DVGW-Information. Wasser Nr. 74 Januar Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus. der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf
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1 DVGW-Information Wasser Nr. 74 Januar 2012 Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser-Installation für die Untersuchung auf Legionellen
2 Der DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschaftlicher Verein fördert seit 1859 das Gas- und Wasserfach mit den Schwerpunkten Sicherheit, Hygiene und Umweltschutz. Als technischer Regelsetzer motiviert der DVGW die Weiterentwicklung im Fach. Mit seinen rund Mitgliedern erarbeitet er die anerkannten Regeln der Technik für Gas und Wasser, prüft und zertifiziert (über die DVGW CERT GmbH) Produkte, Personen sowie Unternehmen, initiiert und fördert Forschungs - vorhaben und schult zum gesamten Themenspektrum des Gas- und Wasserfaches. Die Technischen Regeln des DVGW bilden das Fundament für die technische Selbstverwaltung und Eigenverantwortung der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft und sind ein Garant für eine sichere Gas- und Wasserversorgung auf international höchstem Standard. Der gemeinnützige Verein ist frei von wirtschaftlichen Interessen und politischer Einflussnahme. ISSN Preisgruppe: 2-4 DVGW, Bonn, Januar 2012 DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.v. Technisch-wissenschaftlicher Verein Josef-Wirmer-Straße 1-3 D Bonn Telefon: Telefax: info@dvgw.de Internet: Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des DVGW e.v., Bonn, gestattet. Vertrieb: Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbh, Josef-Wirmer-Str. 3, Bonn Telefon: Telefax: info@wvgw.de Internet:
3 Hinweise zur Durchführung von Probennahmen aus der Trinkwasser- Installation für die Untersuchung auf Legionellen Inhalt Vorwort Einleitung Ursachen für die Vermehrung von Legionellen in der Trinkwasser-Installation Entnahme von Trinkwasser für die Untersuchung auf Legionellen Probenbehälter Auswahl der Entnahmestellen Durchführung der Probennahme Vorgehen bei einer Untersuchung zur Aufklärung einer systemischen Kontamination Vorgehen bei einer Untersuchung zur Aufklärung einer lokalen Kontamination Dokumentation der Probennahme Transport und Lagerungszeiten der Proben Erläuterungen zur zielgerichteten Vorgehensweise bei der Probennahme Literaturhinweise Anhang A Ablaufvolumina vor Probennahme DVGW-Information Wasser Nr
4 Vorwort Diese DVGW-Information Wasser wurde vom DVGW-Projektkreis Mikrobiologie im Technischen Komitee Wassergüte erarbeitet. In dieser DVGW-Information werden die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser- Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend dargestellt. Es werden Hinweise zur Untersuchung bei systemischer und lokaler Kontamination gegeben. In Ergänzung zur DVGW-Information Wasser Nr. 74 gibt die TWIN Nr. 06 Durchführung der Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen (ergänzende systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen) detaillierte Empfehlungen zur Probennahme selbst. 04 DVGW-Information Wasser Nr. 74
