Allgemeine Geschäftsbedingungen von firma24.org als Application Service Providing (ASP) Vertrag

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen von firma24.org als Application Service Providing (ASP) Vertrag Die folgenden Geschäftsbedingungen bei firma24.org gelten ab dem 1. November Allgemeiner Vertragsgegenstand Die nachfolgenden Vereinbarungen regeln die Bereitstellung des ASP-Produkts durch den Anbieter. Mit ASP-Produkt erhält der Kunde die technische Möglichkeit und Berechtigung, auf eine Anwendungssoftware, welche auf einem Server von Anbieter/Dritter gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt der Anbieter das ASP-Produkt zur Nutzung für den Kunden bereit. 2 Zustandekommen des Vertrags, Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Der Vertrag tritt mit der ersten Vorauszahlung des Kunden in Kraft. Er wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Der Vertrag kann von beiden Parteien durch Erklärung in Textform ( 126 b BGB) gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende. (3) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung dieses Vertrages liegt für den Anbieter insbesondere dann vor, wenn - der Anbieter seine Pflichten aus 1, 3, 5 aus diesem Vertrag in grober Weise verletzt; - der Kunde seine Verpflichtungen gemäß 4, 5 dieses Vertrages in grober Weise verletzt; - der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Vergütung gemäß 7 dieses Vertrages an drei aufeinanderfolgenden Terminen nicht nachkommt. (4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt den Dienst des ASP- Produkts bis zur Beendigung des Verzugs zu sperren. Seite 1 von 6

2 3 Leistungen des Anbieters (1) Der Anbieter räumt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden die Nutzung der Anwendungssoftware Kassensystem über das Internet ein. Der Anbieter verpflichtet sich, die Anwendungssoftware dem Kunden auf Servern, die im Einflussbereich des Anbieters stehen, auf die der Kunde, soweit dies erforderlich ist, Zugriff hat, zugänglich zu machen und zu erhalten. (2) Der Funktionsumfang der Anwendungssoftware wird vollständig dem Kunden vom Anbieter bereitgestellt. Der Kunde kann jede in der zu Verfügung stehenden Funktion der Anwendungssoftware nutzen. (3) Sofern für die Nutzung der Anwendungssoftware Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.) erforderlich sind, wird der Anbieter dem Kunden diese mit Vertragsschluss, spätestens jedoch eine Woche nach Vertragsschluss, mitteilen. (4) Der Kunde hat die Möglichkeit auf dem für ihn vom Anbieter eingerichteten Serverbereich, im Zusammenhang mit der Nutzung der überlassenen Anwendungssoftware, Daten abzulegen und darauf zuzugreifen. Der Anbieter wird dem Kunden Speicherplatz zur Speicherung eigener Daten im Wert von 1 GB zur Verfügung stellen. Der Anbieter schuldet lediglich die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Ihn treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich. (5) Eine Anpassung der Anwendungssoftware an die konkreten Bedürfnisse des Kunden ist nur bei entsprechender Vereinbarung und nur gegen ein zusätzliches Entgelt geschuldet. (6) Der Anbieter verpflichtet sich zur ständigen Instandhaltung der Anwendungssoftware und beseitigt sämtliche Anwendungssoftware, sobald der von ihnen Kenntnis erlangt. Der Anbieter ist berechtigt, die Anwendungssoftware und den Funktionsumfang zu ändern, insbesondere um sie dem technologischen Fortschritt anzupassen. (7) Der Anbieter stellt dem Kunden zur Unterstützung in technischen Fragen einen Kundendienst (Support) zur Verfügung, den der Kunde über <info@i-online.eu>, Telefon < > oder Brief erreichen kann. Der Support dient allein der Unterstützung des Kunden bei der Inanspruchnahme der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen des Anbieters. Seite 2 von 6

