«Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden» 1. Warum Alkohol-Testkäufe? Ziel der Testkäufe: 4
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- Lorenz Hausler
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1 Departement Gesundheit Beratungsstelle für Suchtfragen Oberdorf 4, PF Bühler Tel Fax Konzept «Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden» Inhalt: 1. Warum Alkohol-Testkäufe? 2 Seite 2. Rechtliche Grundlagen Bundesgesetze 2.2 Ausserrhoder Gesetzgebung 3. Ziel der Testkäufe: 4 4. Vorgehen Testkäufe Verantwortlichkeiten 4.2 Beteiligte Personen 4.3 Ablauf der Testkäufe 5. Beilagen: 8 - Informationsveranstaltung für jugendliche Testkäufer/innen - Elternbrief inkl. Einverständniserklärung der Eltern für die Teilnahme an den Testkäufen - Formular «Erstattung einer Anzeige» Seite 1 /13
2 1. Warum Alkohol-Testkäufe? Kinder und Jugendliche reagieren empfindlicher auf Alkohol als Erwachsene (erhöhtes Risiko für Unfälle und körperliche Schädigungen). Je früher jemand anfängt, Alkohol zu konsumieren, desto grösser ist das Risiko, als Erwachsene/r Alkoholprobleme zu haben. Eine aktuelle Studie der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme (SFA) belegt, dass rund 30% der männlichen und rund 20% der weiblichen Jugendlichen im Alter von 15 Jahren bereits mindestens zweimal in ihrem Leben betrunken waren. Das Rauschtrinken ist in Zusammenhang mit dem Freundeskreis, dem Gruppendruck und der Betonung eines Lebensstils zu sehen. In diesem Alter werden häufig starke Alkoholika konsumiert, die schnell betrunken machen und häufig gezuckerte Alkoholika, die süffig sind! Aber eben: Je stärker der Geschmack des Alkohols durch Zucker überdeckt wird und je stärker der Alkohol ist, desto grösser ist das Risiko, dass Grenzen überschritten werden. Die Tatsache, dass so viele Jugendliche betroffen sind, die das legale Verkaufsalter noch nicht erreicht haben, zeigt, dass es hinsichtlich Jugendschutz in der Schweiz und auch in Appenzell Ausserrhoden Handlungsbedarf gibt. Es geht den Verantwortlichen auf keinen Fall darum, Verkaufspersonen reinzulegen. Vielmehr geht es darum, die gesetzlichen Bestimmungen beim Verkauf von Alkohol durchzusetzen und damit einen wichtigen Beitrag zu leisten, dass Jugendliche nicht zu früh und vor allem nicht zu viel Alkohol trinken. Testkäufe sind somit in der Präventionsarbeit ein wertvolles und hilfreiches Instrument und dienen um auf verschiedenen Ebenen (Politik, Gewerbe, Sicherheit, Verwaltung, Eltern, Medien, Eltern und Jugendlichen) Verhaltensänderungen zu bewirken und die Verfügbarkeit von Alkoholika für Jugendliche einzuschränken, sowie die Erwachsenen in die Mitverantwortung mit einzubeziehen. Regelmässig durchgeführte Testkäufe können somit eine nachhaltige und präventive Wirkung erzielen. Im vorliegenden Konzept wurden die anlässlich der Alkohol-Testkäufe in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen genutzt und einzelne Punkte entsprechend angepasst. Seite 2 /13
3 2. Rechtliche Grundlagen Die Jugendschutzgesetze verbieten, Kindern und Jugendlichen alkoholische Getränke zu verkaufen (auch wenn sie für die Eltern bestimmt sind). Kein Alkohol (auch kein Bier, Wein oder gegorener Most) an unter 16-jährige! Keine Spirituosen (Alcopops, Spirituosen und Aperitife) an unter 18-jährige! Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche ist in folgenden Gesetzesartikeln geregelt: Bundesgesetze: Art. 41 Eidgenössisches Alkoholgesetz 1 Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wasser i) durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren Art. 136 Eidgenössisches Strafgesetz 1 Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, oder Betäubungsmittel im Sinne des Bundesgesetzes vom 3. Oktober über die Betäubungsmittel verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft Art. 11 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung 1 Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Alkoholgesetzgebung. 2 Alkoholische Getränke müssen so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken deutlich unterscheidbar sind. Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf welchem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Dabei ist auf die nach Absatz 1 sowie nach der Alkoholgesetzgebung geltenden Mindestabgabealter hinzuweisen. 