AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE

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1 AMT FÜR KINDER, JUGEND UND FAMILIE Geschäftsbericht 2013

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... Seite 2 I. Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe Seite 3 II. Jugendhilfeplanung.. Seite 6 III. Regionalisierung. Seite 10 IV. Kinderschutz..... Seite 12 V. Controlling. Seite 14 1I

3 VORWORT Besondere Aufgaben im Jahre 2013 waren u. a. die Einführung einer Controllingstelle im Amt für Kinder, Jugend und Familie Traunstein sowie die Ausarbeitung von Vereinbarungen, nach denen auch Ehrenamtliche in Vereinen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Außerdem wurde die Einführung der Regionalisierung ambulanter Hilfen zum vorbereitet. Controlling bedeutet nicht, wie viele immer wieder vermuten würden, Kontrolle, sondern meint Steuerung. In der Jugendhilfe ist hier vor allem die Steuerung der Hilfen zur Erziehung gemeint. Mit diesem Instrument versuchen wir, die Hilfen für Familien, Kinder und Jugendliche noch effektiver und effizienter zu gestalten. Dabei werden neben den fachlichen Komponenten und den Strukturen in der Jugendhilfe natürlich auch die Finanzen in den Blick genommen. über die neue Gesetzeslage informiert und Lösungen für die Umsetzung erarbeitet. Die Vorbereitungen zur Einführung der Regionalisierung ambulanter Hilfen wurden in sehr guter Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe im Landkreis Traunstein durchgeführt. Die Zusammenarbeit verlief, wie in den vergangenen Jahren auch, sehr vertrauensvoll, offen und konstruktiv. Es wurden gute Grundlagen geschaffen, um die Regionalisierung der ambulanten Hilfen zu einem guten Ergebnis führen zu können. Dieser Bericht soll Ihnen einen Einblick in einzelne Aufgaben des Amtes für Kinder, Jugend und Familie geben und Sie über die wichtigsten Ereignisse des Jahres 2013 informieren. Für großen Diskussionsstoff bei Vereinen und Verbänden sorgte die Vorgabe des Gesetzgebers, dass Ehrenamtliche, die Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden bzw. einen vergleichbaren Kontakt haben, in Zukunft ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Dies soll ausschließen, dass Personen, die eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben, als ehrenamtliche Betreuer, Übungsleiter etc. eingesetzt werden. In verschiedenen Veranstaltungen haben wir Politik sowie Vereine und Verbände 2I

4 HILFEN ZUR ERZIEHUNG / EINGLIEDERUNGSHILFE Die Hilfen zur Erziehung gemäß 27 ff. Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) stellen den Kernbereich des Leistungskatalogs des Amtes für Kinder, Jugend und Familie Traunstein dar. Ein weiterer wichtiger Baustein der Jugendhilfe ist die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Die Hilfen zur Erziehung werden dabei unterschieden in ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen. Bei den ambulanten Hilfen sind vor allem die Erziehungsbeistandschaft nach 30 SGB VIII und die sozialpädagogische Familienhilfe nach 31 SGB VIII zu nennen. Bei diesen beiden Hilfen konnten die Fallzahlen und die Ausgaben in den letzten Jahren konstant gehalten werden. Die Ausgaben für die Erziehungsbeistandschaft betrugen seit 2010 im Schnitt rund bei 120 durchschnittlichen Fällen. Für das Jahr 2013 wird ein geringer Rückgang verzeichnet. Bei der sozialpädagogischen Familienhilfe entwickelte sich der Trend im Jahr 2013 ebenfalls leicht nach unten und es wird davon ausgegangen, dass für rund 250 Fälle ungefähr 1,1 Mio. ausgegeben werden. HEILPÄDAGOGISCHE / SOZIALPÄDAGOGISCHE TAGESSTÄTTE Im teilstationären Bereich ist die Erziehung in einer Tagesgruppe nach 32 SGB VIII oder als Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII von großer Bedeutung. Der Hilfebedarf wird durch den Besuch in der Heilpädagogischen oder Sozialpädagogischen Tagesstätte gedeckt. Durch die Schaffung und Erweiterung dieser notwendigen Plätze entwickelten sich auch die Fallzahlen sowie die Kosten entsprechend nach oben.. Jahr Ausgaben Fallzahlen Fallzahlen HPT / SPT Ausgaben HPT / SPT I

