Aufnahmebogen. Ehescheidung. und. Folgesachen
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- Ernst Reuter
- vor 7 Jahren
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1 Aufnahmebogen zu Ehescheidung und Folgesachen Kanzlei bei der Hedinger Kirche Roland Hoheisel-Gruler Rechtsanwalt // Mediator Karlstraße Sigmaringen Tel: 07571/ Fax.: 07571/
2 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 2/19 Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, Sie beabsichtigen, uns mit der Vertretung in Ihrer Scheidungsangelegenheit zu betrauen. Dieser Fragebogen soll uns dabei helfen, die für das Verfahren relevanten Daten zu erfassen. Das Gesetz sieht für das Scheidungsverfahren mehrere Möglichkeiten vor. Bei allen Verfahren wird in der Regel zunächst lediglich die Scheidung der Ehe und der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die weiteren Fragestellungen, die sich in Zusammenhang mit der Scheidung ergeben können, werden als so genannte Folgesachen bezeichnet. Diese Folgesachen finden nur auf gesonderten Antrag im Scheidungsverfahren vor Gericht Berücksichtigung. Die wichtigsten Folgesachen sind nachehelicher Unterhalt eheliches Güterrecht Kindesunterhalt Ehewohung und Hausrat elterliche Sorge Ich bitte Sie darum, den Fragebogen vollständig auszufüllen und die bei den einzelnen Fragen vorangestellten Hinweise zu beachten. Ihr Roland Hoheisel-Gruler Rechtsanwalt // Mediator
3 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 3/19 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.b. per Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und dem Tag des Vertragschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Besondere Hinweise: Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler Karlstraße Sigmaringen Tel. +49 (0)7571 / Fax: +49 (0)7571 / oder per an nachstehende -adresse: post@ra-hoheisel-gruler.de Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung seiner Leistungen mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
4 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 4/19 1. Ihre persönlichen Daten: Ihr Name und Ihre Anschrift Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ Telefon Ort Name und Anschrift Ihres Ehegatten Name Vorname Straße, Hausnummer PLZ Telefon Ort Unter Umständen müssen auch die Familiengerichte in Deutschland ausländisches Familienrecht anwenden. Für die Prüfung der Frage, ob deutsches Recht zur Anwendung kommt, ist die Angabe der Staatsangehörigkeit notwendig: Ihre Staatsangehörigkeit: Die Staatsangehörigkeit Ihres
5 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 5/19 Ehegatten: Der Gegenstandswert des Ehescheidungsverfahrens richtet sich nach dem gemeinsamen 3-Monats-Einkommen. Aus diesem Grunde müssen die Einkommensverhältnisse angegeben werden: Einkommensverhältnisse Ihr Beruf: Ihr monatliches Nettoeinkommen: Der Beruf Ihres Ehegatten: Dessen monatliches Nettoeinkommen: Wann und wo haben Sie die Ehe geschlossen? Ort: Datum: Standesamt: Heiratsregister-Nummer: Diese Daten können Sie dem Stammbuch der Familie entnehmen. Dem Gericht muss zur Prüfung das Stammbuch oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch vorgelegt werden. Ich bitte Sie daher darum, diese Urkunde schon jetzt dem Fragebogen beizufügen. Sollten sich diese Unterlagen bei Ihrem Ehegatten befinden, bitte ich Sie um entsprechende Mitteilung.
6 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 6/19 Seit wann leben Sie getrennt? Trennungszeitpunkt Das Eherecht sieht vor, dass die Ehe in der Regel nach einjähriger Trennungszeit geschieden werden kann, wenn der andere Ehegatte der Scheidung zustimmt. Zustimmung: Der andere Ehegatte wird vermutlich der Scheidung zustimmen Ja O Nein O Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, dass die Trennung auch in der gemeinsamen Ehewohnung durchgeführt werden kann, wenn die Ehegatten ihre Lebensbereiche soweit wie möglich voneinander abgegrenzt haben. Trennung in der Ehewohnung ja nein Bitte geben Sie die Adresse der Ehewohnung an. Dies ist unter Umständen für die Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit von Belang: Ehewohnung: Straße: PLZ: Ort:
7 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 7/19 Welcher Ehegatte ist aus der ehelichen Wohnung ausgezogen? Ehegatte: Datum: Sind andere Familiensachen anhängig? Für die Zuständigkeit ist darüber hinaus von Bedeutung, ob zwischen Ihnen bereits andere Familiensachen bei einem Gericht anhängig sind. Ja O Nein O Gericht: Aktenzeichen:
8 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 8/19 2. Ihre Kinder Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, beantworten Sie bitte die nachstehenden Fragen: Sind aus Ihrer Ehe Kinder hervorgegangen? Bitte geben Sie zunächst die ehelichen Kinder an. Wichtig ist darüber hinaus, bei wem sich die Kinder dauerhaft aufhalten. Hiervon hängt, wenn die Kinder noch minderjährig sind, die örtliche Zuständigkeit ab. 1. Kind: Name Geburtsdatum: Kindergeld bezugsberchtigt ist: Aufenthalt: Mutter / Vater / Dritter Mutter / Vater / Dritter PLZ,Ort 2. Kind: Name Geburtsdatum: Kindergeld bezugsberchtigt ist: Aufenthalt: Mutter / Vater / Dritter Mutter / Vater / Dritter PLZ, Ort 3. Kind: Name Geburtsdatum: Kindergeld bezugsberchtigt ist: Aufenthalt: PLZ, Ort Mutter / Vater / Dritter Mutter / Vater / Dritter
9 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 9/19 Bemerkungen:.... Haben Sie oder Ihr Ehegatte noch Kinder aus anderen Beziehungen nicht eheliche Kinder: Ehemann: Ehefrau: Anzahl: Anzahl: zu regelnde Folgesachen: Bezüglich der Kinder können zusätzlich Fragestellungen zur elterlichen Sorge, zum Umgangsrecht und zum Kindesunterhalt von Bedeutung sein. Diese können gesondert oder aber im Verbund mit dem Scheidungsverfahren gelöst werden. Wenn hier nichts unternommen wird, verbleibt es nach der Trennung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge.
