Zum 1. April 2015 werden die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden um 4,2% und zum 1. Januar 2016 um weitere 2.5 % erhöht.
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1 Newsletter Mitarbeitervertretung April 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen im Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald, wir freuen uns Euch hier den zweiten Newsletter der Mitarbeitervertretung übersenden zu können. Unsere Themen sind: Entgelderhöhung 2015 Neuwahl der MAV Vollversammlung im September Infos: Probezeit Arztbesuche während der Arbeitszeit Berechnung der Arbeitsstunden bei Erkrankung Adressenliste MAV-Mitglieder 1. Entgelderhöhung 2015 Am 17. März 2015 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN einen neuen Entgeldbeschluss gefasst. Näheres kann im Amtsblatt 4/2015 nachgelesen werden. Dort heißt es u.a.: Zum 1. April 2015 werden die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden um 4,2% und zum 1. Januar 2016 um weitere 2.5 % erhöht. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich mit der Mai-Abrechnung. Ab 1. April 2015 gilt folgende Entgelttabelle: Gültig vom 1. April 2015 bis 31. Dezember 2015
2 2. Neuwahl der MAV Am 31. März 2016 endet die Amtsperiode der Mitarbeitervertretung. Das ist erst einmal noch eine Weile hin. Aber ein Jahr ist schnell vorbei. Deshalb möchten wir Euch schon heute auf die Neuwahlen hinweisen. Die MAV ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die MAV hat eine Reihe von Mitbestimmungs-und Mitwirkungsrechte Die MAV im Dekanat Vorderer Odenwald besteht aus neun Mitgliedern ( 8 MAVG). Sie vertritt ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Arbeit richtet sich nach dem MAVG (Mitarbeitervertretungsgesetz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau). Eine Amtsperiode dauert vier Jahre. Allgemeine Aufgaben sind ( 33 MAVG):
3 Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) Setzt sich ein für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft Entgegennahme von Beschwerden der MA und sie wirkt falls diese berechtigt erscheinen durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf Abhilfe hin. Einhaltung der der arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen. Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger in die Dienststelle. Unterstützung der Eingliederung ausländischer MA. Die MAV hat Mitbestimmungsrecht u.a. bei: Sozialen Angelegenheiten ( 36 MAVG) a) Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen b) Allgemeine Regelung der betrieblichen Arbeitszeit c) Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes d) Maßnahmen zur Behebung von schwerwiegenden Mängeln und Beeinträchtigungen des Arbeitsplatzes Personalangelegenheiten ( 37 MAVG) a) Anstellung, Einstellung b) Eingruppierung, Höhergruppierung. c) Ordentlicher Kündigung d) Erstellung eines Sozialplans Die MAV hat Mitwirkungsrecht u.a. bei ( 38 MAVG) a) Aufstellung von Organisationsplänen b) Änderung von Stellenplänen c) Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen d) Allgemeine Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs Damit es auch weiterhin eine Interessensvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Dekanat gibt, ist es notwendig, dass es auch in Zukunft eine Mitarbeitervertretung gibt. Aus der bestehenden MAV werden Mitglieder nach der jetzigen Amtszeit ausscheiden. Daher brauchen wir Dich!!
4 Überleg doch mal, ob Du nicht der/die Richtige für die Mitarbeit in der Mitarbeitervertretung bist und stelle Dich zur Wahl!! 3. Save the date!! Die Vollversammlung der Mitarbeitervertretung findet am 23.September 2015 in der Zeit von Uhr im Ev. Gemeindehaus Richen, Dresdener Str. 3, Groß- Umstadt statt. Sehr herzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unserer nächsten Vollversammlung eingeladen. Eine gesonderte Einladung mit Tagesordnung wird noch rechtzeitig zugeschickt. Wir bitten, sich diesen Termin schon einmal zu notieren und freuen uns, wenn möglichst viele daran teilnehmen können. Bei dieser VV wird es u.a. natürlich auch um die Neuwahlen gehen und den zu bildenden Wahlvorstand. Dieser besteht aus fünf Personen. Die Aufgaben sind u.a.: die Vorbereitung der Wahl, Wahlausschreibung, Zusammenstellung der Gesamtwahlvorschlagsliste, Briefwahlunterlagen ) Dabei muss sich der Wahlvorstand aber nicht alles selber erarbeiten, sondern die Gesamtmitarbeitervertretung ist gerade dabei für die Wahlvorstände Mustervordrucke zusammenzustellen. Diese werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. 