1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden."

Transkript

1 TOP 6 Schenk-Konrad-Halle Anpassung der Gebühren 1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden. 2. Sachverhalt: Anlässlich der Haushaltsberatungen wurde auch angeregt, die Gebühren für die Benutzung der Schenk-Konrad-Halle um 10% anzuheben. Derzeit werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt: Veranstaltungen mit Bewirtung Grundgebühr ohne Tanz- und Faschingsveranstaltungen 180,00 235,00 Grundgebühr für Tanz - und Faschingsveranstaltungen 335,00 435,00 Grundgebühr bei Hochzeiten 150,00 305,00 Foyer 100,00 150,00 Veranstaltungen ohne Bewirtung Grundgebühr SKH 130,00 170,00 Grundgebühr Foyer 75,00 100,00 Wie stellt sich die Auslastung der Schenk-Konrad-Halle in den letzten Jahren dar? Veranstaltungen, davon 9 Hochzeiten Veranstaltungen, davon 6 Hochzeiten Veranstaltungen, davon 11 Hochzeiten Veranstaltungen, davon 12 Hochzeiten In den letzten Jahren wurden beim Betrieb der Schenk-Konrad-Halle nicht unerhebliche Fehlbeträge erwirtschaftet (siehe beiliegender Auszug aus dem HH)

2 Man muss sich im Klaren sein, dass eine Erhöhung der Gebühren um 10% dieses Defizit natürlich nicht ausgleicht. Bei ca. 40 Veranstaltungen pro Jahr sind ungefähr ein Drittel auswärtige Antragsteller. In einigen Nachbargemeinden wird die Festhalle nur noch der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Dies ist ein Punkt, der durchaus auch in unserer Gemeinde zu diskutieren ist. Dem jeweiligen Veranstalter wird die Nutzungsgebühr für die Halle zzgl. des verbrauchten Stroms in Rechnung gestellt z.b. beim Schalmeienball 335,00. Bei diesem Ball musste die Gemeinde für die Reinigung 16 Stunden (Std.-Satz 8,50 ), sowie für den Hausmeister ebenfalls 16 Stunden (Std.- Satz 15,00 ) vergüten. Allein diese Kosten überschreiten die Einnahmen für die Nutzung der SKH. Zukünftig sollten die Kosten für die Reinigung sowie für den Hausmeister spitz abgerechnet werden. In der Heizperiode sind Heizungskosten in Höhe von 100,00 pro Veranstaltung in Rechnung zu stellen. Die anfallenden Stromkosten werden wie bisher nach Verbrauch abgerechnet. Für auswärtige Veranstaltungen jeglicher Art sollten die Gebühren deutlich (50%?) erhöht werden. Bei der Durchführung von Hochzeiten auswärtiger Personen könnte man auch festlegen, dass die Bewirtschaftung über die Gaststätte zur Mühle erfolgen muss. Dies wäre zum Einen ein Entgegenkommen an den Pächter, zum Anderen wird durch zusätzliche Einnahmen des Pächters auch der Betrieb der Gaststätte gesichert. Diese Gesichtspunkte sollten in der Sitzung ebenfalls diskutiert werden. In der Gemeinde Berg wird die Halle an private auswärtige Veranstalter nicht vermietet nur an auswärtige Vereine. Die örtlichen Vereine bezahlen für die Halle 300,00, private Personen 450,00 - jeweils zzgl. Reinigungskosten (Reinigungsfirma), Hausmeisterkosten (20,00 /Std.) und eine Pauschale von 100,00 für Strom, Wasser usw. In Baienfurt wird für die Halle 125,00 für Einheimische verlangt. Auswärtige bezahlen das Doppelte. Für die Reinigung sind 175,00 zu bezahlen, für den Hausmeister 7,00 /Std. Bei einer Besprechung mit GR Boenke sowie GR Kreutle am 20. Mai 2010 wurde ebenfalls dieses Thema angesprochen. Man könnte es sich vorstellen, dass für Baindter Vereine keine Nutzungsgebühr verlangt wird dafür aber die Nebenkosten spitz abgerechnet werden. Der Vorteil liegt darin, dass man die Nebenkosten zu einem großen Teil selbst bestimmen kann.

3 Auswärtige Veranstalter haben eine Grundgebühr zzgl. Nebenkosten zu tragen falls dieser Personenkreis nicht generell ausgeschlossen werden soll.

