Mediendienst August 2016
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- Hartmut Hausler
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1 Mediendienst August 2016 Dürrekatastrophe in Äthiopien Es muss dringend etwas geschehen Fabrice Boulé Zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser im ländlichen Kenia Brunnen bauen ist nicht genug Joëlle Affolter Zur kommenden Sessions-Debatte zum Rahmenkredit für die internationale Zusammenarbeit Caritas fordert 1 Prozent für die internationale Zusammenarbeit Patrik Berlinger Wachsendes Verschuldungsrisiko durch Krankenkassenprämien Ist unser Krankenkassenwesen noch sozial? Rausan Noori und Claudia Odermatt Angebot Bon Lieu bewährt sich Trotz schmalem Budget auswärts essen Isabelle Nold Der Mediendienst der Caritas Schweiz ist ein Angebot mit Hintergrundtexten zur freien Verwendung. Für Rückfragen stehen die Autorinnen und Autoren gerne zur Verfügung. Download als PDF unter (nicht öffentlich zugänglich)
2 - 2 - Dürrekatastrophe in Äthiopien Es muss dringend etwas geschehen Familien ernähren sich von Getreideresten, die eigentlich als Saatgut dienen sollten. Das Vieh ist verendet oder unverkäuflich. Zugtiere verhungern. Nur kontinuierliche Regenfälle könnten die Situation nachhaltig entspannen. Trotz der sehr ernsten Lage bleibt eine angemessene Reaktion der internationalen Gemeinschaft aus. In einigen Regionen Äthiopiens gibt es zurzeit einen Wettlauf gegen die Zeit. Nach zwei Jahren ununterbrochener Trockenheit, die nur durch wenige sintflutartige Regenfälle unterbrochen wurde, muss jetzt alles getan werden, damit sich die rund 10 Millionen Menschen, die heute vollständig von der Hilfe der Regierung und internationaler Organisationen abhängen, nach der nächsten Ernte wieder selbständig ernähren können. Nachdem es in einigen Regionen jetzt endlich geregnet hat, muss die Aussaat unverzüglich beginnen. Mit ihrer Nothilfe versucht Caritas, die dringendsten Bedürfnisse zu decken: Bereitstellung von hochwertigem Saatgut, Futter für die Zugtiere, Zugang zu Trinkwasser für die Bevölkerung. Damit sollen die Massnahmen der Regierung ergänzt werden. Ohne Hilfe wäre die nächste Ernte erneut ernsthaft gefährdet, die Katastrophe würde weiter verschärft. Trotz der schlimmsten Dürreperiode seit 50 Jahren haben sich in Äthiopien die Szenen, die bei der Hungerkatastrophe 1984 durch die Presse gingen, noch nicht wiederholt. Aber wenn die Welt nicht bald die Tragweite der Katastrophe erkennt, könnte es wieder soweit kommen. Es ist schwer zu begreifen, warum die internationale Gemeinschaft nicht reagiert. Es geht um Hilfe für ein Land, das sich in den letzten 30 Jahren intensiv um die Prävention von Hungersnöten bemüht hat und seine Handlungsfähigkeit tatsächlich verbessern konnte. Jahrzehnte des Fortschritts könnten nun durch die besonders ungünstigen klimatischen Bedingungen zunichte gemacht werden, für mehrere Generationen. Erneute Hilfe von aussen ist daher dringend nötig. Ohne die jahrelangen Bemühungen Äthiopiens wäre die Lage weit schlimmer. Das Land konnte sich selbst helfen, hat seine Resilienz erhöht. Das darf aber auf keinen Fall dazu führen, dass die aktuelle Katastrophe nicht wirklich ernst genommen