4.1 Gibt es eigentlich noch die Probezeit? Seit Einführung der KDAVO, jetzt KDO gibt es keine Probezeitregelung mehr. Es gilt aber 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Danach haben ArbeitnehmerInnen in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung keine Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen, das heißt der Arbeitgeber kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ( 56 KDO) das Arbeitsverhältnis kündigen. Der Arbeitgeber muss aber die MAV nach (37.1i) um Zustimmung bitten. Die MAV muss die Kündigungsgründe erfahren ( 22.1 MAVG). Lehnt die MAV die Kündigung ab, muss der Arbeitgeber die Schlichtungsstelle anrufen ( 39.5 MAVG). (Quelle: homepage GMAV)
5 4.2 Arztbesuche während der Arbeitszeit Es gilt: Arztbesuche sollen grundsätzlich in der Freizeit erfolgen. Ausnahmen sind möglich: Bei akuten Schmerzen Wenn der Arzt nur während der Arbeitszeit zu erreichen ist (das ist oft bei Fachärzten so) Sonstige unabdingbare Gründe. Die Notwendigkeit ist vom Arzt zu bescheinigen, viele Ärzte haben hierfür Vordrucke. Wenn solch eine Bescheinigung vorliegt, hat dies keine Auswirkungen auf die Arbeitszeit (Minusstunden). Es gilt 53 Abs. 1 Ziffer 7 KDO (Arbeitsbefreiung). Wie fast überall gilt auch hier: Die Verhältnismäßigkeit beachten. (Diese Aussagen sind mit dem Arbeitsrechtsreferat der Kirchenverwaltung abgesprochen.) (Quelle: homepage GMAV) 4.3 Berechnung der Arbeitsstunden bei Erkrankung Erkrankt ein/e MitarbeiterIn, bekommt er/sie 6 Wochen Lohnfortzahlung auf der Basis seiner/ihrer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Stundenberechnung bei Menschen die nach einem wechselnden Dienstplan arbeiten ist wie folgt: - Bei Erkrankung werden die im veröffentlichten Dienstplan angegebenen Arbeitsstunden zugrunde gelegt. D.h. ist der Mensch während der Erkrankung für mehr Stunden eingeteilt als seine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, so werden diese Stunden auch während der Erkrankung gerechnet. Bsp: Eine Krankenschwester arbeitet laut Dienstvertrag 30 Std/Woche. Sie ist in der Woche für 39 Std. eingeteilt und erkrankt, dann werden ihr in dieser Woche auch 9 Std. als Mehrarbeit gut geschrieben. - Dies kann auch zum Nachteil des/der MitarbeiterIn sein. Wenn in der Woche im Dienstplan Freizeitausgleich eingetragen ist, dann werden bei Erkrankung auch nur die im Dienstplan eingetragenen Stunden berechnet. Bsp: Eine Krankenschwester arbeitet laut Dienstvertrag 30 Std/Woche. Sie ist in der Woche für 10 Std eingeteilt und erkrankt, dann werden ihr in dieser Woche auch nur 10 Std als Arbeitszeit geschrieben. - Nach Ablauf der bei Beginn der Erkrankung veröffentlichten Dienstpläne wird die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit berechnet. - Der Arbeitgeber, darf während der Erkrankung nicht nachträglich Freizeitausgleich in den Dienstplan eintragen, aber auch keine Mehrarbeitsstunden. (Diese Aussagen sind mit dem Arbeitsrechtsreferat der EKHN abgestimmt.) (Quelle: homepage GMAV)
6 5. Aktuelle Adressenliste der MAV-Mitglieder Thomas Jennerich (Vorsitzender) Diplompädagoge (Leiter Ev. Kita Richen) Dienst: Mail: Elke Hax-Holzapfel Krankenschwester (Diakoniestation Groß-Umstadt) Privat: Handy: Reinigungskräfte, Hauswirtschafts kräfte, Hausmeister/-innen Ulrike Reichwein (Stellvertretende Vorsitzende) (Leiterin Ev. Kita Unterm Regenbogen Groß-Umstadt) Dienst: Mail: Pädagogisches Personal in Kitas Wolfgang Kettler Diakon (Referent für den Fachbereich 60+ im Ev. Dekanat Vorderer Odenwald) Dienst: Privat: Gemeindepädagogen/-innen, Dekanat, Küster/-innen; Kirchenmusiker/-innen, Sekretärinnen, Verwaltungskräfte Ingrid Kubitz Küsterin (Ev. Kirchengemeinde Groß- Umstadt) Privat: Dienst: (9.00 bis Uhr) Küster/-innen; Kirchenmusiker/- innen, Sekretärinnen, Verwaltungskräfte Doris Most (Leiterin Ev. Kita Fränkisch-Crumbach) Dienst: Diakoniestationen, Reinigungskräfte, Hauswirtschaftskräfte, Hausmeister/-innen Helga Lindner (Leiterin Ev. Kita Groß-Zimmern) Dienst: Mail: Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten Dieter Stab Gemeindepädagoge (Jugendreferent im Ev. Dekanat Vorderer Odenwald ) Dienst: Handy: Mail: stab-vorderer-odenwald@ekhn-net.de Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten, Gemeindepädagogen/-innen, Dekanat Isabell Trautmann (Leiterin Ev. Kindergarten Wiebelsbach) Dienst: Mail: ev.kita.wiebelsbach@ekhn-net.de Diakoniestationen
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