Weiterbildung zur pflegerischen Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen

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1 Weiterbildung zur Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung) Seite 1 Zukunft gestalten! Weiterbildung zur pflegerischen Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen Modulare berufsbegleitende Weiterbildung mit Präsenz- und Selbststudienphasen in Kooperation mit der Hamburger Fernhochschule (HFH) Gemäß den aktuellen Empfehlungen der DKG vom 30. Mai 2006 Enthält Module aus dem Studiengang Pflegemanagement (B.A.) der HFH Zertifiziert nach: - BQM - Bildungsqualitätsmanagement Aufstiegs-BAföG - AFBG förderfähig Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh SFW - Seminare für Fort- und Weiterbildung Ingolstadt / Kempten / München / Nürnberg / Rosenheim / Vierzehnheiligen Mitglied im paritätischen Wohlfahrtsverband

2 Weiterbildung zur Leitung einer stationären Pflegeeinrichtung (Einrichtungsleitung) Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Ausgangslage 4 2. Aufgaben einer Leitung eines Bereiches eines Krankenhauses 4 3. Zugangsvoraussetzungen / Anrechenbare Qualifikationen 5 4. Ziele der Weiterbildung 5 5. Dauer der Weiterbildung 5 6. Leistungsnachweise / Abschluss der Weiterbildung 6 7. Modulnetzplan 7 8. Inhalte der Themenbereiche Betriebsinternes Praktikum Kosten und Fördermöglichkeiten Anmeldung / Weiterbildungsort / Rechtsträger 15 Anlagen: Teilnahmebedingungen Kontaktdaten

3 Seite 3 1. Ausgangslage Der Bedarf an qualifizierter pflegerischer Dienstleistung ist in letzter Zeit enorm gewachsen und wird auch zukünftig ansteigen. Dafür verantwortlich sind zum einen die demografischen Veränderungen, aber auch der fortwährende Wandel von Krankheitsbildern, Diagnostik und Therapie. Auch die Krankenhäuser durchlaufen einen Wandel, einerseits mit vermehrter Akutversorgung und ambulanten Einrichtungen und andererseits mit möglichst geringer Verweildauer auf den Stationen. All diese enormen Herausforderungen erfordern von der Leitung eines Bereiches im Krankenhaus einen komplexen Mix an Fähigkeiten und Fertigkeiten. Im Hinblick auf diese gesetzlichen und gesellschaftlichen sowie berufspolitischen und organisatorischen Forderungen hat die Leitung eines Bereiches eine zentrale Führungsaufgabe. Sie muss so führen, dass die Gesamtzielsetzungen der Einrichtung, die Zielsetzungen der Pflege und des eigenen Versorgungsbereiches erreicht werden. Diese Zielerreichung muss unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der anderen Leistungsbereiche angestrebt werden. 2. Aufgaben der Leitung eines Bereiches im Krankenhaus Auf Grund der eben geschilderten Herausforderungen und der sich verändernden Ansprüche an die Führung, ergeben sich folgende Aufgabenschwerpunkte für die Leitung eines Bereiches in einer Klinik 1 : Konzeptentwicklung, Planung, Durchführung und Kontrolle der pflegerischen Arbeitsabläufe sowie der Arbeitsorganisation unter Berücksichtigung von Aspekten der Qualitätssicherung sowie integrativer Versorgungsstrukturen; Personalmanagement einschließlich der Beurteilung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie der Auszubildenden unter pädagogischen, psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten; Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und unter den fachlichen Gegebenheiten in der Praxis berücksichtigen und umzusetzen, die Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen und anderen Institutionen sicherstellen. Das Konzept der Weiterbildung entspricht diesem dargestellten Aufgabenprofil. Die enge Zusammenarbeit mit der Hamburger Fern-Hochschule ist die Antwort auf die hohen Anforderungen und die steigende Nachfrage nach einer managementbezogenen, akademischen Ausbildung. 1 DKG-Empfehlung

