Reglement der Kommission für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit des Kirchlichen Bezirks Bern-Stadt (OeME-Kommission Bern-Stadt)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Reglement der Kommission für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit des Kirchlichen Bezirks Bern-Stadt (OeME-Kommission Bern-Stadt)"

Transkript

1 311.7 KIRCHLICHER BEZIRK BERN-STADT Reglement der Kommission für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit des Kirchlichen Bezirks Bern-Stadt (OeME-Kommission Bern-Stadt) vom 17. Oktober Neuformatierung von Januar 2007

2 311.7 OeME-Reglement Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung Ausgangslage Zielsetzung Auftrag der OeME-Kommission Bern-Stadt Einzelne Aufgaben Einordnung und Kompetenzen Zusammensetzung Geschäftsordnung Schlussbestimmungen / 7

3 OeME-Reglement Vorbemerkung Alle Personenbezeichnungen gelten für Frauen und Männer, auch wenn aus stilistischen Gründen die weibliche Form verwendet wird. 1. Ausgangslage Die OeME-Kommission Bern-Stadt ist die Nachfolgeorganisation eines seinerzeit ausserhalb der Strukturen der Gesamtkirchgemeinde (GKG) gebildeten Komitees der Basler Mission und nachmaligem gesamtstädtischem Ausschuss Mission - Brot für Brüder. 2. Zielsetzung Ziel dieses Reglements ist die Verankerung der OeME-Kommission Bern-Stadt in den Strukturen von GKG und kirchlichem Bezirk Bern- Stadt sowie die Umschreibung von Auftrag und Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung. 3. Auftrag der OeME-Kommission Bern-Stadt Der Auftrag der OeME-Kommission Bern-Stadt lässt sich aus demjenigen der gesamtkirchlichen Ämter für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME-Reglement vom 15. Juni 1979) ableiten. Danach obliegt es ihr, im Gebiet des kirchlichen Bezirks Bern-Stadt a) den Kleinen Kirchenrat (KKR) bzw. Bezirkssynodevorstand bei der Koordination der Aufgaben von Oekumene 1 ), Mission und Entwick- 1 Die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Stadt Bern (AKiB) nimmt durch ihre Delegiertenversammlung, ihrer Kommissionen, Arbeitsgruppen und ihr Sekretariat die Verantwortung für ökumenische Zusammenarbeit und die Förderung des ökumenischen Gedankens in Bern und der Agglomeration wahr. Die Bezirkssynode Bern-Stadt und ihr Vorstand geben der AKiB von Seiten der ev,-ref. Kirche anteilsmässig Mittel und Möglichkeiten zur Verwirklichung ihres Anliegens und ihrer Aufgaben. Der Bezirkssynode- 3 / 7

4 311.7 OeME-Reglement lungszusammenarbeit zu unterstützen (Art. 11 des Allgemeinen Reglementes vom 7. Dezember 1977 über die Organisation der kirchlichen Bezirke); sie hat Antragsrecht; b) mit den Verantwortlichen in den Kirchgemeinden der Stadt Bern zusammenzuarbeiten; c) die Verbindung zu andern Organisationen zu pflegen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. 4. Einzelne Aufgaben Der OeME-Kommission Bern-Stadt kommen im Rahmen dieses Auftrages folgende Aufgaben zu: a) Im Bereich der Mission - fördert sie das Verständnis für den Missionsauftrag der Kirche durch geeignete Informationstätigkeit in den Kirchgemeinden und in der GKG; - arbeitet sie mit dem gesamtkirchlichen Amt für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit (OeME-Koordinationsstelle der Landeskirche) zusammen; - arbeitet sie mit der Kooperation evangelischer Kirchen und Missionen in der deutschen Schweiz (KEM) und dem Departement Missionaire (DM) zusammen. b) Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit - fördert sie das Verständnis für die Probleme der Entwicklungsländer und deren Ursachen und tritt insbesondere für die Anliegen einer gerechten Entwicklung und die Wahrung der Menschenrechte ein; - fördert sie das Verständnis für den kirchlichen Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit und der zwischenkirchlichen Hilfe; - unterstützt sie die kirchlichen Hilfswerke, wie das Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz (HEKS) und die Aktion Brot für Brüder Vorstand bezeichnet die Delegierten der ev.-ref. Kirche in der Delegiertenversammlung und deren Stellvertreter. 4 / 7

