll der 3. ordentlichen Generalversammlung der Allreal Holding AG mit Sitz in Zug, abgehalten am Donnerstag, 21. März 2002, 16.00 Uhr, im Swissôtel Zürich, Am Marktplatz, 8050 Zürich-Oerlikon Traktanden:

Mehr

86. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schindler Holding AG, 6052 Hergiswil NW. Montag, 17. März 2014, 15:30 Uhr

86. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schindler Holding AG, 6052 Hergiswil NW. Montag, 17. März 2014, 15:30 Uhr SCHINDLER HOLDING AG 6052 Hergiswil / Schweiz 86. ordentliche Generalversammlung der Aktionäre der Schindler Holding AG, 6052 Hergiswil NW Montag, 17. März 2014, 15:30 Uhr im KKL Luzern (Kultur- und Kongresszentrum

Mehr

Anlagereglement. Gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Doc ID FZZSAR.05.D.04.15

Anlagereglement. Gültig ab 1. Januar Seite 1 von 6 Doc ID FZZSAR.05.D.04.15 Anlagereglement Gültig ab 1. Januar 2015 Seite 1 von 6 A. Inhaltsverzeichnis A. Inhalt 2 B. Reglementarische Bestimmungen 3 Art. 1 Zweck dieses Reglements 3 Art. 2 Ziele und Grundsätze der 3 Art. 3 Richtsätze

Mehr

Präsenzmeldung. Anwesende Aktionäre 193. Dies entspricht % der ausgegebenen Aktien. Die Stimmverteilung sieht wie folgt aus: Stimmen

Präsenzmeldung. Anwesende Aktionäre 193. Dies entspricht % der ausgegebenen Aktien. Die Stimmverteilung sieht wie folgt aus: Stimmen Präsenzmeldung Anwesende Aktionäre 193 Vertretene Dies entspricht 16'831'309 56.10 der ausgegebenen Aktien Die Stimmverteilung sieht wie folgt aus: Aktionäre und andere Vertreter Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Mehr

"Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung

Wer zahlt was? 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon. Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung "Wer zahlt was?" 49. Alterskonferenz der Stadt Opfikon Heidi Lang Chekol, Leiterin Bereich Zusatzleistungen Gerd Bolliger, Leiter Sozialabteilung Sozialabteilung Oberhauserstrasse 25, 8152 Glattbrugg 044

Mehr

Straumann Holding AG. ordentliche Generalversammlung vom 8. April 2016 PROTOKOLL

Straumann Holding AG. ordentliche Generalversammlung vom 8. April 2016 PROTOKOLL Straumann Holding AG ordentliche Generalversammlung vom 8. April 2016 PROTOKOLL Die Versammlung findet im Saal San Francisco des Kongresszentrums Messe Basel statt. Der Präsident des Verwaltungsrates,

Mehr

Einige Gedanken zur Abzocker -Initiative

Einige Gedanken zur Abzocker -Initiative erfa-gruppe Weinfelden, 8. Januar 2013 Einige Gedanken zur Abzocker -Initiative von Peter V. Kunz Prof. Dr. iur., Rechtsanwalt, LL.M. (G.U.L.C., Washington D.C.) Ordinarius für Wirtschaftsrecht und für

Mehr

PROTOKOLL ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016

PROTOKOLL ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 Actelion Ltd PROTOKOLL DER ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG 2016 4. Mai 2016 Kongresszentrum Basel, Messeplatz 21, Basel ***Die englische Fassung des Protokolls ist massgebend. Herr Dr. Jean-Pierre Garnier,

Mehr

Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk IGE

Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk IGE Anschlussvertrag für das Vorsorgewerk IGE vom 6. November 007 (Stand. Januar 0) Gestützt auf Artikel des PUBLICA-Gesetzes sowie Artikel b Absatz und Artikel c des Bundespersonalgesetzes schliesst das Eidgenössische

Mehr

Anlagereglement der Tellco Pensinvest

Anlagereglement der Tellco Pensinvest Anlagereglement der Tellco Pensinvest gültig per 09.12.2014 Tellco Pensinvest Bahnhofstrasse 4 Postfach 713 CH-6431 Schwyz t + 41 58 442 61 00 pensinvest@tellco.ch tellco.ch Inhaltsverzeichnis Art. 1 Grundlagen

Mehr

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung

über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung 84.3. Gesetz vom 6. November 965 über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenenund Invalidenversicherung Der Grosse Rat des Kantons Freiburg gestützt auf das Bundesgesetz vom 9. März 965 über Ergänzungsleistungen

Mehr

ABZOCKER-INITIATIVE UND INDIREKTER GEGENVORSCHLAG

ABZOCKER-INITIATIVE UND INDIREKTER GEGENVORSCHLAG ABZOCKER-INITIATIVE UND INDIREKTER GEGENVORSCHLAG Prof. Dr. Lukas Glanzmann, LL.M., Rechtsanwalt 2., überarbeitete Auflage Zürich, 2012 A. EINLEITUNG Dem Schweizer Handelsrecht stehen bewegte Zeiten bevor.

