Belgische Führerscheine von 1967 bis 2015

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1 Belgische Führerscheine von 1967 bis 2015 Alle in Belgien ausgestellten Führerscheine sind entweder in deutscher, französischer oder niederländischer Sprache ausgestellt Alte Dokumente (immer noch gültig) 1. Führerscheine, ausgestellt ab 1967 bis zum 31/12/1998 (Beilage zum K.. vom 23.März 1998) Aussenseite Innenseite Dokument bleibt gültig bis spätestens 19/01/2033 Seite 1 von 26

2 2.. Äquivalenzliste der Klassen in Bezug auf das aktuelle Modell Referenzen: Artikel 78 und 79 des K... vom 23.März 1998 Führerscheine, die VOR dem 01/01/1989 ausgestellt wurden Führerschein ausgestellt vor dem 01/01/1989 Gültig für die Klassen des neuen Modells: B B AM A1 A2 A Klasse A Klasse B Klasse B* Klasse C Klasse D für: C1 C1 C C D1 D1 D D G Die Klassen AF und BF entsprechen den Klassen A et B mit angepassten Fahrzeug. Sie bestehen nicht mehr und wurden ersetzt durch Hinweise und inschränkungen in Bezug auf die Klassen A und B. in ärztliches Attest der Gruppe 1 ist erforderlich bei der Umschreibung. Die inschränkungscodes und die eventuellen Gültigkeitshinweise müssen auf dem neuen Führerschein vermerkt werden. Hinweis: Wenn das Foto nicht mehr dem Aussehen des Inhabers entspricht, muss der Führerschein durch das aktuelle Modell ersetzt werden. Die Klassen C und D waren nur begrenzt gültig bis zum 31. März Sie können wieder Gültigkeit erlangen, wenn ein gültiges ärztliches Attest der Gruppe 2 vorgelegt wird, wobei dann das aktuelle Modell des Führerscheins ausgestellt wird. Bei rneuerung des Führerscheins ohne ärztliches Attest der Gruppe 2 bleibt die Gültigkeit der Klassen C und D beschränkt bis zum 31/03/2004. Die Klasse G kann nicht validiert werden, wenn die C nicht gültig ist, d.h.: wenn das ärztliche Attest der Gruppe 2 vorhanden ist. Andernfalls bleibt die Klasse C begrenzt gültig bis zum 31/03/2004 und die Klasse G kann nicht validiert werden. Seite 2 von 26

3 3. Führerschein, ausgestellt zwischen dem 01/01/1989 und dem 30/09/1998 (Beilage zum K.. vom 23.März 1998) Aussenseite Innenseite Dokument bleibt gültig bis spätestens 19/01/2033 Seite 3 von 26

4 4. Äquivalenzliste der Klassen in Bezug auf das aktuelle Modell Führerschein, gültig für: Gültig für die Klassen des neuen Modells AM A1 A2 A B B Klasse A3 Klasse A2 Klasse A1 Klasse B Klasse B Klasse C Klasse C Klasse D Klasse D Klassen C et D C1 C1 C C D1 D1 D D G Hinweise: Wenn das Foto nicht mehr dem Aussehen des Inhabers entspricht, muss der Führerschein durch das aktuelle Modell ersetzt werden. Die Klassen C und D waren nur begrenzt gültig bis zum 31. März Sie können wieder Gültigkeit erlangen, wenn ein gültiges ärztliches Attest der Gruppe 2 vorgelegt wird, wobei dann das aktuelle Modell des Führerscheins ausgestellt wird. Bei rneuerung des Führerscheins ohne ärztliches Attest der Gruppe 2 bleibt die Gültigkeit der Klassen C und D beschränkt bis zum 31/03/2004. Die Klasse G kann nicht validiert werden, wenn die C nicht gültig ist, d.h.: wenn das ärztliche Attest der Gruppe 2 vorhanden ist. Andernfalls bleibt die Klasse C begrenzt gültig bis zum 31/03/2004 und die Klasse G kann nicht validiert werden. Hinweis ine gewisse Anzahl Führerscheine, ausgestellt zwischen 1989 und 1998, sind mit dem Aufdruck versehen: Unter Hinweis 2 ist zu lesen: Ziehen eines Anhängers > 0,75 T Seite 4 von 26