5 OeME-Reglement (BfB) in ihrem Informations- und Sammlungsauftrag sowie gegebenenfalls einzelne Projekte der Entwicklungszusammenarbeit; - arbeitet sie mit dem gesamtkirchlichen Amt für Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit zusammen (OeME-Koordinationsstelle der Landeskirche). c) Der OeME-Kommission Bern-Stadt obliegen weiter - die Begründung der jährlichen Budgeteingaben für die Beiträge der GKG an Missionen und Entwicklungshilfe; - die Vorschläge zuhanden des KKR über die Aufteilung des Informationskredites. Die OeME-Kommission bearbeitet dabei in erster Linie die Nord-Süd- Beziehungen. Für die Ost-West-Beziehungen versteht sie ihre Arbeit im Rahmen der zwischenkirchlichen Beziehungen des HEKS. Sie ist offen für neue Aufgaben und Entwicklungen. 5. Einordnung und Kompetenzen Die Förderung von Oekumene, Mission und Entwicklungszusammenarbeit macht erhebliche finanzielle Mittel notwendig, welche von der Gesamtkirchgemeinde zur Verfügung gestellt werden. Der generelle Auftrag im Bereich Mission und Entwicklungszusammenarbeit ist indessen eindeutig eine innere kirchliche Aufgabe, welche nicht der Gesamtkirchgemeinde - mit Ausnahme der finanziellen Kompetenzen - sondern dem kirchlichen Bezirk übertragen ist. Die OeME-Kommission Bern-Stadt wird durch die Bezirkssynode im Sinn von Artikel 8 des Geschäftsreglementes der Bezirkssynode vom 19. Oktober 1987 als Spezialkommission eingesetzt. Über ihre Tätigkeit erstattet sie dem Vorstand zuhanden der Bezirkssynode jährlich Bericht. 6. Zusammensetzung Die OeME-Kommission Bern-Stadt setzt sich aus den Delegierten der 12 Kirchgemeinden, der Missionsgesellschaften der KEM und den Delegierten der OeME-Koordinationsstelle zusammen; hinzu kommen die Delegierten der Gesamtkirchgemeinde, um die (gerade im finanziellen 5 / 7

6 311.7 OeME-Reglement Bereich) notwendige gegenseitige Information und Kommunikation zu vereinfachen. Damit ergibt sich folgende Zusammensetzung: - Zwei durch den Kirchgemeinderat bezeichnete Delegierte pro Kirchgemeinde, - Zwei Delegierte des Grossen Kirchenrates, - Eine Delegierte des Kleinen Kirchenrates. Die von diesen Behörden Vorgeschlagenen werden durch die Bezirkssynode bestätigt. Die Amtsdauer richtet sich nach der Ordnung der Gesamtkirchgemeinde. Mit beratender Stimme und Antragsrecht gehören der OeME- Kommission Bern-Stadt weiter an: - die Delegierten der Missionsgesellschaften der KEM, - die Delegierte der OeME-Koordinationsstelle, - Gäste (z. B. Vertreter der AKiB) 7. Geschäftsordnung Die OeME-Kommission Bern-Stadt konstituiert sich selber. Sie regelt den Gang ihrer Verhandlungen und kann einen leitenden Ausschuss einsetzen, dem die Delegierte des KKR von Amtes wegen angehört. Zu ihren Beratungen kann sie kirchliche Mitarbeiterinnen und Aussenstehende als Fachleute beiziehen. 8. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wurde von der Bezirkssynode Bern-Stadt vom 21. März 1988, Traktandum 5, einstimmig beschlossen. Es wurde in der BS-Sitzung vom 17. Oktober 1988 bereinigt (Namensänderung) und in Kraft gesetzt. 6 / 7

7 OeME-Reglement Bern, im Oktober 1988 Im Namen der Bezirkssynode Bern-Stadt: Die Präsidentin: Der Sekretär: Regina Flück Groeneweg- Pfr. Eduard Wildbolz 7 / 7

Ordnung für Ökumene, Mission und Kirchlichen Entwicklungsdienst in der Evangelischen Landeskirche in Baden

Ordnung für Ökumene, Mission und Kirchlichen Entwicklungsdienst in der Evangelischen Landeskirche in Baden Ökumene, Mission, Entwicklungsdienst 300.800 Ordnung für Ökumene, Mission und Kirchlichen Entwicklungsdienst in der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 17. Juni 2014 (GVBl. S. 184) Der Evangelische

Mehr

Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland

Statuten. TCS Landesteil Bern-Mittelland Statuten TCS Landesteil Bern-Mittelland vom 27.4.2010 Inhalt 1. Allgemeines...3 1.1. Name, Rechtsform und Sitz...3 1.2. Zweck...3 2. Mitgliedschaft...3 2.1. Aufnahme...3 2.2. Mitgliederbeiträge...3 2.3.