5 HEIMERZIEHUNG Nach wie vor stellen im stationären Bereich die Heimunterbringungen nach 34 SGB VIII bzw. 35a SGB VIII und für junge Volljährige nach 41 SGB VIII das Amt für Kinder, Jugend und Familie vor große finanzielle Herausforderungen. Positiv ist jedoch, dass der stetig steigende Aufwärtstrend der letzten Jahre im Jahr 2013 gestoppt werden konnte bzw. sogar die Anzahl der Heimunterbringungen reduziert wurde und deshalb auch die Kosten entsprechend niedriger sind. Jahr Ausgaben Fallzahlen Fallzahlen Heimerziehung Ausgaben Heimerziehung a 41, 34 41, 35a Gesamt a 41, 34 41, 35a Gesamt VOLLZEITPFLEGE Neben der Heimerziehung ist die stationäre Unterbringung von jungen Menschen in Pflegefamilien im Rahmen der sogenannten Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII ein wichtiger Baustein der Jugendhilfe. Bei der Unterbringung in Pflegefamilien stellt das Amt für Kinder, Jugend und Familie den Unterhalt sicher und die Pflegeeltern erhalten einen sog. Erziehungsbeitrag als Entgelt für die geleistete Erziehung. Die Details sind in den Richtlinien für die Vollzeitpflege im Landkreis Traunstein geregelt, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen wurden. 4I

6 Jahr Ausgaben Fallzahlen Fallzahlen Vollzeitpflege Ausgaben Vollzeitpflege Anmerkung: Bei der Erstellung dieses Berichts war das Haushaltsjahr 2013 noch nicht abgeschlossen. Teilweise liegen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie entsprechende Rechnungen der Einrichtungen nicht abschließend vor, sodass sich bei den Zahlen für 2013 voraussichtlich noch Änderungen ergeben werden. 5I

7 JUGENDHILFEPLANUNG Im Jugendhilfeausschuss vom wurde beschlossen, im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Teilpläne 1. Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, 2. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege und 3. Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen Zur Datenermittlung für diesen Teilplan erfolgten Erhebungen in einem Zeitraum zwischen dem Frühjahr und Sommer Es wurde ein Teil der Eltern der 9- bis 18-Jährigen Kinder und Jugendlichen im Landkreis Traunstein schriftlich befragt, Daten der Sozialraumanalyse wie z.b. zu den demographischen und familienspezifischen Strukturen herangezogen und statistische Auswertungen der dem Amt für Kinder, Jugend und Familie vorliegenden Fälle durchgeführt. in Kooperation mit der Firma Demosplan zu erstellen. Während der erste Teilplan im Jahr 2012 fertig gestellt wurde, wurden die anderen Teilpläne im darauffolgenden Jahr 2013 dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Um die soziostrukturell bedingten Effekte unterschiedlich hoher Inanspruchnahmen an Hilfen zur Erziehung aufzeigen zu können, wurde jeweils eine Belastungsziffer gebildet. Damit konnte die Inanspruchnahmequote verschiedener Gruppierungen (Alleinerziehende, Patchworkfamilien, Migrationsfamilien usw.) in Relation zur Standardfamilie (2 leibliche Eltern, keine Patchwork-Konstellation) gesetzt werden. Teilergebnisse aus dieser Untersuchung waren: In der Erziehungsberatungsstelle lassen sich von allen Alleinerziehenden 7,25% und von den Patchworkfamilien 6,36% beraten. Zentrale Punkte des Teilplans Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen konnten am im Jugendhilfeausschuss präsentiert werden. 6I