4 Seite 4 3. Zugangsvoraussetzungen / Anrechenbare Qualifikationen Zur Weiterbildung kann zugelassen werden, wer den Nachweis erbringt über einen Berufsabschluss als Pflegefachkraft, z.b. als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder -pfleger Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger Hebamme/ Entbindungspfleger Altenpflegerin oder -pfleger u n d eine zweijährige Berufserfahrung bei Übernahme der Funktion. Können Teilnehmende durch vorhergehende Weiterbildungen bereits das Wissen nachweisen, das in einem Modul vermittelt wird, so brauchen sie dieses nach Einzelfallprüfung durch den Weiterbildungsträger nicht noch einmal zu absolvieren. Die mögliche Anrechenbarkeit von Qualifikationen müssen Teilnehmende in jedem Fall vor Beginn der Weiterbildung (!) mit dem Weiterbildungsträger klären. Ein Rechtsanspruch auf Anerkennung besteht nicht. 4. Ziele der Weiterbildung Die Weiterbildung soll Teilnehmende mit ihren komplexen Leitungsaufgaben in verschiedenen Bereichen der pflegerischen Versorgung vertraut machen, zur Wahrnehmung mitarbeiterbezogener, pflegebezogener und betriebsbezogener Leitungsaufgaben befähigen und die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fertigkeiten, Verhaltensweisen und Einstellungen vermitteln. 2 Gleichzeitig kann die Weiterbildung ein Einstieg in eine akademische Ausbildung sein. Die Teilnehmenden lernen die Arbeitsweise auf akademischem Niveau kennen und haben die Möglichkeit drei Studienmodule des Studienganges Pflegemanagement (B.A.) der Hamburger Fern-Hochschule zu absolvieren, die bei einem späteren Studium anerkannt werden. Diese finden i.d.r. am Studienzentrum Nürnberg statt. 5. Dauer der Weiterbildung Der zeitliche Umfang der Weiterbildung umfasst insgesamt 720 Stunden. 296 Stunden Weiterbildungsunterricht 280 Stunden Studium (aufgeteilt in 62 Stunden Präsenz und 218 Stunden Fernstudium) 144 Stunden Praktikum, Projektarbeit und kollegiale Beratung 2 DKG-Empfehlung

5 Seite 5 6. Leistungsnachweise / Abschluss der Weiterbildung Im Rahmen der Weiterbildung sind verschiedene Leistungsnachweise und eine mündliche Abschlussprüfung zu absolvieren. Folgende Prüfungsformen sind vorgesehen: schriftliche Hausarbeit (Umfang ca. 10 DIN-A4-Seiten) schriftliche Klausur (Dauer ca. 120 Minuten) Projektarbeit (Umfang ca. 20 DIN-A4-Seiten zzgl. Anhang) Abschlusskolloquium (ca. 30 Minuten Präsentation und Fachgespräch) Die Teilnehmenden absolvieren zudem drei Module des Bachelor-Studiengangs Pflegemanagement der Hamburger Fern-Hochschule am Studienzentrum Nürnberg: Modul Management in Organisationen (MIO) 4 ECTS Prüfungsleistung Klausur 90 Min. Modul Grundlagen der Organisationspsychologie (GDP) 4 ECTS Studienleistung Komplexe Übung Teil 1 und 2 Modul Management der eigenen Person (MEP) 6 ECTS Studienleistung Komplexe Übung Sämtliche Prüfungsteile sind dann erfolgreich absolviert, wenn mindestens 50% der Gesamtleistung erreicht wurde. Jeder Prüfungsteil kann ggf. einmal wiederholt werden. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird den Teilnehmenden mit einem Weiterbildungszeugnis gemäß 16 der DKG-Empfehlungen zur Weiterbildung für die pflegerische Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen pflegerischen Versorgungsbereichen bescheinigt. Die erfolgreiche Teilnahme an den Pflegemanagement-Modulen wird zudem über Hochschulzertifikate dokumentiert.