Mehr

Reglement der Konferenz für Kinder- und Jugendfragen srs vom 10. Oktober

Reglement der Konferenz für Kinder- und Jugendfragen srs vom 10. Oktober Reglement der Konferenz für Kinder- und Jugendfragen vom 10. Oktober 2006 1 Der Stadtrat erlässt gestützt auf Art. 136 des Kantonalen Gemeindegesetzes vom 23. August 1979 2, Art. 40 der Gemeindeordnung

Mehr

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20

Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20 Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen GE 32-20 Ersetzt: GE 32-20 Reglement für das Katechetische Institut der evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St. Gallen (KISG) vom 16. Dezember

Mehr

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK)

Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) Statuten 1 der Konferenz kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) I. Allgemeine Bestimmungen Artikel 1 Bestand, Mitgliedschaft und Sitz 1 Unter dem Namen Konferenz

Mehr

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ)

Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) Verordnung DLZ 7.00 Verordnung für das Dienstleistungszentrum (Verordnung DLZ) vom. August 06 (Stand 0. Januar 07) Der Kirchenrat der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau, gestützt

Mehr

Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ)

Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ) 4.640 Geschäftsordnung der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich (GeschO SK MKZ) Beschluss der Schulkommission Musikschule Konservatorium Zürich vom. November 0 A. Allgemeines Art. Funktion

Mehr

Vom 17. Juni 1991 (ABl. EKKPS S. 45) Inhaltsübersicht. Artikel 1 Herstellung der Gemeinschaft

Vom 17. Juni 1991 (ABl. EKKPS S. 45) Inhaltsübersicht. Artikel 1 Herstellung der Gemeinschaft Kirchengesetz über die Herstellung der EKD 212 Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland

Mehr

Geschäftsreglement der Bildungskommission

Geschäftsreglement der Bildungskommission Geschäftsreglement der Bildungskommission vom 8. Januar 05 Die Bildungskommission des Kantons Obwalden, in Verbindung mit dem Bildungs- und Kulturdepartement, gestützt auf Artikel des Bildungsgesetzes

Mehr

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007)

Nr. 24 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann. vom 13. September 1994 (Stand 1. Juli 2007) Nr. 4 Gesetz über die Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann vom 3. September 994 (Stand. Juli 007) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 8.

Mehr

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 12.100 Kirchengesetz über die diakonische Arbeit in der Bremischen Evangelischen Kirche (Diakoniegesetz) Vom 25. Mai 2016 (GVM 2016 Nr. 1 S. 136) Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeines

Mehr

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn

Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn 45. Ordnung des Verbandes der evangelisch-reformierten Synoden des Kantons Solothurn Vom 8. März 989 A. Allgemeines Art.. Name und Rechtsform Unter dem Namen Verband der evangelisch-reformierten Synoden

Mehr

Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt

Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt Reglement des Diakoniekapitels der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt (Vom 8. April 1998) Gestützt auf 38 der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt vom 21. November 1910 gibt

Mehr

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Lande Niedersachsen

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Lande Niedersachsen Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen Richtlinien 4.540 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen im Lande Niedersachsen vom 27. November 1976 (GVBl. Bd. 14 S. 267) 1

Mehr

Statuten der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen im Kanton Bern, AKB

Statuten der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen im Kanton Bern, AKB Statuten der Arbeitsgemeinschaft der Kirchen im Kanton Bern, AKB 91.610 vom 2. September 2014 1. Zweck Im Glauben an Jesus Christus besteht eine Arbeitsgemeinschaft der Kirchen im Kanton Bern (AKB). Sie

Mehr

Selbstverständnis. Werte. Mandate

Selbstverständnis. Werte. Mandate LEITBILD Selbstverständnis HEKS ist das Hilfswerk der Evangelischen Kirchen der Schweiz und ist dem Handeln verpflichtet. HEKS stellt Hoffnung gegen Resignation und setzt christliche Nächstenliebe in Taten

Mehr

290. Kirchliches Gesetz über die diakonische Arbeit in der Landeskirche (Diakoniegesetz)

290. Kirchliches Gesetz über die diakonische Arbeit in der Landeskirche (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 290 290. Kirchliches Gesetz über die diakonische Arbeit in der Landeskirche (Diakoniegesetz) Vom 26. November 1981 (Abl. 50 S. 415), geändert durch Kirchl. Gesetz vom 12. März 1992 (Abl.

Mehr

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen

REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN. I. Allgemeine Bestimmungen 10.104 REGLEMENT FÜR DIE EVENT- UND TOURISMUSORGANISATION IN SAMEDAN Gestützt auf Art. 49 Ziffer 1 der Gemeindeverfassung von Samedan erlassen am 16. September 2008 I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Dieses

Mehr

Kirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche

Kirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche Kirchengesetz über die Frauenarbeit 7.710 Kirchengesetz über die Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelisch-reformierten Kirche vom 18. November 1993 in der Fassung vom 27. November 2015 1 (GVBl. Bd.

