Es gibt gute Gründe, an Festen, Konzerten

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Es gibt gute Gründe, an Festen, Konzerten"

Transkript

1 Es gibt gute Gründe, an Festen, Konzerten und Events Alkoholprävention zu betreiben! 1Ein Leitfaden für die Umsetzung von Präventionsmassnahmen Sie planen ein Fest und möchten sicherstellen, dass der Anlass nicht durch alkoholbedingte Zwischenfälle gestört wird. Die Alkoholprävention erfordert ein gewisses Engagement. Das Gesetz verpflichtet Sie, einige Vorgaben zum Schutz der Jugendlichen vor den Risiken des Alkoholkonsums zu beachten, wie zum Beispiel die Altersbeschränkungen beim Ausschank von Alkohol. Doch Prävention lohnt sich auch! Prävention trägt zu einer guten Atmosphäre bei Als Veranstalter eines Anlasses liegt Ihnen viel am Wohl Ihrer Gäste. Sie schaffen den Rahmen dafür, dass die Besucherinnen und Besucher des Fests einen schönen Abend verbringen können. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie mit wenigen Mitteln dafür sorgen können, dass die Stimmung gut bleibt und nicht durch die Folgen übermässigen Alkoholkonsums beeinträchtigt wird. Weniger unangebrachtes und aggressives Verhalten, weniger Sachbeschädigungen von präventiven Mass nahmen profitieren alle. Prävention erhöht die Sicherheit Ihrer Gäste Mit der Umsetzung präventiver Massnahmen leisten Sie einen Beitrag, um alkoholbedingte Unfälle und Gewalttaten zu verhüten: Indem Sie entsprechende Vorkehrungen treffen, verringern Sie das Risiko, dass es am Fest zu Unfällen oder Schlägereien kommt, und dass alkoholisierte Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker sich und andere Verkehrsteilnehmende gefährden. Prävention erleichtert die Arbeit des Barpersonals Es liegt in Ihrer Verantwortung als Festveranstalter, die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz einzuhalten. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Massnahmen Sie ergreifen können, um dem Personal die Arbeit beim Ausschank zu erleichtern. So tragen Sie zur Zufriedenheit der Mitarbeitenden bei und erhöhen deren Einsatzbereitschaft. Prävention fördert das positive Image des Festveranstalters Präventionsbemühungen und Verantwortungsbewusstsein von Festveranstaltern werden auch vom weiteren Umfeld wahrgenommen und tragen zu einem positiven Image der Veranstaltung bei. Nicht nur Gäste, sondern auch Eltern, Anwohnerinnen und Anwohner und Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde wissen Ihr Engagement zu schätzen. Setzen Sie Zeichen Sie sind gesetzlich verpflichtet, beim Verkauf von Alkohol die Jugendschutzbestimmungen zu beachten. Diese schreiben vor, dass an unter 16-Jährige kein Alkohol und an unter 18-Jährige keine Spirituosen abgegeben werden dürfen (siehe Kasten). Die Gesetze tragen dem Umstand Rechnung, dass Jugendliche besonders empfindlich auf Alkohol reagieren und ihre körperliche und psychische Gesundheit durch Alkoholkonsum stärker gefährdet wird als jene von Erwachsenen. Quellenverweis: Die hier vorgeschlagenen Massnahmen lehnen sich zum Teil an Checklisten und Leitfäden an, die von kantonalen Suchtpräventionsstellen zur Verfügung gestellt werden. Einige Fachstellen haben Projekte mit eigenen Websites entwickelt mit dem Ziel, die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Rahmen von Festveranstaltungen zu verbessern, so zum Beispiel

2 2 Abgabe und Verkauf alkoholischer Getränke Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung: Art. 11, Abs. 1 und 2 1 Alkoholische Getränke dürfen nicht an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen der Alkoholgesetzgebung. 2 Alkoholische Getränke müssen so zum Verkauf angeboten werden, dass sie von alkoholfreien Getränken deutlich unterscheidbar sind. Am Verkaufspunkt ist ein gut sichtbares Schild anzubringen, auf welchem in gut lesbarer Schrift darauf hingewiesen wird, dass die Abgabe alkoholischer Getränke an Kinder und Jugendliche verboten ist. Dabei ist auf die nach Absatz 1 sowie nach der Alkoholgesetzgebung geltenden Mindestabgabealter hinzuweisen. Alkoholgesetz: Art. 41, Abs. 1 Bst. i Verboten ist der Kleinhandel mit gebrannten Wasser durch Abgabe an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Strafgesetzbuch: Art. 136 Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke oder andere Stoffe in einer Menge, welche die Gesundheit gefährden kann, oder Betäubungsmittel im Sinne des Bundesgesetzes vom 3. Oktober 1951 über die Betäubungsmittel verabreicht oder zum Konsum zur Verfügung stellt, wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft. Werbebeschränkungen Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung: Art. 11, Abs. 3 3 Jede Anpreisung alkoholischer Getränke, die sich speziell an Jugendliche unter 18 Jahren richtet, ist untersagt. Verboten ist insbesondere die Werbung: a. an Orten und Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden; b. in Publikationen, die sich hauptsächlich an Jugendliche wenden; c. auf Gegenständen, die hauptsächlich Jugendliche benutzen; d. auf Gegenständen, die an Jugendliche unentgeltlich abgeben werden. Alkoholgesetz: Art. 42b, Abs. 3 Bst. e Verboten ist die Werbung für gebrannte Wasser an Veranstaltungen, an denen vorwiegend Kinder und Jugendliche teilnehmen oder die vorwiegend für diese bestimmt sind.

