Inhaltsverzeichnis. 1.4 Wahlbekanntmachung der Fontanestadt Neuruppin S. 21. Ende des amtlichen Teils. 1. Öffentliche Bekanntmachungen

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1 AMTSBLATT für die Fontanestadt Neuruppin Fontanestadt Neuruppin, den 2. April 2014 Nr Jahrgang 14. Woche Inhaltsverzeichnis 1. Öffentliche Bekanntmachungen 1.1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin über die Absage der Ortsbeiratswahlen am 25. Mai 2014 in den Ortsteilen Buskow, Krangen, Molchow und Radensleben S Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow am 25. Mai 2014 S Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde der Fontanestadt Neuruppin über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl zum Europäischen Parlament, zur Wahl des Kreistages, zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Wahl der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow am 25. Mai 2014 S Wahlbekanntmachung der Fontanestadt Neuruppin S Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin über die Sitzung des Wahlausschusses der Fontanestadt Neuruppin zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow am Sonntag, den 25. Mai 2014 S. 23 Ende des amtlichen Teils 1. Öffentliche Bekanntmachungen 1.1 Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin über die Absage der Ortsbeiratswahlen am 25. Mai 2014 in den Ortsteilen Buskow, Krangen, Molchow und Radensleben Die o. g. Ortsbeiratswahlen werden gem. 91 Abs. 4 des BbgKWahlG abgesagt. Die jeweilige Nachwahl soll innerhalb der nächsten 6 Monate stattfinden. Neuruppin, den 26. März 2014 Jutta Mießner Stadtwahlleiterin Der Wahlausschuss stellte in seiner Sitzung am 25. März 2014 fest, dass gemäß 91 Abs. 4 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) für die Ortsbeiratswahlen in den Ortsteilen Buskow, Krangen, Molchow und Radensleben keine gültigen Wahlvorschläge eingereicht wurden bzw. keine hinreichende Anzahl von Bewerbern zur Wahl steht.

2 2 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Öffentliche Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin der Fontanestadt Neuruppin über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow am 25. Mai 2014 Der Stadtwahlausschuss der Fontanestadt Neuruppin hat in seiner Sitzung am 25. Mai 2014 für die oben bezeichneten Wahlen folgende Wahlvorschläge zugelassen. Die Reihenfolge der Wahlvorschläge und für die Bewerber wurde bestätigt. 1. Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin 1.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 4 Freie Demokratische Partei FDP 5 Wählergruppe des Kreisbauernverbandes Ostprignitz-Ruppin WG KBV 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE/B Pro Ruppin e. V. Pro Ruppin 12 Neuruppiner Initiative NI 13 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 14 Einzelwahlvorschlag Pieper 1.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 1. Ahlers, Heidemarie Geburtsjahr 1942 Rentnerin Nietwerderweg 18, OT Alt Ruppin 2. Ruhle, Nico Geburtsjahr 1981 Rechtspfleger Schulstraße Doll, Christiane Geburtsjahr 1957 Dipl. Betriebswirtin (FH) Karl-Liebknecht-Straße 22

3 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 3 4. Osterberg, Ralf Geburtsjahr 1965 Sparkassendirektor An den Teichwiesen Gußmann, Hannelore Geburtsjahr 1944 Rentnerin Fehrbelliner Straße Händel, Wolfram Geburtsjahr 1950 Rentner Dorfstraße 43, OT Nietwerder 7. Bülow, Michael Geburtsjahr 1971 Dipl. Kommunikationswirt Junckerstraße 5 C 8. Misch, Peter-Christian Geburtsjahr 1988 Student Verwaltung u. Recht Virchowstraße Miesbauer, Klaus-Dieter Geburtsjahr 1958 Rechtsanwalt Erich-Mühsam-Straße Dallmann, Vincent Geburtsjahr 1987 Student Dorfstraße Lechelt, Artur Georg Geburtsjahr 1948 Hochschuling. f. Ökonomie Regattastraße 11 A 12. Bunk, Johannes Alfred Geburtsjahr 1953 Galerist Friedrich-Engels-Straße Janda, Frank Geburtsjahr 1970 Soziologe Wallstraße Kemnitz, Marian Geburtsjahr 1988 Verwaltungsfachangestellter Lindenallee Wiesner, André Geburtsjahr 1990 Student Beethovenstraße Kliemann, Maik Geburtsjahr 1987 Sportlehrer Triftstraße 11 D 17. Ludwig, Wolfgang Geburtsjahr 1954 Diplom-Ingenieur Blücherstraße 15