wird. Vielleicht wollten es die äthiopischen Behörden zu lange alleine schaffen. Das Land wirkt auf alle so dynamisch, dass die Hilferufe bei den Investoren nun ungehört verhallen. Dabei bitten die Behörden schon seit 6 Monaten um massive internationale Unterstützung, praktisch ohne Erfolg. Die vernichtenden Konsequenzen von El-Niño für Millionen von Menschen in Afrikan müssen sich leider die Aufmerksamkeit der internationalen Medien mit dem Syrienkrieg, der Flüchtlingskriese und den Terroranschlägen in Europa teilen. Aber für alle diese Dramen gäbe es Lösungen. Jetzt den Blick abzuwenden, nur weil den Menschen die Katastrophenmeldungen angeblich zu viel werden, wäre kontraproduktiv. Schon wieder eine Dürrekatastrophe in Äthiopien. Manche beklagen sich womöglich, zu oft werde die Öffentlichkeit alarmiert. Ja, schon wieder Dürre, schon wieder eine Hungerkatastrophe von grossem Ausmass. Aber mit der geforderten internationalen Solidarität kann das Land die Errungenschaften der
3 - 3 - letzten 30 Jahre in Sachen Resilienz bewahren. Wenn heute rasch Hilfe kommt, ist das für Äthiopien Hilfe zur Selbsthilfe. Wenn heute nichts geschieht, müssen irgendwann Menschen vor dem Hungertod gerettet werden, und das ist sehr viel teurer und ermöglicht keinen Fortschritt. Die Lage ist heute schon katastrophal. Warten wir nicht, bis es noch schlimmer wird. Fabrice Boulé, Leiter Kommunikation für die Westschweiz, Caritas Schweiz, fboule@caritas.ch, Tel
4 - 4 - Zur Verwirklichung des Rechts auf Wasser im ländlichen Kenia Brunnen bauen ist nicht genug Trotz grosser Fortschritte in den letzten Jahrzehnten hat bis heute mehr als ein Drittel der Menschen in Kenia kein sauberes Trinkwasser. Misswirtschaft und schlechtes Management stellen dabei grosse Probleme dar. Einem Drittel der Menschen in Kenia bleibt auch im Jahr 2016 das Recht auf sauberes Trinkwasser verwehrt, obwohl es seit 2010 von der UNO und der kenianischen Verfassung anerkannt ist. Auf dem Land trinkt sogar jede zweite Person verschmutztes Wasser. Die Folgen für Gesundheit und Volkswirtschaft sind enorm. Es ist daher nicht erstaunlich, dass eine verbesserte Wasserversorgung seit Jahrzehnten einen der Schwerpunkte der Entwicklungszusammenarbeit in Kenia bildet. Dank dieser Anstrengungen konnte der Anteil der Menschen mit Zugang zu sauberem Wasser zwischen 1990 und 2015 von 43 auf 63% erhöht werden. Wasserversorgung im ländlichen Kenia In ländlichen Gebieten bauen lokale und internationale Nichtregierungsorganisationen seit den 1970er Jahren vorzugsweise kleine Wassersysteme zur Versorgung einzelner Dörfer. Die Wassersysteme werden nach ihrer Fertigstellung an die Dorfgemeinschaften übergeben und von Freiwilligen verwaltet, die sich meist zu Komitees zusammenschliessen. Noch heute bezieht die Mehrheit der ländlichen Bevölkerung in Kenia ihr Wasser von solchen Einrichtungen. Das Modell der kleinen, von den Dorfgemeinschaften verwalteten Wassersysteme bezweckt in der Theorie, dass sich die Dorfbevölkerung für den Unterhalt des Systems verantwortlich fühlt und die notwendigen Fähigkeiten erlernt, um den Betrieb längerfristig sicherzustellen. In der Realität hat sich aber gerade Letzteres als grosse Herausforderung herausgestellt. Ein