Zum 1. April 2015 werden die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden um 4,2% und zum 1. Januar 2016 um weitere 2.5 % erhöht.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Zum 1. April 2015 werden die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden um 4,2% und zum 1. Januar 2016 um weitere 2.5 % erhöht."

Transkript

1 Newsletter Mitarbeitervertretung April 2015 Liebe Kolleginnen und Kollegen im Evangelischen Dekanat Vorderer Odenwald, wir freuen uns Euch hier den zweiten Newsletter der Mitarbeitervertretung übersenden zu können. Unsere Themen sind: Entgelderhöhung 2015 Neuwahl der MAV Vollversammlung im September Infos: Probezeit Arztbesuche während der Arbeitszeit Berechnung der Arbeitsstunden bei Erkrankung Adressenliste MAV-Mitglieder 1. Entgelderhöhung 2015 Am 17. März 2015 hat die Arbeitsrechtliche Kommission der EKHN einen neuen Entgeldbeschluss gefasst. Näheres kann im Amtsblatt 4/2015 nachgelesen werden. Dort heißt es u.a.: Zum 1. April 2015 werden die Gehälter der kirchlichen Mitarbeitenden um 4,2% und zum 1. Januar 2016 um weitere 2.5 % erhöht. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich mit der Mai-Abrechnung. Ab 1. April 2015 gilt folgende Entgelttabelle: Gültig vom 1. April 2015 bis 31. Dezember 2015

2 2. Neuwahl der MAV Am 31. März 2016 endet die Amtsperiode der Mitarbeitervertretung. Das ist erst einmal noch eine Weile hin. Aber ein Jahr ist schnell vorbei. Deshalb möchten wir Euch schon heute auf die Neuwahlen hinweisen. Die MAV ist die Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die MAV hat eine Reihe von Mitbestimmungs-und Mitwirkungsrechte Die MAV im Dekanat Vorderer Odenwald besteht aus neun Mitgliedern ( 8 MAVG). Sie vertritt ca. 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Arbeit richtet sich nach dem MAVG (Mitarbeitervertretungsgesetz in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau). Eine Amtsperiode dauert vier Jahre. Allgemeine Aufgaben sind ( 33 MAVG):

3 Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MA) Setzt sich ein für eine gute Zusammenarbeit innerhalb der Dienstgemeinschaft Entgegennahme von Beschwerden der MA und sie wirkt falls diese berechtigt erscheinen durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf Abhilfe hin. Einhaltung der der arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen. Förderung der Eingliederung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger in die Dienststelle. Unterstützung der Eingliederung ausländischer MA. Die MAV hat Mitbestimmungsrecht u.a. bei: Sozialen Angelegenheiten ( 36 MAVG) a) Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen b) Allgemeine Regelung der betrieblichen Arbeitszeit c) Allgemeine Grundsätze für die Aufstellung des Urlaubsplanes d) Maßnahmen zur Behebung von schwerwiegenden Mängeln und Beeinträchtigungen des Arbeitsplatzes Personalangelegenheiten ( 37 MAVG) a) Anstellung, Einstellung b) Eingruppierung, Höhergruppierung. c) Ordentlicher Kündigung d) Erstellung eines Sozialplans Die MAV hat Mitwirkungsrecht u.a. bei ( 38 MAVG) a) Aufstellung von Organisationsplänen b) Änderung von Stellenplänen c) Auflösung, Verlegung und Zusammenlegung von Dienststellen d) Allgemeine Grundsätze für die Bemessung des Personalbedarfs Damit es auch weiterhin eine Interessensvertretung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unserem Dekanat gibt, ist es notwendig, dass es auch in Zukunft eine Mitarbeitervertretung gibt. Aus der bestehenden MAV werden Mitglieder nach der jetzigen Amtszeit ausscheiden. Daher brauchen wir Dich!!

4 Überleg doch mal, ob Du nicht der/die Richtige für die Mitarbeit in der Mitarbeitervertretung bist und stelle Dich zur Wahl!! 3. Save the date!! Die Vollversammlung der Mitarbeitervertretung findet am 23.September 2015 in der Zeit von Uhr im Ev. Gemeindehaus Richen, Dresdener Str. 3, Groß- Umstadt statt. Sehr herzlich sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unserer nächsten Vollversammlung eingeladen. Eine gesonderte Einladung mit Tagesordnung wird noch rechtzeitig zugeschickt. Wir bitten, sich diesen Termin schon einmal zu notieren und freuen uns, wenn möglichst viele daran teilnehmen können. Bei dieser VV wird es u.a. natürlich auch um die Neuwahlen gehen und den zu bildenden Wahlvorstand. Dieser besteht aus fünf Personen. Die Aufgaben sind u.a.: die Vorbereitung der Wahl, Wahlausschreibung, Zusammenstellung der Gesamtwahlvorschlagsliste, Briefwahlunterlagen ) Dabei muss sich der Wahlvorstand aber nicht alles selber erarbeiten, sondern die Gesamtmitarbeitervertretung ist gerade dabei für die Wahlvorstände Mustervordrucke zusammenzustellen. Diese werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt. 4.1 Gibt es eigentlich noch die Probezeit? Seit Einführung der KDAVO, jetzt KDO gibt es keine Probezeitregelung mehr. Es gilt aber 1 des Kündigungsschutzgesetzes. Danach haben ArbeitnehmerInnen in den ersten 6 Monaten der Beschäftigung keine Möglichkeit eine Kündigungsschutzklage einzureichen, das heißt der Arbeitgeber kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende ( 56 KDO) das Arbeitsverhältnis kündigen. Der Arbeitgeber muss aber die MAV nach (37.1i) um Zustimmung bitten. Die MAV muss die Kündigungsgründe erfahren ( 22.1 MAVG). Lehnt die MAV die Kündigung ab, muss der Arbeitgeber die Schlichtungsstelle anrufen ( 39.5 MAVG). (Quelle: homepage GMAV)