5 1 Einleitung Nach der Trinkwasserverordnung 2001 (TrinkwV 2001) kommt der Qualitätsüberwachung des Trinkwassers am Zapfhahn des Verbrauchers ein großer Stellenwert zu. So ist in 5 Absatz 1 der TrinkwV 2001 festgelegt, dass in Trinkwasser Krankheitserreger im Sinne des 2 Nummer 1 des Infektionsschutzgesetzes, die durch Wasser übertragen werden können, nicht in Konzentrationen enthalten sein dürfen, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen [1]. Legionellen kommen in der Trinkwasserverteilung in so geringen Konzentrationen vor, dass sie hygienisch nicht relevant und häufig in den üblichen Untersuchungsvolumina (z. B. 100 ml) nicht nachweisbar sind. Gelangen Legionellen in Bereiche der Trinkwasser-Installation, in denen das Wasser erwärmt ist, so können sie sich unter bestimmten Umständen sehr stark vermehren und zu Erkrankungen beim Menschen führen. Der Hauptinfektionsweg ist das Einatmen von lungengängigen, legionellenhaltigen Aeros o- len. Mittlerweile zählt in den Industrieländern die Legionellose unter den wasserassoziierten Infektionskrankheiten zu den mit Abstand am häufigsten vorkommenden und schwer verlaufenden Erkrankungen, eine r- seits in Form der Legionellose mit teilweise schweren Lungenentzündungen und andererseits als das häufiger auftretende, milder verlaufende Pontiac-Fieber (grippeähnliche Erkrankung). Aus diesem Grund wird in 14 Absatz 3 der TrinkwV 2001 (in der Fassung vom Mai 2011) geregelt, dass in Wasserversorgungsanlagen der Trinkwasser-Installation bzw. an Bord von Fahrzeugen, die eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung sowie Duschen oder Einrichtungen zur Vernebelung von Trinkwasser beinhalten, eine Untersuchungspflicht für Legionellen besteht (Anlage 3 Teil II, Technischer Maßnahmewert: 100 Legionellen pro 100 ml), wenn die Abgabe von Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit mit einer unmittelbaren oder mittelbaren, zielgerichteten Trinkwasserbereitstellung erfolgt. Umfang und Häufigkeit bestimmen sich nach Anlage 4 Teil II Buchstabe b (in der Regel einmal jährlich). Zu den allgemein anerkannten Regeln der Technik, welche die technischen Maßnahmen zur Vermind e- rung der Legionellenvermehrung beschreiben sowie Informationen zur Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen geben, gehören die DVGW-Arbeitsblätter W 551 [2] und W 553 [3]. Im DVGW-Arbeitsblatt W 551 sind die Probennahmestellen für die Untersuchung auf Legionellen beschrieben (siehe auch 3.2) Das DVGW-Arbeitsblatt W 551 enthält zudem Angaben zur hygienisch-mikrobiologischen Untersuchung der Trinkwasser-Installation und Bewertung der nachgewiesenen Legionellenkonzentrationen. Weitere Anforderungen an die Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen sind in der VDI 6023 Blatt 1 [4] zusammengefasst. Die Probennahme und das Nachweisverfahren für Legionellen sind in der Trinkwasserverordnung aufgeführt. Sie beruhen u. a. auf einer Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) nach Anhörung der Trinkund Badewasserkommission des UBA [5]. Allgemeine Hinweise zu den Entnahmestellen, Probennahmeund Untersuchungsverfahren, Überwachungsfrequenzen sowie der Beurteilung und Bewertung der Ergebnisse in Abhängigkeit von der Art der öffentlichen Einrichtung sind in den Empfehlungen des U m- weltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr 2006 veröffentlicht worden [6, 7]. Im Dezember 2006 wurde die DIN EN ISO Wasserbeschaffenheit Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen veröffentlicht, die die Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen be- DVGW-Information Wasser Nr
