Familienkasse der BA - Projekt Transformation
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- Curt Geisler
- vor 7 Jahren
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1 Anhang 13 zum Leitfaden zur Durchführung der Familienkassenreform Familienkasse der BA - Projekt Transformation Familienkassenkonzentration bei der BA Übernahmeprotokoll Vorgesehener Termin für den Zuständigkeitswechsel 1 : I. Allgemeine Daten 1. Bezeichnung der Familienkasse 2. Anschrift und Sitz der Familienkasse 3. Institutionsnummer (wird von der Familienkasse der BA vergeben) 4. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der abgebenden Stelle (Name, Vorname, Telefonnummer, -Adresse Organisationspostfach und persönliches Postfach) 4.1 für allgemeine und grundsätzliche Fragen zum Übergabeverfahren 4.2 für Fragen zu Rückforderungsverfahren 4.3 für Fragen zu Rechtsbehelfsverfahren 4.4 für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachenverfahren 4.5 für Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Daten über eine Datenschnittstelle 5. zuständige Stelle für die Festsetzung der kindbezogenen Bezüge- und Gehaltsbestandteile (Bezeichnung und Anschrift dieser Stelle, Kontaktdaten der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner [Name, Vorname, Telefonnummer, -Adresse Organisationspostfach und persönliches Postfach]) 6. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Projektgruppe Transformation der Familienkasse der BA (Name, Vorname, Telefonnummer, -Adresse Organisationspostfach und persönliches Postfach) 6.1 für allgemeine und grundsätzliche Fragen zum Übergabeverfahren 6.2 für Fragen zum Inkassoverfahren in der BA 6.3 für Fragen zu Rechtsbehelfsverfahren 6.4 für Fragen zu Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachenverfahren 1 = Zeitpunkt, zu dem alle Kindergeldfälle rechtlich auf die Familienkasse der BA übergehen sollen. 1
2 6.5 für Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme der Daten (IT-Verfahren einschließlich webbasiertes Eingabeformular) 7. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der örtlichen Familienkassen, die für die übernommenen Kindergeldfälle zuständig werden (Name, Vorname, Telefonnummer, E- Mail-Adresse Organisationspostfach und persönliches Postfach) II. Daten der abgebenden Stelle zum Fallvolumen Anzahl der laufenden Kindergeldfälle 1.2 Anzahl der Kinder, 1.3 Anzahl der volljährigen Kinder, 1.4 Anzahl der behinderten Kinder 2.1 Anzahl der nicht laufenden Kindergeldfälle 2.2 Anzahl der Kinder, 2.3 Anzahl der volljährigen Kinder, 2.4 Anzahl der behinderten Kinder 3. Anzahl der abgeschlossenen Kindergeldfälle, in denen die Aufbewahrungsfrist gemäß O DA-KG noch nicht abgelaufen ist 4. Anzahl der Fälle mit Abzweigung des Kindergeldes an dritte Personen oder Stellen 5.1 Anzahl der Fälle mit noch nicht abgeschlossenen Rückforderungsverfahren, 5.2 Anzahl der Fälle mit Aufrechnung gegen Kindergeldansprüche 5.3 Anzahl der Fälle mit Aufrechnung gegen Bezügebzw. Gehaltsansprüche 5.4 Anzahl der Fälle mit Aufrechnung sowohl gegen Kindergeldansprüche als auch Bezüge- bzw. Gehaltsansprüche 6.1 Anzahl der gestellten Anträge auf Stundung 6.2 Anzahl der bewilligten und noch nicht abgeschlossenen Stundungen 7.1 Anzahl der Anträge auf Erlass bzw. Teilerlass 7.2 Anzahl der bewilligten Teilerlasse 8. Anzahl der Niederschlagungen 9. Anzahl der vom Hauptzollamt noch nicht abschließend erledigten Vollstreckungsanordnungen/Rückstandsanzeigen 2 Maßgeblich ist das (voraussichtliche) Fallvolumen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Zuständigkeitswechsels (siehe Fußnote 1). 3 Soweit keine Daten vorliegen beziehungsweise ermittelt werden können, ist entfällt einzutragen. 2
3 10.1 Anzahl der noch nicht abgeschlossenen Einspruchsverfahren, 10.2 ausgesetzte und ruhende Verfahren 11.1 Anzahl der noch nicht abgeschlossenen Klageverfahren, 11.2 ausgesetzte und ruhende Verfahren 12.1 Anzahl der noch nicht abgeschlossenen Revisionsverfahren, 12.2 ausgesetzte und ruhende Verfahren 13. Anzahl der noch nicht abgeschlossenen Nichtzulassungsbeschwerden 14. Art und Anzahl der noch nicht abgeschlossenen Nebenverfahren (z. B. Aussetzung der Vollziehung) 15. Anzahl der abgeschlossenen Rechtsbehelfsverfahren, in denen die Aufbewahrungsfrist gemäß O DA-KG noch nicht abgelaufen ist Anzahl der noch nicht abgeschlossenen Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachenverfahren, 16.2 ausgesetzte und ruhende Verfahren 17 Anzahl der abgeschlossenen Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachenverfahren, in