Reglement der Kommission für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit des Kirchlichen Bezirks Bern-Stadt (OeME-Kommission Bern-Stadt)
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- Heinrich Weiss
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1 311.7 KIRCHLICHER BEZIRK BERN-STADT Reglement der Kommission für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit des Kirchlichen Bezirks Bern-Stadt (OeME-Kommission Bern-Stadt) vom 17. Oktober Neuformatierung von Januar 2007
2 311.7 OeME-Reglement Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Ausgangslage Zielsetzung Auftrag der OeME-Kommission Bern-Stadt Einzelne Aufgaben Einordnung und Kompetenzen Zusammensetzung Geschäftsordnung Schlussbestimmungen / 7
3 OeME-Reglement Vorbemerkung Alle Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer, auch wenn aus stilistischen Gründen die weibliche Form verwendet wird. 1. Ausgangslage Die OeME-Kommission Bern-Stadt ist die Nachfolgeorganisation eines seinerzeit ausserhalb der Strukturen der Gesamtkirchgemeinde (GKG) gebildeten Komitees der Basler Mission und nachmaligem gesamtstädtischem Ausschuss Mission - Brot für Brüder. 2. Zielsetzung Ziel dieses Reglements ist die Verankerung der OeME-Kommission Bern-Stadt in den Strukturen von GKG und kirchlichem Bezirk Bern- Stadt sowie die Umschreibung von Auftrag und Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung. 3. Auftrag der OeME-Kommission Bern-Stadt Der Auftrag der OeME-Kommission Bern-Stadt lässt sich aus demjenigen der gesamtkirchlichen Ämter für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME-Reglement vom 15. Juni 1979) ableiten. Danach obliegt es ihr, im Gebiet des kirchlichen Bezirks Bern-Stadt a) den Kleinen Kirchenrat (KKR) bzw. Bezirkssynodevorstand bei der Koordination der Aufgaben von Oekumene 1 ), Mission und Entwick- 1 Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Stadt Bern (AKiB) nimmt durch ihre Delegiertenversammlung, ihrer Kommissionen, Arbeitsgruppen und ihr Sekretariat die Verantwortung für ökumenische Zusammenarbeit und die Förderung des ökumenischen Gedankens in Bern und der Agglomeration wahr. Die Bezirkssynode Bern-Stadt und ihr Vorstand geben der AKiB von Seiten der ev,-ref. Kirche anteilsmässig Mittel und Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Anliegens und ihrer Aufgaben. Der Bezirkssynode- 3 / 7
4 311.7 OeME-Reglement lungszusammenarbeit zu unterstützen (Art. 11 des Allgemeinen Reglementes vom 7. Dezember 1977 über die Organisation der kirchlichen Bezirke); sie hat Antragsrecht; b) mit den Verantwortlichen in den Kirchgemeinden der Stadt Bern zusammenzuarbeiten; c) die Verbindung zu andern Organisationen zu pflegen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. 4. Einzelne Aufgaben Der OeME-Kommission Bern-Stadt kommen im Rahmen dieses Auftrages folgende Aufgaben zu: a) Im Bereich der Mission - fördert sie das Verständnis für den Missionsauftrag der Kirche durch geeignete Informationstätigkeit in den Kirchgemeinden und in der GKG; - arbeitet sie mit dem gesamtkirchlichen Amt für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME-Koordinationsstelle der Landeskirche) zusammen; - arbeitet sie mit der Kooperation evangelischer Kirchen und Missionen in der deutschen Schweiz (KEM) und dem Departement Missionaire (DM) zusammen. b) Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit - fördert sie das Verständnis für die Probleme der Entwicklungsländer und deren Ursachen und tritt insbesondere für die Anliegen einer gerechten Entwicklung und die Wahrung der Menschenrechte ein; - fördert sie das Verständnis für den kirchlichen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit und der zwischenkirchlichen Hilfe; - unterstützt sie die kirchlichen Hilfswerke, wie das Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS) und die Aktion Brot für Brüder Vorstand bezeichnet die Delegierten der ev.-ref. Kirche in der Delegiertenversammlung und deren Stellvertreter. 4 / 7