3 Was Sie konkret tun können 3 Hier finden Sie Anregungen, wie Sie Ihren Anlass so gestalten können, dass alkoholbedingte Zwischenfälle möglichst vermieden werden. Je nach Art und Grösse der Veranstaltung eignen sich dafür unterschiedliche Massnahmen. Treffen Sie eine Auswahl und passen Sie die Vorschläge Ihren Rahmenbedingungen vor Ort an. Am Eingang Prävention kann bereits beim Einlass beginnen. Eine Eingangskontrolle neben der Kasse kann verschiedene Funktionen erfüllen. Einmal-Eintritt Einmal-Eintritte eignen sich nicht für alle Anlässe. Wenn Besucherinnen und Besucher den Anlass jedoch wiederholt verlassen, um sich in der Umgebung des Veranstaltungsorts mit Getränken zu versorgen, kann sich das negativ auf das Fest auswirken. In solchen Fällen kann die Einrichtung eines Einmal-Eintritts eine sinnvolle Massnahme sein. Taschen-Kontrolle Mit einem Blick in Taschen und Rucksäcke kann das Eingangspersonal dafür sorgen, dass keine Getränke den Eingang passieren. So wird verhindert, dass Mitgebrachtes konsumiert wird; zudem werden zerbrochenes Glas und PET-Flaschen auf dem Festareal vermieden. Sicherheitsdienst Falls es sich um einen grösseren Anlass handelt und Sie einen Sicherheitsdienst engagieren, lohnt es sich, auf die Seriosität des Unternehmens zu achten. Das Personal sollte über eine entsprechende Schulung verfügen, so dass es auch unter Druck und in heiklen Situationen angemessen reagieren kann. Alterskontrolle und Alterskennzeichnung Für eine möglichst gute Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen können Sie Ihre Gäste am Eingang nach Altersgruppen kennzeichnen. Damit erleichtern Sie dem Personal an der Bar die Arbeit. Zur Kennzeichnung des Alters eignen sich Kontrollarmbänder am besten. Wenn diese gleichzeitig als Eintrittsbeleg dienen, braucht es Bänder in verschiedenen Farben. Bewährt haben sich dafür die Ampelfarben (rot für unter 16-Jährige, gelb für 16- und 17-Jährige und grün für 18-Jährige und ältere). Viele kantonale Präventionsfachstellen bieten Kontrollarmbänder an; die Adressen der Fachstellen finden Sie unter (Prävention Fachstellen). Falls der Anlass sich an ein älteres Publikum richtet, bietet es sich an, das Eintrittsalter bei 18 Jahren festzulegen. Wird die Alterskontrolle beim Eingang konsequent durchgeführt, entfällt die Überprüfung des Alters beim Ausschank. Information der Mitarbeitenden bei der Eingangskontrolle Machen Sie das Personal bei der Instruktion darauf aufmerksam, dass Ihnen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen ein Anliegen ist. Sie tragen so dazu bei, dass das Personal bei der Eingangskontrolle und der Alterskennzeichnung eine klare Haltung vertreten kann.

4 4 An der Bar Wenn neben Bier, Wein, Drinks und Spirituosen beliebte nicht-alkoholische Getränke angeboten werden, kommen auch Gäste auf ihre Rechnung, die keinen oder wenig Alkohol trinken. Festveranstaltende kommen damit zudem den jüngeren Besucherinnen und Besuchern entgegen, denen kein Alkohol verkauft werden darf. Alternativen zu Alkohol Das Angebot an neuartigen Erfrischungsgetränken hat in den letzten Jahren zugenommen: Neue Fruchtsäfte und Wellness-Getränke haben die Auswahl stark vergrössert. Warum das erweiterte Angebot nicht nutzen, um eine Promotion für alkoholfreie Getränke durchzuführen? Zum Beispiel zwei Säfte zum Preis von einem während der ersten zwei Stunden der Veranstaltung? Saftbars Für Abwechslung im Getränkeangebot sorgen auch Bars, an denen alkoholfreie Drinks wie z.b. Fruchtcocktails vor Ort gemixt werden. Solche Bars können beim Blauen Kreuz ( und bei der Fachstelle ASN (Am Steuer nie) gemietet werden ( Verzicht auf Alcopops Aus Sicht der Prävention gibt es Vorbehalte gegenüber dem Verkauf von Alcopops: Mit diesen Mischgetränken soll gezielt ein junges Publikum angesprochen werden. Der süsse Geschmack sorgt dafür, dass der Alkohol kaum spürbar ist und birgt damit die Gefahr, dass zu viel und zu schnell getrunken wird. Überprüfen Sie deshalb, welche Möglichkeiten es gibt, um das Angebot auch ohne Alcopops attraktiv zu gestalten. Attraktive Preise für alkoholfreie Getränke! Die meisten Kantone kennen den sogenannten Sirup- Artikel. Dieser verlangt, dass die billigsten alkoholfreien Getränke nicht teurer, bzw. je nach Kanton billiger sind als das preisgünstigste alkoholische Getränk. Einige der kantonalen Gesetze präzisieren, dass es sich dabei um mindestens drei nicht-alkoholische Getränke handeln muss, während in anderen Kantonen die Anzahl nicht spezifiziert wird. Falls Sie sich darüber hinaus entscheiden, Mineralwasser zu einem besonders günstigen Preis anzubieten, leisten Sie einen sinnvollen Beitrag zum Wohl der Gäste. Getränkebehälter Verkaufen Sie Ihre Getränke nach Möglichkeit nicht in Flaschen, sondern in splitterfreien Gläsern, Kunststoffgläsern oder Bechern. Sie reduzieren so die Unfall- und Verletzungsgefahr. Hinweisschilder Wo Alkohol verkauft wird, müssen gemäss Gesetz gut lesbare Hinweise mit den Altersgrenzen für den Alkoholverkauf angebracht werden. Platzieren Sie Schilder und Kleber mit den entsprechenden Informationen gut sichtbar an geeigneten Stellen im Kassenbereich (an der Kasse selbst, auf der Theke, an Wänden und Regalen). Schilder und Kleber in unterschiedlichen Layouts können Sie bei der SFA bestellen ( Prävention Projekte Jugendschutz). Verlangen von Ausweisen Falls Ihr Anlass von Minderjährigen besucht wird und keine Alterskennzeichnung stattfindet, müssen die Verkaufspersonen beim Ausschank im Zweifelsfall einen Ausweis verlangen.

5 5 Zur Entlastung des Barpersonals Dem Ausschankpersonal kommt eine wichtige Funktion zu. Wird es gut in seine Aufgabe eingeführt, fällt ihm die Arbeit leichter. Geschultes Personal vermag auch in schwierigen Situationen angemessen zu reagieren, z.b. wenn jemand gegen das gesetzliche Ausschankverbot aufbegehrt. Gut vorbereitetes Personal, das genügend Unterstützung erhält, kann auch speditiver arbeiten, was sich wiederum positiv auf die Zufriedenheit der Gäste auswirkt. Vorbereitung des Personals Die Arbeit an der Bar ist nicht immer einfach: In Phasen mit grossem Andrang steht das Personal unter grossem Druck. Diesem Druck kann besser begegnen, wer eine gründliche Einführung erhalten hat. Wenn Sie mit unerfahrenem Personal arbeiten, ist es wichtig, vor Beginn des Fests für die Instruktion der Mitarbeitenden genügend Zeit einzuplanen. Ideal ist es, wenn unerfahrene Personen durch erfahrenes Personal unterstützt werden können. In jedem Fall jedoch sollten die Mitarbeitenden an der Bar über eine Ansprechperson verfügen, an die sie sich bei Fragen und in schwierigen Situationen wenden können. Anforderungen ans Ausschankpersonal Damit die Präventionsmassnahmen konsequent umgesetzt werden können, müssen die Personen, die an der Bar arbeiten, volljährig sein. Es sollte eine Vereinbarung getroffen werden, dass während der Arbeit kein Alkohol getrunken wird. Sensibilisierung für die Altersbeschränkungen bei der Alkoholabgabe Als Arbeitgeber ist es Ihre Pflicht, die Mitarbeitenden an der Bar über die Jugendschutzbestimmungen im Bereich der Alkoholabgabe zu informieren. Diese Bestimmungen einzuhalten ist jedoch nicht immer einfach! Hilfestellungen können Sie dem Faltblatt Sorry, aber du bist zu jung entnehmen, das sich auch zum Verteilen ans Personal eignet (Download und Bestellung unter Prävention Projekte Jugendschutz). Es lohnt sich zudem, Kontakt zu einer Fachstelle für Suchtprävention aufzunehmen. Diese Stellen bieten Unterstützung und oft auch spezielle Schulungen für das Ausschankpersonal an. Ihre Haltung als Veranstalter Dem Personal fällt es leichter, den Jugendschutzbestimmungen entsprechend zu handeln, wenn Sie klar signalisieren, dass Ihnen der Jugendschutz ein wichtiges Anliegen ist