4 3. Beschlussvorschlag: a.) Gebühren bei der Benutzung der SKH Grundgebühr bei Vereinsveranstaltungen 0,00 350,00 ohne Tanz und Faschingsveranstaltungen Grundgebühr bei Vereinsveranstaltungen 0,00 entfällt für Tanz und Faschingsveranstaltungen Grundgebühr bei Hochzeiten oder sonstigen 150,00 500,00 privaten Veranstaltungen Foyer 100,00 250,00 b.) c.) Neben der jeweiligen Grundgebühr werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters sowie der Stromverbrauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 berechnet. Die Schenk-Konrad-Halle wird für auswärtige Veranstalter nicht vermietet. Falls eine Vermietung an auswärtige Veranstalter weiterhin möglich ist, hat die Bewirtung über den Pächter der Gaststätte zur Mühle zu erfolgen. alternativ Man muss sich, so GR Boenke, im Klaren sein, dass für die Vereine die Nutzung der Halle in den meisten Fällen kostspieliger wird obwohl die Grundgebühr abgeschafft wird. Obwohl die Nebenkosten zukünftig spitz abgerechnet werden, hält er dies für eine gerechtere Lösung. GR Bayer spricht sich dafür aus, bei der Heizkostenpauschale zu differenzieren. Bei der Nutzung der Schenk-Konrad-Halle sollte sie 100, für das Foyer 50 betragen.

5 Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: a.) Gebühren bei der Benutzung der SKH Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen 0,00 350,00 ohne Tanz und Faschingsveranstaltungen Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen 0,00 entfällt für Tanz und Faschingsveranstaltungen Pauschale Fixkosten bei Hochzeiten oder 150,00 500,00 sonstigen privaten Veranstaltungen Foyer 100,00 250,00 b.) Neben der jeweiligen pauschalen Fixkosten werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters sowie der Stromverbrauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 für die SKH sowie 50,00 für das Foyer berechnet.

Entgeltordnung für die Geislinger Sport- und Festhallen sowie Gymnastikräume 5/1

Entgeltordnung für die Geislinger Sport- und Festhallen sowie Gymnastikräume 5/1 Entgeltordnung für die Geislinger Sport- und Festhallen sowie Gymnastikräume vom 23.04.1997, geändert am 24. Oktober 2001, 18. Februar 2004, 24. November 2004, 20. Juli 2005 und 25.09.2013 (Anmietung)

Mehr

Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten

Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten Stadt Möckmühl Kreis Heilbronn Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 folgende

Mehr

Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom )

Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom ) Anlage 2 zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen in Mallersdorf-Pfaffenberg (In der Fassung vom 01.01.2018) Tarif 1 a): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird.

Mehr

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19.

Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Entgeltordnung. über die Höhe des Entgeltes der. Gemeinschaftshalle. in der. Fassung. vom. 19. Gemeinde Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Entgeltordnung über die Höhe des Entgeltes der Gemeinschaftshalle in der Fassung vom 19. Juli 2005 1 In seiner Sitzung am 05.11.2002 hat der GR nachfolgende Entgeltordnung

Mehr

Gebührenordnung. für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach. 1 Erhebungsgrundsatz

Gebührenordnung. für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach. 1 Erhebungsgrundsatz Gebührenordnung für die Benutzung von öffentlichen Räumlichkeiten der Stadt Erbach 1 Erhebungsgrundsatz (1) Für die Nutzung von öffentlichen Räumen erhebt die Stadt Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung.

Mehr

Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm

Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm STADT NIEDER-OLM Gebührenordnung für die Vermietung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm 1 Mietgegenstand (1) = 591 Plätze (Bankettbestuhlung) (die komplette Festhalle inkl. dem Jean-Metten-Zimmer kann

Mehr

Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen

Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen Erhebung von Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen - Benutzungsgebührenordnung - - in der Fassung vom 04. März 2005 - Inhaltsverzeichnis I. Neue Sporthalle...1 II. Erich-Fischer-Halle (EFH)...2

Mehr

Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle

Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle Der Gemeinderat der Gemeinde Kupferzell hat am 11. Dezember 2007 die folgende Entgeltordnung für die Carl-Julius-Weber-Halle in Kupferzell beschlossen: 1

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze (gültig ab dem )

Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze (gültig ab dem ) Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen hat in der Sitzung am 03.06.2014 folgende Gebührenordnung beschlossen: Gebührenordnung für die Benutzung der städtischen Hallen (Festhalle/ Sporthalle) und Sportplätze

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- für die Stadthalle Rechtsgrundlagen: Satzungsbeschluss des Gemeinderats vom 19.12.2001 veröffentlicht im Amtsblatt am 10.01.2002 in Kraft getreten am 15.01.2002 Änderungsbeschluss

Mehr

Gemeinde Bodelshausen AZ: :01 - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1

