~ 1 ~ Eheschließungen in einem besonderen Rahmen außerhalb der Räume der Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord

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1 ~ 1 ~ Anlage zu TOP 9 städtisch Eheschließungen in einem besonderen Rahmen außerhalb der Räume der Standesämter Bremen-Mitte und Bremen-Nord Ausgangslage Die Idee, Eheschließungen im besonderen Rahmen in Räumen außerhalb der Standesämter zu ermöglichen, ist für die Stadtgemeinde Bremen von fachlicher Seite erstmals im Jahre 1995 in die Diskussion gebracht worden. Anlass war, dass bereits von mehreren Städten und Gemeinden Eheschließungen in besonderem Rahmen, so z.b. in historischen Gebäuden oder auf Schiffen, angeboten wurden. Ausgangspunkt hierfür war das vermehrt geltend gemachte Interesse von Brautpaaren, aber auch das Interesse von Städten und Gemeinden an einer positiven Außendarstellung, verbunden mit dem Wunsch, das Dienstleistungsangebot für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und ihren Wünschen Rechnung zu tragen. Nicht zuletzt ist ein für Brautpaare attraktives Bremen auch ein nicht zu unterschätzender wirtschaftlicher Faktor. Bisherige Außentraustandorte in der Stadtgemeinde Bremen Seit Ende 1996 sind nach der Klärung fachlicher und rechtlicher Fragestellungen für die Standesamtsbezirke Bremen-Mitte und Bremen-Nord mehrere Räumlichkeiten für Eheschließungen in besonderem Rahmen bestimmt worden. Dieses sind 1.) für den Standesamtsbezirk Bremen-Mitte a) der Lür-Kropp-Hof, u.a. mit dem eigens für Eheschließungen in besonderem Rahmen errichteten Meta-Rödiger-Hochtiedshuus, b) das Gobelinzimmer im Bremer Rathaus, 2.) für den Standesamtsbezirk Bremen-Nord a) das Segelschulschiff Deutschland,

2 ~ 2 ~ b) das Schloss Schönebeck, c) die Burg Blomendal. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beigefügte Präsentation verwiesen, die neben Fotos zu den Räumlichkeiten auch die je nach Standort unterschiedlichen Öffnungszeiten und Benutzungsentgelte enthält. Damit stehen in der Stadtgemeinde Bremen neben den Trauzimmern im aktuell renovierten Standesamt Bremen-Mitte am Bürgerpark an der Hollerallee und den neuen Räumen des Standesamtes Bremen-Nord am Sedanplatz in Vegesack fünf Standorte für Eheschließungen in besonderem Rahmen zur Verfügung. Die Eheschließungen an diesen Standorten werden von den hauptamtlichen Standesbeamten, überwiegend aber auch von anderen öffentlichen Bediensteten, die nach dem Besuch eines entsprechenden Lehrgangs zu Standesbeamten ernannt worden sind, im Nebenamt vorgenommen. Erfahrungen Die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, dass das Angebot, die Ehe an einem außerhalb der eigentlichen Standesamtsräume gelegenen Standort in einem besonderen Rahmen zu schließen, Anklang gefunden hat. Inzwischen wird ein nicht unerheblicher Anteil der Eheschließungen an den Außentraustandorten durchgeführt. So lag der Anteil im Bereich des Standesamtes Bremen-Mitte im Jahre 2012 bei ca. 37 %, im Bereich des Standesamtes Bremen-Nord bei rd. 25 %. Der hohe Anteil an Außentrauungen im Bereich des Standesamtes Bremen-Mitte dürfte allerdings auch darauf zurückzuführen sein, dass das Haus an der Hollerallee aufgrund der Bau- und Renovierungsarbeiten erst seit April 2013 nach mehr als einjähriger Bauzeit wieder für Eheschließungen zur Verfügung steht. Dieses gilt auch für die Zahlen im 1. Halbjahr Hier bleiben die weiteren Zahlen für das 2. Halbjahr abzuwarten. Gleichwohl zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre, dass mit der Schaffung von Außentraustandorten einer bestehenden Nachfrage der Bürgerinnen und Bürger Rechnung getragen worden ist.