6 6 Rund ums Fest Prävention muss sich nicht auf den Eingang und die Bar beschränken. Auch die Gestaltung des weiteren Rahmens hat einen Einfluss darauf, in welcher Art und Weise Getränke konsumiert werden und wie sich die Stimmung im Verlauf des Abends entwickelt. Verzicht auf Alkoholwerbung Wenn Sie auf Sponsoring durch Anbieter von alkoholischen Getränken und Trinkanimationen verzichten, leisten Sie einen weiteren Beitrag, um exzessivem Alkoholkonsum vorzubeugen. Klar ist: Das Engagement für die Prävention büsst an Glaubwürdigkeit ein, wenn gleichzeitig Werbung für Alkohol gemacht wird. Information Legen Sie Flyer mit Informationen zu Suchtmitteln auf. Personen, die sich informieren, können besser einschätzen, welche Risiken sie eingehen. Flyer zu Alkohol und anderen Drogen können Sie bei der SFA bestellen ( Publikationen Flyer). Fahrsimulator Mit einem Fahrsimulator kann in nüchternem Zustand die Erfahrung gemacht werden, wie sich Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt. Die Gelegenheit zu einer Testfahrt bringt Abwechslung und sensibilisiert die Gäste für die Gefahren des Fahrens in angetrunkenem Zustand. Fahrsimulatoren können bei der Fachstelle ASN (Am Steuer nie) gemietet werden ( «Be my angel tonight» Das Projekt «Be my angel tonight» will junge Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker dazu motivieren, an Festveranstaltungen nüchtern zu bleiben und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Anschluss ans Fest sicher nach Hause zu bringen. Die Person, die sich zu Beginn des Abends als Schutzengel verpflichtet, erhält alkoholfreie Getränke am Fest zu speziell günstigen Preisen. Unter können Sie sich informieren, wie Sie «Be my angel tonight» an Ihrer Veranstaltung einsetzen können. Heimkehr Ein anderes Mittel, um für eine sichere Heimkehr der Gäste zu sorgen, ist für grössere Anlässe die Organisation eines Heimkehrservices (Shuttle-Busse). Bei kleineren Anlässen bietet sich die Zusammenarbeit mit einem Taxi-Unternehmen an. In jedem Fall erweisen Sie den Gästen einen Dienst, indem Sie Fahrpläne öffentlicher Verkehrsmittel gut sichtbar aufhängen. Telefonnummern von Taxi-Services und Notrufnummern vervollständigen die Informationen auf dem Anschlagbrett. Werbebeschränkungen Richtet sich Ihr Anlass in erster Linie an ein junges Publikum, so ist der Verzicht auf Alkoholwerbung nicht freiwillig, sondern Pflicht: Die Lebensmittelverordnung verbietet Alkoholwerbung an Veranstaltungen, die hauptsächlich von Jugendlichen besucht werden. Für Informationen zu den kantonalen Gesetzen und für Unterstützung bei der Umsetzung von Präventionsmassnahmen können Sie sich an die kantonalen Präventionsfachstellen wenden. Adressen von Fachstellen in Ihrer Region finden Sie unter (Prävention Fachstellen). Und jetzt ein schönes Fest!

Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung

Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz. Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung 1 Rechtslage bei Alkoholausschank an Festveranstaltungen im Kanton Schwyz Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Aus der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sind Artikel

Mehr

Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal

Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal Richtlinien für Veranstaltungen in den Gemeinden des Thal Liebe Veranstalter, liebe Organisatoren von Vereinsanlässen und Festen Sie wollen in Kürze eine Party, eine Festwirtschaft oder ein Event veranstalten?

Mehr

CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER

CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER Jugendschutz Alkohol und Tabak «Checkpoint» eine Jugendschutzkampagne der Kantone AI, AR, GR, SG und TG Sie organisieren eine Veranstaltung? Als Patent- oder Bewilligungsinhaber

Mehr

Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohnealkohol!

Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohnealkohol! Jugendschutz heisst Wir pflegen jungeschluckspechte und Schnapsdrosseln...ohneAlkohol! d.h. null Alk unter 16! ab 16 Jahren nur Wein, Bier und vergorener Most KantonaleBestimmung: Art. 18 Verordnung über

Mehr

Kein Alkohol und keine Tabakwaren an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige

Kein Alkohol und keine Tabakwaren an unter 16-Jährige Keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige Gesundheits- und Sozialdepartement Beratungsstelle für Suchtfragen Hoferbad 2 9050 Appenzell Telefon +41 71 788 94 59 Telefax +41 71 788 94 58 marion.bischof@gsd.ai.ch www.ai.ch Appenzell, 20. Dezember

Mehr

CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER

CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER CHECKLISTE FÜR FESTVERANSTALTER Jugendschutz Alkohol und Tabak «Checkpoint» eine Jugendschutzkampagne der Kantone AI, AR, GR, SG und TG Sie organisieren eine Veranstaltung? Als Patent- oder Bewilligungsinhaber

Mehr

Jugendschutztreffen Gemeinden ZU/ZO Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren

Jugendschutztreffen Gemeinden ZU/ZO Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren Jugendschutztreffen Gemeinden ZU/ZO 2018 Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren Sven Anders Ressort Gemeinden 27. März 2018 Feste und Veranstaltungen organisieren Vor dem Anlass Am Anlass Nach

Mehr

Jugendschutz-Treffen Region ZU/ZO Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren

Jugendschutz-Treffen Region ZU/ZO Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren Jugendschutz-Treffen Region ZU/ZO 2019 Teil I: Feste und Veranstaltungen organisieren Doktorhaus Wallisellen 26. März 2019 Sven Anders Jugendschutz-Massnahmen an Festen Überlegungen zum Anlass: Vorher

