Mitteilungsblatt. Gemeinde Ehingen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mitteilungsblatt. Gemeinde Ehingen"

Transkript

1 Mitteilungsblatt Gemeinde Ehingen Ehingen Beyerberg Lentersheim Dambach Wittelshofener Str. 30 : Ehingen : (09835) : Fax Nr.: 01/2016 Ehingen, den Voranzeige - Bürgerversammlungen 2016 Zu den diesjährigen Bürgerversammlungen wird herzlich eingeladen: Dambach: Donnerstag, Dorfgemeinschaftshaus Ehingen : Freitag, Gasthaus Blank Lentersheim: Montag, Gasthaus Vogt Beyerberg : Dienstag, Gasthaus Schweizer Beginn ist jeweils 19:30 Uhr. Anfragen für deren Beantwortung schriftliche Unterlagen notwendig sind müssen spätestens drei Tage vor dem jeweiligen Versammlungstermin bei der Gemeinde eingereicht werden. 2. Ein Tag für den Kappelbuck Terminverschiebung auf Liebe Bürgerinnen und Bürger, aus organisatorischen Gründen müssen wir die gemeinsame Entbuschungs- und Obstbaumschnittaktion am Kappelbuck auf den 13. Februar verschieben. An diesem Tag wollen wir an einigen Stellen Entbuschungsarbeiten machen, aber auch den Schnitt von alten Obstbäumen fortsetzen. Die Gemeinde Ehingen, die Dorfgemeinschaft Beyerberg und der Landschaftspflegeverband Mittelfranken, würden sich freuen, wenn neben vielen Beyerbergern auch aus den anderen Ortsteilen Helferinnen und Helfer am zum Kappelbuck kommen würden. Die Aktion beginnt wie üblich um 9.00 Uhr und endet, unterbrochen mit einer Brotzeit gegen Uhr, um Uhr mit einem gemeinsamen Mittagessen. Über eine rege Beteiligung würden wir uns sehr freuen. Gemeinde Ehingen Landschaftspflegeverband Mittelfranken 3. Hecken- und Baumrückschnitt in Einmündungsbereichen Aus gegebenem Anlass wird mitgeteilt, dass Grundstückseigentümer verpflichtet sind durch Hecken- und Baumrückschnitt Sichtdreiecke in Einmündungsbereichen und auch die Fahrbahn und den Gehweg von Hecken und herein wachsenden Ästen von Bäumen freizuhalten. In letzter Zeit häufen sich Beschwerden bzw. kam es zu Unfällen oder Fahrzeugbeschädigungen durch solche Äste ( z.b. Müllabfuhr, Winterdienst ). Wir bitten Sie Ihre Grundstücke dahingehend zu überprüfen und ggf. den Bewuchs zurückzuschneiden. Die freizuhaltende Höhe sollte angrenzend an den Gehweg mindestens 2,50 m und angrenzend an die Fahrbahn mindestens 4,50 m betragen. 4. Parken von Fahrzeugen auf Gehwegen In den vergangenen Wochen häufen sich wieder Beschwerden über verbotenes Parken von Fahrzeugen auf dem Gehweg. Wir bitten dies unbedingt zu unterlassen, auch im eigenen Interesse, da bei Unfällen Haftungsansprüche entstehen können und auch mögliche Schäden am eigenen Fahrzeug nicht gedeckt sein könnten. Es ist deshalb sehr wichtig, dass beispielsweise auch Kinderwägen und ältere Personen mit Rollatoren den Gehweg in voller Breite nutzen können. Wir bitten dies zu beachten.

2 Mikrozensus 2016 Auch im Jahr 2016 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe des Jahres rund Haushalte in Bayern von besonders geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr auch zu ihrem Pendlerverhalten befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2016 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen. 6. Verfahren Unterschwaningen 3 Flurneuordnung (vereinf. Verf.) Gemeinde Unterschwaningen, Landkreis Ansbach Anordnung des Verfahrens - Amtliche Bekanntmachung und Auslegung in der Gemeinde Ehingen ( 110 und 135 Flurbereinigungsgesetz FlurbG) Die öffentliche Bekanntmachung ist im Anhang abgedruckt. gez. Steinacker 1. Bürgermeister Nichtamtlicher Teil 1. Infos/Termine VfL Ehingen VfL Faschingsball Der traditionelle VfL-Faschingsball findet am Samstag, den , ab Uhr in der Turnhalle statt. Für die musikalische Unterstützung sorgt dieses Jahr die Band Flamingos. Kartenvorbestellungen bei Anja und Thorsten Herrmann, Tel /1882. Generalversammlung mit Neuwahlen Die Generalversammlung findet am Freitag, den um Uhr im neuen Sportheim statt. Neben den üblichen Berichten aus dem Verein stehen dieses Jahr auch wieder Neuwahlen auf dem Programm. Über zahlreiches Erscheinen würde sich der VfL sehr freuen. 2. Der Schützenverein Edelweiß Ehingen informiert: - Kinderfasching Am Sonntag, 07. Februar 2016 findet im Schützenhaus der traditionelle Kinderfasching statt. Beginn: 14:00 Uhr; Eintritt: 1,00. Der Schützenverein lädt alle Kinder-Eltern-Omas und Opas zu dieser Veranstaltung ganz herzlich ein. 3. Der Obst- und Gartenbauverein Lentersheim lädt zum Rosenmontagsball ein Der närrische Abend findet im Gasthaus zum Lamm am Montag, den 08. Februar 2016 um Uhr statt. Es erwarten Sie Sketche und Tanzmusik und über Kostümierungen würden wir uns freuen. 4. Einladung Frauenkreis Zum Frauenkreis unter dem Motto Frühlings-Dekorationsideen für Tisch und Haus am Dienstag, um Uhr in der Kappel mit Frau Anja Schmidt (Floristin der Gärtnerei Höhn in Bechhofen) ergeht herzliche Einladung. 5. Yoga Kurse in Ehingen Kurse ab um Uhr und ab um Uhr Ort: Praxis Dr. Amato-Ackva, Ehingen Alle Infos zur mir und Yoga finden sie auf meiner Homepage DIANA HAACK, Markgrafenstr. 16, Wassertrüdingen (Tel / )

