Tabak-Verkaufsverbote: Wirksam oder kontraproduktiv?
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- Elke Hase
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1 Tabak-Verkaufsverbote: Wirksam oder kontraproduktiv? Dr. Irène Renz 1. Dezember 2004
2 Übersicht 1.Der Gesetzesentwurf im Kanton BL 2.Spannungsfeld der Diskussion 3.Reaktionen Meinungen Vernehmlassung, Fachpersonen, Öffentlichkeit 4.Wirksam oder kontraproduktiv: Studie aus Finnland (2004) 1 1Rimpelä A H, Rainio S U, The effectiveness of tobacco sales ban to minors: the case of finnland; Tobacco Control 2004;13: Schlussfolgerung
3 1. Der Gesetzesentwurf BL Ausgangslage: Postulat Schuler 1. Ist es rechtlich möglich im Kanton BL, allenfalls im Verbund mit den anderen Kantonen der Nordwestschweiz, den Verkauf von Tabakwaren an unter 16-Jährige zu verbieten? 2. Ist es rechtlich möglich im Kanton BL das Aufstellen und Betreiben von Zigarettenautomaten im Freien, in Bahnhöfen, in Restaurants, usw. zu verbieten? 3. Gibt es andere wirksame Massnahmen oder Erfolg versprechende Lösungsansätze, die dazu beitragen könnten, die Problematik der immer jüngeren Raucherinnen und Raucher anzugehen? 4. Kann der Kanton Basel-Landschaft seinen Einfluss geltend machen, dass in der Schweiz wirksame Tabakpräventionsmassnahmen ergriffen werden? Alle Punkte des Postulates werden vom Landrat (Legislative) zur Bearbeitung überwiesen
4 1. Der Gesetzesentwurf BL (2) Entwurf der Verwaltung (nur Alter 18): 2 Verkauf von Tabakwaren 1 Der Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige ist verboten. Das Verkaufspersonal ist berechtigt, und bei Zweifeln über die Volljährigkeit der Kunden verpflichtet, einen Ausweis zu kontrollieren. 2 Der Verkauf von Tabakwaren über Verkaufsautomaten ist verboten. Davon ausgenommen ist der Verkauf über Automaten, deren Betreiber durch geeignete Kontrollen den Verkauf an Minderjährige verunmöglichen. 3 Für die von der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion durchzuführenden Kontrollen können Testkäufe durch Minderjährige vorgenommen werden.
5 2. Der Gesetzesentwurf BL (3) Begründung für Alter 18 (statt 16) 18= juristische Mündigkeit SGB 2002: rund 50% der Befragten haben zwischen 15 und 19 Jahren mit dem Rauchen begonnen. Jugendschutz: Je höher Verbotsalter, desto grösser die Chance, dass sich etwas für die sehr Jungen ändert (Alter 12) Vergleich zu Alkoholverkaufsverboten: Bier, Wein 16 Spirituosen 18 WHO Rahmenkonvention, Artikel 16: Verhinderung des Verkaufs an unter 18-Jährige
6 1. Der Gesetzesentwurf BL (5) Testkäufe Vergleich zu illegalem Alkohol-Verkauf in BL: 1999: 86% Non-Compliance -> Medienkampagne, sfa-schilder 2000: 32% Non-Compliance 2001: 34% Non-Compliance Ein Jahr Unterbruch in den Test-Käufen 2003: 59% Non-Compliance (Verzicht auf Vorwarnung der Geschäfte); Entzug von drei Bewilligungen zum Verkauf von gebrannten Wassern; 12 Androhungen des Bewilligungsentzuges 2004: 23% Non-Compliance (mit Ankündigung in den Medien)
7 2. Spannungsfeld der Diskussion Verbote = Repression = unwirksam und nicht durchführbar Verbote = notwenige Regeln der Gesellschaft, hilft den Einzelnen (insb. Jugendlichen) sich zurecht zu finden Verbote = Einschränkung der Freiheit und der Mündigkeit
8 3. Reaktionen Meinungen Vernehmlassung Mehrheit der Antworten positiv Industrie grundsätzlich ablehnend, Ausnahme: Ein Tabakproduzent stimmt Alter 18 zu; Tabakhandel lehnt Alter 18 ab.