3 Jede Anpreisung alkoholischer Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist untersagt. Verboten ist insbesondere die Werbung a. an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden, b. in Publikationen, die sich hauptsächlich an Jugendliche wenden, c. auf Gegenständen, die hauptsächlich Jugendliche benutzen, d. auf Gegenständen, die an Jugendliche unentgeltlich abgegeben werden. Ausserrhoder Gesetzgebung: Art. 10 Gesetz über das Gastgewerbe (Ausserrhodische Gesetzessammlung ) 1 Alkoholische Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahren, Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. 2 In Betrieben mit Alkoholausschank sind mindestens drei alkoholfreie Getränke preisgünstiger anzubieten als die gleiche Menge des billigsten alkoholhaltigen Getränks. Seite 3 /13
4 3. Ziel der Testkäufe: Dieses Konzept ist ein Instrument, damit mittels Testkäufen kontrolliert werden kann, ob die Jugendschutzbestimmungen bezüglich dem Verkauf von alkoholhaltigen Getränken an Jugendlichen im Kanton Appenzell Ausserrhoden eingehalten werden. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurden zum ersten Mal im Jahr 2004 durch die Beratungsstelle für Suchtfragen AR im Appenzeller Vorderland Testkäufe durchgeführt. Die Resultate waren positiv. Fast zwei Drittel der getesteten Gastbetriebe und Detailhandelsgeschäfte hielten sich vorbildlich an die gesetzlichen Bestimmungen. Die Testkäufe haben Diskussionen ausgelöst und auch dazu geführt, dass die fehlbaren Betriebe ihren Umgang mit dem Jugendschutz beim Alkoholverkauf überdenken mussten. Es wurde jedoch auch klar, dass die Kontrollen in einer gewissen Kontinuität stattfinden müssen, damit sie ihre Wirkung haben. Wir gehen deshalb davon aus, dass die Alkohol-Testkäufe mindestens alle zwei Jahre durchgeführt werden sollen. Folgende Ziele werden mit der Durchführung von regelmässigen Alkoholtestkäufen verfolgt: Reduktion der Verfügbarkeit von alkoholischen Produkten für nicht berechtigte Jugendliche gemäss den gesetzlichen Grundlagen spätestens Ende 2010 halten sich 90% der getesteten Betriebe an die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von Alkohol. Sensibilisierung der Verkaufsstellen (Gastgewerbe und Detailhandel), damit die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf von alkoholhaltigen Getränken eingehalten werden. Verzeigung der schwarzen Schafe, welche die gesetzlichen Bestimmungen nicht einhalten mittels direkter Konfrontation und anschliessender Rapportierung und Anzeige beim Untersuchungsrichteramt durch die Kantonspolizei. Unterstützung des Verkaufspersonals und Vermittlung der Botschaft: «Für Jugendliche und Personal ist es normal, dass beim Kauf von Alkohol nach dem Alter und evtl. dem Ausweis gefragt wird.» Sensibilisierung der Öffentlichkeit zum Thema «Jugendschutz beim Verkauf von Alkohol» Seite 4 /13
5 4. Vorgehen Testkäufe: Das Vorgehen bei den Testkäufen wurde mit sämtlichen relevanten Organisationen und Personen besprochen. Es sind dies: Kantonspolizei (Kommandant und Jugendkontaktbeamte) Verhörrichteramt Jugendanwalt Beratungsstelle für Suchtfragen 4.1 Verantwortlichkeiten Die Testkäufe werden durch die Ausserrhoder Kantonspolizei in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden durchgeführt. Die Aufgaben sind klar aufgeteilt, denn Alkoholtestkäufe haben sowohl einen präventiven- wie auch einen repressiven Bestandteil. Aufgabenteilung: Beratungsstelle für Suchtfragen - Konzepterstellung - Rekrutierung und Schulung der Testkäuferinnen und Testkäufer - Information an die Eltern der Testkäuferinnen und Testkäufer und Einholung der Bewilligung der Eltern, dass die Jugendlichen sich an den Testkäufen beteiligen dürfen. - Bereitstellung von entsprechendem Informationsmaterial (Kleinplakate mit Jugendschutzbestimmungen / Flyer für das Verkaufspersonal) Kantonspolizei - Begleitung der Jugendlichen bei den Testkäufen - Verzeigung der fehlbaren Person direkt nach dem Testkauf - Meldung der fehlbaren Person an das Verhöramt Appenzell Ausserrhoden - Meldung der Resultate an die Beratungsstelle für Suchtfragen, damit diese sie auswerten und die Öffentlichkeit informieren und sensibilisieren kann - Schulung des Verkaufspersonals - Auswertung der Testkäufe - Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit Seite 5 /13