3 Obstbaumschneiden Der Obst- und Gartenbauverein Ehingen lädt am Samstag, (bei guter Witterung) wieder zum Obstbaumschneiden ein. Treffpunkt ist um 9.00 Uhr an der Schafscheune. Um rege Teilnahme wird gebeten. 7. Einladung Jagdgenossenschaft Ehingen mit Neuwahlen Am um Uhr findet im Gasthaus Blank die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Ehingen mit Wahlen statt. Es lädt herzlich ein, die Vorstandschaft 8. Jagdgenossenschaft Lentersheim Für Montag, 22. Februar 2016 um Uhr laden wir ins Gasthaus Vogt zur nicht öffentlichen Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Lentersheim ein. Folgende Punkte stehen auf der Tagesordnung: 1. Begrüßung und Eröffnung 2. Essen 3. Bericht des Vorstands 4. Bericht des Kassenverwalters 5. Entlastung durch die Kassenprüfer 6. Bericht des Schriftführers 7. Änderung Jagdgrenzen 8. Situationsbericht unserer Jäger 9. Grußworte 10. Wünsche und Anträge 11. Schlusswort gez. der Vorstand 9. Einladung zur Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Beyerberg Die Jagdgenossenschaft Beyerberg lädt am um Uhr zur Jahreshauptversammlung im Gasthaus Schweizer ein. Die Vorstandschaft 10. Kultur in der Kappel Ich will mein Leben ändern aber wie geht das? In einer Fülle von Zeitschriften und Büchern werden dem modernen Menschen Wege aus Lebenskrisen (z. B. Bournout-Symtome) oder Wege zu Glück und Zufriedenheit aufgezeigt. Aber die Fragen: Was muss ich dazu wissen? Was sollte ich in meinem Leben anders machen? werden häufig nur sehr oberflächlich oder gar nicht abgehandelt. In einem Vortrag zu diesen Fragen möchte Siegfried Dawidowski anhand von antiken Weisheiten mögliche Antworten darstellen und diskutieren. Termin: Donnerstag, den , Uhr, in der Kappel Ehingen. 11. Ehinger Kinder- und Babybasar Am Samstag, 05. März 2016 findet von Uhr Uhr in der Turnhalle Ehingen wieder ein Kinder- u. Babybasar statt. Annahme am Freitag, von Uhr und Abholung der Ware am Samstag, von Uhr. Für Ihr leibliches Wohl ist selbstverständlich auch gesorgt! Die Verkaufslisten sind ab sofort in der Sparkasse Ehingen für 1,00 erhältlich. Ansprechpartner: Saskia Joas (Tel. 0151/ ) und Nicole Herrmann (Tel. 0160/ ). 12. Neues Gitarren-Duo aus Ehingen: Michael Schmidt und Viktor Dawidowski bieten für Feste und Veranstaltungen aktuell ein mehrstündiges Programm an mit Musik aus den verschiedensten Bereichen. Anfragen unter m.s.musikunterricht@freenet.de (Handy: 0151/ ) oder viktordawi@rocketmail.com (Handy: 0160/ ) Besuchen Sie uns auch auf: oder Redaktionsschluss für das nächste Mitteilungsblatt ist Mittwoch,

4 - 4 - Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Gz. A-A Verfahren Unterschwaningen 3 - Flurneuordnung (vereinf. Verf.) Gemeinde Unterschwaningen, Landkreis Ansbach Flurbereinigungsbeschluss Anlage: Gebietskarte M = 1:5.000 A Entscheidender Teil 1. Anordnung der Flurneuordnung Zur Beseitigung von Nachteilen für die allgemeine Landeskultur, die durch den Neubau der Ortsumfahrung Unterschwaningen im Zuge der Staatsstraßen St 2219 und St 2221 entstehen, wird nach 1, 4 und 86 Abs. 1 Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes -FlurbG- das Verfahren Unterschwaningen 3 zum Zwecke der Flurneuordnung angeordnet. Die Anordnung gilt für das vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken festgestellte Verfahrensgebiet (Flurbereinigungsgebiet). Die Begrenzung des Verfahrensgebietes ist in der anliegenden Gebietskarte, die Bestandteile des entscheidenden Teils dieses Beschlusses ist, flurstücksgenau dargestellt. Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten sind Teilnehmer am Verfahren. Die Teilnehmer bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmergemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ( 16 FlurbG), die den Namen Teilnehmergemeinschaft Unterschwaningen 3 führt und ihren Sitz in Unterschwaningen hat. Sie steht unter der Aufsicht des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. 2. Anordnung der sofortigen Vollziehung Gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung -VwGO- wird die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses angeordnet mit der Folge, dass Widerspruch und Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung haben. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, Ansbach (Mittelfranken) (Postanschrift: Postfach 6 19, Ansbach) einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@ale-mfr.bayern.de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München, Postanschrift: Postfach , München, Hausanschrift: Ludwigstraße 23, München, schriftlich erhoben werden. Die Klage kann nur bis zum Ablauf von weiteren drei Monaten seit dem Ablauf der oben genannten sechsmonatigen Frist erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung - Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. - Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig.