10 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 10/19 Bemerkungen Folgesachen Sorge/Umgang/Kindesunterhalt:..
11 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 11/19 3. Güterstand Sie leben nach der Eheschließung für gewöhnlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Gesetz sieht aber die Möglichkeit vor, durch Ehevertrag entweder den gesetzlichen Güterstand zu modifizieren oder aber einen so genannten Wahlgüterstand zu vereinbaren. Die gesetzlichen Wahlgüterstände sind Gütertrennung und Gütergemeinschaft. Für den Ehevertrag ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Wenn Sie einen notariellen Ehevertrag abgeschlossen haben, bitte ich Sie um Beifügung einer Kopie des Vertrages. - Anmerkungen zur Folgesache eheliches Güterrecht.
12 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 12/19 4. nachehelicher Unterhalt Ist eine Regelung für den nachehelichen Unterhalt getroffen worden? Ja O Nein O Muss man hier im Zusammenhang mit der Ehescheidung tätig werden? Ja O Nein O Falls hier Handlungsbedarf besteht, erbitte ich mir Mitteilung, ob und gegebenenfalls wie der Trennungsunterhalt geregelt worden ist. Darüber hinaus erbitte ich mir Auskunft über die unterhaltsrelevanten Einkünfte. Ich bitte Sie darum, hierfür die Fragebogen zur Unterhaltsauskunft und zur Unterhaltsberechnung zu verwenden. Anmerkungen.
13 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 13/19 5. Ehewohnung und Hausrat Ist eine Regelung für Ehewohnung und Hausrat getroffen worden? Ja O Nein O Muss man hier im Zusammenhang mit der Ehescheidung tätig werden? Ja O Nein O Anmerkungen.
14 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 14/19 6. Kosten Die Kosten des Scheidungsverfahrens richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser wird im Verfahren vom Gericht festgesetzt. Ersetzt sich in der Regel zusammen aus dem 1/4-Jahresnettoeinkommen der Parteien und dem Wert des Versorgungsausgleichsverfahrens. Beim Vorhandensein von Vermögen wird hier ein gewissen Zuschlag vorgenommen. Schuldentilgung kann wiederum zu Abzügen führen, gleiches gilt, wenn Kinder vorhanden sind. Falls nicht nur die Ehescheidung mit dem Versorgungsausgleich Gegenstand des Verfahrens sind, sondern auch weitere Folgesachen in den Verbund mit aufgenommen werden, erhöht sich der Gegenstandswert um die Werte der jeweiligen Folgesache. Hierbei ist zu beachten, dass beim Unterhalt der Jahreswert des verlangten Unterhalts in Ansatz kommt. Aus dem so gewonnenen Gegenstandswert werden die zu bezahlenden Gerichtskosten sowie die Anwaltsgebühren berechnet. Da es sich hier um ein gerichtliches Verfahren handelt, sind die Anwaltsgebühren nach dem RVG zu berechnen, Honorarvereinbarungen sind nur möglich, wenn sie höher sind als die gesetzlichen Gebühren. Für die Tätigkeit im Scheidungsverfahren erhält der Anwalt erstinstanzlich eine 1,3- fache Gebühr für das Verfahren sowie eine 1,2-fache Gebühr für die Terminswahrnehmung. Für den Fall, dass im Verfahren eine Folgesache in einem Vergleich erledigt wird, entsteht hierfür eine 1,0-fache Einigungsgebühr aus dem Vergleichswert. Hinzu kommen noch die Pauschale für Post- und Telekommunikation in Höhe von EUR 20,00.