4 4 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Wichmann, Ingo Geburtsjahr 1944 Diplom-Ingenieur Wallstraße Pieper, Siegfried Geburtsjahr 1953 Stadtplaner Lange Straße 27, OT Karwe 2 DIE LINKE DIE LINKE 1. Kretschmer, Ronny Geburtsjahr 1975 freig. Betriebsrat Steinstraße Reinhardt, Ilona Geburtsjahr 1948 Dekorateurin Fischbänkenstraße 6 3. Müller, Beate Geburtsjahr 1951 Sekretärin Buskower Dorfstraße 47 A, OT Buskow 4. Behringer, Joachim Geburtsjahr 1950 Maler/Staats- u. Rechtswissenschaftler Fischbänkenstraße 6 5. Gerbendorf, Svenja Geburtsjahr 1988 Studentin Schinkelstraße Hölker, David Geburtsjahr 1992 Verwaltungsfachangestellter Poststraße Petruschke, Heidemarie Geburtsjahr 1948 Rentnerin Lange Straße 1 A, OT Karwe 8. Schmudlach, Paul Geburtsjahr 1991 Erzieher Karl-Marx-Straße 2 9. Hochschild, Doris Geburtsjahr 1955 Friseurin Bruno-Brockhoff-Straße 1 B 10. Klier, Gerd Geburtsjahr 1966 Rechtsanwalt Sonnenallee 25

5 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin von Häfen, Manuela Geburtsjahr 1967 Familienmanagerin Karl-Marx-Straße Herlitz, Thomas Geburtsjahr 1980 ITS-Kaufmann Friedrich-Engels-Straße 49, OT Alt Ruppin 13. Pramschüfer, Carola Geburtsjahr 1958 Sozialpädagogin Nietwerderweg 25, OT Wulkow 14. Henze, Johannes Geburtsjahr 1992 Physiotherapeut Junckerstraße Tinter, Olaf Geburtsjahr 1962 Krankenpfleger Bölkeanger Matschoss, Olaf Geburtsjahr 1968 Rettungsassistent Lichtenberger Weg 17 A, OT Gnewikow 17. Strohschneider, Gert Geburtsjahr 1957 Landschaftsgärtner Holunderwinkel Kessouri, Florian Geburtsjahr 1994 Schüler Bölkeanger Petke, Hans-Dieter Geburtsjahr 1943 Tapezierer Ernst-Toller-Straße Wittkopf, Siegfried Geburtsjahr 1951 Elektromonteur Haselnußweg 8 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 1. Stawitzki, Heinz Geburtsjahr 1951 Pensionär Dorfstraße 22 A, OT Lichtenberg 2. Gayck, Michael Geburtsjahr 1966 Soldat Bahnhofstraße 1

6 6 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Steineke, Sebastian Geburtsjahr 1973 Bundestagsabgeordneter, Rechtsanwalt Zum Herrgottsgraben Deter, Sven Geburtsjahr 1975 Landwirt Dorfstraße 37, OT Wulkow 5. Peter, Michael Geburtsjahr 1981 Smart Repair Techniker Dorfstraße 23, OT Gühlen-Glienicke 6. Lenz, Peter Geburtsjahr 1958 Makler Ernst-Toller-Straße 6 7. Thiebach, Annette Geburtsjahr 1964 Beamtin Zeppelinstraße Roß, Andreas Geburtsjahr 1966 Geschäftsleiter Sozialgericht Haselnußweg Wolf, Christian Geburtsjahr 1977 Selbstständig Friedrich-Engels-Straße 22, OT Alt Ruppin 10. Böhm, Werner Geburtsjahr 1954 Geschäftsführer Diak. Werk Beethovenstraße Schroeter, Felix Geburtsjahr 1986 Soldat Hermann-Matern-Straße Kosche, Matthias Geburtsjahr 1971 Vertriebsleiter Friedrich-Engels-Straße 26, OT Alt Ruppin 4 Freie Demokratische Partei FDP 1. Giesa, Burkhard Geburtsjahr 1948 Augenoptikermeister Erich-Dieckhoff-Straße Hesterberg, Martin Geburtsjahr 1981 Selbstständig Gutsallee 1, OT Lichtenberg