Mehr

Ausgabenbremse der Kantone am Beispiel des Kantons Freiburg

Ausgabenbremse der Kantone am Beispiel des Kantons Freiburg Direction des finances DFIN Ausgabenbremse der Kantone am Beispiel des Kantons Freiburg Präsentation vom 24. November 2016 Schweizerische Gesellschaft für Verwaltungswissenschaften (SGVW) Präsentation

Mehr

Vorsorgepolitische Lagebeurteilung aus Optik ASIP. Christoph Ryter 6. Januar 2009, Bern

Vorsorgepolitische Lagebeurteilung aus Optik ASIP. Christoph Ryter 6. Januar 2009, Bern Vorsorgepolitische Lagebeurteilung aus Optik ASIP Christoph Ryter 6. Januar 2009, Bern Einführung Wer in der Zukunft lesen will, muss in der Vergangenheit blättern. André Malraux, 1901-1976, franz. Schriftsteller

Mehr

REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN

REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN REGLEMENT VERSICHERUNGS- TECHNISCHE RÜCKSTELLUNGEN GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017 2017 DIESES REGLEMENT DEFINIERT DIE GRUNDSÄTZE DER BILDUNG VON RÜCKSTELLUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNGSTECHNISCHEN RISIKEN SOWIE

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 5.03. Gesetz über die Aktiengesellschaft Bedag Informatik (Bedag-Gesetz, BIG) vom 05.06.00 (Stand 0.0.003) Der Grosse Rat des Kantons Bern, auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Umsetzung der Minder-Initiative (VegüV) Oktober 2014 ETHOS STUDIE KURZFASSUNG. 150 grösste in der Schweiz kotierte Unternehmen

Umsetzung der Minder-Initiative (VegüV) Oktober 2014 ETHOS STUDIE KURZFASSUNG. 150 grösste in der Schweiz kotierte Unternehmen ETHOS STUDIE KURZFASSUNG Umsetzung der Minder-Initiative (VegüV) 150 grösste in der Schweiz kotierte Unternehmen Oktober 2014 Der vorliegende Bericht ist eine Kurzfassung der Ethos Studie über die Umsetzung

Mehr

Mitwirkung und Mitbestimmung des Finanzinvestors in der Aktiengesellschaft

Mitwirkung und Mitbestimmung des Finanzinvestors in der Aktiengesellschaft Mitwirkung und Mitbestimmung des Finanzinvestors in der Aktiengesellschaft Rechte, Pflichten, Risiken, Umgang Dr. iur. Dieter Gericke LL.M. Übersicht - Einsitz und Vertretung - Mitbestimmung - Verhältnis

Mehr

Protokoll. der Aktionäre. BELIMO Holding AG. Montag, 3. April Aula der Fachhochschule Rapperswil, Oberseestrasse 8640 Rapperswil/SG

Protokoll. der Aktionäre. BELIMO Holding AG. Montag, 3. April Aula der Fachhochschule Rapperswil, Oberseestrasse 8640 Rapperswil/SG Protokoll der Aktionäre BELIMO Holding AG Montag, 3. April 2017 Uhr Aula der Fachhochschule Rapperswil, Oberseestrasse 8640 Rapperswil/SG BELIMO Holding AG Brunnenbachstrasse 1 CH-8340 Hinwil Telefon +41

Mehr

vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2008) Art. 3 Aufsicht Die Stiftung wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen 2 (BSV) beaufsichtigt.

vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2008) Art. 3 Aufsicht Die Stiftung wird vom Bundesamt für Sozialversicherungen 2 (BSV) beaufsichtigt. Verordnung über den Sicherheitsfonds BVG (SFV) 831.432.1 vom 22. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2008) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 56 Absätze 3 und 4, 59 Absatz 2 und 97 Absatz