Mehr

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim Richtlinien Präambel Die in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Rosenheim zusammengeschlossenen christlichen Gemeinden, Institutionen und ökumenischen

Mehr

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden

Schulpflegereglement. der Gemeinde Hildisrieden Schulpflegereglement der Gemeinde Hildisrieden vom 23. August 2000 rev. am 11. Dezember 2003 Gestützt auf das Gesetz über die Volksschulbildung vom 22. März 1999 (VBG), das Projekt Schulen mit Profil sowie

Mehr

Reglement über die Entschädigungen an Mitglieder und Beauftragte landeskirchlicher Behörden und Kommissionen (Entschädigungsreglement)

Reglement über die Entschädigungen an Mitglieder und Beauftragte landeskirchlicher Behörden und Kommissionen (Entschädigungsreglement) 8.5 Reglement über die Entschädigungen an Mitglieder und Beauftragte landeskirchlicher Behörden und Kommissionen (Entschädigungsreglement) (vom 0. März 007) Erlassen von der Kirchensynode, gestützt auf

Mehr

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA

Statuten. Dachverband. Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA Statuten Dachverband Tagesstrukturen/Mittagstische Aargau DTMA Allgemeine Bestimmungen In diesen Statuten umfassen die Personenbezeichnungen beide Geschlechter. Alle Funktionen können von Mitgliedern männlichen

Mehr

Kirche, Kind und Jugend

Kirche, Kind und Jugend Evangelischer Kirchenrat des Kantons Thurgau Konzept und Verordnung Evangelische Landeskirche des Kantons Thurgau Inhalt Inhalt 1. Grundsätze 5 2. Inhalte 7 3. Bereiche 8 4. Altersstufen 9 5. in den einzelnen

Mehr

Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft

Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft 1 9.3 Ordnung des Diakoniekonvents der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft vom 22. November 2011 I. Einleitung/Zweck - Der Diakoniekonvent befasst sich mit Fragen der Diakonie.

Mehr

Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 162 Kirchengesetz zur Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz Vom 4. November

Mehr

Verordnung. für die Bildungskommission. der Gemeinde Hergiswil b. W.

Verordnung. für die Bildungskommission. der Gemeinde Hergiswil b. W. Gemeinderat gemeindeverwaltung@hergiswil.lu.ch Postfach 7 www.hergiswil-lu.ch 6133 Hergiswil b. W. Telefon 041979 80 80 Verordnung für die Bildungskommission der Gemeinde Hergiswil b. W. vom 3. Juli 2018

Mehr

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt

Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt Reglement über die Organisation der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Organisationsreglement SUVA) vom 14. Juni 2002 vom Bundesrat genehmigt am 18. Dezember 2002 Der Verwaltungsrat der Schweizerischen

Mehr

Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern

Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern ACK-Richtlinie MV ACKMVRL 1.304-501 Richtlinie der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern Vom 14. April 1994 (ABl. S. 97) 15.12.2017 Nordkirche 1 1.304-501 ACKMVRL ACK-Richtlinie

Mehr

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Diakoniegesetz DiakonieG 300 Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Vom 19. November 2015 (KABl. 2016 S. 55) Inhaltsübersicht

Mehr

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz

Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Kirchgemeindeordnung der Evangelischen Kirchgemeinde Vaz/Obervaz Aufgrund der Verfassung der Evangelisch-reformierten Landeskirche Graubünden und der Verordnung über Aufbau und Leben der Kirchgemeinde

Mehr

Abgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers

Abgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers A Abgeordnete der Synodal-Wahlkreise, Zahl 32.130 Anstellungsverhältnis des Synodalsekretärs und des Synodalkassiers 48.210 Ausländer und Ausländerinnen, Stimmrecht 21.010 Ausserordentliche Beiträge 51.010

Mehr

Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand...

Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand... Modellvereinbarung zum ökumenischen Religionsunterricht Stand... Diese Vereinbarung bildet die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit der beteiligten Kirchgemeinden, um ökumenischen Religionsunterricht

Mehr

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO)

Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der EKHN PSVO 136 Verwaltungsverordnung für die Polizeiseelsorge in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (PSVO) Vom 8. Dezember 2015 (ABl. 2016

Mehr

S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK

S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK S A T Z U N G DER EVANGELISCHEN ERWACHSENENBILDUNG IM OSTALBKREIS KREISBILDUNGSWERK 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgaben 4 Mitglieder 5 Aufnahme, Austritt und Ausschluss 6 Gemeinnützigkeit 7 Organe 8 Mitgliederversammlung

Mehr

Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie

Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie E Entschädigung der Mitglieder der Synode, der Präsidentenkonferenz, der Rekurskommission, der Kommissionen sowie 32.410 der Delegierten Entschädigung des Synodalrates 32.420 Erlasse, Sammlung 22.010 Evangelisch-Reformierte

Mehr

Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in Berlin und Brandenburg

Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in Berlin und Brandenburg Ökumenischer Rat Berlin-Brandenburg 700 Ordnung des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg Kirchen und kirchliche Gemeinschaften in Berlin und Brandenburg Vom 1. Januar 1997 (KABl. 1999 S. 174) Im Ökumenischen

Mehr

Katholische Kirchgemeinde Luzern

Katholische Kirchgemeinde Luzern Katholische Kirchgemeinde Luzern Bericht und Antrag des Kirchenrates an den Grossen Kirchenrat Sitzung vom 14. Dezember 2011 Voranschlagskredit Entwicklungszusammenarbeit Verwendung der Gelder 2011 und

Mehr

Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten.

