Brandschutzbedarfsplanung

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1 Brandschutzbedarfsplanung für die Stadt Königstein mit den Ortsteilen Leupoldishain und Pfaffendorf Stadt Königstein

2 Inhalt: 1. Einleitung 2. Ziele und Inhalt des Brandschutzbedarfsplanes 3. Aufgaben der Feuerwehr 4. Allgemeine Angaben zur Gemeinde 5. Gefährdungspotenzial 5.1 Allgemeine Gefahren 5.2 Besondere Gefahren 6. Schutzzielfestlegung 7. Erforderliche Grund- und Zusatzausstattung der Feuerwehr und personelle Anforderungen (SOLL-Struktur) 7.1 Ermittlung der erforderlichen Standorte an Feuerwehrgerätehäusern 7.2 Ermittlung der Grundausstattung in den Einsatzbereichen der erforderlichen Standorte 7.3 Ermittlung der zusätzlichen Ausrüstung der Standorte nach den speziellen Risiken 7.4 Festlegung der notwendigen Personalstruktur 8. Vergleich und Bewertung 8.1 Ausstattung 8.2 Personal 8.3 Organisation Anlage 01: Anlage 02: Anlage 03: Anlage 04: Anlage 05: Anlage 06: Anlage 07: Anlage 08: Anlage 09: Anlage 10: Anlage 11: Anlage 12: Allgemeine Angaben zur Gemeinde Flächennutzungen. Einsatzstatistik Besondere Risiken und notwendige Ausrüstung Planungsergebnis und Soll-Ist-Vergleich Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Erläuterungen Protokoll "Messfahrten" Karte; Verteilung der bemessungsrelevanten Einsätze im Gemeindegebiet Karte; Einsatzbereiche der Standorte Karte; Überprüfung Erreichungsgrad Erfassung Investitionsbedarf Alarm- und Ausrückeordnung - 2 -

3 1. Einleitung Die Stadt Königstein unterhält gegenwärtig eine Freiwillige Feuerwehr mit drei Ortsfeuerwehren. Die Standorte befinden sich in den Ortsteilen Königstein, Pfaffendorf und Leupoldishain. Aufgrund 8 Abs.4 Nr.3 und Abs.5, 21 Abs.6, 22 Abs.6, 62 Abs.2 Satz 2 und 63 Abs.1 Satz 4 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) vom 24. Juni 2004 und 16 Abs.3 SächsBRKG im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, berichtigt am 05. November 2004 und rechtsbereinigt am , sind die örtlichen Brandschutzbehörden u. a. sachlich zuständig für die Aufstellung, Ausrüstung, Unterhaltung und den Einsatz einer den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähigen Feuerwehr nach einem Brandschutzbedarfsplan. Nach 1 Abs. 1 der Verordnung des Sächsischen Staatsministerium des Innern über die Feuerwehren und die Bandverhütungsschau im Freistaat Sachsen (Sächsische Feuerwehrverordnung - SächsFwVO) vom 21. Oktober 2005, rechtsbereinigt am 26. März 2010, stellt die örtliche Brandschutzbehörde zur Ermittlung der erforderlichen Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehr einen Brandschutzbedarfsplan auf. Bei der Aufstellung sollen insbesondere 1. Einwohnerzahl und Fläche der Gemeinde, 2. die Art und Nutzung der Gebäude, 3. die Art der Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko, 4. die Schwerpunkte für die technische Hilfeleistung, auch unter 5. Berücksichtigung von möglichen Einsätzen mit gefährlichen Stoffen und Gütern, 6. die geografische Lage und Besonderheiten der Gemeinde, 7. die Löschwasserversorgung, 8. die Alarmierung der Feuerwehr sowie 9. die Erreichbarkeit des Einsatzortes beachtet werden. Der Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Königstein soll zur Gewährleistung eines wirkungsvollen Schutzes der Bevölkerung im abwehrenden Brandschutz, der technischen Hilfe und für öffentliche Notstände die Arbeitsgrundlage darstellen. 2. Ziele und Inhalt des Brandschutzbedarfsplanes Die Stadt Königstein bewertet in den folgenden Ausführungen nach allgemein gültigen Regeln und unter Beachtung der Besonderheiten des Gemeindegebietes die Ausstattung und die Leistungsfähigkeit ihrer Feuerwehren und wird die daraus erforderlichen Maßnahmen veranlassen. In einem ersten Schritt wird festgelegt, welche und in welchem Umfang Aufgaben im Brandschutz von der Feuerwehr erledigt werden sollen. Neben den im 16 Abs. 1 und 2 und 22 Abs. 2 des SächsBRKG genannten Pflichtaufgaben werden durch die Stadt Königstein der Feuerwehr weitere Aufgaben übertragen. In einer folgenden Beschreibung des Gemeindegebietes sind die charakteristischen Angaben der Stadt Königstein, die für einen Feuerwehreinsatz relevant sein können, aufgeführt. Dazu gehören die geografische Lage, die topografischen Gegebenheiten, die Verkehrsinfrastruktur, Angaben über die Einwohner, die gewerblichen Schwerpunkte und Industriebauten, insbesondere Betriebe und Anlagen mit erhöhtem Brandrisiko, und Angaben zur Löschwasserversorgung im Gemeindegebiet. Diese Angaben über die Stadt Königstein werden einer Gefährdungsbetrachtung unterzogen. Neben dem allgemeinen Risiko, welches mit der Grundausstattung der Feuerwehr abgedeckt ist, werden die besonderen Risiken in der Stadt Königstein ermittelt, bei deren Eintritt ein Feuerwehreinsatz notwendig werden kann. Damit in den weiteren Ausführungen die Anforderungen an die Feuerwehr definiert werden können, werden zunächst Schutzziele für die Stadt Königstein festgelegt. Nach allgemein anerkannten Maßstäben bezüglich der Mindesteinsatzstärke sowie der Zeit, in der Einheiten der Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle tätig werden, entscheidet die Stadt Königstein im Rahmen ihrer Selbstverwaltung, bei welcher Anzahl der Einsatzfälle diese Kriterien erfüllt sein sollen (Erreichungsgrad). Aus der Schutzzielfestlegung ergeben sich die erforderlichen Standorte von Feuerwehrhäusern - 3 -