5 Beispiel: Irrtum bei Hinweis 2 Dieser Hinweis bedeutet NICHT, dass der Inhaber des Führerscheins Anhänger führen darf, deren höchstzulässige Gesamtmasse > 750 kg beträgt oder er Inhaber eines Führerscheins der Klasse B ist. s handelt sich hier um eine Korrektur des Druckfehlers auf dem Führerschein. Anstatt < müsste das Zeichen > vor 0,75 T vorhanden sein. Seite 5 von 26

6 5. Führerscheine, ausgestellt zwischen dem 01/10/1998 und dem 30/04/2013 A. Führerscheine, ausgestellt ab dem 01/10/1998 (Beilage zum K.. vom 23.März 1998) Aussenseite Innenseite Dokument bleibt gültig bis spätestens 19/01/2033 Seite 6 von 26

7 B. Führerschein, ausgestellt ab dem 01/05/2004 Aussenseite Innenseite Dokument bleibt gültig bis spätestens 19/01/2033 Seite 7 von 26

8 C. Führerschein, ausgestellt ab dem 15/09/2006 Auf diesem Modell wurde die Klasse G auf der Aussenseite- Mittig- hinzugefügt. Aussenseite Innenseite Dokument bleibt gültig bis spätestens 19/01/2033 Seite 8 von 26

9 D. Führerschein, ausgestellt ab dem 01/01/2007 Mit den Angaben der neuen U-Mitgliedsstaaten Aussenseite Innenseite Dokument bleibt gültig bis spätestens 19/01/2033 Dieses Dokument wurde bis zum ausgestellt Seite 9 von 26

10 . Führerschein, ausgestellt zwischen dem 07/07/2010 und dem 30/04/2013 Führerschein in Form einer Bankkarte. bis zum 31/01/2013 ab dem 01/02/2013 Vorderseite Vorderseite Rückseite Rückseite Die Vorderseite enthält Angaben in den 3 Landessprachen, sowie in englischer Sprache; die Rückseite enthält jedoch personenspezifischen Angaben in der jeweiligen Ausgabesprache Die Vorderseite enthält Angaben in den 3 Landessprachen; die Rückseite enthält jedoch personenspezifischen Angaben in der jeweiligen Ausgabesprache. Seite 10 von 26

11 6. Äquivalenzliste der Klassen in Bezug auf das aktuelle Modell Referenzen: Artikel 78 und 79 des K... vom 23.März 1998 Führerscheine, ausgestellt zwischen dem 30/09/1998 und dem 30/04/2013 Gültig für die Klassen des neuen Modells Führerschein gültig für: AM A1 A2 A B B Klasse A3 Klasse A< Code 72 Klasse A< Klasse A Klasse B Unterklasse C1 Unterklasse C1 Klasse C Unterklasse D1 Unterklasse D1 Klasse D Klassen C1 und D1 Klasse B Klasse C Klasse D Klassen C und D C1 C1 C C D1 D1 D G (*) Klasse G (*) D Die Klasse G kann nur erteilt werden, solange die Klasse C noch gültig ist. Seite 11 von 26

12 Aktuelle Dokumente 1. Führerschein, ausgestellt ab dem 01/05/2013 Führerschein im Bankkartenformat, ausgestellt ab dem 01/05/2013 Vorderseite Rückseite Seite 12 von 26

13 2. TABLL MIT GÜLTIGKIT FÜR DI KLASSN Referenzen: Artikel 78 und 79 des K... vom 23.März 1998 Führerschein, ausgestellt NACH dem 01/05/2013 Gültig für die Klassen des neuen Modells Führerschein gültig für: AM A1 A2 A B B Klasse AM Klasse A1 Klasse A2 Klasse A Klasse B Klasse D Klassen C1 und D1 Klasse B Klasse C1 Klasse C1 Klasse C Klasse C Klasse D1 Klasse D1 Klasse D Klassen C und D C1 C1 C C D1 D1 D D G Klasse G Seite 13 von 26