5 - 5 - B Hinweise 1. Offenlegung des Flurbereinigungsbeschlusses Dieser Flurbereinigungsbeschluss wird in der Gemeinde Unterschwaningen und den angrenzenden Gemeinden Arberg und Ehingen sowie den Städten Gunzenhausen und Wassertrüdingen öffentlich bekannt gemacht ( 6 Abs. 2, 110 FlurbG, Art. 26 Abs. 2 und Art. 27 Abs. 2 GO). Je eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses (mit einer Ausfertigung der Gebietskarte) liegen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung zwei Wochen in den o. g. Gemeinden bzw. Städten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus ( 6 Abs. 3, 115 Abs. 1 FlurbG). Der Flurbereinigungsbeschluss und die Darstellung des Verfahrensgebietes können innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken auf der Seite Service Anordnung eingesehen werden. ( 2. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Verfahren Unterschwaningen 3 berechtigen, sind innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken anzumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf der Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen ( 14 FlurbG). 3. Aufforderung zur Grundbuchberichtigung Die Angaben über Rechtsverhältnisse an den Grundstücken im Verfahrensgebiet erholt das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken aus dem Grundbuch. Um Nachteile zu vermeiden, wird dringend empfohlen, die Eintragungen im Grundbuch zu überprüfen und erforderliche Berichtigungen zu beantragen. Dazu genügt es in der Regel, den Grundbuchämtern die entsprechenden Urkunden wie Erbschein, Erbvertrag, Testament, Zuschlagsbeschluss oder Enteignungsbeschluss vorzulegen. Grundbucheinsicht und -auskünfte sind gebührenfrei. Für die Berichtigung des Grundbuchs sind in bestimmten Fällen gebührenrechtliche Vergünstigungen vorgesehen. Zeitweilige Einschränkungen des Eigentums 4.1. Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplans gelten folgende Einschränkungen: a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken nur Änderungen vorgenommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören ( 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG). b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen, Kies-, Sand- oder Lehmgruben u. ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Sind entgegen den Bestimmungen nach a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können diese im Verfahren unberücksichtigt bleiben. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken kann den früheren Zustand auf Kosten des betreffenden Beteiligten wieder herstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist ( 34 Abs. 2 FlurbG). c) Obstbäume, Beerensträucher, Hopfenstöcke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken beseitigt werden ( 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG). Bei Verstößen gegen diese Vorschrift muss das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Ersatzpflanzungen auf Kosten des Veranlassers vornehmen lassen ( 34 Abs. 3 FlurbG) Von der Bekanntgabe dieses Beschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge in Waldgrundstücken, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken. Diese wird nur im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde erteilt ( 85 Nr. 5 FlurbG, Art. 16 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes -AGFlurbG-). Das gleiche Verfahren gilt für die Erstaufforstung von Flächen, die aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausgeschieden sind oder ausscheiden sollen. Sind Holzeinschläge ohne Zustimmung vorgenommen worden, kann das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken anordnen, dass die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand gebracht wird ( 85 Nr. 6 FlurbG) Wer den Vorschriften des 34 Abs. 1 Nrn. 2, 3 oder des 85 Nr. 5 FlurbG (vgl. Nrn b, c und 4.2.) zuwiderhandelt, handelt nach 154 Abs. 1 FlurbG ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten - OWiG -.