6 4.2 Beteiligte Personen: Leitung - Die Testkäufe werden durch die Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Suchtfragen durchgeführt. Die Aufgabenteilung ist oben erwähnt. Zielgruppe - Detailhandel - Gastgewerbebetriebe - weitere Verkaufsstellen, z.b. Tankstellen-Shops, Take-aways Testkäuferinnen/ Testkäufer - Die Testpersonen sind jährige Jugendliche, welche sich freiwillig und mit dem Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten für die Alkohol-Testkäufe zur Verfügung stellen. - Die Eltern der Jugendlichen werden schriftlich mit einem Kurzkonzept über die Testkäufe informiert. Mit einer speziellen Einverständniserklärung zeigen sie sich damit einverstanden, dass ihre Tochter oder ihr Sohn an den Testkäufen teilnimmt. - Die Jugendlichen stammen nicht aus der Umgebung, wo die Testkäufe durchgeführt werden. - Die Jugendlichen werden an einer Informationsveranstaltung auf ihre Aufgabe vorbereitet (siehe auch Merkblatt für jugendliche Testkäufer/innen ) - Die Jugendlichen sind bezüglich der Namen und der Resultate der geprüften Betriebe zur Verschwiegenheit verpflichtet. - Die Jugendlichen erhalten pro halben Tag (ca. 5 bis 6 Stunden) für Schulung und Testkäufe eine Entschädigung von Fr Begleitung der Testkäufer/innen durch die Kantonspolizei - Die Jugendlichen werden von einer Kontaktperson der Kantonspolizei zu den Testkäufen begleitet. - Die Kantonspolizistin bzw. der Kantonspolizist tritt nach der Bestellung / dem Kauf in Aktion und konfrontiert die entsprechende Verkaufsperson. - Die Kantonspolizistin bzw. der Kantonspolizist erstattet Anzeige, wenn gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstossen worden ist. - Die Kantonspolizistin bzw. der Kantonspolizist gibt der Verkaufsperson entsprechendes Informationsmaterial (Kleinplakate, Postkarten, Flyer für das Verkaufspersonal) ab und informiert, dass die Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden bei Bedarf zur Rate gezogen werden kann und diese auch entsprechende Kurse für das Verkaufspersonal anbietet. - Die Kantonspolizistin bzw. der Kantonspolizist klärt auf, dass die Ergebnisse der Testkäufe anonym in der Presse publiziert werden. Seite 6 /13
7 4.3 Ablauf der Testkäufe: Vor dem Testkauf Die Testkäufe werden in der Presse angekündigt. Alkohol- Testkauf Die Jugendlichen kaufen Alkohol ein. Wenn die Jugendlichen an der Kasse nach dem Alter gefragt werden oder der Ausweis gezeigt werden muss, wird dies korrekt und richtig durchgeführt. Während ein Jugendlicher den Verkauf abwickelt, merken sich die andern den Namen der Verkaufsperson. Der Kassenbeleg (Quittung) soll verlangt werden. Unmittelbar nach dem Testkauf Der gekaufte Alkohol wird sofort der Begleitperson abgegeben. Die Begleitperson notiert sich den Namen des Geschäftes, den Namen der Verkaufsperson, das Datum und den Preis. Die Verkaufsperson und allenfalls die vorgesetzte Person werden unmittelbar nach dem Testkauf von der begleitenden Person der Kantonspolizei konfrontiert: Wenn kein Alkohol verkauft worden ist: Wenn Alkohol an die Jugendlichen verkauft worden ist: Der Verkaufsperson Wenn die gesetzlichen Bestimmungen nicht und dem Betrieb wird eingehalten worden sind, wird gedankt, dass Sie ei- eine Anzeige gegen das abgebende Personal nen wertvollen Beitrag erstattet. Gemäss dem Bundesgesetz über das an den Jugendschutz Verwaltungsstrafrecht können aber auch die zu- leisten, in dem sie die ständigen Wirtinnen, Wirte oder Ladenbesitzen- gesetzlichen Jugend- den zur Verantwortung gezogen werden, weil schutzbestimmungen sie für das Verhalten der Angestellten verant- beim Verkauf von Al- wortlich sind. Sie können sich aber entlasten, kohol eingehalten ha- wenn sie beweisen können, dass das Personal ben. genügend instruiert und überwacht wurde. Auswertung der Testkäufe Die Testkäufe werden statistisch ausgewertet. Über die Ergebnisse der Testkäufe wird in der Presse berichtet, ohne jedoch die Betriebe namentlich zu erwähnen. Bühler, Oktober 2007 / leicht angepasst, August 2009 Beratungsstelle für Suchtfragen Appenzell Ausserrhoden Seite 7 /13
8 5. Beilagen: - Merkblatt für jugendliche Testkäufer/innen - Elternbrief inkl. Einverständniserklärung der Eltern für die Teilnahme an den Testkäufen - Formular «Anzeige Alkoholtestkäufe» Seite 8 /13
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