1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden.
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- Ulrich Ursler
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1 TOP 6 Schenk-Konrad-Halle Anpassung der Gebühren 1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden. 2. Sachverhalt: Anlässlich der Haushaltsberatungen wurde auch angeregt, die Gebühren für die Benutzung der Schenk-Konrad-Halle um 10% anzuheben. Derzeit werden folgende Gebühren in Rechnung gestellt: Veranstaltungen mit Bewirtung Grundgebühr ohne Tanz- und Faschingsveranstaltungen 180,00 235,00 Grundgebühr für Tanz - und Faschingsveranstaltungen 335,00 435,00 Grundgebühr bei Hochzeiten 150,00 305,00 Foyer 100,00 150,00 Veranstaltungen ohne Bewirtung Grundgebühr SKH 130,00 170,00 Grundgebühr Foyer 75,00 100,00 Wie stellt sich die Auslastung der Schenk-Konrad-Halle in den letzten Jahren dar? Veranstaltungen, davon 9 Hochzeiten Veranstaltungen, davon 6 Hochzeiten Veranstaltungen, davon 11 Hochzeiten Veranstaltungen, davon 12 Hochzeiten In den letzten Jahren wurden beim Betrieb der Schenk-Konrad-Halle nicht unerhebliche Fehlbeträge erwirtschaftet (siehe beiliegender Auszug aus dem HH)
2 Man muss sich im Klaren sein, dass eine Erhöhung der Gebühren um 10% dieses Defizit natürlich nicht ausgleicht. Bei ca. 40 Veranstaltungen pro Jahr sind ungefähr ein Drittel auswärtige Antragsteller. In einigen Nachbargemeinden wird die Festhalle nur noch der einheimischen Bevölkerung zur Verfügung gestellt. Dies ist ein Punkt, der durchaus auch in unserer Gemeinde zu diskutieren ist. Dem jeweiligen Veranstalter wird die Nutzungsgebühr für die Halle zzgl. des verbrauchten Stroms in Rechnung gestellt z.b. beim Schalmeienball 335,00. Bei diesem Ball musste die Gemeinde für die Reinigung 16 Stunden (Std.-Satz 8,50 ), sowie für den Hausmeister ebenfalls 16 Stunden (Std.- Satz 15,00 ) vergüten. Allein diese Kosten überschreiten die Einnahmen für die Nutzung der SKH. Zukünftig sollten die Kosten für die Reinigung sowie für den Hausmeister spitz abgerechnet werden. In der Heizperiode sind Heizungskosten in Höhe von 100,00 pro Veranstaltung in Rechnung zu stellen. Die anfallenden Stromkosten werden wie bisher nach Verbrauch abgerechnet. Für auswärtige Veranstaltungen jeglicher Art sollten die Gebühren deutlich (50%?) erhöht werden. Bei der Durchführung von Hochzeiten auswärtiger Personen könnte man auch festlegen, dass die Bewirtschaftung über die Gaststätte zur Mühle erfolgen muss. Dies wäre zum Einen ein Entgegenkommen an den Pächter, zum Anderen wird durch zusätzliche Einnahmen des Pächters auch der Betrieb der Gaststätte gesichert. Diese Gesichtspunkte sollten in der Sitzung ebenfalls diskutiert werden. In der Gemeinde Berg wird die Halle an private auswärtige Veranstalter nicht vermietet nur an auswärtige Vereine. Die örtlichen Vereine bezahlen für die Halle 300,00, private Personen 450,00 - jeweils zzgl. Reinigungskosten (Reinigungsfirma), Hausmeisterkosten (20,00 /Std.) und eine Pauschale von 100,00 für Strom, Wasser usw. In Baienfurt wird für die Halle 125,00 für Einheimische verlangt. Auswärtige bezahlen das Doppelte. Für die Reinigung sind 175,00 zu bezahlen, für den Hausmeister 7,00 /Std. Bei einer Besprechung mit GR Boenke sowie GR Kreutle am 20. Mai 2010 wurde ebenfalls dieses Thema angesprochen. Man könnte es sich vorstellen, dass für Baindter Vereine keine Nutzungsgebühr verlangt wird dafür aber die Nebenkosten spitz abgerechnet werden. Der Vorteil liegt darin, dass man die Nebenkosten zu einem großen Teil selbst bestimmen kann.
3 Auswärtige Veranstalter haben eine Grundgebühr zzgl. Nebenkosten zu tragen falls dieser Personenkreis nicht generell ausgeschlossen werden soll.
4 3. Beschlussvorschlag: a.) Gebühren bei der Benutzung der SKH Grundgebühr bei Vereinsveranstaltungen 0,00 350,00 ohne Tanz und Faschingsveranstaltungen Grundgebühr bei Vereinsveranstaltungen 0,00 entfällt für Tanz und Faschingsveranstaltungen Grundgebühr bei Hochzeiten oder sonstigen 150,00 500,00 privaten Veranstaltungen Foyer 100,00 250,00 b.) c.) Neben der jeweiligen Grundgebühr werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters sowie der Stromverbrauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 berechnet. Die Schenk-Konrad-Halle wird für auswärtige Veranstalter nicht vermietet. Falls eine Vermietung an auswärtige Veranstalter weiterhin möglich ist, hat die Bewirtung über den Pächter der Gaststätte zur Mühle zu erfolgen. alternativ Man muss sich, so GR Boenke, im Klaren sein, dass für die Vereine die Nutzung der Halle in den meisten Fällen kostspieliger wird obwohl die Grundgebühr abgeschafft wird. Obwohl die Nebenkosten zukünftig spitz abgerechnet werden, hält er dies für eine gerechtere Lösung. GR Bayer spricht sich dafür aus, bei der Heizkostenpauschale zu differenzieren. Bei der Nutzung der Schenk-Konrad-Halle sollte sie 100, für das Foyer 50 betragen.
5 Es ergeht folgender einstimmiger Beschluss: a.) Gebühren bei der Benutzung der SKH Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen 0,00 350,00 ohne Tanz und Faschingsveranstaltungen Pauschale Fixkosten bei Vereinsveranstaltungen 0,00 entfällt für Tanz und Faschingsveranstaltungen Pauschale Fixkosten bei Hochzeiten oder 150,00 500,00 sonstigen privaten Veranstaltungen Foyer 100,00 250,00 b.) Neben der jeweiligen pauschalen Fixkosten werden die Kosten der Reinigung, des Hausmeisters sowie der Stromverbrauch spitz abgerechnet. Während der Heizperiode wird pro Veranstaltung eine Heizkostenpauschale in Höhe von 100,00 für die SKH sowie 50,00 für das Foyer berechnet.
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