Unterlagen zum Workshop

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Unterlagen zum Workshop"

Transkript

1 Unterlagen zum Workshop BAT DOKUMENTE UND IHRE ANWENDUNG IN DER PRAXIS 26. September 2002 Eisen-Stahl-Herstellung Nichteisenmetall-Herstellung

2 1 EISEN- UND STAHLHERSTELLUNG Das Final BREF Best Available Techniques on the Production of Iron and Steel wurde in der Version vom März 2000 im Jänner 2002 von der EU-Kommission angenommen (Amtsblatt 2002/C 12/04). Das BREF beinhaltet die Eisen- und Stahlherstellung inkl. Stranggussverfahren und ist wie folgt strukturiert: Executive Summary 1) Allgemeine Informationen 2) Lagerung und Förderung von Rohmaterialien 3) Überblick über die bedeutendsten Herstellungsverfahren 4) Sinteranlagen jeweils mit den Unterkapiteln: 5) Pelletieranlagen 6) Kokerei 7) Hochöfen 8) Sauerstoffstahlerzeugung und Gießanlage 9) Elektrostahlerzeugung 10) Alternative Stahlerzeugungsverfahren #.1 Angewandte Prozesse und Technologien #.2 Gegenwärtige Verbrauche und Emissionen #.3 Techniken, welche bei der Beurteilung von BAT heranzuziehen sind #.4 Schlussfolgerungen inkl. BAT 11) Schlussfolgerungen und Empfehlungen Nicht enthalten im BREF Eisen und Stahlerzeugung ist die Be- und Verarbeitung von Eisenmetallen. Diese Prozesse, welche in einem eigenen BREF Be- und Verarbeitung von Eisenmetallen enthalten sind, sind in den folgenden Aufstellungen nicht berücksichtigt. 1.1 IPPC-Anlagen in Österreich Voest Alpine Stahl Linz (VASL), Sinteranlage-Hochofen-Sauerstoffkonverter Voest Alpine Stahl Donawitz (VASD), Sinteranlage-Hochofen-Sauerstoffkonverter Böhler Edelstahl GmbH & Co. KG, Kapfenberg, Sonderstahlwerk, Elektrolichtbogenofen Stahl- und Walzwerk Marienhütte GmbH, Graz, Elektrolichtbogenofen Breitenfeld Edelstahl AG, Mitterndorf, Elektrolichtbogenofen 1.2 Nationale Regelungen Verordnung für Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl (BGBl. Nr. II 160/1997) Verordnung für Anlagen zum Sintern von Eisenerzen (BGBl. Nr. II 163/1997) Abwasseremissionsverordnung Eisen-Metallindustrie (BGBl. Nr. II 345/1997) Abwasserverordnung Kohleverarbeitung (BGBl. Nr. II 346/1997) Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

3 1.3 Vergleich von ausgewählten Grenzwerten der Verordnungen zur Begrenzung von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlage zur Erzeugung von Eisen und Stahl bzw. aus Sinteranlagen mit Grenzwerten der deutschen TA Luft und mit BAT-Werten Tabelle 1 gibt einen Vergleich über Bestimmungen hinsichtlich des Bezugs der Messwerte. Tabelle 2 bzw. Tabelle 3 geben Übersichten über Grenzwerte für Staub, Emissionen in Dampfoder Partikelform und Dioxinemissionen der österreichischen Verordnungen über die Begrenzung der Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlage zur Erzeugung von Eisen und Stahl (BGBl.Nr.II 160/1997) bzw. aus Anlagen zum Sintern von Eisenerzen (BGBl.Nr. II 163/1997) mit den entsprechenden Grenzwerten der TA Luft 2002 und den BAT Richtwerten des BREF Eisen- und Stahlherstellung. Bestimmungen über Messung und Überwachung der Emissionen sind in Kapitel 3 zusammengefaßt. Tabelle 1: Bezug der Messwerte Bezug Abgas Temp. Druck O 2 Bezug BAT TMW a) Trocken 0 C 1013 hpa k.a. BGBl. Nr. II 160/1997 TMW HMW b) Trocken 0 C 1013 hpa 3% für flüssigen, gasförmigen Brennstoff 3% für reinen Sauerstoff 6% für festen Brennstoff 5% für Wärmebehandlungsöfen BGBl. Nr. II 163/1997 TMW HMW b) Trocken 0 C 1013 hpa 3% für flüssigen, gasförmigen Brennstoff 3% für reinen Sauerstoff 6% für festen Brennstoff TA-Luft TMW HMW b) Trocken 0 C 1013 hpa 3% c) a) nur für Staubwerte im Elektrostahlwerk und für Dioxinwerte in Sinteranlagen mit Flugstromreaktor, sonst kein Zeitbezug b) genaue Bestimmung siehe Kapitel 3 c) nur für Anlagen zur Gewinnung, Herstellung oder zum Erschmelzen von Roheisen oder Stahl, sonst gemessener Wert Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

4 Tabelle 2: Übersicht über Grenzwerte (Staub, staubförmige anorganische Stoffe und Dioxine) der österreichischen Eisen- und Stahlverordnung, der TA Luft 2002 und BAT-Richtwerte für Luftemissionen aus Anlagen der Eisen- und Stahlherstellung EISEN- UND STAHLHERSTELLUNG (OHNE SINTERANLAGEN) BGBl.Nr.II 160/1997 BREF Eisen und Stahl TA Luft Parameter [mg/nm³] [mg/nm³] [mg/nm³] Staub - Kokerei nicht in der Verordnung inkludiert - Hochofen (Winderhitzer, Gichtgas) 1-15 (Gießhallenentstaubung) - Stahlerzeugung Konverter: 50 Sekundärentstaubung: 50 - Elektrolichtbogenofen Befüllen, Ausstoßen und Unterfeuerung: 10 mg/nm 3 Löschen: 5 g/t Koks Füllen: 10 mg/nm 3 Primärentstaubung: k.a. a) Sekundärentstaubung: 5-15 (Gewebefilter) (E-Filter) 20 5 (Gewebefilter) Altanlagen 15 (Gewebefilter) (E-Filter) - sonstige u.a. Vakuumschmelzanlagen, Flämmereien ESU Anlagen: 50 Feuerverzinkung:, 10 sonstige: 20 BREF Verarbeitung von Eisenmetallen Koksdrücken: 5 mg/nm 3 oder 5 g/t Koks Kokskühlung: 15 mg/nm 3 oder 10 g/t Koks Altanlagen: 20 b) / 50 c) 5 Altanlagen: a) b) c) nur Technologien angeführt, keine BAT-Werte Bestehende Sekundärentstaubungseinrichtungen, die mit elektrischen Abscheidern ausgerüstet sind, sollen die Anforderungen zur Begrenzung der staubförmigen Emissionen spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift einhalten. Bei Altanlagen ist das Konvertergas möglichst energetisch zu verwerten. Soweit das Konvertergas nicht energetisch verwertet werden kann, ist es einer Fackel zuzuführen. In diesem Fall darf der Gehalt an Staub im Fackelgas nach der Entstaubungseinrichtung 50 mg/m³ nicht überschreiten. Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

5 Fortsetzung Tabelle 2: EISEN- UND STAHLHERSTELLUNG (OHNE SINTERANLAGEN) BGBl.Nr.II 160/1997 BREF Eisen und Stahl TA Luft Parameter [mg/nm³] [mg/nm³] [mg/nm³] Emissionen in Dampf- und/oder in Partikelform Cd, Hg, Tl: 0,2 As, Co, Ni, Cr-VI, Se, Te: 1 Pb, Cr (ausgen. Cr- VI), Cu, Mn, V, Sn: 5 k.a. Allgem. Anforderungen für staubförmige anorg. Stoffe: Klasse I (Hg, Tl): 0,05 Klasse II (Co, Ni, Se, Te): 0,5 I+II: 0,5 Pb: 1 (2 für Altanlagen) Klasse III (Sb, Cr, CN, F, Cu, Mn, V, Sn): 1 (I+III), (II+III), (I+II+III): 1 u.a. allgem. Anforderungen für krebserzeugende Stoffe: Cd, As, Cr-VI: 0,05 Dioxine bis : 0,25 TEQ ng/nm³ Altanlagen: 0,4 TEQ ng/nm³ ab ,1 TEQ ng/nm³ 0,4 d) TEQ ng/nm³ Elektrolichtbogenofen: 0,1-0,5 ng TEQ/Nm³ Konverter: k.a. allgemeine Anforderungen 0,1 ng TEQ/m³ weitere Emissionsbegrenzungen, welche u.a. in der Verordnung BGBl.Nr.II 160/1997 angeführt sind, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt d) Elektrolichtbogenöfen/Induktionsöfen Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