6 schreibt und ebenfalls Hinweise zur Probennahme in der Trinkwasser-Installation enthält [8]. Auf diese Norm wird in der Trinkwasserverordnung Bezug genommen. Das nationale Vorwort zur DIN EN ISO Nachweis und Zählung von Legionellen Teil 2 beinhaltet ebenfalls Hinweise zur Probennahme [9]. Das Ziel der vorliegenden Wasserinformation besteht darin, die wesentlichen Inhalte der Normen, Regelwerke und Empfehlungen in Bezug auf die Probennahme von Trinkwasser aus der Trinkwasser- Installation für die Untersuchungen auf Legionellen zusammenfassend darzustellen und somit eine zie l- gerichtete Vorgehensweise in Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung zu ermöglichen. 2 Ursachen für die Vermehrung von Legionellen in der Trinkwasser- Installation Ein entscheidender Faktor für die Vermehrung von Legionellen ist die Wassertemperatur innerhalb der Trinkwasser-Installation. Legionellen können sich optimal in einem Temperaturbereich zwischen 25 C und 45 C, jedoch in wasserführenden technischen Anlagen auch bei bis zu etwa 55 C vermehren und bis zu 63 C überdauern. Eine der wesentlichen Anforderungen zur Legionellenprävention in Trinkwasser-Installationen ist deshalb die Einhaltung der im DVGW-Arbeitsblatt W 551 geforderten Mindesttemperaturen für erwärmtes Trinkwasser. Auch Trinkwasser-Installationen des kalten Trinkwassers müssen so betrieben werden, dass unter Beachtung von Stagnationszeiten Wassertemperaturen von 25 C nicht überschritten werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass bei Trinkwassertemperaturen von unter 20 C selten Legionellen nachgewiesen werden. Faktoren, die die Vermehrung von Legionellen begünstigen, sind unter anderem: zu niedrige Temperaturen im erwärmten Trinkwasser oder zu hohe Temperaturen im kalten Trinkwasser stagnierendes Wasser in Leitungen mit mangelhafter oder fehlender Zirkulation Ablagerungen in Trinkwassererwärmern, Verteilerbalken, etc. Verwendung von Werkstoffen, die Nährstoffe abgeben und zur verstärkten Biofilmbildung führen, wie z. B. Elastomere oder Silikon Aus der Praxis sind als häufigste Ursache für die Vermehrung von Legionellen bautechnische Mängel in der Trinkwasser-Installation oder Mängel beim Betrieb der Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen (kalt- und warmwasserseitig) bekannt. Eine Vermehrung von Legionellen auch in Trinkwasser- Installationen für kaltes Trinkwasser wurde in diesem Zusammenhang in einigen Fällen beobachtet. Weiterhin ist bekannt, dass Legionellen in Biofilmen auf Materialien (z. B. Duschschläuchen, anderen flexiblen Schlauchleitungen für Trinkwasser-Installationen, Entnahmearmaturen) zu einer lokalen Beeinträchtigung der Trinkwasserbeschaffenheit führen können. Das Vorhandensein von zentralen Durc h- gangsmisch- und -regelarmaturen in vielen Trinkwasser-Installationen öffentlicher Gebäude entspricht ebenfalls nicht dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 und ist immer noch eine häufige Ursache für die Vermehrung von Legionellen. 06 DVGW-Information Wasser Nr. 74
7 3 Entnahme von Trinkwasser für die Untersuchung auf Legionellen 3.1 Probenbehälter Gemäß DIN EN ISO sind für die Probennahme von Wasser zur Untersuchung auf Legionellen saubere, sterile Behälter aus Glas (bei Wiederverwendung der Behälter) oder Kunststoff (bei Einwegfl a- schen, z. B. Polypropylen, Polystyrol, Polyethen, Polycarbonat) zu verwenden. Das Probenvolumen ist abhängig von der Anzahl der zu analysierenden mikrobiologischen Parameter. Ist im Trinkwasser Desi n- fektionsmittel vorhanden, ist die Verwendung von Behältern, die z. B. Natriumthiosulfat (Na 2S 2O 3) als Reduktionsmittel enthalten, erforderlich. 