4 mit Grundausstattung. Über die Betrachtung der besonderen Risiken in der Stadt Königstein wird die notwendige zusätzliche Ausrüstung ermittelt und den Standorten zugeordnet. Dabei werden die Ausrüstung der Feuerwehr der Nachbargemeinde, die von der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde festgelegten überörtlichen Einsatzbereiche und die notwendige Beschaffung von auch gemeindeübergreifend einzusetzender Ausrüstung berücksichtigt. Die Ausrüstung des Katastrophenschutzes wird in die Betrachtung einbezogen. Von der Ausstattung des Standortes leiten sich die Personalstärke sowie die Anforderungen an das Personal ab. In einem nächsten Schritt wird den Anforderungen an die Feuerwehr der IST- Zustand gegenübergestellt. Im Ergebnis dieses Vergleiches werden die Maßnahmen der Stadt Königstein beschrieben, welche erforderlich sind, um eine leistungsfähige Feuerwehr im Sinne der festgelegten Schutzziele zu unterhalten. Mit dem Beschluss des Stadtrates der Stadt Königstein zum Brandschutzbedarfsplan wird der "Umgang mit Risiken" festgeschrieben und damit auch die finanziellen Erfordernisse für das Personal, die Ausrüstung und Unterhaltung der Feuerwehr. Der Brandschutzbedarfsplan ist 2017 zu prüfen und fortzuschreiben. 3. Aufgaben der Feuerwehr Durch die Feuerwehr der Stadt Königstein werden in der Regel folgende Aufgaben wahrgenommen: 3.1 Pflichtaufgaben (nach 16 Abs.1 und 2, 22 Abs.2 und 49 des SächsBRKG) - Brandbekämpfung - Technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, im Rahmen des Rettungsdienstes und bei der Beseitigung von Umweltgefahren, - Einsatzleitung 3.2 Weitere Aufgaben - Durchführung einer Brandverhütungsschau (wenn Personal nach 15 SächsFwVO vorhanden ist) - Durchführung der Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen - Mitwirkung im Katastrophenschutz - Mitwirkung bei der Brandschutzerziehung, insbesondere Unterstützung während Projekttagen - Aktive Beteiligung an der Jugendarbeit durch Unterhaltung einer Jugendfeuerwehr. - Zuarbeiten an die Gemeinde in baurechtlichen Verfahren - Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrsflächen (Gemeindestraßen) - jährliche Überprüfung der offenen Löschwasserentnahmestellen und Kontrolle der Hydranten entsprechend der Vereinbarung mit dem Wasserversorgungsunternehmen - Ausführung von Wartung, Pflege und Prüfung der Schläuche und Atemschutztechnik in eigenen Werkstätten im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten sowie Überwachung der Wartung, Pflege und Prüfung der Ausrüstung durch das FTZ. (Prüffristüberwachung) - Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Königstein übernimmt die Aufgaben der Wasserwehr