6 Tabelle 3: Übersicht über Grenzwerte (Staub, Emissionen in Partikel- oder Dampfform und Dioxine) der, der TA Luft 2002 und BAT-Richtwerte für Luftemissionen aus Sinteranlagen SINTERANLAGEN BGBl.Nr. II 163/1997 [mg/nm³] BAT-Wert [mg/nm³] TA Luft [mg/nm³] Staub (fortschrittliche E-Filter oder Vorentstaubung und Hochdruckwäscher) 20 Altanlagen: 50 (elektrischer Abscheider) Emissionen in Dampf- und/oder in Partikelform (E-Filter und Faserfilter) k.a. keine BAT Werte, nur Maßnahmen angegeben b) Allgem. Anforderungen für staubförmige anorg. Stoffe: Klasse I (Hg, Tl): 0,05 Klasse II (Co, Ni, Se, Te): 0,5 I+II: 0,5 Pb: 1 (2 für Altanlagen) Klasse III (Sb, Cr, CN, F, Cu, Mn, V, Sn): 1 (I+III), (II+III), (I+II+III): 1 u.a. allgem. Anforderungen für krebserzeugende Stoffe: Cd, As, Cr-VI: 0,05 Dioxine für Neuanlagen ab : 0,4 ng TEQ/Nm³ a) 0,4 ng TEQ/Nm³ (Feinwaschverfahren ) 0,1-0,5 ng TEQ/Nm³ (Flugstromreaktor) 0,4 ng/m³ (einzuhalten) 0,1 ng/m³ (anzustreben) weitere Emissionsbegrenzungen, welche u.a. in der Verordnung BGBl.Nr.II 163/1997 angeführt sind, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt a) b) Der Grenzwert tritt mit in Kraft; er gilt nicht für vor diesem Zeitpunkt genehmigte Anlagen. Bei Neuanlagen oder Änderungen bestehender Anlagen ist eine Reduktion der Dioxinemissionen durch Maßnahmen wie z.b. Vorbehandlung der Einsatzstoffe, Umstellung oder Optimierung der Prozess- und Abgasführung sowie durch Einsatz besonders wirksamer Abgasreinigungsverfahren anzustreben. Reduktion von Schwermetallemissionen durch Anwendung von Feinwaschsystemen mit einer Abscheidrate von mehr als 90 % um wasserlösliche Schwermetallchloride, insbesondere Bleichloride zu entfernen oder Anwendung von Gewebefiltern mit Zugabe von Kalk; bei Anwendung von E-Filtern kein Rezyklieren von Staub aus der letzten Filterfläche in die Sinteranlage (sondern sichere Deponierung) Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

7 1.4 Vergleich von ausgewählten Grenzwerten der AEV Eisen-Metallindustrie bzw. der AEV Kohleverarbeitung mit BAT-Werten Zeitbezug der Messwerte Im BREF Eisen- und Stahlherstellung ist in den einzelnen Kapiteln kein Zeitbezug für Abwasserwerte angegeben. Folgende Aussage zu Zeitbezügen findet sich im Kap. 11 des BAT-Dokumentes über Eisenund Stahlherstellung: Besonders wenn die Bedingungen der gezeigten Daten betrachtet wird, ist ein berechtigter und notwendiger Anspruch über die Kenntnis des Zeitbezuges vorhanden. In diesem Zusammenhang wird stark empfohlen, die Daten wie folgt zu beschreiben: Falls nicht anders angegeben, sind die im Dokument präsentierten Emissionswerte in Luft und in Wasser als Tagesmittelwerte zu verstehen. Diese Empfehlung wurde in Zusammenhang mit qualifizierten Tagesmittelwerten getroffen. Jedoch beinhaltet die Quelle der verfügbaren Daten eine solche Qualifikation nicht, daher ist in diesem Falle eine solche Schlussfolgerung nicht möglich. In den österreichischen Abwasseremissionsverordnungen für Eisen-Metallindustrie und Kohleverarbeitung sind die Parameter an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Messwerte Tabelle 4 gibt eine Übersicht über Grenzwerte für Schwermetalle aus den Anlagen B (Sintern), C (Roheisenherstellung) und D (Stahlherstellung) der AEV Eisen-Metallindustrie (BGBl. Nr. II 345/1997). In Tabelle 5 sind ausgewählte Emissionsbegrenzungen aus der AEV Kohleverarbeitung (BGBl. Nr. II 346/1997) BAT Werten gegenübergestellt. Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

8 Tabelle 4: Übersicht von Emissionsbegrenzungen (Schwermetalle) für die Einleitung in ein Fließgewässer bzw. in die öffentliche Kanalisation aus der AEV Eisen-Metallindustrie, Anlage B (Sintern), Anlage C (Herstellung von Roheisen) und Anlage D (Stahlherstellung) und Vergleich mit entsprechenden BAT-Werten SINTERN, HERSTELLUNG VON ROHEISEN, STAHLHERSTELLUNG Parameter Verordnung BGBl. Nr. II 345/1997 Anlage B (Sintern) a), Anlage C (Roheisenherstellung) und Anlage D (Stahlherstellung) BAT Werte b) Pb 0,5 mg/l bzw. 0,25 g/t Sinter 0,1 mg/l Cd Sintern: 0,1 mg/l oder 0,05 g/t Sinter 0,1 mg/l Cr gesamt Sintern: 0,5 mg/l oder 0,25 g/t Sinter 0,1 mg/l Fe 2,0 mg/l oder 1,0 g/ t Sinter -- Cu 0,5 mg/l oder 0,25 g/ t Sinter 0,1 mg/l Ni Roheisen- bzw. Stahlherstellung: 0,5 mg/l 0,1 mg/l Hg 0,005 mg/l oder 0,0025 g/ t Sinter 0,1 mg/l Zn Sintern: 1,0 mg/l oder 0,5 g/t Sinter Roheisenherstellung: 2,0 mg/l Stahlherstellung: 1,0 mg/l 0,1 mg/l weitere Emissionsbegrenzungen, welche u.a. in der Verordnung BGBl.Nr.II 345/1997 angeführt sind, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt a) b) In Anlagen zum Sintern von Eisenerzen darf grundsätzlich kein Abwasser anfallen. Ist auf Grund besonderer Anforderungen an die Abluftreinigung der Einsatz eines nassen Abluftreinigungsverfahrens erforderlich, so sind bei der wasserrechtlichen Bewilligung der Einleitung von Abwässern in ein Fließgewässer die in Anlage B festgelegten Emissionsbegrenzungen festzuschreiben. Im BREF Eisen und Stahlerzeugung sind BAT Werte nur für Sinteranlagen angegeben. Dabei wird angeführt, dass Abwasseremissionen nur bei nasser Abgasreinigung relevant sind. Die im BAT Dokument als erreichbar angegebenen Werte liegen zum Teil deutlich unter den als BAT angegebenen Werten. Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

9 Tabelle 5: Übersicht von Emissionsbegrenzungen (Auswahl von Parameter) für die Einleitung in ein Fließgewässer bzw. in die öffentliche Kanalisation von Abwässern aus Kokereien und Vergleich mit entsprechenden BAT-Werten KOKEREIEN Parameter Verordnung BGBl. Nr. II 346/1997 Anlage B BAT Werte a) CSB Reduktion > 90 % Abfiltrierbare Stoffe Fließgewässer: 50 mg/l Öffentliche Kanalisation: 200 mg/l 40 mg/l Cyanid als CN 0,5 mg/l bzw. 0,15 g/t b) 0,1 mg/l Ges. gebundener Stickstoff als N 100 mg oder 30 g/t b) 30 mg N/l Sulfid als S Fließgewässer: 0,1 mg/l oder 0,03 g/t b) Öffentliche Kanalisation: 0,5 mg/l oder 0,15 g/t b) 0,1 mg/l Phenol 0,5 mg/l oder 0,15 g/t b) 0,5 mg/l PAH 0,1 mg/l oder 0,15 g/t c) 0,05 mg/l weitere Emissionsbegrenzungen, welche u.a. in der Verordnung BGBl.Nr.II 346/1997 angeführt sind, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt a) b) c) Biologische Abwasserbehandlung mit integrierter Nitrifikation/Denitrifikation Installierte Verkokungskapazität Summe von Benzo(a)pyren, Fluoranthen, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen Benzo(ghi)perylen und Indeno(1,2,3-c,d)pyren, berechnet als Kohlenstoff Eisen- und Stahlherstellung -Workshopunterlagen