7 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 7 3. Zimmermann, Wolf Rudolf Geburtsjahr 1939 Brunnenbauermeister Heideweg Krsynowski, Bert Geburtsjahr 1960 Hotelier, Gastronom Friedrich-Engels-Straße 11, OT Alt Ruppin 5. Dr. Pein, Joachim Geburtsjahr 1950 Diplomingenieurökonom Am Schilfsteig Hünger, Edith Geburtsjahr 1938 Dipl. Sonderschullehrerin Weideweg 6, OT Alt Ruppin 7. Dr. Mülhens, Wolfgang Geburtsjahr 1947 Einzelunternehmer Karl-Liebknecht-Straße 2 8. Schulze, Friedrich-Ekkehard Geburtsjahr 1943 Berufsschullehrer Rheinsberger Straße 8, OT Alt Ruppin 9. Rogge, Ulrike Karin Geburtsjahr 1942 OP-Schwester Heideweg Eckermann, Sigurd Geburtsjahr 1971 Physiker, Unternehmer Friedrich-Engels-Straße 15, OT Alt Ruppin 11. Frank, Annemarie Geburtsjahr 1935 Diplomingenieur f. Milchindustrie Gartenstraße 14 E, OT Alt Ruppin 5 Wählergruppe des Kreisbauernverbandes Ostprignitz-Ruppin WG KBV 1. Kolar, Helmut Geburtsjahr 1945 Rentner Erich-Schulz-Straße Noelte, Axel Geburtsjahr 1954 Landwirt Dorfstraße 15, OT Wuthenow 3. Stolzenberg, Marcel Geburtsjahr 1977 Dipl. Ing. Agrar Schulstraße 99 E

8 8 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Leinitz, Guido Geburtsjahr 1975 Landwirt Dorfstraße Leinitz, Eckhard Geburtsjahr 1956 Landwirt Dorfstraße Merkert, Ronny Geburtsjahr 1973 Vermessungsingenieur Parkstraße 15 A, OT Wulkow 7. Ziems, Christoph Geburtsjahr 1980 Dipl. Ökonom Karl-Marx-Straße 2 6 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN GRÜNE/B Haake, Andreas Geburtsjahr 1959 Diplom-Sozialpädagoge Dorfstraße 75 A 2. Wynen, Otto Geburtsjahr 1952 Journalist Virchowstraße 2 3. Prokop, Oliver Geburtsjahr 1978 Einzelhändler Scholtenstraße 7 4. Dechsling, Jürgen Geburtsjahr 1945 Rentner Steinstraße 14 A 5. Nachtigall, Martin Geburtsjahr 1984 Bankbetriebswirt Friedrich-Engels-Straße 42, OT Alt Ruppin 6. Borchert, Frank Geburtsjahr 1963 Dipl.-Ing.(FH) Heideweg 3 7. Deeken, Peter Geburtsjahr 1938 Rentner Regattastraße 8 A

9 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 9 10 Pro Ruppin e. V. Pro Ruppin 1. Funk, Rosswieta Geburtsjahr 1950 Koord. Ehrenamt beim ASB Junckerstraße 22 B 2. Fetter, Markus Geburtsjahr 1968 Geschäftsführer Blumenstraße Bormann, Ralph Geburtsjahr 1964 Dipl.-Ing. Geschäftsführer Zum Herrgottsgraben 17 A 4. Brüssow, Peter Geburtsjahr 1942 Rentner Hermsdorfer Weg Hellwege, Georg Geburtsjahr 1958 Bankvorstand Präsidentenstraße Kasch, Heinz-Ulrich Geburtsjahr 1966 Bauingenieur Heinrich-Rau-Straße Ballast, André Geburtsjahr 1972 Rettungsassistent Dorfstraße 12, OT Nietwerder 8. Dziamski, Andreas Geburtsjahr 1961 Markt- u. Platzmeister/ Stadtmarketing Rosa-Luxemburg-Straße 1 9. Päts, Günter Geburtsjahr 1956 Rechtsanwalt Fehrbelliner Straße 90 K 10. Kolbow, Karl-Friedrich Geburtsjahr 1948 Dipl.-Ing. Hochbau Steinstraße 16

10 10 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Neuruppiner Initiative NI 1. Stahlbaum, Doreen Geburtsjahr 1974 Verkäuferin Regattastraße 9 M 2. Kröger, Axel Geburtsjahr 1967 Selbstständiger Kaufmann Hainbuchenweg 11, OT Alt Ruppin 3. Förster, Regina Geburtsjahr 1955 Versicherungskauffrau Kiefernweg 8, OT Alt Ruppin 4. Giese, Karsten Geburtsjahr 1981 Maurer Schinkelstraße 20, OT Alt Ruppin 5. Preuß, Henry Geburtsjahr 1974 Kfz-Meister Fontaneweg 8, OT Alt Ruppin 6. Theel, Christian Geburtsjahr 1973 Gastronom Sonnenallee Pester, Daniel Geburtsjahr 1978 Selbstständig Regattastraße 9 M 13 Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD 1. Trick, Dave Geburtsjahr 1987 Monteur Franz-Künstler-Straße Einzelwahlvorschlag Pieper 1. Pieper, Hartmut Geburtsjahr 1950 Bauamtsleiter Treskower Ring 26 D

