Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus

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1 Anlagereglement der Gemeinde Klosters-Serneus Erlassen durch den Gemeinderat Klosters-Serneus am 28. Mai Ausgangslage In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Klosters-Serneus ihre Flüssigen Mittel sehr wenig bewirtschaftet. Wenn der erste Heimfall im Jahre 2001 mit einer Anlagestrategie mit 25% Aktien angelegt worden wäre, so hätte in 13 Jahren eine Rendite von über 60 % erwirtschaftet werden können. Im 2014 hat sich der Vorstand entschlossen, je CHF 3.0 Mio. an die Banken UBS und CS zu transferieren, damit die flüssigen Mittel im Rahmen der klar vorgegebenen Anlagestrategie angelegt werden sollen. Aus diesen Anlagen ist im 2014 eine Rendite höher als 8 % erwirtschaftet worden. Der Vorstand hat beschlossen, ein Anlagereglement zu erstellen bzw. zu erlassen, damit die flüssigen Mittel besser bewirtschaftet werden können und die Anlagepolitik und -tätigkeit auf eine verbindliche Grundlage gestellt werden kann.

2 1. Anlagereglement der Gemeinde Klosters Serneus 1.1. Geltungsbereich Die Anlagerichtlinien sind richtungsweisend für den Vorstand bei der Bewirtschaftung der Flüssigen Mittel der Gemeinde Klosters-Serneus. Die jeweils letzte vom Gemeinderat verabschiedete Fassung der Anlagerichtlinien ist bindend für alle Organe der Gemeinde Klosters-Serneus bei der Ausübung ihrer entsprechenden Tätigkeiten. Die externe Revisionsstelle der Gemeinde Klosters-Serneus wird beauftragt, alle im Zusammenhang mit ihrem Mandat festgestellten Verletzungen der Geschäftsprüfungskommission und dem Gemeindepräsidenten als Finanzchef zu melden Zweck der Vermögensbewirtschaftung Im Vordergrund der Vermögensbewirtschaftung stehen ausschliesslich die langfristigen, finanziellen Interessen der Einwohner bzw. Steuerzahler von Klosters-Serneus Ziel Mit der Vermögensanlage ist sicherzustellen, dass die Flüssigen Mittel der Gemeinde Klosters-Serneus möglichst optimal bewirtschaftet werden. Bei der Anlage der Flüssigen Mittel ist in erster Linie darauf zu achten, dass bei einem ausserordentlichen Ereignis die Gemeinde Klosters-Serneus möglichst schnell aus der Anlage aussteigen kann, wenn dies notwendig ist. Die Beurteilung des Risikos soll in Würdigung der gesamten Aktiven und Passiven nach Massgabe der tatsächlichen finanziellen Lage sowie der zu erwartenden finanziellen Situation der Gemeinde Klosters-Serneus gemacht werden Definition Umlaufsvermögen Das Umlaufsvermögen setzt sich wie folgt zusammen (Beispiel siehe Anhang 2): 1. Flüssige Mittel, welche die Anlagekriterien erfüllen, sind: a. das Umlaufsvermögen (Flüssige Mittel (Konto Gruppe 10), Steuerguthaben (Konto Gruppe 112), Diverse Guthaben von Kunden (Konto Gruppe 115/119)) 2. Abgezogen werden von den Flüssigen Mitteln a. Überschüssige Ausgaben und Investitionen, welche in den nächsten 2 Jahren zusätzlich benötigt werden und damit die Flüssigen Mittel verringern. b. Laufende Verpflichtungen (Konto Gruppe 20) 1.5. Definition Anlagen Als Anlagen gelten Darlehen, Verzinsliche Guthaben, Aktien, Anteilscheine und Depots bei den Banken (Bestandes Rechnung Gruppe 12).