Mehr

Als Veranstalter verpflichten wir uns, folgende Massnahmen zur Alkoholprävention und zum Jugendschutz umzusetzen:

Als Veranstalter verpflichten wir uns, folgende Massnahmen zur Alkoholprävention und zum Jugendschutz umzusetzen: Tel. 062 386 70 50 Fax 062 386 70 59 4717 Mümliswil www.muemliswil-ramiswil.ch Jugendschutz-Konzept Dieses Jugendschutz-Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Projektgruppe Gemeinden handeln Thal im Auftrag

Mehr

Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung

Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung Alkohol für Junge? Wir übernehmen Verantwortung Empfehlungen von Gastro Zug und dem Amt für Gesundheit des Kantons Zug Amt für Gesundheit des Kantons Zug Aegeristrasse 56, 6300 Zug T 041 728 39 39, gesund@zg.ch

Mehr

Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass bis 500 Personen

Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass bis 500 Personen Gemeinde 4413 Büren Telefon 061 911 06 44 Fax 061 911 06 43 Postcheck 40-17136-8 e-mail verwaltung@bueren-so.ch Home-Page www.bueren-so.ch Anmeldung für gewerbliche Tätigkeiten bei einem Anlass bis 500

Mehr

Jugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe)

Jugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe) Jugendschutzleitbild (Suchtmittel-Prophylaxe) vom 01. April 2008 Inhaltsverzeichnis Ausgangslage 3 Zielsetzung 3 Massnahmen zur Sicherung des Jugendschutzes 3 Umsetzung der Jugendschutzmassnahmen 4 Verkaufsstellen

Mehr

Jugendschutz auf Festen. - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006

Jugendschutz auf Festen. - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006 Jugendschutz auf Festen - ein suchtpräventives Projekt des Suchtarbeitskreises Amberg - Projektbeginn im Jahr 2006 Ausgangslage in Bayern 61 % der Jugendlichen erleben ihren ersten Alkoholrausch mit durchschnittlich

Mehr

Empfehlungen für Gemeinden Durchführung von Monitoring-Testkäufen im Kanton St.Gallen. Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge

Empfehlungen für Gemeinden Durchführung von Monitoring-Testkäufen im Kanton St.Gallen. Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Kanton St. Gallen Amt für Gesundheitsvorsorge Empfehlungen für Gemeinden Durchführung von Monitoring-Testkäufen im Kanton St.Gallen Gesundheitsdepartement Informationen zu den Monitoring-Testkäufen Monitoring-Testkäufe

Mehr

Für den Jugendschutz

Für den Jugendschutz Für den Jugendschutz In der Schweiz untersteht der Alkoholverkauf Einschränkungen. Diese sind kantonal geregelt und haben zum Ziel, Jugendliche vor missbräuchlichem Alkoholkonsum zu schützen. Die Gastwirtschaft

Mehr

Informationen für Präventionsfachstellen: Schulungen und Beratungen rund um Alkoholprävention anlässlich der EURO 2008

Informationen für Präventionsfachstellen: Schulungen und Beratungen rund um Alkoholprävention anlässlich der EURO 2008 Schulungen und Beratungen rund um Alkoholprävention 1. Festveranstaltende und Verkaufsstellen motivieren und unterstützen, Massnahmen für den Jugendschutz und zur Prävention von alkoholbedingten Problemen

Mehr

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Mehr

Weshalb Jugendschutz so wichtig ist!

Weshalb Jugendschutz so wichtig ist! Weshalb Jugendschutz so wichtig ist! Jugendschutz ist uns wichtig! Jugendschutzschulung Dorffäscht Dübendorf 2016 9. Juli 2016 Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland Felix Hanselmann Agenda Jugendschutzschulung

Mehr

Leitfaden zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen. Nützliche Tipps für Festveranstalterinnen und -veranstalter

Leitfaden zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen. Nützliche Tipps für Festveranstalterinnen und -veranstalter Leitfaden zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen Nützliche Tipps für Festveranstalterinnen und -veranstalter EDITORIAL LIEBE FESTVERANTWORTLICHE, LIEBER FESTVERANTWORTLICHER Sie befassen sich damit,

Mehr

ARBEITSKREIS Suchtprävention Pinzgau. feierfest. gütesiegel. für gelingende. Feste

ARBEITSKREIS Suchtprävention Pinzgau. feierfest. gütesiegel. für gelingende. Feste ARBEITSKREIS Suchtprävention Pinzgau feierfest gütesiegel für gelingende Feste vorworte Einleitung Für uns Gemeinden ist das Abhalten von Festen und diversen Veranstaltungen wichtig. Wir unterstützen dabei

Mehr

Umsetzungshilfe für Veranstaltungen in den Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm

Umsetzungshilfe für Veranstaltungen in den Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm Umsetzungshilfe für Veranstaltungen in den Gemeinden Unterkulm, Teufenthal, Oberkulm Ausgabe 2013 Ziele und Umsetzung des Leitfadens Dieser Leitfaden will dazu beitragen, negative Erscheinungen am Rande

Mehr

«Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden» 1. Warum Alkohol-Testkäufe? Ziel der Testkäufe: 4

«Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden» 1. Warum Alkohol-Testkäufe? Ziel der Testkäufe: 4 Departement Gesundheit Beratungsstelle für Suchtfragen Oberdorf 4, PF 118 9055 Bühler Tel. 071 791 07 40 Fax 071 791 07 43 suchtberatung@ar.ch www.sucht-ar.ch Konzept «Alkohol-Testkäufe in Appenzell Ausserrhoden»

Mehr

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung)

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung) Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes (inkl. Polizeistundenverlängerung) (Mindestens 4 Wochen vor dem Anlass einreichen) Gesuchsteller/in Organisation

Mehr

Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF)

Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF) Der Jugendschutz auf dem Magic Lake Festival (MLF) Inhalt: Alters- und Zeitgrenzen Seite 2 Erziehungsbeauftragte Personen Seite 2 Alkoholkonsum auf dem MLF Seite 3 Nikotinkonsum auf dem MLF Seite 4 Kontrolle

Mehr

with Fun! Event Maßnahmen und Tipps für Festveranstalter Das Oö. Jugendschutzgesetz

with Fun! Event  Maßnahmen und Tipps für Festveranstalter Das Oö. Jugendschutzgesetz Event with Fun! Das Oö. Jugendschutzgesetz www.jugendschutz-ooe.at Maßnahmen und Tipps für Festveranstalter In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention Maßnahmen für Jugendveranstaltungen Damit

Mehr

EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ

EVENT WITH FUN!  DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at MASSNAHMEN UND TIPPS FÜR FESTVERANSTALTER In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention Maßnahmen für Jugendveranstaltungen Damit