3.2 Auswahl der Entnahmestellen Die Auswahl der Entnahmestellen für die Untersuchung von Trinkwasser auf Legionellen richtet sich sowohl nach den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes W 551 als auch nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit im Jahr Vor jeder Probennahme ist entweder eine Ortsbegehung der zu beprobenden Trinkwasser-Installation durchzuführen oder aufgrund der vorhandenen Dokumentation die Trinkwasser-Installation zu begutachten, um repräsentative Probennahmestellen auszuwählen. Hierbei ist besonderes Augenmerk auf die Ausführung der Steigleitungen und ggf. der Zirkulation (mögliche strangweise Unterteilung) zu legen. Die ausgewählten Probennahmestellen sind zu dokumentieren. Allgemein sind Untersuchungen zur Aufklärung der systemischen Kontamination einer Trinkwasser - Installation (u. a. nach DVGW-Arbeitsblatt W 551) und Untersuchungen zur Aufklärung lokaler Kontaminationen in der Trinkwasser-Installation zu unterscheiden. Hinsichtlich des Umfanges wird bei der Untersuchung der gesamten Trinkwasser-Installation gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 zwischen einer orientierenden und einer weitergehenden Untersuchung unterschieden. Die orientierende Untersuchung wird im 14 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung als ergänzende systemische Untersuchung gefordert. Zur ersten Beurteilung des mikrobiologischen Zustands der Trinkwasser-Installation für erwärmtes Trinkwasser ist zunächst der Umfang der orientierenden Untersuchung ausreichend. Dieser umfasst nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 folgende Entnahmestellen: Austritt des Trinkwassererwärmers Eintritt der Zirkulation in den Trinkwassererwärmer eine Entnahmestelle pro Steigstrang, jeweils möglichst weit von der zentralen Trinkwassererwärmung entfernt liegend Bei Trinkwasser-Installationen mit vielen Steigsträngen kann sich die orientierende Untersuchung zur Begrenzung der Probenanzahl auf repräsentative Bereiche beschränken, in denen das Wasser insbesondere zu Duschzwecken entnommen wird. Für Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen (Altenpflegeheime, Pflegeheime, Tageskli niken, Dialyseeinrichtungen, u. a.) wird grundsätzlich empfohlen, eine größere Anzahl an Trinkwasserproben zu entnehmen und darüber hinaus zusätzliche Untersuchungen in Risikobereichen durchzuführen. Dabei sollte entsprechend den Anforderungen bei weitergehenden Untersuchungen nach DVGW -Arbeitsblatt W 551 vorgegangen werden. DVGW-Information Wasser Nr
8 Bei weitergehenden Untersuchungen sind Trinkwasserproben an den oben beschriebenen Entnahmestellen und zusätzlich mindestens an folgenden Stellen zu entnehmen: an jeder einzelnen Zirkulationssammelleitung ggf. an einzelnen Stockwerksleitungen an Leitungen/Leitungsabschnitten mit Stagnation (z. B. Be- und Entlüftungsleitungen bei Sammelsicherungen, Entleerungsleitungen, selten benutzte/genutzte Entnahmestellen, Membranausdehnungsgefäße) an Entnahmestellen, wenn das kalte Trinkwasser nach Ablauf bis zur Temperaturkonstanz spätestens nach 5 Minuten eine Wassertemperatur von 25 C oder mehr aufweist und dieses Trinkwasser zu Duschen geführt oder zum Betreiben von Inhalationsgeräten verwendet wird Bei der Festlegung der Entnahmestellen sind betriebs- oder bautechnische Mängel in der Trinkwasser- Installation zu berücksichtigen. Wird z. B. bekannt, dass sich bei Stagnation durch Wärmequellen die Wassertemperatur des kalten Trinkwassers auf über 25 C erhöht (z. B. über hohe Lufttemperaturen in Technikzentralen, Installationsschächten und/oder Räumen), so ist es sinnvoll, auch im Rahmen der orientierenden Untersuchung eine kalte Trinkwasserprobe an einer Entnahmestelle im peripheren Bereich der Trinkwasser-Installation auf Legionellen zu untersuchen. 