Der Synodalverband hat zum Ziel, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen so eng wie möglich zu gestalten. 40.9- Konvention zwischen dem Staat Bern und der Evangelischreformierten Landeskirche des Kantons Bern, einerseits, und der Evangelischreformierten Kirche des Kantons Jura, anderseits, über den Synodalverband

Mehr

Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz)

Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Diakoniegesetz 166 Kirchengesetz über diakonische Arbeit in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (Diakoniegesetz) Vom 6. November 2004 (KABl. S. 222) 8 geändert durch Kirchengesetz

Mehr

OeME-Kommission der Reformierten Kirche Kanton Zug

OeME-Kommission der Reformierten Kirche Kanton Zug OeME-Kommission der Reformierten Kirche Kanton Zug Wer oder was ist die OeME-Kommission? OeME will das Fenster zur Welt offen halten. Jede Kirchgemeinde ist Teil der weltweiten Kirche. Teilen sowie Anteil

Mehr

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein

Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein ACK-Richtlinien SH ACKSHRL 1.304-503 Richtlinien der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Schleswig-Holstein Stand 29. April 1999 1 1 Red. Anm.: Der Text der Neufassung wurde von der Kirchenleitung

Mehr

Erlass über die Neufassung der Ordnung des Männerwerks der Evangelischen Landeskirche. Artikel 1 Neufassung

Erlass über die Neufassung der Ordnung des Männerwerks der Evangelischen Landeskirche. Artikel 1 Neufassung Erlass über die Neufassung der Ordnung des Männerwerks der Evangelischen Landeskirche in Württemberg. Artikel 1 Neufassung Die Ordnung des Männerwerks der Evangelischen Landeskirche in Württemberg vom

Mehr

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld

Regionalplanungsgruppe Frauenfeld Regionalplanungsgruppe Frauenfeld S T A T U T E N A. Persönlichkeit Art. 1 Verein, Name und Sitz Die Regionalplanungsgruppe Frauenfeld ist ein Verein gemäss Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Frauenfeld. Art.

Mehr

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen

Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen Satzung für das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen 1Träger (1) Der Evangelische Kirchenkreis Altenkirchen ist Träger des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises

Mehr

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG

BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG BUND EVANGELISCH-FREIKIRCHLICHER GEMEINDEN IN DEUTSCHLAND K.d.ö.R. Bad Homburg v.d.h. GESCHÄFTSORDNUNG der Arbeitsgemeinschaft der Brüdergemeinden im Bund Evangelisch Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland

Mehr

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen:

Die Landessynode hat das folgende kirchliche Gesetz beschlossen: Zustimmungs und Ausführungsgesetz Arbeitsrechtregelungsgrundsätzegesetz der EKD ZAG-ARGG-EKD 900.310 Kirchliches Gesetz zur Zustimmung zum Kirchengesetz über die Grundsätze zur Regelung der Arbeitsverhältnisse

Mehr

Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF. Vom

Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF. Vom Reglement für die Gleichstellungskommission des SNF Vom 07.05.04 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz, Zielsetzung Artikel Zusammensetzung Artikel Konstituierung Artikel 4 Amtsdauer und Amtszeit Artikel

Mehr

Organisationsreglement des Kirchlichen Bezirks Frutigen-Niedersimmental

Organisationsreglement des Kirchlichen Bezirks Frutigen-Niedersimmental Organisationsreglement des Kirchlichen Bezirks Frutigen-Niedersimmental vom 9. April 0 Der Kirchliche Bezirk Frutigen-Niedersimmental, gestützt auf Art. 6 Abs. und 5 des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen

Mehr

Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA)

Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA) Reglement Kommission für Altersfragen (KOFA) KOFA - Reglement 1. Zusammensetzung und Organisation... 3 2. Zielsetzung... 4 3. Aufgaben... 4 4. Rechtsstellung... 4 5. Kompetenzen... 4 5.1 Selbständige Befugnisse...