Mehr

vom 21. Oktober 1992

vom 21. Oktober 1992 951.10 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1992 Nr. 109 ausgegeben am 15. Dezember 1992 Gesetz vom 21. Oktober 1992 über die Liechtensteinische Landesbank (LLBG) 1 Dem nachstehenden vom Landtag

Mehr

zersplittertes Aktionariat (doch kann es einen oder mehrere kontrollierende oder zumindest einflussreiche Aktionäre geben)

zersplittertes Aktionariat (doch kann es einen oder mehrere kontrollierende oder zumindest einflussreiche Aktionäre geben) Besonderheiten börsenkotierter Gesellschaften grosser Aktionärskreis zersplittertes Aktionariat (doch kann es einen oder mehrere kontrollierende oder zumindest einflussreiche Aktionäre geben) institutionalisierter

Mehr

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Glarner Kantonalbank

Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Glarner Kantonalbank Einladung zur ordentlichen Generalversammlung der Glarner Kantonalbank Freitag, 29. April 2016, lintharena sgu, Näfels Beginn 18.00 Uhr (Türöffnung 16.30 Uhr) Sehr geehrte Aktionärin Sehr geehrter Aktionär

Mehr

Aktualitäten zur Berichterstattung 2013

Aktualitäten zur Berichterstattung 2013 BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) Aktualitäten zur Berichterstattung 2013 A. Merkblatt für Vorsorgeeinrichtungen mit reglementarischer Vorsorge B. Merkblatt für Wohlfahrtsfonds C. Der

Mehr

HERABSETZUNG DER EINTRITTSCHWELLE IM RAHMEN DER 1. BVG-REVISION - FRAGEBOGEN ARBEITGEBER

HERABSETZUNG DER EINTRITTSCHWELLE IM RAHMEN DER 1. BVG-REVISION - FRAGEBOGEN ARBEITGEBER 1 11 HERABSETZUNG DER EINTRITTSCHWELLE IM RAHMEN DER 1. BVG-REVISION - FRAGEBOGEN ARBEITGEBER Unterneh mensmerkmale Folgende Daten sind aus dem BUR verfügbar: Grösse des Unternehmens (Anzahl Mitarbeitende

Mehr

Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die jeweiligen Informationen zur Corporate Governance von allen Emittenten gleichermassen offenzulegen.

Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die jeweiligen Informationen zur Corporate Governance von allen Emittenten gleichermassen offenzulegen. Tabelle Anpassungen Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance (RLCG) Allgemeine Hinweise: Die nachfolgende Tabelle führt nur die geänderten Bestimmungen der Richtlinie auf. Für einen Gesamtüberblick

Mehr

KMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s

KMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s KMU Forum 13. März 2017 Pensionskassen Herausforderung für KMU s Prof. Markus Rupp Mitglied der Institutsleitung Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ 13. März 2017 markus.rupp@hslu.ch /+41 41 757

Mehr

Informationsabend der EVP TG vom

Informationsabend der EVP TG vom Informationsabend der EVP TG vom 16.2.2017 Zukunft der Altersvorsorge Wie funktioniert die 2. Säule? Wie sind unsere Pensionskassengelder investiert? Wie sicher ist meine Rente? Joel Blunier Geschäftsführer

Mehr

Aktienrechtsnovelle 2020 Was bringt die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie?

Aktienrechtsnovelle 2020 Was bringt die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie? Aktienrechtsnovelle 2020 Was bringt die Änderung der Aktionärsrechterichtlinie? Prof. Dr. Dieter Leuering Bonn, 13. Juni 2017 1 Standortbestimmung: Wo stehen wir? Aktionärsrechterichtlinie: Richtlinie

Mehr

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Kühne + Nagel International AG Schindellegi, im April 2017

An die Aktionärinnen und Aktionäre der Kühne + Nagel International AG Schindellegi, im April 2017 E I N L A D U N G An die Aktionärinnen und Aktionäre der Schindellegi, im April 2017 Sehr geehrte Damen und Herren Der Verwaltungsrat der lädt die Aktionärinnen und Aktionäre zur ordentlichen Generalversammlung

Mehr

ASIP-Kurzporträt Aktionärsdienste in der Schweiz

ASIP-Kurzporträt Aktionärsdienste in der Schweiz ACTAvote SA Zusammenfassung: ACTAvote AG, im Jahr 2013 als Aktiengesellschaft gegründet, stellt Stimmpositionen zur Verfügung betreffend 150 Aktien aus dem SPI (davon alle SMI Titel), die von ACTARES und