3.3 Durchführung der Probennahme Die wechselnden Verantwortlichkeiten für die Trinkwasserbeschaffenheit (Verteilungsnetz: Wasserversorger; Trinkwasser-Installation in Gebäuden: Unternehmer oder sonstiger Inhaber oder Betreiber des Gebäudes) sowie die Berücksichtigung besonders gefährdeter Personengruppen erfordern unterschi edliche Probennahmetechniken zur Erfassung der mikrobiologischen Beschaffenheit des Trinkwassers in den verschiedenen Bereichen der Trinkwasser-Installation. Die DIN EN ISO berücksichtigt dieses, indem abhängig vom Zweck der Untersuchung unterschiedliche Vorgehensweisen bei der Probennahme beschrieben werden (siehe Tabelle 1). Tabelle 1 Unterschiedliches Vorgehen bei Probennahmen in Anlehnung an DIN EN ISO 19458: Zweck (siehe oben) Qualität des Wassers Entfernen von angebrachten Vorrichtungen und Einsätzen Desinfektion Spülung a) in der Hauptverteilung Ja Ja Ja b) an der Entnahmearmatur Ja Ja Nein* (minimal) c) wie es verbraucht wird Nein Nein Nein * Nur kurz spülen, um den Einfluss der Desinfektion der Entnahmearmatur auszugleichen Grundsätzlich ist die Art der Vorgehensweise bei der Probennahme abhängig von dem Zweck der Untersuchung. Die Probennahme nach Zweck a) der DIN EN ISO kommt bei der Untersuchung auf Legionellen von erwärmtem Trinkwasser in der Trinkwasser-Installation nicht zur Anwendung, da nach Zweck a) die Beschaffenheit des vom Wasserversorger gelieferten Trinkwassers überprüft wird. 08 DVGW-Information Wasser Nr. 74
9 Eine Beurteilung des Untersuchungsergebnisses gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 sowie nach Trinkwasserverordnung ist nur zulässig, wenn die Trinkwassererwärmungs- und Leitungsanlagen mit der Probennahme nach Zweck b) der DIN EN ISO untersucht wurden. Wird bei der Probennahme von der Vorgehensweise nach Zweck b) der DIN EN ISO abgewichen, ist dies im Ergebnisbericht zu vermerken. Die Angabe der Art der Probennahme ist eine Grundvoraussetzung für eine richtige Interpretation des Untersuchungsergebnisses und die Absprache der einzuleitenden Maßnahmen oder die zielgerichtete Durchführung der weitergehenden Untersuchung durch die Gesundheitsbehörden und die Verantwortlichen der Trinkwasser-Installation. 3.4 Vorgehen bei einer Untersuchung zur Aufklärung einer systemischen Kontamination Um die Beschaffenheit des Trinkwassers und den Einfluss der Trinkwasser-Installation innerhalb des Gebäudes zu bewerten, wird in der Trinkwasserverordnung die Probennahme nach Zweck b) der DIN EN ISO gefordert. Dieses Vorgehen wird auch bei Untersuchungen nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 zur Ermittlung einer systemischen Kontamination empfohlen. Bei einer Probennahme nach Zweck b) ist zunächst sicherzustellen, dass keine Verschmutzungen von der Außenseite der Entnahmearmatur in die Trinkwasserprobe gelangen können. Entnahmearmaturen mit undichten Spindeln sollten nicht beprobt werden. Strahlregler, anderes Zubehör oder Einsätze müssen entfernt werden. Die Entnahmearmatur wird vorzugsweise durch Abflammen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch andere vergleichbare Verfahren (z. B. chemisch mit 70%igem Iso-Propanol oder 0,1%iger Hypochlorit-Lösung) desinfiziert. Anschließend