Grossteil der ländlichen Wassersysteme in Kenia stellt innerhalb der ersten drei Jahren den Betrieb ein. Die Gründe dafür sind vielfältig: Die Mitglieder des Wasserkomitees sind in die Stadt gezogen, die Bauten zerfallen, weil das technische Wissen und die praktischen Fertigkeiten für den Unterhalt fehlen, oder den Mitgliedern mangelt es an grundlegenden Fähigkeiten wie Schreiben oder Rechnen, um das Wassersystem zu verwalten. Dazu kommt, dass viele Komitees nur ungenügend über Abläufe, Entscheidungen oder beispielsweise die Zusammensetzung der Wasserpreise informieren. Die Komitees besitzen auch keinen rechtlichen Status, wodurch ihnen der Zugang zu Krediten, Bankkonten oder Dienstleistungen der Behörden verwehrt bleibt. Die Kombination aus mangelnden Fähigkeiten, unzulänglichen Prozessen und inexistenter Aufsicht durch eine unabhängige Stelle führt nicht selten zu Misswirtschaft. Mit Integrität gegen Misswirtschaft Weil der Ausbau der öffentlichen Wasserversorgung nur sehr langsam voranschreitet, sind kleine, von den Dorfgemeinschaften verwaltete Wassersysteme trotzdem häufig die einzige Möglichkeit für die ländliche Bevölkerung, um sauberes Trinkwasser zu erhalten. Deshalb stellt sich vor allem die Frage, wie die Langlebigkeit dieser Wassersysteme sichergestellt werden kann. Caritas Schweiz sieht eine Möglichkeit in der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Wasserkomitees und ihrer Einbettung in die rechtliche und institutionelle Landschaft des kenianischen Wassersektors. Caritas Schweiz arbeitet
5 - 5 - dabei mit einem umfassenden Konzept von Integrität, das über eine Sensibilisierung der einzelnen Person für ethische Standards hinausgeht. Vielmehr wird der Fokus auf intakte Prozesse und Strukturen sowie auf den Erwerb von notwendigen Fähigkeiten für die Verwaltung und den Betrieb von Wassersystemen gelegt und die Rechenschaftspflicht gegenüber den lokalen Behörden und der Bevölkerung gestärkt. Die Integrity Management Toolbox und das Recht auf Wasser Für die konkrete Arbeit mit den Wasserkomitees hat Caritas Schweiz zusammen mit dem Water Integrity Network und Cewas eigens eine Sammlung von Instrumenten entwickelt, die Integrity Management Toolbox. Unter der Leitung eines ausgebildeten Coaches identifizieren die Mitglieder des Komitees die drängendsten Probleme und Risiken bei der Verwaltung ihres Wassersystems und erarbeiten mithilfe der Toolbox geeignete Lösungen. Im Zentrum stehen konkrete Massnahmen, die sich Schritt für Schritt umsetzen lassen. Zur sicheren Aufbewahrung und transparenten Erfassung von Einnahmen eröffnet das Komitee beispielsweise ein Konto, das über das Mobiltelefonnetz betrieben wird, anstatt das Geld bei einem ihrer Mitglieder zuhause aufzubewahren. Die Toolbox baut auf ähnlichen Initiativen in Kenia auf wie jene zur Förderung der Integrität von kommerziellen Dienstleistungserbringern und von Nichtregierungsorganisationen im Wassersektor. Weiter ist die Toolbox Teil eines länderübergreifenden Programms von Schweizer Nichtregierungsorganisationen und dem Water Integrity Network, das von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit unterstützt wird. Davon erhofft sich Caritas Schweiz, dass zukünftig schon während dem Bau von Wassersystemen dafür gesorgt wird, dass die Komitees kompetent sind und ihren Mitmenschen gegenüber transparent und rechenschaftspflichtig handeln. In einem Land wie Kenia, in dem die Mehrheit der Bevölkerung auf dem Land lebt, ist dies ein weiterer Schritt in Richtung funktionierender Wasserversorgung und damit der Verwirklichung des Rechts auf Wasser. Joëlle Affolter, Programm-Mitarbeiterin Kenia, Caritas Schweiz, jaffolter@caritas.ch, Tel