10 2 NICHTEISENMETALLHERSTELLUNG Als Final BREF Best Available Techniques in the Non Ferrous Metals Industries wurde die Version vom Mai 2000 im Jänner 2002 von der EU-Komission angenommen (Amtsblatt 2002/C 12/04). Das BREF beinhaltet die Herstellung der NE-Metalle Kupfer, Aluminium, Zink, Blei und Kadmium, Edelmetalle, Quecksilber, Refraktärmetalle, Ferrolegierungen Alkalimetalle, Nickel und Kobald sowie von Kohlenstoff und Graphit. Soweit relevant, wird die Herstellung sowohl aus primären als auch aus sekundären Rohstoffen behandelt. Das BREF ist wie folgt gegliedert. Der vorangestellten Executive Summary folgen die Kapitel 1 bzw. 2 mit allgemeine Informationen über den Sektor bzw. Angaben über gemeinsame Prozesse und Einrichtungen. Die Kapitel 3 bis 12 behandelt die oben genannten NE-Metalle, wobei diese Kapitel jeweils in folgende Unterkapitel gegliedert sind - Angewandte Prozesse und Technologien - Gegenwärtige Verbrauche und Emissionen - Techniken, welche bei der Beurteilung von BAT heranzuziehen sind - Schlussfolgerungen inkl. BAT 2.1 IPPC-Anlagen in Österreich Montanwerke Brixlegg AG, Brixlegg, Sekundärkupfer-Herstellung AMAG (Austria Metal Aktiengesellschaft), Ranshofen, Sekundäraluminium-Herstellung Aluminium Lend GmbH & Co. KG (SAG), Lend, Sekundäraluminium-Herstellung BMG Metall und Recycling GmbH, Arnoldstein, Sekundärbleiherstellung Treibacher Chemische Werke AG, Treibach Althofen, Refraktärmetalle, Ferrolegierungen Plansee AG, Reutte, Refraktärmetalle 2.2 Nationale Regelungen Nichteisenmetallverordnung (BGBl. Nr. II 1/1998) Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Nichteisen-Metallindustrie (BGBl. Nr. 889/1995) NichteisenmetallHerstellung -Workshopunterlagen

11 2.3 Vergleich von ausgewählten Grenzwerten der Verordnungen zur Begrenzung von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlage zur Erzeugung Nichteisen-Metallen mit Grenzwerten der deutschen TA Luft und mit BAT-Werten Tabelle 5 gibt einen Vergleich über Bestimmungen hinsichtlich des Bezuges der Messwerte. Tabelle 7 gibt eine Übersicht über Grenzwerte für Staub, Emissionen in Dampf- oder Partikelform und Dioxinemissionen der österreichischen Verordnungen über die Begrenzung der Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Nichteisen metallen (BGBl.Nr.II 1/1998) mit den entsprechenden Grenzwerten der TA Luft 2002 und den BAT Richtwerten des BREF Eisen- und Stahlherstellung. Bestimmungen über Messung und Überwachung der Emissionen sind in Kapitel 3 zusammengefaßt. Tabelle 6: Bezug der Messwerte Bezug Abgas Temp. Druck O 2 Bezug BAT TMW Trocken 0 C 1013 hpa gemessener O 2 -Gehalt BGBl. Nr. II 1/1998 TMW HMW a) Trocken 0 C 1013 hpa 3% für flüssigen, gasförmigen Brennstoff 3% für reinen Sauerstoff 6% für festen Brennstoff TA-Luft TMW HMW a) Trocken 0 C 1013 hpa gemessener O 2 -Gehalt a) genaue Bestimmung siehe Kapitel 3 NichteisenmetallHerstellung -Workshopunterlagen

12 Tabelle 7: Übersicht über Grenzwerte der nationalen Verordnung, der TA Luft 2002 und BAT-Richtwerte für Luftemissionen aus Anlagen der NE-Metallherstellung (inkl. sekundäre Rohstoffe) Parameter BGBl. Nr. II 1/1998 [mg/nm³] Staub NICHTEISENMETALL-HERSTELLUNG BAT-Wert [mg/nm³] 20, 10 a) 1-5 nur für Ferrolegierungen: 5 (Gewebefilter) 10 (Wäscher) Emissionen in Dampf- und/oder in Partikelform Dioxine Cd, Be, Hg, Tl: 0,2 Be, Hg: 0,1 Cd: 0,05 As, Co, Ni, Cr-VI, Se, Te: 1 Pb, Zn, Cr (ausgenommen Cr-VI), Cu, Mn, V, Sn: 5 Einrichtungen zur Kupferraffination: Cu: 10 Raffination von Pb: As, Sb: < 0,5 Refraktärmetalle: Cr: 1-2 Ni, Co: < 1 Ferrolegierungen: Hg, Cd, Pb: 0,2 sonst. d) 5 b), 10 c) TA Luft [mg/nm³] Anforderungen für staubförmige anorg. Stoffe e) : Klasse I (Hg, Tl): 0,05 Klasse II (Pb, Co, Ni, Se, Te): 1 Pb: 2 f) Klasse III (Sb, Cr, CN, F, Cu, Mn, V, Sn): 2 u.a. allgem. Anforderungen für krebserzeugende Stoffe: Cd, As, Cr-VI: 0,05 k.a. g) < 0,1-0,5 ng/m³ für Anlagen zur Herstellung von Nichteisenrohmetallen, ausgenommen Al und Ferrolegierungen: 0,1 ng/m³anzustreben und 0,4 ng/m³ einzuhalten sonst. (für Al): 0,1 ng/m³ h) weitere Emissionsbegrenzungen, welche u.a. in der Verordnung BGBl.Nr.II 1/1998 angeführt sind, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt a) b) c) d) e) f) g) h) Schmelz- oder Raffinationseinrichtungen für Pb, Zn für Anlagen zur Herstellung von NE-Rohmetallen, Ferrolegierungen und Anlagen zum Schmelzen, Legieren oder Raffination von Nichteisenmetallen, ausgenommen Al Herstellung von Al durch elektrolytische Verfahren, aus sekund. Rohstoffen und Al-Schmelzanlagen für Cu-Herstellung: Angabe von Staubzusammensetzungen für verschiedene Verfahren; für Herstellung von Hg: 0,02 Hg mg/nm 3 ; für andere Metalle keine Angaben von BAT Werten ausgenommen Aluminium, für Aluminium gelten die allgemeinen Anforderungen: Klasse I: 0,05 mg/nm 3, Klasse II: 0,5 mg/nm 3 und Klasse III: 1 mg/nm 3 für Bleihütten Bei Neuanlagen oder Änderungen bestehender Anlagen ist eine Reduktion der Dioxinemissionen durch Maßnahmen wie z.b. Vorbehandlung der Einsatzstoffe, Umstellung oder Optimierung der Prozess- und Abgasführung sowie durch Einsatz besonders wirksamer Abgasreinigungseinrichtungen anzustreben allgemeine Anforderungen NichteisenmetallHerstellung -Workshopunterlagen

13 2.4 Vergleich von ausgewählten Grenzwerten der AEV Nichteisenmetalle mit BAT-Werten Zeitbezug der Messwerte Im BAT Dokument über Herstellung und Verarbeitung von Nichteisenmetallen werden für die Herstellung von Sekundäraluminium keine Werte aufgeführt, für die Herstellung von Sekundärkupfer und Blei basieren die Abwasserwerte auf einer qualifizierten Zufallsprobe oder einer 24h-Probe. In der österreichischen Abwasseremissionsverordnung für Nichteisenmetalle sind die Parameter an Hand einer mengenproportionalen nicht abgesetzten homogenisierten Tagesmischprobe zu bestimmen. Messwerte In Tabelle 8 sind ausgewählte Emissionsbegrenzungen (Schwermetalle) für die Herstellung von Pb, Cu und Zn entsprechenden BAT Werten gegenüber gestellt. Eine Gegenüberstellung von Grenzwerten der nationalen Verordnung mit BAT Werten ist nur für die Herstellung von Pb, Cu und Zn möglich. Im Kapitel Aluminium sind BAT-Werte nur für die Primäraluminium-Herstellung und nicht für die Sekundäraluminiumherstellung (für Österreich relevant) angegeben. Für die Herstellung von Refraktärmetallen und Ferrolegierungen finden sich im BREF NE-Metalle keine BAT Werte. NichteisenmetallHerstellung -Workshopunterlagen