wird das Wasser kurz ablaufen (siehe dazu auch Anhang 1) gelassen, um einen desinfizierenden Einfluss der Entnahmearmatur durch Hitze oder Reste an Desinfektionsmitteln auszuschließen, ehe der Probennahmebehälter unter aseptischen Bedingungen gefüllt wird. Nach Anlage 4 der Trinkwasserverordnung darf dieser Ablauf 3 Liter Wasser nicht überschreiten. Empfohlen wird die Entnahme der Wasserprobe nach 1 Liter Ablauf. Um zusätzliche Informationen über den regelkonformen Betrieb der Trinkwasser-Installation zu erhalten, ist es erforderlich, die maximal (bei erwärmtem Trinkwasser) bzw. minimal (bei kaltem Trinkwasser) erreichbare Wassertemperatur an der Entnahmestelle zu bestimmen und zu dokumentieren. Sind Auslaufarmaturen mit Verbrühungsschutz an Entnahmestellen vorhanden, ist es wichtig, dies ebenfalls im Probennahmeformular (siehe 3.6) zu vermerken. Durch die Vorgehensweise nach Zweck b) der DIN EN ISO wird der Einfluss der Entnahmearmatur auf die Wasserbeschaffenheit minimiert. Die Beurteilung der Beschaffenheit des Trinkwassers in der gesamten Trinkwasser-Installation gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 und die Überprüfung, ob die dort beschriebenen Anforderungen an die Trinkwasser-Installation eingehalten werden, stehen bei dieser Vorgehensweise im Vordergrund. 3.5 Vorgehen bei einer Untersuchung zur Aufklärung einer lokalen Kontamination In besonderen Fällen, wie z. B. im Zusammenhang mit einem Erkrankungsfall (Legionellose) oder für Bereiche, in denen sich besonders gefährdete Personen aufhalten (z. B. Risikobereiche in Krankenhäusern), kann es erforderlich sein, den Einfluss der Entnahmearmatur auf die Wasserbeschaffenheit zu berücksichtigen. Dafür kann eine Probennahme nach Zweck c) zielführend sein. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls sinnvoll, wenn aus vorangegangenen Untersuchungen in einer Trinkwasser-Installation eine lokale Kontamination einzelner Entnahmearmaturen bekannt ist. Dies gilt auch, wenn vermutet wird, dass eine lokale Kontamination in der Entnahmearmatur (z. B. Duscharmatur, Duschpaneele, Sensorarmatur, Thermostat-Mischbatterie) konstruktionsbedingt entstehen kann. Dies kann auch bei Vorwand- Installationen mit druckfesten flexiblen Schlauchleitungen für den Anschluss von Armaturen der Fall sein. DVGW-Information Wasser Nr
10 Zur Aufdeckung einer Kontamination des Trinkwassers durch Ablagerungen und Biofilmen in der Entnahmearmatur, wie z. B. in Duschköpfen, Duschschläuchen oder anderen Armaturteilen, muss dies bei der Probennahmetechnik berücksichtigt und angepasst werden. Die Probennahme erfolgt dann nach Zweck c) der DIN EN ISO 19458, d. h. der Probenbehälter wird direkt mit dem Trinkwasser ohne weitere Maßnahmen wie Strahlreglerabbau gefüllt. 3.6 Dokumentation der Probennahme Die Dokumentation der Probennahme im Probennahmeformular umfasst sowohl die eindeutige Kennzeichnung der gefüllten Probenbehälter als auch die genaue Beschreibung der Probennahmestellen und die der Probennahmetechnik, insbesondere bei Abweichungen der Vorgehensweise von Zweck b) der DIN EN ISO Das Probennahmeformular muss folgende Angaben enthalten: Name und Adresse des Auftraggebers Name und Anschrift des Objektes oder des Standortes Name des Probennehmers Datum und Zeitpunkt der Probennahme genaue Beschreibung der Entnahmestelle (evtl.) Volumen des vor der Probennahme abgelaufenen Trinkwassers Die Beschreibung der Entnahmestellen sollte folgende Angaben enthalten: Name