6 - 6 - Wachsendes Verschuldungsrisiko durch Krankenkassenprämien Ist unser Krankenkassenwesen noch sozial? Die steigenden Krankenkassenprämien und die schärfere Praxis bei den individuellen Prämienverbilligungen werden für viele Haushalte zur immer grösseren finanziellen Herausforderung. Die Reduktion auf Notfallbehandlungen bei ausstehenden Prämien in neun Kantonen trägt zum Verschuldungsproblem bei. Die Krankenkassen spekulieren hingegen auf maximale Rückzahlungen für sämtliche Prämienausstände bis zu 135% und verhindern dadurch viele Sanierungen. Die jährlich steigenden Krankenkassenprämien werden für immer mehr Haushalte zu einem Problem. Die Prämienbelastung der Haushalte liegt in vielen Kantonen weit über der vom Bundesrat angestrebten Grenze von 8% des verfügbaren Einkommens. Zugleich werden die individuellen Prämienverbilligungen aufgrund von Sparmassnahmen in zahlreichen Kantonen gesenkt. Die Zahlen sind alarmierend Das Risiko einer Verschuldung aufgrund der Krankenkassenprämien nimmt folglich stark zu. Gemäss Statistik des Bundes (SILC-Statistik 2013) haben 6,4% der schweizerischen Bevölkerung Zahlungsrückstände bei den Krankenkassenprämien. Alarmierend sind ebenfalls die Zahlen des Dachverbandes Schuldenberatung Schweiz. Fast 59% der Personen, welche sich an eine Schuldenberatungsstelle wenden, haben Krankenkassenschulden. Nur noch Notfallbehandlung bei ausstehenden Prämien Dem nicht genug, haben neun Kantone (AG, GR, LU, SH, SO, SG, TI, TG und ZG) eine Liste eingeführt, die Personen mit ausstehenden Krankenkassenprämien erfasst. Einmal auf der Liste stehend, zahlt die Krankenkasse nur noch für Notfallbehandlungen. Was für gravierende Auswirkungen diese Massnahme haben kann, zeigt ein in der Luzerner Zeitung veröffentlichtes Beispiel: Aufgrund des Listeneintrages bezahlte die Krankenkasse einem zuckerkranken Mann das Insulin nicht. Die Folge waren ein Kollaps und ein Monat Spitalaufenthalt. Seither ist der Mann praktisch arbeitsunfähig. Wie dieses erschreckende Beispiel verdeutlicht, wird durch den Leistungsstopp der von der Verfassung garantierte Zugang zur medizinischen Grundversorgung de facto ausser Kraft gesetzt. Nicht nur, dass die gesundheitlichen Folgen verheerend sein können, sehen sich die betroffenen Personen zusätzlich mit finanziellen Nöten konfrontiert. Die ausstehenden Prämien zu bezahlen, um von der Liste zu kommen, ist für die meisten Betroffenen fast unmöglich und die Verschuldungsspirale nimmt ihren Lauf. Trotz dieser Umstände und der Tatsache, dass gemäss einer Studie (Untersuchung über die Entwicklung der nichtbezahlten Krankenkassenprämien im Kanton Zürich, BSS-Basel) ein Nutzen einer solchen Liste nicht belegt werden kann, halten die neun Kantone an der Liste fest.