11 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Alt Ruppin 2.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 4 Freie Demokratische Partei FDP 2.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 1. Ahlers, Heidemarie Geburtsjahr 1942 Rentnerin Nietwerderweg Giese, Karsten Geburtsjahr 1981 Maurer Schinkelstraße Ahlers, Wolfgang Geburtsjahr 1948 Rentner Nietwerderweg 18 2 DIE LINKE DIE LINKE 1. Herlitz, Thomas Geburtsjahr 1980 ITS-Kaufmann Friedrich-Engels-Straße 49 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 1. Wolf, Christian Geburtsjahr 1977 Selbstständig Friedrich-Engels-Straße Knuth, Manuela Geburtsjahr 1964 Selbstständig Friedrich-Engels-Straße 18

12 12 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Kosche, Matthias Geburtsjahr 1971 Vertriebsleiter Friedrich-Engels-Straße 26 4 Freie Demokratische Partei FDP 1. Hünger, Edith Geburtsjahr 1938 Dipl. Sonderschullehrerin Weideweg 6 2. Krsynowski, Bert Geburtsjahr 1960 Hotelier, Gastronom Friedrich-Engels-Straße Eckermann, Sigurd Geburtsjahr 1971 Physiker, Unternehmer Friedrich-Engels-Straße Schulze, Friedrich-Ekkehard Geburtsjahr 1943 Berufsschullehrer Rheinsberger Straße 8 5. Frank, Annemarie Geburtsjahr 1935 Diplomingenieur f. Milchindustrie Gartenstraße 14 E 3. Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Gnewikow 3.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 15. Einzelwahlvorschlag Matschoss 16. Einzelwahlvorschlag Dielitzsch 17. Einzelwahlvorschlag Kranz 3.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 15 Einzelwahlvorschlag Matschoss 1. Matschoss, Olaf Geburtsjahr 1968 Angestellter Lichtenberger Weg 17 A

13 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin Einzelwahlvorschlag Dielitzsch 1. Dielitzsch, Jörg Geburtsjahr 1953 Beamter Am See Einzelwahlvorschlag Kranz 1. Kranz, Steven Geburtsjahr 1984 EDV-Mitarbeiter Zu den Eichen 3 4. Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Gühlen-Glienicke 4.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 15 Einzelwahlvorschlag Müller 16 Einzelwahlvorschlag Dahlenburg 4.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 1. Peter, Michael Geburtsjahr 1981 Smart Repair Techniker Dorfstraße Einzelwahlvorschlag Müller 1. Müller, Frank Geburtsjahr 1963 Trockenbauer Seestraße 38

14 14 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Einzelwahlvorschlag Dahlenburg 1. Dahlenburg, Christian Geburtsjahr 1978 Zimmerer Dorfstraße 1 A 5. Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Karwe 5.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 15 Einzelwahlvorschlag Pieper 16 Einzelwahlvorschlag Adamitz 17 Einzelwahlvorschlag Gröer 5.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 15 Einzelwahlvorschlag Pieper 1. Pieper, Siegfried Geburtsjahr 1953 Stadtplaner Lange Straße Einzelwahlvorschlag Adamitz 1. Adamitz, Torsten Geburtsjahr 1971 Verwaltungsfachangestellter Lange Straße Einzelwahlvorschlag Gröer 1. Gröer, Norman Geburtsjahr 1977 Bauingenieur Lange Straße 46

15 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Lichtenberg 6.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 15 Einzelwahlvorschlag Fiedler 16 Einzelwahlvorschlag Niedrig 17 Einzelwahlvorschlag Wilke 6.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 15 Einzelwahlvorschlag Fiedler 1. Fiedler, Achim Geburtsjahr 1951 Selbstständig Dorfstraße Einzelwahlvorschlag Niedrig 1. Niedrig, Reinhard Geburtsjahr 1939 Rentner Dorfstraße 20 C 17 Einzelwahlvorschlag Wilke 1. Wilke, Gabriele Geburtsjahr 1960 Sachbearbeiter Dorfstraße Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Nietwerder 7.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 15 Einzelwahlvorschlag Händel 16 Einzelwahlvorschlag Ballast 17 Einzelwahlvorschlag Kunert