Mehr

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten

CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten CVP Schmitten Statuten der Christlichdemokratischen Volkspartei CVP 3185 Schmitten Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wird nur die männliche Form verwendet, wobei in allen Fällen jeweils die weibliche und

Mehr

LS 2014 Drucksache 17

LS 2014 Drucksache 17 LS 2014 Drucksache 17 Vorlage de an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz - RPG) A BESCHLUSSANTRAG

Mehr

(KABl S. 174) 3. Änderungen

(KABl S. 174) 3. Änderungen Kinder- und Jugendgesetz KiJG 4.131 M_Archiv Kirchengesetz vom 16. November 1997 über die Ordnung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs 1, 2

Mehr

STATUTEN SP REGION BERN-MITTELLAND

STATUTEN SP REGION BERN-MITTELLAND SP Region Bern-Mittelland 20. Februar 2012 STATUTEN SP REGION BERN-MITTELLAND Rechtsform, Sitz und Zweck Gebiet Mitgliedschaft Einzelmitglieder Ausschluss von Mitgliedern Art. 1 1. Unter dem Namen «Sozialdemokratische

Mehr

Satzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow

Satzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow Satzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow 4.506-519 M Satzung des Hospitals zum Heiligen Geist in Bützow Vom 30. Januar 1996 (KABl S. 68) Änderungen Lfd. Nr. Änderndes Recht Datum Fundstelle Geänderte

Mehr

Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden

Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden Frauenarbeit 300.300 Ordnung der Frauenarbeit in der Evangelischen Landeskirche in Baden Vom 1. März 2006 (GVBl. S. 129) Aufgrund von 127 Abs. 2 Nr. 10 Grundordnung der Evangelischen Landeskirche in Baden

Mehr

Vereinbarung über die Einsetzung und die Aufgaben der Koordinierungskommission Schleswig und Holstein 1

Vereinbarung über die Einsetzung und die Aufgaben der Koordinierungskommission Schleswig und Holstein 1 Vereinbarung Koordinierungskommission Schleswig/Holstein KoKSHV 1.100-512 Vereinbarung über die Einsetzung und die Aufgaben der Koordinierungskommission Schleswig und Holstein 1 Vom 13. Juni 2015 Änderung

Mehr

RVK-OW Statuten Statuten - 1 -

RVK-OW Statuten Statuten - 1 - - 1 - Die Regionale Verkehrskonferenz Oberland-West RVK-OW erlässt gestützt auf - das Gesetz über den öffentlichen Verkehr vom 16.9.1993, in Kraft seit dem 1.4.1994 (GöV), folgende S T A T U T E N I. ALLGEMEINES

Mehr

15.1. Anträge. Abgeordnetenversammlung vom November 2013 in Bern

15.1. Anträge. Abgeordnetenversammlung vom November 2013 in Bern 15.1 Abgeordnetenversammlung vom 11.-12. November 2013 in Bern Stiftung Brot für alle BFA Wahl eines Mitglieds des Stiftungsrates BFA für den Rest der Amtsdauer 2012 2015 und Wahl von vier Mitgliedern

Mehr

Geschäftsreglement der Geschäftsleitung (GRGL)

Geschäftsreglement der Geschäftsleitung (GRGL) = = Geschäftsreglement der Geschäftsleitung (GRGL) vom 18. November 2014 (Datum des Beschlusses durch den Gemeinderat) = 2 / 5 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen und Zielsetzung 3 2. Zusammensetzung 3 3.

Mehr

Sozialkonferenz des Kantons Zürich

Sozialkonferenz des Kantons Zürich Geschäftsstelle Verwaltungszentrum Werd Werdstrasse 75/Postfach 8036 Zürich Telefon 044 246 67 69 Fax 044 246 62 85 geschaeftsstelle@zh-sozialkonferenz.ch S t a t u t e n Genehmigt an der a.o. Mitgliederversammlung

Mehr

Artikel 1 Name, Sitz und Zweck

Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Gegründet 23. Juli 1901 S T A T U T E N Artikel 1 Name, Sitz und Zweck Unter dem Namen Bernischer Fleckviehzuchtverband besteht ein Verein gemäss Artikel 60 ff. ZGB mit Sitz in Zollikofen, der die Förderung

Mehr

Statuten BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz-Birsfelden

Statuten BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz-Birsfelden Statuten BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz-Birsfelden Muttenz-Birsfelden 1. Allgemeines Name, Sitz Art. 1 ¹ Unter dem Namen BDP Bürgerlich-Demokratische Partei Muttenz- Birsfelden (nachfolgend

Mehr

Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen

Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen Satzung Kinder-, Jugendarbeit, Gemeindepädagogik Kirchenkreis Siegen SaKPKKSie 4425 Satzung für die evangelische Kinder-, Jugend- und gemeindepädagogische Arbeit im Kirchenkreis Siegen Vom 25. Juni 2009

Mehr

Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV)

Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV) Geschäftsordnung der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Hildesheim (DiAG MAV) Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft hat folgende Organe: I. die Delegiertenversammlung II.

