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1 Dienstbesprechung am Neue Förderprogramme aus der Wirtschaftsförderung (Sachgebiet 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 1

2 Gliederung 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen 2. Digitalbonus 3. Digitale Gründerzentren SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 2

3 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Fördergebiet Förderzweck und Fördervoraussetzungen SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 3

4 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt der EU vom L187) Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 4

5 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Verwaltungsvorschriften zur BayHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom , Az.: 3560-III/2i-1751 Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW) (Anlage zur AVG) Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015 Rechtsprechung SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 5

6 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Fördergebiete und Fördermittel Die Förderung ist beschränkt auf Almwirtschaften und Berggasthöfe in den bayerischen Berggebieten entlang der Alpenkette i. S. d. Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1257/1999 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft Stand ) rötlich eingefärbte Gebietskulisse. SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 6

7 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Fördergebiete und Fördermittel Neben den Zinszuschüssen steht ein neuer Fördertopf (bis einschließlich 2018) zur Verfügung, der aus der sog. Fraktionsreserve der Mehrheitsfraktion im bayerischen Landtag bereitgestellt wird: Almwirtschaften & Berggasthöfe LfA-Gewinne Investitionszuschüsse Zinszuschüsse SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 7

8 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Förderung von Almwirtschaften und Berggasthöfe als Besonderheit des bayerischen Bergtourismus, Erhalt der bayerischen Tradition und Gastlichkeit, Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots, Dazu zählen u. a.: Erweiterung Sanierung Modernisierung Schaffung von Barrierefreiheit Komfortverbesserung SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 8

9 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: KMU-Kriterium gewerbliches Unternehmen i. S. d. 2 GewStG, d. h. die Betreiber sind keine: Landwirte Vereine Privatpersonen Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Primäreffekt Eigenmitteleinsatz Besondere Anstrengung des Betriebs Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 9

10 1.1 Sonderprogramm Almwirtschaften und Berggasthöfe Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden Vorbeginnsklausel, keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb) Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse) Mindestinvestitionsvolumen 30 T (förderfähige Kosten) Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen) Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss gewährt worden ist. SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 10

11 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Fördergebiete und Fördermittel Förderzweck und Fördervoraussetzungen SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 11

12 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt der EU vom L187) Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 12

13 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Verwaltungsvorschriften zur BayHO Allgemeine Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (AVG) vom , Az.: 3560-III/2i-1751 Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen an die gewerbliche Wirtschaft (BNZW) (Anlage zur AVG) Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Koordinierungsrahmen) ab 10. Juni 2015 Rechtsprechung SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 13

14 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Fördergebiete und Fördermittel Sonstiges Fördergebiet Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus Neben den Zinszuschüssen steht ein neuer Fördertopf (bis einschließlich 2021) zur Verfügung: PremiumOffensive LfA-Gewinne Investitionszuschüsse Zinszuschüsse SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 14

15 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Fördergebiete SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 15

16 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Fördergebiete SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 16

17 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Fördergebiete - Gebiete mit erheblichem Urlaubstourismus SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 17

18 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Förderung sehr hochwertiger Vorhaben mit besonderer regionalwirtschaftlicher Bedeutung und Strahlkraft (sog. Ankerprojekte ), um die lokale Tourismusregion aufzuwerten, zahlungskräftige Gäste anzusprechen, als Initialzündung weitere Investitionen lokaler Unternehmen (wie z. B. Beherbergungsbetriebe, Gastronomie, Einzelhandel, Dienstleistungssektor) auszulösen neue Dauerarbeitsplätze zu schaffen und bestehende zu sichern. SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 18

19 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des touristischen Angebots, Dazu zählen u. a.: Innovative und qualitätsverbessernde (d. h. höher- bzw. hochwertige) Maßnahmen Erweiterung der Angebotspalette durch Investitionen in besondere Gästebereiche, vor allem zur Saisonverlängerung (z. B. Wellnessanlagen, Kinderspielbereiche, Wintersporträume, etc.) Ökologisch nachhaltige Vorhaben Barrierefreiheit Komfortverbesserung Aber: Zusätzliche Kapazitäten nur, sofern nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden (Nachweis erforderlich) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 19

20 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Branchen / Betriebe: gewerbliche Tourismusbetriebe, Ankerprojekte, d. h. qualitativ höher- bzw. hochwertige Investitionsvorhaben, i. d. R. 4*s / 5* Nicht förderfähige Branchen / Betriebe: Medizinische Betriebe (Kurkliniken) Private Vermietung (da nicht gewerblich) Touristische Betriebe im (geringfügigem) Nebenerwerb SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 20