6 Weitergehende Informationen Weitergehende Informationen zur Ländlichen Entwicklung sind im Internet unter abrufbar. C Begründung Für den Bau der planfestgestellten Umgehungen von Unterschwaningen und Oberschwaningen im Zuge der Staatstraßen St 2219 und St 2221 werden landwirtschaftliche Flächen im Umfang von ca. 12 ha in Anspruch genommen. Es ist festzustellen, dass im Einwirkungsbereich der Baumaßnahmen - die Besitzzersplitterung, die ungünstigen Grundstücksformen und Mehrwege nach der Durchführung des Straßenbaus die Bewirtschaftung erheblich erschweren werden, - eine Zusammenlegung von Grundstücken zur Vermeidung der Verschlechterung der Agrarstruktur erforderlich ist, - das Wirtschaftswegenetz einiger Ergänzungen und Verbesserungen bedarf, - der Charakter der landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft gefährdet ist. Diese Nachteile für die Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft, die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung können in einem Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz verringert oder beseitigt werden, insbesondere weil die Gemeinde Unterschwaningen bereits im Hinblick auf den Bau der Umgehungsstraßen im Zuge der St 2219 und St 2221 ausreichend Tauschland erworben hat, das gemäß Gemeinderatsbeschluss vom für den Straßenbau zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeinde Unterschwaningen hat deshalb mit Schreiben vom die Durchführung eines vereinfachten Flurneuordnungsverfahrens nach 86 FlurbG beim Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken beantragt. Das Verfahrensgebiet wurde in Absprache mit der Gemeinde Unterschwaningen unter Berücksichtigung der Straßenplanung und der o. g. Tauschflächen abgegrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 203 ha. Die voraussichtlich am Verfahren beteiligten Grundeigentümer wurden nach 5 FlurbG über Zweck und Ziele der Flurneuordnung, über die Abgrenzung des Verfahrensgebietes und über die zu erwartenden Kosten informiert. Dem Wunsch dieser Grundeigentümer entsprechend soll der Zweck des Verfahrens auf die Neuordnung der Grundstücke im Einwirkungsbereich der Neubaustrecken der St 2219 und 2221 beschränkt werden. Bei den bereits durchgeführten Baufreigabeverhandlungen für den Straßenbau wünschte die überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer Ersatzland für die durch den Bau der Umgehungsstraßen im Zuge der St 2219 und St 2221 dauerhaft in Anspruch genommenen Flächen. Die zu beteiligenden Behörden und Organisationen wurden gehört. Sie brachten keine zu berücksichtigenden Bedenken gegen die Flurneuordnung vor. Der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.v. wandte sich gegen den aktuellen Entwurf der Flurneuordnung. Zur Begründung wurde auf Hecken und Strukturen verwiesen, die auf im Einzelnen benannten Flurstücken aufstünden und zu erhalten seien. Da im Zeitpunkt dieses Beschlusses aber weder einzelne Maßnahmen feststehen noch ein Maßnahmenkonzept vorliegt, diese Planungen vielmehr Aufgabe der neu gebildeten Teilnehmergemeinschaft unter Beachtung der einengenden Vorgaben aus der Aufklärungsversammlung sein werden, steht dieses Vorbringen der Anordnung des Verfahrens nicht entgegen. Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hält das Verfahren für erforderlich und das Interesse der Beteiligten für gegeben. Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anordnung vor ( 1, 4 und 86 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG). Die sofortige Vollziehung dieses Beschlusses war gemäß 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO im öffentlichen Interesse und im überwiegenden Interesse der Beteiligten anzuordnen, da der Bau der Umgehungen von Unterschwaningen und Oberschwaningen im Zuge der Staatsstraßen St 2219 und St 2221 bereits im Frühjahr 2016 beginnen und 2019 abgeschlossen werden soll. Durch die damit verbundene Zerschneidung der landwirtschaftlichen Grundstücke entstehen erhebliche Nachteile in der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen. Dem ist frühestmöglich entgegenzuwirken, damit durch die längeren Wege sowie die kleineren und zersplitterten Bewirtschaftungsflächen möglichst keine Nachteile in der Wettbewerbsfähigkeit für die betroffenen Landwirte entstehen. Die Beeinträchtigung der Landwirtschaft durch die öffentliche Infrastrukturmaßnahme soll im Zusammenhang mit dieser durch Maßnahmen der Flurneuordnung zeitnah so gering wie möglich gehalten werden. Ansbach, Gerhard Jörg Ltd. Baudirektor

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1143 Verfahren Troschenreuth - Flurneuordnung Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1096 Verfahren Emtmannsberg-Schamelsberg - Flurneuordnung Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte

Mehr

für Ländliche Entwicklung Niederbayern

für Ländliche Entwicklung Niederbayern 0 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. B-V 7533.1 Dorferneuerung Rattenbach (DE) Gemeinde Rimbach, Landkreis Rottal-lnn II. Flurbereinigungsbeschluss Anlaqe 1. Anderungskarte zur Gebietskarte

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. A-V 7533 Flurneuordnung Irlbach Gemeinde Straßkirchen, Landkreis Straubing-Bogen II. Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5 000 A Entscheidender

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Gz. L / A 1 V 7533.2-17099 Verfahren AOM Kernwegenetz 1 Flurneuordnung Stadt Berching, Gemeinden Deining, Mühlhausen und Sengenthal Landkreis Neumarkt i. d. OPf.

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Gz. A V 7533 Verfahren Zeholfing - Dorferneuerung Stadt Landau a.d.isar, Landkreis Dingolfing-Landau Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 2500

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1148 Verfahren Saugendorf II - Flurneuordnung Stadt Waischenfeld, Landkreis Bayreuth Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5 000

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1143 Verfahren Troschenreuth - Flurneuordnung Gemeinde Emtmannsberg, Landkreis Bayreuth Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben

Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Gz. A V 7533 Verfahren Mittelneufnach II - Dorferneuerung Gemeinde Mittelneufnach, Landkreis Augsburg Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 2 500

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Amt für Ländliche Entwicklung Oberfranken Gz. L A 7533-1154 Verfahren Martinlamitz II - Dorferneuerung Stadt Schwarzenbach a.d.saale, Landkreis Hof Flurbereinigungsbeschluss Anlagen 1 Gebietskarte M =

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken LD-B A 7533 1614 Verfahren Oberspiesheim 4 - Flurneuordnung Gemeinde Kolitzheim, Landkreis Schweinfurt Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 :

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Gz. B-A7533-3106 Flurneuordnung und Dorferneuerung Regelsbach Gemeinde Rohr, Landkreis Roth Flurbereinigungsbeschluss A Entscheidender Teil 1. Erhebliche Änderung

Mehr

Satzungs- und Verordnungsblatt

Satzungs- und Verordnungsblatt 85 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 17 Memmingen, 02. September 2011 53.