Gemeinde Bodelshausen AZ: :01 - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 - Landkreis Tübingen - Ortsrechtssammlung Seite 1 Anlage 1 zur Entgeltordnung für die Benutzung des FORUM, der Krebsbachhalle, der Schulturnhalle und des Gymnastikraums der Gemeinde Bodelshausen vom 12.04.2005

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Turn- und Festhalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Turn- und Festhalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat

Mehr

Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhalle

Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhalle Bekanntmachung der Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhalle Zweiflingen Der Gemeinderat der Gemeinde Zweiflingen hat am 14. Februar 2019 die folgende Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhalle

Mehr

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues

Bereinigte Satzung. der Stadt Bernkastel-Kues Bereinigte Satzung der Stadt Bernkastel-Kues über die Erhebung von Gebühren für die Vermietung der Güterhalle Alter Bahnhof Kues und des Forumsplatzes sowie die Benutzung dieser Einrichtungen (Gebühren-

Mehr

Gemeinde Nordheim Kreis Heilbronn. Aufstellung zur Anpassung von Richtlinien und Regelungen außerhalb von Satzungen an den Euro. vom 19.

Gemeinde Nordheim Kreis Heilbronn. Aufstellung zur Anpassung von Richtlinien und Regelungen außerhalb von Satzungen an den Euro. vom 19. Gemeinde Nordheim Kreis Heilbronn Aufstellung zur Anpassung von Richtlinien und Regelungen außerhalb von Satzungen an den Euro vom 19.0ktober 2001 Aufgrund der Einführung des Euro zum 1. Januar 2002 hat

Mehr

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Sporthalle Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und den 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes von Baden-Württemberg hat der Gemeinderat

Mehr

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Entgeltordnung.

- 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Entgeltordnung. - 1 - LESEFASSUNG (maßgeblich ist allein die jeweils vom Gemeinderat beschlossene Satzung nebst Änderungssatzungen) Gemeinde Öhningen Landkreis Konstanz Entgeltordnung für die Turn- u. Festhallen und gemeindlichen

Mehr

Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee

Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee GEMEINDE NECKARTAILFINGEN BÜRGERMEISTERAMT Az.: 761.12 - DK 1. Fertigung Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee vom 17.09.2013 Inhaltsübersicht 1 Nutzungsentgelt, Miete, Betriebskosten,

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude:

Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude: Gebührenordnung der Stadt Leun für folgende städtische Gebäude: a) Dorfgemeinschaftshaus Bürgerschänke zur grünen Au" im Stadtteil Biskirchen b) Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Bissenberg c) Haus der

Mehr

Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle, Kultur- und Sporthalle u. Sportboden Bürgerhaus Kleingarnstadt u. anderer gemeindlicher Einrichtungen

Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle, Kultur- und Sporthalle u. Sportboden Bürgerhaus Kleingarnstadt u. anderer gemeindlicher Einrichtungen Gebührenverzeichnis der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg für die Überlassung und Benutzung der gemeindlichen Sport- und Mehrzweckhallen, Schwimmbad und Freisportanlage Frankenland Halle, Nebenhalle, Schulturnhalle,

Mehr

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze.

Hierzu wird auf die Jahresrechnung (Rechenschaftsbericht ab S. 43) verwiesen. Hier noch die wichtigsten Zahlen des Jahresabschlusses 2008 in Kürze. T O P 7 Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2008 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Feststellung des Jahresabschlusses 2008 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung

Mehr

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung

Satzungen der Stadt Waldeck Entgeltordnung Stadthallen, BGH und DGH erstellt am Entgeltordnung Entgeltordnung für die Benutzung der Stadthallen, Bürgerhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser und Gemeinderäume der Stadt Waldeck Aufgrund des 5 der allgemeinen Benutzungsbestimmungen (ABB) für die Stadthallen,

Mehr

Turn- und Festhalle "Athleticum" je Feld: 27m x 15m 1215 m²

Turn- und Festhalle Athleticum je Feld: 27m x 15m 1215 m² Anlage zur Entgeltordnung für die Benutzung gemeindeeigener Hallen, Räume, Sport- und Festplätze Entgelttabelle 1.Gemeindehallen "Kochertalmetropole" in Abtsgmünd Turn- und Festhalle "Athleticum" je Feld:

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter

Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter 1. Gebührenordnung 1.1 Die Gemeinde Winterbach erhebt für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. 1.2

Mehr

Gebührensatzung. für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald. G e b ü h r e n s a t z u n g

Gebührensatzung. für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald. G e b ü h r e n s a t z u n g Gebührensatzung für die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser und Grillhütten in der Gemeinde Knüllwald Aufgrund der 5, 19, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993

Mehr

Gemeinde Friolzheim Enzkreis. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim

Gemeinde Friolzheim Enzkreis. Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim Gemeinde Friolzheim Enzkreis Benutzungs- und Gebührenordnung für die Zehntscheune der Gemeinde Friolzheim Der Gemeinderat der Gemeinde Friolzheim hat in seiner Sitzung vom 25. Juli 2011 nachfolgende Benutzungs-

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeindehalle der Gemeinde Schechingen Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Gemeinde Ötisheim Enzkreis. Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012

Gemeinde Ötisheim Enzkreis. Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012 Az. 761.42; 782.61 / Sc Gemeinde Ötisheim Enzkreis Gebührenordnung für die Vermietung und Nutzung von öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Ötisheim Neufassung 2012 Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Otto-Ulmer-Halle der Gemeinde Adelmannsfelden Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) und der 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes

Mehr

Entgeltordnung für die städtischen Hallen (Sport- und Mehrzweckhallen)

Entgeltordnung für die städtischen Hallen (Sport- und Mehrzweckhallen) Entgeltordnung für die städtischen Hallen (Sport- und Mehrzweckhallen) Neufassung ab 01.04.2014 (Beschluss des Gemeinderats vom 19.03.2014) I. Einteilung der Hallen in Klassen Hallen, Gymnastikräume und

Mehr

GEMEINDE WIERNSHEIM ENZKREIS ENTGELTORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER GEMEINDLICHEN HALLEN

GEMEINDE WIERNSHEIM ENZKREIS ENTGELTORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER GEMEINDLICHEN HALLEN GEMEINDE WIERNSHEIM ENZKREIS ENTGELTORDNUNG FÜR DIE BENUTZUNG DER GEMEINDLICHEN HALLEN Der Gemeinderat der Gemeinde Wiernsheim hat am 24.02.1993 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der gemeindlichen

Mehr

14. Februar 2017 Vorlage Nr. 9

14. Februar 2017 Vorlage Nr. 9 STADT GEISINGEN Gemeinderat 14. Februar 2017 Vorlage Nr. 9 TOP 3 - öffentlich Stadthalle Geisingen - Erfahrungsbericht über den Betrieb der Stadthalle in den Jahren 2015 und 2016 - Änderung der Nutzungs-

Mehr

doc Richtlinien für die Benutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm

doc Richtlinien für die Benutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm 28-02-04.doc Richtlinien für die Benutzung der Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm (1) Die Ludwig-Eckes-Festhalle Nieder-Olm ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Nieder- Olm. Sie kann für Veranstaltungen

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren

Mehr

1. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung

1. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung 1. Änderung der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten Regenbogen und dem Schulkindergarten für blinde und sehbehinderte Kinder bzgl. Inklusion

Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten Regenbogen und dem Schulkindergarten für blinde und sehbehinderte Kinder bzgl. Inklusion TOP 2 Kindergartenangelegenheiten (a c) a.) Zusammenarbeit zwischen dem Kindergarten Regenbogen und dem Schulkindergarten für blinde und sehbehinderte Kinder bzgl. Inklusion 1. Zu entscheiden ist: Ob einer

Mehr

Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Niederscheld

Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Niederscheld Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 wurden die Benutzungsentgelte

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen

GEBÜHRENORDNUNG. für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Gemeinde Ottersweier Az.: 564.261 Landkreis Rastatt GEBÜHRENORDNUNG für die Benutzung der gemeindlichen Hallen Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) i. v. m. den 2 und 13 des

Mehr

Gebührenordnung. für die Birkmannsweiler Halle

Gebührenordnung. für die Birkmannsweiler Halle Gebührenordnung für die Birkmannsweiler Halle 1. Gebührenerhebung 1.1 Die Stadt Winnenden erhebt für die Benützung der Birkmannsweiler Halle Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. 1.2 Die Gebühren

Mehr

Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge

Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge Übersicht über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt Steuern, Gebühren, Beiträge 1. Zu entscheiden ist: über die kommunalen Abgaben in der Gemeinde Baindt 2010. 2. Sachverhalt: Im Mittelpunkt der

Mehr

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1

Anlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1 Benutzungsentgeltordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein 1. Gesamter Saal mit Bühne und Foyer - Reihenbestuhlung 1.000 Sitzplätze - Tischbestuhlung 750 Sitzplätze bei 125 Tischen ca. 968 m² 1.1 3.000

Mehr

GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU

GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU 4 0 9, Seite 1 von 6, Ausdruck: 31.01.11 GEBÜHREN- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DIE BÜRGER- UND FEUERWEHRHÄUSER, SOZIALZENTREN UND SPORTHALLEN DER STADT RODGAU Aufgrund der 5, 20, 51 und 93 der Hessischen