Mehr

Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich

Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich Reglement der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) zur Organisation des Vorstandes (Vorstandsreglement; VsR) (vom ) 1 Allgemeines 1. Dieses Reglement

Mehr

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer

Statuten. Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS. Zuchwilerstrasse Solothurn. Nationale Spitex-Nummer Statuten Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS Spitex Verband Kanton Solothurn SVKS www.spitexso.ch Zuchwilerstrasse 21 4500 Solothurn Telefon 032 623 00 33 Fax 032 623 00 35 info@spitexso.ch Nationale

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Auf Grund des 6 Absatz 1 der Landkreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. S. 568), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Statuten der Schweizerischen Informatikkonferenz

Statuten der Schweizerischen Informatikkonferenz der Schweizerischen Informatikkonferenz Am 29. November 2018 in Bern genehmigt und nach Zustimmung des Bundes und der FDK per 1. März 2019 in Kraft gesetzt. Artikel 1 Zweck Die Mitglieder vereinbaren zur

Mehr

Die Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt.

Die Kirchgemeinden des Pastoralraums bleiben autonom. Die Eigentumsverhältnisse werden vom vorliegenden Vertrag nicht berührt. Vertrag im Pastoralraum BE1 zwischen der röm.-kath. Kirchgemeinde Biel und Umgebung und der röm.-kath. Kirchgemeinde Pieterlen/Lengnau/Meinisberg I Art. 1 Bestimmung des Pastoralraums Name und Zweck Zur

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

Pflichtenheft der Kulturkommission Alpnach

Pflichtenheft der Kulturkommission Alpnach Pflichtenheft der Kulturkommission Alpnach vom 0. Juni 0 Inhaltsverzeichnis Art. Zweck, Begriffe... 3 Art. Zusammensetzung... 3 Art. 3 Kommissionsmitglieder... 3 Art. 4 Amtsjahr, Amtsdauer... 4 Art. 5

Mehr

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann

Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann .5 Verordnung über die Kommission für Gleichstellung von Frau und Mann Vom 6. Januar 00 (Stand. Februar 00) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 0 des Einführungsgesetzes vom 7.

Mehr

Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz vom 9. November 2005 (ABl S.

Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz vom 9. November 2005 (ABl S. Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz 42.00 Vereinbarung der Arbeitsgemeinschaft für die Ökumenische Hospizhilfe Pfalz/Saarpfalz im Bereich der Diözese Speyer

Mehr

Statuten. VFG - Freikirchen Schweiz

Statuten. VFG - Freikirchen Schweiz VFG Freikirchen Schweiz Sekretariat Hofwiesenstrasse 4 8057 Zürich Tel. 062 832 20 8 info@freikirchen.ch www.freikirchen.ch Statuten VFG - Freikirchen Schweiz Vom 6. September 206 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis

Mehr

Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008

Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008 Verfassung der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern 2007 und 2008 Die Christkatholische Kommission des Kantons Bern erlässt gestützt auf die Verfassung vom 6. Juni 1993 des Kantons Bern, das

Mehr

Museumsreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn. Es bestehen die folgenden Museen: a) Kunstmuseum; b) Naturmuseum;

Museumsreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn. Es bestehen die folgenden Museen: a) Kunstmuseum; b) Naturmuseum; Museumsreglement der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn vom 19. November 1996 I. MUSEEN 1 Es bestehen die folgenden Museen: a) Kunstmuseum; b) Naturmuseum; c) Historisches Museum Blumenstein. II. MUSEUMSKOMMISSION

Mehr

und der Interkantonalen Konferenz für Weiterbildung (IKW)

und der Interkantonalen Konferenz für Weiterbildung (IKW) .. Statut der Schweizerischen Berufsbildungsämter- Konferenz (SBBK), der Schweizerischen Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (KBSB) und der Interkantonalen Konferenz

Mehr

S T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER

S T A T U T. beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER S T A T U T beschlossen auf dem 6. Kongress der EUCDA am 15. März 1993 in KÖNIGSWINTER geändert auf dem 7. Kongress der EUCDA am 6. September 1997 in ROM geändert auf dem 8. Kongress der EUCDA am 26. November

Mehr

Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow

Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung. Regenbogen in Hagenow Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung 4.506-524 M Satzung vom 13. November 2007 für die Stiftung Evangelische Stiftung (KABl 2008 S. 5) 13.10.2014 Nordkirche 1 4.506-524

Mehr

Organisationsreglement Kirchlicher Bezirk Thun

Organisationsreglement Kirchlicher Bezirk Thun .0 Organisationsreglement Kirchlicher Bezirk Thun vom. April 0 Der Kirchliche Bezirk Thun, gestützt auf Art. 6 Abs. und 5 des Gesetzes über die bernischen Landeskirchen vom 6. Mai 95, Art. 8 Abs. der Kirchenordnung

Mehr

Handbuch zur Gemeindeleitung

Handbuch zur Gemeindeleitung 3. Ausgabe Januar 2015 Inhalt Vorwort zur ersten Ausgabe... Vorwort zur dritten Ausgabe... VI VII 1. Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau... 1 1.1 Entstehung, Aufbau und Organisation...