6 Seite 6 7. Modulnetzplan Modul A: Führungs- und leitungsbezogener Lernbereich (256 U.-Std.) Themenbereich A1: Führungsmodelle (32 U.-Std.) HFH- Modul MIO 1/2 6 Std Präsenz, 26 Std. Studium Themenbereich A4: Personalmanagement (48 U.-Std.) Themenbereich A2: Führen der eigenen Person (72 U.-Std.) HFH Modul MEP 3/4/5 8 Std. Präsenz, 64 Std. Studium Themenbereich A5: Kommunikation Teil 1 (22 U.-Std.) HFH Modul GDP 3 14 Std. Präsenz, 8 Std. Studium (Studienleistung komplexe Übung) Themenbereich A3: Prozess des Führens (58 U.-Std.) HFH Modul GDP 1/2/4/5 8 Std. Präsenz, 50 Std. Studium Themenbereich A6: Kommunikation Teil 2 (24 U.-Std.) Modul B: Betriebswirtschaftlicher Lernbereich (200 U.-Std.) Themenbereich B1: Krankenpflege im Betrieb Krankenhaus (24 U.-Std) Themenbereich B4: Planen und Organisieren Teil 2 (32 U.-Std.) Themenbereich B2: Stellung und Aufgabengebiet des Pflegedienstes (24 U.-Std.) Themenbereich B5 Krankenhauspolitik und - finanzierung (24 U-Std.) Themenbereich B3: Planen und Organisieren Teil1 (48 U.-Std.) HFH Modul MIO 3/4/5 10 Std. Präsenz, 38 Std. Studium (Studienleistung Klausur) Themenbereich B6: Unternehmensführung und Organisation (48 U.-Std.) HFH Modul MEP 1/2 16 Std. Präsenz, 32 Std. Studium (Studienleistung komplexe Übung) Modul C: Gesellschaftsbezogener Lernbereich (40 U.-Std.) Themenbereich C1: Soziologische Sicht auf die Pflege (8 U.-Std.) Themenbereich C2: Organisation gesellschaftlicher Aufgaben am Beispiel Krankenhaus (16 U.-Std.) Themenbereich C3: Rollenverständnis (16 U.-Std.) Modul D: Pflegewissenschaftlicher Lernbereich einschließlich berufliches Selbstverständnis (80 U.-Std.) Themenbereich D1: Grundlagen zum Pflegeverständnis (24 U.-Std.) Themenbereich D2: Qualitätssicherung (48 U.-Std.) Themenbereich D3: Berufskunde (8 U.-Std.)

7 Seite 7 8. Inhalte der Themenbereiche Modul A: Führungs- und leitungsbezogener Lernbereich Themenbereich A1: Führungsmodelle (32 U.-Std., aufgeteilt in 6 Std. Präsenz und 26 Std. Studium) Theoretische Überlegungen zu Führung sind die Grundlage zur Entwicklung einer Führungspersönlichkeit. Dieser Themenbereich entspricht den Inhalten des Studienganges Pflegemanagement Modul Management in Organisationen (MIO), Studienbriefe 1 und 2 Studienbrief 1: Einführung in das Management Studienbrief 2: Managen und führen Themenbereich A2: Führen der eigenen Person (72 U.-Std., aufgeteilt in 8 Std. Präsenz und 64 Std. Studium) Die ständigen Veränderungen in der Pflegelandschaft bedingen, dass eine wesentliche Grundlage für erfolgreiches Führen die Fähigkeit der Führungskraft ist, sich selbst zu führen. Dieser Themenbereich entspricht den Inhalten des Studienganges Pflegemanagement Modul Management der eigenen Person (MEP), Studienbriefe 3, 4 und 5. Studienbrief 3: Selbstmanagement Studienbrief 4: Zeitmanagement Studienbrief 5: Präsentation