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Gz. A-A7533-3955 Verfahren Illenschwang 3 - Flurneuordnung und Dorferneuerung Gemeinde Wittelshofen, Landkreis Ansbach Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Gz. B-A7533-4037 Waldneuordnung Neidhardswinden Markt Emskirchen, Landkreis Neustadt a.d.aisch - Bad Windsheim Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern

Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern Az. P/A3-G7533 München, 06. Dezember 2013 Ländliche Entwicklung in Oberbayern Verfahren Joshofen II - Dorferneuerung Stadt Neuburg a.d. Donau Landkreis Neuburg-Schrobenhausen

Mehr

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am:

AMTSBLATT. Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: AMTSBLATT der Gemeinde Reken Nummer/Jahrgang: 01/2016 Ausgegeben zu Reken am: 07.01.2016 Inhalt: Flurbereinigungsverfahren Hörnerhok-Illerhusen; Öffentliche Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses Herausgeber:

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Nr. LD-A - A 7533-1501 Flurbereinigung Hendungen 2 - Flurneuordnung und Dorferneuerung Gemeinde Hendungen, Landkreis Rhön-Grabfeld Flurbereinigungsbeschluss (5.

Mehr

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss

Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: Beschluss Bezirksregierung Münster Recklinghausen, den 11.09.2006 Abt. Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung A33-Steinhagen Az.: 91-22 06 1- Beschluss Die Bezirksregierung Münster, Abteilung 9 Obere Flurbereinigungsbehörde,

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - B e s c h l u s s - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - 50667 Köln, den 22.09.2016 Zeughausstr. 2-10 Tel.: 0221/147-2033 Vereinfachte

Mehr

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830)

1. Änderung Nr. 3 des Flurbereinigungsgebietes Kiedrich (F 830) Limburg an der Lahn, den 21.09.2011 Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn - Flurbereinigungsbehörde - Berner Straße 11 65552 Limburg an der Lahn Az.: F 830 / F 941 / F 978 / F 1430 Gemeinsamer Änderungsbeschluss

Mehr

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel. - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50670 Köln, den 27.11.2014 Dezernat 33 Blumenthalstraße 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 50 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 13.12.2017 Jahrgang 2017 Inhaltsverzeichnis 04.12.2017 Bezirksregierung Arnsberg 2. Änderungsbeschluss

Mehr

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Amt für Landwirtschaft, Wanzleben, den 02.09.2013 Flurneuordnung u. Forsten Mitte, Außenstelle Wanzleben Ritterstraße 17-19 39164 Wanzleben AZ.: 42.1 SBK 113-611 B1.14 Flurbereinigungsverfahren nach 87

Mehr

A Entscheidender Teil

A Entscheidender Teil GZ. A A7533 41 62 Flurneuordnung LKW Altmühltal Gemeinde Alesheim, Gemeinde Dittenheim und Markt Markt Berolzheim Landkreis Weißenburg Gunzenhausen Flurbereinigungsbeschluss Anlagen 1 Gebietsübersichtskarte

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt

Amtliches Bekanntmachungsblatt Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 4 Nachtrag Ausgegeben in Lüdenscheid am 22.01.2015 Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis 22.12.2014 Bezirksregierung Beschluss: Vereinfachte

Mehr

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -

Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Bezirksregierung Köln Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Dienstgebäude: Blumenthalstraße 33 50670 Köln Postanschrift: 50606 Köln Flurbereinigung Marienheide Köln, den 29. Juli 2011-18

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Aktenzeichen: UF 2183 Lahntal B 252 I. bereinigungsbeschluss

Mehr

FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS

FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Otterndorf Amt für Landentwicklung Bremerhaven 3.21-611-2332 Bremerhaven, den 19.12.2009 FLURBEREINIGUNGSBESCHLUSS Aufgrund der 87, 88 und

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung. I. Flurbereinigungsbeschluss Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Burgwald Nachstehende öffentliche Bekanntmachung des Hessischen Landesamts für Bodenmanagement und Geoinformation Obere bereinigungsbehörde wird hiermit veröffentlicht:

Mehr

A Entscheidender Teil

A Entscheidender Teil GZ. B A7533 3521 Flurneuordnung Custenlohr 3 Stadt Uffenheim, Landkreis Neustadt a.d.aisch - Bad Windsheim Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1:5.000 A Entscheidender Teil 1. Anordnunq

Mehr

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs.

Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: Änderungsbeschluß Nr Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. Flurneuordnungsamt Gera Gera, den 10. März 1998 Az.: 2-1-0040 Änderungsbeschluß Nr. 1 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Finkenmühle Nach 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Amt für Ländliche Entwicklung 97082 Würzburg, den 22.02.2016 Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD-B - A 7533-1460 Verfahren Omersbach 3, Gemeinde Geiselbach, Landkreis Aschaffenburg I. Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart

LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG. Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße Stuttgart 1/5 LANDESAMT FÜR GEOINFORMATION UND LANDENTWICKLUNG Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg Büchsenstraße 54 70174 Stuttgart Az.: 43-8468.01/FL-4601/5 ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

Mehr

Bezirksregierung Arnsberg Siegen, Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg Siegen

Bezirksregierung Arnsberg Siegen, Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg Siegen Bezirksregierung Arnsberg Siegen, 03.02.2009 Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Az.: 6 09 02 H 2 -O.1- Zusammenlegungsverfahren Wiederstein