5 4.2 Arztbesuche während der Arbeitszeit Es gilt: Arztbesuche sollen grundsätzlich in der Freizeit erfolgen. Ausnahmen sind möglich: Bei akuten Schmerzen Wenn der Arzt nur während der Arbeitszeit zu erreichen ist (das ist oft bei Fachärzten so) Sonstige unabdingbare Gründe. Die Notwendigkeit ist vom Arzt zu bescheinigen, viele Ärzte haben hierfür Vordrucke. Wenn solch eine Bescheinigung vorliegt, hat dies keine Auswirkungen auf die Arbeitszeit (Minusstunden). Es gilt 53 Abs. 1 Ziffer 7 KDO (Arbeitsbefreiung). Wie fast überall gilt auch hier: Die Verhältnismäßigkeit beachten. (Diese Aussagen sind mit dem Arbeitsrechtsreferat der Kirchenverwaltung abgesprochen.) (Quelle: homepage GMAV) 4.3 Berechnung der Arbeitsstunden bei Erkrankung Erkrankt ein/e MitarbeiterIn, bekommt er/sie 6 Wochen Lohnfortzahlung auf der Basis seiner/ihrer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit. Die Stundenberechnung bei Menschen die nach einem wechselnden Dienstplan arbeiten ist wie folgt: - Bei Erkrankung werden die im veröffentlichten Dienstplan angegebenen Arbeitsstunden zugrunde gelegt. D.h. ist der Mensch während der Erkrankung für mehr Stunden eingeteilt als seine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit, so werden diese Stunden auch während der Erkrankung gerechnet. Bsp: Eine Krankenschwester arbeitet laut Dienstvertrag 30 Std/Woche. Sie ist in der Woche für 39 Std. eingeteilt und erkrankt, dann werden ihr in dieser Woche auch 9 Std. als Mehrarbeit gut geschrieben. - Dies kann auch zum Nachteil des/der MitarbeiterIn sein. Wenn in der Woche im Dienstplan Freizeitausgleich eingetragen ist, dann werden bei Erkrankung auch nur die im Dienstplan eingetragenen Stunden berechnet. Bsp: Eine Krankenschwester arbeitet laut Dienstvertrag 30 Std/Woche. Sie ist in der Woche für 10 Std eingeteilt und erkrankt, dann werden ihr in dieser Woche auch nur 10 Std als Arbeitszeit geschrieben. - Nach Ablauf der bei Beginn der Erkrankung veröffentlichten Dienstpläne wird die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit berechnet. - Der Arbeitgeber, darf während der Erkrankung nicht nachträglich Freizeitausgleich in den Dienstplan eintragen, aber auch keine Mehrarbeitsstunden. (Diese Aussagen sind mit dem Arbeitsrechtsreferat der EKHN abgestimmt.) (Quelle: homepage GMAV)

6 5. Aktuelle Adressenliste der MAV-Mitglieder Thomas Jennerich (Vorsitzender) Diplompädagoge (Leiter Ev. Kita Richen) Dienst: Mail: Elke Hax-Holzapfel Krankenschwester (Diakoniestation Groß-Umstadt) Privat: Handy: Reinigungskräfte, Hauswirtschafts kräfte, Hausmeister/-innen Ulrike Reichwein (Stellvertretende Vorsitzende) (Leiterin Ev. Kita Unterm Regenbogen Groß-Umstadt) Dienst: Mail: Pädagogisches Personal in Kitas Wolfgang Kettler Diakon (Referent für den Fachbereich 60+ im Ev. Dekanat Vorderer Odenwald) Dienst: Privat: Gemeindepädagogen/-innen, Dekanat, Küster/-innen; Kirchenmusiker/-innen, Sekretärinnen, Verwaltungskräfte Ingrid Kubitz Küsterin (Ev. Kirchengemeinde Groß- Umstadt) Privat: Dienst: (9.00 bis Uhr) Küster/-innen; Kirchenmusiker/- innen, Sekretärinnen, Verwaltungskräfte Doris Most (Leiterin Ev. Kita Fränkisch-Crumbach) Dienst: Diakoniestationen, Reinigungskräfte, Hauswirtschaftskräfte, Hausmeister/-innen Helga Lindner (Leiterin Ev. Kita Groß-Zimmern) Dienst: Mail: Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten Dieter Stab Gemeindepädagoge (Jugendreferent im Ev. Dekanat Vorderer Odenwald ) Dienst: Handy: Mail: stab-vorderer-odenwald@ekhn-net.de Pädagogisches Personal in Kindertagesstätten, Gemeindepädagogen/-innen, Dekanat Isabell Trautmann (Leiterin Ev. Kindergarten Wiebelsbach) Dienst: Mail: ev.kita.wiebelsbach@ekhn-net.de Diakoniestationen