8 Seite 8 Themenbereich A3: Prozess des Führens (58 U.-Std., aufgeteilt in 8 Std. Präsenz und 50 Std. Studium) Die Psychologie als Wissenschaft kann einen wichtigen Beitrag zum Verständnis von Prozessen von Arbeit und Management im Kontext von Gesundheits- und Pflegeorganisationen leisten, um diese besser zu verstehen und positiv zu gestalten. Dieser Themenbereich entspricht den Inhalten des Studienganges Pflegemanagement Modul Grundlagen der Organisationspsychologie (GDP), Studienbriefe 1, 2, 4 und 5 Studienbrief 1: Psychologie als Wissenschaft Studienbrief 2: Lernen, Problemlösen und Motivation Studienbrief 4: Person und Arbeit Studienbrief 5: Psychische Anforderungen und Belastungen Themenbereich A4: Personalmanagement (48 U.-Std.) Die Art der Personalführung und die konkrete Struktur der Aufbau- und Ablauforganisation von Einrichtungen bestimmen sowohl den wirtschaftlichen als auch den menschlichen Erfolg wesentlich mit. Personalgewinnung und Auswahl Anforderungsprofile und Stellenbeschreibungen Einführung, Einarbeitung und zielgerichtete Anleitung neuer Mitarbeiter ggf. auch von Schülerinnen und Schülern Personalplanung und Personaleinsatz Motivation Personalentwicklung Feedback und Mitarbeitergespräche Personalcontrolling Themenbereich A5: Kommunikation Teil 1 (22 U.-Std., aufgeteilt in 14 Std. Präsenz und 8 Std Studium) Eine gelingende Kommunikation ist eine Grundvoraussetzung für eine Führungsaufgabe. Hierfür sind theoretische Grundlagen hilfreich. Dieser Themenbereich entspricht den Inhalten des Studienganges Pflegemanagement Modul Grundlagen der Organisationspsychologie (GDP), Studienbrief 3. Er enthält die für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls notwendige komplexe Übung. Studienbrief 3: Soziale Wahrnehmung und Kommunikation Studienleistung: Komplexe Übung

9 Seite 9 Themenbereich A6: Kommunikation Teil 2 (24 U.-Std.) Gespräche mit Mitarbeitenden als Führungsaufgabe sind ein sensibler Bereich. Professionell durchgeführt werden unterschiedliche Gesprächsformen zur Chance. Gesprächsführung (u.a. Einzel- und Teamgespräche) Moderationstechniken Zielvereinbarungsgespräche Kritikgespräche Konfliktwahrnehmung und -bearbeitung Analyse des eigenen Kommunikations- und Führungsstils Informationsmanagement Delegieren und Kooperieren Modul B: Betriebswirtschaftlicher Lernbereich Themenbereich B1: Krankenpflege im Betrieb Krankenhaus (24 U.-Std.) In diesem Themenbereich werden die allgemeinen Strukturen im Betrieb Krankenhaus beleuchtet. Leitbilder und Unternehmenskultur Strukturen des Krankenhausbetriebes Kommunikationsstrukturen Themenbereich B2: Stellung und Aufgabengebiet des Pflegedienstes (24 U.-Std.) Aufbauend auf den Strukturen des Krankenhauses steht die Einordnung des Pflegedienstes im Organisationsgefüge im Vordergrund. Einordnung des Bereichs Pflege in die Aufbauorganisation und mögliche Kommunikationsbeziehungen Schnittstellenmanagement

10 Seite 10 Themenbereich B3: Planen und Organisieren Teil 1 (48 U.-Std., aufgeteilt in 10 Std. Präsenz und 38 Std. Studium) Elementares Wissen über betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erleichtert das Erkennen von Zusammenhängen. Dieser Themenbereich entspricht den Inhalten des Studienganges Pflegemanagement Modul Management in Organisationen (MIO), Studienbriefe 3, 4 und 5. Er enthält die für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls notwendige Klausur. Studienbrief 3: Einführung in die Unternehmensführung Studienbrief 4: Organisation Studienbrief 5: Dienstleistungsmanagement Studienleistung Klausur Themenbereich B4: Planen und Organisieren Teil 2 (32 U-Std.) Im Teil 2 steht die praktische Anwendung und Weiterführung der im Teil 1 gewonnenen Erkenntnisse im Vordergrund. Grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen werden dabei berücksichtigt. Dienstplan- und Urlaubsplangestaltung Informations- und Kommunikationssysteme Grundsätzliche rechtliche Rahmenbedingungen (Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Strafrecht) Aufbau- und Ablauforganisation Projektmanagement Prozessmanagement unter Berücksichtigung des Krankenhausentgeltsystems Themenbereich B5: Krankenhauspolitik und -finanzierung (24 U.-Std.) Wie werden Krankenhäuser finanziert? Nach welchen Kriterien erfolgt die Krankenhausplanung? Diese Fragen sollen in diesem Themenbereich beantwortet werden. Krankenhausgesetzgebung Rechtsformen eines Krankenhauses Finanzierungsformen eines Krankenhauses