5 4. Allgemeine Angaben zur Gemeinde Die Stadt Königstein liegt südöstlich der Kreisstadt Pirna und umfasst eine Fläche von ca. 27 km 2 und hat ca Einwohner. Zur Gemeinde gehören folgende Ortsteile: 1. Königstein mit den Ortslagen Halbestadt und Ebenheit (rechtselbisch) 2. Pfaffendorf 3. Leupoldishain Die Gemeinde ist ländlich strukturiert und besitzt ein reines Gewerbegebiet. Die mittelständischen Firmen sind historisch gewachsen und teilweise in die Wohngebiete eingegliedert. An die Stadt Königstein grenzen die Städte bzw. Gemeinden: Rosenthal-Bielatal Pirna Bad Gottleuba-Berggießhübel Kurort Rathen Struppen Bad Schandau Kurort Gohrisch In der Gemeinde befinden sich: 8,0 km Bundesstraße (B172) 5,7 km Staatsstraßen (S 171, S 168, S 169) 10,7 km Kreisstraßen (K 8744, K 8741, K 8734, K 8742, K 8743) 22,6 km Gemeindestraßen 8,0 km DB-Strecke (Dresden - Prag; 2-gleisig) 8,0 km Elbe In den Ortsteilen Königstein, Pfaffendorf, Leupoldishain und Halbestadt ist ein angemessener Grundschutz bezüglich der Löschwasserversorgung vorhanden. Die Löschwasserversorgung wird hauptsächlich über offene Löschwasser-entnahmestellen, sowohl natürliche wie künstliche, sichergestellt. In allen Ortsteilen ist ein Trinkwasserversorgungsnetz vorhanden. Die vorhandenen Hydranten sind als Wirtschaftshydranten des Wasserversorgungsunternehmens ausgelegt und somit nur bedingt (keine Entnahme von 800 l/min; Ausnahmen möglich) für den Löscheinsatz nutzbar. Im Ortsteil Ebenheit ist keine offene Löschwasserentnahmestelle vorhanden. Die Löschwasserentnahme aus dem Hydrantennetz ist nur bedingt und kurzzeitig möglich. Eine ausreichende Löschwasserbereitstellung im Sinne der DVGW 405 ist nicht gegeben. Mit einer angepassten Alarm- und Ausrückeordnung (siehe Anlage) wird versucht, diesen Missstand zu kompensieren. Die Ortslagen Halbestadt und Ebenheit sind durch die Elbe von den Standorten der 3 Ortsfeuerwehren getrennt. Das Gewerbegebiet im Ortsteil Leupoldishain verfügt derzeit über eine unzureichende Löschwasserversorgung seitens der Hydrantenbereitstellung, es existiert jedoch eine Vereinbarung mit der Wismut GmbH über die Nutzung von betrieblichen Hydranten auf dem Gelände der Wismut. Hierbei muss eine Wegstrecke von bis zu 300m errichtet werden, die Löschwasserversorgung ist dann ausreichend. Dies ist jedoch nicht als Dauerlösung anzusehen. 5. Gefährdungspotenzial Der Eintritt von Ereignissen, die den Einsatz der Feuerwehr notwendig machen können, wird von dem in der Gemeinde bestehenden Risiko beeinflusst. Das Risiko eines Ereignisses ist das Produkt aus Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit des Schadens. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist mit einfachen Verfahren nicht darstellbar. Aus diesem Grund sind die Orte der in der Gemeinde stattgefundenen Ereignisse, mindestens der letzten fünf Jahre gemäß der Einsatzstatistik (Anlage 03), auf eine Gemeindekarte übertragen. Damit ist es letztlich möglich, den Erreichungsgrad zu überprüfen. Das Gefährdungspotenzial der Gemeinde ergibt sich aus dem allgemeinen und besonderen Risiko. Das allgemeine Risiko geht von der vorhandenen Wohnbebauung aus und wird durch das Modell "Kritischer Wohnungsbrand, Großbrand beschrieben. Das besondere Risiko ergibt sich aus den Gegebenheiten, die nicht vom allgemeinen Risiko abgedeckt werden

6 5.1 Das allgemeine Risiko Der kritische Wohnungsbrand als Modell für das allgemeine Risiko ist folgendermaßen charakterisiert: - es kommt zu einem Brand im 2. oder 3. Obergeschoss eines mehrgeschossigen Wohnhauses - es besteht die Tendenz, dass sich der Brand weiter ausbreitet - der Treppenraum als erster Rettungsweg ist bereits verraucht - in der Brandwohnung befindet sich noch eine Person - die rechtzeitige Alarmierung der Feuerwehr ist erfolgt Anhand der im Feuerwehreinsatz zu besetzenden notwendigen Funktionen zur Beherrschung des kritischen Wohnungsbrandes und der maximal möglichen Aufenthaltsdauer für Menschen in einem verrauchten Raum ergeben sich die Anforderungen an die Feuerwehr hinsichtlich des Eintreffens an der Einsatzstelle und der Funktionsstärke. Mit der Umsetzung der Schutzziele für den kritischen Wohnungsbrand (vgl. Nummer 6) ist der Grundschutz abgesichert. Da mit der Ausrüstung für den Grundschutz auch die Einsätze zur Technischen Hilfe bei Verkehrsunfällen (Pkw-Unfall/eine eingeklemmte Person) bewältigt werden sollen, ist die Beladung der zeitgleich mit dem Rettungsdienst am Einsatzort eintreffenden Löschfahrzeuge darauf auszurichten. 5.2 Die besonderen Risiken Aus den allgemeinen Angaben der Gemeinde sind die Bereiche zu untersuchen, die mit der Ausrüstung für den Grundschutz nicht abgedeckt sind. Zur Bestimmung besonderer Risiken in der Stadt Königstein werden insbesondere nachfolgende Bereiche untersucht: - Besonderheiten der Bebauung; kulturhistorisch wertvolle Gebäude - soziale Einrichtungen - große Menschenansammlungen - Industrie- und Gewerbeansiedelungen - Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen - Infrastruktur - Land- und Forstwirtschaft - Umwelt Die Untersuchung wird so vorgenommen werden, dass daraus die Zusatzausrüstung für die Feuerwehr abgeleitet werden kann. In der Anlage 04 sind die Ergebnisse der Untersuchung der besonderen Risiken dargestellt. 6. Schutzzielfestlegung Die Schutzziele in der Gefahrenabwehr haben zum Inhalt, zu welchem Zeitpunkt, in welcher Art und Weise und mit welchen von den zur Verfügung stehenden Mitteln eingegriffen werden soll, um den eingetretenen Gefahrensituationen verhältnismäßig zu begegnen. Für den Feuerwehreinsatz sind daher festzulegen: - die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen, - in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke), - in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad)