Mehr

Jugendschutz-Konzept

Jugendschutz-Konzept Jugendschutzkonzept Anlage zum Bescheid der Gemeinde Röttenbach über die Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach 12 Gaststättengesetz (GastG) Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am

Mehr

Leitfaden für Veranstalter von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen

Leitfaden für Veranstalter von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen Leitfaden für Veranstalter von Festen, Partys sowie Sport- und Freizeitanlässen 1 Vorwort Verschiedene Veranstaltungen und Anlässe dienen unter anderem auch der sozialen Bindung und Integration sowie der

Mehr

Damit die EURO 08 ein Fest für alle wird: Empfehlungen und Hilfsmittel auf nationaler Ebene

Damit die EURO 08 ein Fest für alle wird: Empfehlungen und Hilfsmittel auf nationaler Ebene Damit die EURO 08 ein Fest für alle wird: Empfehlungen und Hilfsmittel auf nationaler Ebene Bern, 12. März 2008 Jacqueline Sidler Leiterin der Präventionsabteilung Vision: Der Alkoholkonsum während der

Mehr

für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren

für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren check liste für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren inhaltsverzeichnis Sind die CheckPoint-Plakate gut sichtbar aufgehängt?...

Mehr

Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention

Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen. Koordinationsstelle Suchtprävention Feiern! Aber Achtung! Jugendschutz bei Veranstaltungen Koordinationsstelle Suchtprävention Was kommt auf Sie / Euch zu Hinweis: wir liefern keine Rechtsberatung, unser Beitrag soll eine Hilfestellung zur

Mehr

Keine Kurzen für Kurze. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/

Keine Kurzen für Kurze. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/ g Eine Keine Kurzen für Kurze emeinsam e Aktion der Städte Köln und B onn. Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 0221/221-27998 ALKOHOL:

Mehr

Alkoholausschank ohne Ärger. Ein Leitfaden für Veranstaltende von Festen, Partys und Sportanlässen. Gesundheitsdirektion Gesundheitsamt

Alkoholausschank ohne Ärger. Ein Leitfaden für Veranstaltende von Festen, Partys und Sportanlässen. Gesundheitsdirektion Gesundheitsamt Alkoholausschank ohne Ärger Ein Leitfaden für Veranstaltende von Festen, Partys und Sportanlässen Gesundheitsdirektion Gesundheitsamt Inhaltsverzeichnis 1 Was dieser Leitfaden will 3 2 Was Ihr Personal

Mehr

(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum:

(leer lassen) Eingegangen: Datum/Visum: (leer lassen) Eingegangen: Regionalpolizei Brugg Untere Hofstatt 4 Postfach 5201 Brugg Telefon 056 461 76 80 Fax 056 461 76 96 e-mail regionalpolizei@brugg.ch Gesuch O genehmigt O nicht genehmigt O genehmigt

Mehr

INFORMATIONEN & TIPPS DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL

INFORMATIONEN & TIPPS DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL www.jugendschutz-ooe.at INFORMATIONEN & TIPPS DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL INFORMATIONEN FÜR GASTRONOMIE & HANDEL Das JugendReferat des Landes Oö. und die Wirtschaftskammer Oberösterreich

Mehr

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetriebes (Festwirtschaft)

Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden, öffentlich zugänglichen Gastwirtschaftsbetriebes (Festwirtschaft) DLZ Sicherheit Alte Landstrasse 112, 8800 Thalwil Telefon 044 723 22 21, Fax 044 723 23 60 E-Mail: sicherheit@thalwil.ch www.thalwil.ch Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend

Mehr

EVENT WITH FUN! DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ

EVENT WITH FUN!  DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ EVENT WITH FUN! DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at MASSNAHMEN UND TIPPS FÜR FESTVERANSTALTER In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention Maßnahmen für Jugendveranstaltungen Damit

Mehr

Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche

Gemeinsam gegen die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche Keine Kurzen für Kurze Der Oberbürgermeister Stadt Köln Keine Kurzen für Kurze Vorsätzliche Verstöße gegen das Jugends (JuSchG 27, Abs.2), aus Gewinnstreben ode harrlicher Wiederholung, werden mit e fe

Mehr

Alkoholtestkäufe: Ergebnisse 2014 im Detail

Alkoholtestkäufe: Ergebnisse 2014 im Detail Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV Rohstoff Datum: 10.07.2015 Alkoholtestkäufe: Ergebnisse 2014 im Detail Der Alkoholverkauf untersteht Einschränkungen, die sich

Mehr

STADT WEISSENFELS. und Schlägereien und damit insgesamt zu mehr Sicherheit und Vergnügen für ihre Gäste.

STADT WEISSENFELS. und Schlägereien und damit insgesamt zu mehr Sicherheit und Vergnügen für ihre Gäste. STADT WEISSENFELS Der Oberbürgermeister Für die Planung schöner, erfolgreicher und sicherer Feste: Empfehlungen, Planungshilfen und gesetzliche Grundlagen Mit diesen Tipps für Festveranstalter fassen wir

Mehr

für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren

für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren check liste für die Organisation von Veranstaltungen Jugendschutzbestimmungen beim Verkauf und der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren inhaltsverzeichnis Gute Gründe für die Alkoholprävention an veranstaltungen...

Mehr

EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ

EVENT WITH FUN!  DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ EVENT WITH FUN! DAS OÖ. JUGENDSCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at MASSNAHMEN UND TIPPS FÜR FESTVERANSTALTER In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention MASSNAHMEN FÜR JUGENDVERANSTALTUNGEN Damit

Mehr

INFORMATIONEN FÜR SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ.

INFORMATIONEN FÜR SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ. INFORMATIONEN FÜR SERVICE-UND VERKAUFSPERSONAL DAS OÖ JUGENDSCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at INFORMATIONEN FÜR GASTRONOMIE & HANDEL Das JugendReferat des Landes Oö. und die Wirtschaftskammer Oberösterreich

Mehr

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach Der Sozial- und Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 20. Mai 2010 nachstehendes Jugendschutz-Konzept für den Gemeindebereich von Rednitzhembach beschlossen: Das Jugendschutz-Konzept für Rednitzhembach

Mehr

Festen ohne Nebenwirkungen Jugendschutz

Festen ohne Nebenwirkungen Jugendschutz Steiner Marianne Festen ohne Nebenwirkungen Jugendschutz Ablauf 1. Jugend und Alkohol 2. Gesetze 3. Massnahmen und Hilfsmittel Zerbor - Fotolia.com Ziele der Prävention Markus Bormann - Fotolia.com Mythos