8 VIII (Erziehungsbeistandschaft) und 34 SGB VIII (Heimunterbringung). Trost des sehr viel höheren Faktors der Belastungsziffer darf aber nicht verkannt werden, dass der Anteil der Eltern in Relation zu allen Einwohnern der entsprechenden Gruppe relativ gering ist. Z. B. bei der Heimunterbringung: 0,96% der Alleinerziehenden. Im Vergleich zu anderen Indikatoren (z.b. Migrationshintergrund: 4,83%) wirkt sich somit die Familienstruktur am stärksten für die Inanspruchnahme von Beratungsleistung aus. Alleinerziehende wenden sich im Vergleich zur Standardfamilie um den Faktor 8,2 häufiger an die Beratungsstelle, bei Patchworkfamilien liegt der Faktor bei 7,2. Gemessen an den Gesamtfällen zur Hilfe zur Erziehung nimmt der Landkreis Traunstein eine mittlere Position im Vergleich zu anderen Landkreisen ein. Wegen der ansteigenden Zahl stationärer Unterbringungen wurde in der Prävention und im Bereich niederschwelliger Hilfen stärker investiert. Dabei darf nicht übersehen werden, dass die Gesamtfälle der Heimerziehung pro 100 Kinder und Jugendliche in Relation zu anderen Landkreisen immer noch moderat ausfiel. Das Ergebnis signifikant höherer Belastungsfaktoren bei der Familienstruktur zeigt sich auch bei anderen Hilfen zur Erziehung. Am stärksten divergieren die Belastungsziffern bei den Hilfen zur Erziehung nach 31 SGB Ende 2013 kann festgehalten, dass die Fallzahlen im stationären Bereich signifikant gesunken sind. Die personelle Aufstockung und die Investitionen im präventiven und nieder- 7I

9 schwelligen Bereich könnten hier erste Früchte getragen haben. Das demographische Potenzial der Betreuung der unter 3-jährigen Kinder im Landkreis Traunstein wird sich bis 2015/2016 um ca. 300 Kinder verringern und ab 2017 bis 2025 wieder geringfügig anwachsen, bevor ein erneuter Rückgang beginnt. Der Höchststand der Zahl der unter 3- jährigen Kinder von 2011 wird jedoch in Zukunft nicht mehr erreicht werden, sofern nicht entweder eine (wenig wahrscheinliche) deutliche Steigerung der Geburtenquote erfolgt oder eine erhebliche Zunahme der Zuwanderung stattfindet. Der zuletzt erstellte Teilplan Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege wurde am im Jugendhilfeausschuss vorgestellt. Nachdem die Bestands- und die Bedarfserhebung bereits 2012 stattgefunden hatten, sich aber der Anspruch auf eine Kinderbetreuung ab dem änderte, wurden die Zahlen zu Bestand und Besuch der Kitas auf neuesten Stand gebracht und der Bedarf auf Landkreis- und Gemeindeebene neu errechnet. Im Fokus stand die künftige Entwicklung des Bedarfs bei der Betreuung unter 3- jähriger Kinder. Allerdings sind für die künftige Entwicklung der Betreuung unter 3-jähriger Kinder andere Faktoren gewichtiger: Die Berufstätigkeit der Mütter wird durch die enger werdende Personalsituation der regionalen Arbeitgeber deutlich anwachsen. Die familiären Entwicklungstendenzen führen weiter zu einer erheblichen Zunahme der Alleinerziehenden und Patchworkfamilien Die wachsende Verfügbarkeit der Betreuungsangebote und der juristische Anspruch tragen zur Bedarfssteigerung bei. Ausgangspunkt für die Ermittlung des Bedarfs ist die demographische Entwicklung. Als Ergebnis konnte diesbezüglich festgehalten werden: 8I

10 Auf Landkreisebene ergab sich für 2013 eine Deckung des Bedarfs. Der Versorgungsgrad für die 1- bis unter 3- jährigen Kinder erhöhte sich vom Januar 2013 bis Ende 2013 von 23 % auf 37%, wobei eine Bedarfsquote von 34,9 % ermittelt wurde. Das bisher aufgestockte Betreuungsangebot wird aber nicht ausreichen, um dem prognostizierten Bedarf bis 2020 weiterhin gerecht werden zu können. Allerdings wird man die Bedarfsermittlung nach einer gewissen Zeit neu justieren müssen, nachdem sich die Betreuungssituation zurzeit fast revolutionär verändert. 9I

