Digitalbonus Die einfache, schnelle und unbürokratische Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

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1 Digitalbonus Die einfache, schnelle und unbürokratische Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Regierung von Oberfranken

2 Gliederung Die Herausforderung durch die Digitalisierung Das Förderprogramm Fördergegenstand - Förderbereiche Antragsberechtigung KMU-Eigenschaft Beihilfekonformität Varianten u. ihre Kombinationsmöglichkeiten Ablauf des Verfahrens Antragsformular Fragen Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 2

3 Was bedeutet Digitalisierung im Betrieb? Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 3

4 Was bedeutet Digitalisierung im Betrieb? Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 4

5 Die Herausforderung durch die Digitalisierung Im Zeitalter der beschleunigten Digitalisierung benötigen alle Unternehmen eine Digitalisierungsstrategie, damit sie ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten und Wachstumspotentiale nutzen können. Gerade bei den kleinen u. mittleren Unternehmen besteht Nachhohlbedarf! Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 5

6 Die Herausforderung durch die Digitalisierung Im Zeitalter Ich möchte der beschleunigten Sie aber ermutigen, Digitalisierung benötigen auch alle eine Unternehmen andere Perspektive eine Digitalisierungsstrategie, einzunehmen, in der damit die sie ihre Wettbewerbsfähigkeit Digitalisierung nicht erhalten das und Wachstumspotentiale Problem, sondern nutzen vielmehr können. die Lösung ist. Dr. Andreas Dombret Gerade Mitglied bei des den Vorstands kleinen der u. Deutschen mittleren Unternehmen besteht Bundesbank Nachhohlbedarf! Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 6

7 Digitalbonus für Betriebe Welche Fragen kann ich mir stellen? Sind meine Betriebsabläufe schon durchgängig vernetzt? Kann der Kunde meine Produkte über das Internet beurteilen und ggf. selbst zusammenstellen? Bin ich für meine Kunden virtuell existent? Will ich meine Produkte digitaler und flexibler machen? Welche Arbeitsschritte kann ich durch den Einsatz von IKT-Technik verbessern und beschleunigen? Können computergestützte Maschinen, digitale Modelle oder Neuerungen wie 3-D-Druck meine Produktion verbessern? Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 7

8 IT-Sicherheit Ansatzpunkte Habe ich ein Sicherheitsmanagement-System? Ist ein Verantwortlicher benannt? Sind meine Mitarbeiter geschult? Gibt es eine Checkliste für Notfälle? Kennwortmanagement und Verschlüsselung? Internet und Firewall? Regelmäßige Datensicherung? Sind meine WLAN-Verbindungen geschützt? Ist die Software auf neuestem Stand (neueste Updates)? Sind Server und wichtige Geräte gegen Angriffe geschützt? Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 8

9 Antragsberechtigung Programmlaufzeit: 18. Oktober 2016 bis 31. Dezember 2020 Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 9

10 KMU-Eigenschaft i. S. d. Empfehlung 2003/361/EG der EU- Kommission v. 6. Mai 2003 kleines Unternehmen Mitarbeiter < 50 und Umsatz < 10 Mio. oder Bilanzsumme < 10 Mio. mittleres Unternehmen Mitarbeiter < 250 und Umsatz < 50 Mio. oder Bilanzsumme < 43 Mio. bei Unternehmensverflechtungen: Bei Partnerunternehmen (Beteiligung mind. 25 %, jedoch nicht mehr als 50 %): anteilige Berücksichtigung der Daten Bei verbundenen Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %): 100 %iger Einbezug der Daten Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 10

11 Fördergegenstand - Förderbereiche Produkte, Dienstleistungen, Prozesse 2.1 RL Entwicklung, Einführung oder Verbesserung durch IKT-Hardware, IKT-Software sowie Migration und Portierung von IKT- Systemen und IKT-Anwendungen im Unternehmen IT- Sicherheit Einführung oder Verbesserung 2.2 RL Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 11

12 Varianten und ihre Kombinationsmöglichkeiten Kredit Bonus Standard Bonus Plus Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 12

13 Varianten und ihre Kombinationsmöglichkeiten Kredit Bonus Standard Bonus Plus Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 13

14 Standard Plus Varianten und ihre Kombinationsmöglichkeiten: Anteilfinanzierung - Bonus ab zuwendungsfähige Ausgaben jeweils einmal je Förderbereich während der Laufzeit des Programms Fördersatz: bis zu 50 % (kleine Untern.) bzw. 30 % (mittlere Untern.) max Zuwendung Projekte mit besonders hohem Innovationsgehalt ab zuwendungsfähige Ausgaben nur einmal während der Laufzeit für einen Förderbereich Fördersatz: bis zu 50 % (kl. Untern.) bzw. 30 % (mittlere Untern.) max Zuwendung Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 14

15 Kredit Varianten und ihre Kombinationsmöglichkeiten: zinsverbilligtes LfA-Darlehen zinsverbilligtes LfA Förderbank Bayern-Darlehen mind , max. 2 Mio. zuwendungsfähige Ausgaben Finanzierung bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben Bei zuwendungsfähigen Ausgaben beim Digitalbonus Standard bzw. 1 Mio. beim Digitalbonus Plus kann nur der Digitalbonus Kredit gewährt werden! Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 15

16 Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die innerhalb des Bewilligungszeitraums (max. 18 Monate) anfallenden, für Leistungen externer Anbieter: zur Umsetzung der Maßnahme einschließlich der notwendigen Hard- und Software, für die Einführung der entwickelten Lösungen einschließlich Projektbegleitung und Schulung, für Lizenzkosten und Systemservicegebühren für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren, für den Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen, sofern am Ende ein Zertifikat steht Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 16