7 Dabei sind nachfolgende Prioritäten zu berücksichtigen: 1. Menschen retten, 2. Tiere, Sachwerte und Umwelt schützen, 3. die Ausbreitung des Schadens verhindern. Bei der Bemessung der Mindesteinsatzstärke ist deshalb zu beachten, dass mit den zuerst eintreffenden Kräften in jedem Fall die Menschenrettung ermöglicht werden muss. Die Erträglichkeitsgrenze des Menschen für Kohlenmonoxid liegt bei 13 Minuten und die Reanimationsgrenze bei 17 Minuten. Abb. 1 Erträglichkeitsgrenze von CO bis zum Eintreten des Todes CO Summenkurve [min*%] CO [%] 15 1,5 10 1,0 Reanimationsgrenze CO Gehalt im Brandraum Kohlenmonoxid- Summenkurve Erträglichkeitsgrenze 5 0,5 Eingriffszeit der Feuerwehr 0 0 0,1 0, Zeit [min] (Brandbeginn T=0) Quelle: ORBIT-Studie Kapitel Bild 915: CO-Konzentration, Erträglichkeitsgrenze und Reanimationsgrenze in Abhängigkeit der Verbrennungsdauer Neben der Erträglichkeits- und Reanimationsgrenze beim Brandeinsatz ist zur Bewältigung der technischen Hilfe bei Rettungsdiensteinsätzen das Eintreffen der ersten Feuerwehrkräfte zeitgleich mit dem Rettungsdienst zu gewährleisten (vgl. 16 SächsBRKG). Unter Anrechnung der Zeit vom Brandausbruch bis zur Meldung des Brandes an die Leitstelle und der Dispositionszeit des Einsatzes in der Leitstelle verbleiben der Feuerwehr für das Ausrücken und die Fahrt zur Einsatzstelle somit neun Minuten. Zur Absicherung der Tätigkeiten an der Einsatzstelle sollen zuerst eine Löschgruppe (1:8) und nach weiteren fünf Minuten weitere sechs Einsatzkräfte (1:5) eintreffen. Nach der Beurteilung der besonderen Risiken kann eine höhere Anzahl Einsatzkräfte notwendig sein. Abb. 2 Zeitlicher Verlauf zum Mindesteinsatzstärke 9 Funktionen + 6 Funktionen 0,5 min 9 min 5 min Zeit 0 min 3,5 min 4 min 13 min 18 min Brand- Beginn Alarmierung Eintreffen 15 Funktionen Ausbruch Notruf- 9 Funktionen verfugbar abfrage - 7 -

8 Für die Technische Hilfe ist in der Beladung dieser zuerst eintreffenden Fahrzeuge (mit in Summe 15 Funktionen) die Ausstattung mit hydraulischem Rettungsgerät und für eine Einsatzstellenbeleuchtung vorzusehen. Nach den Empfehlungen des Freistaates Sachsen sollen oben genannte Kriterien hinsichtlich des Erreichungsgrades 90% der Einsätze im Gemeindegebiet erreicht werden. Sinkt der Erreichungsgrad unter 80%, kann nicht mehr von einer leistungsfähigen Feuerwehr nach 6 SächsBRKG ausgegangen werden. Bei der Betrachtung des Erreichungsgrades werden jedoch nur bemessungsrelevante Schadensereignisse herangezogen, die die Prioritäten des Feuerwehreinsatzes widerspiegeln. Zum Beispiel Brände auf Mülldeponien oder Papiersammelbehälter im Freien sowie die Beseitigung von Ölspuren im Gemeindegebiet werden nicht berücksichtigt werden. Mit oben festgelegten Schutzzielen und der unter Pkt. 7.2 beschriebenen Grundausstattung sind die Schadensereignisse, die sich aus dem allgemeinen Risiko entwickeln können, abgedeckt. Mit der aus den besonderen Risiken zu ermittelnden Zusatzausrüstung (z.b. Drehleiter, Gerätewagen-Gefahrgut, Mehrzweckboot, sonst. Anhänger, Löschmittelreserven) sollen die wesentlichsten Schadensereignisse abgedeckt werden. Dabei ist davon auszugehen, dass nicht für jedes der Einzelrisiken (z. B. einzelne Wohnhäuser über drei Geschosse) oder für jedes Ereignis mit geringer Eintrittswahrscheinlichkeit (z. B. Absturz Passagierflugzeug oder Brand mehrerer Kesselwagen) in der Stadt Königstein die hierfür notwendige Ausrüstung vorgehalten werden kann. Solche Schadensereignisse sind nur bedingt bzw. erst nach Hinzuziehung von Kräften und Mitteln aus anderen Gemeinden in einem bestimmten Maße beherrschbar bzw. in ihren Auswirkungen zu begrenzen. Die Erstmaßnahmen sind jedoch auch bei diesen Schadensereignissen von der Feuerwehr der Stadt Königstein einzuleiten. Dafür sind Ausrüstungen vorzuhalten, z. B. Brandfluchthauben, Gullydichtkissen, Lüfter. 7. Erforderliche Grund- und Zusatzausstattung der Feuerwehr und personelle Anforderungen (SOLL- Struktur) 7.1 Ermittlung der erforderlichen Standorte an Feuerwehrhäusern Zur Bestimmung der erforderlichen Standorte wurden die vorhandenen Standorte der Feuerwehrhäuser mit den dazugehörenden Einsatzbereichen und das Einsatzgeschehen auf eine Karte der Stadt Königstein eingezeichnet. (Anlage 08). Die Größe der Einsatzbereiche ergibt sich aus der zur Verfügung stehenden Fahrtzeit der Feuerwehr zur Einsatzstelle. Unter Anrechnung der üblichen Ausrückezeiten der Freiwilligen Feuerwehren stehen den ersten Kräften (1:8) der Freiwilligen Feuerwehren vier Minuten Fahrzeit zum Erreichen der Einsatzstelle zur Verfügung. Die darüber hinaus erforderlichen sechs Einsatzkräfte müssen nach weiteren fünf Minuten Fahrtzeit an der Einsatzstelle eintreffen. (Vgl. Pkt. 6) Zur Ermittlung der 4min-Einsatzbereiche wurden Messfahrten mit Löschfahrzeugen durchgeführt. Die Ergebnisse sind in Anlage 07 protokolliert. Die erforderliche Anzahl der Standorte von Feuerwehrhäusern ergibt sich bei der geringsten Überschneidung der Einsatzbereiche im Gemeindegebiet. Mit den Standorten Königstein, Bielatalstraße 69; Pfaffendorf, Pfaffendorfer Straße 33; Leupoldishain, Dorfstraße nähe Feuerlöschteich ist das bebaute Gemeindegebiet mit Ausnahme des rechtselbischen Gebietes (Ebenheit, Halbestadt) im Wesentlichen abgedeckt. Für die Ortslagen Ebenheit und Halbestadt ist die Inanspruchnahme von Feuerwehren der Stadt Bad Schandau notwendig. Die nächstgelegenen Standorte mit einem Löschfahrzeug sind die Ortsfeuerwehren Waltersdorf bzw. Porschdorf für die Ortslage Ebenheit, sowie die Ortsfeuerwehr Prossen für die Ortslage Halbestadt. Um den Erreichungsgrad sicherzustellen, besteht eine Hilfeleistungsvereinbarung mit der Stadt Bad Schandau. Insgesamt ergibt sich somit ein Erreichungsgrad von >80% für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Königstein