7 - 7 - Der Skandal mit den Verlustscheinen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) Bei einer der vielen KVG-Revisionen wurde im Jahr 2012 für das komplexe Inkassosystem für KVG- Prämien und Kostenbeteiligungen eine neue Absurdität eingeführt. Seit 2012 übernehmen die Kantone 85% der geschuldeten KVG-Prämien, für die ein Verlustschein ausgestellt wurde. Der Rest wird von den Versicherungen getragen. Diese müssen dem Kanton aber nur 50% der Beträge zurückerstatten, falls die Versicherte im Nachhinein doch noch bezahlen. Da der Kanton diese Forderungen fast vollständig übernimmt, wird die aktive Bewirtschaftung dieser Verlustscheine für Versicherer nicht attraktiv. Sie behalten die Verlustscheine, werden mit öffentlichen Geldern fast vollständig entschädigt und sind nicht gezwungen, in das Inkasso dieser Forderungen zu investieren. Nach Aussagen der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren werden letztlich nur zwischen 0 und 1% der gesamten Forderungen an die Kantone zurückerstattet. Aufgrund der Passivität der Versicherer suchen die Kantone nach Alternativen. Die einen verhandeln mit Santésuisse, damit sie die Verlustscheinbewirtschaftung selbst übernehmen können (Neuenburg), andere haben sie bereits übernommen (Basel-Land), im Kanton Thurgau plant die Exekutive einen solchen Schritt. In gerichtlichen oder aussergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren wird häufig mit den Gläubigern über einen Rückkauf der Verlustscheine unter deren Nominalwert verhandelt. Nach Ansicht der Versicherer müssen die Versicherten die Verlustscheine persönlich und zum Nominalwert zurückkaufen. Der Versicherer bewahrt die Verlustscheine bis zur "vollständigen Bezahlung". Was aber bedeutet "vollständig", wenn der Kanton bereits 85% der Forderungen übernommen hat? Die Versicherer betonen, der Verkauf der Verlustscheine unter deren Nominalwert sei verboten. Sie meinen, nicht nur Anspruch auf eine 85-prozentige Entschädigung durch den Kanton zu haben, sondern auch auf eine 100- prozentige Rückerstattung durch die Versicherten. Dabei haben die Kantone den Verkauf der Verlustscheine unter ihrem Nominalwert nicht nur nicht verboten, sondern sie haben sogar grosses Interesse daran, wenigstens einen Teil der aus eigener Tasche vorgestreckten 85% zurückzuerhalten. Eine Schuldenberatungsstelle hat einen Test gemacht: selbst als die zuständige kantonale Behörde im Rahmen einer privaten Schuldenbereinigung direkt eine Versicherung darum bat, einen Verlustschein, für den der Kanton bereits bezahlt hatte, unter dem Nominalwert zu verkaufen, um wenigstens einen Teil der Summe zurückzubekommen, lehnte die Versicherung ab. Auf diese Weise machen die Versicherungen die meisten Schuldenbereinigungen unmöglich. Tatsächlich spekulieren die Versicherer darauf, bei einer vollständigen persönlichen Bezahlung von Verlustscheinen, die vom Kanton bereits übernommen wurden, 35% Gewinn zu machen (85% plus die Hälfte von 100% = 135%), und zwar noch nach Rückerstattung der Hälfte des von den Versicherten bezahlten Betrags an den Kanton. Dies entbehrt jeder gesetzlichen Grundlage. Oft sind die Versicherungen die einzigen, die auf einem Rückkauf des Verlustscheins zum Nominalwert bestehen, obwohl sie auch die einzigen Schuldner sind, die mit öffentlichen Geldern zum grössten Teil entschädigt werden. Die neuerlichen Entwicklungen zeigen einmal mehr die Ungerechtigkeiten unseres Krankenkassenwesens: für die Versicherungen mehr Schutz und weniger Geschäftsrisiko, für die Versicherten, von denen immer mehr jeden Franken zwei Mal umdrehen müssen, noch weniger soziale Rechte. Rausan Noori und Claudia Odermatt, Juristinnen, Fachstelle Schuldenberatung, Caritas Schweiz, rnoori@caritas.ch und codermatt@caritas.ch
