Reglement. Vermögensverwaltung EASV
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- Gerhardt Elmar Schäfer
- vor 8 Jahren
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1 Entwurf: Ausgabe 2006 V5. Eidgenössischer Armbrustschützen-Verband EASV Reglement Vermögensverwaltung EASV Anhang zum Geschäfts- und Verwaltungsreglement genehmigt an der EASV Delegiertenversammlung Vom 24. März 2007 in Berg - 1 -
2 Inhalt: 1. Zweck Grundsätze Anlagestrategie Anlagepolitik Richtlinien Vorgaben Anlagestrategie und Anlagekategorien Vermögensverwaltungsmandate Aufgaben und Kompetenzen Zentralkomitee ZK Kassier Besondere Bestimmungen Offenlegungspflicht Schlussbestimmungen
3 1. Zweck Im Reglement Vermögensverwaltung EASV sind die Organisation, die Zuständigkeiten und Kompetenzen sowie die materiellen Grundsätze für die Anlage des gesamten Vermögens des EASV festgelegt. 2. Grundsätze Das Ziel der Vermögensbewirtschaftung des EASV ist es, zusätzlich zu den betrieblichen Erträgen einen substantiellen und angemessenen Ertrag aus den Finanzanlagen zu erzielen. Dabei sind der Sicherheit, dem Ertrag und der Liquidität ausgewogen Rechnung zu tragen. Die am Anlageprozess des EASV Beteiligten richten sich nach den folgenden Prinzipien: a) Ausschliesslichkeitsprinzip: Jede Massnahme orientiert sich ausschliesslich am finanziellen Interesse des Verbandes resp. deren Mitglieder b) Sachgerechte Delegation c) Das Vermögen so diversifiziert angelegt werden, dass zu hohe Risiken und Bindungen vermieden werden und gleichzeitig der höchstmögliche Ertrag erwirtschaftet wird d) Umsetzbarkeit e) Transparenz f) Kontrolle 3. Anlagestrategie 3.1. Anlagepolitik Der EASV erlässt vorliegendes Reglement, welches auf die spezifischen Bedürfnisse und insbesondere die Risikofähigkeit des EASV zugeschnitten ist. Dieses Reglement Vermögensverwaltung EASV wird in Form einer langfristig anzustrebenden Vermögensstruktur konkretisiert, muss aber auch die kurzfristigen Liquiditätsbedürfnisse abdecken. Der Jahresaufwand des EASV wird durch die ordentlichen Betriebserträge, Beiträge von Mitgliedern und Organisationen und zusätzlich durch ca % aus Finanzerträgen gedeckt, so dass die Rechnung ausgeglichen ist. Das Vermögen besteht mit Ausnahme der für den ordentlichen Betrieb benötigten liquiden Mittel zum überwiegenden Teil aus mittel- bis langfristigen Rückstellungen für Fonds und ist demzufolge entsprechend investierbar. Dabei ist dem ausserordentlichen Liquiditätsbedarf für mittelfristige Aufwendungen aus dem Beschickungsund/oder dem Solidaritätsfonds gemäss deren Bestimmungen genügend Rechnung zu tragen. Grundsätzlich darf in folgende Anlagekategorien investiert werden: Liquide Mittel Wertschriftenanlagen: - Obligationen - Aktien, - Immobilien - 3 -
4 3.2. Richtlinien Liquide Mittel Zugelassen sind Post- und Bankkonti und temporär Festgeldanlagen. Sehr niedrig oder gar unverzinste Liquidität sollte möglichst nur kurzfristig gehalten werden. Dabei ist aber auf eine angemessene Liquiditätsplanung zu achten, damit Sollzinsen vermieden werden können. Kontokorrent in Fremdwährungen können bei Bedarf gehalten werden, sollten aber auf ein Minimum begrenzt sein. Bei Festgeldanlagen ist auf eine gute Schuldnerqualität zu achten Wertschriftenanlagen Grundsatz Grundsätzlich wird das Wertschriftenvermögen in liquide, gut handelbare Wertschriften investiert, die eine marktkonforme Anlagerendite erzielen. Um Klumpenrisiken zu vermeiden ist auf eine angemessene Diversifikation sowohl betreffend Schuldner und Titelarten wie auch betreffend Fremdwährungen und Länder zu achten. Dies kann vorzugsweise mit gut diversifizierten Anlagefonds geschehen. Es sollen nur Anlagen getätigt werden, welche in Schweizer