Betreuungsassistent/in für Menschen mit Demenz

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1 Seite 2 Zukunft gestalten! Fortbildung Betreuungsassistent/in für Menschen mit Demenz Fortbildung Zusätzliche Betreuungskräfte entsprechend den Richtlinien nach 87 b Abs. 3 SGB XI und des GKV Spitzenverbandes vom Modulare Fortbildung, berufsbegleitend Januar 2015 Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement - AZAV - Arbeitsagentur förderfähig. Bildungsprämie des BMBF förderfähig SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung am Bildungszentrums für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim Klepperstr. 18b, Rosenheim Tel / Fax / bfsa.rosenheim@ggsd.de Internet: Info-Hotline: 0800 / Info- info@ggsd.de Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband

2 Seite 2 1. Grundannahmen In stationären Einrichtungen sind bereits weit über die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner von einer Demenzerkrankung betroffen. Dieser Personenkreis nimmt weiterhin zu. Nur adäquate Betreuung und Pflege ermöglichen Menschen mit Demenz eine Lebensphase in Würde und Wohlbefinden. Ihre Versorgungssituation in der stationären Pflege wird überwiegend als verbesserungsbedürftig angesehen. Mit der Zahlung von Zuschlägen zu den Pflegesätzen können zusätzliche Betreuungskräfte finanziert werden, um für die Betroffenen eine bessere Betreuung zu organisieren. Ziel ist, die Präsenzzeiten der Betreuenden im Tagesablauf zu erhöhen und die Betroffenen bei ihren Alltagsaktivitäten zu unterstützen. Voraussetzung für die Finanzierung dieser zusätzlichen Betreuungskräfte ist ihre einführende Qualifikation in den Arbeitsbereich gemäß der Richtlinien nach 87 b Abs. 3 SGB XI und des GKV Spitzenverbandes vom Fortbildungsziele Die Fortbildung befähigt die Betreuungskräfte, die Betreuung alter Menschen mit Demenz in enger Zusammenarbeit mit den Pflegekräften zu verbessern, die Bewohnerinnen und Bewohner individuell bei ihren Anliegen zu unterstützen und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen, bei der Gestaltung von tagesstrukturierenden Angeboten und Alltagsaktivitäten in gerontopsychiatrischen Wohngruppen mitzuwirken, eigene Fähigkeiten, Bedürfnisse und Grenzen zu erkennen, zu reflektieren und weiterzuentwickeln. 3. Angesprochener Personenkreis Mit der Fortbildung sind angesprochen Personen mit Erfahrungen in der Betreuung und Pflege in der eigenen Familie, in Behinderteneinrichtungen, in der Familien- und Altenhilfe Dorfhelferinnen und -helfer, Familienpflegerinnen und -pfleger, Hauswirtschafterinnen und Hauswirtschafter Pflegehilfskräfte, Altenpflegehelferinnen und -helfer und Heilerziehungspflegehelferinnen und -helfer Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer u n d Ehrenamtliche in der Alten- und Behindertenhilfe. 4. Zulassungsvoraussetzungen Teilnahme an einem Erkundungspraktikum von drei bis fünf Tagen (Nachweis durch die Einsatzstelle ist erforderlich) Teilnahme an einem Beratungsgespräch 5. Stundenumfang Theoriestunden: Betreuungspraktikum: Gesamtstundenzahl: 160 Stunden 77 Stunden 237 Stunden Zeitplan siehe Seite 6.