3 ~ 3 ~ Insgesamt folgt die Entwicklung der Anzahl der Eheschließungen in Bremen dem Bundestrend. Die Anzahl der Eheschließungen ist insgesamt leicht rückläufig. So sind bspw. im Jahre 2011 in Deutschland je Einwohner (Städte, Kreise und Gemeinden) 46,2 Ehen geschlossen worden. 1 In Bremen waren es 42 Eheschließungen. Im Vergleich zu den Stadtstaaten Hamburg mit 39 Eheschließungen je Einwohnern und Berlin mit 35,8 Eheschließungen steht Bremen jedoch sehr gut da. Dies mag auch damit zusammenhängen, dass das Angebot an attraktiven Außentraustandorten die Anzahl der Eheschließungen auch von Paaren aus anderen Bundesländern und damit die Attraktivität Bremens insgesamt erhöht. Weiter führt der Einsatz von nebenamtlichen Standesbeamten an den Außentraustandorten grundsätzlich zu einer personellen Entlastung der hauptamtlichen Standesbeamten. Die Vor- und Nachbereitung der Trauzeremonie, insbesondere die Anmeldung zur Eheschließung mit der Prüfung der ehe- und namensrechtlichen Voraussetzungen, wird allerdings von den hauptamtlichen Standesbeamten erledigt. Diese Aufgaben werden bei einem höheren Anteil von auswärtigen Brautpaaren entsprechend steigen. Eheschließungen im Bereich des Standesamtes Bremen-Mitte Jahr Anzahl im Hauptstandort Anzahl auf dem Lür- Kropp-Hof/ und im Rathaus Gesamt / / / / / / / / / / / / / / Statistische Ämter des Bundes und der Länder/Gebiet und Bevölkerung/Eheschließungen und Ehescheidungen 2011

4 ~ 4 ~

5 ~ 5 ~ Eheschließungen im Bereich des Standesamtes Bremen-Nord Jahr Anzahl im Standesamtsgebäude Anzahl auf dem Schulschiff Deutschland Anzahl im Schloss Schönebeck Anzahl auf der Burg Blomendal Gesamt Neuer Außentraustandort Als weiterer Standort für Trauungen in besonderem Rahmen ist die an der Schlachte liegende Motoryacht NEDEVA vorgesehen. Hier können ab Mitte August 2013 Trauungen durchgeführt werden. Einzelheiten zu der NEDEVA ergeben sich aus der Präsentation in der Anlage. Aussichten In der weiteren Prüfung sind die Zulassung der Botanika im Rhododendronpark und der Fallturm im Bereich der Universtät. Für weitere Räumlichkeiten ist Interesse angemeldet worden, so z.b. für die Arberger Mühle und die Baumwollbörse. Verfahren bei der Zulassung von Außentraustandorten Zu beachtende Rechtsvorschrift bei der Zulassung von Außentraustandorten ist 14 Absatz 2 Personenstandsgesetz. Dieser besagt Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.

6 ~ 6 ~ Es handelt sich um eine Ermessensvorschrift, die vom Senator für Inneres und Sport unter Berücksichtigung einheitlicher Kriterien auszugestalten ist. Folgende Gesichtspunkte sind danach maßgeblich: 1. Die Räumlichkeiten sollen hinsichtlich ihrer Ausstattung und dem Ambiente eine würdevolle Eheschließungszeremonie gestatten. Eheschließungen im Freien kommen nur im Ausnahmefall in Betracht, sofern sie in unmittelbarer Nähe der gewidmeten Räumlichkeiten stattfinden. 2. Die Räumlichkeiten sollen grundsätzlich in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft stehen. In Ausnahmefällen können auch andere Räumlichkeiten, die aufgrund ihres außerordentlichen Ambientes ein Alleinstellungsmerkmal aufweisen, zugelassen werden. 3. Die Räume müssen jedem heiratswilligen Paar für die Eheschließungszeremonie zur Verfügung stehen, d.h. dass die Bereitstellung der Räumlichkeiten nicht von der Durchführung der Hochzeitsfeier abhängig gemacht werden darf. Grundsätzlich scheiden Räumlichkeiten aus, bei denen seitens des Anbieters der gewinnorientierte Aspekt, wie dies z.b. bei Hoteloder Gaststättenbetrieben der Fall sein dürfte, im Vordergrund steht. Eine allgemeine Zulassung privater Anbieter dürfte sich aber auch verbieten, um eine Ausuferung der Standorte zu vermeiden. 4. Eheschließungen dürfen nicht zu Schauveranstaltungen werden. 5. Der Träger der Räumlichkeit ist für ihre Bereitstellung und Ausstattung zuständig. Terminabsprachen sind nur in enger Abstimmung mit dem Standesamt zu treffen. Er hat weiter dafür Sorge zu tragen, dass zum Eheschließungstermin ein Standesbeamter zur Verfügung steht, der die Trauungszeremonie durchführen darf. Dabei kann es sich sowohl um hauptamtliche Standesbeamte, die außerhalb ihrer gewöhnlichen Dienstzeit Eheschließungen an dem Außentraustandort vornehmen als auch um Standesbeamte im Nebenamt handeln. Für die Tätigkeit als Standesbeamter im Nebenamt sollen nach 2 Abs. 2 der Verordnung zur Ausführung des

7 ~ 7 ~ Personenstandsgesetzes vom 5. Dezember 2008 nur Personen benannt werden, die a) im Hauptamt bei einer Dienststelle des Landes oder der Stadtgemeinde Bremen tätig sind, b) in der Geschäftsverteilung des Standesamtes mit der Aufgabenstellung zur Vornahme von Eheschließungen eingebunden sind und c) an einem auf dieses Ziel ausgerichteten Einführungslehrgang teilgenom- men haben. 6. Bei der Anzahl der Außentraustandorte sind zudem auch die personellen Kapazitäten in den Standesämtern zu beachten. Denn dort liegt der Aufgabenschwerpunkt im Zusammenhang mit einer geplanten Eheschließung. Die Standesbeamten in den Standesämtern müssen die Anträge auf Vornahme einer Eheschließung annehmen, die tatsächen und rechtlichen Voraussetzungen prüfen und die nach Vornahme der Eheschließung durchzuführenden bürokratischen Arbeiten erledigen.