3 4 Leistungen des Kunden (1) Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen Arbeitsplätzen und dem vom Anbieter definierten Datenübergabepunkt (die Webseite) herzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, den Datenübergabepunkt jederzeit neu zu definieren, sofern dies erforderlich ist, um eine reibungslose Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden zu ermöglichen. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen. (2) Im Falle der Funktionsstörung der Anwendungssoftware wird der Kunde dies dem Anbieter unverzüglich unter Angeben der näheren Umstände des Auftretens der Funktionsstörung, ihrer Auswirkungen und möglicher Ursachen mitteilen. Für die Mitteilung wird der Kunde gegebenenfalls auf qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen. (3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anwendungssoftware Dritten zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dritter ist nicht, wer im Auftrag des Kunden die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen eines Auftragsverhältnisses etc. Eine Weitervermietung der Anwendungssoftware wird dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet. (4) Sofern Zugangsdaten zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, diese sorgfältig zu verwahren und eine Nutzung durch Dritte auszuschließen. (5) Der Kunde darf die vertragsgegenständliche Anwendungssoftware nicht vervielfältigen, es sei denn eine Vervielfältigung ist für die Benutzung der Anwendungssoftware notwendig. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Anwendungssoftware in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Anwendungssoftware auf Datenträgern (Festplatten o.ä.) der von dem Kunden eingesetzten Hardware. (6) Weitergehende Vervielfältigungen, zu denen insbesondere auch der Ausdruck des Programmcodes sowie das Fotokopieren der Anwendungssoftware-Dokumente zählen, darf der Kunde nicht anfertigen. Die Befugnis des Kunden zur Vervielfältigung des Programmcodes unter den Voraussetzungen des 69 e Abs. 1 UrhG bleibt unberührt. Seite 3 von 6

4 5 Datenschutz und Datensicherheit (1) Der Anbieter wird die Daten des Kunden sichern, insbesondere durch Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden. Zu diesem Zweck wird der Anbieter arbeitstäglich Backups vornehmen und gleichfalls in angemessenen zeitlichen Abständen, die im Ermessen des Anbieters liegen, die Zugriffe auf Sicherheit überprüfen. (2) Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann vom Anbieter jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Anwendungssoftware zu erhalten. (3) Der Anbieter wird die bei ihm vorhandenen Kundendaten 14 Tage nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unwiederherstellbar löschen, sofern ihm der Kunde nicht binnen dieser Frist mitteilt, dass er die Herausgabe der Daten fordert. Das Unterbleiben der Mitteilung gilt als Zustimmung zur Löschung der Daten. Der Anbieter wird den Kunden bei Vertragsbeendigung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen. (4) Der Anbieter bietet dem Kunden die verschlüsselte Übermittlung der Daten an. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Der Anbieter wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. (5) Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Kunden dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mitarbeiter des Anbieters dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf von dem Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies zur Durchführung dieses Vertrages zwingend notwendig ist. Mitarbeiter des Kunden dürfen nur dann Kenntnis von den Zugangsdaten oder Zugriff auf von dem Kunden gespeicherte Daten erhalten, wenn dies durch den Kunden berechtigt wird und der Kunde die Haftung für seine Berechtigten zur Weitergabe der Daten übernimmt. Seite 4 von 6

5 6 Höhere Gewalt (1) Anbieter ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt oder sonstige vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. (2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen. Insbesondere Stromausfälle, Internetausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen. (3) Die Anwendungssoftware, Server und Betriebssoftware sowie sonstige Systemkomponenten vom ASP-Produkt werden in einem Rechenzentrum von Dritter betrieben. Wird die Nutzung der Anwendungssoftware durch das Verschulden Dritter im Internet bzw. auf der Webseite unterbrochen oder eingeschränkt, ist das vom Anbieter nicht zu vertretende Umstand. (4) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in schriftlicher Form in Kenntnis zu setzen. 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten (1) Der Kunde verpflichtet sich, an den Anbieter eine monatliche Pauschalvergütung im Voraus von jeweiligem Paket-Preis zu zahlen. Die Pauschalvergütung umfasst die Leistungen des Anbieters gemäß 1 und 3 dieses Vertrages. (2) Der Anbieter wird dem Kunden die vertraglich geschuldete Vergütung monatlich in Rechnung stellen. Rechnungen werden per zugestellt. (3) Die Zahlung der Entgelte erfolgt ausschließlich durch Banküberweisung (Dauerauftrag). (4) Der Anbieter ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Jahr (bezogen auf die Einzelleistungen) zum Ausgleich gestiegener Kosten zu ändern. Eine Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Nutzers. Der Anbieter wird den Nutzer vier Wochen vor dem Wirksamwerden der Änderungen über diese informieren. Dem Nutzer steht ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Kündigt der Nutzer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gilt die Zustimmung als erteilt und die Änderungen werden vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung wirksam. Seite 5 von 6

6 8 Schlussbestimmungen (1) Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollte der Vertrag unwirksame Regelungen enthalten, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem Vertragsziel unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, sollte sich bei der Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke zeigen. (3) Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand ist Warstein. Seite 6 von 6

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