Mehr

INTERKANTONALE VEREINBARUNG über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 1

INTERKANTONALE VEREINBARUNG über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 1 INTERKANTONALE VEREINBARUNG über den Vollzug des Entsendegesetzes und des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit 1 (vom 24. Juni 2003 2 ; Stand am 1. April 2007) Die Kantone Uri, Obwalden und Nidwalden,

Mehr

Verein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten

Verein Jugend- und Freizeit Hinwil. Statuten Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Statuten 27. Mai 2010 Verein Jugend- und Freizeit Hinwil Seite 3 Inhaltsverzeichnis Name und Sitz... 4 Zweck und Aufgaben... 4 Organisation... 5 a) Mitgliederversammlung...

Mehr

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel

Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Lesefassung Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel Zuletzt geändert mit der 2. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes des Altmarkkreises Salzwedel durch Kreistag des Altmarkkreises

Mehr

Reglement über die Siedlungskommissionen

Reglement über die Siedlungskommissionen Gestützt auf Artikel 39 und 40 der Statuten der EBG Bern Ausgabe vom 28. Januar 2008 Anpassungen vom 30.06.2014 V2.0 Inhaltsverzeichnis 1 ZWECK... 3 2 WAHL UND ZUSAMMENSETZUNG... 3 3 AUFGABEN... 3 4 KOMPETENZEN

Mehr

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg

[EJH] Evangelische Jugend Hamburg Präambel Als evangelischer Jugendverband in Hamburg haben wir Träume und Visionen für unsere Stadt, die Kirche und die Welt. Unser christlicher Glaube und die Bibel bilden die Basis für das, was wir tun.

Mehr

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben

Statuten. Unter Achtung der Selbständigkeit der Mitglieder nimmt der Verband insbesondere folgende Aufgaben Statuten Art. 1 Name und Sitz Der Spitex Verband Kanton Zürich bildet einen Verein gemäss Art. 60ff ZGB. Er ist aus der Kantonalzürcherischen Vereinigung der Gemeindekrankenpflegen (KVGP) und der Kantonalzürcherischen

Mehr

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1

Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Diakoniegesetz DiakonieG 300 Archiv-1 Kirchengesetz über die Ordnung der diakonischen Arbeit in der Evangelischen Kirche von Westfalen (Diakoniegesetz DiakonieG) 1 Vom 13. November 2003 (KABl. 2003 S.

Mehr

Einheitsherstellungsgesetz EinHG 1.230

Einheitsherstellungsgesetz EinHG 1.230 Einheitsherstellungsgesetz EinHG 1.230 Kirchengesetz des Bundes der Evangelischen Kirchen zur Regelung von Fragen im Zusammenhang mit der Herstellung der Einheit der Evangelischen Kirche in Deutschland

Mehr

des Kirchengesetzes MVG.EKDÜG M_Archiv (KABl 1995 S. 60) 3 Änderungen Art der Änderung 3 neu gefasst Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle

des Kirchengesetzes MVG.EKDÜG M_Archiv (KABl 1995 S. 60) 3 Änderungen Art der Änderung 3 neu gefasst Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle Mitarbeitervertretungsgesetz Übernahme MVG.EKDÜG 7.610 M_Archiv Kirchengesetz zur Übernahme und Ausführung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der EKD (Mitarbeitervertretungsgesetz MVG.EKD)

Mehr

Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise

Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise 62 Archiv Geschäftsordnung für die landeskirchlichen Ausschüsse und Arbeitskreise Vom 13. Januar 2006 (KABl. S. 84) geändert durch

Mehr

Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn

Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn . Statut der Römisch-katholischen Synode des Kantons Solothurn Beschluss des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Solothurn vom. Mai 90 ) (Stand. Januar 008). Name Die Römisch-katholische

Mehr

Ordnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg

Ordnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Jugendarbeit OrdnJArb 5.222 Ordnung für die Evangelische Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg Vom 18. Mai 1990 (GVBl. 22. Band, S. 29) A Evangelische Jugendarbeit: Zielsetzung, Zugehörigkeit

Mehr

vom... Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz

vom... Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen: 1 Änderung des Einführungsgesetzes zum Mitarbeitervertretungsgesetz Viertes Kirchengesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (4. EGMVG-Änderungsgesetz) vom... Die Landessynode hat

Mehr

Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig

Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig 8/39 Universität Leipzig Juristenfakultät Fakultätsordnung der Juristenfakultät der Universität Leipzig Vom 27. April 2017 Auf der Grundlage des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat

Mehr