14 V. ANDR BSTHND DOKUMNT 1. Provisorischer Führerschein für die Klasse B, ausgestellt bis zum 30/09/2013 Diese provisorischen Führerscheine wurden nur für die Klasse B ausgestellt. Sie wurden weder für die anderen Führerscheinklassen, noch für die Klasse B ausgestellt, auch nicht für das Löschen des Codes 78 Automatik der bereits ausgestellten Führerscheine der Klassen B und B. Modell mit Gültigkeit von 36 Monaten Aussenseite Innenseite Seite 14 von 26

15 2. Provisorischer Führerschein für die Schulung zur Klasse B, ausgestellt zwischen dem 01/10/2013 und dem 03/02/2014 Diese provisorischen Führerscheine wurden ausschließlich für die Schulung zur Klasse B ausgestellt. Gültigkeit 36 Monate Vorderseite Rückseite Gültigkeit 18 Monate Vorderseite Rückseite Seite 15 von 26

16 3. Provisorischer Führerschein für die Schulung zur Klasse B, ausgestellt seit dem 04/02/2014 Diese provisorischen Führerscheine wurden ausschließlich für die Schulung zur Klasse B ausgestellt. Gültigkeit 36 Monate Vorderseite Rückseite Gültigkeit 18 Monate Vorderseite Rückseite Seite 16 von 26

17 4. Provisorischer Führerschein (MODLL 3) FÜR ALL FÜHRRSCHINKLASSN MIT AUSNAHM DR KLASS 3, AUSGSTLLT SIT DM 01/10/2013 Diese provisorischen Führerscheine werden ausgestellt für die Schulung der Klassen A1, A2, A, B, C1, C, C1, C, D1, D, D1 und D, sowie zum rhalt des Codes 96 für die Klasse B (jedoch nicht für die Schulung der Klassen B, G und AM) Sie werden ebenfalls ausgestellt für das Löschen des Codes 78 "AUTOMATIK" für alle Klassen, einschließlich der Klassen B und B jedoch unter Ausschluss der Klassen G und AM. Vorderseite Rückseite Seite 17 von 26

18 5. Befähigungsnachweis Bei dem Befähigungsnachweis handelt es sich nicht um einen Führerschein. Das Dokument bescheinigt den rhalt des Befähigungsnachweises in Belgien und wird den Personen ausgehändigt, die ihren Wohnsitz nicht in einem der U-Mitgliedsstaaten haben. Diese Bescheinigung gilt nur für die Klassen D1, D, D1 und D. Aussenseite Innenseite Bisher wurde nicht ein einziges Dokument ausgegeben Seite 18 von 26

19 K.. vom Ausgabe eines Fahrerqualifizierungsnachweises, wenn ein Fahrer in Belgien die Weiterbildung befolgt hat und die belgischen Weiterbildungsbescheinigungen in dem Land, in dem der Fahrer seinen Wohnsitz hat, nicht anerkannt werden. Siehe auch die Länder, die die Weiterbildung NICHT im Führerschein eintragen, sondern auf einem Fahrerqualifizierungsnachweis Seite 19 von 26

20 Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher rlass vom bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer von Fahrzeugen der Klassen C, C, D, D, und der Unterklassen C1, C1, D1, D1. (abgeändert durch K.. vom 25/01/2011) Ab dem müssen alle Berufskraftfahrer zum Steuern von Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klassen C und C, sowie der Unterklassen C1 und C1 (auch bezeichnet als Gruppe C ) erforderlich ist, den Bestimmungen der Qualifizierung der Berufskraftfahrer entsprechen, gemäß den Vorschriften der Richtlinie 2003/56/G, die in das belgische Recht eingegliedert wurde durch den K.. vom Diese Verpflichtung betrifft nur die Kraftfahrer, die gewerbliche Beförderungen mittels einer der oben erwähnten Fahrzeugklassen durchführen. 1. Betroffene Personen: Die Gesetzgebung gilt für das Führen von Fahrzeugen a) durch Staatsangehörige eines Mitgliedstaats, b) durch Staatsangehörige eines Drittlands, die von einem in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Unternehmen beschäftigt oder eingesetzt werden, nachstehend "Kraftfahrer" genannt, die auf öffentlichen Verkehrswegen innerhalb der Gemeinschaft Beförderungen durchführen mit Fahrzeugen, für die ein Führerschein der Klasse C1, C1, C oder C im Sinne der Richtlinie 91/439/WG oder ein als gleichwertig anerkannter Führerschein erforderlich ist, d.h.: für alle selbstständige und angestellte Fahrer und Fahrerinnen und Fahrten zu gewerblichen Zwecken (Werksverkehr und Transporthilfstätigkeiten) 2. Ausnahmen Die Gesetzgebung ist nicht anwendbar für Fahrer von a) Fahrzeugen, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt; b) Fahrzeugen, die von den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind; Seite 20 von 26