16 16 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 15 Einzelwahlvorschlag Händel 1. Händel, Wolfram Geburtsjahr 1950 Rentner Dorfstraße Einzelwahlvorschlag Ballast 1. Ballast, André Geburtsjahr 1972 Rettungsassistent Dorfstraße Einzelwahlvorschlag Kunert 1. Kunert, Carmen Geburtsjahr 1967 Ausbilderin Dorfstraße Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Stöffin 8.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 15 Einzelwahlvorschlag Krumhoff 16 Einzelwahlvorschlag Steiner 17 Einzelwahlvorschlag Gehrt 8.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 15 Einzelwahlvorschlag Krumhoff 1. Krumhoff, Harald Geburtsjahr 1964 Landwirt Dorfstraße 7

17 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin Einzelwahlvorschlag Steiner 1. Steiner, Frank Geburtsjahr 1965 Betreuer Dorfstraße 13 A 17 Einzelwahlvorschlag Gehrt 1. Gehrt, Jan Geburtsjahr 1961 Staplerfahrer Dorfstraße 58 A 9. Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Wulkow 9.1. Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 2 DIE LINKE DIE LINKE 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 15 Einzelwahlvorschlag Krüger 9.2. Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 2 DIE LINKE DIE LINKE 1. Pramschüfer, Carola Geburtsjahr 1958 Sozialpädagogin Nietwerderweg 25 3 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 1. Deter, Sven Geburtsjahr 1975 Landwirt Dorfstraße Pleßow, Jacqueline Geburtsjahr 1982 Krankenschwester Dorfstraße 33

18 18 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL Mewes, Mathias Geburtsjahr 1982 Rettungsassistent Dorfstraße Einzelwahlvorschlag Krüger 1. Krüger, Michael Geburtsjahr 1964 Selbstständig Parkstraße 13 D 10. Wahl des Ortsbeirates im Ortsteil Wuthenow Reihenfolge der zugelassenen Wahlvorschläge 5 Wählergruppe des Kreisbauernverbandes Ostprignitz-Ruppin WG KBV 15 Einzelwahlvorschlag Lenz 16 Einzelwahlvorschlag Relitz Reihenfolge der zugelassenen Bewerber 5 Wählergruppe des Kreisbauernverbandes Ostprignitz-Ruppin WG KBV 1. Noelte, Axel Geburtsjahr 1954 Landwirt Dorfstraße Einzelwahlvorschlag Lenz 1. Lenz, Peter Geburtsjahr 1967 Tischlermeister Dorfstraße 72

19 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin Einzelwahlvorschlag Relitz 1. Relitz, Hans-Joachim Geburtsjahr 1956 Kfz-Meister Dorfstraße 26 A Neuruppin, den 26. März 2014 Jutta Mießner Stadtwahlleiterin 1.3 Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbehörde der Fontanestadt Neuruppin über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zur Wahl zum Europäischen Parlament, zur Wahl des Kreistages, zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Wahl der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow am 25. Mai Das Wählerverzeichnis der Fontanestadt Neuruppin liegt in der Zeit vom 05. Mai 2014 bis 09. Mai 2014 im Bürgerbüro der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, Neuruppin während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag, Freitag Dienstag Donnerstag zu jedermanns Einsicht aus Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr 8.00 Uhr bis Uhr Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis der Fontanestadt Neuruppin eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. 2. Wer seine Angaben im Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfristen, spätestens bis zum 09. Mai 2014 bei der zuständigen Wahlbehörde, der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin, Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden. 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis zum 04. Mai 2014 eine Wahlbenachrichtigung mit dem Vermerk zum zuständigen Wahlbezirk und der Anschrift des Wahllokales. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines zu den Wahlen. Wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist und keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis er geführt wird. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung. 4. Auf Antrag werden: a) wahlberechtigte Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und b) wahlberechtigte Personen, deren Hauptwohnung außerhalb des Wahlgebietes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie hier einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches haben und

