Bearbeitung von Verdachtsbereichen mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC)

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1 1 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr L eitfaden Bearbeitung von Verdachtsbereichen mit per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften LEITFADEN PFC

2 2 Herausgeber Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Referat GS II 6 Postfach Bonn baiudbwgsii6@bundeswehr.org Text und Redaktion Oberfinanzdirektion Niedersachsen Leitstelle des Bundes für Boden- und Grundwasserschutz Bau und Liegenschaften Waterloostraße Hannover lsb@ofd-bl.niedersachsen.de Altenbockum & Partner, Geologen Lothringerstraße Aachen info@altenbockum.de Gestaltung Ingenieurbüro Dr.-Ing. Christian Niestroj Geibelstraße Hannover Druck Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr DL I 4 Zentraldruckerei Köln-Bonn Stand September Auflage Bildnachweis Die Nutzungsrechte der Fotos auf dem Titelblatt obliegen der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, dem BAIUDBw und der Bundeswehr/Heiko Schaper (von links nach rechts)

3 3 Inhalt 1 Veranlassung Einleitung Grundlagen Was sind PFC? Chemisch-physikalische Eigenschaften von PFC Analytik der PFC-Verbindungen Toxikologie von PFC Umweltrelevanz von PFC Einsatzbereiche von PFC Allgemeine Einsatzbereiche Feuerlöschmittel Rechtliche Grundlagen Vorgehensweise und Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen/ kontaminierten Flächen hinsichtlich PFC bei der Bundeswehr Phase I Nutzungsbereiche Feuerwehr Feuerwache (Reinigung von Feuerwehr-KFZ und Material, zentrale Lagerung PFC-haltiger Stoffe) Dezentrale Lagerung von Löschschaummitteln (z. B. an Sheltern) Bereiche mit Einsatz von Löschschäumen (z.b. Auslegen von Schaumteppichen) Entwässerungsanlagen Abwasserkanalisation Regenrückhaltebecken Galvanikbereiche und Wäschereien Galvanik Wäschereien Landwirtschaftlich genutzte Flächen Phase II Wirkungspfad Boden Grundwasser Untersuchung der ungesättigten Bodenzone Untersuchung der gesättigten Bodenzone PFC-Analytik Wirkungspfad Boden Nutzpflanze Phase III Abdeckung Bodenaustausch Hydraulische Maßnahme Kombination einzelner Maßnahmen Entsorgung Boden Sorptionsmaterialien Ausblick Literatur Anhang... 34

4 4 1 V e r a n l a s s u n g 1 Veranlassung Auf den von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften ist die Gruppe der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) bei der Bearbeitung von Bodenund Gewässerkontaminationen im Rahmen des Altlastenprogramms der Bundeswehr in den Fokus gerückt. Einige PFC-Schadensfälle im zivilen Bereich haben zu einer verstärkten Wahrnehmung auch in der Öffentlichkeit geführt. Für die Stoffgruppe der PFC liegen gegenwärtig nur wenige oder unvollständige Grundlagen vor, die eine Bewertung dieser Stoffgruppe in Bezug auf das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) bzw. auch andere Rechtsnormen aus dem Umweltrecht (u. a. Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)) fachlich und rechtlich möglich machen. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen (BAIUDBw) hat dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden zu entwickeln, um den für die Kontaminationsbearbeitung in der Bundeswehr zuständigen Bearbeitern und Bearbeiterinnen eine erste Hilfestellung zu geben und um die Vorgehensweise bei und Bearbeitung von PFC- Schadensfällen zu vereinheitlichen. Auf Grundlage neuer Erkenntnisse und vermehrter praktischer Erfahrungen in der Bearbeitung von PFC-Kontaminationen sowie der Einführung neuer Regelungen hat das BAIUDBw mit der zweiten Auflage eine Fortschreibung des Leitfadens vorgenommen.

5 2 E i n l e i t u n g 5 2 Einleitung Durch ihre ubiquitäre Verbreitung in den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft sind in den letzten Jahren perfluorierte Tenside (PFT) verstärkt in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt. Seit dem Jahr 2014 werden analytisch auch PFT-Ersatzstoffe erfasst, so dass eine erweiterte Stoffgruppenbezeichnung für per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) eingeführt worden ist. Diese Verbindungen sind biotisch und abiotisch nicht oder nur sehr schlecht abbaubar und reichern sich daher in den Umweltmedien an. Aufgrund der Bioakkumulation und der vermuteten kanzerogenen Wirkung können sie somit insbesondere bei einer Aufnahme über das Trinkwasser bzw. belastete Lebensmittel eine Gefahr für den Menschen darstellen. Da PFC u.a. in fluorhaltigen Feuerlöschschäumen enthalten sind, können insbesondere auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften mit eigenen Feuerwehren (z.b. Flugplätze und Übungsplätze) sowie auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften, auf denen externe Feuerwehren üben, entsprechende Kontaminationen des Untergrunds nicht ausgeschlossen werden. Weitere Eintragspfade, wie zum Beispiel über Wäschereien und Galvanikbereiche, sind auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften unwahrscheinlich, aber nicht gänzlich auszuschließen. Der vorliegende Leitfaden liefert eine Einführung in die Stoffgruppe der PFC und enthält Vorschläge für eine bundesweit einheitliche Untersuchungsstrategie möglicher PFC-Verdachtsbereiche auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften insbesondere mit Bw-Feuerwehren. Unter Beachtung der aktuellen länderspezifischen Handlungsanweisungen und Bewertungsmaßstäbe wurde ein strukturierter, auf allen Standorten praktikabler und einheitlicher Untersuchungsansatz abgeleitet. Die Erfassung und Bewertung von PFC-Kontaminationen in Deutschland steht noch in den Anfängen. Die vorliegende zweite Auflage des Leitfadens stellt den Wissensstand von August 2016 dar. In der zweiten Auflage wurden zum einen redaktionelle Änderungen vorgenommen. Zum anderen wurden neue Erkenntnisse aus der Arbeitshilfe Boden- und Grundwasserkontaminationen mit PFC bei altlastenverdächtigen Flächen mit Löschmitteleinsätzen Arbeitshilfe zur flächendeckenden Erfassung, standortbezogenen historischen Erkundung und zur orientierenden Untersuchung der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) (nachfolgend LABO Arbeitshilfe PFC) aufgenommen: Es wurden entsprechende Ergänzungen in Kapitel 3.3 Analytik der PFC-Verbindungen (Erweiterung des Mindestuntersuchungsprogramms) und in Kapitel 4.1 Allgemeine Einsatzbereiche vorgenommen sowie das Kapitel 5 Rechtliche Grundlagen überarbeitet. Zudem wurde das Kapitel 6 um den Abschnitt Galvanikbereiche und Wäschereien, um den Abschnitt Landwirtschaftlich genutzte Flächen und um Kapitel Wirkungspfad Boden Nutzpflanze ergänzt sowie der Anhang A-1 überarbeitet und mit länderspezifischen Vorgaben für die Bewertung von PFC fortgeschrieben. Eine im Rahmen der Fortschreibung dieses Leitfadens durchgeführte Recherche bei verschiedenen Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben erbrachte keine neuen Erkenntnisse.