14 Tabelle 8: Übersicht von Emissionsbegrenzungen (Schwermetalle) für die Einleitung in ein Fließgewässer bzw. in die öffentliche Kanalisation aus der Pb, Cu, Zn (Anlage B) bzw. aus der Mo- und W-Herstellung und -verarbeitung (Anlage C) lt. AEV Nichteisen-Metallen (BGBl.Nr. 1995/889) und Vergleich mit BAT-Werten Parameter HERSTELLUNG VON NICHTEISEN-METALLEN Herstellung von Pb, Cu, Zn [mg/l] (in Klammer in g/t) BGBl. Nr. 889/1995 BAT-Dokument b) Herstellung von Cu [mg/l] Herstellung von Pb, Zn, Cd [mg/l] As 0,1 (2) < 0,01 < 0,05 Ba 5,0 Pb 0,5 (15) < 0,05 < 0,1 Cd 0,1 (3) < 0,05 < 0,05 Cr ges. 0,5 (10) Cr-VI 0,1 (0,1) Co 1,0 Fe 3,0 Cu 0,5 (10) < 0,1 Mn 1,0 Mo 1,0 Ni 0,5 (15) < 0,1 Hg 0,01 (1) < 0,01 Ag 0,1 Tl 0,5 V 0,5 Zn 1,0 (30) < 0,15 < 0,2 Sn 2,0 weitere Emissionsbegrenzungen, welche u.a. in der Verordnung BGBl.Nr.II 1/1998 angeführt sind, sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt NichteisenmetallHerstellung -Workshopunterlagen

15 3 MESSUNG UND ÜBERWACHUNG VON EMISSIONEN (LUFT) Luft Verordnung für Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl (BGBl. Nr. II 160/1997), Verordnung für Anlagen zum Sintern von Eisenerzen (BGBl. Nr. II 163/1997) und Nichteisenmetallverordnung (II 1/1998) Einzelmessungen Bei Einzelmessungen sind innerhalb eines Zeitraums von 3 Stunden 3 Messwerte als HMW zu bilden. Der Grenzwert gilt als eingehalten, wenn kein Beurteilungswert den Grenzwert überschreitet. Kontinuierliche Messungen Der Emissionswert gilt als eingehalten, wenn Kein TMW den Grenzwert überschreitet, weniger als 3% der Beurteilungswerte den Grenzwert um mehr als 20% überschreiten und kein HMW das 2-fache des Emissionsgrenzwertes überschreitet. TA Luft Einzelmessungen Im Falle von erstmaligen Messungen nach Errichtung, von Messungen nach wesentlicher Änderung oder von wiederkehrenden Messungen sind die Anforderungen jedenfalls dann eingehalten, wenn das Ergebnis jeder Einzelmessung zuzüglich der Messunsicherheit die im Genehmigungsbescheid festgelegte Emissionsbegrenzung nicht überschreitet. Sollten durch nachträgliche Anordnungen, die auf der Ermittlung von Emissionen beruhen, zusätzliche Emissionsminderungsmaßnahmen gefordert werden, ist die Messunsicherheit zugunsten des Betreibers zu berücksichtigen. Kontinuierliche Messungen Die Anlage entspricht den Anforderungen, wenn die im Genehmigungsbescheid oder in einer nachträglichen Anordnung festgelegten Emissionsbegrenzungen als TMW nicht überschritten werden, wobei die HMW das 2-fache der festgelegten Konzentration nicht überschreiten dürfen. Messung und Überwachung von Emissionen (Luft) -Workshopunterlagen

Die Auswirkungen der BVT- Schlussfolgerungen auf die Überarbeitung der TA Luft am Beispiel der NE- Metallindustrie Christian Lehmann

Die Auswirkungen der BVT- Schlussfolgerungen auf die Überarbeitung der TA Luft am Beispiel der NE- Metallindustrie Christian Lehmann Für Mensch & Umwelt 7. Kolloquium BVT/Stand der Technik, Dresden Die Auswirkungen der BVT- Schlussfolgerungen auf die Überarbeitung der TA Luft am Beispiel der NE- Metallindustrie Christian Lehmann Fachgebiet

Mehr

Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von Roheisen oder Stahl. Stand

Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von Roheisen oder Stahl. Stand Vollzugsempfehlungen für bestimmte Anlagenarten zur Herstellung von Roheisen oder Stahl Stand 12.11.2013 Aufgrund der im Durchführungsbeschluss der Kommission vom 28. Februar 2012 (2012/135/EU) über Schlussfolgerungen

Mehr

Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental

Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental Anlage 1 zu 6 (10) der Abwassersatzung der Stadt Schwentinental Grenzwerte für Beschaffenheit und Inhaltsstoffe von industriellem und gewerblichem oder anderem nichthäuslichen Schmutzwasser vor der Einleitung

Mehr

KRITERIEN UND GRENZWERTE FÜR DIE ZUORDNUNG VON ABFÄLLEN ZU DEPONIETYPEN

KRITERIEN UND GRENZWERTE FÜR DIE ZUORDNUNG VON ABFÄLLEN ZU DEPONIETYPEN Kurztitel Deponieverordnung Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 164/1996 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 39/2008 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 24.01.2004 Außerkrafttretensdatum 29.02.2008 Text Anlage

Mehr

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60

1.1.2 Stand der Technik bei Ablaufgrenzwerten der Reinigungsleistung kommunaler ARA s der Größenklasse > EW 60 1.1 Rechtliche Grundlagen für die Abwasserreinigungsanlagen 1.1.1 Wasserrechtliche Bewilligung Jede regionale und kommunale Abwasserreinigungsanlage in Vorarlberg wird auf Basis einer wasserrechtlichen

Mehr

(8) Bei Einrichtungen zur Oberflächenbehandlung durch Feuerverzinken (Feuerverzinkungsanlagen) dürfen nach Maßgabe des 5 folgende Emissionsgrenzwerte

(8) Bei Einrichtungen zur Oberflächenbehandlung durch Feuerverzinken (Feuerverzinkungsanlagen) dürfen nach Maßgabe des 5 folgende Emissionsgrenzwerte Entwurf Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der die Verordnung über die Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung von Eisen und Stahl

Mehr

Entwurf 6.August Jänner Anhang 1 Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf Deponien

Entwurf 6.August Jänner Anhang 1 Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf Deponien Entwurf 6.August 2007 9.Jänner 2007 Anhang 1 e für die Annahme von Abfällen auf Deponien Allgemeines Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die e eingehalten werden, sind der Anhang 4 und gegebenenfalls

Mehr

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung

Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Emissionsbegrenzungen und deren Überwachung Öffentliche Informationsveranstaltung 04.06.2018 Freizeitzentrum Harlingerode 1 zur Festlegung von Emissionsgrenzwerten sowie von Messverpflichtungen 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz

Mehr

Stand Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen:

Stand Anforderungen der TA Luft, zu denen sich der Stand der Technik bei der genannten Anlagenart fortentwickelt hat, im Einzelnen: Vollzugsempfehlungen für Anlagen der Nummer 3.7 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Eisen-, Temper und Stahlgießereien) und der Nummer 3.4 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, soweit es sich um Schmelzanlagen für Aluminium

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen. Immissionsschutzbeauftragter Tel.: 0831/

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen. Immissionsschutzbeauftragter Tel.: 0831/ Bekanntmachung Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen 1. Betreiberin der Abfallbehandlungsanlage ZAK Energie GmbH Dieselstraße 9 87437 Kempten Bericht gefertigt durch: Herr Andreas Doll Immissionsschutzbeauftragter

Mehr

Anforderungen des Emissionsschutzes - Novelle 17. BImSchV -

Anforderungen des Emissionsschutzes - Novelle 17. BImSchV - Anforderungen des Emissionsschutzes - Novelle 17. BImSchV - Dr. Uwe Lahl / Oliver Ludwig 1 Aufgabe Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen in deutsches Recht

Mehr

Information der Öffentlichkeit gemäß 23 der 17. BImSchV über den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Wiesbaden der ESWE Bioenergie Wiesbaden GmbH

Information der Öffentlichkeit gemäß 23 der 17. BImSchV über den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Wiesbaden der ESWE Bioenergie Wiesbaden GmbH Information der Öffentlichkeit gemäß 23 der 17. BImSchV über den Betrieb des Biomasseheizkraftwerks Wiesbaden der ESWE Bioenergie Wiesbaden GmbH Berichtszeitraum 01.01.- 31.12.2015 Für die Auswertung und

Mehr

6. Anorgansiche Stoffe (gelöst) a) Ammonium und (NH4) 200 mg/l 2. Verseifbare Öle und Ammoniak (NH³)

6. Anorgansiche Stoffe (gelöst) a) Ammonium und (NH4) 200 mg/l 2. Verseifbare Öle und Ammoniak (NH³) Anlage I 5. Anorganische Stoffe (gelöst und ungelöst) Allgemeine Richtwerte für die wichtigsten a) Arsen (As) 1 mg/l Beschaffenheitskriterien: b) Blei 1) (Pb) 2 mg/l c) Cadmium 1)²) (Cd) 0,5 mg/l In der

