ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der WILI GmbH für die Erbringung von Application-Service- Dienstleistungen zur Nutzung von Surf-Telefonbesuch und esurf-telepresenter 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die nachstehenden Bedingungen regeln den rechtlichen Rahmen für die Nutzung von esurf- Telefonbesuch /esurf-telepresenter (nachfolgend esurf genannt) als ASP-Lösung. esurf wird von der WILI GmbH (nachfolgend WILI genannt) hergestellt und angeboten. Die konkrete Ausgestaltung der Leistung wird, soweit nicht in den AGB s enthalten, in den einzelnen Verträgen geregelt. 2 Vertragsschluss Durch die Bestellung zur Miete oder zum Probebetrieb (soweit verfügbar), erklärt sich der Nutzer mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die AGB und die Preislisten können jederzeit von der WILI geändert werden. Eine Änderung wird allen Nutzern 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung per , per Post, per Fax oder telefonisch mitgeteilt. Wenn der Nutzer mit den mitgeteilten Änderungen nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen. Die AGB gelten in der neuen Fassung als vereinbart, wenn der Nutzer nach Inkrafttreten der Änderung esurf weiter nutzt. WILI ist verpflichtet, auf das Kündigungsrecht und die Folgen der Weiternutzung von esurf in der Mitteilung über die Änderung der AGB besonders hinzuweisen. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und WILI über den Erwerb sowie über die Nutzung von esurf kommt mit der Freischaltung durch WILI zustande. 3 Leistungen WILI erbringt mit esurf insbesondere die nachfolgend aufgeführten Leistungen, deren Art und Umfang sich aus dem Mietvertrag ergeben. Maßgebend dafür sind: Der definierte Leistungsumfang von esurf (in der im Vertrag aufgeführten Version), der in der jeweiligen Benutzerdokumentation festgelegt ist. Die in dem Mietvertrag festgelegten Bedingungen. 3.1 Lieferumfang WILI überlässt dem Kunden zur Nutzung die auf einem Host Server bei WILI installierte Software esurf. WILI informiert im Internet über die nötigen technischen Voraussetzungen, damit der Zugang zu esurf hergestellt werden kann. Umfang und Inhalt weiterer Leistungen sind in den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Ausgeliefert werden die ausführbaren Programmdateien der Beraterclientsoftware sowie die Benutzerdokumentation. Der Source-Code für die Software ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. WILI räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software im Rahmen des in dem Mietvertrag und in diesen AGB s festgelegten Umfangs ein. 1 / 5

2 3.2 Zusätzliche Leistungen WILI erbringt jeweils nach gesonderter schriftlicher vertraglicher Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt für den Kunden zusätzliche Leistungen. Hierbei sind im speziellen, nicht vollständig aufgeführt, Hostingdienstleistungen, Update-Lieferungen, Supportleistungen, Trainings, gemeint. 4 Nutzungsbedingungen 4.1 Allgemeine Pflichten des Kunden Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen zur Nutzung von esurf bereit zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Sicherung seines Arbeitsplatzes gebotenen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere die regelmäßige Datensicherung durchzuführen. WILI haftet nicht für Schäden, die durch entsprechende Vorkehrungen des Kunden hätten vermieden werden können. Der Kunde übernimmt die Kosten von WILI, welche nach Prüfung ihrer technischen Einrichtungen entstanden sind, wenn der Kunde eine Störungsmeldung abgegeben hatte und keine Störung an den technischen Einrichtungen von WILI vorlag. Der Kunde erkennt hiermit WILI als alleinige Lizenzgeberin der Software esurf und die damit verbundenen Urheberrechte an. Die Rechte der WILI als alleiniger Lizenzgeberin beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von WILI an den Kunden geliefert werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist. Der Kunde erkennt hiermit die Marke, den Namen und die Patentrechte in Bezug auf esurf und die zugehörigen Dokumentationen an. Der Kunde darf copyright-informationen oder ähnliche sonstige Eigentumshinweise in der Software und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck, oder jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift, hat der Kunde die bei WILI entstandenen Kosten zu erstatten, soweit er das kostenauslösende Ereignis zu verantworten hat. 4.2 Pflichten bei der Nutzung von esurf Der Kunde verpflichtet sich, esurf nur entsprechend den Lizenzvereinbarungen zu nutzen. Insbesondere stellt er sicher, dass die von ihm erworbenen Lizenzen ausschließlich von Mitarbeitern seines Unternehmens genutzt und ausschließlich für seinen unternehmerischen Zweck eingesetzt werden. Der Kunde verpflichtet sich auch, esurf nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen. Dazu zählen vor allem Informationen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, pornografisch sind, geeignet sind, Kinder und Jugendliche schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, sowie das Ansehen von WILI schädigen können. Bei der Nutzung von esurf ist der Kunde verpflichtet, nicht selbst oder durch nicht berechtigte Dritte in einem über dem vereinbarten Umfang hinausgehenden Ausmaß in Programme und Daten einzugreifen oder eingreifen zu lassen, weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, esurf weder zu reverse engineeren, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder jeglichen Part der Software zu nutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde stellt sicher, dass die Software in einer Weise aufbewahrt wird, welche die unautorisierte Vervielfältigung von esurf durch Dritte bestmöglich verhindert. 2 / 5