Mehr

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag

ANLAGEFONDS Arbeitsauftrag Verständnisfragen Aufgabe 1 Welche Definition passt zu welchem Begriff? Tragen Sie bei den Definitionen die entsprechenden Buchstaben A H ein. A B C D E F G H Fondsvermögen Anteilschein Rendite Zeichnung

Mehr

Einladung zur Generalversammlung. 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf

Einladung zur Generalversammlung. 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf Einladung zur Generalversammlung 28. Oktober 2014, Türöffnung 14.15 Uhr, Beginn 15.00 Uhr Mövenpick Hotel - Zürich Regensdorf TRAKTANDEN UND ANTRÄGE 1. Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2013/2014 1.1

Mehr

PROTOKOLL. Allreal Holding AG

PROTOKOLL. Allreal Holding AG PROTOKOLL über die Beschlüsse der 4. ordentlichen Generalversammlung der Allreal Holding AG mit Sitz in Baar abgehalten am Freitag, 28. März 2003, im Mehrzweckgebäude ATZ an der Binzmühlestrasse 8, 8050

Mehr

Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund

Vorsorgereglement für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund für die Angestellten und die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks Bund (VRAB) Änderung vom 6. September 2016 Vom Bundesrat genehmigt am 10. Mai 2017 Das paritätische Organ des Vorsorgewerks Bund beschliesst:

Mehr

Parlamentarische Initiative Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4

Parlamentarische Initiative Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4 14.444 Parlamentarische Initiative Überwälzung der Aufsichtsabgabe für die OAK BV. Ergänzung von Artikel 64c mit einem Absatz 4 Bericht der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates

Mehr

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich)

Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) Weisungen des ETH-Rates über die Beteiligungen an Unternehmungen im ETH- Bereich (Beteiligungsweisungen ETH-Bereich) vom 9. Juli 2014 Der ETH-Rat, gestützt auf Artikel 3a des ETH-Gesetzes vom 4. Oktober

Mehr

Der Grosse Rat des Kantons Wallis

Der Grosse Rat des Kantons Wallis Vorentwurf des Steuerungsausschusses (Stand am 19.11.2010) Gesetz über die staatlichen Vorsorgeeinrichtungen Änderung vom Der Grosse Rat des Kantons Wallis eingesehen die Artikel 31 Absatz 1 Ziffer 1 und

Mehr

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI GHM Partners AG, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, 1.OG

EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI GHM Partners AG, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, 1.OG tmc Content Group AG EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG VOM 23. JUNI 2017 Ort: Beginn: Türöffnung: GHM Partners AG, Poststrasse 24, CH-6300 Zug, 1.OG 11.30 Uhr 11.00 Uhr I. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung

Mehr

2. Säule: Sichere Renten auch in Zukunft. Antimo Perretta CEO AXA Winterthur, Vizepräsident SVV

2. Säule: Sichere Renten auch in Zukunft. Antimo Perretta CEO AXA Winterthur, Vizepräsident SVV 2. Säule: Sichere Renten auch in Zukunft Antimo Perretta CEO AXA Winterthur, Vizepräsident SVV 26. Januar 2015 Inhalt Kollektivlebensversicherung Erfolgsstory Polemik Reform «Altersvorsorge 2020» Herausforderungen

Mehr

Grundsätze der Stimmrechtsausübung

Grundsätze der Stimmrechtsausübung UBS Fund Management (Switzerland) AG Nur für institutionelle Anleger Grundsätze der Stimmrechtsausübung von UBS Fund Management (Switzerland) AG in ihrer Eigenschaft als Fondsleitung Ziel dieses Dokumentes

Mehr

YPS0MED SELFCARE SOLUTIONS

YPS0MED SELFCARE SOLUTIONS SELFCARE SOLUTIONS Protokoll der 13. ordentlichen Generalversammlung Datum: Mittwoch, 29. Juni 2016 Ort: Zeit: Teilnehmer VR: Total Anwesende: Publikation: Protokoll: Unabhängiger Stimmrechtsvertreter:

Mehr

«Wir wollen einen erneuten Sanierungsfall Pensionskasse unbedingt vermeiden»

«Wir wollen einen erneuten Sanierungsfall Pensionskasse unbedingt vermeiden» Markus Jordi, Leiter Human Resources Mitglied Konzernleitung, Stiftungsratspräsident der PK SBB 2017-2020. «Wir wollen einen erneuten Sanierungsfall Pensionskasse unbedingt vermeiden» #HR #Finanzen #Pensionskasse

Mehr