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen

Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen Bekanntmachung Unterrichtung der Öffentlichkeit über Emissionen 1. Betreiberin der Abfallbehandlungsanlage ZAK Energie GmbH Dieselstraße 9 87437 Kempten Betriebsstätte MHKW Dieselstraße 20 0831 / 57148-0

Mehr

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand Seite 1

Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand Seite 1 Wirtschaftsbetriebe Duisburg AöR Vorlage 35/2018 Der Vorstand 11.10.2018 Seite 1 Zur Sitzung Sitzungstermin Behandlung Beirat 23.11.2018 1. Lesung Beirat 06.12.2018 Beschluss Verwaltungsrat 23.11.2018

Mehr

Unwanted. TRITON Error correction sheet ICP-OES V1.1 !!! !!!!!!!! TRITON GmbH Rather Broich Düsseldorf (Germany)

Unwanted. TRITON Error correction sheet ICP-OES V1.1 !!! !!!!!!!! TRITON GmbH Rather Broich Düsseldorf (Germany) Unwanted TRITON Error correction sheet ICP-OES V1.1 1 Unerwünschte Schwermetalle Quecksilber zu hoch 4x 15% wöchentlicher Wasserwechsel mit Hg Selen zu hoch 4x 15% wöchentlicher Wasserwechsel mit Se Cadmium

Mehr

Information der Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit Information der Öffentlichkeit Die Dow Olefinverbund GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände im Werk Böhlen zwei Produktionsanlagen mit integrierten Verbrennungsanlagen in denen flüssige Reststoffe ausschließlich

Mehr

Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf Deponien

Grenzwerte für die Annahme von Abfällen auf Deponien Anhang 1 e für die Annahme von Abfällen auf Deponien Allgemeines Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die e eingehalten werden, sind der Anhang 4 und gegebenenfalls der Anhang 5 anzuwenden. Die Behörde

Mehr

Information der Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit Information der Öffentlichkeit Die Dow Olefinverbund GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände im Werk Böhlen zwei Produktionsanlagen mit integrierten Verbrennungsanlagen in denen flüssige Reststoffe ausschließlich

Mehr

Information der Öffentlichkeit

Information der Öffentlichkeit Information der Öffentlichkeit Die Dow Olefinverbund GmbH betreibt auf ihrem Betriebsgelände im Werk Böhlen zwei Verbrennungsanlagen in denen flüssige Abfälle (Restprodukte) der jeweiligen Produktionsanlage

Mehr

Grenzwerte für die Annahme von Abfällen

Grenzwerte für die Annahme von Abfällen BGBl. II - Ausgegeben am 30. Jänner 2008 - Nr. 39 1 von 11 Allgemeines e für die Annahme von Abfällen Anhang 1 Für die Untersuchung und Beurteilung, ob die e gegebenenfalls nach Maßgabe des 8 eingehalten

Mehr

BWK Landeskongress 28. April 2016

BWK Landeskongress 28. April 2016 BWK Landeskongress 28. April 2016 Abwasserreinigung der chemischen Industrie aktuelle und zukünftige Ansätze für Verbesserungen Dr. Günter Müller, Currenta GmbH & Co. OHG Abwasserrbehandlung der chemischen

Mehr

Wasserstoff. Helium. Bor. Kohlenstoff. Standort: Name: Ordnungszahl: Standort: Name: Ordnungszahl: 18. Gruppe. Standort: Ordnungszahl: Name:

Wasserstoff. Helium. Bor. Kohlenstoff. Standort: Name: Ordnungszahl: Standort: Name: Ordnungszahl: 18. Gruppe. Standort: Ordnungszahl: Name: H Wasserstoff 1 1. Gruppe 1. Periode He Helium 2 18. Gruppe 1. Periode B Bor 5 13. Gruppe C Kohlenstoff 6 14. Gruppe N Stickstoff 7 15. Gruppe O Sauerstoff 8 16. Gruppe Ne Neon 10 18. Gruppe Na Natrium

Mehr

Probe Entnahmestelle Probenahme Stadtwerke Rosenheim, Hochbehälter Kreut, Kammer :00

Probe Entnahmestelle Probenahme Stadtwerke Rosenheim, Hochbehälter Kreut, Kammer :00 / Labor, 80287 München Rosenheim labor@swro.de Martin.Winkler@swro.de Hubert.Paul@swro.de Besucheranschrift Labor Gebäude G Emmy-Noether-Str. 2 80287 München Techn. Leiter: Hr. Dr. Hofmann Ansprechpartner:

Mehr

Anhang Resultate DIN-Analytik Zulauf Grundwasserreinigungsanlage

Anhang Resultate DIN-Analytik Zulauf Grundwasserreinigungsanlage Anhang 11 1. Resultate DIN- Zulauf Grundwasserreinigungsanlage 2. Resultate DIN- Ablauf Grundwasserreinigungsanlage (einschließlich Ablauf 1. AK-Filter) Anhang 11 (1) Resultate DIN- Zulauf Grundwasserreinigungsanlage

Mehr

Angabe und Beurteilung der Ergebnisse von Einzelmessungen

Angabe und Beurteilung der Ergebnisse von Einzelmessungen Angabe und Beurteilung der Ergebnisse von Einzelmessungen - unter Berücksichtigung der MU und der Rundungsregel - Stand 10-10 Wolfgang Poppitz Folie 1 I. Vorgaben II. Angabe III. Beurteilung Folie 2 Vorgaben

Mehr

Prüfbericht. Untersuchungsergebnisse der Parameter nach TrinkwV. Anlage 1-4, vom Gladenbach-Rachelshausen

Prüfbericht. Untersuchungsergebnisse der Parameter nach TrinkwV. Anlage 1-4, vom Gladenbach-Rachelshausen Betreiber : Messstellen- (HLfU) : 7101 Probenart : U-13 U13 Untersuchungs- (Labor) : B141770/CH140527 TrinkwV. Anlage 1, Teil I Parameter Einheit Prüfergebnis GW 1) BG 2) Verfahren 2. Enterokokken KBE/100ml

Mehr

PROBENAHME- UND ANALYSEVERFAHREN FÜR EMISSIONSMESSUNGEN

PROBENAHME- UND ANALYSEVERFAHREN FÜR EMISSIONSMESSUNGEN Kurztitel Verbrennung von gefährlichen Abfällen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 22/1999 /Artikel/Anlage Anl. 4 Inkrafttretensdatum 01.02.1999 Außerkrafttretensdatum 27.12.2005 Text Anlage 4 PROBENAHME-

Mehr

Emder Wasser Trinkwasser-Analysewerte

Emder Wasser Trinkwasser-Analysewerte Emder Wasser Trinkwasser-Analysewerte Die Lust auf Wasser hat viele Gesichter. An heißen Sommertagen träumen wir von einer erfrischenden Dusche und einem Glas Wasser gegen den Durst. Im Winter verwöhnt

Mehr

Formaldehydemissionen ein Überblick über aktuelle Messwerte aus Thüringen

Formaldehydemissionen ein Überblick über aktuelle Messwerte aus Thüringen Formaldehydemissionen ein Überblick über aktuelle Messwerte aus Thüringen Immissionsschutz: Wissenswertes und Neues Lärm, Luft Jena, 26.10.2016 Wolfgang Wrobel Hartmut Häfner Anlass für eine erste Bestandsaufnahme:

Mehr

Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung?

Die Umsetzung der BVT in das deutsche Umweltrecht Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Wie und wann ändern sich die rechtlichen Anforderungen an die Abfallverbrennung? Vortrag auf der Fachveranstaltung der DGAW zum Thema BAT Best Available Techniques am 01.12.2017 in Berlin von Rechtsanwalt

Mehr

Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbh

Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbh Seite 1 von 7 1. Anlagen - Verbrennungsanlage 1 - mit diskontinuierlicher Beschickung (Herdwagen) und Dosierung von Flüssigkeiten - Verbrennungsanlage 2 - Plasmaofen mit kontinuierlicher Beschickung -

Mehr

Emissionsüberwachung in Deutschland

Emissionsüberwachung in Deutschland Hans-Joachim Hummel Diplom-Chemiker 1991-1993 Gewerbeaufsichtsbeamter seit 1993 im Umweltbundesamt Fachgebiet: Übergreifende Angelegenheiten der Luftreinhaltung Nationale und internationale Normung 1 Emissionsüberwachung

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 8. Jänner 1998 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1998 Ausgegeben am 8. Jänner 1998 Teil II P. b. b. Erscheinungsort Wien, Verlagspostamt 1030 Wien BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1998 Ausgegeben am 8. Jänner 1998 Teil II 1. Verordnung: Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden

Mehr

Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Z A H N Ä R Z T E K A M M E R B R E M E N KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS VERORDNUNG ÜBER GRENZWERTE FÜR SCHADSTOFFE BEI EINLEITUNG NICHTHÄUSLICHEN SCHMUTZWASSERS IN ÖFFENTLICHE ABWASSERANLAGEN (GRENZWERTVERORDNUNG)

Mehr

Text Anhang 1. Grenzwerte für die Annahme von Abfällen

Text Anhang 1. Grenzwerte für die Annahme von Abfällen Kurztitel Deponieverordnung 2008 Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 39/2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 104/2014 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.06.2014 Text Anhang 1 Allgemeines e für

Mehr

Abfallverwertung. Verwertungsmöglichkeiten von Holzaschen aus Biomasseheizwerken zu Düngezwecken

Abfallverwertung. Verwertungsmöglichkeiten von Holzaschen aus Biomasseheizwerken zu Düngezwecken Abfallverwertung Verwertungsmöglichkeiten von Holzaschen aus Biomasseheizwerken zu Düngezwecken Wolfgang Eberhard, Christoph Scheffknecht, Josef Scherer Kurzbericht UI/VIe-01/2002 1 Verwertungsmöglichkeiten

Mehr

Anhang 1: Kapitel b, Brennstoff naturbelassenes Holz. Änderungsvorschlag der unterzeichnenden Organisationen und Verbände

Anhang 1: Kapitel b, Brennstoff naturbelassenes Holz. Änderungsvorschlag der unterzeichnenden Organisationen und Verbände Originaltext Referentenentwurf Nr. 5.4.1.2.1b Hinweis: Reihenfolge der einzelnen Abschnitte aus Darstellungsgründen teilweise geändert 5.4.1.2.1b Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme

Mehr

Aluminium. Eisen. Gold. Lithium. Platin. Neodym

Aluminium. Eisen. Gold. Lithium. Platin. Neodym Fe Eisen Al Aluminium Li Lithium Au Gold Pt Platin Nd Neodym Zn Zink Sn Zinn Ni Nickel Cr Chrom Mo Molybdän V Vanadium Co Cobalt In Indium Ta Tantal Mg Magnesium Ti Titan Os Osmium Pb Blei Ag Silber

Mehr

Unterlagen zum Workshop. BAT DOKUMENTE UND IHRE ANWENDUNG IN DER PRAXIS 26. September 2002. Glas Zement Kalk

Unterlagen zum Workshop. BAT DOKUMENTE UND IHRE ANWENDUNG IN DER PRAXIS 26. September 2002. Glas Zement Kalk Unterlagen zum Workshop BAT DOKUMENTE UND IHRE ANWENDUNG IN DER PRAXIS 26. September 2002 Glas Zement Kalk GLAS IPPC - Anlagen in Österreich Verpackungsglas Vetropack Austria GmbH Pöchlarn, Kremsmünster

Mehr

Austropellets Anhang 1: Messverfahren entsprechend IPPC:

Austropellets Anhang 1: Messverfahren entsprechend IPPC: Austropellets Anhang 1: Messverfahren entsprechend IPPC: Parameter Regelwerk Maßgaben Organische Stoffe (C org ) ÖNORM EN 12619 Ausgabe 1999 09 Kohlenstoffmonoxid (CO) ÖNORM EN 13526 Ausgabe 2002 05 ÖNORM

Mehr

Stand /11

Stand /11 Vollzugsempfehlungen für Anlagen der Nr. 5.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Anlagen zum Beschichten, Imprägnieren, Kaschieren, Lackieren oder Tränken von Gegenständen, Glas- oder Mineralfasern oder bahnen-

Mehr

Prüfbericht für Probe:

Prüfbericht für Probe: 2017103940 Rosenheim, Hochbehälter Kreut, Kammer 2 1230018700555 10:20 Mikrobiologische Kenngrößen M Koloniezahl 22 C KBE/ml 0 100 TrinkwV 2001, Anl. 5 I d) bb) bbb) M Koloniezahl 36 C KBE/ml 0 100 TrinkwV

Mehr

Wasseranalyse - Prüfbericht

Wasseranalyse - Prüfbericht 101 Ww.Ausgang H Grenzwert 1,2-Dichlorethan < 0,000100 0,003000 mg/l DIN EN ISO 10301 (F4) 2,6-Dichlorbenzamid < 0,000030 0,003000 mg/l DIN EN ISO 11369 (F12) Aluminium (Al), gesamt < 0,0050 0,2000 mg/l

Mehr

Anhang 13. Resultate Oberflächenwasseranalysen. Ergebnistabellen sowie Grafiken N-Param. und TOC

Anhang 13. Resultate Oberflächenwasseranalysen. Ergebnistabellen sowie Grafiken N-Param. und TOC Anhang 13 Resultate Oberflächenwasseranalysen Ergebnistabellen sowie Grafiken N-Param. und Eigenkontrolle Rhein-Main Deponienachsorge GmbH Deponie Brandholz Oberflächenwassermessungen Betriebsjahr der

Mehr

Anlage 2: Immissionsprognose

Anlage 2: Immissionsprognose Anlage 2: Immissionsprognose Die geplante Erhöhung des Jahresdurchsatzes ändert die für die Anlage genehmigte Immissionsschutzrechtliche Genehmigung. Daher wird die Veränderung, die zum einen der Zustimmung

Mehr

Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen. Didaktikpool

Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen. Didaktikpool Integration von Schülerinnen und Schülern mit einer Sehschädigung an Regelschulen Didaktikpool Periodensystem der Elemente für blinde und hochgradig sehgeschädigte Laptop-Benutzer Reinhard Apelt 2008 Technische

Mehr

Chemische-technische hygienische Parameter

Chemische-technische hygienische Parameter Chemische-technische hygienische Parameter Datum 13.04.2016 15.09.2016 12.04.2017 14.09.2017 Sensorische Prüfungen Färbung (vor Ort) farblos farblos farblos farblos Geruch (vor Ort) ohne ohne ohne ohne

Mehr

EMISSIONSBERICHT 2014

EMISSIONSBERICHT 2014 EMISSIONSBERICHT 2014 Gemeinderatssitzung 05.10.2015 1 05-10-2015 Inhalt Unternehmensänderung Emissionsbericht 2014 Ausblick 2015 / 2016 Sonstiges 2 05-10-2015 Unternehmensänderung 3 05-10-2015 Wer ist

Mehr

Wiederholung der letzten Vorlesungsstunde: Thema: Metallbindung

Wiederholung der letzten Vorlesungsstunde: Thema: Metallbindung Wiederholung der letzten Vorlesungsstunde: Thema: Metallbindung Chemische Bindungen in Metallen, Elektronengasmodell, elektronische Bänder, Bandstrukturmodell, Metalle, Halbleiter, Isolatoren, Bandlücke,

Mehr

Sehr geehrter Auftraggeber, anbei erhalten Sie den Prüfbericht zu den Proben: Probenummer Entnahmestelle Probenahme

Sehr geehrter Auftraggeber, anbei erhalten Sie den Prüfbericht zu den Proben: Probenummer Entnahmestelle Probenahme / S-NA-LB, Wasserversorgung weber@sw-ba.de Besucheranschrift S-NA-LB Gebäude G (Labor) Emmy-Noether-Str. 2 Techn. Leiter: Hr. Dr. Hofmann Ansprechpartner: Hr. Bader Telefon / -Fax 089 / 2361-3474/ -3453

Mehr

Sehr geehrter Auftraggeber, anbei erhalten Sie den Prüfbericht zu den Proben: Probenummer Entnahmestelle Probenahme

Sehr geehrter Auftraggeber, anbei erhalten Sie den Prüfbericht zu den Proben: Probenummer Entnahmestelle Probenahme / S-NA-LB, Wasserwerk schueler@taufkirchen-mucl.de Besucheranschrift S-NA-LB Gebäude G (Labor) Emmy-Noether-Str. 2 Techn. Leiter: Hr. Dr. Hofmann Ansprechpartner: Hr. Bader Telefon / -Fax 089 / 2361-3474/

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 6. April 2018 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2018 Ausgegeben am 6. April 2018 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2018 Ausgegeben am 6. April 2018 Teil II 62. Verordnung: Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung von Zellstoff und Papier (AEV

Mehr

Anlage 2 (zu 3 Nr. 2, 4 Satz 1 und 5 Nr. 2, 3 und 5) Qualitätsanforderungen an zur Trinkwassergewinnung bestimmte Oberflächengewässer.