21 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Vorhaben / Kosten: Errichtung Erweiterung Grundlegende Sanierung / Modernisierung Maßnahmen zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung Betriebsverlagerungen (Erweiterungseffekt) Aktivierte Anschaffungs- und Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens (steuerliches Betriebsvermögen) Gebrauchte Wirtschaftsgüter, sofern nicht von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen angeschafft und für diese Wirtschaftsgüter innerhalb der letzten 7 Jahren (Immobilien: 10 Jahren) kein Zuschuss gewährt worden ist. SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 21

22 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Nicht förderfähige Vorhaben / Kosten: Erwerb von touristischen Beherbergungsbetrieben Ersatzbeschaffungen Umschuldungen Umlaufvermögen Erwerb von Grundstücken Laufender Aufwand (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen) Anschaffung von Fahrzeugen, die für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind und primär dem Transport dienen Marketing Anlauf- und Betriebsunterbrechungskosten Umzugskosten ( ) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 22

23 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: KMU-Kriterium gewerbliches Unternehmen i. S. d. 2 GewStG Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Primäreffekt Eigenmitteleinsatz Besondere Anstrengung des Betriebs Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 23

24 1.2 Sonderprogramm PremiumOffensive-Tourismus Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden Vorbeginnsklausel, keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb) Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse) Mindestinvestitionsvolumen 200 T (förderfähige Kosten) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 24

25 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Fördergebiete und Fördermittel Förderzweck und Fördervoraussetzungen SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 25

26 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Richtlinie zur Durchführung des bayerischen regionalen Förderprogramms für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom , Nr. III/2-3541/191/3) Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Europäischen Kommission vom zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Amtsblatt der EU vom L187) Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien in Unternehmen im Rahmen der bayerischen Regionalförderung (BRF und GRW), gemäß Durchführungsbeschluss der EU- Kommission vom (CCI 2014DE16RFOP002), mit Wirkung ab SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 26

27 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Fördergebiete und Fördermittel SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 27

28 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Fördergebiete und Fördermittel Neben den Zinszuschüssen steht ein neuer Fördertopf zur Verfügung: EFRE CO 2 LfA-Gewinne Investitionszuschüsse Zinszuschüsse SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 28

29 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderzweck: Förderung besonders energieeffizienter Investitionsmaßnahmen, um zur Energieeinsparung beizutragen, den Einsatz von erneuerbaren Energien zu steigern und CO 2 -Emissionen zu reduzieren SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 29

30 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Branchen / Betriebe: Industrie Handwerk (mit überregionalem Absatz) Handel (Großhandel) produktionsnahes Dienstleistungsgewerbe Tourismusbetriebe Nicht förderfähige Branchen / Betriebe: Einzelhandel (weil kein Primäreffekt) Gebäudereinigung, Leiharbeit Baugewerbe (z. B. Elektro- und Sanitärinstallationsbetriebe, Zimmereien) Speditionen / Lagerbetriebe Freie Berufe (i. S. d. 18 EStG) Finanzdienstleister SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 30

31 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderfähige Vorhaben / Kosten: Effizientere Maschinen bzw. Anlagen, die mind. 10 % weniger Primärenergie verbrauchen, als die bereits vorhandenen bzw. zu ersetzenden Maschinen, möglichst in Verbindung mit Prozessoptimierung und Wärmerückgewinnung Austausch bestehender Gebäudetechnik (Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik, Warmwasserbereitung) durch neue Anlagen, die mind. 10 % weniger Primärenergie verbrauchen (auch durch Nutzung erneuerbarer Energien) Anlagen zur Wärme-/Kälterückgewinnung (Rückgewinnungsgrad mind. 70 %) Sanierung sowie Neubau eines Gebäudes einschließlich dazugehörender Anlagen der Heizungs-, Kühlund Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung (Voraussetzung: Jahres-Primärenergiebedarf wird gem. der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV-Bestand bzw. -Neubau) um mind. 10 % unterschritten) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 31

32 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: KMU-Kriterium gewerbliches Unternehmen i. S. d. 2 GewStG Kein Unternehmen in Schwierigkeiten Primäreffekt Eigenmitteleinsatz Besondere Anstrengung des Betriebs Projektdauer max. 36 Monate (zusammenhängend) ab Maßnahmenbeginn Wirtschaftlichkeit der Maßnahme Durchfinanzierung gesichert (Hausbankprinzip, Bankbestätigung) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 32