11 Seite 11 Themenbereich B6: Unternehmensführung und Organisation (48 U.-Std., aufgeteilt in 16 Std. Präsenz und 32 Std. Studium) Die Weiterentwicklung von organisatorischem Geschick muss Aufgabe einer Weiterbildung sein, die auf eine Führungstätigkeit vorbereitet. Dieser Themenbereich entspricht den Inhalten des Studienganges Pflegemanagement, Modul Management der eigenen Person (MEP), Studienbriefe 1 und 2. Er enthält die für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls notwendige komplexe Übung. Studienbrief 1: Einführung in die Koordinierung und Organisation von Aufgaben Studienbrief 2: Steuerung von Prozessen im Management Studienleistung: Komplexe Übung Modul C: Gesellschaftsbezogener Lernbereich Themenbereich C1: Soziologische Sicht auf die Pflege (8 U.-Std.) Die Verwendung soziologischen Wissens in Theorie und Praxis der Pflege führt zu neuen Einsichten in die Pflegetheorie und Praxis. Soziologische Aussagen bezüglich Gesundheit und Krankheit Gesellschaftliche Strukturen Gesellschaftliche Funktionen hinsichtlich Pflegen und Heilen Themenbereich C2: Organisation gesellschaftlicher Aufgaben am Beispiel des Krankenhauses (16 U.-Std.) Am Beispiel des modernen Krankenhauses als Dienstleister im Sektor Gesundheitswesen wird die Organisation der übergeordneten gesellschaftlichen Aufgaben deutlich. Das Krankenhaus als Gesundheitszentrum (u.a. integrierte Versorgung) Interessenskonflikte

12 Seite 12 Themenbereich C3: Rollenverständnis im beruflichen Kontext (16 U.-Std.) Alle Menschen üben verschiedene Rollen aus, sei es in Organisationen oder im Privatleben. In diesem Themenbereich geht es darum, eine Identität als Leitung zu gewinnen und zu reflektieren. Selbst- und Fremderwartung verschiedener Rollen im Krankenhaus und Rollenkonflikte Berufssozialisation von Berufen im Gesundheitswesen Rollenkonzept und Rollenidentität Leitungsrolle Professionalität in der Pflege Modul D: Pflegewissenschaftlicher Lernbereich einschließlich berufliches Selbstverständnis Themenbereich D1: Grundlagen zum Pflegeverständnis (24 U.-Std.) Die Reflexion des Pflegeverständnisses auf der Grundlage von Pflegewissenschaft und Pflegeforschung sind auch eine Herausforderung für das Management in der Pflege. Persönliches Pflegeverständnis Menschenbild und ethische Auswirkungen auf das Pflegehandeln Pflegetheorien und -modelle Themenbereich D2: Qualitätssicherung (48 U.-Std.) Qualitätsmanagement ist aus dem Sozial- und Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Auf dem Hintergrund immer knapper werdender Ressourcen sind umfassende QM-Systeme unverzichtbar. Definition, Organisation und Überprüfung von Pflegequalität TQM, DIN-EN-ISO 9000 ff., EFQM Methoden und Instrumente des Qualitätsmanagements Pflegeprozess und -planung als Instrumente der Pflegequalität Selbst- und Fremdbewertungssysteme Beschwerdemanagement Fehlermanagement Spezielle Qualitätsanforderungen an einzelne Funktionsbereiche