MAV-Wegweiser eine Handreichung

MAV-Wegweiser eine Handreichung MAV-Wegweiser eine Handreichung Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) vertritt die MAV die Interessen aller gut 660 MitarbeiterInnen im Bereich des Evangelischen Dekanats

Mehr

Was ist eine Mitarbeitervertretung (MAV) und welche Aufgaben hat sie? MAV Katholisches Stadtdekanat Stuttgart

Was ist eine Mitarbeitervertretung (MAV) und welche Aufgaben hat sie? MAV Katholisches Stadtdekanat Stuttgart Was ist eine Mitarbeitervertretung (MAV) und welche Aufgaben hat sie? 24.11.2016 1 AG- Öffentlich keitsarbeit Frau Organisciak, Schriftführerin Herr Ruthofer, Vorsitzender und Sprecher der MAV Frau Stegmeier,

Mehr

Wegweiser zum MVG-EKD

Wegweiser zum MVG-EKD Mitarbeitervertretung im KK Schleswig-Flensburg Mühlenstraße 19 24937 Flensburg Telefon (0461) 50 30 970 Telefax (0461) 50 30 977 Mitarbeitervertretung mitarbeitervertretung@mv-sl-fl.de www.emmvau.de Wegweiser

Mehr

Dienstplankontrolle durch die MAV. Was kann, was sollte die MAV tun? Martin Leo

Dienstplankontrolle durch die MAV. Was kann, was sollte die MAV tun? Martin Leo Dienstplankontrolle durch die MAV Was kann, was sollte die MAV tun? Martin Leo Dienstplan... plant den dienstlichen Einsatz der Mitarbeiter Dienstplan Im Dienstplan werden die drei wesentlichen Bestandteile

Mehr

Gemäß 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO (siehe Amtsblatt Nr. 10/2004, S. 230 ff.) werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen:

Gemäß 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO (siehe Amtsblatt Nr. 10/2004, S. 230 ff.) werden folgende Ausführungsbestimmungen erlassen: Mitarbeitervertretungsordnung - MAVO - für die Erzdiözese München und Freising, hier: Ausführungsbestimmungen zu 25 Diözesane Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen Gemäß 25 Abs. 3 Satz 2 MAVO

Mehr

B E S C H L U S S. der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. auf ihrer 5. Tagung. zum

B E S C H L U S S. der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland. auf ihrer 5. Tagung. zum B E S C H L U S S der 12. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland auf ihrer 5. Tagung zum Ersten Kirchengesetz zur Änderung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD Vom 14. November 2018 Die Synode

Mehr

Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses. agmav WESTFALEN - LIPPE

Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses. agmav WESTFALEN - LIPPE Tätigkeitsbericht des Gesamtausschusses Themen der Sitzungen am 01. u. 29.10 / 18.12.2014 Name des GA Diakonie rechtliche Grundlage für die Teilnahme an den Sitzungen Kostenübernahmeregelung / Freistellung

Mehr

Betreibervertrag. zwischen der evangelischen Kirchengemeinde.., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde

Betreibervertrag. zwischen der evangelischen Kirchengemeinde.., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde Betreibervertrag zwischen der evangelischen Kirchengemeinde.., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde und dem evangelischen Dekanat Odenwald, vertreten durch den Dekanatssynodalvorstand,

Mehr

Warumeine Mitarbeitervertretung wählen? Gute Gründe eine Mitarbeitervertretung zu wählen

Warumeine Mitarbeitervertretung wählen? Gute Gründe eine Mitarbeitervertretung zu wählen Warumeine Mitarbeitervertretung wählen? Ohne MAV ist es für die einzelnen Mitarbeitenden schwierig, sich gegen unternehmerische Entscheidungen zu wehren oder Wünsche und Bedürfnisse beim Arbeitgeber vorzutragen

Mehr

Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013

Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 65 Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das

Mehr

Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013.

Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013. Kirchengesetz zur Umsetzung des Zweiten Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland 2013 Die Landessynode hat das folgende Kirchengesetz beschlossen, das hiermit

Mehr

Arbeitsrechtliche Kommission

Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtliche Kommission Arbeitsrechtsregelung zur Anpassung der Vergütung Vom 20. März 2014 Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Kirche und des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau

Mehr

KAGO. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab

KAGO. Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab KAGO Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung ab 01.07.2005 Dienstvertrag / Arbeitsvertrag Dienstgeber Mitarbeiter/in Dienstvertrag Betriebliche Übung * MAVO KAGO AVR-Recht Dienstvereinbarungen KAVO Schlichtungsempfehlungen

Mehr

Kurze Zusammenfassung für Arbeitnehmer in der KiTa zu folgenden Themen: Arbeitszeit Mehrarbeit Überstunden Freizeit geht nicht

Kurze Zusammenfassung für Arbeitnehmer in der KiTa zu folgenden Themen: Arbeitszeit Mehrarbeit Überstunden Freizeit geht nicht Kurze Zusammenfassung für Arbeitnehmer in der KiTa zu folgenden Themen: - Arbeitszeit - Mehrarbeit/Überstunden - Verteilung der Arbeitszeit (Freizeit, Urlaub, Krankheit, Pausen, Raucherpausen) - Dienstplan

Mehr

Fortbildung für Mitarbeitervertretungen Aprather Seminare Neu in der MAV? Teil 2. Mitbestimmung. Mitberatung Fristen und Verfahren

Fortbildung für Mitarbeitervertretungen Aprather Seminare Neu in der MAV? Teil 2. Mitbestimmung. Mitberatung Fristen und Verfahren Fortbildung für Mitarbeitervertretungen Aprather Seminare 2014 Neu in der MAV? Teil 2 Informationsrecht Mitbestimmung eingeschränkte Mitbestimmung Mitberatung Fristen und Verfahren Gisbert Fischer 14022014

Mehr

Tätigkeitsbericht. vom bis

Tätigkeitsbericht. vom bis Gesamtausschuss der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden e.v. Tätigkeitsbericht vom 25.03.2015 bis 12.10.2015 1

Mehr

Bitte wählen Sie! Mit einer großen Wahlbeteiligung im Rücken kann die neue MAV gestärkt ihre Aufgaben angehen.

Bitte wählen Sie! Mit einer großen Wahlbeteiligung im Rücken kann die neue MAV gestärkt ihre Aufgaben angehen. MAV WAHL Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bis zum 5. April können Sie ihre Briefwahlunterlagen unter mavwahl@ekma.de zur MAV Wahl am 12. April anfordern oder an diesem Tag bis 15.00 Uhr im Haus der Kirche

Mehr

Ergänzende Auswertung zum MAVO-Test Prozent Mittelwert Fragen 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Ergänzende Auswertung zum MAVO-Test Prozent Mittelwert Fragen 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ergänzende Auswertung zum MAVO-Test Prozent Mittelwert Fragen 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 94,6 Wisst ihr, wer in Eurer Einrichtung ein Mitarbeiter ist und wer nicht? 50,0 Erhaltet Ihr regelmäßig

Mehr

4 - Mitarbeiterversammlung. 87,5 Wird die Verhinderung von MAV-Mitgliedern festgestellt? 50,0 Wird ein Ersatzmitglied eingeladen?

4 - Mitarbeiterversammlung. 87,5 Wird die Verhinderung von MAV-Mitgliedern festgestellt? 50,0 Wird ein Ersatzmitglied eingeladen? Ergänzende Auswertung zum MAVO-Test Prozent Mittelwert Fragen 3 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 94,6 Wisst ihr, wer in Eurer Einrichtung ein Mitarbeiter ist und wer nicht? 50,0 Erhaltet Ihr regelmäßig

Mehr

Beteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung

Beteiligungstatbestände nach LPVG NRW Altfassung und Neufassung (,MW,A) 72 (1) 1 Einstellung 72 (1) 1 Nebenabreden zum Arbeitsvertrag 72 (1) 1 erneute Zuweisung eines Arbeitsplatzes nach Beurlaubung 72 (1) 1 Verlängerung der Probezeit 72 (1) 1 Anstellung von Beamten

Mehr

A Mitarbeitervertretungsrecht

A Mitarbeitervertretungsrecht A Mitarbeitervertretungsrecht Ausschnitt aus: Das Arbeitsrecht in der EKHN Stand 22.03.2018 Referat Personalrecht Fr. Oberkirchenrätin Dr. Knötzele Inhaltsverzeichnis 7. Mitarbeitervertretungsrecht 7.1

Mehr

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen

Mitarbeiter der Diözesankurie Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen BO Nr. A 669 13.03.1998 BO Nr. A 1549 30.06.2005 BO Nr. A 2516 16.11.2009 BO Nr. 4665 29.09.2010 BO Nr. 4501 16.08.2013 BO-Nr. 5303 13.10.2016 PfReg. F 1.1a Regelung über die Arbeitsgemeinschaften der

Mehr

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel.

