1. Änderung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung
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- Dominik Eberhardt
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1 1. Änderung der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2015 (GVBl. I S.158, 188) in Verbindung mit den 1 5a und 9, 10 des Hess. Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBI. I S. 134) und der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung vom hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eichenzell in der Sitzung am nachstehende 1. Änderung der Satzung über die gemeindlichen Einrichtungen der Gemeinde Eichenzell mit Gebührenordnung beschlossen: 6 erhält neu folgende Fassung: Artikel 1 6 Gebührenordnung Die Gebühren und Nebenkosten für die Bürger- / Dorfgemeinschaftshäuser und sonstigen öffentlichen Einrichtungen werden wie folgt festgesetzt: A. Kulturscheune, Kultursaal, Husarenkeller, Sitzungszimmer/Versammlungsraum (Raum Wicklow), Schlossgarten Eichenzell 1. Kulturscheune Eichenzell Benutzungsgebühr 1 240,00 240,00 Heizkosten-Pauschale 45,00 45,00 45,00 Summe 196,00 341,00 341,00 Heuboden örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 50,00 100,00 100,00 Summe 104,00 179,00 179,00
2 Wasser- und Kanalkosten (nach tatsächlichem Verbrauch) Stromkosten (+ nach dem tatsächlichen Verbrauch) Bühnenlichtanlage (+ Strom nach tatsächlichem Verbrauch) Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand 5,16 / cbm 5,16 / cbm 5,16 / cbm 0,26 / kw 0,26 / kw 0,26 / kw 28,50 / Std. 28,50 / Std. 28,50 / Std. Leinwand Reinigungsmaschine (pro Veranstaltung) Reinigung Geschirrtuch 0,30 / Stück 0,30 / Stück 0,30 / Stück Endreinigung auf Wunsch Flügel örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 80,00 80,00 80,00 Der Flügel in der Kulturscheune steht in erster Linie für das Kulturprogramm und für andere Veranstaltungen der Gemeinde zur Verfügung. Die Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Gemeindevorstandes. Der Flügel darf nur von einem durch die Gemeinde benannten Klavierstimmer gestimmt werden. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. 2. Kultursaal im Eichenzeller Schlösschen Kultursaal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 100,00 200,00 200,00 Summe 156,00 271,00 271,00 25,00 25,00 25,00 Bühnenlichtanlage Endreinigung auf Wunsch 90,00 90,00 90,00
3 Flügel örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 150,00 150,00 150,00 Der Flügel im Kultursaal steht in erster Linie für das Kulturprogramm und für andere Veranstaltungen der Gemeinde zur Verfügung. Die Nutzung durch Dritte bedarf der Zustimmung des Gemeindevorstandes. Der Flügel darf nur von einem durch die Gemeinde benannten Klavierstimmer gestimmt werden. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. 3. Husarenkeller im Eichenzeller Schlösschen Husarenkeller örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 65, Küche Summe 116,00 191,00 191,00 Endreinigung auf Wunsch 4. Sitzungszimmer / Versammlungsraum (Raum Wicklow) im Eichenzeller Schlösschen Sitzungszimmer/ Versammlungsraum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 65, Summe 106,00 171,00 171,00 5. Schlossgarten des Eichenzeller Schlösschens Schlossgarten Nebenkostenpauschale für Wasser, Kanal, Strom, Müll, Toiletten im Schlösschen Auf- und Abbau Bühnenzelt durch Bauhof für gemeindliche Vereine, Gruppen, Kirchen und politische Parteien örtliche Nutzer 50,00 100,00 Die Nutzung des Schlossgartens und des Bühnenzeltes ist auf die Gemeinde, die örtlichen Vereine, Gruppen, Kirchen und politische Parteien beschränkt.