5 OeME-Reglement (BfB) in ihrem Informations- und Sammlungsauftrag sowie gegebenenfalls einzelne Projekte der Entwicklungszusammenarbeit; - arbeitet sie mit dem gesamtkirchlichen Amt für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit zusammen (OeME-Koordinationsstelle der Landeskirche). c) Der OeME-Kommission Bern-Stadt obliegen weiter - die Begründung der jährlichen Budgeteingaben für die Beiträge der GKG an Missionen und Entwicklungshilfe; - die Vorschläge zuhanden des KKR über die Aufteilung des Informationskredites. Die OeME-Kommission bearbeitet dabei in erster Linie die Nord-Süd- Beziehungen. Für die Ost-West-Beziehungen versteht sie ihre Arbeit im Rahmen der zwischenkirchlichen Beziehungen des HEKS. Sie ist offen für neue Aufgaben und Entwicklungen. 5. Einordnung und Kompetenzen Die Förderung von Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit macht erhebliche finanzielle Mittel notwendig, welche von der Gesamtkirchgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Der generelle Auftrag im Bereich Mission und Entwicklungszusammenarbeit ist indessen eindeutig eine innere kirchliche Aufgabe, welche nicht der Gesamtkirchgemeinde - mit Ausnahme der finanziellen Kompetenzen - sondern dem kirchlichen Bezirk übertragen ist. Die OeME-Kommission Bern-Stadt wird durch die Bezirkssynode im Sinn von Artikel 8 des Geschäftsreglementes der Bezirkssynode vom 19. Oktober 1987 als Spezialkommission eingesetzt. Über ihre Tätigkeit erstattet sie dem Vorstand zuhanden der Bezirkssynode jährlich Bericht. 6. Zusammensetzung Die OeME-Kommission Bern-Stadt setzt sich aus den Delegierten der 12 Kirchgemeinden, der Missionsgesellschaften der KEM und den Delegierten der OeME-Koordinationsstelle zusammen; hinzu kommen die Delegierten der Gesamtkirchgemeinde, um die (gerade im finanziellen 5 / 7
6 311.7 OeME-Reglement Bereich) notwendige gegenseitige Information und Kommunikation zu vereinfachen. Damit ergibt sich folgende Zusammensetzung: - Zwei durch den Kirchgemeinderat bezeichnete Delegierte pro Kirchgemeinde, - Zwei Delegierte des Grossen Kirchenrates, - Eine Delegierte des Kleinen Kirchenrates. Die von diesen Behörden Vorgeschlagenen werden durch die Bezirkssynode bestätigt. Die Amtsdauer richtet sich nach der Ordnung der Gesamtkirchgemeinde. Mit beratender Stimme und Antragsrecht gehören der OeME- Kommission Bern-Stadt weiter an: - die Delegierten der Missionsgesellschaften der KEM, - die Delegierte der OeME-Koordinationsstelle, - Gäste (z. B. Vertreter der AKiB) 7. Geschäftsordnung Die OeME-Kommission Bern-Stadt konstituiert sich selber. Sie regelt den Gang ihrer Verhandlungen und kann einen leitenden Ausschuss einsetzen, dem die Delegierte des KKR von Amtes wegen angehört. Zu ihren Beratungen kann sie kirchliche Mitarbeiterinnen und Aussenstehende als Fachleute beiziehen. 8. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wurde von der Bezirkssynode Bern-Stadt vom 21. März 1988, Traktandum 5, einstimmig beschlossen. Es wurde in der BS-Sitzung vom 17. Oktober 1988 bereinigt (Namensänderung) und in Kraft gesetzt. 6 / 7
7 OeME-Reglement Bern, im Oktober 1988 Im Namen der Bezirkssynode Bern-Stadt: Die Präsidentin: Der Sekretär: Regina Flück Groeneweg- Pfr. Eduard Wildbolz 7 / 7
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