Mehr

chumm-go-fäschte Alkohol-Präventionskonzept für Festveranstalter

chumm-go-fäschte Alkohol-Präventionskonzept für Festveranstalter chumm-go-fäschte Alkohol-Präventionskonzept Alkohol-Präventionskonzept chumm-go-fäschte Allgemeine Informationen Sehr geehrte Verantwortungsträger und Verantwortungsträgerinnen Feste feiern Gedanken machen

Mehr

Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch bei Festveranstaltungen im Landkreis Cham

Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch bei Festveranstaltungen im Landkreis Cham Landratsamt Cham - Amt für Jugend und Familie - Vereinbarung gegen den Alkoholmissbrauch bei Festveranstaltungen im Landkreis Cham Das Freizeitverhalten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Mehr

Medienrohstoff zu den Ergebnissen der Alkohol-Testkäufe aus dem Jahr 2010

Medienrohstoff zu den Ergebnissen der Alkohol-Testkäufe aus dem Jahr 2010 Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Eidgenössische Alkoholverwaltung EAV Rohstoff Datum 23. Mai 2011 Medienrohstoff zu den Ergebnissen der Alkohol-Testkäufe aus dem Jahr 2010 Der Alkoholverkauf untersteht

Mehr

Checkliste für Vereine

Checkliste für Vereine GastroAargau Verband für Hotellerie und Restauration Checkliste für Vereine für Festanlässe im gastronomischen Bereich Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte inbezug auf die Gastronomie

Mehr

Alkoholkonsum Jugendlicher Die Festveranstalter handeln! Ein Präventionskonzept für Festveranstalter

Alkoholkonsum Jugendlicher Die Festveranstalter handeln! Ein Präventionskonzept für Festveranstalter Alkoholkonsum Jugendlicher Die Festveranstalter handeln! ALLGEMEINE INFORMATION FÜR FESTVERANSTALTER Alkoholkonsum Jugendlicher Die Festveranstalter handeln! Liebe Festverantwortliche, lieber Festverantwortlicher

Mehr

6. Jugendschutz. 6.1 Information zum Jugendschutzgesetz

6. Jugendschutz. 6.1 Information zum Jugendschutzgesetz 6. Jugendschutz 6.1 Information zum Jugendschutzgesetz 49 6.2 Checkliste und Informationsblätter zur Freiburger Partykultur CHECKLISTE zur Freiburger Partykultur Empfehlungen im Rahmen der Kommunalen Alkoholpolitik

Mehr

Best Practice Alkohol

Best Practice Alkohol schutz Best Practice Alkohol Eine Anleitung zum Jugendschutz für die Gastronomie ALKOHOL IST IN UNSERER GESELLSCHAFT WEIT VERBREITET Kinder und Jugendliche reagieren auf Alkohol empfindlicher als Erwachsene:

Mehr

Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln

Jugendschutzkonzept Hilpoltstein Pflicht- und Kürregeln Jugendschutzknzept Hilpltstein Pflicht- und In den nachflgenden Tabellen sind die mit (A) der (V) gekennzeichnet. Dabei bedeutet: (A): Diese Pflichtregel gilt grundsätzlich hne Ausnahme bei allen Veranstaltungen.

Mehr

Angebote, Empfehlungen und Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen

Angebote, Empfehlungen und Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen Gesundheitsdepartement Angebote, Empfehlungen und Hilfsmittel zur Umsetzung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen 28. April 2016 - Begegnungszentrum, Uznach Kathrin Amann Fachmitarbeiterin (ZEPRA)

Mehr

Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach 1947 6021 Emmenbrücke. Tel. 041 / 260 00 30 Fax 041 / 260 26 30

Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach 1947 6021 Emmenbrücke. Tel. 041 / 260 00 30 Fax 041 / 260 26 30 Sport Union Schweiz, Geschäftsstelle Rüeggisingerstrasse 45, Postfach 1947 6021 Emmenbrücke Tel. 041 / 260 00 30 Fax 041 / 260 26 30 www.sportunionschweiz.ch info@sportunionschweiz.ch Prävention- und Gesundheitsförderung

Mehr

Jugendliche & Alkohol Ratgeber für Eltern

Jugendliche & Alkohol Ratgeber für Eltern Jugendliche & Alkohol Ratgeber für Eltern Als Eltern über Freizeitaktivitäten Bescheid wissen Sucht Info Schweiz hat das Verhalten der Eltern in Bezug auf das Rauschtrinken der Jugendlichen untersucht.

Mehr

Suchtvorbeugung: Hintergründe, Tipps, Kontakte. Ein Wegweiser für Trainer, Betreuer und Übungsleiter in Sportvereinen.

Suchtvorbeugung: Hintergründe, Tipps, Kontakte. Ein Wegweiser für Trainer, Betreuer und Übungsleiter in Sportvereinen. Suchtvorbeugung: Sport und Alkohol Hintergründe, Tipps, Kontakte Ein Wegweiser für Trainer, Betreuer und Übungsleiter in Sportvereinen Mitmachen und Aktionsbox bestellen! Sport und Alkohol das passt nicht

Mehr

Checkliste für Vereine

Checkliste für Vereine GastroAargau Verband für Hotellerie und Restauration Checkliste für Vereine für Festanlässe im gastronomischen Bereich Nachfolgend informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte inbezug auf die Gastronomie

Mehr

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes

Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes Hinweise zur Durchführung von Veranstaltungen unter Beachtung des Jugendschutzes Zu Veranstaltungen generell Um eine Veranstaltungen zu einem erfolgreichen und gelungenen Fest werden zu lassen, müssen

Mehr

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und

Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim und Vereinsmeierei? Von wegen! Feste, Feiern und Veranstaltungen für Vereine und Gemeinden im Landkreis Kelheim 13.03. und 14.03.2018, 17 Uhr Grundlagen des Jugendschutzgesetzes Landratsamt Kelheim 2 Ziele

Mehr

Konzept Alkohol-Testkäufe im Kanton Luzern

Konzept Alkohol-Testkäufe im Kanton Luzern 1. Einleitung - Weshalb Testkäufe? Der Alkoholkonsum von Jugendlichen ist eine gesellschaftliche Herausforderung, die verbunden ist mit gesundheitlichen Problemen, aber auch mit erhöhter Risikobereitschaft,

Mehr

Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung:

Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Beilage zum Gesuch für eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Stand: 25. November 2010) Jugendschutz Rauchen Informationen zur Hygiene Sicherheit Name der Veranstaltung: Datum der Veranstaltung: Ort der

Mehr

Alkoholkonsum Jugendlicher Die Verkaufsstellen handeln! Eine Schulung für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften

Alkoholkonsum Jugendlicher Die Verkaufsstellen handeln! Eine Schulung für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften Alkoholkonsum Jugendlicher Die Verkaufsstellen handeln! Eine Schulung für Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften SCHULUNGSBOX FOLIE ZUSAMMENFASSUNG Alkoholkonsum Jugendlicher Die Verkaufsstellen