6 6 3 G r u n d l a g e n 3 Grundlagen 3.1 Was sind PFC? Bei den per- und polyfluorierten Chemikalien (PFC) handelt es sich um seit den 1950er Jahren synthetisch hergestellte Verbindungen aus einer vollständig oder teilweise fluorierten Kohlenstoffkette und einer nicht fluorierten Kopfgruppe. Aufgrund ihrer chemischen Struktur sind PFC auch unter extremen Bedingungen sehr stabil, gleichzeitig wasser- und fettabweisend und grenzflächenaktiv. Gerade diese Eigenschaften machen sie zu besonders kritischen Umweltschadstoffen. Da PFC biotisch durch Mikroorganismen und abiotisch durch chemische Umwandlungsprozesse nahezu nicht abbaubar sind, werden einige Substanzen gemäß Stockholmer Konvention als langlebige organische Schadstoffe (persistant organic pollutant, POP) eingestuft. Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) wird zudem gemäß EU-Richtlinie 2006/122/EG als persistent, bioakumulativ und toxisch (PBT-Substanz) eingestuft. Das Umweltbundesamt (UBA) hat unter anderem Perfluoroctansäure (PFOA) wegen deren Eigenschaften als einen besonders besorgniserregenden Stoff gemäß der europäischen Chemikalienverordnung (REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) vorgeschlagen. Trotz ihrer vielfachen Anwendung in den verschiedensten Produkten sind ein Großteil der PFC- Einzelstoffe und ihre jeweiligen Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt bis heute noch vergleichsweise wenig erforscht. Seit einigen Jahren wird daher weltweit versucht, die Wissenslücken bezüglich PFC durch Studien und Forschungsvorhaben zu schließen. 3.2 Chemisch-physikalische Eigenschaften von PFC PFC-Verbindungen bestehen aus einer langen, unpolaren, also hydrophoben bzw. wasserabstoßenden Kohlenstoffkette und einer polaren, also hydrophilen bzw. wasseranziehenden Endgruppe. Bei einer vollständigen Substitution der Wasserstoffatome durch Fluoratome spricht man von perfluorierten und bei einem nur teilweisen Ersatz der Wasserstoffatome durch Fluoratome von polyfluorierten PFC-Verbindungen. In der Stoffbezeichnung wird häufig die Anzahl der Kohlenstoffatome mit aufgenommen. Als kurzkettige PFC-Verbindungen gelten Verbindungen mit weniger als sieben Kohlenstoffatomen, z.b. Perfluorbutansäure (PFBA (C4)) oder Perfluorpentansäure (PFPA (C5)). Die kurzkettigen Stoffe sind besonders hydrophil und weniger adsorptiv, so dass sie bevorzugt in wässrigen Medien zu finden sind. Als langkettige PFC gelten Verbindungen mit sieben oder mehr Kohlenstoffatomen, z.b. Perfluorheptansäure (PFHpA (C7)), PFOS und PFOA (C8) oder Perfluordodekansäure (PFDoA (C12)). Langkettige PFC-Verbindungen werden gut am Feststoff gebunden und sind damit eher in der Sedimentmatrix nachzuweisen. Derzeit wird angenommen, dass es etwa 850 perund polyfluorierte Verbindungen geben kann. Man unterteilt drei Untergruppen (siehe Abbildung 1). Die Unterscheidung erfolgt anhand der Kopfgruppe, die bei perfluorierten Alkylsulfonaten (PFAS, Sulfonsäure) und perfluorierten Carbonsäuren (PFCA, Carbonsäure) als Säure und bei Fluortelomeralkohole (FTOH) als Alkohol ausgebildet ist.

7 3 G r u n d l a g e n 7 1 Perfluorierte Alkylsulfonate (PFAS) mit einer Sulfonat-Gruppe als polarer Endgruppe. Entsprechende Sulfonsäure-Verbindungen werden mit einer Endung S gekennzeichnet. Der bekannteste Vertreter ist Perfluoroktansulfonsäure (PFOS). Beispiel: Strukturformel von PFOS 2 3 Perfluorierte Carbonsäuren (PFCA) mit einer Carbonsäure als funktioneller Gruppe. PFC mit einer Carbonsäure sind durch die Endung A gekennzeichnet. Bekanntester Vertreter ist hier Perfluoroktansäure (PFOA). Fluortelomeralkohole (FTOH) mit einer Alkylgruppe aus fluorierten und nicht fluorierten Kohlenstoffatomen, bekanntester Vertreter ist 8:2 FTOH. Beispiel: Strukturformel von PFOA Beispiel: Strukturformel von 8:2-Fluortelomeralkohol (8:2 FTOH) Abbildung 1 Untergruppen per- und polyfluorierter Verbindungen und Beispiele für Strukturformeln Der spezielle Aufbau und die fluorierte Kohlenstoffkette bedingen die wasser-, öl-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften der PFC. Durch die geringe Oberflächenspannung der PFC können diese viele Oberflächen sehr gut benetzen. Aufgrund des geringen Dampfdrucks weisen PFC eher eine geringe Flüchtigkeit aus der flüssigen oder gelösten Phase in die Luft auf, so dass nur untergeordnet bei einzelnen Stoffen mit einer Verbreitung in der Luft zu rechnen ist. Die Wasserlöslichkeit von PFOS und PFOA ist als relativ gut einzustufen, da beide Verbindungen unter natürlichen Bedingungen anionisch in der Säureform (Perfluoroctanoat, Perfluoroctansulfonat) vorliegen und im Wasser vollständig dissoziieren. Für eine vollständige Zersetzung der Verbindungen PFOA bzw. PFOS ist laut UBA eine Hochtemperaturverbrennung erforderlich, da diese Verbindungen eine hohe thermische Stabilität und Hitzebeständigkeit aufweisen.

8 8 3 G r u n d l a g e n 3.3 Analytik der PFC-Verbindungen Die Analytik von ausgewählten PFC wird nach einheitlichen Standards durch nationale und internationale Normen gewährleistet. Für die Bestimmung von PFC in Wasser (DIN ) sowie in Schlamm, Kompost und Boden (DIN ) liegen genormte Analysenverfahren vor. Die Stoffauswahl ist bei beiden Verfahren gleich und umfasst jeweils 10 Einzelsubstanzen, die sich für die Bewertung von Umweltproben bisher als relevant erwiesen haben. Zusätzlich wurde nach LABO Arbeitshilfe PFC eine 11. Einzelsubstanz (1H, 1H, 2H, 2H-Perfluoroctansulfonsäure (H4PFOS)) in das empfohlene Mindestuntersuchungsprogramm aufgenommen (siehe Tabelle 1). Für vier weitere Einzelstoffe wird gemäß der LABO Arbeitshilfe PFC eine anlassbezogene Einbeziehung in die Untersuchung empfohlen (siehe Tabelle 2). Die DIN sieht zur Bestimmung ausgewählter PFC in Wasser eine Hochleistungs-Flüssigkeitschromatographie und massenspektrometrische Detektion (HPLC-MS/MS) nach Fest-Flüssig-Extraktion vor. Dabei ist zu beachten, dass zurzeit nicht alle Vorläufersubstanzen, Abbauprodukte, Produktverunreinigungen und auch viele Produktinhaltsstoffe identifiziert und somit viele PFC-Verbindungen unbekannt sind. Zudem existieren für eine Großzahl der bislang bekannten PFC-Verbindungen keine Analysenstandards, was die Vergleichbarkeit von Ergebnissen aus unterschiedlichen Verfahren erschwert. Bei der analytischen Bestimmung der relevanten PFC-Einzelkomponenten ist daher die weitere Entwicklung (v.a. der gesetzlichen Regelungen) zu berücksichtigen. Die Bestimmungsgrenzen oder unteren Anwendungsgrenzen für die einzelnen Substanzen betragen zurzeit bei der Untersuchung von Wasser 0,01 µg/l bzw. 0,025 µg/l bei Abwasser und 10 µg/kg Trockenmasse (TM) bei Feststoffuntersuchungen (gemäß DIN ). Bei der Untersuchung ist die im Vergleich zur Wasseranalytik relativ höhere Bestimmungsgrenze bei den Feststoffuntersuchungen zu beachten. Auch bei Gehalten unterhalb der Bestimmungsgrenze im Feststoff können auffällige Eluatkonzentrationen vorliegen. Für die Analytik von Pflanzenmaterial gilt die DIN Feststoff. Sofern keine landesspezifischen Vorgaben vorliegen, sind mindestens die Einzelsubstanzen gemäß Tabelle 1 und 2 zu analysieren.