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere bereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65165 Wiesbaden Öffentliche Bekanntmachung Aktenzeichen: UF 2139 Wetter B 252 bereinigungsbeschluss

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Amt für Ländliche Entwicklung 97082 Würzburg, den 24.02.2011 Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD- B - A 7533-404 Dorferneuerung Rüdenhausen, Markt Rüdenhausen, Landkreis Kitzingen I. Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Flurbereinigungsverfahren Hilders-Wickers B 458 Wetzlar, 13. Mai

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha. Bodenordnungsbeschluss Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0597 Gotha, den 09.01.2008 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Kleinberndten Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Vreden

Amtsblatt für die Stadt Vreden Amtsblatt für die Stadt Vreden 7. Jahrgang Ausgegeben zu Vreden am 30.03.2017 Nummer 04/2017 Datum: Inhalt: Seite: 21.03.17 Öffentliche Bekanntmachung der Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Münster

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-8 - 0559 Gotha, den 12.06.2006 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Lagerhalle Pfaffschwende Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg

Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Freiburg Öffentliche Bekanntmachung Zusammenlegung Elzach-Katzenmoos Landkreis Emmendingen Az.: 3 - Z 2735 Zusammenlegungsbeschluss vom 05.Januar 2004 1. Das

Mehr

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL)

AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) AMTSBLATT FÜR DIE STADT WERDER (HAVEL) Herausgegeben vom Bürgermeister der Stadt Werder (Havel) Eisenbahnstraße 13/14 Tel.: (03327) 783-0 Fax: (03327) 44 385 Werder (Havel), 23. Juli 2010 Jahrgang 15 Nummer

Mehr

Beschluss. Flurbereinigung Selbecke

Beschluss. Flurbereinigung Selbecke Bezirksregierung Arnsberg Siegen, den 20.10.2009 Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Flurbereinigungsbehörde - Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Selbecke

Mehr

{11 UV. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Kondrau. Das geplante Verfahren ist im Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche

{11 UV. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Kondrau. Das geplante Verfahren ist im Arbeitsprogramm des Amtes für Ländliche Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz G2. B -V 7533-18570 Tirschenreuth, 18.12.2018 Flurneuordnung und Dorferneuerung Kondrau Stadt Waldsassen, Landkreis Tirschenreuth l. Vorbemerkung zur Anordnung der

Mehr

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss

Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Landentwicklung und Seeburger Chaussee 2, Haus 4 14476 Potsdam, OT Groß Glienicke Bodenordnungsverfahren Ortslage Bliesendorf (Aktenzeichen / Verfahrensnummer 1/023/C) 1. Änderungsbeschluss Das, Dienstsitz

Mehr

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am

17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1. Inhaltsverzeichnis. 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 17. Jahrgang 09. Dezember 2008 Nr.: 45 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortsbeirates Siethen am 15.12.2008 2 2. Bekanntmachung der

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Auf Antrag der Gemeinde Dietzhölztal

Mehr

FREISTAAT THÜRINGEN H

FREISTAAT THÜRINGEN H FREISTAAT THÜRINGEN H Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gera ~~ Az.: 2-8-0339 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Eineborn Quellfassung und Wasserleitung zur Milchviehanlage

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachte Flurbereinigung Dietzhölztal-Bergebersbach; Az. VF 2087 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss In dem Flurbereinigungsverfahren

Mehr

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 17.04.2015 Dezernat 33 Zeughausstraße 2-10 -Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Telefon: 0221 / 147-2033 Flurbereinigung Gangelt I Az.: 33.43-14 06 2-14. ÄNDERUNGSBESCHLUSS

Mehr

Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale)

Landesverwaltungsamt Halle, Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße Halle (Saale) Landesverwaltungsamt Halle, 01.08.2014 409 - Obere Flurbereinigungsbehörde 27BK7002-Einl-beschl.docx Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Flurbereinigung: Landkreis: Verfahrens-Nr. : Gr. Ammensleben

Mehr

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA

AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA AMT FÜR LANDENTWICKLUNG UND FLURNEUORDNUNG GOTHA Az.: 1-8 -0661 Gotha, den 07.11.2011 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Betriebsgelände Andisleben Nach 64 i. V. m 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg Marburg, den 12. Dezember 2016 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Neustadt - A 49 Az.: UF1872 1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Diese Veröffentlichung erfolgt nachrichtlich. Die Öffentliche Bekanntmachung erfolgt ortsüblich in den Mitteilungsblättern der Verbandsgemeinden Wallmerod und Montabaur. Kulturamt Westerburg Westerburg,

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung und Gotha, den 02.12.2010 Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Str. 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0627 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 14.12.2015 Flurbereinigungsverfahren Gemünden Burg-Gemünden

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung. Flurbereinigungsbeschluss. Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde-

Öffentliche Bekanntmachung. Flurbereinigungsbeschluss. Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Landratsamt Ostalbkreis -untere Flurbereinigungsbehörde- Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Essingen (Dauerwangweg) Ostalbkreis Flurbereinigungsbeschluss vom 05.09.2017 1. Das Landratsamt Ostalbkreis

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Str. 3 35578 Wetzlar Aktenzeichen: UF 1780 Weimar B 255 Flurbereinigungsbeschluss 1.