11 REGIONALISIERUNG AMBULANTER HILFEN Um die immer weiter steigenden Ausgaben und Fallzahlen in den Griff zu bekommen, hat sich der Landkreis Traunstein entschlossen, vor allem in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung neue Wege zu gehen und in bestimmten Bereichen umzustrukturieren. Als eine wichtige Maßnahme wurde im Jahr 2013 die ab dem geltende Regionalisierung der ambulanten Hilfen zur Erziehung vorbereitet. 3 freie Träger für die Durchführung ambulanter Hilfen zuständig sein. Die freien Träger sind somit nicht mehr im ganzen Landkreis zur Betreuung der Familien unterwegs, sondern können sich auf 2 bis 3 Sozialräume konzentrieren. Dadurch verringern sich die Fahrzeiten und Fahrkosten; vor allem aber kann im jeweiligen Sozialraum ein besseres Netzwerk für die ambulanten Hilfen geschaffen werden. Die Gesamtverantwortung und die Steuerung der Hilfen werden aber weiterhin federführend beim Amt für Kinder, Jugend und Familie Traunstein bleiben. Ziel der Regionalisierung ist, dass die Bearbeitung der ambulanten Hilfen, d. h. die Betreuung und Unterstützung von Kindern und Familien vor Ort, sozialräumlich eingeteilt wird. Zu den ambulanten Hilfen zählen z. B. die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH), die Erziehungsbeistandschaften oder die Soziale Gruppenarbeit. Der Landkreis Traunstein wird analog der Sozialräume für die Familienstützpunkte bei der Regionalisierung in sechs Sozialräume eingeteilt. In jedem Sozialraum werden 2 bis Ziele der Regionalisierung sind u. a. Vernetzung aller Beteiligten in den Sozialräumen, frühzeitige und rechtzeitige Hilfen für die Familien, fallunspezifische Arbeit in den Sozialräumen, niederschwellige Hilfen, soweit sie ausreichen und die Vermeidung stationärer Unterbringungen. Um diese Ziele bestmöglich erreichen zu können, ist die Vernetzung und Zusammenarbeit vieler Partner in den jeweiligen Sozialräumen notwendig. Zur erfolgreichen Gestaltung der Netzwerkarbeit ist es u. a. sehr wichtig, neben der fallbe- 10I

12 zogenen Arbeit auch die sogenannte fallunspezifische Arbeit durchzuführen. Bei der fallunspezifischen Arbeit werden ohne Bezug zu einem direkten Fall Netzwerke geschaffen, Projekte durchgeführt oder Kontakte geknüpft. Diese Kontakte bzw. Netzwerke können dann später bei der Bearbeitung eines konkreten Falles positiv genutzt werden. Der dann zuständige Mitarbeiter des freien Trägers kennt die im Sozialraum tätigen Personen und Einrichtungen, er kennt die Angebote der verschiedenen Einrichtungen und kann diese Kenntnisse für eine positive Entwicklung der Familie nutzen. Bei den Vorbesprechungen zur Regionalisierung mit den freien Trägern der Jugendhilfe hat sich zudem herausgestellt, dass es zur Umsetzung ganz wichtig ist, die vielen neuen Fragen und Aufgaben zu koordinieren. Da die Regionalisierung, vor allem mit der zusätzlichen Netzwerkarbeit, über die bisherige Arbeit hinaus geht, muss es für alle Beteiligten einen Ansprechpartner geben, der vor allem die fallunabhängigen und organisatorischen Fragen regeln kann. Dazu wird für jeden Sozialraum ein eigener Sozialraumkoordinator eingesetzt werden. Die Aufgaben des Sozialraumkoordinators werden in erster Linie sein: die Organisation von Netzwerktreffen, die Klärung allgemeiner Fragen und Probleme, die Bearbeitung fallübergreifender und fallunspezifischer Fragen und Ansprechpartner für Landrat, Netzwerkpartner und sonstige Beteiligte. Die Einteilung der freien Träger der Jugendhilfe in die einzelnen Sozialräume können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen: Name Diakonisches Werk Traunstein Sozialraum 1 Trostberg Sozialraum 4 Traunstein Famiflex - Ambulante Erziehungshilfen GbR Sozialraum 1 Trostberg Sozialraum 5 Übersee Diakonisches Werk Rosenheim Sozialraum 5 Übersee Jonathan Jugendhilfe ggmbh Sozialraum 2 Traunreut Sozialraum 3 Tittmoning KoniS - Konzepte individueller Sozialpädagogik Sozialraum 1 Trostberg Sozialraum 4 Traunstein Sozialraum 6 Ruhpolding Mentor Chiemgau e. V. Sozialraum 4 Traunstein Sozialraum 6 Ruhpolding Startklar Schätzel ggmbh Sozialraum 2 Traunreut Sozialraum 3 Tittmoning ISG e. V. - Integrative Sozialpädagogische Gruppenarbeit Sozialraum 2 Traunreut 11I