und Art des Gebäudes (z. B. Krankenhaus, Sporteinrichtung, Pflegeeinrichtung) Bezeichnung des Gebäudeteils bei größeren Gebäudekomplexen Stockwerk und Raum lokale Lage der Entnahmestelle (z. B. Strang, Verteilerbalken, Waschtisch, Spüle, Wanne, Dusche) Art der Entnahmearmatur, evtl. Art des Verbrühungsschutzes Weiterhin sollten Vor-Ort-Parameter und Informationen zur korrekten Interpretation der Ergebnisse auf dem Probennahmeformular dokumentiert werden. Hierzu gehören z. B.: die konstante (maximal oder minimal messbare) Wassertemperatur nach Ablauf von erwärmtem oder kaltem Trinkwassers sowie, wenn möglich, die Zeit bis zu deren Erreichen Besonderheiten bei der Probennahme, wie z. B. der Ausfall der Zirkulationspumpe, das Erreichen der konstanten Wassertemperatur nach Ablauf des Wassers länger als drei Minuten u. a. die Konzentration des Desinfektionsmittels an jeder der beprobten Entnahmestellen, wenn kontinuierliche Desinfektionsanlagen in dem Gebäude betrieben werden 10 DVGW-Information Wasser Nr. 74
11 4 Transport und Lagerungszeiten der Proben Entsprechend Anhang B der DIN EN ISO sind die empfohlenen und annehmbaren Lagerungszeiten (einschließlich Transportzeit) der Proben von den zu bestimmenden mikrobiologischen Parametern abhängig. Wasserproben, die auf Legionellen untersucht werden sollen, können bis zu 24 h nach der Probennahme entweder bei (5 ± 3) C gekühlt oder bei Umgebungstemperatur vor Sonnenlicht geschützt gelagert werden (empfohlene Werte) oder bis zu 48 h nach der Probennahme aufbewahrt werden, wenn eine durchgehende Kühlung in einem Temperaturbereich von (5 ± 3) C eingehalten wird. Um mikrobiologische Veränderungen in der Wasserprobe zu minimieren, sollte die Zeit zwischen der Probennahme und dem Beginn der mikrobiologischen Untersuchung möglichst kurz gehalten werden. Dauert der Transport länger als 8 Stunden, so muss die Umgebungstemperatur überwacht und aufgezeichnet werden. 5 Erläuterungen zur zielgerichteten Vorgehensweise bei der Probennahme Grundsätzlich müssen im Rahmen der orientierenden Untersuchung Trinkwasserproben am Austritt des Trinkwassererwärmers und am Eintritt der Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer nach Zweck b) der DIN EN ISO entnommen werden. Sind keine geeigneten Entnahmearmaturen vorhanden, können die Trinkwasserproben aus Entleerungsventilen entnommen werden. Bei der Untersuchung von Trinkwasser am Austritt des Trinkwassererwärmers kann auch auf Entnahmestellen (z. B. Waschbecken) in der Nähe oder an der ersten Stelle unmittelbar nach der Trinkwassererwärmungsanlage ausgewichen werden. Vor der Probennahme muss in diesem Fall das erwärmte Trinkwasser bis zur Temperaturkonstanz abgelaufen sein, um das Trinkwasser aus der Verteilerleitung und nicht aus der Einzelzuleitung zu beproben. In peripheren Bereichen der Trinkwasser-Installation wird Trinkwasser im Allgemeinen an Waschbecken in oder in der Nähe von Duschräumen entnommen. Die Probennahme wird auch hierbei nach Zweck b) der DIN EN ISO durchgeführt. In Anhang 1 sind die verschiedenen Ablaufvolumina vor der Probennahme und ihre Bedeutung für den zu untersuchenden Wasserkörper zusammengefasst. Da sich Legionellen auch lokal an der Entnahmearmatur (z. B. in Duschschläuchen oder anderen druckfesten flexiblen Schlauchleitungen) stark vermehren können, kann es ggf. sinnvoll sein, bei der Probennahme den Einfluss der Entnahmearmatur zu berücksichtigen und nach Zweck c) der DIN EN ISO vorzugehen (siehe 3.5). So hat sich in mehreren Fällen gezeigt, dass Legionellen in flexiblen Schlauchleitungen der Entnahmearmatur (z. B. von sog. Vorwand-Installationen) auftreten können, die aufgrund einer lokalen Kontamination zum positiven Nachweis von Legionellen im Duschwasser führten. Die Ergebnisse der Untersuchungen auf Legionellen von nach Zweck c) entnommenen Trinkwasserproben erlauben keine Bewertung der Trinkwasser-Installation nach DVGW-Arbeitsblatt W 551. DVGW-Information Wasser Nr