8 - 8 - Zur kommenden Sessions-Debatte zum Rahmenkredit für die internationale Zusammenarbeit Caritas fordert 1 Prozent für die internationale Zusammenarbeit In der Herbstsession berät der Ständerat über die finanziellen Mittel der Entwicklungszusammenarbeit. Der Rahmenkredit, welcher der Bundesrat beantragt, fällt äusserst bescheiden aus und erfüllt früher gemachte Versprechen nicht. Mit seiner Unterschrift zur UNO-«Agenda 2030» hat sich die Schweiz verpflichtet, zu einer Welt in Frieden und ohne Armut beizutragen. Darum darf keinesfalls bei der Entwicklungszusammenarbeit gespart werden. Caritas erwartet darum vom Ständerat, dass er den Entscheid korrigiert. Nachdem der Nationalrat in der Sommersession dem Antrag des Bundesrates folgte, berät nun der Ständerat in der kommenden Herbstsession (12. bis 30. September) über den Rahmenkredit für die internationale Zusammenarbeit (IZA). Der Kredit von 11,1 Milliarden Franken für die kommenden vier Jahre ist bedauernswert bescheiden und entspricht lediglich 0,48 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE). Er liegt nicht nur unter einer vom Parlament vor Jahren beschlossenen Zielvorgabe von 0,5 Prozent, sondern ist auch weit entfernt von der von den Vereinten Nationen (UNO) empfohlenen 0,7 Prozent. Die Schweiz als Profiteurin Zwar lehnte der Nationalrat in der Sommersession den drastischen Kürzungsantrag von rechtsbürgerlicher Seite auf 0,4 Prozent des BNE ab. Andererseits blieb der Versuch, eine Erhöhung der Mittel zu erreichen, ebenfalls aussichtslos. So folgte man schliesslich dem Bundesrat, obschon 0,48 Prozent für internationale Zusammenarbeit bereits von einer historischen Knausrigkeit zeugen. Eine Erklärung für das bundesrätliche Sparethos bietet das Stabilisierungsprogramm zur Verbesserung der Finanzlage unseres Landes. Gespart werden soll bei der sozialen Wohlfahrt, bei der Bildung und insbesondere bei der internationalen Zusammenarbeit. Die schweizerische IZA richtet sich an den Grundwerten der Solidarität und der Verantwortlichkeit. Gerade vor dem Hintergrund der globalen Herausforderungen Armut und soziale Ungleichheit, Krisen und bewaffnete Konflikte, Klimawandel und ökologische Katastrophen sollte nicht gespart, sondern vielmehr das Engagement ausgebaut und vorangetrieben werden. Zudem profitiert die Schweiz als kleines und stark globalisiertes Land überdurchschnittlich von einem stabilen und sicheren Umfeld, vom Zugang zu Ressourcen und Dienstleistungen sowie von nachhaltigem Handel und inklusivem Wachstum. Nachhaltige Entwicklung betrifft alle Politikbereiche Im September 2015 wurde die «Agenda 2030» für eine nachhaltige Entwicklung von der internationalen Staatengemeinschaft verabschiedet. Sie betrifft sämtliche Politikbereiche und soll auch der Entwicklungszusammenarbeit als Referenzrahmen dienen. Meint es die Schweiz ernst mit dem globalen Ziel einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung unserer Welt, braucht es nun breite und langfristige Unterstützung. Eine erfolgreiche Implementierung der «Agenda 2030» ist
9 - 9 - abhängig von kohärenten und verlässlichen entwicklungspolitischen Rahmenbedingungen. Es ist fraglich, ob die finanzielle Ausstattung des gegenwärtigen Vorschlags des Bundesrates ausreicht. Die Schweiz will in der IZA mit Engagement, Innovation und Qualität gleichgesetzt werden. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, bedarf es nicht zuletzt einer soliden finanziellen Basis. Caritas Schweiz hat darum im Vorfeld der Debatten einen Rahmenkredit gefordert, der einem Prozent des BNE entspricht. Am Ständerat liegt es nun, den Kurs in diese Richtung zu lenken. Patrik Berlinger, Leiter Fachstelle Entwicklungspolitik, Caritas Schweiz, pberlinger@caritas.ch, Tel