9 3 G r u n d l a g e n 9 Tabelle 1 Empfehlung zum Mindestuntersuchungsprogramm zur Analytik ausgewählter PFC nach den Verfahren DIN (Wasser) und DIN (Feststoff) und nach LABO Arbeitshilfe PFC Stoffname Abkürzung Summenformel Rel. molare Masse CAS-Nr. Perfluorbutansäure PFBA C 4 HO 2 F 7 214, Perfluorpentansäure PFPeA C 5 HO 2 F 9 264, Perfluorhexansäure PFHxA C 6 HO 2 F , Perfluorheptansäure PFHpA C 7 HO 2 F , Perfluoroctansäure PFOA C 8 HO 2 F , Perfluornonansäure PFNA C 9 HO 2 F , Perfluordekansäure PFDA C 10 HO 2 F , Perfluorbutansulfonsäure PFBS C 4 HO 3 F 9 S 300, Perfluorhexansulfonsäure PFHxS C 6 HO 3 F 13 S 400, Perfluoroctansulfonsäure PFOS C 8 HO 3 F 17 S 500, H,1H,2H,2H- Perfluoroctansulfonsäure 6:2 FTS (H 4 PFOS) C 8 H 5 O 3 F 13 S 428, Tabelle 2 Anlassbezogen zusätzlich nach LABO Arbeitshilfe PFC zu untersuchende PFC Stoffname Abkürzung Summenformel Rel. molare Masse CAS-Nr. Perfluorheptansulfonsäure PFHpS C 7 HO 3 F 15 S 450, Perfluordodekansäure PFDoA C 12 HO 2 F , Perfluordekansulfonsäure PFDS C 10 HO 3 F 21 S 600, Perfluoroctansulfonamid PFOSA C 8 H 2 F 17 NO 2 S 499,

10 10 3 G r u n d l a g e n 3.4 Toxikologie von PFC Offiziell werden sowohl PFOS als auch PFOA und mittlerweile auch PFBA (siehe Tabelle 1) als humanund ökotoxikologisch kritisch bewertet. Bei hohen PFC-Gehalten im Blut können Leberschäden sowie Schilddrüsen- und Nierenerkrankungen auftreten. Nach Tierversuchsergebnissen wird auch beim Menschen eine reproduktionstoxische Wirkung vermutet: PFOS steht im Verdacht, sowohl die Fruchtbarkeit von Frauen negativ zu beeinflussen als auch eine Reduktion der Spermienzahl und -qualität bei Männern hervorzurufen. Die US-Umweltbehörde United States Environmental Protection Agency (US EPA) konnte einen Zusammenhang zwischen einer Exposition durch PFOS und der Erkrankung an Blasenkrebs feststellen. PFOS gilt laut US EPA als kanzerogen, jedoch nicht als mutagen. Für PFOA stellte die US EPA eine Kanzerogenität bei Tieren und einen Zusammenhang mit Prostatakrebs beim Menschen fest. Ähnliche Wirkungen konnten auch für Fluortelomeralkohole (siehe Abbildung 1) ermittelt werden. Die Aufnahme der PFC erfolgt hauptsächlich über Nahrungsmittel, insbesondere Trinkwasser sowie Gemüse, Obst, Fisch und Getreideprodukte. Längerkettige Verbindungen werden vorrangig aus tierischen Lebensmitteln aufgenommen (Fleisch, Fisch und Meeresfrüchte), während kurzkettige Verbindungen hauptsächlich über das Trinkwasser aufgenommen werden. Die dermale und inhalative Aufnahme von PFC spielt eine vergleichsweise untergeordnete Rolle mit Ausnahme einer berufsbedingten Exposition. Als toxikologischer Grenzwert zur Bewertung der täglich duldbaren Aufnahme von Stoffen pro Kilogramm Körpergewicht dient der TDI (Tolerable Daily Intake, [µg/(kg*d)]). Dieser wurde für die Summe von PFOS, PFOA und strukturell ähnlichen Verbindungen von der Trinkwasserkommission mit 0,1 µg/(kg*d) vorgeschlagen und auf dem Status- Quo-Symposium des Bundesinstituts für Risikobewertung im März 2014 bestätigt. Als Leitwert (LW) wird eine Stoffkonzentration angesehen, die täglich über das Trinkwasser aufgenommen werden kann und lebenslang gesundheitlich duldbar ist. Als Leitwert für Trinkwasser für PFOS + PFOA gilt 0,3 µg/l (Ableitung: TDI von 0,1 µg/(kg*d) bezogen auf eine Person mit einem Körpergewicht von 60 kg, davon Aufnahme von 10 % über 2 l Trinkwasser pro Tag). Der bisher gültige Vorsorge-Maßnahmenwert (VMW) von 5 µg/l als Summenwert von PFOA und PFOS gilt nun für die Summe aller gemessenen perund polyfluorierten Verbindungen im Trinkwasser, wobei die Parameteranzahl der Einzelstoffe in den Bundesländern unterschiedlich sein kann (siehe Kapitel 5). Zudem ist nicht auszuschließen, dass sich die für die Summenbildung heranzuziehenden Einzelstoffe noch ändern werden. Für die Verbindung PFBA liegen ein TDI von 2 µg/(kg*d) und ein durch das Umweltbundesamt eingeschätzter Trinkwasser-Leitwert von 7 µg/l vor. Die Verbindung Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) wurde nicht als Leitwert bewertet, sondern lediglich als gesundheitlicher Orientierungswert (GOW), da für eine derartige Einstufung keine ausreichende Datenbasis vorlag; für PFHxS existiert ein GOW von 0,3 µg/l (siehe auch Anhang A-1).