9 7.2 Ermittlung der Grundausstattung in den Einsatzbereichen der erforderlichen Standorte Die Grundausstattung im Einsatzbereich Pfaffendorf besteht aus einem KLF. Die Grundausstattung im Einsatzbereich Leupoldishain besteht aus einem StLF 10/6. Die vorhandene Bebauung im Einsatzbereich des Standortes Königstein macht außerhalb der bestehenden Fahrzeugnorm zusätzlich kleinere Fahrzeuge erforderlich (siehe Anlage 4). Unter Beachtung o. g. Rahmenbestimmungen ergibt sich folgende Grundausstattung für die Ortswehr Königstein: einem TLF 20/40 einem HLF 20 einem KLF einem MTW einem ELW1 Das TLF 20/40 sichert die Löschwasserversorgung in einem Großteil des Stadt- und Gemeindegebietes und der umliegenden, zur Gemarkung gehörenden, Waldflächen für den Erstangriff ab. Des Weiteren ist es in überörtliche Feuerwehreinsatzpläne sowie in Alarm- und Ausrückeordnungen (Bad Schandau, Berggießhübel, Rosenthal-Bielatal, Gohrisch, Struppen, Rathen) integriert und somit als Grundausstattung zu betrachten. Das derzeit vorhandene und durch das HLF 20 zu ersetzende LF 16-TS ist ebenso in die Alarmund Ausrückeordnungen Rosenthal-Bielatal, Gohrisch, Struppen, Rathen und Bad Schandau, sowie in den ABC-Bekämpfungszug Pirna des LK Sächsische Schweiz-Osterzgebirge integriert. Um die steigenden Anforderungen, wie in Anlage 4 beschrieben, zu bewältigen, ist der Ersatz des LF 16-TS durch ein HLF 20 zwingend notwendig. Das Fahrzeug muss den Anforderungen zur Hilfeleistung bei Bahnunfällen, bei Hilfeleistungen im Straßenverkehr sowie in der Brandbekämpfung genügen. Die dazu erforderliche Beladung ist nur im normativen Rahmen eines HLF 20 zu verlasten. Hierzu gehören insbesondere: 3-teilige Schiebleiter (Bebauung in der Ortslage und den Nachbargemeinden) 2 fahrbare Schlauchhaspeln (topographische Gegebenheit und Erhöhung des taktischen Einsatzwertes) Wärmebildkamera Maschinelle Zugeinrichtung (zunehmende Umwelteinflüsse und daraus resultierendes Einsatzaufkommen lt. Anlage 08, sowie topographische Gegebenheiten) Greifzug (aufgrund topographischer Gegebenheiten) Rettungsplattform (Eisenbahn und zunehmender Schwerverkehr auf der Straße) Schienenrollwagen (Rettungssatz Bahn, aufgrund des schwerzugängigen Bahnkörpers im Stadtgebiet und im oberen Elbtal) Geräte für Erstmaßnahmen Umweltschutz Beladung Wasserschaden inkl. Nasssauger Komplette Beladung des VRW (nach Beschaffung Umrüstung des VRW zum KLF) Mit Umrüstung des VRW zum KLF geht eine wesentliche Verkürzung der Ausrückezeit einher. Das gilt für die kritischen Schwerpunktobjekte Festung Königstein, Elbhäuserweg, Pfaffenberg, Pladerberg mit Siedlung und weitere (siehe Anlage 04). 7.3 Ermittlung der zusätzlichen Ausrüstung der Standorte nach den besonderen Risiken Für die einzelnen in Nummer 5.2 (vgl. Anlage 04) ermittelten besonderen Risiken in der Gemeinde ist zunächst die zusätzliche Ausstattung zu bestimmen. In der Folge werden die einzeln besonderen Risiken und die dafür ermittelte zusätzliche Ausstattung unter Beachtung von rechtlichen und einsatztaktische Vorgaben (Feuerwehrdienstvorschriften), der Eintrittswahrscheinlichkeit und aus dem bisherigen Einsatzgeschehen bekannte Paralleleinsätze untersucht und die Zusatzausrüstung der einzelnen Standorte festgestellt. Die derzeitige Ausrüstung erlaubt keine wirkungsvolle Hilfeleistung im Bereich der Bahn (unzugängliches Gelände). Der steigende Elbetourismus sowie der Personen- und Güterverkehr erfordert die Beschaffung eines Mehrzweckbootes, welches auch zur Bewältigung von größeren Hochwasserlagen notwendig ist. Aufgrund der baulichen Gegebenheiten auf der Festung Königstein ist ein Logistik-Anhänger (FwA-Log.) zur Sicherung des Material- und Gerätetransportes unabdingbar. Nach dieser Betrachtung ergibt sich die lt. Anlage 05 aufgestellte Zusatzausstattung bzw. Ausrüstung