Betriebsratswissen. brbildung.de. VerstÄndlich erklärt. Überblick über die Aufgaben des Betriebsrates. Kontakt: Tel. GESETZE 2 Stellung der Gewerkschaften und Vereinigungen der Arbeitgeber (1) Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den

Mehr

Tätigkeitsbericht. Gesamtausschuss. vom bis

Tätigkeitsbericht. Gesamtausschuss. vom bis Gesamtausschuss der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden e.v. 1 Tätigkeitsbericht vom 23.09.2014 bis 25.03.2015

Mehr

LS 2016 Drucksache 22 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode

LS 2016 Drucksache 22 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode LS 2016 Drucksache 22 Vorlage der Kirchenleitung an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes zur Ausführung des Zweiten Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in

Mehr

Kirchengesetz über den Rat der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr (Pfarrerratgesetz - PfRG)

Kirchengesetz über den Rat der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr (Pfarrerratgesetz - PfRG) KG über den Rat der Pfarrer u. Pfarrerinnen in der Ev. Seelsorge in der Bundeswehr PfRG 5.6 Kirchengesetz über den Rat der Pfarrer und Pfarrerinnen in der Evangelischen Seelsorge in der Bundeswehr (Pfarrerratgesetz

Mehr

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin ARK 2/2016 V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland am 11. und 12. Februar 2016 in Berlin Antrag der Dienstgeberseite zum Beschluss einer Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote 1

Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote 1 Notlagenregelung 530-2013-1 Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote 1 Vom 16. Januar 2013 (ABl. 2013 S. 110) 1 Geltungsbereich (1) Diese

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote

Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote Notlagenregelung 530-2012 Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote Vom 17. März 2010 (ABl. 2010 S. 282, 287), zuletzt geändert am 11. Januar

Mehr

Kirchengesetz über die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland (MVG-EKiR)

Kirchengesetz über die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland (MVG-EKiR) Mitarbeitervertretungsgesetz EKiR MVG-EKIR 620 Kirchengesetz über die Bildung von Mitarbeitervertretungen in kirchlichen Dienststellen in der Evangelischen Kirche im Rheinland (MVG-EKiR) Vom 12. Januar

Mehr

Anlage 3 TV-L-AnwBeschl

Anlage 3 TV-L-AnwBeschl Muster für Arbeitsverträge MusterArbVerträge 520b Anlage 3 TV-L-AnwBeschl a) Muster für Arbeitsverträge mit Beschäftigten, die auf unbestimmte Zeit eingestellt werden Kirchlicher Dienst ist durch den Auftrag

Mehr

Tätigkeitsbericht. vom bis zum

Tätigkeitsbericht. vom bis zum Gesamtausschuss der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden e.v. Tätigkeitsbericht vom 06.04.2016 bis zum 24.03.2017

Mehr

Die MAV - Repräsentant der Mitarbeiterschaft. Mein Beitrag zu Ihrer MAV-Wahl 2018!

Die MAV - Repräsentant der Mitarbeiterschaft. Mein Beitrag zu Ihrer MAV-Wahl 2018! Die MAV - Repräsentant der Mitarbeiterschaft Mein Beitrag zu Ihrer MAV-Wahl 2018! Das hört sich arg kompliziert an? Im Grunde geht es nur darum: Gemeinsam sind wir stark. Mitarbeiterinnen und Christa Bub,

Mehr

Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim

Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim Dienstvereinbarung Arbeitszeitkonto für die Tageseinrichtungen für Kinder der Evangelischen Kirche in Mannheim Die Evangelische Kirche in Mannheim vertreten durch die Leitung der Evangelischen Kirchenverwaltung

Mehr

Abschnitt I Grundlagen

Abschnitt I Grundlagen Dienstvereinbarung über Arbeitszeit und Arbeitszeitkonten zwischen den Diakoniestationen im Kirchenkreis ( ) vertreten durch den Geschäftsführer und der Mitarbeitervertretung Präambel Mit dieser Dienstvereinbarung

Mehr

Arbeitsvertragsordnung für Arbeiter im kirchlichdiakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (Arbeitervertragsordnung/ArbVO)

Arbeitsvertragsordnung für Arbeiter im kirchlichdiakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (Arbeitervertragsordnung/ArbVO) Arbeitervertragsordnung ArbVO DH 2.2.13 Arbeitsvertragsordnung für Arbeiter im kirchlichdiakonischen Dienst des Diakonischen Werkes in Hessen und Nassau (Arbeitervertragsordnung/ArbVO) Vom 15. Dezember

Mehr

Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Mitarbeitervertretungsgesetz MAVG)

Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Mitarbeitervertretungsgesetz MAVG) Mitarbeitervertretungsgesetz MAVG 760 Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (Mitarbeitervertretungsgesetz MAVG) Vom 2. Dezember 1988 (ABl. 1989 S.

Mehr

Tätigkeitsbericht. vom bis zum

Tätigkeitsbericht. vom bis zum Gesamtausschuss der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden e.v. Tätigkeitsbericht vom 17. 10. 2017 bis zum 19. 03.

Mehr

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. gem. 36 MVG. über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. in der Diakonie-Sozialstation.