Mehr

Nummer 19/2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis:

Nummer 19/2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, Inhaltsverzeichnis: AMTSBLATT DER GEMEINDE HÜNXE Nummer 19/2015 Amtliches Bekanntmachungsblatt Hünxe, 15.12.2015 1. 2. Inhaltsverzeichnis: Bekanntmachung hier: Die Jagdgenossen (Grundeigent.) der gemeinschaftl. Jagdbez. Hünxe

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Bodenmanagement Marburg - Flurbereinigungsbehörde - Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Solms-Niederbiel VF 2170 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Auf Antrag der Stadt Solms wird gemäß

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom

Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom der Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Ahaus vom Amtsblatt für die Stadt Ahaus 2. Jahrgang 16. Mai 2013 Nummer 006/2013 Datum: Inhalt: Seite: 08.05.2013 Öffentliche Bekanntmachung der 3. Änderung vom 08.05.2013 der Entgeltordnung für die Musikschule

Mehr

B e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen:

B e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen: Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Mönchengladbach, 19.12.2014 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36-40 Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 Vereinfachte Flurbereinigung

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung Gotha, 05.01.2004 und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0471 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Grünes

Mehr

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Az.: 1-6 - 0412 Gotha, den 11.05.2005 Az.: 1-8 - 0412 B e s c h l u s s 1. Umstellung der Verfahrensart Der mit Beschluss des Flurneuordnungsamtes Gotha

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40

Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg, den Unterfranken Zeller Straße 40 Anlage 2 Amt für Ländliche Entwicklung 97082 Würzburg, den 28.05.2014 Unterfranken Zeller Straße 40 Nr. LD-B - A 7533-1118 Verfahren Schimborn 3, Markt Mömbris, Landkreis Aschaffenburg I. Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Bodenordnungsbeschluss

Bodenordnungsbeschluss F L U R N E U O R D N U N G S A M T G O T H A Az.: 1-8 - 0281 Gotha, den 21.09.2000 Bodenordnungsbeschluss 1. Anordnung des Bodenordnungsverfahrens Stallanlage Rüdigershagen Nach 64 i.v.m. 56 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 19. September 2018 Nr. 19 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachung der Stadt Schraplau Bekanntmachung des Planfeststellungsverfahrens

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsbeschluss

Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderungsbeschluss Landesamt für Abteilung Landentwicklung und Landesamt für Seeburger Chaussee Potsdam OT Groß Glienicke Öffentliche Bekanntmachung. Änderungsbeschluss Das mit Beschluss vom. Juli gemäß und LwAnpG i. V.

Mehr

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g -

- Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - - Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g - Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 03.11.2015 Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221 147-2033 Flurbereinigung

Mehr

Im Auftrag der Bezirksregierung Köln ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung

Im Auftrag der Bezirksregierung Köln ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung Im Auftrag der Bezirksregierung Köln ergeht folgende öffentliche Bekanntmachung: Öffentliche Bekanntmachung Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 01.12.2015 Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10 - Ländliche Entwicklung,

Mehr

Flurbereinigung B 4 - Rötgesbüttel Braunschweig, den Landkreis Gifhorn 298 Az.: GF B e s c h l u s s

Flurbereinigung B 4 - Rötgesbüttel Braunschweig, den Landkreis Gifhorn 298 Az.: GF B e s c h l u s s Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig Bohlweg 38 38100 Braunschweig Flurbereinigung B 4 - Rötgesbüttel Braunschweig, den 17.11.2017 Landkreis Gifhorn 298 Az.: 4.1.1 - GF 298-02 B e s c h l u

Mehr

I. Flurbereinigungsbeschluss

I. Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 12.11.2015 Unternehmensflurbereinigungsverfahren Sinntal-Oberzell

Mehr

B e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen:

B e s c h l u s s. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als Flurbereinigungsbehörde beschlossen: Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Mönchengladbach, 02.11.2015 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36-40 Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 Flurbereinigung

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Seite 1 von 3 Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten itte (Flurbereinigungsbehörde) Große Ringstraße 52 3882 Halberstadt Bei Antwort bitte angeben: Az.: 14-29 HZ92 Halberstadt, 19.6.21 5 Öffentliche

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken GZ. A A7533 3799 Flurneuordnung und Dorferneuerung Thannhausen 3 Gemeinde Pfofeld, Landkreis Weißenburg Gunzenhausen Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte

Mehr

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss zum Flurbereinigungsbeschluss Öffentliche Bekanntmachung Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden Wiesbaden, den 05.10.2017 Unternehmensflurbereinigungsverfahren

Mehr

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken LDB A 7533 1901 Verfahren Ebern 3 Flurneuordnung Stadt Ebern, Landkreis Haßberge Flurbereinigungsbeschluss Anlage 1 Gebietskarte M = 1 : 5 000 A Entscheidender

Mehr

Beschluss. vereinfachte Flurbereinigung Deich Kalkar-Grieth

Beschluss. vereinfachte Flurbereinigung Deich Kalkar-Grieth Bezirksregierung Düsseldorf Flurbereinigungsbehörde -Dezernat 33- Mönchengladbach, 30.04.2019 Dienstgebäude 41061 Mönchengladbach Croonsallee 36-40 Tel.: 0211/475-9803 FAX: 0211/475-9791 E-Mail: Dezernat

Mehr

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Zeughausstr Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.