20 20 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL 2014 c) wahlberechtigte Personen, die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Wahlgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und d) Wahlberechtigte Unionsbürger werden, soweit diese nicht bereits zur Wahl am 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift für die Wahl zum Europäischen Parlament bis spätestens zum 04. Mai 2014 und für die Kommunalwahlen bis spätestens zum 10. Mai 2014 bei der zuständigen Wahlbehörde, der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin, zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt hat. Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. 5. Wer einen Wahlschein hat, kann zur a) Europawahl in einem beliebigen Wahlbezirk innerhalb des Landkreises Ostprignitz-Ruppin wählen, wenn der Wahlschein im Wahlkreis 68 von folgenden Wahlbehörden ausgestellt wurde: Fontanestadt Neuruppin, Amt Lindow (Mark), Amt Temnitz, Gemeinde Fehrbellin, Stadt Rheinsberg, Amt Neustadt (Dosse), Stadt Kyritz, Gemeinde Wusterhausen/Dosse, Gemeinde Heiligengrabe und Stadt Wittstock/Dosse oder durch Briefwahl wählen. b) Kreistagswahl und zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes der Fontanestadt Neuruppin oder durch Briefwahl wählen. Wahlberechtigte Bewohner der Ortsteile können nur in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgewiesen Wahlbezirk im Ortsteil bzw. durch Briefwahl wählen. Mit Ausnahme von Alt Ruppin, hier können die wahlberechtigten Bewohner in einem der drei Wahlbezirke des Ortsteiles oder durch Briefwahl wählen. 6. Einen Wahlschein erhält auf Antrag a) eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person b) eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person wenn diese nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung bis zum 04. Mai 2014 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung bis zum 09. Mai 2014 versäumt hat, c) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist bei Deutschen nach 17 Abs. 1 der Europawahlordnung, bei Unionsbürgern nach 17a Abs. 2 der Europawahlordnung oder der Einspruchsfrist nach 21 Abs. 1 der Europawahlordnung entstanden ist. d) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadtverwaltung der Fontanestadt Neuruppin gelangt ist. Wahlscheine können bis zum 23. Mai 2014, 18:00 Uhr zu den allgemeinen Sprechzeiten bei der zuständigen Wahlbehörde, der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin mündlich, schriftlich oder per (unter jedoch nicht fernmündlich beantragt werden. In den Fällen nach Punkt 6b) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr beantragt werden. Gleiches gilt, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 7. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte a) einen Stimmzettel für die jeweilige Wahl b) je einen Stimmzettelumschlag für die Wahl zum Europäischen Parlament, zum Kreistag, und zur Stadtverordnetenversammlung (STVV und ggf. Ortsbeiratswahl) c) je einen Wahlbriefumschlag mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, für die Wahl zum Europäischen Parlament, zum Kreistag, und zur Stadtverordnetenversammlung (STVV und ggf. Ortsbeiratswahl) und d) je ein Merkblatt für die jeweilige Wahl. Im Zeitraum vom 14. April bis 23. Mai 2008, 18:00 Uhr ist im Bürgerbüro der Fontanestadt Neuruppin, während der allgemeinen Öffnungszeiten die Stimmabgabe durch Briefwahl möglich. Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Fontanestadt Neuruppin vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Bei der Briefwahl muss der Wähler die Wahlbriefe mit dem/den Stimmzettel/n und dem Wahlschein/en so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der jeweilige Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