33 1.3 Sonderprogramm Energieeffizienz und Erneuerbare Energien Förderzweck und Fördervoraussetzungen Weitere Fördervoraussetzungen: Keine öffentlich-rechtlichen Hindernisse vorhanden Vorbeginnsklausel, keine Auftragsvergabe vor Antragstellung und genehmigten vorzeitigen Maßnahmenbeginn (Ausnahme: Planung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb) Privatvermögen (Prüfung der persönlichen finanziellen Verhältnisse) Mindestinvestitionsvolumen T (förderfähige Kosten) Nachweis der geforderten Mindesteinsparung des Primärenergieverbrauchs durch schriftliche Bestätigung eines fachkundigen Dritten (z. B. Architekt, Berater, externes Planungsbüro, Anlagenhersteller) SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 33

34 2. Digitalbonus 2.1 Ziel des Förderprogramms 2.2 Fördervoraussetzungen 2.3 Förderbereiche 2.4 Förderfähige Vorhaben nicht förderfähige Vorhaben 2.5 Fördervarianten und Kombinationsmöglichkeiten 2.6 Verfahrensablauf SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 34

35 2. Digitalbonus 2.1. Ziel des Förderprogramms Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen hinsichtlich stetig steigender Anforderungen im Markt Bewusstsein schaffen für den optimalen Einsatz von IKT (Informations- und Kommunikationstechnologie) im Unternehmen Steigerung der Effizienz im Unternehmen Verbesserung der IT-Sicherheit im Unternehmen Stärkung der unternehmerischen Wettbewerbsfähigkeit SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 35

36 2. Digitalbonus 2.2 Fördervoraussetzungen Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft * Kleines Unternehmen: < 50 Mitarbeiter und < 10 Mio. Umsatz p.a. oder < 10 Mio. Bilanzsumme p.a. Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter und < 50 Mio. Umsatz p.a. oder < 43 Mio. Bilanzsumme p.a. Besonderheit Unternehmensverflechtung Bei Partnerunternehmen (Beteiligung min. 25 %, jedoch nicht mehr als 50 %) anteilige Berücksichtigung der Daten Bei verbundenen Unternehmen (Beteiligung von mehr als 50 %) 100 %-ige Berücksichtigung der Daten * KMU-Eigenschaft i. S. d. Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003, Gewerbliche Wirtschaft i. S. v. 2 Abs. 2 GewStG und 15 Abs. 2 EStG SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 36

37 2. Digitalbonus 2.2 Fördervoraussetzungen Unternehmen sind förderfähig im Sinne der Voraussetzungen der De-minimis-Verordnung Eine Förderung ist nicht möglich, wenn der in der De-minimis-Verordnung festgelegte Beihilfehöchstbetrag von i.d.r in 3 Steuerjahren überschritten wird Betriebsstätte im Freistaat Bayern, in der die geförderte Maßnahme auch zum Einsatz kommt Kein Maßnahmenbeginn vor Antragstellung und Erhalt der Eingangsbestätigung! SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 37

38 2. Digitalbonus 2.3 Förderbereiche Nach der Förderrichtlinie wird gefördert: Digitalisierung Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen durch IKT-Hardware sowie IKT-Software Migration und Portierung von IKT-Systemen und IKT-Anwendungen IT-Sicherheit Einführung oder Verbesserung SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 38

39 2. Digitalbonus 2.4 Förderfähige Vorhaben Förderfähige Ausgaben von min für Leistungen externer Anbieter, die innerhalb des Bewilligungszeitraums anfallen, wie bspw. Einführung von entwickelten Lösungen einschließlich der notwendigen Hard- und Software, Projektbegleitung und Schulung Lizenznutzungskosten und Systemservicegebühren für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen, sofern am Ende ein Zertifikat steht SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 39

40 2. Digitalbonus 2.4 Nicht förderfähige Vorhaben Standard*-Webseiten, -Webshops oder Standard*-Online-Marketing-Maßnahmen Erwerb von Standard*-Software, wie herkömmliche Bürosoftware und Betriebssysteme Standard*-Hardware, wie PCs, Laptops, Tablets, Smartphones, Drucker, (IP-)Telefone Leistungen, die im Vorfeld der Antragstellung für konkrete Maßnahmen im Rahmen einer Beratung, Planung oder Strukturierung des Projekts erbracht werden IKT-Lösungen, die zum Einsatz in anderen Unternehmen kommen sollen *Der Begriff Standard ist in diesem Zusammenhang als nicht weiter individuell angepasst zu verstehen SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 40