11 3 G r u n d l a g e n Umweltrelevanz von PFC Weltweit werden PFC-Verbindungen mittlerweile im Grundwasser, in Oberflächengewässern und Meeren, in Böden sowie im Blut und Gewebe von Menschen und Tieren nachgewiesen. Auch im Klärschlamm sind PFC als Spurenstoffe bis in den Mikrogrammbereich zu finden. Findet PFC-haltiger Klärschlamm Anwendung als Dünger, können PFC in die Nahrungskette (Obst, Gemüse aus Gartenbau) und Gewässer gelangen. Die gute Wasserlöslichkeit lässt PFC leicht durch Auswaschungsvorgänge von der Bodensubstanz ins Grund- oder Oberflächenwasser gelangen. Die Fluortelomeralkohole als Vorläuferverbindungen der PFT sind schlechter wasserlöslich als PFOS oder PFOA und somit eher selten im Wasser nachzuweisen (LAHL und FRICKE, 2005). Für die Verbreitung in der Umwelt spielt der Boden als möglicher Zwischenspeicher eine wichtige Rolle. Als Eintragspfade in den Boden sind die Aufbringung von PFC-haltigen Substanzen auf den Boden (z. B. Klärschlämme oder Bodenhilfsstoffe), Defekte und Havarien an technischen Anlagen (z.b. Kanalisation) und die Verwendung von Feuerlöschschäumen zu nennen. Nach Niederschlägen fließen die Verbindungen entweder oberflächennah ab oder sie werden durch Versickerung tiefer in den Boden eingetragen. Das Verhalten der PFC im Boden ist von mehreren Faktoren abhängig: Der Kohlenstoffgehalt der Bodensubstanz, der ph-wert des Bodens, anorganische Bestandteile der Bodensubstanz sowie elektrostatische Wechselwirkungen zwischen der Bodenmatrix und den PFC-Verbindungen beeinflussen die Sorption der PFC an die Festsubstanz des Bodens und somit auch ihr Verhalten in dieser Matrix. Über das Verhalten von kurzkettigen und langkettigen PFC-Verbindungen bezüglich ihrer Verteilung in Boden und Wasser existieren bislang nur wenige Studien. So konnte gezeigt werden, dass die kurzkettigen Verbindungen PFBS, PFBA, PFPA und PFHxA relativ schnell aus den Bodenproben eluierten. Sie sorbierten also nicht oder nur in geringem Maße an die Bodensubstanz. PFOA, PFHpA und PFHxS eluierten zeitverzögert, während bei PFOS keine Elution stattfand. Es ist davon auszugehen, dass kürzerkettige Verbindungen schnell aus dem Boden ausgewaschen werden und das Grundwasser erreichen. Damit verbunden ist die Möglichkeit langer Kontaminationsfahnen im Grundwasser. Langkettige Verbindungen binden bevorzugt an Festsubstanz und können nur schwer ausgewaschen werden. Sie erreichen das Grundwasser also nur sehr zeitverzögert oder gar nicht. Im Gegensatz dazu ist aus Geländeuntersuchungen jedoch bekannt, dass in größeren Bodentiefen und im Grundwasser auch hohe Konzentrationen langkettiger PFC (z.b. PFOS) auftreten können.

12 12 4 E i n s a t z b e r e i c h e v o n P F C 4 Einsatzbereiche von PFC 4.1 Allgemeine Einsatzbereiche 4.2 Feuerlöschmittel Die besonderen Eigenschaften der PFC wie Hitzebeständigkeit, chemische Stabilität sowie ihr wasser-, öl-, fett- und schmutzabweisender Charakter machen diese Verbindungen interessant für vielfältige Anwendungen. Hauptvertreter der PFC ist die PFOS. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand kamen PFC in folgenden gewerblich-industriellen Branchen zum Einsatz: Feuerwehrspezifische Anwendungsbereiche (z.b. Brandabwehr, Brandübungsplätze, Feuerwachen) Galvanische Betriebe Textilindustrie Halbleiterindustrie Fotoindustrie Papierindustrie Lack- und Farbenherstellung Herstellung und Lagerung von luftfahrtspezifischen Hydraulikflüssigkeiten Reinigungsmittel und Kosmetikartikel Chemische Industrie Pestiziderzeugung Seit dem gilt auf Grundlage der EU- Richtlinie 2006/122/EG ein EU-weites Stoffverbot für PFOS, das jedoch Ausnahmen zulässt. Die EU-Verordnung 757/2010 (Änderungsverordnung zur EU-Verordnung 850/2004/EG) legt die aktuell gültigen Maximalkonzentrationen fest. Hiernach gelten für Stoffe und Gemische Maximalkonzentrationen von 10 mg/kg und für Erzeugnisse (erzeugte Gegenstände) PFOS-Konzentrationen von 1 g/kg. Ein wichtiges Anwendungsgebiet der oberflächenaktiven PFC bildet der Einsatz in Feuerlöschschäumen zur Bekämpfung von Bränden der Brandklasse B (brennbare Flüssigkeiten und schmelzende Feststoffe). Es ist dabei zwischen verschiedenen fluortensidhaltigen Löschschäumen zu unterscheiden: Fluor-Proteinschäume (FP) wasserfilmbildente Löschschäume (AFFF) [aqueous film forming foams] alkoholbeständige wasserfilmbildente Löschschäume (AFFF-AR) [alcohol resist] wasserfilmbildente Proteinschäume (FFFP) [film-forming fluorprotein] alkoholbeständige wasserfilmbildente Proteinschäume (FFFP-AR) Fluor-Proteinschäume (FP) wurden in den 1970er Jahren entwickelt und werden heute u.a. bei Löscheinsätzen in der Petrochemie eingesetzt. Durch die enthaltenen Fluortenside kann der Schaum besser auf der brennenden Oberfläche gleiten. Neben den Fluor-Proteinschäumen existieren seit den 1970er Jahren wasserfilmbildende Löschschäume, sogenannte Aqueous Film Forming Foams (AFFF). Die Besonderheit der AFFF liegt in der Ausbildung dampfdichter, wässriger Flüssigkeitsfilme zwischen aufgesprühter Schaumschicht und brennender Oberfläche. Die Fähigkeit der AFFF, wässrige Flüssigkeitsfilme auszubilden, liegt in der Reduktion der Oberflächenspannung begründet. In den 1980er und 1990er Jahren wurden die AFFF durch Kombination mit gelfilmbildenden und alkoholbeständigen Schaummitteln zu alkoholbeständigen AFFF-AR