3 Seite 3 6. Kosten Die Kosten der Fortbildung betragen 837,-. Bei Vorliegen der individuellen Voraussetzungen ist eine Förderung über das WeGebAU Programm möglich. Die Fortbildung ist nach AZAV zertifiziert. Die Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. 7. Fördermöglichkeiten Grundlage WeGebAU Programm der Arbeitsagentur: Für Geringqualifizierte Übernahme der WB-Kosten nach 81 Abs. 2 und Arbeitsentgeltzuschuss nach 81 Abs 5 SGB III (innerbetrieblich 50%, außerbetrieblich 100%) In Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern Übernahme bis max. 75 % der WB-Kosten nach 82 SGB III für Mitarbeiter über 45 Jahren. Bitte wenden Sie zur Beantragung an den Arbeitgeberservice Ihres zuständiger Arbeitsagentur. Der Antrag muss vom Arbeitgeber vor Lehrgangsbeginn gestellt und bewilligt werden. Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. Teilnehmende, deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal Euro beträgt, bei gemeinsam Veranlagten Euro, werden mit einer Bildungsprämie 50% der Kosten einer Weiterbildung bis zu max. 500 gefördert. Siehe: 8. Definition der Bestandteile der Fortbildung Theorieunterricht dient der Wissensvermittlung, dem Erwerb notwendiger Fertigkeiten und Vorbereitung der fachpraktischen Übungen. Fachpraktische Übungen Sie ergänzen den theoretischen Unterricht. Die Aufgaben werden zunächst an den Seminartagen erarbeitet und dann am eigenen Arbeitsplatz umgesetzt. Das Betreuungspraktikum kann am Arbeitsplatz stattfinden und ist aufgabengeleitet. Es wird betreut und nachbereitet. Lehrgangsabschluss Nach dem Aufbaukurs wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern ein Zertifikat ausgestellt, wenn Sie am Basiskurs (100 U.-Std.) teilgenommen haben die Prüfung erfolgreich absolviert haben am Aufbaukurs (60 Stunden) teilgenommen haben eine Bestätigung über das Betreuungspraktikum vorlegen Fehlzeiten von 10% (= 2 Seminartage) nicht überschritten haben

4 Seite 4 9. Lehrinhalte (Hinweis: Geringfügige Änderungen - insbesondere aus Gründen curricularer Optimierung - vorbehalten) 9.1. Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen 100 U.-Std. Modul 1 Verwirrtheit = Demenz? Überblick über psychische Erkrankungen im Alter Einführung in Krankheitsbilder und Krankheitsverlauf bei demenziellen Syndromen Leichte, mittelschwere und schwere Demenz und ihre Symptome Demenz und geistige Behinderung aus psychologischer Sicht Modul 2 Wertschätzende Begleitung, Betreuung und Pflege bei Demenzkranken Der Pflegende als Hilfs-Ich des Menschen mit Demenz Kommunikation in verschiedenen Situationen Biographiegestützte Betreuung Verstehende und einfühlsame Begleitung im Tageslauf Übungen zur Kommunikation mit demenziell Erkrankten Modul 3 Tages- und Milieugestaltung in stationären Einrichtungen Tagesgestaltung nach dem Normalisierungsprinzip Möglichkeiten der Umgebungsgestaltung Möglichkeiten von tagesstrukturierenden Maßnahmen Spielen und Lesen mit Menschen mit Demenz Vertraute Alltagsaktivitäten und selbstbestimmtes Handeln im Tagesablauf Modul 4 Förderung von Mobilität, Selbstbestimmung und Sicherheit von Menschen mit Demenz Degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparats im Alter Förderung von Mobilität und Bewegung, Sicherheit und Bewegungsfreiheit bei Menschen mit Demenz Dokumentation der Pflegeleistungen Modul 5 Wahrnehmen, Handeln und Bewältigen Wahrnehmen und Beobachten des Wohlbefindens von Menschen mit Demenz Beobachten von Schmerzen bei Bewohnerinnen und Bewohnern, die selbst keine Auskunft geben können Beziehung vor Funktion: Der Umgang mit herausforderndem Verhalten Scham und Abwehrverhalten: Inkontinenz und Kontinenzförderung Jedes Verhalten hat seine Ursache und seine Gründe Helfersyndrom und Gesunderhaltung der Pflegenden 20 U.-Std.