10 7.4 Festlegung der notwendigen Personalstruktur Aus der Grund- und Zusatzausstattung ergeben sich die Mindeststärke der aktiven Angehörigen der Feuerwehr und die Anforderungen an deren Ausbildung. Entsprechend der Anzahl der Sitzplätze in den Feuerwehrfahrzeugen ist die doppelte Anzahl an Einsatzkräften vorzuhalten (SächsFwVO 2). Neben den in Anlage 05 gelisteten Funktionsstellen sind (innerhalb der Mindeststärke) in den Ortswehren neue Kameraden zu gewinnen und auszubilden. Bei dann erreichter Mindeststärke ist auf die notwendige Ausbildung zu achten. Das Gleiche gilt für die Besetzung der Wehrleitung. 8. Vergleich, Bewertung und Zusammenfassung 8.1 Ausstattung Die Ausstattung der Feuerwehr der Stadt Königstein ist nach den verfügbaren finanziellen Mitteln weiter zu führen. Für den Standort Königstein ist die Beschaffung eines HLF20 geplant, welches letztendlich durch den Standorttausch mit dem LF16-TS das TLF16/25 des Baujahres 1987 vorübergehend ersetzt. Aufgrund des steigenden Elbetourismus sowie des Personen- und Güterverkehres ergibt sich die Notwendigkeit der Beschaffung eines Mehrzweckbootes. Die Hilfsfristen sind mit den bereits vorhandenen MZB aus Bad Schandau und Wehlen nicht zu halten. Der Investitionsplan dazu befindet sich in der Anlage 11. Den in den besonderen Risiken aufgeführten Gebäuden mit Rettungshöhen über 8m wird durch die sofortige Alarmierung der nächstgelegenen Drehleitern Rechnung getragen. Die automatisierte Sirenenalarmierung als Bevölkerungswarnung ist einzig im Ortsteil Pfaffendorf sichergestellt. Der Sirenenstandort Leupoldishain ist zwingend zu planen und umzusetzen. Die Sirene im Ortsteil Königstein ist mit einem Fernwirkempfänger auszustatten. Funkmeldeempfänger sind derzeit ausreichend vorhanden, Ersatz ist einzuplanen. (siehe Anlage 05) Die Löschwasserversorgung im Ortsteil Ebenheit ist durch die Errichtung einer ganzjährig nutzbaren Löschwasserentnahmestelle sicher zustellen. Dabei ist zu beachten, dass die max. Entfernung zwischen vorhandener Bebauung und Löschwasserentnahmestelle 300m nicht überschreiten darf. (in Anlehnung an DVGW 405) Die Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung nach DIN EN 469 ist auf dem Stand der Zeit. In den laufenden Haushaltsplänen sind bzw. werden die Beschaffung und Ersatzbeschaffung aufgenommen. 8.2 Personal Zur Absicherung der Tageseinsatzbereitschaft ist weiterhin bei Einstellungen (m/w) in der Stadtverwaltung sowie der städtischen Tochtergesellschaft die Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr anzustreben. Die existierende Jugendfeuerwehr ist mit allen verfügbaren Mitteln zu fördern und zu unterstützen. Sie bildet die Grundlage für den personell gesicherten Brandschutz der Zukunft. In allen Ortfeuerwehren sind, wie unter 7.4 bereits beschrieben, Kameraden zu gewinnen und auszubilden Organisation Da die Ortsfeuerwehren in der Regel zusammenarbeiten, wird mindestens jeder 4. Dienst gemeinsam durchgeführt. Jeder Kamerad kennt die Beladung und Ausrüstung der anderen Ortswehren. Sie können sich gegenseitig ersetzen. Die Struktur der Wehrleitung ist aufgebaut und alle Funktionen sind besetzt

11 Allgemeine Angaben zur Stadt Anlage 1 (zu Nummer 4) Orts-/Stadtteil Fläche (in qkm) Einwohner per Besonderheiten Einwohnerdichte (in Einw./qkm) Pendlerbewegungen OT Königstein, inkl. geteilt durch die 13, Halbestadt/ Ebenheit Elbe 126,81 OT Pfaffendorf 4, ,74 OT Leupoldishain 8, ,45 Einpendlergebiet Gesamt/Durchschnitt 26, ,74 Sonstige Daten: Max. Ausdehnung Ost -West: 8,0 km Max. Ausdehnung Nord - Süd: 6,5 km Höchste Erhebung: 435 m üb. NN tiefster Punkt: 119 m üb. NN Durchschnittliche Höhe: 277 m üb. NN Höchste Bebauung: Pfaffenstein 435 m üb. NN Niedrigste Bebauung: Reißiger Pl. 119 m üb. NN Stadtzentrum: 119 m üb. NN Zu beachtende Entfernungs-/Zeitangaben bzgl. überörtlicher Hilfe Pirna Leupoldishain 8 km, 10 min Pirna Königstein 10 km, 15 min Pirna Pfaffendorf 13 km, 30 min Bad Schandau Pfaffendorf 7 km, 10 min Bad Schandau Königstein 6 km, 10 min Bad Schandau Leupoldishain 11 km, 15 min Sonstiges In den Ausflugsgebieten z.t. sehr schwer zugängliches und befahrbares Gelände