Franken ausgegeben und abgerechnet werden (Fremdwährung und Auslandanteile im Fonds möglich). Im Weiteren soll bei der Auswahl der Anlagen und der Depotbewirtschaftung auf möglichst geringe Kosten (Fonds-, Depot-, Handelskosten) geachtet werden. Obligationen Es ist auf Qualität und Handelbarkeit sowie auf eine ausgewogene zeitliche Staffelung der Fälligkeiten zu achten. Die Investitionen müssen ein Rating von mindestens A haben. Fällt das Rating unter A sind die Titel spätestens innerhalb von drei Monaten zu verkaufen. Pro SchuldnerIn dürfen die Forderungen höchstens 10% des Vermögens dieser Anlagekategorie betragen. Davon ausgenommen sind Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand (Eidgenossenschaft, Kantone, CH-Städte) und gegenüber Kantonalbanken und Schweizer Grossbanken (UBS, CS,). Sinngemäss gilt dies auch für Investitionen in Anlagefonds. Aktien Es ist auf eine ausgewogene Länder-, Währungs-, Branchen- und Titeldiversifikation zu achten. In diese Anlagekategorie soll mittels einem bis drei Anlagefonds investiert werden. Maximum 30% des Vermögens dieser Anlagekategorie darf in einen Immobilienfonds investiert werden. Hedge Funds, Commodity Funds, strukturierte oder ähnliche Produkte Der EASV verzichtet auf Investitionen in entsprechende Anlagen
5 3.3. Vorgaben Anlagestrategie und Anlagekategorien Nach Abzug der notwendigen Liquidität für den Betrieb vom Umlaufvermögen des EASV bleibt das Vermögen für das Wertschriftenportfolio in CHF (100%) Anlagekategorie Strategie Bandbreite Minimal Maximal Obligationen Schweiz 60 % 50 % 90 % Obligationen Ausland / Fremdwährung 25 % 00 % 30 % Obligationen Total 85 % 80 % 90 % Aktien Schweiz und Ausland 15 % 07 % 20 % Aktien Immobilien od. Immofonds max. 1/3 00 % 07 % Aktien Total 15 % 10 % 20 % Wertschriften Total 100 % Die Maximal- und Minimallimiten beziehen sich stets auf den Kurswert des Portfolios 4. Vermögensverwaltungsmandate Im Rahmen von Vermögensverwaltungsmandaten können die oben genannten Vorgaben und Richtlinien noch weiter präzisiert oder eingeschränkt und mit Beschluss des ZK auch an externe Parteien delegiert werden. 5. Aufgaben und Kompetenzen 5.1. Zentralkomitee ZK Das ZK hat folgende Aufgaben und Kompetenzen: a) Regelmässige, mindestens jährliche, Überprüfung der Risikofähigkeit des Verbandes und gegebenenfalls Anpassung der Anlagestrategie/-richtlinien beantragen. b) Durchführung der Kontrolle über den aktuellen Stand der Vermögensanlage c) Prüfung der Vermögenssituation des Verbandes. d) Überwachung des Kassiers im Bereich der Vermögensanlage 5.2. Kassier Der Kassier trägt die Verantwortung für folgende Aufgaben: a) Umsetzung und Überwachung der Anlagestrategie/-richtlinien b) Die Wertschriftenbuchhaltung: Er hat folgende Angaben zu liefern: Aufteilung des Vermögens nach Anlagekategorien Status der unrealisierten Gewinne und Verluste Realisierte Erträge, Gewinne und Verluste des laufenden Jahres Zu erwartende Rendite für das gesamte laufende Jahr und für das Budget c) Liquiditätsplanung und Cash-Management d) Vollständiger und termingerechter Informationsfluss zuhanden externer und interner Stellen e) Einhaltung der börsenrechtlichen Offenlegungspflicht - 5 -
6 6. Besondere Bestimmungen 6.1. Offenlegungspflicht Über börsenrechtliche Offenlegungspflichten ist das Zentralkomitee unverzüglich zu informieren. 7. Schlussbestimmungen Dieses Reglement tritt nach der Genehmigung durch die EASV DV 2007 in Kraft und ersetzt alle diesbezüglichen Beschlüsse. Über Änderungen dieses Reglements entscheidet die DV auf Antrag des Zentralkomitees. Berg, 24. März 2007 Peter Gamper Andreas Schelling Präsident Zentralkassier - 6 -
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