21 c) Fahrzeugen, die zum Zweck der technischen ntwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind; d) Fahrzeugen, die in Notfällen bzw. für Rettungsaufgaben eingesetzt werden; e) Fahrzeugen, die für die nichtgewerbliche Beförderung von Personen oder Gütern zu privaten Zwecken eingesetzt werden; f) Fahrzeuge und Fahrzeugeinheiten, deren höchstzulässige Gesamtmasse 7,5 T. nicht übersteigt (*), zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt. (*) abgeändert durch K.. vom 25/01/2011 Sind ebenfalls befreit: - die Inhaber eines provisorischen Berufskraftfahrer-Führerscheins der Klasse C während eines maximalen Zeitraums von einem Jahr, ausschließlich für nationale Beförderungen, - Fahrer von Fahrzeugen der Gruppe C in Zusammenhang mit der praktischen Prüfung oder im Zusammenhang mit einer Fahrschulausbildung bei einer anerkannten Fahrschule oder als Inhaber eines provisorischen Führerscheins Modell 3-, - Fahrer in der durch das FORM, Arbeitsamt der DG, VDAB, Föderale und Lokale Polizei, der dritten Stufe des beruflichen Sekundarunterrichts für Lastwagenfahrer organisierten Ausbildung oder im Rahmen einer Ausbildung für den sozialen Aufstieg. Sie besitzen am bereits einen Führerschein der Klasse D oder am bereits einen Führerschein der Gruppe C Wie geht s weiter? Inhaber eines gültigen Führerscheins der Gruppe C, ausgestellt VOR dem sind für eine Dauer von 7 Jahren vom Berufsbefähigungsnachweis befreit. Diese Fahrer können weiterhin im gewerblichen Gütertransport eingesetzt werden. Inhaber eines gültigen Führerscheins der Gruppe D, ausgestellt VOR dem sind für eine Dauer von 7 Jahren vom Berufsbefähigungsnachweis befreit. Diese Fahrer können weiterhin im gewerblichen Personentransport eingesetzt werden Seite 21 von 26

22 Spätestens am ( Klasse D) und am ( Klasse C) müssen sie jedoch den Berufsbefähigungsnachweis beibringen durch Vorlage von Bescheinigungen, die nach Teilnahme an anerkannten Weiterbildungen und 35 Kreditpunkten (für 35 Weiterbildungsstunden) ausgestellt wurden. 3. Weiterbildung Damit der Fahrer seine Qualifikation als Berufskraftfahrer beibehalten kann, muss er innerhalb von 5 Jahren insgesamt 35 Weiterbildungsstunden in 5 Modulen zu je 7 Stunden absolvieren. Für jeden Schulungstag werden dem Fahrer 7 Kreditpunkte gutgeschrieben. Diese Weiterbildung kann entweder in einem Block (5 Tage zu je 7 Stunden in einem Jahr) oder aber verteilt innerhalb von 5 Jahren erfolgen. Die Weiterbildung muss vom Fahrer entweder in dem Land, in dem er seinen üblichen Wohnsitz hat oder aber in dem Land, in dem sich der Sozialsitz des Arbeitgebers befindet, stattfinden. Wer an der Ausbildung im Ausland (anderer G- Mitgliedsstaat wo der Arbeitgeber seinen Sozialsitz hat) teilgenommen hat, muss die Weiterbildungsbelege, die im Ausland ausgestellt wurden, dem zuständigen Führerscheindienst der Heimatgemeinde übergeben, zusammen mit einer Kopie des ausländischen Arbeitsvertrags, damit der Code 95 im Führerschein eingetragen wird. Die Weiterbildung darf nur in den Ausbildungszentren erfolgen, die vom jeweiligen Mitgliedsstaat anerkannt wurden. 4. intrag in den Führerschein Die zuständige Führerscheinstelle bei der Gemeindeverwaltung trägt den Code 95 auf dem Führerschein ein, wenn der Antragsteller: - den Beweis erbringt, dass er in den letzten 5 Jahren insgesamt 35 Kreditpunkte durch Teilnahme an Weiterbildungskursen erhalten hat (Verlängerung der Berufsbefähigung, wenn im Führerschein bereits eine solche eingetragen ist), - wenn der Führerschein der Gruppe C bereits VOR dem bereits für diese Gruppe gültig war. In diesem Fall wird die Berufsbefähigung (Code 95) bei rsatz, bzw. rneuerung in den neuen Seite 22 von 26