D i e n s t v e r e i n b a r u n g. gem. 36 MVG. über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. in der Diakonie-Sozialstation. Entwurf Stand: 11.04.2014 D i e n s t v e r e i n b a r u n g gem. 36 MVG über Einführung und Einsatz des mobilen Datenerfassungssystems. 1 in der Diakonie-Sozialstation. 2 Zwischen (Bezeichnung des Dienstgebers)

Mehr

Tätigkeitsbericht des WPR. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Tätigkeitsbericht des WPR. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Tätigkeitsbericht des WPR Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. Juni 2016 Personalräte an der 2 Personalrat für nichtwissenschaftlich

Mehr

Dienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten

Dienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten Dienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten (Stand: Mai 2015) Alle Mitarbeiter in der Kindertagesstätte haben einen Nachweis über die täglich erbrachte Arbeitszeit zu führen. Zu diesem Zweck stellt der

Mehr

MAV INFO. der Evang. Kirche in Mannheim

MAV INFO. der Evang. Kirche in Mannheim MAV INFO der Evang. Kirche in Mannheim Dezember 2017 THEMEN Vorwort Seiten 3 Veränderungen in der MAV MAV Wahl 2018 Vorübergehende höherwertige Tätigkeit Tarifverhandlungen 2018 Seiten 4-5 Seiten 6 Urteil

Mehr

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo

beraten bilden forschen Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechtsinfo beraten bilden forschen Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand 1/2016 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche

Mehr

N E W S L E T T E R. Wahl des Schwerbehindertenvertreters in der Einrichtung Hier gibt es Informationen:

N E W S L E T T E R. Wahl des Schwerbehindertenvertreters in der Einrichtung Hier gibt es Informationen: N E W S L E T T E R AUSGABE NR. 3/2018 10. Oktober 2018 1.10. 30.11.2018 Wahl des Schwerbehindertenvertreters in der Einrichtung Hier gibt es Informationen: MAVO 52 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) Newsletter

Mehr

Evangelischer Arbeitskreis für ambulante Gemeindekrankenpflege 219

Evangelischer Arbeitskreis für ambulante Gemeindekrankenpflege 219 Evangelischer Arbeitskreis für ambulante Gemeindekrankenpflege 219 Ordnung des Evangelischen Arbeitskreises ambulante Gemeindekrankenpflege in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 16. April

Mehr

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung

Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Dienstanweisung 591 Dienstanweisung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gemeindepädagogischen Dienst in den Bereich Seelsorge und Verkündigung Vom 16. Juni 1992 Der Dienst aller Mitarbeiterinnen und

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 3/2017 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz

Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Arbeits- und Sozialrechts-Info Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Stand: 4/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Kündigungsfristen und Kündigungsschutz Kündigungsfristen Gesetzliche Regelung: Die gesetzliche

Mehr

Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften.

Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften. Amtsblatt des Erzbistums Köln 2017, Nr. 160 ab 01.01.2018 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2012, Nr. 173 ab 01.11.2012 Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau.

Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung. der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der EKHN 332 Satzung der Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau Vom 14. Dezember 2006 (ABl.

Mehr

1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden.

1 Geltungsbereich. Als Vollbeschäftigung gilt eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden. Ordnung für Zuschüsse an Priester des Erzbistums Köln zur Vergütung von Haushälterinnen und Hauswirtschaftskräften Amtsblatt des Erzbistums Köln 2009, Nr. 102 ab 01.04.2009 Amtsblatt des Erzbistums Köln

Mehr

Entwurf. D I E N S T V E R E I N B A R U N G gemäß 37 MVG. über. die praktische Zusammenarbeit. - Dienststellenleitung -

Entwurf. D I E N S T V E R E I N B A R U N G gemäß 37 MVG. über. die praktische Zusammenarbeit. - Dienststellenleitung - Entwurf D I E N S T V E R E I N B A R U N G gemäß 37 MVG über die praktische Zusammenarbeit Zwischen dem ev.-luth. Kirchenkreis ( ) - Dienststellenleitung - und der Mitarbeitervertretung ( ) wird zur Durchführung

Mehr

Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung Betriebs- und Dienstvereinbarungen Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung Wo sind diese zu bilden und jeweils welches Organ ist nach der Betriebsverfassung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Spezielle kirchliche Bezeichnungen Quellen/Literatur... 23

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis Spezielle kirchliche Bezeichnungen Quellen/Literatur... 23 INHALTSVERZEICHNIS 7 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Spezielle kirchliche Bezeichnungen... 21 Quellen/Literatur... 23 ABD f Arbeitsvertragsordnungen Abmahnung... 27 Allgemeine

Mehr

Kirchengesetz für die Diakonie Hessen zur Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG-Anwendungsgesetz Diakonie MVG.

Kirchengesetz für die Diakonie Hessen zur Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG-Anwendungsgesetz Diakonie MVG. MVG-Anwendungsgesetz Diakonie MVG.DW 765-2013 Kirchengesetz für die Diakonie Hessen zur Anwendung des Mitarbeitervertretungsgesetzes der EKD (MVG-Anwendungsgesetz Diakonie MVG.DW) Vom 23. November 2012

Mehr

Ordnung zur Sicherung der Beschäftigung bei Aufgabe oder Einschränkung von Arbeitsbereichen in der EKHN (Sicherungsordnung SichO.

Ordnung zur Sicherung der Beschäftigung bei Aufgabe oder Einschränkung von Arbeitsbereichen in der EKHN (Sicherungsordnung SichO. Sicherungsordnung SichO.EKHN 528 Ordnung zur Sicherung der Beschäftigung bei Aufgabe oder Einschränkung von Arbeitsbereichen in der EKHN (Sicherungsordnung SichO.EKHN) Vom 13. Mai 1998 (ABl. 1998 S. 195),

Mehr

Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg-Ordnung)

Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen (DiAg-Ordnung) Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Aachen () Die Ordnung gemäß 25 Abs. 1 MAVO - Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen

Mehr

Tätigkeitsbericht. vom bis zum

Tätigkeitsbericht. vom bis zum Gesamtausschuss der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bereich der Evangelischen Landeskirche in Baden und des Diakonischen Werkes in Baden e.v. Tätigkeitsbericht vom 12. 10. 2015 bis zum 03. 04.