21 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 21 Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Standardbrief ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer nicht lesen kann oder wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Auf dem Wahlschein hat der Wähler oder die Hilfsperson gegenüber der Wahlbehörde, der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin, an Eides statt zu versichern, dass der Stimmzettel persönlich gekennzeichnet worden ist. Neuruppin, den 26. März 2014 i. V. Krohn Bürgermeister 1.4 Wahlbekanntmachung der Fontanestadt Neuruppin 1. Am Sonntag, den 25. Mai 2014 finden die Wahlen des Europäischen Parlaments des Kreistages des Landkreises Ostprignitz Ruppin, der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen- Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 bis Uhr. 2. Das Wahlgebiet der Fontanestadt Neuruppin ist in folgende 38 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. Wahlbezirk: 1 Wahllokal: Kita Storchennest, Gentzstraße 21 Wahlbezirk: 2 Wahllokal: Grundschule Wilhelm Gentz, Gerhart-Hauptmann-Straße 38 Wahlbezirk: 3 Wahllokal: Stadtgarten, Karl-Marx-Straße 103 Wahlbezirk: 4 Wahllokal: Altes Gymnasium, Am Alten Gymnasium 1 Wahlbezirk: 5 Wahllokal: Grundschule Rosa Luxemburg, Rosa-Luxemburg-Straße 16 Wahlbezirk: 6 Wahllokal: Grundschule Gildenhall, Hermsdorfer Weg 1 Wahlbezirk: 7 und 8 Wahllokal: Kita Birkengrund, Birkengrund 14 Wahlbezirk: 9 Wahllokal: Predigerwitwenhaus, Fischbänkenstraße 8 Wahlbezirk: 10 barrierefrei Wahllokal: Altes Gymnasium, Am Alten Gymnasium 1 Wahlbezirk: 11 barrierefrei Wahllokal: Oberschule Alexander Puschkin, Puschkinstraße 5 b Wahlbezirk: 12 Wahllokal: Neuruppiner Wohnungsgesellschaft, Kränzliner Straße 32 Wahlbezirk: 13 barrierefrei Wahllokal: Begegnungsstätte ASB, Franz-Maecker-Straße 28 Wahlbezirk: 14 Wahllokal: Kita Regenbogen (Bechlin), Schulstraße 103 Wahlbezirk: 15 Wahllokal: Grundschule Wilhelm Gentz, Gerhart-Hauptmann-Straße 38 Wahlbezirk: 16 und 17 barrierefrei Wahllokal: Kita Kunterbunt, Artur-Becker-Straße 16 Wahlbezirk: 18 und 19 barrierefrei Wahllokal: Karl-Friedrich-Schinkel-Gymnasium, Käthe-Kollwitz-Straße 2 Wahlbezirk: 20 und 21 barrierefrei Wahllokal: Grundschule Karl Liebknecht, Franz-Mehring-Straße 1 a Wahlbezirk: 22 und 23 barrierefrei Wahllokal: Treskow, Autohaus Füllgraf, Nauener Straße 5 Wahlbezirk: 24 Wahllokal: Alt Ruppin, ehem. Kita (Kirche), Friedrich-Engels-Straße 43 Wahlbezirk: 25/26 Wahllokal: Alt Ruppin, Grundschule Am Weinberg, Am Weinberg 1 Wahlbezirk: 27 Wahllokal: Buskow, Kulturbaracke, Dorfstraße 47 b Wahlbezirk: 28 Wahllokal: Gnewikow, Kreativhaus, Gutsstraße 23 Wahlbezirk: 29 Wahllokal: Gühlen-Glienicke, Vereinshaus, Dorfstraße 23 a

22 22 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL 2014 Wahlbezirk: 30 Wahllokal: Karwe, Haus der Generation, Lange Straße 32 Wahlbezirk: 31 Wahllokal: Krangen, Gemeindehaus, Dorfstraße 2 Wahlbezirk: 32 Wahllokal: Lichtenberg, Bürgerhaus, Dorfstraße 36 Wahlbezirk: 33 Wahllokal: Molchow, Bürgerbüro, Krangener Straße 26 Wahlbezirk: 34 Wahllokal: Nietwerder, Bürgerbüro, Dorfstraße 57 Wahlbezirk: 35 barrierefrei Wahllokal: Radensleben, Seniorenwohnpark (Pavillon), Dorfstraße 97 Wahlbezirk: 36 Wahllokal: Stöffin, Heimat- und Kulturverein e. V., Dorfstraße 49 a Wahlbezirk: 37 barrierefrei Wahllokal: Wulkow, Gemeindehaus, Nietwerderweg 13 a Wahlbezirk: 38 Wahllokal: Wuthenow, Kita Sonnenland, Dorfstraße 53 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 04. Mai 2014 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und sich auf Verlangen des Wahlvorstandes zur Person auszuweisen. 4. Gewählt wird mit amtlich hergestellten Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel für die Wahl des Europäischen Parlaments des Kreistages des Landkreises Ostprignitz-Ruppin der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und in den Ortsteilen für die Wahl des Ortsbeirates des entsprechenden Ortsteiles ausgehändigt. In jedem Wahllokal hängt ein entsprechendes Muster des Stimmzettels aus. 5. Der jeweilige Stimmzettel enthält die zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Europäischen Parlaments, der Stadtverordnetenversammlung und in den Ortsteilen für die Wahl der jeweiligen Ortsbeiräte. Für die Wahl zum Kreistag enthält der Stimmzettel die im Wahlkreis I zugelassenen Wahlvorschläge Wahl des Europäischen Parlaments Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem sie gelten soll Wahl des Kreistages des Landkreises Ostprignitz Ruppin, der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin, des Ortsbeirates des entsprechenden Ortsteiles Jeder wahlberechtigte Bürger kann je Wahl bis zu drei Stimmen vergeben. Er kann seine drei Stimmen hinter einem Kandidaten setzen, er kann sie aber auch verteilen, z. B. hinter drei Kandidaten seiner Wahl je ein Kreuz oder hinter einem Kandidaten seiner Wahl zwei Kreuze und hinter einem weiteren Kandidaten ein Kreuz setzen. Der Bewerber, an den die Stimme vergeben werden soll, ist durch Ankreuzen zweifelsfrei zu kennzeichnen. Bei der Stimmabgabe ist zu beachten, dass nicht mehr als drei Stimmen abgegeben werden. Werden mehr als 3 Stimmen abgegeben, ist der Stimmzettel ungültig. Werden weniger als drei Stimmen vergeben, so sind die Stimmen, die nicht vergeben wurden ungültig. Wird der Stimmzettel zum Beispiel mit nur einem Kreuz versehen, sind zwei Stimmen ungültig. 6. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 8. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in dem Wahlgebiet, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlgebietes oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wahlberechtigte Bürger der Ortsteile können nur in dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte ausgewiesen Wahlbezirk im Ortsteil bzw. durch Briefwahl wählen. Eine Ausnahme bildet Alt Ruppin: hier können die wahlberechtigten Bürger in einem der drei Wahlbezirke des Ortsteiles mit Wahlschein oder durch Briefwahl wählen. Wer durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag (Wahlscheinantrag) bei der zuständigen Wahlbehörde, der Fontanestadt