23 Führerschein eingetragen, bis einschließlich [rsatz, bzw. rneuerung > Duplikat, Verlängerung des ärztlichen Attestes, neue Führerscheinklasse ]. Auf Anfrage des Inhabers eines gültigen Führerscheins der Gruppe C wird der Code 95 ebenfalls im Führerschein eingetragen. - wenn der Führerschein der Gruppe D bereits VOR dem bereits für diese Gruppe gültig war. In diesem Fall wird die Berufsbefähigung (Code 95) bei rsatz, bzw. rneuerung in den neuen Führerschein eingetragen, bis einschließlich [rsatz, bzw. rneuerung > Duplikat, Verlängerung des ärztlichen Attestes, neue Führerscheinklasse ]. Auf Anfrage des Inhabers eines gültigen Führerscheins der Gruppe C wird der Code 95 ebenfalls im Führerschein eingetragen Seite 23 von 26

24 INIG GRUNDPRINZIPIN DI BKF-Schulung IST KIN BDINGUNG FÜR DN RHALT INS FS DR GRUPP 2 (Die Klassen der Gruppe 2 sind auch ohne BKF-Schulung erhältlich) s gibt zwei Bescheinigungen für die Grundqualifizierung; eine Bescheinigung für die Gruppe D und eine für die Gruppe C. Wenn man jedoch eine weitere Grundqualifizierung für eine andere Gruppe erhalten möchte, muss man lediglich zusätzliche Prüfungen ablegen. Die Weiterbildung erfolgt für beide Gruppen zusammen. in einziger Ausbildungszyklus genügt für die Weiterbildung BKF der Klassen der Gruppen C D Der Vermerk oder die Verlängerung der Gültigkeit des Codes 95 neben einer Führerscheinklasse kann nur dann stattfinden, wenn die jeweilige Klasse noch gültig ist (Wenn der Code 95 erfasst ist, kann er nicht mehr aus dem FS entfernt werden, er bleibt mit dem Gültigkeitsdatum vorhanden) Seite 24 von 26

25 Grundprinzip intrag der Gültigkeitsdaten: Ärztliches Attest der Gruppe 2 ntweder : intrag Code 95 auf FS der oder Bescheinigung der Grundqualifikation oder Bescheinigung der Weiterbildung Personen, die den FS der Klasse der Gruppe D VOR dem 10/09/2008 oder eine Klasse der Gruppe C VOR dem 10/09/2009 erhalten haben. Im Feld 11 - Gültigkeitsende der Klassen-: Die Gültigkeit wird festgelegt durch das ärztliche Attest der Gruppe 2. (Ausnahme:Führerscheinentzug und Asylbewerber) Im Feld 12 - BSCHRÄNKUNGN - : Die Gültigkeit der BKF-Sch. werden neben dem Code 95 vermerkt Der Code 95 kann nur eingetragen werden, wenn die Klasse bei Antrag auf intragung des Codes 95 noch gültig ist (ärztliches Attest der Gruppe 2) (Wenn der Code 95 erfasst ist, kann er nicht mehr aus dem FS entfernt werden, er bleibt mit dem Gültigkeitsdatum vorhanden. Hinweis: Die Gültigkeit der BKF-Sch. kann über dem Gültigkeitsdatum der jeweiligen Klasse liegen rklärung zum Code 95.( ) 95.( ) Code 95 für BKF Datum Gültigkeisende der BKF im Format JJ/MM/AAAA ( im vorliegenden Fall) Seite 25 von 26

26 Notizen: Seite 26 von 26

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