Mehr

Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte

Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte Arbeitsvertrag Verein / Med. Fachangestellte Arbeitsvertrag zwischen der Ärztebereitschaft Saarburg Konz Hochwald Obermosel e.v., vertreten durch dessen Vorsitzenden Dr. Frank Wiß, und den stellvertretenden

Mehr

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum

Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Ausbildungsvertrag für Pharmazeuten im Praktikum Zwischen Herrn/Frau Apotheker/in...... Leiter/in der... Straße... PLZ... Ort.... (nachstehend Ausbildende/r genannt) und Herrn/Frau... Straße... PLZ...

Mehr

KDO Merkblatt FAQ Kirchenmusik:

KDO Merkblatt FAQ Kirchenmusik: KDO Merkblatt FAQ Kirchenmusik: Urlaub Wer muss für die Vertretung sorgen? KM selbst? (=gängige Praxis) Der Anstellungsträger ist dafür verantwortlich eine Vertretung zu organisieren nicht der Mitarbeiter

Mehr

Kirchengesetz. zur Ausführung

Kirchengesetz. zur Ausführung Ausführungsgesetz zum Mitarbeitervertretungsgesetz AG MVG.EKD 7.612 P_Archiv Kirchengesetz zur Ausführung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland (Ausführungsgesetz

Mehr

Tätigkeitsbericht des WPR. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR

Tätigkeitsbericht des WPR. Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Tätigkeitsbericht des WPR Dr. med. J. Kreienmeyer Vorsitzender des Personalrates für die wissenschaftlich Beschäftigten der UMR Rostock, 30. April 2015 Personalräte an der 2 Personalrat für nichtwissenschaftlich

Mehr

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Bayern Frauengasse Nürnberg

Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie Bayern Frauengasse Nürnberg Treffen der Vertrauenspersonen für schwerbehinderte MitarbeiterInnen (SBVen), Nürnberg, 25.10.2017 Markus Wiedemann, SBV Gesamtausschuss Diakonie Bayern Das Referat wurde aktualisiert; das Bundesteilhabegesetz

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets

Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets 536 Arbeitsrechtsregelung zur Ausgestaltung des Familienbudgets Vom 21. März 2018 (ABl. 2018 S. 93) Präambel Ausgehend von der Arbeitsrechtsregelung

Mehr

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe

Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Achtung neue Tarife ab 01.03.2018 Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe Die gesetzlichen Bestimmungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Mehr

Dienstvertrag Anlage 32 zu den AVR

Dienstvertrag Anlage 32 zu den AVR Dienstvertrag Anlage 32 zu den AVR zwischen als Rechtsträger der / des * und Herrn / Frau * geboren am (Dienstgeber) (Mitarbeiter / in) Caritas ist eine Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche.

Mehr

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte:

Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit. Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Vertragliche Teilzeitregelung - Arbeitszeit Bezüglich der vertraglichen Regelung zur Arbeitszeit bieten sich folgende Inhalte: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt... Stunden. Beginn und Ende

Mehr

Welches Gesetz regelt in Deutschland insbesondere die gewerbliche und kaufmännische Berufsausbildung in einem Betrieb?

Welches Gesetz regelt in Deutschland insbesondere die gewerbliche und kaufmännische Berufsausbildung in einem Betrieb? Basis-Lernkarten Wirtschafts- und Sozialkunde Technische und verwandte Berufe, Thema: Der Jugendliche in Ausbildung und Beruf Welches Gesetz regelt in Deutschland insbesondere die gewerbliche und kaufmännische

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf, dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand, und der Mitarbeitervertretung im

Mehr

Arbeitsvertrag für Lehrkräfte

Arbeitsvertrag für Lehrkräfte zwischen Arbeitsvertrag für Lehrkräfte (unbefristet) dem Bistum Fulda, vertreten durch den Generalvikar - nachfolgend Dienstgeber genannt - und Herrn/Frau geboren am in wohnhaft in - nachfolgend Dienstnehmer/in

Mehr

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays

Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Kostenlose Vorlage Praktikumsvertrag Ein Service von studays Hinweis: Diese Vorlage für einen Praktikumsvertrag wird kostenlos von studays zur Verfügung gestellt. Diese ist ausdrücklich auf den Bereich

Mehr

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX

Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische

Mehr

Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung

Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung Betriebs- und Dienstvereinbarungen Mitarbeitervertretung, Gesamtmitarbeitervertretung, erweiterte Gesamtmitarbeitervertretung Wo sind diese zu bilden und jeweils welches Organ ist nach der Betriebsverfassung