12 Literaturhinweise 1. Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001) 2. DVGW W 551 (A), Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasser-Installationen 3. DVGW W 553 (A), Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen 4. VDI 6023 Blatt 1: Hygiene in Trinkwasser-Installationen: Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung; Berlin: Beuth 5. ANONYMUS: Nachweis von Legionellen in Trinkwasser und Badebeckenwasser Empfehlungen des Umweltbundesamtes, Bundesgesundheitsbl. Gesundheitsforsch. Gesundheitsschutz 43, (2000) 6. ANONYMUS: Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen nach 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des 18 Abs. 1 TrinkwV 2001 bereitgestellt wird Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit, Bundesgesundheitsbl. Gesundheitsforsch. Gesundheitsschutz 49, (2006) 7. ANONYMUS: Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des 18 Abs. 1 TrinkwV 2001 bereitgestellt wird Empfehlungen des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit, Bundesgesundheitsbl. Gesundheitsforsch. Gesundheitsschutz 49, (2006) 8. DIN EN ISO 19458: , Wasserbeschaffenheit Probennahme für mikrobiologische Untersuchungen; Berlin: Beuth (2006) 9. DIN EN ISO : , Wasserbeschaffenheit Nachweis und Zählung von Legionellen Teil 2: Membranfiltrationsverfahren mit niedriger Bakterienzahl; Berlin: Beuth (2008) 12 DVGW-Information Wasser Nr. 74
13 Anhang A Ablaufvolumina vor Probennahme Je nach Zweck der Untersuchung und den bau- und betriebstechnischen Gegebenheiten der Trinkwasser-Installation kann es sinnvoll sein, vor dem Befüllen des Probenbehälters unterschiedliche Wasservolumina ablaufen zu lassen. (I) Zur Probennahme nach Zweck c) der DIN EN ISO (direkte Entnahme ohne Desinfektion und ohne Spülung): Ohne Ablauf: Die Probe erfasst überwiegend das Wasser aus der Entnahmearmatur. (II) Probennahme nach Zweck b) der DIN EN ISO (vorherige Desinfektion der Entnahmestelle und kurze Spülung): Bis 100 ml: Je nach Art der Entnahmearmatur und des Anschlusses (z. B. bei Verwendung von flexiblen Schläuchen unterschiedlicher Länge) stammt das beprobte Trinkwasser möglicherweise noch aus der Schlauchleitung vor der Entnahmearmatur und/oder aus der Einzelzuleitung. Zwischen 100 ml und maximal 1 Liter: Es wird das Trinkwasser aus den Leitungsteilen, die unmittelbar vor der Entnahmearmatur liegen, erfasst. Zwischen 1 Liter bis maximal 3 Liter: Die Probe erfasst das Trinkwasser aus der Steigleitung und/oder den Leitungsabschnitten nach deren Abgang in die Stockwerkszuleitung bzw. die Einzelzuleitung. Eine Spülung der Entnahmearmatur von mehr als 3 Litern Trinkwasser vor der Probennahme zur Untersuchung auf Legionellen ist im Rahmen der Trinkwasserverordnung nicht zulässig. Es wird zur ergänzenden systemischen Untersuchung empfohlen, 1 Liter Trinkwasser vor der Probennahme zur Untersuchung auf Legionellen ablaufen zu lassen. DVGW-Information Wasser Nr
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