4 B. Bürgerhaus Büchenberg alte Räume / kleiner Saal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 40,00 80,00 80,00 Küche Summe 91,00 141,00 141,00 halber kleiner Saal (alte Räume) örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 40,00 40,00 Stromkosten-Pauschale 6,00 6,00 6,00 Heizkosten-Pauschale 11,00 11,00 11,00 Küche Summe 53,00 83,00 83,00 Sporthalle / Mehrzweckhalle örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 90,00 180,00 180,00 Heizkosten-Pauschale 25,00 25,00 25,00 Küche Summe 149,00 249,00 249,00 Bühnenlichtanlage C. Bürgerhaus Döllbach Benutzungsgebühr 25,00 50,00 50,00 Küche Summe 82,00 117,00 117,00
5 großer Raum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr Küche Summe 66,00 91,00 91,00 kleiner Raum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr Stromkosten-Pauschale 6,00 6,00 6,00 Heizkosten-Pauschale Küche Summe 47,00 67,00 67,00 D. Bürgerhaus Kerzell Benutzungsgebühr 85,00 170,00 170,00 Heizkosten-Pauschale 38,00 38,00 38,00 Summe 162,00 262,00 262,00 Saal mit Foyer und Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 75,00 150,00 150,00 Summe 137,00 227,00 227,00 Vereinsraum, Foyer, Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 45,00 90,00 90,00 Summe 101,00 161,00 161,00
6 Foyer örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 25,00 50,00 50,00 Summe 81,00 121,00 121,00 Bühnenlichtanlage Stromkosten bei Nutzung des Kühlraums im Keller 5,00 5,00 5,00 E. Bürgerhaus Löschenrod Vereinsraum 1 oder 2 örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 35,00 70,00 70,00 Heizkosten-Pauschale Summe 83,00 133,00 133,00 Vereinsraum 1 und 2 örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 50,00 100,00 100,00 Heizkosten-Pauschale Summe 109,00 174,00 174,00 neuer Saal, Theke, Foyer und Nebenraum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 100,00 200,00 200,00 Stromkosten-Pauschale 36,00 36,00 36,00 Heizkosten-Pauschale 40,00 40,00 40,00 Summe 197,00 312,00 312,00
7 Foyer mit Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 35,00 70,00 70,00 Heizkosten-Pauschale Summe 83,00 133,00 133,00 Benutzungsgebühr 1 260,00 260,00 Stromkosten-Pauschale Heizkosten-Pauschale 45,00 45,00 45,00 Summe 246,00 391,00 391,00 Beschallungsanlage bei nachgewiesener fachmännischer Bühnenlichtanlage Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand Reinigung Geschirrtuch 0,30 0,30 0,30 F. Bürgerhaus Lütter gesamtes Haus (Saal mit Foyer und Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 90,00 180,00 180,00 Heizkosten-Pauschale Küche 40,00 40,00 Summe 164,00 274,00 274,00 halber Saal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 45,00 90,00 90,00 Küche 40,00 40,00 Summe 106,00 171,00 171,00
8 G. Bürgerhaus Rönshausen gesamter Saal örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 90,00 180,00 180,00 Küche 40,00 40,00 Summe 157,00 267,00 267,00 Bühnenlichtanlage Stromkosten bei Nutzung des Kühlraums 5,00 5,00 5,00 H. Bürgerzentrum Rothemann Benutzungsgebühr 1 260,00 260,00 Heizkosten-Pauschale 45,00 45,00 45,00 Summe 206,00 361,00 361,00 Saal, Foyer, Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 1 240,00 240,00 Heizkosten-Pauschale 40,00 40,00 40,00 Summe 191,00 336,00 336,00 Vereinsraum, Foyer, Theke örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 50,00 100,00 100,00 Heizkosten-Pauschale Summe 101,00 176,00 176,00