Mehr

There are no translations available. Der Betriebsrat

There are no translations available. Der Betriebsrat There are no translations available. Der Betriebsrat Als Interessenvertretung sehen wir unter anderem unsere Aufgaben darin, an den Unternehmenszielen mit zu arbeiten, um auch in schwierigen Zeiten des

Mehr

Vertrag. zwischen der evangelischen Kirchengemeinde., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde

Vertrag. zwischen der evangelischen Kirchengemeinde., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde Vertrag zwischen der evangelischen Kirchengemeinde., vertreten durch den Kirchenvorstand, im Folgenden Kirchengemeinde und dem evangelischen Dekanat Gießen, vertreten durch den Dekanatssynodalvorstand,

Mehr

des Kirchengesetzes MVG.EKDÜG M_Archiv (KABl 1995 S. 60) 3 Änderungen Art der Änderung 3 neu gefasst Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle

des Kirchengesetzes MVG.EKDÜG M_Archiv (KABl 1995 S. 60) 3 Änderungen Art der Änderung 3 neu gefasst Lfd. Nr.: Änderndes Recht Datum Fundstelle Mitarbeitervertretungsgesetz Übernahme MVG.EKDÜG 7.610 M_Archiv Kirchengesetz zur Übernahme und Ausführung des Kirchengesetzes über Mitarbeitervertretungen in der EKD (Mitarbeitervertretungsgesetz MVG.EKD)

Mehr

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT

KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Geschäfts-Nr.: AS 24/07 Verkündet am 20.07.2007 Stefan Ihli Leiter der Geschäftsstelle KIRCHLICHES ARBEITSGERICHT Urteil In dem kirchlichen Arbeitsgerichtsverfahren Mitarbeitervertretung Klägerin Proz.

Mehr

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge

Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und

Mehr

Unbefristeter Arbeitsvertrag

Unbefristeter Arbeitsvertrag Unbefristeter Arbeitsvertrag Zwischen Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitgeber genannt und Herrn/Frau Anschrift - nachfolgend Arbeitnehmer genannt wird der folgende Arbeitsvertrag geschlossen: 1

Mehr

Vom 14. April 2016 (Beschluss Nr. 170) (GVM 2016 Nr. 1 S. 144) Inhaltsübersicht

Vom 14. April 2016 (Beschluss Nr. 170) (GVM 2016 Nr. 1 S. 144) Inhaltsübersicht Sicherungsordnung 6.230 Ordnung zur Sicherung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei Aufgabe oder Einschränkungen von Arbeitsbereichen in den Gemeinden und Einrichtungen der Bremischen Evangelischen

Mehr

Grundlagen der MAV-Arbeit. Handwerkzeug aus dem MVG

Grundlagen der MAV-Arbeit. Handwerkzeug aus dem MVG Grundlagen der MAV-Arbeit Handwerkzeug aus dem MVG Vorbemerkung Dieser Vortrag ist nur ein kurzer Überblick über Inhalte, die das einzelne MAV-Mitglied kennen sollte. Keinesfalls ersetzt er eine für die

Mehr

Personalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung

Personalrat in der Mitbestimmung & Mitwirkung PersVG M-V vom 24.02.1993 1 08.10.2007 Mitbestimmungsverfahren Mitwirkungsverfahren stärkste Form der Beteiligung schwächere Beteiligungsform 62 i.v.m. 68 Abs. 1 69 70 62 i.v.m. 68 Abs. 2 2 08.10.2007

Mehr

90 Einmischen aber wie?

90 Einmischen aber wie? 90 Einmischen aber wie? Änderungen am Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung mitgestalten und Mitbestimmung durchsetzen. Wie wird die Mitbestimmung umgesetzt? Rüdiger Granz, Beratungsstelle Arbeit

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden

Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Überstunden Zwischen der Universitätsklinikum Giessen und Marburg GmbH, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung und den Kaufmännischen Geschäftsführer,

Mehr

Dietrich Kniep, Diakon

Dietrich Kniep, Diakon Ev.-luth. Kirchenkreis Hildesheim-Sarstedt 26. Oktober 2016 Dietrich Kniep, Diakon Kirchenkreis Nienburg Mitarbeitervertreter (19,25 W.Std.) VkM Hannover (Verband kirchlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Mehr

Aufstellung mitbestimmungs- und mitberatungspflichtiger Maßnahmen

Aufstellung mitbestimmungs- und mitberatungspflichtiger Maßnahmen Aufstellung mitbestimmungs- und mitberatungspflichtiger Maßnahmen 39 MVG Fälle der vollen Mitbestimmung bei allgemeinen personellen Angelegenheiten: a) Inhalt und Verwendung von Personalfragebogen und

Mehr

Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen

Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen Nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts in Hessen 171 Vereinbarung über die nebenberufliche Erteilung evangelischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen des Landes Hessen (ABl.

Mehr

MVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag

MVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag Betr.VG - Betriebliche Jugendund Auszubildendenvertretung 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 8 Abs.

Mehr

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung

Befristete Arbeitsverhältnisse und Interessenvertretung Die Interessenvertretung hat die Einhaltung geltenden Rechts mit zu überwachen. Dazu gehört auch die Überwachung der Einhaltung geltender Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge

Mehr