3 1.6. Anlagevorschriften Die Anlagen müssen nach den Kriterien der Pensionskassen-Vorgaben getätigt werden. Heute ist dies die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVV2 (siehe Anhang 1). Sollten sich die Kriterien ändern, so werden diese automatisch ein integrierender Bestandteil dieses Anlagereglement. Von den zur Verfügung stehenden Flüssigen Mitteln dürfen maximal 70 % in Anlagen getätigt werden. Als Anlagen gelten Verzinsliche Guthaben Übersteigen die Anlagen (Wert inkl. nicht realisierte Gewinne) den Wert von 70 % der zur Verfügung stehenden Flüssigen Mitteln, so sind diese innerhalb von 6 Monaten in die flüssigen Mittel zurückzuführen Anlagestrategie und Bandbreiten Die Anlagestrategie ist unter Berücksichtigung der Risikofähigkeit der Gemeinde Klosters-Serneus festzulegen. Die gewählte Anlagestrategie sowie die Bandbreiten pro Anlagekategorie sind vom Vorstand festzulegen und mindestens 2 x jährlich zu überprüfen und zu dokumentieren Umsetzung Die Bewirtschaftung von börsenkotierten Wertpapieren (Aktien, Obligationen, Unternehmensanleihen, Fonds, Rohstoffe, etc.) erfolgt durch externe Vermögensverwalter. Bei der Gestaltung der Anlageorganisation und der Auswahl der externen Vermögensverwalter ist den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Sachkompetenz angemessen Rechnung zu tragen. Externe Portfolio-Manager haben das ihnen zugewiesene Vermögen im Rahmen spezifischer Aufträge, die insgesamt in eine strukturierte Vermögensverwaltung einzubetten sind, zu bewirtschaften. Es können sowohl Spezial- bzw. Kategorienmandate als auch Mischmandate erteilt werden Verantwortung Der Vorstand ist verantwortlich für die Anlagestrategie im Rahmen der Pensionskassen-Vorgaben und dieses Anlagereglements. Der/die Finanzverantwortliche der Gemeinde Klosters-Serneus erstellt quartalsweise eine Zusammenstellung der Anlagen zuhanden des Vorstandes. Dieser überprüft die Einhaltung der Anlagestrategie und deren Bandbreiten und entscheidet über allfällige Korrekturen (Beispiel siehe Anhang 3). Der Vorstand kann die Überwachung und die Festlegung der Anlagestrategie einer Anlagekommission abtreten. Die Entscheide muss der Vorstand fällen. Klosters, Der Gemeinderat

4 Anhang 1: Anlagebeschränkungen nach BVV2 für Pensionskassen Nachfolgend die Anlagebeschränkungen nach BVV2 im Überblick: Gesamtbegrenzung Limite Anlagekategorie Max. pro Schuldner 100% CHF Obligationen Inland Eidgenossenschaft Übrige 100% 10% 50% CHF Pfandbriefe und Grundpfandtitel auf Liegenschaften 10% 100% Obligationen Ausland in CHF und FW 10% Max. 30% FW ohne Währungssicherung 50% Aktien 5% 15% Alternative Anlagen (Rohstoffe, Hedge Funds, Private Equity 15% 10% Immobilien im Ausland 5% 30% 30% Immobilien in der Schweiz 5%

5 Anhang 2: Beispiel Berechnung der freien Anlagemittel Freie Anlagen per.(datum) Umlaufsvermögen Was Kontogruppe Flüssige Mittel 10 31'612'340 Steuerguthaben 112 6'558'550 Diverse Guthaben 115 / 119 3'131'115 laufende Verpflichtungen 20-1'161'848 Notwendige flüssige Mittel in den nächsten 2 Jahren -10'000'000 zur Verfügung stehende Anlagemittel 30'140'157 Maximaler Betrag in Anlagen KontoGruppe 12 70% 21'098'110 Anlagen in Kontogruppe 12 Festverzinsliche Anlagen 120 8'180'351 Aktien und Anteilscheine (Eigenbestand) '701 Anlagen bei externen Vermögensverwaltern ubs 3'067'214 CS 5'709'217 Total Anlagen Konto Gruppe 12 17'126'483 mögliche freie Mittel für Anlagen 3'971'627

6 Anhang 2: Beispiel Anlagestrategie und Überwachung Anlagestrategie ab. (Datum) Der Vorstand der Gemeinde Klosters-Serneus legt folgende Anlagestrategie und taktische Bandbreiten fest: Strategie BVV2 Strategische Bandbreiten Limiten CS neuester Auftrag UBS Vorschlag von bis Anlagen Gemeinde Gewichtete Anlagen gesamte Gemeinde Liquidität 7% 0% 30% 5% 32% 20% CHF Obligationen Inland 30% 20% 50% Obligationen 15% 23% 66% 46% CHF Obligationen Ausland 14% 10% 20% 100% 29% 20% 11% FW Obligationen 4% 1% 10% 2% 27% 4% Aktien Schweiz 10% 5% 20% Aktien 15% 8% 1% 6% Aktien Welt 18% 5% 15% 50% 14% 20% 7% Aktien Emerging Markte 2% 0% 5% 2% 2% 1% Immobilien CH 10% 3% 10% 30% 13% 4% Private Equity 2% 0% 3% Alternative 3% 1% Hedge Funds 2% 0% 3% 15% 2% 1% Alternative Diverse 1% 0% 3% 2% 1% Total 100% 100% 100% 100% 100% 100% Total FW (nicht abgesichert) 10% 0% 15% 30% 17% 16% 0% 7% Total Aktien 30% 10% 40% 50% 30% 30% 1% 13% Total alternative Anlagen 5% 0% 10% 15% 7% 0% 0% 2%

7 Anlagen 17'126'483 5'709'217 3'067'214 8'350'052 Freie Liquidität 3'971'627 3'971'627 Total Anlagevermögen 21'098'110 12'321'679 Gewichtung der Anlagen 27% 15% 58% 100% Performance 1 Monat 0.50% 0.75% 0.20% 0.60% Performance 1 Quartal 1.20% 0.80% 0.20% 1% Performance 1 Jahr 8.50% 5.80% 0.50% 2.40%

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