Anlage 2 (zu 3 Nr. 2, 4 Satz 1 und 5 Nr. 2, 3 und 5) Qualitätsanforderungen an zur Trinkwassergewinnung bestimmte Oberflächengewässer. Anlage 2 (zu 3 Nr. 2, 4 Satz 1 und 5 Nr. 2, 3 und 5) Qualitätsanforderungen an zur Trinkwassergewinnung bestimmte Oberflächengewässer Nummer Parameter Maßeinheit A 1 G 1) A 1 I 2) A 2 G 1) A 2 I 2) A 3

Mehr

Anlage 3 zu Merkblatt Nr. 3.6/2 Stand: 01. Juli 2011

Anlage 3 zu Merkblatt Nr. 3.6/2 Stand: 01. Juli 2011 Anlage 3 zu Merkblatt 3.6/2 Anlage 3 zu Merkblatt 3.6/2 Stand: 01. Juli 2011 Ansprechpartner: Referat 36 Wasserwirtschaftliche Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen Parameterumfang / Analysenverfahren

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2015

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2015 2 Anorganische chemische und physikalische Seite: 11 von 77 Stand: 31.01. LV_ 20010 Abdampfrückstand / Gesamttrockenrückstand DIN 38409 H1-1 DIN EN 12880 (S2) 20020 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409 H2 20030

Mehr

Anhang 5. Radionuklid A 1. in Bq. Ac-225 (a) Ac-227 (a) Ac Ag Ag-108m (a) Ag-110m (a)

Anhang 5. Radionuklid A 1. in Bq. Ac-225 (a) Ac-227 (a) Ac Ag Ag-108m (a) Ag-110m (a) 1 Anhang 5 Auszug aus der Tabelle 2.2.7.7.2.1 der Anlage zur 15. Verordnung zur Änderung der Anlagen A und B zum ADR-Übereinkommen vom 15. Juni 2001 (BGBl. II Nr. 20 S. 654), getrennter Anlagenband zum

Mehr

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2016

LEISTUNGSVERZEICHNIS 2016 2 Anorganische chemische und physikalische Seite: 11 von 83 Stand: 22.01. LV_ 20010 Abdampfrückstand / Gesamttrockenrückstand DIN 38409 H1-1 DIN EN 12880 S2 20020 Abfiltrierbare Stoffe DIN 38409 H2 20030

Mehr

3.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz VwV-BImSchG

3.1 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Bundesimmissionsschutzgesetz VwV-BImSchG Stand: September 2005 3. Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VwV) Allgemeine Verwaltungsvorschriften dienen dazu, eine einheitliche Rechtsanwendung der Behörden zu gewährleisten und wenden sich daher unmittelbar

Mehr

Emissionsgrenzwerte (mg/m3)

Emissionsgrenzwerte (mg/m3) Kurztitel Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen Kundmachungsorgan BGBl. Nr. 380/1988 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 150/2004 /Artikel/Anlage Anl. 1 Inkrafttretensdatum 01.01.1989 Außerkrafttretensdatum 31.12.2004

Mehr

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die AEV Kohleverarbeitung geändert wird

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die AEV Kohleverarbeitung geändert wird 1 von 6 Entwurf Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, mit der die AEV Kohleverarbeitung geändert wird Auf Grund der 33b Abs. 3, 4, 5 und 7 sowie 33c

Mehr

Prüfbericht Tel.: Wetzlar, den Dr. Klaus Prade, Laborleitung.

Prüfbericht Tel.: Wetzlar, den Dr. Klaus Prade, Laborleitung. akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. UEG GmbH Christian-Kremp-Straße 14 35578 Wetzlar MWB Mittelhessische Wasserbetriebe Eigenbetrieb

Mehr

Metallbau Müller GmbH Schneeberg / Erzgebirge

Metallbau Müller GmbH Schneeberg / Erzgebirge Metallbau Müller GmbH Schneeberg / Erzgebirge Ingenieurbüro Dr. Weide / Berlin Abwasserprobleme Einleiterbedingungen für industrielle Abwässer sehr streng Ursachen für Überschreitung der Grenzwerte Sehr

Mehr

H Wasserstoff. O Sauerstoff

H Wasserstoff. O Sauerstoff He Helium Ordnungszahl 2 Atommasse 31,8 268,9 269,7 0,126 1,25 H Wasserstoff Ordnungszahl 1 Atommasse 14,1 252,7 259,2 2,1 7,14 1 3,45 1,38 Li Lithium Ordnungszahl 3 Atommasse 13,1 1330 180,5 1,0 0,53

Mehr

Prüfbericht über Wasseruntersuchungen gemäß TrinkwV 2001

Prüfbericht über Wasseruntersuchungen gemäß TrinkwV 2001 Zweckverband Wassererversorgung und Abwasserbeseitigung Grimmen Grellenberger Straße 6 1857 Grimmen Tel. ( 38326 ) 63- / Fax ( 38326 ) 63-12 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Grimmen

Mehr

zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe

zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 Voraussetzungen für die Freigabe BGBl. II - Ausgegeben am 22. Mai 2006 - Nr. 191 1 von 148 Anlage 1 zu 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 19 Abs. 1, 61 Abs. 1 und 4, 62 Abs. 6, 63 Abs. 3, 64 Abs. 1 sowie 79 Abs. 1 und 2 A. Allgemeines Voraussetzungen

Mehr

Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte Kölner Straße Pulheim. Staubniederschlag, Deposition

Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte Kölner Straße Pulheim. Staubniederschlag, Deposition Immissionsmessungen Pulheim-Stommeln Ergebnisprotokoll Februar 2017 Auftraggeber: Auftrag: vom 26.04.2016 Untersuchungsort: Art der Messung: Stadt Pulheim Rathaus, Koordinierungsstelle Umweltschutz Alte

Mehr

BVT-Schlussfolgerungen Abfallbehandlung wesentliche Inhalte

BVT-Schlussfolgerungen Abfallbehandlung wesentliche Inhalte Abfallrecht für die Praxis BVT-Schlussfolgerungen Abfallbehandlung wesentliche Inhalte Wolfgang Butz, Umweltbundesamt (Deutschland) Abfallrecht für die Praxis 30. November 2017 Wien 1 / 34 Grundlagen der

Mehr

Prüfstelle. Prüfstelle der Österreichischen Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle

Prüfstelle. Prüfstelle der Österreichischen Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Prüfstelle Rechtsperson Adalbert-Stifter-Straße 65, 1201 Wien Ident 0073 Standort Prüfstelle der Österreichischen Staub-(Silikose-) Bekämpfungsstelle Datum der Erstakkreditierung 1999-09-01 Einödmayergasse

Mehr

Messverfahren. 1. Die Messungen sind für folgende Stoffe nach den Regeln der Technik durchzuführen:

Messverfahren. 1. Die Messungen sind für folgende Stoffe nach den Regeln der Technik durchzuführen: Kurztitel Verbrennung gefährlicher Abfälle in gewerblichen Betriebsanlagen Kundmachungsorgan BGBl. II Nr. 32/1999 /Artikel/Anlage Anl. 2 Inkrafttretensdatum 01.02.1999 Außerkrafttretensdatum 27.12.2005

Mehr

Spurenelemente. in deutschen Normzementen Verein Deutscher Zementwerke e.v.

Spurenelemente. in deutschen Normzementen Verein Deutscher Zementwerke e.v. Spurenelemente in deutschen Normzementen 21 Verein Deutscher Zementwerke e.v. Spurenelemente im Zement Spurenelement Alle Einsatzstoffe zur Zement- und Betonherstellung enthalten Haupt-, Neben- und Spurenelemente.

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH 1 von 6 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2008 Ausgegeben am 11. März 2008 Teil II 86. Verordnung: Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung

Mehr

Herstellen von Stählen

Herstellen von Stählen Herstellen von Stählen 1. Historische Verfahren 2. Roheisenerzeugung 3. Rohstahlerzeugung 4. 1 Stahlerzeugung Ziel: Herstellen von Stahl bestimmter chemischer Zusammensetzung, möglichst homogen und weitestgehend

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Emissionsmessungen gemäß 18 der 17. BImSchV.

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Emissionsmessungen gemäß 18 der 17. BImSchV. Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ergebnisse von Emissionsmessungen gemäß 18 der 17. BImSchV. für die "Anlage zur Vernichtung delaborierter Explosivstoffe" der Spreewerk Lübben GmbH 1 Kurzdarstellung

Mehr

1. Übersicht zu den Anforderungen der VOC-Verordnung. Nein. Anlage/Tätigkeit nach Anhang I und II? unterliegt nicht der VOC-VO

1. Übersicht zu den Anforderungen der VOC-Verordnung. Nein. Anlage/Tätigkeit nach Anhang I und II? unterliegt nicht der VOC-VO 1. Übersicht zu den Anforderungen der VOC-Verordnung Anlage/Tätigkeit nach Anhang I und II? Ja Nein unterliegt nicht der VOC-VO Ermittlung des Lösemittelverbrauchs: Schwellenwert nach Anhang I überschritten?