Mehr

Fragebogen "Organisation einer Veranstaltung in der Markthalle Burgdorf

Fragebogen Organisation einer Veranstaltung in der Markthalle Burgdorf Stadt Burgdorf Ordnungs- und Sicherheitsdienste Kirchbühl 23 3400 Burgdorf Telefon 034 429 92 98 Fax 034 423 49 44 E-Mail karin.niederhauser@burgdorf.ch E Mail romy.kieliger@burgdorf.ch Fragebogen "Organisation

Mehr

2. Sind Sie mit der vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen einverstanden?

2. Sind Sie mit der vorgeschlagenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen einverstanden? Fragenkatalog im Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Alkoholgesetzes: Entwurf eines Spirituosensteuergesetzes und eines Alkoholgesetzes Zutreffendes bitte. Zusätzliche Bemerkungen bitte unterhalb

Mehr

JÄGERMEISTER MARKETING KODEX

JÄGERMEISTER MARKETING KODEX JÄGERMEISTER MARKETING KODEX JÄGERMEISTER AB 18! FÜR VERANTWORTUNGSVOLLEN GENUSS. PRÄAMBEL Sie sind Kultur- und Genussgüter jahrtausendealter Tradition: Spirituosen. Sie werden von Millionen von Erwachsenen

Mehr

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc.

Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc. Die - Checkliste Empfehlungen und Tipps zur Umsetzung des Jugendschutzgesetzes bei öffentlichen Veranstaltungen: Garten- und Grillfeste, etc. www.jimm-jugendschutz.de Amt für Jugend und Familie Mühldorf

Mehr

Vom Veranstalter muss eine jugendschutzbeauftragte Person benannt werden.

Vom Veranstalter muss eine jugendschutzbeauftragte Person benannt werden. FEIERN - ABER SICHER! An alles gedacht? Checkliste zur Überprüfung der Jugendschutzmaßnahmen 1. Gestattungsantrag bei der Stadt/Gemeinde Vor jeder Veranstaltung mit Alkoholausschank muss der Veranstalter

Mehr

Jugendschutz in Gaststätten

Jugendschutz in Gaststätten - 1 - Jugendschutz in Gaststätten Veranstaltung für Gewerbetreibende Programmübersicht Grundsätzliches/Bergiffsbestimmungen Alterseinteilungen Aufenthalt in Gaststätten Konsum alkoholischer Getränke Rauchen

Mehr

Testkäufe Alkohol und Tabakwaren wir machen mit!

Testkäufe Alkohol und Tabakwaren wir machen mit! Testkäufe Alkohol und Tabakwaren wir machen mit! Leitfaden für Gemeinden 1 Vorwort Inhalt Testkäufe Alkohol und Tabakwaren Jugendliche wollen sich ausprobieren, mal über die Stränge schlagen, ihre Grenzen

Mehr

Anlass:... Örtlichkeit:... Datum und Betriebszeiten: am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr

Anlass:... Örtlichkeit:... Datum und Betriebszeiten: am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr am von Uhr bis Uhr S I C H E R H E I T Gesuch für ein befristetes Patent zur Führung eines vorübergehend bestehenden Betriebes ( 10 GGG) Das Gesuch ist vier Wochen vor der Betriebsaufnahme bei den Gemeindebehörden einzureichen

Mehr

EVENT WITH FUN! DAS OÖ JUGEND- SCHUTZGESETZ

EVENT WITH FUN!   DAS OÖ JUGEND- SCHUTZGESETZ www.jugendschutz-ooe.at Syda Productions/shutterstock EVENT WITH FUN! DAS OÖ JUGEND- SCHUTZGESETZ MASSNAHMEN UND TIPPS FÜR FESTVERANSTALTER In Zusammenarbeit mit dem Institut Suchtprävention istock.com/globalstock

Mehr

Austauschtreffen Jugendschutz

Austauschtreffen Jugendschutz Austauschtreffen Jugendschutz Herzlich willkommen! Gabriela Jegge, Angela Gerber, Yves Grünwald 1 Programm Begrüssung Allgemeine Informationen Jugendschutz Rückschau, TK Resultate 2015 Praxisbeispiel Uster

Mehr

Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE. An Fasching sind nicht nur die Narren los intensive Polizeikontrollen

Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE. An Fasching sind nicht nur die Narren los intensive Polizeikontrollen Baden-Württemberg INNENMINISTERIUM PRESSESTELLE PRESSEMITTEILUNG 3. Februar 2015 An Fasching sind nicht nur die Narren los intensive Polizeikontrollen während der tollen Tage Innenminister Reinhold Gall:

Mehr

Kanton Basel-Landschaft Abstimmungsvorlage 7. März Teilrevision des Gastgewerbegesetzes

Kanton Basel-Landschaft Abstimmungsvorlage 7. März Teilrevision des Gastgewerbegesetzes Kanton Basel-Landschaft www.bl.ch Abstimmungsvorlage 7. März 200 4 Teilrevision des Gastgewerbegesetzes 2 Inhaltsverzeichnis Kurz und bündig Kurz und bündig 4 An die Stimmberechtigten 5 4 Teilrevision

Mehr

Gemeinde Eschen AZ 311. Funkenreglement. der Gemeinde Eschen

Gemeinde Eschen AZ 311. Funkenreglement. der Gemeinde Eschen Gemeinde Eschen AZ 311 Funkenreglement der Gemeinde Eschen Gestützt auf Art 40 Abs. 2 Bst. m des Gemeindegesetzes vom 20. März 1996, LGBl. Nr. 76, hat der Gemeinderat am 6. Februar 2002 (GRB 02.03.011)

Mehr

Cool & Clean. Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen WWW.SPORTUNIONSCHWEIZ.CH

Cool & Clean. Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen WWW.SPORTUNIONSCHWEIZ.CH Cool & Clean Alkohol, Tabak & Co: Unsere Grundhaltung und Präventionsempfehlungen Geschäftsstelle Sport Union Schweiz Rüeggisingerstrasse 45 6020 Emmenbrücke Telefon 041 260 00 30 Fax 041 260 26 30 E-Mail:

Mehr

SR Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) (externer Link, neues Fenster)

SR Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) (externer Link, neues Fenster) Schweizer Recht Die Schweizerische Alkoholpolitik stützt sich auf eine Reihe von Rechtsbestimmungen. In erster Linie werden die Produktsicherheit, die Herstellung und der Handel geregelt. Darüber hinaus

Mehr

Jugendschutz Alkohol, Tabak

Jugendschutz Alkohol, Tabak Jugendschutz Alkohol, Tabak Leitfaden für Veranstaltende von Festen, Partys, Sport- und Freizeitanlässen 14. April 2015 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Was will dieser Leitfaden 3 Was Sie und Ihr Personal