Mehr

1. Grundmiete für gemeinnützige Vereinigungen mit Sitz in Rottenburg am Neckar (Vereine, Kirchengemeinden, Schulen)

1. Grundmiete für gemeinnützige Vereinigungen mit Sitz in Rottenburg am Neckar (Vereine, Kirchengemeinden, Schulen) Regelungen für die Überlassung von Sport-/Mehrzweckhallen, Bürgersälen und sonstigen öffentlichen Veranstaltungsräumen der Stadt Rottenburg am Neckar Miet- und Mietnebenkosten (Stand 01.01.2006) Die Stadt

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung)

Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung) Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung) Auf Grund des 4 Abs. 1 Satz

Mehr

Bolay gez. Lechner gez. Bader gez. Striebeck Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FB 4 Bauen, Immobilien

Bolay gez. Lechner gez. Bader gez. Striebeck Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FB 4 Bauen, Immobilien Vorlage 024/2017 Fachbereich 4, Bauen, Immobilien Geschäftszeichen: FB 4/65-3 01.02.2017 Ältestenrat 06.02.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme Verwaltungsausschuss 22.02.2017 öffentlich Kenntnisnahme Thema

Mehr

1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/ /51.22

1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/ /51.22 1 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle 7/51.22 7/51.22 Miet- und Gebührenordnung für die Jahnhalle Anlage 2 zu Abschnitt IV Ziffer 1 der Ordnung für die Jahnhalle in der Fassung vom 26. Juni 1991,

Mehr

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00

1. Mietpreise. ab ,00 53,00 19,00 53,00 39,00 20,00 20,00 19,00 23,00 75,00 88,00 35,00 23,00 19,00 39,00 19,00 12,00 19,00 20,00 153,00 Mietpreistarife für die Anmietung der Bürgerhäuser der Stadt Weiterstadt 1. Mietpreise Für die Anmietung der Bürgerhäuser der Stadt Weiterstadt sind nachstehende Mietpreise zu zahlen: 1.1 Büroerhaus Gräfenhausen

Mehr

Benutzungs- und Tarifordnung für das. Gemeinschaftshaus im Stadtteil Obermelsungen

Benutzungs- und Tarifordnung für das. Gemeinschaftshaus im Stadtteil Obermelsungen Benutzungs- und Tarifordnung für das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Obermelsungen Aufgrund der 5, 20 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 (GVBl. S. 11) in der Fassung vom

Mehr

2. Nachtrag. zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in der Fassung vom 01. Januar 2005

2. Nachtrag. zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde Hosenfeld in der Fassung vom 01. Januar 2005 2. Nachtrag zur Benutzungs- und Tarifordnung für die Bürgerhäuser in der Gemeinde in der Fassung vom 01. Januar 2005 Aufgrund der 19, 20 und 51, Ziff. 10, der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg

Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg - 1 - Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhäuser und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Ortenberg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. S.

Mehr

Entgeltliste für die Überlassung von städtischen Räumen

Entgeltliste für die Überlassung von städtischen Räumen Entgeltliste für die Überlassung von städtischen Räumen vom 17. Dezember 2002 mit Änderungen zuletzt vom 01.03.2011. Für die Überlassung von städtischen Räumen und von beweglichen Gegenständen werden die

Mehr

Gebührenkalkulation für die Benutzung der Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünfte

Gebührenkalkulation für die Benutzung der Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünfte Gebührenkalkulation für die Benutzung der Obdachlosen und Flüchtlingsunterkünfte Flüchtlings und Obdachlosenunterkünfte insgesamt Aufwendungen Gesamt jährlich 1. Kalkulatorische Kosten: Abschreibungen

Mehr

Benutzungsgebührenordnung für die Saline, das Kulturforum der Gemeinde Offenau

Benutzungsgebührenordnung für die Saline, das Kulturforum der Gemeinde Offenau Benutzungsgebührenordnung für die Saline, das Kulturforum der Gemeinde Offenau Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden

Mehr

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19.

Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Entgeltordnung für die Benutzung der öffentlichen Gebäude und Einrichtungen der Gemeinde Althütte vom 19. Juni 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 19. Juni

Mehr

für die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen vom

für die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen vom Entgeltordnung für die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen vom 19.10.2011 Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 folgende Entgeltordnung beschlossen: 1 Anwendungsbereich

Mehr

Benutzungsgebührensatzung

Benutzungsgebührensatzung Benutzungsgebührensatzung für die Überlassung von städtischen Sportanlagen BENUTZUNGSGEBÜHRENSATZUNG für die Überlassung von städtischen Sportanlagen Aufgrund der 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes i.v.