9 3. Reaktionen Meinungen (2) Vernehmlassung: Ablehnende Haltungen zu Alter 18 Wirtschaftsverband: Wettbewerbsverzerrung aufgrund der Kleinräumigkeit des Gebietes: Verlagerung des Verkaufs in andere Regionen; Verantwortung darf nicht an das Verkaufspersonal delegiert werden. Vertretung der Wirte: Sache ist in der Verantwortung der Eltern, nicht des Staates. Vertretung der Kioske: Verbote kontraproduktiv, fördern aufmüpfiges Verhalten der Jugendlichen. Selbstregulierung besser als Verbote. Automatenfirmen: Verbote kontraproduktiv Reiz des Verbotenen ; Wettbewerbsverzerrung (Automaten in Nachbarkantonen weiterhin zulässig) Tabakwarenhandel: Verbot kann Problem allein nicht lösen, es braucht vermehrte Aufklärung
10 3. Reaktionen Meinungen (3) Fachpersonen Ausgangslage: Skepsis gegenüber Alter 18 bei Fachleuten des BAG und at Schulpsychologin: Verfügbarkeit massgebend für Konsum; Verbot wirkt als Hilfe für Eltern; Kinder werden vielleicht trotz Verbot ausprobieren; finden aber eher zur gesellschaftlichen Regel zurück; Verbot kein Extra-Anreiz für den Konsum
11 3. Reaktionen Meinungen (4) Fachpersonen Leiter Tagesbetreuungsangebot für schwierige Jugendliche : Verbot hat nur für sehr Junge eine Wirkung, für diese ist es aber sehr wichtig; beeindruckt Jugendliche nur, wenn es wirklich schwierig wird, Tabak zu kaufen. Bezweifelt den Reiz des Verbotenen ; Verbot nur sinnvoll in Zusammenhang mit Werbeverbot.
12 3. Reaktionen Meinungen (5) Fachpersonen Jugendanwalt: Abgabeverbot hilft Jugendlichen, Gruppendruck standzuhalten; Reiz des Verbotenen : Kein Argument gegen Verbot, denn ohne dieses würden Jugendliche gegen das nächst schlimmere verstossen, nur um gegen Regeln zu verstossen.
13 3. Reaktionen Meinungen (6) Fachpersonen Jugendhausleiterin: Verfügbarkeit ist bestimmend für den Konsum, vor allem bei ganz Jungen. Wichtig für die Jugendarbeit: Nicht rauchende Jugendliche ablehnen, sondern ihr Rauchverhalten. Hat neu das Jugendhaus rauchfrei gemacht.
14 3. Reaktionen Meinungen (7) Fachpersonen Schulsozialarbeiterin: Bestimmend für den Suchtmittelkonsum ist das Selbstwertgefühl der Jugendlichen, Jugendliche werden trotz Verbot irgendwie an Tabak kommen, kontraproduktiv wird es jedoch nicht sein, eher egal; erst wirklich starke Einschränkung der Beschaffung hätte Wirkung
15 3. Reaktionen Meinungen (8) Öffentlichkeit Umfrage der Sonntagszeitung: Juli 2004: Sind sie dafür, den Verkauf von Zigaretten an unter 18-Jährige zu verbieten? 71% Ja 27% Nein 2% Weiss nicht
16 4. Wirksam oder kontraproduktiv? Finnland: Erfahrung 1977 bis 2003 Laufende Verschärfung der Bestimmungen: sicher unter 16 (1977), Alter 16, Alter 18, Verschärfung für Geschäfte Plan for own control (2003) Studie beschreibt (u.a.): - Kauf für eigenen Gebrauch durch Jugendliche - Rauchrate: Probierkonsum, täglicher Konsum
17 4. Finnland Proportion of daily smokers who had purchased tobacco from comercial sources during the past month % Year
18 4. Finnland Tried tobacco Percent Girls 12 Boys 14 Girls 14 Boys 16 Girls 16 Boys 18 Girls 18 Boys Year
19 4. Finnland Daily smokers Percent Boys 16 Boys 18 Boys 14 Girls 16 Girls 18 Girls Year
20 4. Finnland Effekt des Verkaufsverbotes nicht so gross wie erhofft. Bestrafung der Verkaufsstellen: Gemäss heutigem Gesetz praktisch nicht möglich. Anzeige nur durch Inspektor zulässig, nicht z.b. durch Eltern. Bisher keine Bussen ausgesprochen.
21 5.Schlussfolgerung Bevölkerung für, Industrie gegen Verbot Kanton/Gemeinden/Verbände/Parteien: mehrheitlich für Verbot Fachleute: gewisse Uneinigkeit; jedoch eher für Verbot Finnland: Kleine Wirksamkeit; keine offensichtlich kontraproduktive Wirkung Was ist Ihre Meinung? Was sind Voraussetzungen, damit ein Verbot wirksam sein kann?
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