10 Angebot Bon Lieu bewährt sich Trotz schmalem Budget auswärts essen Sei es für einen besonderen Anlass oder weil die Zeit zum Kochen fehlt: Der gelegentliche Restaurantbesuch gehört für viele Menschen zu einem erfüllten Sozialleben und bedeutet ein Stück Lebensqualität. Mit dem Angebot Bon Lieu können auch armutsbetroffene Menschen in ausgewählten Restaurants günstig auswärts essen. Zwei Jahre nach seiner Lancierung zeigt sich, dass sich die Idee bewährt. In der Schweiz leben rund 530'000 Personen unter der Armutsgrenze, eine Million Menschen sind armutsgefährdet. Besonders betroffen sind Familien und Alleinerziehende. Armut heisst nicht nur, auf Materielles zu verzichten. Arm sein bedeutet auch wenig Handlungsspielraum bei der Freizeitgestaltung und weniger Möglichkeiten der sozialen Teilhabe. Die Gefahr der sozialen Isolation ist in dieser Personengruppe besonders hoch. Auch ein Restaurantbesuch stellt für die meisten Armutsbetroffenen einen Luxus dar, den sie sich nicht leisten können. Das Angebot Bon Lieu bietet ihnen die Möglichkeit, trotzdem auswärts essen zu gehen und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Soziale und berufliche Integration in betriebswirtschaftlich geführten Restaurants Im Rahmen dieses neuartigen Restaurantkonzepts essen Menschen mit kleinem Budget in den gleichen Restaurants wie Normalverdienende fein und gesund. Die ausgewählten Restaurants werden betriebswirtschaftlich geführt. Während Normalverdienende marktübliche Preise bezahlen, erhalten Armutsbetroffene 75% Rabatt. So bringt das Angebot Bon Lieu Menschen aus allen sozialen Schichten zusammen. Neben der gesellschaftlichen Teilhabe fördert Bon Lieu auch die berufliche Integration: Die Bon-Lieu-Restaurants ermöglichen sozial Benachteiligten einen Wiedereinstieg in die Berufswelt. Bon Lieu kombiniert damit attraktive Gastronomie mit sozialer Verantwortung. Lanciert wurde Bon Lieu von der SV-Stiftung und Caritas Schweiz. Über eine gemeinsame Betriebsorganisation tragen beide Institutionen das Projekt organisatorisch und finanziell. Der Zugang zu den Rabatten ist an den Besitz der Kulturlegi oder der Einkaufskarte des Caritas- Markts gekoppelt: Inhaberinnen und Inhaber einer dieser Karten können bei den regionalen Caritas- Organisationen Bon-Lieu-Gutscheine beziehen. Sie sind jeweils drei Monate gültig. Eine Kulturlegi oder Caritas-Marktkarte erhalten Personen, die nachweislich am Existenzminimum leben, Ergänzungsleistungen zur AHV/IV beziehen oder Sozialhilfe erhalten. Mit wenig viel bewirken Seit der Lancierung von Bon Lieu im Jahr 2014 wurden bereits 900 Gutscheine verteilt, rund 400 davon eingelöst. Das Angebot wird mit viel Dankbarkeit und Freude genutzt. Eine Familie erhielt so zum Beispiel die Möglichkeit, die bestandene Lehrabschlussprüfung des ältesten Sohns in festlichem Rahmen zu feiern. Ein alleinerziehender Vater konnte mit seinen Kindern zum Geburtstag im Restaurant essen gehen, eine Frau ihre aus dem Krankenhaus entlassene Freundin zum Essen einladen. Die
11 Nachfrage zeigt, dass der gelegentliche Restaurantbesuch ein Bedürfnis vieler Menschen abdeckt und die Lebensqualität Armutsbetroffener verbessert. Das Bon-Lieu-Angebot gibt es bis jetzt in den Kantonen Basel-Stadt, Luzern, Solothurn, Zürich, Genf und Waadt. Es kommen laufend neue Restaurants dazu. Bon Lieu ist stets bemüht, das Angebot auszubauen, sodass und Personen mit kleinem Budget in der ganzen Schweiz die Möglichkeit auf gutes und günstiges Essen im Restaurant erhalten. Isabelle Nold, Leiterin Bon Lieu Schweiz, Caritas Schweiz, inold@caritas.ch, Tel , Mobile Weitere Informationen unter undwww.kulturlegi.ch
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