13 Seite 13 Themenbereich D3: Berufskunde (8 U.-Std.) Das Berufsbild der Pflege befindet sich aus gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Gründen in einem kontinuierlichen Wandel. Berufsidentität und Berufsorganisationen Politische Entwicklungen zu Berufsgesetzen und Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen Fortbildungen, Weiterbildung und Studiengänge in der Pflege 9. Betriebsinternes Praktikum Im Rahmen der Weiterbildung sind insgesamt 144 Arbeitsstunden Praktikum zu absolvieren und nachzuweisen. Diese untergliedern sich in insgesamt drei Schwerpunktbereiche: 80 Stunden betriebsinternes Praktikum unter der Anleitung einer Stations- oder Pflegedienstleitung. Erstellung eines (unbenoteten) Praktikumsberichts zu den Arbeits- und Aufgabenschwerpunkten einer Stationsleitung im Klinikbetrieb. 40 Stunden für Planung, Umsetzung und Evaluation einer Projektarbeit und deren schriftliche Ausarbeitung. 24 Stunden für kollegiale Beratung und schriftliche Dokumentation der Kleingruppentreffen. 10. Kosten der Weiterbildung / Fördermöglichkeiten Die Kosten für die komplette Weiterbildung (incl. Prüfungsgebühren, Skripten und Lernmittel) entnehmen Sie bitte der Anmeldung in der Anlage. Kosten für nachfolgende Beginntermine können sich ändern. Finanzierung der Kosten der Weiterbildung Sie können eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem Aufstiegs-BAföG, beantragen. Ca. 40 % der Kosten für die Weiterbildung können erstattet werden. Der entsprechende Antrag ist von Ihnen an das Ausbildungsförderungsamt Ihres Wohnorts zu stellen. Dieser Antrag kann auch noch während des Verlaufs der Weiterbildung gestellt werden. In besonderen Lebenslagen ist eine Förderung über ein Darlehen durch die DAA- Stiftung Bildung und Beruf möglich.

14 Seite Weiterbildungsort / Anmeldung Für den Weiterbildungsträger sind folgende Unterlagen erforderlich: Lebenslauf mit ausführlichem beruflichen Werdegang Lichtbild Berufsabschlussurkunde in Kopie Anmeldeformular (s. Anlage) Die Weiterbildung wird an folgendem Standort der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste angeboten: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße Nürnberg Tel.: / Fax: / sfw.nuernberg@ggsd.de Internet: Rechtsträger Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh Roritzerstraße 7, Nürnberg Tel.: / Fax: / info@ggsd.de Internet:

15 Seite 15 Teilnehmerexemplar Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Diese Teilnahmebedingungen werden von mir anerkannt.

16 Seite 16 Kontaktdaten der Standorte der Gemeinnützigen Gesellschaft Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Ingolstadt SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / Schulstr. 26, Ingolstadt sfw.ingolstadt@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Kempten SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / Salzstr. 3, Kempten bfsa.kempten@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales München SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Tel.: 089 / Fax: 089 / Info-Hotline: 0800 / Seidlstr. 3, München biz.muenchen@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstraße 95, Nürnberg Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / sfw.nuernberg@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Rosenheim SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / Klepperstraße 18b, Rosenheim bfsa.rosenheim@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet: Tel.: / Fax: / Info-Hotline: 0800 / Bildungszentrum Vierzehnheiligen der GGSD SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Vierzehnheiligen 12, Bad Staffelstein sfw.vierzehnheiligen@ggsd.de Info- info@ggsd.de Internet:

17 Seite 17 zurück an: Bildungszentrum für Pflege, Gesundheit und Soziales Nürnberg SFW - Seminar für Fort- und Weiterbildung Zollhausstr Nürnberg Anmeldung Weiterbildung zur pflegerischen Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen Hiermit melde ich mich unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen an für Pflegerische Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen Dauer: Kosten: 4.460,- Name Adresse Telefon / Institution Adresse Institution Datum / Unterschrift Bitte senden Sie mir den Newsletter des Seminars für Fort- und Weiterbildung Nürnberg zu. Stand:

18 Seite 18 Teilnahmebedingungen 1. Hat sich ein Teilnehmer (TN) für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach 86 SGB III beantragt wurde oder in dem eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei festgestellter Nichtförderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des Teilnehmers ohne Kostenbelastung. 2. Der Teilnehmer verpflichtet sich - soweit die Lehrgangsgebühren nicht von dritter Seite übernommen werden - zur pünktlichen Zahlung der Gebühren. Über die Gebühren können Ratenzahlungen vereinbart werden, die lt. Rechnungsstellung fällig sind. Sind mehr als zwei Ratenzahlungen in Verzug, wird die gesamte Ausbildungsgebühr sofort fällig. Es kann eine Mahngebühr von 1,50 je Mahnung erhoben werden. 3. Es gelten folgende Kündigungsfristen: Die Anmeldung zur Teilnahme kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss schriftlich widerrufen werden. Abweichend hiervon besteht 14 Tage vor Beginn der Maßnahme - vorbehaltlich anderweitiger Regelungen der zuständigen fördernden Stellen oder anderweitiger Gesetzesregelungen kein Widerrufsrecht. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, gilt dieses spätestens ab Maßnahmebeginn. Hat sich ein Teilnehmer für eine Maßnahme angemeldet, für die die Förderung nach SGB III beantragt wurde oder in der eine Förderung nach SGB III für den einzelnen Teilnehmer möglich ist, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung oder bei Ablehnung der Förderung des Teilnehmers ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht. Der TN kann bei Bildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate dauern, den Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Lehrgangshalbjahres mit einer Frist von sechs Wochen ordentlich kündigen; danach ist die Ausbildung mit einer sechswöchigen Frist jeweils zum Ende jeden Quartals kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung bleibt unberührt. Soweit der TN nach den Regelungen des SGB III gefördert wird, besteht eine ordentliche Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Ende eines jeden dritten Monats; für Maßnahmen in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich. Teilnehmer, die eine Förderung nach SGB III erhalten, können zum Zweck der Arbeitsaufnahme die geförderte Bildungsmaßnahme ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Vertragspartner zu erfolgen. Änderungen in den Ausbildungsinhalten der Schule, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften erfolgen, berechtigen nicht zur Kündigung. 4. Die Schule behält sich vor, Lehrgänge vor Beginn wegen mangelnder Teilnehmerzahl von weniger als 16 Teilnehmern, bei staatlich geregelten Ausbildungsgängen 18 Teilnehmern, oder Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen. Bereits entrichtete Gebühren werden erstattet. Die Schule behält sich vor, bei kurzfristiger Krankmeldung des zuständigen Dozenten die vorgesehene Abfolge einzelner Unterrichtsstunden zu ändern oder zu verschieben. In diesem Fall werden die Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 5. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung einzuhalten, den Anweisungen der Schulleitung und der Ausbilder zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Aufnahme und Prüfung erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen sowie Ausbildungs- und Prüfungsgebühren (soweit keine Förderung nach SGB III vorliegt) zu den vereinbarten Terminen zu entrichten. Leistungsbescheide von Kostenträgern werden der Schule vom Teilnehmer in Kopie zur Verfügung gestellt. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können von der Schule ausgeschlossen werden. 6. Der Teilnehmer hat von der Schule zur Verfügung gestellte Geräte und Materialien sowie die Schulungsräume pfleglich zu behandeln. 7. Wer gegen die Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Der Teilnehmer hat der Gemeinnützigen Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh einen ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen. Die Gemeinnützige Gesellschaft für soziale Dienste - DAA - mbh behält sich vor, den TN von der Teilnahme auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den betreffenden Teilnehmer nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Punkt 5 und 6 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde. In diesem Fall hat der Teilnehmer die Lehrgangsgebühren anteilig für den bereits erfolgten Lehrgang zu entrichten; überzahlte Beträge werden erstattet. 8. Die Schule haftet über den Rechtsträger der Schule bei Unfällen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung bei Verlust oder Diebstahl vom Teilnehmer eingebrachter Gegenstände entfällt. 9. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. 10. Gerichtsstand ist Nürnberg. Mit Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an. Stand: 09/07

19 Seite 19 Zeitplan zur Weiterbildung zur pflegerischen Leitung eines Bereiches im Krankenhaus und anderen Weiterbildungsbeginn: 19. Februar 2018 Weiterbildungsende: 08. Mai 2019 Weiterbildungsort: Gesamtstunden: Unterrichtszeiten: Nürnberg 720 Stunden, aufgeteilt in 296 Stunden Weiterbildungsunterricht 280 Stunden Studium (62 Stunden Präsenz und 218 Stunden Fernstudium) 144 Stunden Praktikum, Projektarbeit, kollegiale Beratung Montag Freitag (teilweise Samstag) Uhr Uhr (in der Regel 8 Unterrichtsstunden/Tag) Ansprechpartnerin: Daniela Kemmler (Tel / ) Jahr Monat Termine U.Std U.-Tage 2018 Februar März / April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Januar Februar Tag HFH März Tag HFH April Tag HFH Mai Gesamtstunden (Präsenz):

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