Mehr

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar

Benutzungs- und Gebührenordnung. für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen. der Gemeinde Villmar Benutzungs- und Gebührenordnung für die Benutzung der Bürgerhäuser und Hallen der Gemeinde Villmar Aufgrund der 5, 51 Ziffer 6 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung in der derzeit gültigen Fassung sowie

Mehr

Benutzungs- und Tarifordnung für das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Schwarzenberg

Benutzungs- und Tarifordnung für das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Schwarzenberg Benutzungs- und Tarifordnung für das Gemeinschaftshaus im Stadtteil Schwarzenberg Aufgrund der 5, 20 und 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 (GVBl. I, S. 11) in der Fassung

Mehr

Evangelische Kirchengemeinde Heutingsheim Kirchstrasse 17, Freiberg, Tel

Evangelische Kirchengemeinde Heutingsheim Kirchstrasse 17, Freiberg, Tel Mietvertrag: Evangelische Kirchengemeinde Heutingsheim Kirchstrasse 17, 71691 Freiberg, Tel. 07141-74244 Vereinbarung zwischen der Evang. Kirchengemeinde Heutingsheim in Freiberg am Neckar und Veranstalter

Mehr

MIETSÄTZE FÜR DIE JOSEPH-VON-FRAUNHOFER-HALLE (Stand: ab )

MIETSÄTZE FÜR DIE JOSEPH-VON-FRAUNHOFER-HALLE (Stand: ab ) (Podium 12 x 8 m; 1,40 m hoch) Saal EG (R 1-29) Saal EG abgeteilt (R 1-13) + Galerie (1549 + 274 = 1823) 1549 751 1823 3.200,00 2.000,00 3.800,00 Saalmiete incl. Leihgebühr für Stühle, Be- und Entstuhlung,

Mehr

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze, 1 Bürgermeisteramt Mauer Rhein-Neckar-Kreis Fundort des weltberühmten >Homo heidelbergensis< Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell

Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell Entgeltverzeichnis für die öffentlichen Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Künzell Gemäß 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen

Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen Gemeinde Wüstenrot Landkreis Heilbronn Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen - Burgfriedenhalle - Georg-Kropp-Halle - Gustav-Vogelmann-Haus - Bürgerhaus Maienfels - Bürgerhaus

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 215.213.111 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2016 Nr. 287 ausgegeben am 1. September 2016 Verordnung vom 30. August 2016 über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) Aufgrund

Mehr

2. Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. zum

2. Artikelsatzung. zur Einführung des Euro. zum 2. Artikelsatzung zur Einführung des Euro zum 01.01.2002 1 Präambel Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Altes Schulhaus. Ostalbkreis

Altes Schulhaus. Ostalbkreis Ostalbkreis Gebührenordnung für das Gebäude Altes Schulhaus vom 22. Juni 1998 in der Fassung der Änderrungssatzung vom 19. April 2000 sowie der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten

Mehr

Entgeltordnung. für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen. 1. Entgelterhebung

Entgeltordnung. für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen. 1. Entgelterhebung Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen der Gemeinde Gottmadingen Der Gemeinderat hat am 9. Oktober 2001 sowie am 30. November 2010 folgende Entgeltordnung beschlossen: 1. Entgelterhebung Die

Mehr

5/2. Gebührenordnung für Sportanlagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab AZ: Grundsätzliches.

5/2. Gebührenordnung für Sportanlagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab AZ: Grundsätzliches. Gebührenordnung für Sportanlagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab 01.01.2018 - AZ: 576.10-1 Grundsätzliches (1) Die Sportanlagen der Stadt stehen in erster Linie dem Schulsport und dem organisierten

Mehr

Satzung über die Benutzung. der Lahnblickhalle Altendiez. vom

Satzung über die Benutzung. der Lahnblickhalle Altendiez. vom Satzung über die Benutzung der Lahnblickhalle Altendiez vom 05.08.2014 Aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) in der jeweils gültigen Fassung und der 1,

Mehr

Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Aarbergen - Benutzungsgebührenordnung -

Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Aarbergen - Benutzungsgebührenordnung - Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Aarbergen - Benutzungsgebührenordnung - beschlossen: Anlage I zur Satzung über die Benutzung der Bürger- und

Mehr

Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gebührentarif Oberstufenschulanlage Sproochbrugg

Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gebührentarif Oberstufenschulanlage Sproochbrugg Oberstufenschulgemeinde Sproochbrugg Gestützt auf die Art. 4, 17 und 37 des Betriebs- und Benützungsreglementes erlässt der Schulrat folgenden Gebührentarif Raumgebühren Regelmässige Benützungen (Dauerbelegungen