12 Flächennutzungen Anlage 2 (zu Nummer 4) Stadt bebaute Flächen Verkehrsflächen Grünflächen Landwirtschaftl. Flächen Wasserflächen Waldflächen Besonderheiten Königstein 125,94 ha 66,97 ha 148,00 ha 562,66 ha 95,80 ha 1693,89 ha keine Gesamt 125,94 ha 66,97 ha 148,00 ha 562,66 ha 95,80 ha 1693,89 ha keine

13 Einsatzstatistik Anlage 3 (zu Nummer 5) Einsatzanlässe Einsatzgeschehen in letzten 5 Jahren Summe Brände/Explosionen Katastropheneinsätze Technische Hilfeleistungen Fehlalarmierungen Sonstiges Summe In dieser Statistik sind enthalten: 2007: 9 überörtliche Einsätze 2008: 12 überörtliche Einsätze 2009: 18 überörtliche Einsätze 2010: 8 überörtliche Einsätze 2011: 14 überörtliche Einsätze

14 Besondere Risiken und notwendige Ausrüstung Anlage 4 (zu Nummer 5.2) Bezeichnung Nähere Angaben Grundausstattung zusätzliche Ausrüstung Bebauung; kulturhistorisch wertvolle Gebäude Gebäude mit Rettungshöhe Ortsteil Königstein über 8m - Papierfabrik Louisenthal GmbH, Bielatalstraße 91 93, Königstein - Wohnbebauung Mittelweg - Wohnbebauung Bahnhofstraße - Wohnbebauung Goethestraße - Wohnbebauung Pirnaer Straße - Wohnbebauung Dresdner Straße - Wohnbebauung Bielatalstraße - Wohnbebauung Reißiger Platz - Wohnbebauung Heideberg - Wohnbebauung Gohrischer Straße - Wohnbebauung Schandauer Straße - Wohnbebauung Cunnersdorfer Straße - Wohnbebauung Pladerberg - Wohnbebauung Kapellenweg MTW gemäß AAO Anlage 12.7 Papierfabrik Königstein Ortsteil Leupoldishain - WISMUT GmbH Sanierungsbetrieb Königsteiner Str.45, Königstein Verwaltungsgebäude, fünfgeschossig, Gesamthöhe der Gebäude ca. 15,00 m - Wohnbebauung Königsteiner Straße Leupoldishain - Wohnbebauung Dorfstraße Leupoldishain Gemäß AAO Anlage 12.5 Leupoldishain

15 Ortsteil Pfaffendorf - Wohnbebauung Pfaffendorfer Straße Gemäß AAO Anlage 12.6 Pfaffendorf Hochhäuser Keine keine Keine Abgelegene Bebauung - Bebauung der Festung Königstein Entfernung zum Feuerwehrhaus: ca m Mehrere Gebäude mit unterschiedlicher Nutzung (Gastronomie, Museen, Ausstellungen) Löschwasserversorgung: ist ausreichend vorhanden - Zufahrt nur mit KFZ bis max. 4t zgg, max. Abmessung vergleichbar VW T5, langer Radstand möglich - Wohnbebauung unterhalb der Festung -> Gesamtgebiet Am Königstein -> Palmschänke, Am Latz 2D, Zufahrt nur mit KFZ bis max. 4t zgg, Löschwasserversorgung völlig unzureichend Ortsteil Pfaffendorf - Bebauung auf dem Fels Pfaffenstein (Gaststätte) Entfernung zur FF Pfaffendorf ca m Nutzung : Gastronomische Einrichtung Löschwasserversorgung ist vollkommen unzureichend, Zugang nur zu Fuß möglich, keine direkte Anfahrt mögl. - Bebauung unterhalb des Pfaffensteins MTW Gemäß AAO Anlage 12.2 Festung Königstein Königstein sowie nach Lage Bergwacht oder Höhenrettung Heidenau Gemäß AAO Anlage 12.6 Pfaffendorf sowie nach Lage Bergwacht oder Höhenrettung Heidenau (nur für Fels Pfaffenstein)

16 Abgelegene Bebauung Ortslage Ebenheit - Gesamte Bebauung ist vom Standort GH Königstein abgelegen, Löschwasserversorgung völlig unzureichend Ortslage Halbestadt - Gesamte Bebauung ist vom Standort GH Königstein abgelegen, Zufahrt bei Hochwasser der Elbe nur über Waltersdorf mit anschließender Walddurchfahrt möglich, muss regelmäßig frei geschnitten werden Gemäß AAO Anlage 12.4 Ebenheit Gemäß AAO Anlage 12.3 Halbestadt Ortsteil Königstein - Gebäude des Elbhäuserweges Zufahrt nur mit KFZ bis max. 2,8t zgg, maximale Fahrzeugbreite ähnlich VW T5 - Bebauung Pfaffenberg ab Nr. 4 bis Ende, einschließlich Quellweg, Zufahrt nur mit KFZ bis max. 3,5t zgg, maximale Fahrzeugbreite ähnlich VW T5 Königstein Abgelegene Bebauung - Bebauung Drei-Rutenweg Zufahrt durch Waldgebiet muss regelmäßig frei geschnitten werden, nur für geländegängige KFZ im Winter keine direkte Zufahrt, Löschwasserversorgung muss von Biela zugeführt werden. Ortsteil Leupoldishain - Lantzschweg Nr Nikolsdorfer Berg 12 - Kiefernleithe Im Winter keine Zufahrt für Löschfahrzeuge Gemäß AAO Anlage 12.5 Leupoldishain