13 4 E i n s a t z b e r e i c h e v o n P F C 13 (AR = alcohol resist) weiterentwickelt. Für Brandbekämpfungseinsätze in der Industrie wurden zudem wasserfilmbildende Proteinschäume (Film-Forming Fluoroprotein = FFFP) entwickelt. Die erzeugten wässrigen Flüssigkeitsfilme können eine Dicke von µm erreichen und bewirken die schnelle Ausbreitung des Schaums auf der brennenden Fläche. Sie verhindern zudem den Austritt von Branddämpfen aus dem Brandgut und wirken somit einer Wiederentzündung entgegen. Derartige AFFF sind herkömmlichen Löschschäumen ohne PFC insbesondere bei Flüssigkeitsbränden in ihrer Effizienz weit überlegen und werden daher vor allem in der chemischen und Petro-Industrie, in der Schifffahrt und im Bereich von Flughäfen eingesetzt. Der Einsatz von PFOS-haltigen Feuerlöschschäumen ist gemäß der EU-Richtlinie 2006/122/EG und entsprechend umgesetzter nationaler Gesetzgebung (ChemVerbotsV) seit dem nicht mehr gestattet. Abweichend von diesem Verbot durften Feuerlöschschäume, die vor dem in Verkehr gebracht wurden, noch bis zum weiter verwendet werden. Nicht verbrauchte Altbestände mussten entsorgt werden. Als PFOS-frei werden derzeit Feuerlöschschäume mit Konzentrationen < 10 mg/kg gemäß EU-Verordnung 757/2010 definiert. Der Gehalt an PFOA oder sonstigen PFC (außer PFOS), Fluortelomeren oder anderen polyfluorierten Verbindungen unterliegt auch weiterhin keiner Beschränkung. Dies führt dazu, dass Ersatzstoffe auf den Markt drängen, die zwar PFOS-frei, aber insbesondere durch ihren hohen Anteil an PFAB (Polyfluoralkylbetaine) gekennzeichnet sind. Produkte sind u.a. Capstone A und Capstone B der Firma DuPont sowie zwei Produkte der Firma Dynax ( DX 3001A und DX 03001B ). Insbesondere bei starken Flüssigkeitsbränden mit hoher Gefahr für den Menschen bestehen z. Zt. keine Alternativen zum Einsatz PFC-haltiger Löschmittel. Wenn AFFF-, AFFF(AR)-, FP-, FP(AR) oder FFFP(AR)-Schaummittel eingesetzt werden müssen, sind auch bei den neuen Produkten, die definitionsgemäß PFOS-frei sind, vor Ort geeignete Maßnahmen zum Gewässerschutz (z.b. Bereitstellen von Auffangeinrichtungen und Flüssigkeitssperren) zu treffen. Die Handlungsspielräume richten sich nach den im Einzelfall gegebenen Möglichkeiten zur Zurückhaltung des Löschwassers sowie nach dem verwendeten Schaummittel.

14 14 5 R e c h t l i c h e G r u n d l a g e n 5 Rechtliche Grundlagen Für PFC-Verbindungen in Boden und Grundwasser liegen keine bundeseinheitlichen Bewertungsmaßstäbe wie z.b. Prüf- oder Maßnahmenwerte gemäß BBodSchG und Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vor. Derzeit haben die Bundesländer Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland- Pfalz eigene Bewertungsmaßstäbe herausgegeben (siehe Anhang A-1). Diese sind für die Fach- und Vollzugsbehörden der jeweiligen Länder im Regelfall bindend. Sie haben jedoch keine bundesweite Rechtsgültigkeit. Auch verschiedene Bundes- und Landesbehörden und Organisationen wie das Umweltbundesamt (UBA) oder die Länderarbeitsgemeinschaften Wasser und Boden (LAWA und LABO) haben Bewertungsgrundlagen oder orientierende Hinweise zur Bearbeitung von PFC-Kontaminationen in Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer sowie hinsichtlich weiterer Bereiche oder Medien wie zum Beispiel Trinkwasser, Abwasser und Abfall herausgegeben. Im Anhang A-1 wurden die wesentlichen Beurteilungswerte aus Richtlinien, Verordnungen und Regelungen der EU, aus Bundes- und Landesbehörden sowie Fachorganisationen tabellarisch zur Orientierung zusammengefasst. Diese stellen eine momentane Bestandsaufnahme dar. Im konkreten Anwendungsfall sind diese hinsichtlich ihrer Aktualität zu prüfen. Sowohl auf Bundesebene als auch in den Bundesländern und Organisationen sind aufgrund laufender projektbezogener Untersuchungen und dem Zugewinn an wissenschaftlichen Daten weitere Fortschreibungen hinsichtlich Einführung/Anpassung von Bewertungsmaßstäben zu erwarten.

15 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F 15 6 Vorgehensweise und Bearbeitung von kontaminationsverdächtigen/ kontaminierten Flächen hinsichtlich PFC bei der Bundeswehr Auch zur Bearbeitung von Flächen mit Verdacht auf Kontaminationen mit PFC sind das Altlastenprogramm der Bundeswehr (Bereichsdienstvorschrift C 2035/3) und die Arbeitshilfen Boden- und Grundwasserschutz (AH BoGwS) anzuwenden. Dies gilt entsprechend für die Anforderungen an die Probenahme und die Laboruntersuchungen (Kompetenznachweis). Für Standorte der Bundeswehr ist im Wesentlichen der Wirkungspfad Boden Grundwasser von Interesse. Bei der derzeitigen analytischen Bestimmungsgrenze von 10 µg/kg ist weder eine Bewertung des gesamten Stoffinventars im Feststoff noch eine Bewertung einer möglichen relevanten Freisetzung möglich. Für den Wirkungspfad Boden Grundwasser werden daher allein Bodeneluatwerte herangezogen. Die Beurteilung der Eluate (2:1) erfolgt anhand der Maßstäbe für das Grundwasser, also des Einflusses der Transportwege (Sickerwasserprognose), der Abgrenzung des Schadens und der Einbeziehung der Verhältnismäßigkeit. Dies erfordert in jedem Fall eine Einzelfallprüfung am Standort. In den nachfolgenden Kapiteln wird ausgehend vom aktuellen Kenntnisstand (August 2016) das empfohlene Vorgehen zur Bearbeitung von PFC-Verdachtsflächen auf den von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften beschrieben.

16 16 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F 6.1 Phase I Bei der Erfassung von Kontaminationsverdachtsflächen (KVF) (Phase I) ist der Aspekt der feuerwehrtypischen Nutzungen sowie weiterer möglicher Einsatzbereiche von PFC soweit nicht schon geschehen zu ergänzen. Hierzu gehört die Lokalisierung nachfolgender Nutzungen bzw. Tätigkeiten und Standortrahmenbedingungen: Nutzungsbereiche Feuerwehr Feuerwache (Reinigung von Feuerwehr- KFZ und Material, zentrale Lagerung PFC-haltiger Stoffe) Bei der Feuerwache werden PFC gelagert, Feuerlöschfahrzeuge mit PFC abgestellt und befüllt, außerdem erfolgen hier Reinigungs- und ggf. Wartungsarbeiten am eingesetzten technischen Gerät (Schläuche, Kleidung usw.) Dezentrale Lagerung von Löschschaummitteln (z. B. an Sheltern) Zusätzlich zur zentralen Lagerung im Bereich der Feuerwache werden auf größeren Liegenschaften, insbesondere Flugplätzen, Löschschaummittel dezentral in kleineren Gebinden gelagert. Diese befinden sich i.d.r. in der Nähe des Flugfeldes und gewährleisten bei größeren Bränden eine zügige Wiederbefüllung der Löschfahrzeuge Bereiche mit Einsatz von Löschschäumen (z.b. Auslegen von Schaumteppichen) Löschfahrzeuge mit Löschschaummittel Die eingesetzten Feuerwehr-KFZ besitzen in der Regel zwei Tanks, von denen einer mit Wasser und der zweite mit Löschschaummitteln gefüllt ist. Das benötigte Mischungsverhältnis von Schaum zu Wasser wird erst durch Zuleitung aus den separaten Tanks an der Löschschaumkanone hergestellt. Die Menge der Löschschaummittel reicht dabei mindestens für eine zweifache Verschäumung des Wassertankvolumens aus. Während des Einsatzes wird dem Feuerwehr-KFZ Wasser aus Hydranten zugeführt. Herstellung der Einsatzbereitschaft Nach Ende des Einsatzes muss das Fahrzeug zur Sicherung der Einsatzbereitschaft (Nachbrand oder neuer Einsatz) umgehend gereinigt werden. Dies kann zur Folge haben, dass die Reinigung nicht im versiegelten Bereich der Feuerwache, sondern ggf. auch an näher gelegenen Hydranten und möglicherweise auf nicht versiegelten Flächen erfolgen muss.