Mehr

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN

GEMEINDE ERDMANNHAUSEN GEMEINDE ERDMANNHAUSEN Vorlage Nr. 51/2016 öffentlich Aktenzeichen: 815.12 Sitzungstermin: VA/TA am 10.11.2016 Sachbearbeiter: Immel Beschluss: VA/TA GR Tagesordnungspunkt: Änderung der versorgungssatzung

Mehr

2.12. Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS, Musiksaal Lembergschule, Bürgerhaus Mindersbach (Hallengebührenordnung) vom

2.12. Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS, Musiksaal Lembergschule, Bürgerhaus Mindersbach (Hallengebührenordnung) vom Satzung über die Gebührenerhebung für die Benutzung der städtischen Hallen und Veranstaltungsräume sowie der Sporthalle des Kreisberufschulzentrums Bächlen Stadthalle, Sporthallen, Mehrzweckhallen, KUBUS,

Mehr

Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Festplatzes und der markttechnischen Anlagen

Entgeltordnung der Stadt Chemnitz für die Nutzung von Marktflächen, des Festplatzes und der markttechnischen Anlagen Stadt 72.120 Chemnitz Redaktioneller Stand: Oktober 2006 Inhalt I II III IV Geltungsbereich Berechnung des Entgeltes Erhebung des Entgeltes In-Kraft-Treten Anlage: Tarifverzeichnis Der Stadtrat der Stadt

Mehr

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung ENTGELTORDNUNG. für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume

Stadt Vaihingen an der Enz - Ortsrechtsammlung ENTGELTORDNUNG. für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume 3.3 1 - Ortsrechtsammlung - 3.3 ENTGELTORDNUNG für die Sport- und Mehrzweckhallen und Veranstaltungsräume der vom 27.10.2004 in Kraft seit 01.01.2005 3.3 2 Entgeltordnung für die Sport- und Mehrzweckhallen

Mehr

(2) Die Hallen stehen in stets widerruflicher Weise den Benutzern nach Maßgabe des Belegungsplans bzw. den Einzelüberlassungen zur Verfügung.

(2) Die Hallen stehen in stets widerruflicher Weise den Benutzern nach Maßgabe des Belegungsplans bzw. den Einzelüberlassungen zur Verfügung. Ortsrecht der Gemeinde Dettenhausen 03.09.2009 JK Az.: 564.160; 020.06 Ansprechpartner: Frau Klupper, Tel. 126-80 Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Festhalle der Gemeinde Dettenhausen in

Mehr

Zl.: Fin /GR/sti Kundmachung Gebühren, Hebesätze, Tarife Gemeindeeinrichtungen- u. leistungen 2019

Zl.: Fin /GR/sti Kundmachung Gebühren, Hebesätze, Tarife Gemeindeeinrichtungen- u. leistungen 2019 Zl.: Fin 920-2016/GR/sti 17.12.2018 Kundmachung Gebühren, Hebesätze, Tarife Gemeindeeinrichtungen- u. leistungen 2019 Im Sinne des 94 Oö GemO 1990 i.d.g.f. wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat

Mehr

Gebührenordnung für die Mackilohalle

Gebührenordnung für die Mackilohalle Ostalbkreis Gebührenordnung für die Mackilohalle vom 29. Januar 1999 In der Fassung der Euro-Anpassungs-Satzung vom 23. März 2001, In Kraft getreten zum 01. Januar 2002 1 Grundsätzliches - Gebührenfreiheit

Mehr

ENTGELTORDNUNG. 1. Grundgebühr. Die Grundgebühr für die Anmietung des

ENTGELTORDNUNG. 1. Grundgebühr. Die Grundgebühr für die Anmietung des ENTGELTORDNUNG Für die Benutzung der Gemeindezentren, Dorfgemeinschaftshäuser, des Veranstaltungssaales Haus des Gastes im Stadtteil Hülsa sowie dem Kulturund Begegnungszentrum Alte Sparkasse (KuBAS) hat

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung von Sportanlagen der Stadt Mittweida Vom 22.12.2006 Der Stadtrat der Stadt Mittweida hat auf Grund des 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag

Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie

Mehr

G E B Ü H R E N O R D N U N G

G E B Ü H R E N O R D N U N G G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Gebührenordnung der Stadt Mörfelden-Walldorf für die Vermietung stadteigener Räume und

Mehr

Gemeinde Grüsch. Reglement über die Benützung der gemeindeeigenen Lokalitäten und Liegenschaften

Gemeinde Grüsch. Reglement über die Benützung der gemeindeeigenen Lokalitäten und Liegenschaften Gemeinde Grüsch Reglement über die Benützung der gemeindeeigenen Lokalitäten und Liegenschaften Gestützt auf Artikel 31 der Gemeindeverfassung der Gemeinde Grüsch Art. 1 I. Allgemeines Die Gemeindelokalitäten