17 - Maschinenstation Königstein Breite Heide 3, Königstein Sachsenforst Schlösser, Gutshöfe Keine keine Keine Kirchen, Kapellen, Klöster - Evangelische Stadtkirche Goethestraße Königstein Größe: ca. 600 Personen - Katholische Kirche Bielatalstraße 36, Königstein Größe: ca 300 Personen - Katholisch Apostolische Gemeinde Cunnersdorfer Str. 11, Königstein Größe : ca. 300 Personen - Friedhofskapelle Goethestraße, Königstein Größe: ca. 100 Personen MTW Königstein Museen, Galerien, Bibliotheken, Archive - Archivräume der Stadtverwaltung Königstein Schandauer Str. 25, Königstein - Bibliothek Haus des Gastes Schreiberberg 2, Königstein MTW Königstein - Ausstellungsfläche: Museen und Galerien auf der Festung Königstein Zufahrt bis max. 4t zgg, Fahrzeug ähnlich VW T5 Gemäß AAO Anlage 12.2 Festung Königstein

18 Soziale Einrichtungen Kinderkrippen, Kindergärten Horte - Kindertagesstätte Wichtelhaus Bielatalstr.112, Königstein Kapazität: zur Zeit 70 Kinder Träger: ASB OV Königstein/Pirna Bielatalstr. 24, Königstein MTW Königstein - Hort Königstein Pirnaer Str. 31, Königstein Kapazität : zur Zeit 20 Kinder Träger: ASB OV Königstein/Pirna Bielatalstr. 24, Königstein - Kinderhaus Königstein Bielatalstraße 20, Königstein Träger: JugendLand Schulen Grundschule Königstein Anschrift : Schreiberberg 1, Königstein Schulleiter: Frau Michlenz Kapazität: zur Zeit 84 Schüler Sächlicher Schulträger: Stadt Königstein MTW Königstein Mittelschule Königstein Anschrift : Mühlgasse 1, Königstein Schulleiter: Herr Müller Kapazität: zur Zeit 288 Schüler Sächlicher Schulträger: Stadt Königstein Krankenhäuser, Kurkliniken Keine keine keine

19 Altenheime, Pflegeeinrichtungen, Behindertenheime Wohnheime - Seniorenwohnanlage Goethestraße 21, Königstein Kapazität: 16 WE, gesamt 32 Personen Anzahl nicht gehfähiger Patienten: bis zu 5 Pers. Große Menschenansammlungen Theater, Kinos - Naturbühne Leupoldishain Ortsteil Leupoldishain (Nikolsdorf) Königstein Kapazität: ca. 150 Personen Träger: Sachsenforst Neustadt Diskotheken, Bars, Cafés - Cafe Zimmermann, Dresdner Str.3, Königstein Kapazität : keine Betten, 50 Gaststättenplätze, 80 Außenplätze - Mocca Milch Eisbar, Dresdner Str.1, Königstein Kapazität : keine Betten, ca. 48 Gaststättenplätze MTW MTW MTW Königstein Gemäß AAO Anlage 12.5 Leupoldishain Königstein Versammlungssäle - Eisdiele Nr. 1 Bielatalstraße 1, Königstein Kapazität: ca. 20 Gaststättenplätze, ca. 10 Außenplätze Ortsteil Königstein - Begegnungszentrum Altes Kino Königstein Goethestraße 14, Königstein Kapazität: ca. 150 Personen Träger: Königsteiner Lichtspiele e.v. - Speisesaal der Papierfabrik Bielatalstraße 91 93, Königstein Besucherkapazität : 150 Personen MTW Königstein Gemäß AAO Anlage 12.7 Papierfabrik

20 Ortsteil Leupoldishain - Gemeindezentrum Leupoldishain Dorfstraße 6, Königstein Besucherkapazität: ca. 50 Personen Gemäß AAO Anlage 12.5 Leupoldishain - Speisesaal der Wismut GmbH Sanierungsbetrieb Königsteiner Str. 45, Königstein Besucherkapazität: ca. 200 Personen Kantine ist öffentlich, nicht nur für MA Wismut GmbH Ortsteil Halbestadt - Familienoase Königstein Halbestadt 13, Königstein Besucherkapazität: Personen Gemäß AAO Anlage 12.3 Halbestadt Industrie und Gewerbe Produktionsstätten Ortsteil Königstein - Papierfabrik Louisenthal GmbH Bielatalstraße 91 93, Königstein Hauptprodukte: Wertpapier Betriebsfläche: m² Mitarbeiteranzahl: 314 Personen 3 Papiermaschinen, 2 davon 24h i.b., stark verschachtelte Bebauung - TL Tischler GmbH Kleiner Weg 1 Hauptprodukte: Tür-/ Fensterbau mit Farbgebung Mitarbeiteranzahl: 11 MTW Gemäß AAO Anlage 12.7 Papierfabrik Königstein

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