23 02. APRIL 2014 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 23 Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin für jede Wahl die Briefwahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlbriefumschlag, Stimmzettelumschlag, Merkblatt). Der jeweilige Wahlbriefumschlag mit Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein sind so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Für die Stimmabgabe durch Briefwahl gilt folgende Regelung: 1. Die wahlberechtigte Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet ihren Stimmzettel für die jeweilige Wahl 2. Sie legt den Stimmzettel der jeweiligen Wahl (bei gleichzeitiger Ortsbeiratswahl, die Stimmzettel jeweils für die Ortsbeiratswahl und für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung) unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen. 3. Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem jeweiligen Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl. 4. Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein der jeweiligen Wahl in den amtlichen Wahlbriefumschlag 5. Sie verschließt den Wahlbriefumschlag und übersendet diesen an den zuständigen Wahlleiter. Für die Stimmabgabe behinderter Wähler gilt folgendes: Hat die wahlberechtigte Person den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides Statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat. Holt die wahlberechtigte Person persönlich den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde, der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle, im Briefwahllokal, auszuüben. Die Briefwahl ist während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin möglich: Montag und Freitag Dienstag Donnerstag jeden 1. Samstag im Monat 8.00 bis 13:00 Uhr 8:00 bis 17:30 Uhr 8:00 bis 17:00 Uhr 8:00 bis 12:00 Uhr Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält diese unter Verschluss und übergibt sie rechtzeitig, bis spätestens am Wahltag 18:00 Uhr, an die zuständigen Wahlvorstände für die Auszählung der Stimmen und Ermittlung des Wahlergebnisses. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Neuruppin, den 26. März 2014 i. V. Krohn Bürgermeister 1.5 Bekanntmachung der Stadtwahlleiterin über die Sitzung des Wahlausschusses der Fontanestadt Neuruppin zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin und der Ortsbeiräte der Ortsteile Alt Ruppin, Gnewikow, Gühlen-Glienicke, Karwe, Lichtenberg, Nietwerder, Stöffin, Wulkow und Wuthenow am Sonntag, den 25. Mai 2014 Die Sitzung des Stadtwahlausschusses der Fontanestadt Neuruppin zur Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse findet am Dienstag, den 27. Mai 2014 um 18:00 Uhr im Ratssaal des Rathauses A der Fontanestadt Neuruppin, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 in Neuruppin statt. Der Stadtwahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung und ist beschlussfähig, wenn außer der Stadtwahlleiterin mindestens zwei weitere Mitglieder anwesend sind ( 16 Abs.3 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz). Neuruppin, den 26. März 2014 Jutta Mießner Stadtwahlleiterin Ende des amtlichen Teils

24 24 Amtsblatt für Fontanestadt Neuruppin 02. APRIL 2014 Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin Herausgeber: Fontanestadt Neuruppin Der Bürgermeister; Karl-Liebknecht-Straße 33/34, Neuruppin Herstellung und Vertrieb: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24 25, Haus 2, Golm (bei Potsdam), Telefon (03 31) Verantwortlich für den Inhalt: Jutta Mießner, Amtsleiterin Haupt- und Bürgeramt, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, Neuruppin. Es erscheint in einer Auflage von Exemplaren und liegt im Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus.

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