8 ~ 8 ~ Anlage Lür-Kropp-Hof Beim Lür-Kropp-Hof in Bremen-Oberneuland handelt es sich um einen ca. 200 Jahre alten Bauernhof. Eigentümer ist die von der Stadtgemeinde Bremen errichtete Lür- Kropp-Stiftung, die gemeinnützigen Zwecken dient. Meta-Rödiger-Hochtiedshuus Das Hochtiedshuus wurde eigens für Eheschließungen in besonderem Rahmen im Jahre 2001 auf dem Gelände des Lür-Kropp-Hofes erbaut. Die Räumlichkeiten auf dem Lür-Kropp- Hof stehen an allen Tagen im Jahr für Eheschließungen in besonderem Rahmen zur Verfügung. Für ihre Nutzung wird für jede Eheschließung in der Tenne und dem Hochtiedshuus ein Betrag in Höhe von 240,00 zzgl. MWSt. und in der Kutscherstube in Höhe von 160,00 zzgl. MWSt. in Rechnung gestellt.

9 ~ 9 ~ Trauzimmer im Hochtiedshuus Rathaus Das Bremer Rathaus wurde von 1405 bis 1410 gebaut. Rund zwei Jahrhunderte später erhielt das gotische Gebäude eine neue Fassade durch den Bremer Baumeister Lüder von Bentheim. Diese Renaissance-Fassade aus dem Jahr 1608 ziert das Rathaus bis heute. Im Jahre 2004 wurde es von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt.

10 ~ 10 ~ Gobelinzimmer Das Gobelinzimmer im Bremer Rathaus steht an jedem Freitag für Eheschließungen in besonderem Rahmen zur Verfügung. Für die Nutzung des Raumes ist ein Betrag von 350,00 brutto zu entrichten. Schiff NEDEVA Die Motoryacht wurde im Jahre 1930 für einen amerikanischen Bankier in New York gebaut. Die Yacht verkörpert den Lebensstil der höheren US-amerikanischen Gesellschaft in den 20er und 30er Jahren.

11 ~ 11 ~ Die NEDEVA steht für Eheschließungen in besonderem Rahmen zur Verfügung. Trauungen können auch während laufender Fahrt vorgenommen werden. Für die Nutzung des Schiffes ist ein Betrag von 325,00 netto zzgl. MWSt. zu entrichten. Schulschiff Deutschland Das Segelschulschiff wurde im Jahre 1927 auf der Tecklenborg-Werft in Geestemünde für den Deutschen Schulschiffverein e.v., der nach wie vor Eigentümer des Schiffes ist, gebaut. Bei dem Schiff handelt es sich um den letzten Großsegler in Deutschland. Er hat seinen festen Liegeplatz in Bremen-Vegesack.

12 ~ 12 ~ Salon Die Räumlichkeiten auf dem Segelschulschiff können an jedem ersten Samstag im Monat für Eheschließungen in besonderem Rahmen genutzt werden. Hierfür ist ebenfalls ein Betrag von 350,00 brutto pro Eheschließung zu zahlen.

13 ~ 13 ~ Schloss Schönebeck Das Schloss Schönebeck in Bremen- Schönebeck wurde ca im norddeutschen Fachwerk erbaut. Seit 1952 befindet es sich im Eigentum der Stadtgemeinde Bremen. Heute wird es vom Heimat- und Museumsverein Vegesack e.v. genutzt. Gewidmete Räume stehen im Schloss Schönebeck für Eheschließungen in besonderem Rahmen an jedem 3. Freitag zur Verfügung. Der Nutzungsbetrag beträgt pro Eheschließung auch hier 350,00 brutto.

14 ~ 14 ~ Burg Blomendal Die Burg in Bremen-Blumenthal wurde im 14. Jahrhundert als Ritterburg erbaut. Der Hoyersaal steht für Eheschließungen in besonderem Rahmen zur Verfügung. Eigentümer ist der Verein Burg Blomendal e.v., der u.a. die Räumlichkeiten nutzt. Hoyersaal

15 ~ 15 ~ In der Burg Blomendal kann der Rittersaal an jedem 1. Freitag im Monat für Eheschließungen in besonderem Rahmen genutzt werden. Die Miete beträgt pro Eheschließung ebenfalls 350,00 brutto.

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