3 Der Kunde stellt sicher, dass die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen vor dem Zugriff durch Dritte geschützt sind und diese nicht an andere zur Nutzung weitergegeben oder anderen zur Verfügung gestellt werden. Erlangt der Kunde Kenntnis vom Missbrauch der Zugangsdaten, bzw. des Passworts, so wird er WILI unverzüglich benachrichtigen. 5 Gewährleistung WILI kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann WILI zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn WILI eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt. WILI gewährleistet, dass die im Vertrag genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist und die Arbeitsweise mit der vertraglich bestimmten Beschaffenheitsvereinbarung übereinstimmt. Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von WILI beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist und in der letzten vom Kunden übernommenen Version des jeweiligen Programms auftritt. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht gemäß der Anleitung installiert wurde. Des weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen. Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen innerhalb einer angemessenen Frist von WILI behoben, kann der Kunde nach seiner Wahl eine angemessene Minderung des Entgeltes verlangen oder den Vertrag kündigen. Das gleiche Recht hat WILI, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann WILI eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen. WILI gewährleistet nicht die Erreichung des vom Kunden mit esurf angestrebten Zwecks oder wirtschaflichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen WILI stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden. Die Verjährungsfrist sämtlicher Ansprüche des Kunden gegenüber WILI beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktritt ausgeschlossen ( 218 I BGB). 6 Zahlungsbedingungen, Verzug 6.1 Preise Die Preise richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Alle Preise gelten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 6.2 Fälligkeit der Entgelte Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. 3 / 5

4 6.3 Verzug Leistet der Kunde die Zahlung nicht bis zur Fälligkeit, so ist er in Verzug. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt WILI vorbehalten. Befindet sich der Kunde mit mehr als zwei aufeinanderfolgenden Zahlungen in Verzug, kann WILI das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und die Leistung einstellen. 7 Lieferumfang, Eigentumsvorbehalt Sämtliche Lieferungen und Leistungen von WILI erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Nach der vollständigen Bezahlung überträgt WILI die im Vertrag festgelegten Lizenzen zur Nutzung der Software an den Kunden. 8 Vertragslaufzeit, Kündigung 8.1 Kündigung Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner mindestens drei Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen. Wird nicht fristgerecht gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein Jahr. Im Mietvertrag können abweichende Kündigungsfristen vereinbart werden. 8.2 Kündigung aus wichtigem Grund Das Recht der Parteien, aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten, insbesondere nach 4, erheblich oder nachhaltig und macht er dieses Verhalten trotz Abmahnung nicht unverzüglich rückgängig, so ist WILI berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist zu kündigen und zusätzlich einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn WILI einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt WILI vorbehalten. 8.3 Kündigung vor Ablauf WILI hat das Recht, den Vertrag vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende zu kündigen. 8.4 Kündigung bei Insolvenz Ferner kann jede Partei mittels schriftlicher Mitteilung an die andere Partei diese Vereinbarung zu dem in dieser Mitteilung genannten Datum kündigen, falls über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andre Partei insolvent oder zahlungsunfähig wird oder falls ein Liquidator für die andere Partei genannt wird (für einen anderen Zweck als die Fusion oder Restrukturierung). 8.5 Beendigung des Vertrages, kundenspezifische Daten WILI verpflichtet sich, bei Beendigung des Vertrages, alle kundenspezifischen Daten zu löschen, wenn in den jeweiligen Verträgen nichts anderes geregelt wurde. WILI bestätigt dem Kunden auf Anfrage schriftlich, dass keine weiteren kundenspezifischen Daten auf dem Host-Server bei WILI mehr existieren. 8.6 Schriftform Die Kündigung bedarf der Schriftform. 4 / 5

5 9 Haftung WILI haftet nur für Schäden, die durch das Fehlen der von WILI zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die WILI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Gleiches gilt für Erfüllungsgehilfen der WILI. Der Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bei Sachmängeln wird ausgeschlossen, 538 Abs. 1 BGB. Im übrigen wird die Haftung von WILI für jeden Schadensfall auf EUR beschränkt. WILI haftet nicht für Leitungsstörungen, die nicht in den Verantwortungsbereich von WILI fallen (z.b. Internetausfall, Manipulation etc.). Der Nutzer verpflichtet sich, WILI von Ansprüchen Dritter vollständig freizustellen, die aus Rechtswidrigkeit, Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit von Daten beruhen, die der Nutzer in esurf eingestellt hat oder aus einer sonstigen nicht sachgemäßen Nutzung herrühren. 10 Schlussbestimmungen 10.1 Vertraulichkeit, Datenschutz Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden der Auftragnehmer und der Leistungsempfänger die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. WILI weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden Übertragung auf Dritte Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus seinem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von WILI auf einen Dritten übertragen Schriftformklausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform und sind von beiden Parteien zu unterschreiben. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt Erfüllungsort, anzuwendendes Recht, Gerichtsstand Erfüllungsort ist Hanau. Der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Hanau. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 5 / 5

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