41 2. Digitalbonus 2.5 Fördervarianten und Kombinationsmöglichkeiten Standard jeweils einmal je Förderbereich ( ) während der Laufzeit des Programms Fördersatz: bis zu 50% (kl. Untern.) bzw. 30% (mittl. Untern.) max Zuwendung SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 41

42 2. Digitalbonus 2.5 Fördervarianten und Kombinationsmöglichkeiten Standard Kredit jeweils einmal je Förderbereich ( ) während der Laufzeit des Programms Fördersatz: bis zu 50% (kl. Untern.) bzw. 30% (mittl. Untern.) zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern mind , max. 2 Mio. zuwendungsfähige Ausgaben max Zuwendung Finanzierung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 42

43 2. Digitalbonus 2.5 Fördervarianten und Kombinationsmöglichkeiten Standard Kredit Plus jeweils einmal je Förderbereich ( ) während der Laufzeit des Programms Fördersatz: bis zu 50% (kl. Untern.) bzw. 30% (mittl. Untern.) max Zuwendung zinsverbilligtes Darlehen der LfA Förderbank Bayern mind , max. 2 Mio. zuwendungsfähige Ausgaben Finanzierung bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben Projekte mit besonders hohem Innovationsgehalt nur einmal während der Laufzeit für einen Förderbereich Fördersatz: bis zu 50% (kl. Untern.) bzw. 30% (mittl. Untern.) max Zuwendung SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 43

44 2. Digitalbonus 2.6 Verfahrensablauf SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 44

45 3. Digitale Gründerzentren 2.1 Rechtsgrundlagen 2.2 Förderzweck und Fördervoraussetzungen 2.3 Verfahrensablauf und Zuständigkeiten SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 45

46 3. Digitale Gründerzentren 3.1 Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Art. 23 und Art. 44 BayHO (Bayerische Haushaltsordnung) Verwaltungsvorschriften zur BayHO Hinweise zu Art. 44 BayHO Richtlinien zur Förderung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Unternehmensgründungen im Bereich Digitalisierung BayVwVfG Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Anlage 2 zu Art. 44 BayHO SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 46

47 3. Digitale Gründerzentren 3.1 Rechtsgrundlagen und sonstige Vorschriften Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I) Anlage 1 zu Art. 44 BayHO Baufachliche Nebenbestimmungen (NBest-Bau) Anlage 4b zu Art. 44 BayHO Delegationen durch das StMWi SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 47

48 3. Digitale Gründerzentren 3.2 Förderzweck und Fördervoraussetzungen Förderung von Gründerzentren: Errichtung und Erstausstattung von Gründerzentren Bindungsfrist 15 Jahre Anteilsförderung bis zu 70 % (RmbH: bis zu 90 %) Förderung von Netzwerkaktivitäten für Existenzgründer: Bereitstellung eines umfassenden Unterstützungsangebot zum Thema Existenzgründung Laufzeit der Förderung: 3 Jahre, Verlängerungsmöglichkeit um 2 Jahre Anteilsförderung Förderhöchstbetrag: ,00 pro Jahr Unterstützung von Unternehmensneugründungen durch Anlaufförderung: Technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase Förderhöchstbetrag: bis zu 3.000,00 pro Monat Förderhöchstsatz: bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Kosten Bayernweit maximal 20 Unternehmen pro Jahr SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 48

49 3. Digitale Gründerzentren 3.2 Förderzweck und Fördervoraussetzungen Träger der Gründungszentren sowie Anbieter der Netzwerkaktivitäten können sein Gemeinden Landkreise Kommunale Zweckverbände Bayerische Hochschulen Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Ziel: Errichtung von insgesamt 10 Gründerzentren bayernweit, davon 2 in Oberbayern SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 49

50 3. Digitale Gründerzentren 3.3 Verfahrensablauf und Zuständigkeiten Wettbewerbsverfahren Fachliche Prüfung und Auswahl geeigneter Bewerber durch eine vom StMWi eingesetzte unabhängige Jury Antragsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern Bewilligungsverfahren im Zuständigkeitsbereich der Regierung von Oberbayern SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 50

51 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! SG 20 Wirtschaftsförderung, Beschäftigung 51

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