9 Foyer örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 35,00 70,00 70,00 Heizkosten-Pauschale Summe 81,00 141,00 141,00 Sonderregelung Wasser-, Kanal und Stromkosten: pauschaler Abzug für Verbrauch Musikvereinsraum pro Nutzungstag Wasser- und Kanalkosten (nach tatsächlichem Verbrauch) Stromkosten ( + nach dem tatsächlichen Verbrauch) Bühnenlichtanlage (+ Strom nach tatsächlichem Verbrauch) Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand 7,20 7,20 7,20 5,16 / cbm 5,16 / cbm 5,16 / cbm 0,26 / kw 0,26 / kw 0,26 / kw Leinwand Benutzung des Verfolgerspots bei Reinigungsgebühr Geschirrtuch 0,30 0,30 0,30 Gläserspülmaschine Theke 12,00 12,00 12,00 I. Bürgerhaus Welkers Saal EG, Theke + Kühlraum örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr Heizkosten-Pauschale Summe 189,00 324,00 324,00 Kühlraum einzeln 5,00 5,00 5,00 Bühnenlichtanlage
10 Benutzung des Beamers, fest installiert incl. Leinwand Leinwand Vereinsraum incl. Küche örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzungsgebühr 45,00 90,00 90,00 Stromkosten-Pauschale Heizkosten-Pauschale 12,00 12,00 12,00 in Benutzungsgebühr in Benutzungsgebühr in Benutzungsgebühr Küche enthalten enthalten enthalten Summe 73,00 118,00 118,00 (Mitglieder der Welkerser Vereine sind von der 25,00 25,00 25,00 Benutzungsgebühr befreit.) Bühnenlichtanlage (Mitglieder der Welkerser Vereine sind von der Benutzungsgebühr befreit.) (Mitglieder der Welkerser Vereine sind von der Benutzungsgebühr befreit.) 25,00 25,00 25,00 J. Bürgerhaus Zillbach "Lindentreff" Benutzungsgebühr 40,00 40,00 Stromkosten-Pauschale Heizkosten-Pauschale Küche Müll-Pauschale 5,00 5,00 5,00 Summe 70,00 100,00 100,00 K. Alle Bürgerhäuser Ausleihen von Tischen u. Stühlen örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen pro Tisch / Tag 1,80 1,80 1,80 pro Stuhl / Tag 0,60 0,60 0,60
11 Ausleihen von Geschirr örtliche Nutzer örtliche Nutzer örtliche Nutzer bis 50 Gedecke Ess- oder Kaffeegeschirr / Tag bis 100 Gedecke Ess- oder Kaffeegeschirr / Tag bis 150 Gedecke Ess- oder Kaffeegeschirr / Tag 12,00 12,00 12,00 18,00 18,00 18,00 24,00 24,00 24,00 Ein Gedeck des Essgeschirrs besteht aus je einem Essteller, einer Menügabel, einem Menümesser, einem Menülöffel und evtl. einem Kaffeelöffel. Ein Gedeck des Kaffeegeschirrs besteht aus je einer Kaffeetasse, einer Untertasse, einem Kuchenteller, einer Kuchengabel und einem Dessertlöffel. Das Ausleihen von Gläsern aus den Bürgerhäusern ist nicht möglich. sonstige Nebenkosten örtliche Nutzer auswärtige Nutzer Firmen Benutzung des mobilen Beamers + Leinwand incl. Aufbau durch die Gemeinde Hausmeister Kulturscheune, Weinkeller 28,50 / Std. 28,50 / Std. 28,50 / Std. Hausmeister übrige Bürgerhäuser Bauhof 28,50 / Std. 28,50 / Std. 28,50 / Std. Nachreinigung L. sonstige Einrichtungen Wäscherei Löschenrod 1 kg Trockenwäsche 2,50 1 Minute mangeln 0,50 Die Inanspruchnahme des Wäschereiangebotes durch private oder gewerbliche Nutzer ist ausgeschlossen. Backhäuser je Tag und Benutzer (incl. Wasser und Strom örtliche Nutzer 6,00 Reinigung und Abfallentsorgung ist vom Nutzer durchzuführen. Diese Änderung tritt zum in Kraft. Artikel 2 Die Satzung wird hiermit ausgefertigt: Eichenzell, Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eichenzell (Siegel) Dieter Kolb, Bürgermeister
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