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV. Jahresbericht der. Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF)

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV. Jahresbericht der. Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF) Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV Jahresbericht 216 (Jahresbericht zur Auswertung der kontinuierlichen und nicht-kontinuierlichen Emissionsmessungen) der Biomasse-Kraftwerk Fechenheim

Mehr

Prüfbericht Tel.: Wetzlar, den Dr. Klaus Prade, Laborleitung.

Prüfbericht Tel.: Wetzlar, den Dr. Klaus Prade, Laborleitung. akkreditiertes Prüflaboratorium. Die Akkreditierung gilt für die in der Urkunde aufgeführten Prüfverfahren. UEG GmbH Christian-Kremp-Straße 14 35578 Wetzlar MWB Mittelhessische Wasserbetriebe Eigenbetrieb

Mehr

Das neue BVT Merkblatt Abfallbehandlung

Das neue BVT Merkblatt Abfallbehandlung Für Mensch & Umwelt Das neue BVT Merkblatt Abfallbehandlung Wolfgang Butz Umweltbundesamt, Fachgebiet III 2.4: Abfalltechnik und Abfalltechniktransfer 1 / X Grundlagen der BVT-Merkblätter und des Sevilla-Prozesses

Mehr

Herausforderungen der nachhaltigen Bereitstellung von mineralischen Rohstoffen

Herausforderungen der nachhaltigen Bereitstellung von mineralischen Rohstoffen Herausforderungen der nachhaltigen Bereitstellung von mineralischen Rohstoffen 9. BMBF-Forum für Nachhaltigkeit Zukunftsprojekt Erde Workshop: HORIZON 2010 die nächsten Schritte 23.10.2012 Dr. Hildegard

Mehr

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV. Jahresbericht der. Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF)

Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 23 der 17. BImSchV. Jahresbericht der. Biomasse-Kraftwerk Fechenheim GmbH (BKF) Unterrichtung der Öffentlichkeit nach 3 der 17. BImSchV Jahresbericht 17 (Jahresbericht zur Auswertung der kontinuierlichen und nicht-kontinuierlichen Emissionsmessungen) der Biomasse-Kraftwerk Fechenheim

Mehr

Trinkwasseranalyse Qualitätsdaten des Trinkwassers aus der Kaufbeurer Wasserversorgung - Jahresmittelwerte

Trinkwasseranalyse Qualitätsdaten des Trinkwassers aus der Kaufbeurer Wasserversorgung - Jahresmittelwerte Trinkwasseranalyse 2016 Qualitätsdaten des Trinkwassers aus der Kaufbeurer Wasserversorgung - Jahresmittelwerte Mikrobiologische Parameter, Anlage 1 - Teil 1 Escherichia coli (E.coli) Anzahl/100 ml 0 0

Mehr

Richtwert JAZ. Limitiert durch Dosisgrenzwert. h T (50) Inhalation. Absorptionsklasse. Überwachungsintervall. Überwachungsverfahren.

Richtwert JAZ. Limitiert durch Dosisgrenzwert. h T (50) Inhalation. Absorptionsklasse. Überwachungsintervall. Überwachungsverfahren. Anhang 3: Daten zur Durchführung der Überwachung Anhang 3.1: Radionuklide, und -intervalle, Dosiskoeffizienten und weitere Größen Radionuklid H-3 HTO U 30 1,8E-11 1,11E+09 eff 1,5E+04 100 Bq/l H-3 Gas

Mehr

Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III

Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III Bei der Zuordnung von Abfällen und von Deponieersatzbaustoffen zu Deponien oder Deponieabschnitten der Klasse 0, I, II oder III sind die Zuordnungswerte

Mehr

Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Atome. Chemische Reaktionen. Verbindungen

Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie. Atome. Chemische Reaktionen. Verbindungen Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie Atome Elemente Chemische Reaktionen Energie Verbindungen 92 Grundlagen der Allgemeinen und Anorganischen Chemie 3. Das Periodensystem der Elemente 93

Mehr

Trinkwasseranalyse 2017

Trinkwasseranalyse 2017 Trinkwasseranalyse 2017 Qualitätsdaten des Trinkwassers aus der Kaufbeurer Wasserversorgung Jahresmittelwerte aus dem Verteilungsnetz Schieberkeller im Hochbehälter Oberbeuren Mikrobiologische Parameter,

Mehr

Entsäuern und Entgiften mit Body Detox neueste wissenschaftliche Erkenntnisse

Entsäuern und Entgiften mit Body Detox neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Entsäuern und Entgiften mit Body Detox neueste wissenschaftliche Erkenntnisse Dr.Dr.med. Rainer Zierer Diplom Bio-Chemiker, Betriebsarzt und praktischer Arzt, München Physiko-chemische Schwermetallprovokation

Mehr

Trace Analysis of Surfaces

Trace Analysis of Surfaces Trace Analysis of Surfaces Metall-Spurenanalyse auf Oberflächen mittels VPD- Verfahren Babett Viete-Wünsche 2 Das Unternehmen Unser Serviceportofolio Die VPD-Analyse 3 Das Unternehmen: 4 Einige unserer

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. Februar 2016 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. Februar 2016 Teil II 1 von 7 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2016 Ausgegeben am 24. Februar 2016 Teil II 54. Verordnung: Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen aus Anlagen zur Erzeugung

Mehr

Anhang 14. Liste der angewendeten Analyseverfahren. 1. Für die Sickerwasser-, Grundwasser- und Oberflächenwasser-Untersuchungen

Anhang 14. Liste der angewendeten Analyseverfahren. 1. Für die Sickerwasser-, Grundwasser- und Oberflächenwasser-Untersuchungen Anhang 14 Liste der angewendeten Analyseverfahren 1. Für die Sickerwasser-, Grundwasser- und Oberflächenwasser-Untersuchungen 2. Für die Sickerwasser- und Grundwasserreinigunganlage Anhang 14 (1) Liste

Mehr

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-PL-14520-01-00 nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 Gültigkeitsdauer: 24.01.2018 bis 23.05.2021 Ausstellungsdatum: 09.02.2018 Urkundeninhaber:

Mehr

Institut für Düngemittel und Saatgut

Institut für Düngemittel und Saatgut LUFA Postfach 10 06 55 31756 Hameln Barver Landmilch GmbH In der Finkenstädt 26 49453 Barver Hameln, 02.10.2014-we/Lh P r ü f b e r i c h t vom 02.10.2014 (Teilergebnis) Seite 1 von 6 Auftraggeber-Nr.:

Mehr

Anhang 3: Kapitel , Brennstoff Altholz A II

Anhang 3: Kapitel , Brennstoff Altholz A II Hinweis: Reihenfolge der einzelnen Abschnitte aus Darstellungsgründen teilweise geändert 5.4.8.2 Anlagen der Nummer 8.2: Anlagen zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem

Mehr

anbei übersenden wir Ihnen die Ergebnisse der Untersuchungen, mit denen Sie unser Labor beauftragt haben.

anbei übersenden wir Ihnen die Ergebnisse der Untersuchungen, mit denen Sie unser Labor beauftragt haben. AGROLAB Labor Dr-Pauling-Str.3, 84079 Bruckberg CCN S.A. POSTFACH 1228 1012 LUXEMBOURG LUXEMBURG Auftragsnr. Seite 740736 1 PRÜFBERICHT Sehr geehrte Damen und Herren, anbei übersenden wir Ihnen die Ergebnisse

Mehr

Erläuterungen. Allgemeiner Teil

Erläuterungen. Allgemeiner Teil 1 von 5 Erläuterungen Allgemeiner Teil Gemäß Artikel 13 Abs. 5 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (im Folgenden: IE-Richtlinie),

Mehr

Sehr geehrter Auftraggeber, anbei erhalten Sie den Prüfbericht zu den Proben: Probenummer Entnahmestelle Probenahme

Sehr geehrter Auftraggeber, anbei erhalten Sie den Prüfbericht zu den Proben: Probenummer Entnahmestelle Probenahme / S-NA-LB, Wasserwerk schueler@taufkirchen-mucl.de wierer@taufkirchen-mucl.de Besucheranschrift S-NA-LB Gebäude G (Labor) Emmy-Noether-Str. 2 Techn. Leiter: Hr. Dr. Hofmann Ansprechpartner: Hr. Bader Telefon

Mehr

Hygiene-Institut des Ruhrgebiets

Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Hygiene-Institut des Ruhrgebiets Direktor: Prof. Dr. rer. nat. L. Dunemann Hygiene-Institut, UMWELT - Postfach 10 12 55 45812 Gelsenkirchen Euroquarz GmbH Herrn Jarecki Kirchhellener Allee 53 46282 Dorsten

Mehr