13 VEREINBARUNGEN ZUM KINDERSCHUTZ Bundeskinderschutzgesetz Bereits seit 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Die geänderten 8a und 72a SGB VIII sollen dazu beitragen, den Schutz der jungen Menschen zu verbessern, und verpflichten das Amt für Kinder, Jugend und Familie, mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entsprechende Vereinbarungen abzuschließen. Dies betrifft die ambulanten Träger, die Maßnahmen wie Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistandschaft und Sozialpädagogische Familienhilfe anbieten, die Kindertagesstätten, die Jugendzentren und die Vereine, die Jugendarbeit betreiben. Kindeswohlgefährdung insoweit erfahrene Fachkraft Beim 8a SGB VIII geht es um die Einschätzung der Kindeswohlgefährdung und um die Tätigkeit der sogenannten insoweit erfahrenen Fachkraft. Diese ist zur Beratung hinzuzuziehen, wenn aufgrund bestimmter Indikatoren (z. B. mangelnde Ernährung, Hygiene, Gesundheitsvorsorge oder Kleidung, Entwicklungsverzögerung, emotionale Vernachlässigung, Gewaltverdacht) abzuklären ist, ob ein junger Mensch weitergehende Hilfen benötigt. Im Frühjahr bzw. Sommer 2013 sind mit den ambulanten Trägern und mit den Kindertagesstätten Vereinbarungen zu 8a SGB VIII getroffen worden: Die ambulanten Träger stellen eigene insoweit erfahrene Fachkräfte; die Kindertagesstätten wenden sich an die Fachkraft der KoKi (bei Kindern bis zu drei Jahren) oder der Caritas- Erziehungsberatungsstelle (bei Kindern ab drei Jahren). Erweiterte Führungszeugnisse in der Kinder- und Jugendhilfe 72a SGB VIII schreibt nun vor, dass nicht nur hauptamtliche, sondern auch neben- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendhilfe ein erweitertes Führungszeugnis nach 30a BZRG vorzulegen haben. So soll verhindert werden, dass Menschen, die wegen einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt worden sind, Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden bzw. einen vergleichbaren Kontakt haben. Der bayerische Landesjugendhilfeausschuss hat am Ausführungsbestimmungen hierzu erlassen und einen Muster-Vereinbarungstext vorgelegt. Auf der Basis dieses Textes sind im Frühjahr bzw. Sommer 2013 mit den ambulanten Trägern und den Kindertagesstätten ebenfalls Vereinbarungen zu 72a SGB VIII getroffen worden. Ehrenamtliche in Vereinen und Jugendzentren Die erweiterten Führungszeugnisse für Ehrenamtliche in Vereinen und Jugendzentren bringen einen gewissen Aufwand mit sich: für das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das etwa 700 Vereinbarungen abzuschließen hat; für die Vereine und Jugendzentren, die die Ehrenamtlichen zur Vorlage von Führungszeugnissen aufzufordern und dabei den Da- 12I

14 tenschutz zu beachten haben; für die Ehrenamtlichen selbst, die ein Führungszeugnis persönlich zu beantragen haben. Bei zwei Vereinstreffen am 17./ sowie bei der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am sind diese Punkte ausführlich erörtert worden. Auf Wunsch von Herrn Landrat Steinmaßl haben sich fast alle Bürgermeister des Landkreises bereiterklärt, die Einsichtnahme in die Führungszeugnisse durch ihre Verwaltungen vornehmen zu lassen. Die Unterzeichnung der Vereinbarungen zwischen dem Amt für Kinder, Jugend und Familie sowie den Vereinen und Jugendzentren wird Anfang 2014 erfolgen. 13I