Mehr

Jugendschutz ist wichtig

Jugendschutz ist wichtig Dokumentation Jugendschutz ist wichtig Wir machen mit! Eine Aktion von Inhalt Idee Ziele Maßnahmen Fazit Material Pressespiegel Anhang Idee 2 Discoveranstaltungen, insbesondere die Kirmesdiscoveranstaltungen,

Mehr

Merkblatt zur Wirtebewilligung durch den Gemeinderat

Merkblatt zur Wirtebewilligung durch den Gemeinderat Merkblatt zur Wirtebewilligung durch den Gemeinderat A Grundlagen 1. Verkauf von alkoholhaltigen Getränken 1.1 Schweiz. Strafgesetzbuch (StGB): 136 : Wer einem Kind unter 16 Jahren alkoholische Getränke

Mehr

Gesundheitsverhalten der Zuger Jugend

Gesundheitsverhalten der Zuger Jugend Gesundheitsverhalten der Zuger Jugend Ergebnisse und Massnahmen Alkohol Gesundheitsdirektion Das Wichtigste in Kürze Alkoholische Getränke haben im Kanton Zug eine lange Tradition und das Erlernen eines

Mehr

Alkoholkonzept Jugendarbeit Eich

Alkoholkonzept Jugendarbeit Eich Einleitung Weshalb ein Alkoholkonzept? Mit dem Erstellen dieses Konzeptes soll Sicherheit und Klarheit im Umgang mit Alkohol bei allen Parteien (Gemeinde, Eltern, Jugendkommission, Kirche usw.) geschaffen

Mehr

Jugendschutz in der Steiermark Ergebnisse der Testkäufe bei den Steirischen Betrieben im Jahr 2017 (im Vergleich zu den letzten Jahren)

Jugendschutz in der Steiermark Ergebnisse der Testkäufe bei den Steirischen Betrieben im Jahr 2017 (im Vergleich zu den letzten Jahren) FA Gesellschaft Jugendschutz in der Steiermark Ergebnisse der Testkäufe bei den Steirischen Betrieben im Jahr 2017 (im Vergleich zu den letzten Jahren) Ziele des Jugendschutzes Förderung und Unterstützung

Mehr

Erklärungen zur Checkliste Jugendschutz für ein gelingendes Fest, Stand April 2012

Erklärungen zur Checkliste Jugendschutz für ein gelingendes Fest, Stand April 2012 Erklärungen zur Checkliste Jugendschutz für ein gelingendes Fest, Stand April 2012 Was will der Jugendschutz? Der Jugendschutz setzt sich für die Stärkung, den Schutz und die Rechte von Kindern und Jugendlichen

Mehr

Departement für Finanzen und Soziales Testkäufe Alkohol und Tabakwaren

Departement für Finanzen und Soziales Testkäufe Alkohol und Tabakwaren Departement für Finanzen und Soziales Testkäufe Alkohol und Tabakwaren Leitfaden für Gemeinden Inhalt 1 Zweck 3 2 Begründung und Nutzen von Testkäufen 3 3 Checkliste für Gemeinde 5 4 Mitfinanzierung durch

Mehr

Schulisches Regelwerk Suchtprävention

Schulisches Regelwerk Suchtprävention Schulisches Regelwerk Suchtprävention der Sekundarschule Elgg genehmigt am 3. Mai 2006 überarbeitet im August 2011 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis...1 1. Regelwerk Rauchen 1.1 Schülerinnen und Schüler...2

Mehr

Jugendschutz Alkohol. Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch. Jugendschutz Wir machen weiter. Januar 2008 / Rem

Jugendschutz Alkohol. Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch. Jugendschutz Wir machen weiter. Januar 2008 / Rem Jugendschutz Alkohol Sucht beginnt im Alltag, Prävention auch. Coop Mineraloel unterstützt alle Massnahmen des Jugendschutzes in Bezug auf die Abgabe von alkoholischen Getränken Der Alkoholkonsum Jugendlicher

Mehr

Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.

Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553. Politische Gemeinde Hemberg Gesuch um Erteilung eines Patentes für einen Anlass Art. 14 und 15 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 26. November 1995 (sgs 553.1; GWG) B Anlass Datum Zeit Ort der Bewirtung Veranstaltender

Mehr

J wie Jugendschutzgesetz

J wie Jugendschutzgesetz Alkohol Filme (öffentliche Filmveranstaltungen) kein Erhalt, Erwerb oder Konsum alkoholischer Getränke (z. B. Bier, Wein oder Konsum alkoholischer Konsum alkoholischer Sekt) Getränke (z. B. Bier, Getränke

Mehr

WE CARE! Alkohol spielt in unserer Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle. Millionen von Erwachsenen konsumieren

WE CARE! Alkohol spielt in unserer Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle. Millionen von Erwachsenen konsumieren WE CARE! Alkohol spielt in unserer Gesellschaft eine immer größer werdende Rolle. Millionen von Erwachsenen konsumieren ihn jeden Tag - ein verantwortungsvoller und bewusster Umgang ist dabei unerlässlich.

Mehr

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND BAYERN e.v. Haftung im Verein Jugendschutz Das Jugendschutzgesetz hat den Zweck, Kinder und Jugendliche (Minderjährige / unter 18-Jährige) vor Gefahren und negativen Einflüssen in der Öffentlichkeit und in den Medien

Mehr

Koordinationsstelle Suchtprävention. Jugend und Alkohol

Koordinationsstelle Suchtprävention. Jugend und Alkohol Koordinationsstelle Suchtprävention Jugend und Alkohol Alkoholkonsum bei Jugendlichen Das Durchschnittsalter, in dem die Jugendlichen ihr erstes Glas Alkohol trinken, ist 14,8 Jahre und hat sich nach hinten

Mehr

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt. Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg

Bezirkspolizeikommando Zell am See, Obstlt Möschl Kurt.  Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg www.pinzpower.at Salzburger Jugendgesetz Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg Landesgesetzblatt Nr. 24/1999 Möschl - Auszug - 1 Recht junger Menschen Jeder junge Mensch

Mehr

Bilder: istock JUGENDSCHUTZ. BEST PRACTICE ALKOHOL Eine Anleitung zum Jugendschutz für die Gastronomie

Bilder: istock JUGENDSCHUTZ. BEST PRACTICE ALKOHOL Eine Anleitung zum Jugendschutz für die Gastronomie Bilder: istock JUGENDSCHUTZ BEST PRACTICE ALKOHOL Eine Anleitung zum Jugendschutz für die Gastronomie ALKOHOL IST IN UNSERER GESELLSCHAFT WEIT VERBREITET Kinder und Jugendliche reagieren auf Alkohol empfindlicher

Mehr