Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten

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1 Letzte Aktualisierung: Informationen zu SVHC-Stoffen in Schlötter-Produkten Auch in galvanotechnischen Verfahren kommen besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC- Stoffe) zum Einsatz. Artikel 33 der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) sieht vor, dass die Verwendung von besonders besorgniserregenden Stoffen innerhalb der Lieferkette kommuniziert wird, sobald der Gewichtsanteil eines SVHC-Stoffes 0,1 Gewichtsprozent des Erzeugnisses übersteigt. Als Lieferant von Zubereitungen unterliegt die Dr.-Ing. Max Schlötter GmbH & Co. KG dieser Informationspflicht zwar nicht. Dennoch ist es uns wichtig, unsere Kunden über die in unseren Produkten verwendeten SVHC-Stoffe zu informieren. Deswegen fügen wir einen Hinweis über die Einstufung von Stoffen als SVHC-Stoffe in Abschnitt 15 (Rechtsvorschriften) unserer Sicherheitsdatenblätter ein. Sobald neue Stoffe in die sogenannte SVHC-Kandidatenliste aufgenommen werden, informieren wir alle Kunden, die Zubereitungen mit diesen Stoffen beziehen. Generell bildet die Entwicklung von geeigneten Ersatzverfahren, bei denen SVHC-Stoffe durch als weniger bedenklich eingestufte Substanzen substituiert werden, einen der Schwerpunkte unserer Forschungs- und Entwicklungsabteilung. Stoffe, die von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) in die Kandidatenliste aufgenommen wurden, durchlaufen einen mehrstufigen Zulassungsprozess, in dem darüber entschieden wird, ob der jeweilige Stoff tatsächlich zulassungspflichtig wird, für welche Verwendungen keine Zulassung benötigt wird und ab welchem Ablauftermin ein Stoff nicht mehr ohne Zulassung verwendet werden darf. Die nachfolgende Zusammenstellung in alphabetischer Reihenfolge über die aktuell in Schlötter-Produkten eingesetzten Stoffe aus der Kandidatenliste dient zur Information unserer Kunden über die Verwendung der jeweiligen Stoffe. 1. Blei(II)methansulfonat Borsäure Chromsäure / Dichromsäure / Chromtrioxid Ethylenthioharnstoff Kaliumdichromat / Natriumchromat / Natriumdichromat Kobaltsulfat Natriumtetraborat Phenolphthalein...9 Seite 1

2 1. Blei(II)methansulfonat Blei(II)methansulfonat wird bei Schlötter in Bleizinnbädern verwendet. In der abgeschiedenen Legierungsschicht ist jedoch kein Blei(II)methansulfonat enthalten. Eine Informationspflicht nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006 besteht daher nicht Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste Seite 2

3 2. Borsäure Borsäure wird als Puffersubstanz in galvanischen Nickelbädern, schwach sauren Zinkbädern und Chrombädern auf Basis dreiwertiger Chromverbindungen eingesetzt. Die Konzentration in den Elektrolyten ist kleiner 5,5 Gew.% und bleibt somit unterhalb der Einstufungsgrenze nach der GHS-Verordnung 1272/2008/EG, Anhang VI, Tabelle 3.2. Borsäure wird in den Schichten nicht mit abgeschieden, eine Informationspflicht nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG ergibt sich daher nicht Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste Seite 3