17 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F 17 Schaumteppiche auf Flugplätzen In Notlagen kann der verantwortliche Flugzeugführer die Auslegung eines Schaumteppichs auf der Landebahn fordern. Diese Schaumteppiche haben üblicherweise eine Mächtigkeit von bis zu einem Meter. Nach Beendigung des Einsatzes werden die betreffenden Bereiche der Landebahn mittels Wasser vom Schaum befreit. Das Abwasser gelangt in die Oberflächenentwässerung, sofern keine entsprechenden Rückhaltesysteme vorhanden sind. Das Abwasser kann auch auf angrenzende, unbefestigte Bereiche gelangen. Für Nachforschungen stehen auch die Archive der Bundeswehrfeuerwehren zur Verfügung. Das zuständige Referat GS III 3 im BAIUDBw hat mit Verfügung vom 14. Juli 2016 angewiesen, dass Einsatzberichte von Einsätzen, bei denen Schaummittel verwendet wurden, über einen Zeitraum von 30 Jahren zu archivieren sind. Bei der Auflösung von Bundeswehrfeuerwehren wurde zudem mit o.g. Verfügung angewiesen, dass die zentrale Archivierung derartiger Einsatzdokumentationen sicherzustellen ist. Feuerlöschübungsbecken Hinweis Weiterhin kann es durch Flugunfälle außerhalb dieser Flugplätze (im Nahbereich) zum Einsatz von Löschschäumen kommen. Brandschadensereignisse mit Löschschaumeinsatz Sofern auf einem Standort Brandschadensereignisse bekannt sind, ist deren Lage möglichst exakt zu dokumentieren und, sofern möglich, zur Bestimmung des Schadstoffpotentials, der Verbrauch von Schaummitteln zu berechnen. Hierfür stehen im Internet (z.b. d85_en_13565_2.php) Berechnungswerkzeuge zur Verfügung. Gegebenenfalls können auch Zeitzeugen oder die Feuerwehren am jeweiligen Standort befragt werden. Feuerlöschübungsbecken sind in der Regel mit technischen Sicherungssystemen ausgestattet, die einen Eintrag von Löschwasser in den Untergrund verhindern. Das Löschwasser wird vor der Einleitung über Sandfilter, Leichtflüssigkeitsabscheider (LFA) und/oder über Koaleszenzabscheider geführt. Diese Reinigungsstufen sind auf die Rückhaltung von aliphatischen Kohlenwasserstoffen ausgelegt. PFC können hiervon nicht zurückgehalten werden. Deshalb ist eine Recherche zur Ableitung des Löschwassers aus den Übungsbereichen bzw. auch zu ehemals unbefestigten Übungsbereichen und unbefestigten Randbereichen durchzuführen. Auch die Reinigungsstufen und deren nachgelagerte Bereiche sind in die Betrachtung mit einzubeziehen, da eventuelle Ablagerungen (z.b. Sielhaut) hohe Konzentrationen an PFC aufweisen und über Undichtigkeiten das Eindringen in die umgebenden Bodenschichten ermöglichen können.

18 18 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F Entwässerungsanlagen Abwasserkanalisation Über die Oberflächenentwässerung wird das Niederschlagswasser von versiegelten Verkehrsflächen abgeleitet. Hierbei kann es zur Ableitung in Entwässerungsgräben, direkt in Regenrückhaltebecken oder die öffentliche Regenwasserkanalisation kommen. Entwässerungsanlagen in offener Bauweise ohne Untergrundabdichtung, in die PFC-haltige Abwässer eingeleitet oder weitergeleitet worden sind, müssen lokalisiert und ggf. untersucht werden. Abhängig von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Inspektion sind Abwasseranlagen in offener Bauweise mit Untergrundabdichtung oder in geschlossener Bauweise bei nachgewiesenen Undichtigkeiten mit in die Betrachtung einzubeziehen Regenrückhaltebecken Eine PFC-Verunreinigung des zulaufenden Regenwassers kann in den Rückhaltebecken bzw. dem jeweiligen Untergrund zu PFC-Kontaminationen führen. Da die Regenrückhaltebecken Anlagen im Sinne des WHG sind, ist auf die Einhaltung der zulässigen Einleitkriterien zu achten. Für die Direkteinleitung gibt es in den Bundesländern Orientierungswerte, die z.b. in NRW bei 1,0 µg/l PFC liegen. Die ermittelten KVF, die sich speziell aus dem Umgang mit PFC-haltigen Substanzen, insbesondere mit der Übungstätigkeit und den Löscheinsätzen der Bundeswehr-Feuerwehren ergeben, sind entsprechend der Vorgaben für die Durchführung der Phase I gemäß Bereichsdienstvorschrift C 2035/3 zu erfassen und zu dokumentieren Galvanikbereiche und Wäschereien Galvanik Gemäß LABO Arbeitshilfe PFC werden PFC-haltige Substanzen bei verschiedenen galvanischen Prozessen und hier insbesondere bei Verchromungen eingesetzt. Da auch in der Bundeswehr galvanische Verfahren angewendet werden, sind Galvanikbereiche einschließlich der dort durchgeführten galvanischen Verfahren in der Phase I zu erfassen und zu bewerten. Für die Recherche zu PFC-haltigen Substanzen und Zusätzen kann ggf. auf Einkaufslisten zurückgegriffen werden Wäschereien Gemäß LABO Arbeitshilfe PFC werden PFC für bestimmte Einsatzbereiche in der Endfertigung von Textilien verwendet, zum Beispiel bei Schutzbekleidung für Militär und Feuerwehr. Nach Auskunft des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) ist davon auszugehen, dass schon in den Anfangsjahren (etwa 1955/1956) der Bundeswehr ggf. mit PFC-haltigen Substanzen veredelte/ imprägnierte Versorgungsartikel (z.b. Versorgungsartikel der persönlichen Ausrüstung, Planen für Zelte, Abdeckplanen, etc.) verwendet wurden. Später kam PFC-haltige Schutzbekleidung hinzu.