Mehr

Neufassung der. Benutzungs- und Tarifordnung für das Dorfgemeinschaftshaus. im Stadtteil Adelshausen

Neufassung der. Benutzungs- und Tarifordnung für das Dorfgemeinschaftshaus. im Stadtteil Adelshausen Neufassung der Benutzungs- und Tarifordnung für das Dorfgemeinschaftshaus im Stadtteil Adelshausen Aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 21. Februar 2000 wird nachstehender Wortlaut

Mehr

Stadt Gerlingen -Ortsrecht-

Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Hallenbenutzungsentgelte für Sporthalle Am Brückentor, Aula Pestalozzi-Schule, Breitwiesenschule, Gymnasium und Realschule und ähnliche städtische Räume Rechtsgrundlagen: Beschluss

Mehr

I. Allgemeines Nutzung der Räumlichkeiten:

I. Allgemeines Nutzung der Räumlichkeiten: Gemeinde Dettingen an der Erms - Landkreis Reutlingen - B e n u t z u n g s o r d n u n g für das ALTE RATHAUS Zur Regelung der Benutzung der Räumlichkeiten im ALTEN RATHAUS hat der Gemeinderat in seiner

Mehr

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen

Benützungsreglement. Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Benützungsreglement Blockhaus im Brüel Ortsbürgergemeinde Zeiningen Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Art. 2 Zweck Art. 3 Aufsicht und Mithilfe des Hauswart Art. 4 Weisungen Hauswart Art.

Mehr

2 x: Sekunden; y: Meter in Luft: y = 340 x in Wasser: y = x in Stahl: y = x

2 x: Sekunden; y: Meter in Luft: y = 340 x in Wasser: y = x in Stahl: y = x 3 Geraden Schülerbuchseite 222 231 Eine rechnerische Lösung wäre wie folgt möglich: n steht für den gesuchten Preis von Patrone 1: 150 + 10 20 > 99 + 10 n 251 > 10 n 25,10 > n 2 x: Anzahl der Besucher,

Mehr

Benutzungsordnung. für das Gemeinschaftshaus in Helmhof

Benutzungsordnung. für das Gemeinschaftshaus in Helmhof Stadt Neckarbischofsheim Rhein-Neckar-Kreis Benutzungsordnung für das Gemeinschaftshaus in Helmhof 1 Das Gemeinschaftshaus Helmhof sowie dessen Einrichtungsgegenstände sind Eigentum der Stadt Neckarbischofsheim.

Mehr

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund

Mehr

Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg. für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der

Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg. für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der Gebührenordnung des Marktfleckens Merenberg für die Benutzung der Sporthalle (Mehrzweckhalle) Merenberg, der Dorfgemeinschaftshäuser Barig-Selbenhausen, Reichenborn und Rückershausen sowie des Alten Rathauses

Mehr

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte

S A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des

Mehr

5/2. Gebührenordnung für Sportanlagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab AZ: Grundsätzliches

5/2. Gebührenordnung für Sportanlagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab AZ: Grundsätzliches Gebührenordnung für Sportanlagen der Stadt Leinfelden-Echterdingen ab 01.07.2008 - AZ: 576.10-1 Grundsätzliches (1) Die Sportanlagen der Stadt stehen in erster Linie dem Schulsport und dem organisierten

Mehr

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg

Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg I2 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Benutzungs- und Gebührenordnung für die Bürgerhalle und den Sportplatz der Stadt Besigheim im Stadtteil Ottmarsheim und das Vereinszimmer Ilsfelder Straße in Ottmarsheim

Mehr

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II.

Neufassung des 1 sowie 3 Absätze 1 und 2 der Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. ja, siehe II. TOP 3 Drucksache Nr.: 2011-239 Sitzung: GR 24.10.2011 Federführender Dezernent: Oberbürgermeister Pütsch, Dezernat I Federführende/r Fachbereich/Dienststelle: FB 1 Beteiligte/r Fachbereich/e/Dienststellen:

Mehr

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG

STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG STADT STEINHEIM AN DER MURR KREIS LUDWIGSBURG BENUTZUNGS- UND GEBÜHRENORDNUNG für die Bürgersäle Kloster vom 01. April 1998 - mit Änderung vom 18. September 2001 - Benutzungs- und Gebührenordnung für die

Mehr

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung

Gesuch für Kirchen- & Kirchgemeindehausbenützung Gesuch für n- & Kirchgemeindehausbenützung Hochzeit Abdankung auswärtiger Pfarrer Konzert Sonstiges Apéro (kostenpflichtig) Organisation:... Gesuchsteller:... Kirchgemeindezugehörigkeit:... Name Pfarrer,...

Mehr