15 CONTROLLING Ausgangspunkt Bundesweit sind die Kosten der Jugendhilfe in den letzten Jahren gestiegen ein Trend, der auch vor dem Landkreis Traunstein nicht Halt gemacht hat. Schon 2011/12 befasste sich hier eine Arbeitsgruppe mit dem Problem. Es wurden Lösungsvorschläge entwickelt, die u. a. eine Ausweitung der präventiven und ressourcenorientierten Arbeit und die Einführung des Controllings vorsahen. Zu beachten ist, dass viele der kostenintensiven Aufgaben des Amts für Kinder, Jugend und Familie Pflichtaufgaben nach SGB VIII sind. Umsetzung Seit dem gibt es im Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Stelle für Controlling, verbunden mit der Leitung der Gruppe (Spezialdienste und Controlling). Controlling bedeutet Steuerung (nicht Kontrolle) und ist ein wichtiges Element bei der Leitung einer Einrichtung. Dabei geht es darum, vom Ziel her zu denken und alle Entscheidungen an den erstrebten Wirkungen auszurichten. Es soll weniger vergangenes Handeln bewertet, sondern vielmehr eine vorausschauende, zukunftsorientierte Steuerung praktiziert werden. Erfolge dürfen dabei nicht nur an den Einspareffekten gemessen werden, denn Erfolg in der Jugendhilfe ist zunächst die wirksame Umsetzung von Leistungen und Hilfen für die Adressaten. Klienten und ihre Bedarfe stehen im Vordergrund, wobei es selbstverständlich um effizienten Ressourceneinsatz geht. Im Sinne einer sogenannten Balanced Scorecard sollen vier Bereiche besonders in den Blick genommen werden: Finanzen, Klienten, Prozesse und Potenziale. Beobachtungen Auch wenn noch nicht alle Finanzdaten für das Jahr 2013 vorliegen, so kann dennoch die Aussage getroffen werden, dass der Anstieg der Kosten für die Jugendhilfe zunächst einmal gestoppt worden ist. Die Fallzahlen bei einigen kostenintensiven Hilfen sind zurückgegangen. Befanden sich beispielsweise im Jahre 2010 durchschnittlich 128 junge Menschen aus dem Landkreis nach den 34, 35a und 41 (in Verbindung mit 34 und 35a) SGB VIII im Heim, waren es im Folgejahr 137, 2012 dann 150 und 2013 wiederum 128. Ein Grund dafür könnte sein, dass die 2012/13 erfolgte Personalaufstockung im Amt für Kinder, Jugend und Familie zu einer Reduzierung der extern vergebenen Fälle geführt hat. Planungen Das Controlling legt ab Anfang 2014 monatliche Berichte zur Entwicklung der Fallzahlen vor, die Grundlage weiterer Planungen sein sollen. Es erstellt eine Heimdatei mit dem Ziel, in Zukunft solche Heime vorrangig zu belegen, die effizient und effektiv arbeiten. Zudem wird es ein verstärktes Augenmerk auf die Hilfeplanung auch im Hinblick auf die Partizipation der Eltern und der jungen Menschen legen. Im Rahmen der Regionalisierung der ambulanten Hilfen ab Anfang 14I

16 2014 wird es zu einigen Veränderungen bei der Fallvergabe kommen; zugleich werden von der Vernetzung in den Sozialräumen Synergieeffekte erwartet. Beides wird vom Controlling begleitet werden. Für die zweite Jahreshälfte 2014 ist außerdem geplant, die teilstationären Hilfen nach 35a besonders zu betrachten, da hier 2013 die Fallzahlen zugenommen haben. 15I

17 Landratsamt Traunstein Papst-Benedikt-XVI.-Platz Traunstein Telefon:+ 49 (861) 58-0 Telefax: + 49 (861)

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