19 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F 19 In den Aufbereitungszentren der Bundeswehr wurden zurückgegebene Versorgungsartikel gelagert, instandgesetzt und ausgesondert. In Wäschereien und Reinigungen wurde Bekleidung gesäubert. Es ist nicht bekannt, ob auch Imprägnierungen vorgenommen wurden. Seit August 2002 ist die LH Bekleidungsgesellschaft mbh (LHBw) verantwortlich für das Management der Bekleidungswirtschaft der Bundeswehr. Die LHBw betreibt mehrere Waschcenter auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften. In diesen wird auch PFC-haltige Bekleidung gewaschen. Es werden jedoch keine Imprägnierungen vorgenommen, sondern lediglich Aufbereitungen in Form von Näharbeiten durchgeführt. Bereiche ehemaliger und aktiver Wäschereien und Reinigungen sind in der Phase I zu erfassen. Hauptaustragsweg von PFC sind hier Leckagen in der Kanalisation oder Unfälle Landwirtschaftlich genutzte Flächen PFC aus dem Boden können in den Pflanzenaufwuchs und bei dessen Verfütterung bis in die Nahrungskette gelangen. Auf von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften können Flächen zur Mitbenutzung an Dritte zur landwirtschaftlichen Nutzung (Schafbeweidung mit und ohne Ziegenbeimischung und/oder Stücklandnutzung zur Heu- und/oder Silagegewinnung) über Risikopachtverträge verpachtet sein. Sind diese Flächen gleichzeitig ganz oder zum Teil auch frühere oder aktuelle Nutzungs- und Einsatzbereiche der Bundeswehr-Feuerwehren (siehe Kapitel 6.1.1), ist auf diesen Flächen ein Kontaminationsverdacht bzw. eine Kontamination mit PFC nicht auszuschließen. Aus Vorsorgegründen kann hier keine landwirtschaftliche Nutzung erfolgen. Flächenabgleich/Änderung oder Aussetzung der Risikopachtverträge Daher sind alle zur vorgenannten Mitbenutzung an Dritte verpachteten Flächen, die sich mit PFC- KVF des Altlastenprogramms überschneiden oder decken, bis auf Widerruf aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen, um so den Wirkungspfad Boden Nutzpflanze und dadurch den weiteren Pfad Tier Mensch zu unterbrechen. Zudem muss die Kompostierung des Aufwuchses solcher Flächen unterbleiben, um eine Rückführung von PFC in den Boden beim Aufbringen des Kompostes zu verhindern. Auf Flächen, die im Ergebnis der abgeschlossenen Phase I mit der Flächenkategorie A bewertet sind, sind keine weiteren Maßnahmen notwendig. Die Flächen können landwirtschaftlich genutzt werden.

20 20 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F PFC-KVF mit der Flächenkategorie E im Ergebnis der Phase I sind in der Regel nur punktförmig bekannt. Zum Abgleich mit den landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die KVF als Kreisfläche mit einem Radius von mindestens 100 m um diesen Punkt anzunehmen. Im Start- und Landebahnbereich sind links und rechts je ein mindestens 100 m breiter Randstreifen festzulegen. Von diesen Festlegungen kann abgewichen werden, sofern bereits genauere Erkenntnisse über die tatsächliche Größe der KVF vorliegen. Die Risikopachtverträge sind entsprechend abzuändern oder auszusetzen. Maßnahmen im Altlastenprogramm Sollte noch keine Phase I vorliegen, ist diese umgehend durchzuführen. Die in der Phase I erfassten PFC-KVF mit der Flächenkategorie E sind umgehend in die Phase II (siehe Kapitel 6.2) zu überführen. Beprobung und Analyse von Ernte-/Mähgut/ Pflanzenaufwuchs zur zeitlichen Überbrückung Im Rahmen einer zwischenzeitlichen Überbrückung bis zum Abschluss der Phase I sind im Einzelfall zur Entlastung des Bundeswehr-Dienstleistungszentrums (BwDLZ) Pflanzenbeprobungen möglich. Hierbei muss bei Heu/-Silagegewinnung entweder eine repräsentative Mischbeprobung jeder Erntegutcharge ( Haufwerks-/Mietenbeprobung in Anlehnung an LAGA PN 98) oder eine Flächenmischbeprobung vor der Mahd aus mindestens 10 repräsentativen Einzelproben des Pflanzenaufwuchses pro Hektar durchgeführt werden. Zudem muss bei Schafbeweidung mit und ohne Ziegenbeimischung gewährleistet sein, dass Pflanzenaufwuchs wie vorgenannt repräsentativ beprobt wird und hierbei auch den Bereich beinhaltet, der üblicherweise beim Abgrasen der Tiere erfasst wird (Schnittkante bis kurz oberhalb des Bodens). Die Proben sind gemäß Kapitel 3.3 zu analysieren. Liegen die Analysenergebnisse unter der Bestimmungsgrenze, kann festgelegt werden, dass die jeweilige Ernte- oder Mähgutcharge einer Verfütterung zugeführt bzw. die jeweilige Fläche für die Schafbeweidung bis zur nächsten Beprobung vor einer weiteren Schafbeweidung genutzt werden kann. Ist dies nicht der Fall, ist eine Entsorgung der Charge erforderlich bzw. die Fläche darf nicht beweidet werden. Pflanzen nehmen Stoffe aus den Umweltmedien sowohl in Bezug auf den Gesamtgehalt in der Pflanze als auch in einzelnen Pflanzenteilen zum Teil sehr unterschiedlich auf. Zudem unterliegt die Aufnahme jahreszeitlichen und witterungsbedingten Schwankungen. Darüber hinaus wechseln im Jahresverlauf die Pflanzenbestände in ihrer wuchsbedingten Artenzusammensetzung, sodass mögliche Stoffaufnahmen und -einlagerungen auf einer definierten Fläche hierdurch ebenfalls stark variieren können. Eine landwirtschaftliche Nutzung bis zum Abschluss der Phase I kann übergangsweise nur dann erfolgen, wenn jede Ernte-/Mähgutcharge bei Heu-/Silagegewinnung und der Pflanzenaufwuchs vor jeder Schafbeweidung beprobt wird. Freigabe zur landwirtschaftlichen Nutzung Eine aus der Nutzung genommene landwirtschaftliche Fläche kann nur dann wieder uneingeschränkt zur landwirtschaftlichen Nutzung freigegeben und die Pachtverträge erneut geändert bzw. wieder in Kraft gesetzt werden, wenn mindestens eine abgeschlossene Phase I des Altlastenprogramms mit dem Ergebnis Flächenkategorie A vorliegt oder die Untersuchungen der Phase II den Kontaminationsverdacht nicht bestätigt haben oder die Fläche im Rahmen der Phase III saniert wurde.

21 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F 21 Entsorgung von Ernte-/Mähgut In mehreren Fallkonstellationen muss Ernte-/Mähgut ggf. entsorgt werden. Eine direkte Entsorgung von Pflanzenmaterial aus PFC-KVF/KF ist zum Beispiel erforderlich bei bisher für die Kompostierung vorgesehenen Chargen, bei Mähgut, welches nicht gemulcht werden kann sowie bei ggf. noch bestehenden älteren Heu- und Silagebeständen. Für solche Fälle ist das Ernte-/ Mähgut auf Grundlage einer einschlägigen Mischbeprobung, einer Deklarationsanalyse sowie ggf. zusätzlich weiterer Annahmeparameter der vorgesehenen Entsorgungsanlage rechtskonform zu entsorgen. Die Einstufung der Abfälle (Zuordnung zu einer Abfallschlüsselnummer) bzw. die Bestätigung der Selbsteinstufung wird durch die zuständigen Landesbehörden vorgenommen. Dokumentation im INSA Die Maßnahmen und Ergebnisse der Phase I einschließlich der Ergebnisse der Analysen/Deklarationsanalysen sind im Informationssystem Altlasten (INSA) zu dokumentieren. Zuständigkeiten Die jeweiligen Zuständigkeiten in der Bundeswehr für die Maßnahmen dieses Kapitels sind in den Verfügungen BAIUDBw GS II/II 5 Az GS II /00-01 vom 3. Februar 2016 und BAIUDBw GS II/II 5/II 6 ohne Az vom 22. August 2016 sowie in der BAIUDBw GS II 6 vom 3. Februar 2016 geregelt. Eine Entsorgung ist ggf. auch erforderlich, wenn das Analysenergebnis einer im Rahmen der zeitlichen Überbrückung durchgeführten Beprobung von Ernte-/Mähgut/Pflanzenaufwuchs PFC oberhalb der Bestimmungsgrenze ausweist. Auch hier ist eine rechtskonforme Entsorgung vorzunehmen.