Bezirksregierung Köln Köln, den Dezernat 33 Zeughausstr Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel. Bezirksregierung Köln 50667 Köln, den 20.12.2017 Dezernat 33 Zeughausstr. 2-10 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Tel.: 0221/147-2033 Vereinfachte Flurbereinigung Wachtberg Az: 33.1 5 17 03 B e s

Mehr

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen

Amtsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Lüdinghausen Amtsblatt der Amtliches Bekanntmachungsblatt der Nr. 09/2011 Freitag, 27.05.2011 Inhaltsverzeichnis Nr. Seite 30 Bekanntmachung nach 17 Korruptionsbekäpfungsgesetz 106 31 Öffentliche Bekanntmachung der

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Amt für Landentwicklung Gotha, den 30.01.2012 und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 Az.: 1-2-0649 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Arenshausen-

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Bekanntmachung Der Einleitungsbeschluss vom 20.12.2011 der Bezirksregierung Köln, Dezernat 33.1, 50606 Köln, für das Flurbereinigungsverfahren Klüppelberg wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Obere Flurbereinigungsbehörde - Georg-Friedrich-Händel-Straße 3 35578 Wetzlar Flurbereinigungsverfahren UF 1851 Wetzlar, den 16.09.2009 Dreieich

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Flurneuordnungsamt Gotha Gotha, den 18.10.2000 Am Nützleber Feld 2 99867 Gotha Az.: 1-2-0176 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung des Flurbereinigungsverfahrens Birkungen Nach 86 des Flurbereinigungsgesetzes

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg - Flurbereinigungsbehörde Bleicherufer 13 19053 Schwerin Flurbereinigungsverfahren Radegast Aktenzeichen: 5433.3-76-34504 Landkreis Nordwestmecklenburg

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 8, 22. Februar 2013, Seite 53 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Haushaltssatzung für die von der Stadt Augsburg verwalteten rechtsfähigen Stiftungen für

Mehr

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG. Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Anordnung der vereinfachten Flurbereinigung Durch Beschluss vom 13.11.2009 ist die vereinfachte Flurbereinigung Sieversdorfer Au / Benzer Seen, Kreis Ostholstein, angeordnet

Mehr

A m t s b l a t t. 08 Ausgegeben zu Olsberg am 13. Oktober 2008 Jahrgang 2008

A m t s b l a t t. 08 Ausgegeben zu Olsberg am 13. Oktober 2008 Jahrgang 2008 A m t s b l a t t 08 Ausgegeben zu Olsberg am 13. Oktober 2008 Jahrgang 2008 Lfd. Nr. Inhaltsverzeichnis 1 Geplantes Flurbereinigungsverfahren Bestwig A 46 Einleitungsbeschluss der Flurbereinigungsbehörde

Mehr

1. Änderungsbeschluss

1. Änderungsbeschluss Bezirksregierung Detmold Bielefeld, den 12.09.2007 Dezernat 69 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung- Dienstort Bielefeld Flurbereinigung A 33 Steinhagen Az.: 69B 22061 H. Nr. 45 1. Änderungsbeschluss Die

Mehr

Flurbereinigungsbeschluss

Flurbereinigungsbeschluss OBERE FLURBEREINIGUNGSBEHÖRDE HESSISCHES LANDESVERMESSUNGSAMT Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Az.: UF 1532 Neu-Eichenberg A 38 Flurbereinigungsbeschluss 1. Anordnung Aufgrund 87 Flurbereinigungsgesetz

Mehr

Tel / Siegen, den Beschluss. Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Zusammenlegungsbehörde beschlossen:

Tel / Siegen, den Beschluss. Die Bezirksregierung Arnsberg hat als Zusammenlegungsbehörde beschlossen: Bezirksregierung Arnsberg Dezernat Ländliche Entwicklung, Bodenordnung - Zusammenlegungsbehörde - Hermelsbacher Weg 15 57072 Siegen Tel. 02931/82-5506 Siegen, den 07.05.2018 Zusammenlegungsverfahren Beienbach

Mehr

{ß Erik Bergner. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Gemeinden Kastl, Krummenaab, Kulmain und Neusorg

{ß Erik Bergner. Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz. Gemeinden Kastl, Krummenaab, Kulmain und Neusorg Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz Gz. B - V 7533.2-18645 Tirschenreuth, 11.10.2018 Verfahren Steinwald Kernwegenetz 1 - Flurneuordnung Städte Erbendorf und Kemnath, Märkte Fuchsmühl und Wiesau, Gemeinden

Mehr

Landesverwaltungsamt Halle, den Obere Flurbereinigungsbehörde. - öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss

Landesverwaltungsamt Halle, den Obere Flurbereinigungsbehörde. - öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss Landesverwaltungsamt Halle, den 29.12.2006 Obere Flurbereinigungsbehörde Flurbereinigung Landkreis Verfahrens-Nr.: Colbitz BAB A14 Ohrekreis 27OK7014 - öffentliche Bekanntmachung - Flurbereinigungsbeschluss

Mehr

Nr. 03/2015 SEITE. der Stadt Hagen 8. Oberbürgermeister Bleicher) freitags.

Nr. 03/2015 SEITE. der Stadt Hagen 8. Oberbürgermeister Bleicher) freitags. 7 Nr. 03/2015 ausgegeben am: 23.01.2015 INHALT SEITE Öffentliche Bekanntmachung des Wirtschaftsbetriebs Hagen (WBH) -Anstalt des öffentlichen Rechtss der Stadt Hagen Umbau Bushaltestellen Eppenhauser Straße,

Mehr