17 Zuwendungsfähig sind NICHT Ausgaben für Standard-Webseiten oder-webshops, Standard-Online-Marketing-Maßnahmen, den Erwerb von Standard-Software, wie herkömmliche Bürosoftware und Betriebssysteme, Standard-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, Telefone, Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung für konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden, IKT-Lösungen, die zum Einsatz in anderen Unternehmen kommen sollen Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 17

18 Beihilfekonformität über De-minimis-Verordnung Mit der Zuschuss- bzw. Darlehenszusage wird dem Antragssteller eine De-minimis-Bescheinigung ausgehändigt. Eine Kumulierung der Digitalboni ist nicht möglich, wenn dadurch der in der De-minimis-Verordnung festgelegte Beihilfehöchstbetrag (i.d.r ) überschritten wird Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 18

19 Ablauf des Verfahrens Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 19

20 Ablauf des Verfahrens 1. Antrag Online-Antragsformular unter Zusätzlich ist der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit allen Anlagen auf dem Postweg innerhalb von 4 Wochen bei der jeweiligen Bezirksregierung einzureichen Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 20

21 Ablauf des Verfahrens 2. Prüfung Die Bezirksregierung prüft den Antrag und fordert ggf. fehlende Unterlagen nach. Beim Digitalbonus Plus übernimmt die techn. Koordinationsstelle der Reg. d. Oberpfalz/Regensburg die Beurteilung hinsichtlich des Innovationsgehalts anhand der eingereichten Unterlagen und eines Anhörungsschreibens. Dadurch kommt es zu einer längeren Bearbeitungszeit! Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 21

22 Ablauf des Verfahrens 3. Förderbescheid Bei positiver Entscheidung wird ein Zuwendungsbescheid für den Zuschuss und/oder eine Projektbescheinigung für den Kredit zusammen mit einer De-minimis-Bescheinigung per Post zugesandt. Bei negativer Entscheidung wird ein entsprechender Ablehnungsbescheid versendet Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 22

23 Ablauf des Verfahrens 4. Bank (nur bei der Kreditvariante) Die Projektbescheinigung ist spätestens 3 Monate nach Erhalt der Hausbank vorzulegen. Hausbank bestätigt Darlehensvoraussetzungen und übermittelt der LfA Förderbank Bayern die notwendigen Unterlagen. LfA Förderbank Bayern entscheidet über die Gewährung des Darlehens Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 23

24 Ablauf des Verfahrens 5. Auszahlung Kredit Die Auszahlung des LfA-Darlehens erfolgt durch die Hausbank. 6. Projektdurchführung Innerhalb von 18 Monaten nach Erlass des Förderbescheids bzw. der Projektbescheinigung muss die geförderte Maßnahme abgeschlossen sein Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 24

25 Ablauf des Verfahrens 7. Verwendungsnachweis Spätestens 6 Monate nach Ende der Projektdurchführung ist ein Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung einzureichen. Sie prüft diesen Nachweis und informiert den Zuwendungsempfänger sowie die LfA Förderbank Bayern über das Ergebnis. 8. Auszahlung Zuschuss Nach Abschluss der Prüfung wird der Zuschuss ausbezahlt Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 25

26 Verwendungsnachweis Sachbericht: Darstellung der Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen zahlenmäßiger Nachweis: Ausgaben in zeitlicher Folge entweder Original-Rechnungen + Zahlungsnachweis ODER Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers, Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten für die sachliche Richtigkeit des Verwendungsnachweises unter Beachtung der Nebenbestimmungen Bei Vorsteuerabzugsberechtigung nach 15 UStG dürfen nur Entgelte ohne Umsatzsteuer berücksichtigt werden! Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 26

27 Ablauf des Verfahrens 7. Verwendungsnachweis Spätestens 6 Monate nach Ende der Projektdurchführung ist ein Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung einzureichen. Sie prüft diesen Nachweis und informiert den Zuwendungsempfänger sowie die LfA Förderbank Bayern über das Ergebnis. 8. Auszahlung Zuschuss Nach Abschluss der Prüfung wird der Zuschuss ausbezahlt Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 27

28 weitere Informationen unter Fachinformationen zum Förderprogramm Digitalbonus Förderrichtlinie Digitalbonus PDF (49 KB) Merkblatt Digitalkredit (LfA Förderbank Bayern) PDF (164 KB) Flyer Digitalbonus PDF (603 KB) KMU-Eigenschaft Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission zur KMU-Definition PDF (124 KB) Merkblatt Beteiligungsverhältnisse (LfA Förderbank Bayern) PDF (84 KB) Zuwendungsrecht Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW) (zu den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft) PDF (16.0 KB) De-minimis Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der EU-Kommission vom über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen PDF (149 KB) Muster De-minimis Erklärung (Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) PDF (632 KB) Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 28

29 Kontakt RDin Anja Stadler Adresse: Ludwigstraße 20 K Bayreuth Telefon: anja.stadler@regofr.bayern.de RAe Iris Steiner Adresse: Ludwigstraße 20 K Bayreuth Telefon: iris.steiner@regofr.bayern.de LfA Förderbank Bayern Team Innovationsfinanzierung Adresse: Königinstr München Telefon: digitalkredit@lfa.de Internet: lfa.de Digitalbonus Regierung v. Oberfranken 29

30 Vielen Dank! Bereich (Behörde) Arial Regular 16pt Förderprogramm Digitalbonus Regierung von Oberfranken 30

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