22 22 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F 6.2 Phase II Die Untersuchung von Flächen, auf denen ein Eintrag von PFC zu vermuten ist bzw. nachweislich stattgefunden hat, unterscheidet sich prinzipiell nicht von der Untersuchung anderer Verdachtsflächen gemäß Altlastenprogramm der Bundeswehr und lässt sich grob wie folgt beschreiben: Art und Umfang der möglicherweise eingetretenen Bodenkontamination. Untersuchung des 2:1-Eluats aus oberflächennahen Bodenproben, ggf. weitere Untersuchungen in der ungesättigten Bodenzone, ggf. Verdichtung oder Erweiterung des Beprobungsrasters (= Phase IIb). Bei Nachweis einer durchgehenden Kontamination in der ungesättigten Bodenzone Untersuchung einer potentiellen Grundwasserkontamination durch mindestens drei Grundwassermessstellen (GWMS), Zustrom-/ Abstromvergleich und Bewertung, ggf. Erweiterung des Messstellennetzes bis zur vollständigen Beschreibung einer möglicherweise ausgebildeten flächigen Grundwasserkontamination. Abschließende Gefährdungsabschätzung unter Berücksichtigung aller erhobenen Daten Wirkungspfad Boden Grundwasser Persistenz und geringe Retardation sind dafür verantwortlich, dass PFC eine großflächige Beeinträchtigung der Grundwasserqualität verursachen können. Aus diesem Grund ist bei der Untersuchung von PFC- Verdachtsflächen ein besonderes Augenmerk auf den Wirkungspfad Boden Grundwasser zu richten.

23 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F Untersuchung der ungesättigten Bodenzone Die in der Phase II vorgesehenen Untersuchungen (orientierende Untersuchung, Detailuntersuchung) sind gemäß Bereichsdienstvorschrift C 2035/3 und der AH BoGwS durchzuführen, wobei Spezifika hinsichtlich der PFC bei konkretem Verdacht auf diese Stoffgruppe zu berücksichtigen sind. Auf der einen Seite sind die Analysekosten mit rund 100 bis 150 /Probe im Vergleich zu anderen Untersuchungsparametern relativ hoch. Andererseits können Bodenproben aufgrund der chemischphysikalischen Eigenschaften von PFC problemlos über mehrere Monate als Rückstellproben gelagert werden (siehe Kapitel 3). Für die Geländearbeiten bedeutet dies, dass eine höhere Anzahl von Bodenproben entnommen werden kann. Analysiert werden zunächst nur ausgewählte Proben entsprechend der angenommenen Kontaminationshypothese. Beim Verdacht auf flächige Einträge sind aus mehreren Einzelproben Mischproben zu erstellen und zu analysieren. Sofern die Mischproben auffällige Befunde zeigen, kann durch Analyse von ausgewählten Rückstellproben der Erkenntnisstand verdichtet werden. Rückstellmöglichkeiten, die den üblichen Qualitätsnormen entsprechen, sollten beim Gutachter bzw. Analysenlabor organisiert und ein Zugriff hierauf vertraglich geregelt werden, um auch bei einem Gutachterwechsel unmittelbaren Zugriff auf die Proben zu haben. Sofern es die Gegebenheiten vor Ort gestatten, ist der oberflächennahe Untergrund mittels Schürfe (Spaten/Kleinbagger) zu erkunden, um die Gewinnung einer ausreichenden Probenanzahl und Probenmenge zu gewährleisten. Im Fall von größeren Erkundungstiefen (> 2 m unter GOK) kommen Kleinrammbohrungen oder ähnliche Verfahren zum Einsatz. Aufgrund der guten Wasserlöslichkeit einzelner PFC und der vergleichsweise geringen Sorptionsfähigkeit am Feststoff ist eine genaue petrographische Beschreibung des Bohrgutes notwendig, um verbalargumentativ eine Sickerwasserprognose durchführen zu können. Bei der Wahl der Untersuchungspunkte ist darauf zu achten, dass diese in Bereichen mit einer konkreten Versickerungsmöglichkeit (Freiflächen, Kanalisation) realisiert werden. Zudem ist zu prüfen, wie das Niederschlagswasser auf den üblicherweise befestigten Verkehrswegen eines Flughafens abgeleitet wird. Bei Versickerungen z.b. in offenen Gräben oder Regenrückhaltebecken sind auch dort Bodenuntersuchungen durchzuführen. Bodenluftuntersuchungen sind wegen des geringen Dampfdruckes der PFC nicht aussagekräftig.

24 24 6 V o r g e h e n s w e i s e u n d B e a r b e i t u n g v o n K V F / K F Untersuchung der gesättigten Bodenzone Die Untersuchung der gesättigten Bodenzone erfolgt in der Regel mittels Errichtung und Beprobung von Grundwassermessstellen. Bei der Errichtung von Grundwassermessstellen ist grundsätzlich gemäß Bereichsdienstvorschrift C 2035/3 und der AH BoGwS zu verfahren. Derzeit gibt es keine Hinweise darauf, dass bei der Untersuchung von PFC im Grundwasser abweichende Anforderungen an den Ausbau (z.b. Lage der Filterstrecke, Durchmesser der Messstelle, Ausbaumaterial) zu stellen sind. Ist mit einer großflächigen Beeinträchtigung der Grundwasserqualität zu rechnen, kann eine Untersuchung der gesättigten Bodenzone mittels Direct- Push-Verfahren (DP) durchgeführt werden, um die Lage und den Ausbau von Grundwassermessstellen gezielt festzulegen und eventuell die Anzahl von Messstellen reduzieren zu können. Mit DP-Verfahren kann im Lockergestein abhängig von der petrographischen Zusammensetzung und der Lagerungsdichte eine Erkundungstiefe von m erreicht werden. Festgesteinsaquifere sowie Lockergesteinsaquifere mit einem Flurabstand von über 30 m können in den meisten Fällen mittels DP nicht erkundet werden. Die Untersuchung von Grundwasserproben gibt Aufschluss über die Grundwasserqualität im Nahbereich der Grundwassermessstelle zum Zeitpunkt der Probenahme. Bei der Grundwasserprobennahme ist sicherzustellen, dass keine PFC-haltigen Materialien zum Einsatz kommen (z.b. Teflonschläuche, beschichtete Funktionskleidung), um so eine Querkontamination der Probe zu vermeiden. Sofern eine Grundwasserkontamination festgestellt wurde, sind an ausgewählten Grundwassermessstellen Pumpversuche durchzuführen, um Erkenntnisse bezüglich der Schadstoffentwicklung, der Hydrochemie des Grundwassers, des Grundwasserdargebots und der hydraulischen Kennwerte des Aquifers (z. B. kf- Wert) zu erhalten. Abhängig von den Untergrundverhältnissen kann die Dauer der Pumpversuche 1-6 Wochen betragen. Die Ergebnisse der Pumpversuche sind elementarer Bestandteil der abschließenden Gefährdungsabschätzung. Hinweise zur Durchführung von Pumpversuchen sind dem Anhang A-2 zu entnehmen.

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