5 Seite 5 Modul 6 Erste-Hilfe Kurs und Krisenintervention bei psychiatrischen Erkrankungen mit Fallarbeit Erste-Hilfe auch bei Menschen mit Demenz und/oder anderen psychischen Erkrankungen Wie handle ich in Notfällen und Krisen? Fallarbeit Betreuungspraktikum 80 Stunden Das Betreuungspraktikum wird am zukünftigen Arbeitsplatz durchgeführt. Voraussetzung dafür ist, dass die Gelegenheit besteht, mit alten Menschen mit einer demenziellen Symptomatik und/oder geistigen Behinderung arbeiten zu können. Die Betreuung im Praktikum soll durch eine gerontopsychiatrische Pflegefachkraft der Einrichtung erfolgen. Die erfolgreiche Absolvierung des Praktikums muss durch eine Praktikumsbestätigung, die der/die Praxisanleiter/in erstellt, nachgewiesen werden. 9.2 Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen 60 U.-Std. Modul 7 Zugangsmöglichkeiten zu Menschen mit Demenz Erinnerungspflege bei Einzelnen und in Gruppen Musik als Königsweg zu den Menschen mit Demenz Tiere als Türöffner bei Menschen mit Demenz Gartenarbeit und Gartengenuss zur Sinnesanregung Bei Festen und Feiern begleiten Rituale und jahreszeitliche Aktivitäten fördern Modul 8 Ernährung und Hauswirtschaft bei Demenz Vorbereiten und Gestalten von Mahlzeiten in der Gruppe Probleme der Ernährung bei demenziell Erkrankten Ernährung bei Menschen mit Diabetes, Kau- und Schluckstörungen, Allergien Hygiene beim gemeinsamen Kochen und Backen Modul 9 Rechtliche und ethische Fragen in der Gerontopsychiatrie Demenz und Pflegeversicherung Betreuungsrecht und Aufgaben der Betreuerinnen und Betreuer Haftungsfragen in stationären Einrichtungen Datenschutz und Schweigepflicht Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen Modul 10 Angehörige begleiten Situation pflegender Angehöriger Angehörige im Heimalltag unterstützen Zusammenarbeit von Angehörigen und Ehrenamtlichen 28 U.-Std. 8 U.-Std. 8 U.-Std.

6 Seite Zeitplan für Betreuer/innen für Menschen mit Demenz (berufsbegleitend) Unterrichtszeiten meist von Uhr 10.1 Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen Theoriestunden: 96 U.-Std. Tage Modul 1 Modul 2 Modul 2 Modul 3 Montag, den bis Mittwoch, den Montag, den bis Mittwoch, den Modul 3 Modul 4 Modul 5 Mittwoch, den bis Freitag, den Modul 5 Modul 6 Dienstag, den bis Donnerstag, den Prüfung Freitag, den Betreuungspraktikum in einem Pflegeheim/am eigenen Arbeitsplatz Betreuungspraktikum in der eigenen Einrichtung Umfang: mind. 80 U.-Std, / 10 Tage mit angeleiteter Praxisaufgabe Im Zeitraum Praktikumszeitraum Februar - März Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen Theoriestunden: 64 U.-Std. Tage Modul 6 Modul 7 Montag, den bis Donnerstag, den Modul 8 Modul 9 Modul 10 Montag, den bis Donnerstag, den Modul 1-10 Theorie-Tage gesamt 21

7 Seite Anmeldung/Beratung Bitte beachten Sie unsere Teilnahmebedingungen und füllen Sie zur Anmeldung das Anmeldeformular in der Anlage aus. Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Klepperstr. 18b Rosenheim Tel.: / Fax: / bfsa.rosenheim@ggsd.de Internet: Ansprechpartnerin: Nancy Kostbar 12. Hinweis Die GGSD bietet diese Fortbildung auch am Standort Coburg, Kempten und Nürnberg an. 13. Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg Tel.: / Fax: / info@ggsd.de Internet:

8 Seite 8 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.

9 Seite 9 zurück an: Bildungszentrums für Pfleg, Gesundheit und Soziales SFW Seminar für Fort- und Weiterbildung Klepperstr. 18b Rosenheim Aufnahmeantrag für die Fortbildung Betreuungsassistentin/Betreuungsassistent für Menschen mit Demenz (berufsbegleitend) Fortbildungsort: Rosenheim Fortbildungsbeginn: 19. Januar 2015 Fortbildungsende: 23. April 2015 Name:... Vorname:... geb. am:... in... Anschrift: Straße:... PLZ / Ort:... Telefon/ ... Die im Informationsblatt genannten Fortbildungsinhalte, Fortbildungsbedingungen und Kosten werden hiermit anerkannt. Die Teilnahmebedingungen werden hiermit anerkannt (s. Rückseite) Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift

10 Zusatzexemplar für den Träger Seite 10 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an.

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