denen die Aufbewahrungsfrist gemäß O DA-KG noch nicht abgelaufen ist Anzahl der Fälle mit Anspruch auf kindergeldabhängige Bezüge- bzw. Gehaltsbestandteile, 18.2 Beamtinnen und Beamte 18.3 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 19 Anzahl der Fälle mit Anspruch auf Altersvorsorgezulage nach dem XI. Abschnitt des EStG 20.1 Anzahl der Fälle mit Sperrkennzeichen, 20.2 mit melderechtlicher Auskunftssperre 20.3 Zeugenschutzfälle 20.4 mit sonstiger Auskunftssperre 21. Besonderheiten 4 Einzutragen ist nur die Anzahl derjenigen abgeschlossenen Rechtsbehelfsverfahren, die von der Familienkasse der BA übernommen wurden, weil auch der zu Grunde liegende Kindergeldfall zu übernehmen war. 5 Einzutragen ist nur die Anzahl derjenigen abgeschlossenen Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachenverfahren, die von der Familienkasse der BA übernommen wurden, weil auch der zu Grunde liegende Kindergeldfall zu übernehmen war. 3
4 III. Vereinbarungen 1. Aufgaben der abgebenden Familienkasse Lfd. Nr. Aufgabe Termin Bemerkungen 1. vollständig ausgefüllte Profilbögen an die Projektgruppe Transformation der Familienkasse der BA zurückgeben 2. Kontaktdaten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Dateneingaben im webbasierten Eingabeformular vornehmen sollen, an die Projektgruppe Transformation der Familienkasse der BA übermitteln 3. Vorsichtung der Kindergeldakten nach abzugebenden Kindergeldfällen 4. noch fehlende steuerliche Identifikationsnummern ermitteln 5. Übermittlung der Kindergelddaten in den abzugebenden Kindergeldfällen 5.1 Form der Datenübermittlung 5.2 Berichtigung fehlerhafter bzw. nicht plausibler Daten/Datensätze 5.3 Termin zu dem letztmals Daten an die Familienkasse der BA übermittelt werden können 6. Sortierung, Sichtung und Aufbereitung der Akten der abzugebenden Kindergeldfälle 7. Kindergeld und ggf. Abzweigungsempfänger über den Zuständigkeitswechsel informieren 8. Zahlung an Kindergeldberechtigte und ggf. Abzweigungsempfänger einstellen 9. noch offene bzw. nicht getilgte Rückforderungsbeträge im Finanzverfahren absetzen 10. in Fällen, in denen Hauptzollämtern eine Vollstreckungsanordnung/Rückstandsanzeige übersandt wurde, die Hauptzollämter über den Zuständigkeitswechsel informieren und Vollstreckungsanordnung/Rückstandsanzeige zurückziehen 11. Aufrechnung mit Kindergeld und/oder Gehalt bzw. Bezügen beenden und gegebenenfalls die für die Festsetzung der Bezüge bzw. des Gehalts zuständige Stelle über die Beendigung der Aufrechnung informieren 12. in anhängigen gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren das zuständige Gericht über den Zuständigkeitswechsel informieren 4
5 Lfd. Nr. Aufgabe Termin Bemerkungen 13. in anhängigen Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachenverfahren, in denen eine Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfolgt ist oder ein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gestellt wurde, die Staatsanwaltschaft bzw. das zuständige Amtsgericht über den Zuständigkeitswechsel informieren 14. Abgabe/Versand der abzugebenden Akten/Vorgänge an die Familienkasse der BA 2. Aufgaben der Familienkasse der BA Lfd. Nr. Aufgabe Termin Bemerkungen 1. Übernahme der Fall- und Zahlungsdaten sowie ggf. manueller Versand "Willkommensschreiben" an Kindergeldberechtigte und Abzweigungsempfänger Sachverhaltsaufklärung in nicht laufenden Kindergeldfällen abschließen 2. Annahmeanordnungen in zu übernehmenden Rückforderungsverfahren erstellen, ggf. Aufrechnungsmöglichkeiten prüfen und Aufrechnung erklären sowie Verfügung in KIWI erstellen, Weiterleitung eventueller Inkassovorgänge an Inkassoservice der BA 3. Vorbereitung der übernommenen Kindergeldakten für die Migration in eakte und Veranlassung der Migration 4. Übernahme der Rechtsbehelfs- und oder BuStra-Daten in IT-Verfahren veranlassen gegebenenfalls anstehende Bearbeitungsvorgänge erledigen 5. Vorbereitung der Rechtsbehelfsvorgänge für die Migration in eakte und Veranlassung der Migration 6. Rechtsbehelfsführerinnen und Rechtsbehelfsführer sowie Betroffene bzw. Beschuldigte in BuStra-Fällen und sonstige betroffene Personen oder Stellen über den Zuständigkeitswechsel informieren 7. Bundeszentralamt für Steuern über den vollzogenen Zuständigkeitswechsel informieren 8. Statistik zu den übernommenen Kindergeldfällen dem Bundeszentralamt für Steuern und Bundesministerium der Finanzen übermitteln 5
6 3. Sonstige Vereinbarungen
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