15 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 15/19 Auf die Anwaltsgebühren muss noch die Mehrwertsteuer erhoben werden. Wir verlangen in der Regel vor Antragstellung einen anwaltsüblichen Vorschuss in Höhe der 1,3-Verfahrensgebühr, aus dem voraussichtlichen Gegenstandswert, der Portopauschale zuzüglich der hierauf entfallenden Mehrwertsteuer sowie der voraussichtlich zu entrichtenden Gerichtskosten. Diese sind vorab an das Gericht zu bezahlen. Sobald das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt hat, wird ein weiterer Vorschuß für die Terminsgebühr angefordert werden. Wir bieten die Möglichkeit an, die Rechnungen per Bankeinzug von Ihrem Konto einzuziehen. Hierfür haben wir eine Einzugsermächtigung vorbereitet. Der Bankeinzug erfolgt in der Regel 15 Tage nach dem Rechnungsdatum. Nach der Zustellung des Scheidungsurteils erfolgt eine Endabrechnung auf der Basis der vom Gericht festgesetzten Gegenstandswerte. Diese Abrechnung geht Ihnen mit dem Urteil zu.
16 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 16/19 7. Ich kann diese Kosten nicht aufbringen gibt es da andere Möglichkeiten? Das Gesetz sieht für Menschen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse nicht oder nur zum Teil in der Lage sind, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit aufbringen zu können, vor, dass ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird. In diesem Falle würden wir Ihnen ein Formular für die Beantragung von Prozesskostenhilfe übersenden. Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe gewährt wird, rechnen wir direkt mit der Staatskasse ab. 122 ZPO verbietet dem beigeordneten Anwalt, von seiner Mandantschaft die Gebühren zu verlangen. Falls Ihnen Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung gewährt werden sollte, müssten Sie diese Raten direkt an die Staatskasse bezahlen. Sie würden dann von dort einen Zahlungsplan erhalten.
17 Fragebogen zur Ehescheidung // Folgesachen - 17/19 8. Tabelle der gesetzlichen Gebühren W ert bis 1,0 1,2 1,3 EUR 300,00 2 5,00 30,00 32,50 600,00 4 5,00 54,00 58,50 900,00 65,00 78,00 8 4, ,00 8 5,00 102,00 110, ,00 105,00 126,00 136, , ,00 159,60 172, ,00 161,00 193,20 209, , ,00 226, , , ,00 260, , , ,00 294,00 318, , ,00 327,60 354, , ,00 361,20 391, , ,00 405,60 439, , ,00 450, , , ,00 494,40 535, , ,00 538, , , , ,20 631, , ,00 631, , ,00 566,00 679,20 735, ,00 606,00 727, , , ,00 775, , , , , , ,00 758,00 909, , , ,00 996, , ,00 902, , , ,00 974, , , , , , , , , , , , , , ,00
18 Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler Karlstraße Sigmaringen Tel /52259 Fax 07571/50285 Zustellungen werden nur an den/die Bevollmächtigten erbeten! Vollmacht wird hiermit in Sachen wegen Ehescheidung und Folgesachen Vollmacht erteilt 1. zur Prozeßführung( u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; 2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften; 3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren; 4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer); 5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (zu. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen..." genannter Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilge Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen Ort, Datum Unterschrift
19 Rechtsanwalt Roland Hoheisel-Gruler Karlstraße Sigmaringen Tel /52259 Fax 07571/50285 Zustellungen werden nur an den/die Bevollmächtigten erbeten! Vollmacht wird hiermit in Sachen wegen Ehescheidung und Folgesachen Vollmacht erteilt 1. zur Prozeßführung( u. a. nach 81 ff. ZPO) einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen; 2. zur Antragstellung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen, zum Abschluß von Vereinbarungen über Scheidungsfolgen sowie zur Stellung von Anträgen auf Erteilung von Renten- und sonstigen Versorgungsauskünften; 3. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen ( 302, 374 StPO) einschließlich der Vorverfahren sowie (für den Fall der Abwesenheit) zur Vertretung nach 411 II StPO und mit ausdrücklicher Ermächtigung auch nach 233 I, 234 StPO, zur Stellung von Straf- und anderen nach der Strafprozeßordnung zulässigen Anträgen und von Anträgen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, insbesondere auch für das Betragsverfahren; 4. zur Vertretung in sonstigen Verfahren und bei außergerichtlichen Verhandlungen aller Art (insbesondere in Unfallsachen zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer); 5. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (zu. B. Kündigungen) in Zusammenhang mit der oben unter "wegen..." genannter Angelegenheit. Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art (z. B. Arrest und einstweilge Verfügung, Kostenfestsetzungs-, Zwangsvollstreckungs-, Interventions-, Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs- und Hinterlegungsverfahren sowie Insolvenzverfahren). Sie umfaßt insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen und Urkunden, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen Ort, Datum Unterschrift
Vollmacht. K a n z l e i R u l a n d. Rechtsanwalt Felix Ruland. Obergasse 26 a Usingen. Fon: / Fax: /
Vollmacht K a n z l e i R u l a n d Rechtsanwalt Felix Ruland Obergasse 26 a 61250 Usingen Fon: 06081 / 91 20 25 0 Fax: 06081 / 91 20 25 9 wird hiermit in Sachen:. (Mandant) gegen (Gegner) wegen Vollmacht
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