4 3. Chromsäure / Dichromsäure / Chromtrioxid Chromsäure, Dichromsäure und Chromtrioxid können gemeinsam betrachtet werden. Chromsäure und Dichromsäure existieren als reine Stoffe nicht, sondern entstehen beim Auflösen von Chromtrioxid in Wasser. Verwendung findet Chromtrioxid (Chromsäure, Dichromsäure) bei der galvanischen Chromabscheidung aus Chrombädern auf Basis sechswertiger Chromverbindungen. Die abgeschiedene Schicht besteht aus metallischem Chrom, es wird kein sechswertiges Chrom mit abgeschieden. Eine Informationspflicht nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG besteht daher nicht. Eine weitere Verwendung von Chromtrioxid (Chromsäure, Dichromsäure) ist die Herstellung von Chromatierungslösungen. Hier erfolgt eine Teilneutralisation durch Zugabe von Kali- oder Natronlauge, wodurch Kalium- oder Natriumchromate gebildet werden Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste ECHA empfiehlt Aufnahme in Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) Aufnahme in Anhang XIV durch EU-Kommission Stichtag für Zulassungsanträge bei der ECHA Chromsäure wird von Schlötter weder hergestellt noch importiert, sondern als Rohstoff von Händlern bzw. Importeuren bezogen, die ihrerseits in einem Konsortium zusammengeschlossen sind, das die Zulassung beantragen wird. Schlötter gilt deshalb als nachgeschalteter Anwender und kann für die nach dem Zulassungsverfahren zugelassenen Verfahren weiterhin Chromsäure einsetzen, solange der Bezug von Chromsäure über einen Lieferanten erfolgt, der über die Zulassung verfügt. Schlötter wird daher keinen Zulassungsantrag stellen Sunset Date: Verwendung ist zulassungspflichtig Seite 4

5 4. Ethylenthioharnstoff Ethylenthioharnstoff wird bei Schlötter in Passivierungen als Inhibitor verwendet und kommt als Glanzzusatz für den niederen Stromdichtebereich in Zink-Eisen-Legierungsbädern und alkalischen Glanzzinkbädern zum Einsatz. Ethylenthioharnstoff wird in den Schichten nicht mit abgeschieden. Eine Informationspflicht gemäß Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG besteht daher nicht. Für die Glanzzinkbäder gibt es bereits Ethylenthioharnstoff-freie Alternativen in unserem Produktprogramm. Bei allen anderen Verfahren wird derzeit an entsprechenden Alternativen gearbeitet Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste Seite 5

6 5. Kaliumdichromat / Natriumchromat / Natriumdichromat SVHC-Kandidaten seit dem / / Kaliumdichromat, Natriumchromat und Natriumdichromat können gemeinsam betrachtet werden. Zwischen Chromat und Dichromat stellt sich in der Lösung ein ph-wert abhängiges Gleichgewicht ein. Das Gegenion Kalium oder Natrium ist für die Sicherheitsbeurteilung der Stoffe nicht relevant. Chromate werden in Chromatierungen eingesetzt. Sie reagieren mit der Zink- oder Zinklegierungs-oberfläche unter Ausbildung einer Konversionsschicht. Die ursprünglichen Verbindungen liegen so in der Schicht nicht mehr vor. Allerdings enthalten Chromatierungsschichten geringe Mengen an sechswertigen Chromverbindungen. Laut IMDS- Eintrag beträgt der Anteil einer Gelbchromatierungsschicht an sechswertigem Chrom 10,6 Gewichtsprozent bei einem Schichtgewicht von 0,9 g/m². Die Angabe 0,1 Gewichtsprozent an SVHC-Stoff in einem Erzeugnis bezieht sich auf das Gesamtgewicht der Erzeugnisse. Da der Gewichtsanteil der Chromatschicht am Gesamterzeugnis gering ist, wird der Grenzwert theoretisch nicht erreicht. Eine Mitteilungspflicht nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG ergibt sich daher nicht. Natriumdichromat, Natriumchromat und Kaliumdichromat wurden von den Herstellern bzw. Importeuren nach REACH nur als isoliertes Zwischenprodukt registriert und stehen damit für die Herstellung von Chromatierungskonzentraten nicht zur Verfügung. Daher haben wir diejenigen Chromatierungen, die Natriumdichromat, Natriumchromat oder Kaliumdichromat enthielten, im März 2011 aus dem Verkaufsprogramm gestrichen und durch Alternativprodukte ersetzt. Eine vollständige Registrierung wurde von den Herstellern bzw. Importeuren jedoch für das Chromtrioxid vorgenommen. Diese kann daher für das Ansetzen von Chromatierungen verwendet werden. Da hier nach dem Einstellen des ph-wertes mit Natronlauge oder Kalilauge chemisch wieder die gleichen Verbindungen vorliegen wie bei einem Ansatz der Lösungen mit den genannten Chromaten, ergibt sich ebenfalls keine Mitteilungspflicht nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/ / Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste / Stichtag für Zulassungsanträge bei der ECHA Sunset Date: Verwendung ist zulassungspflichtig Seite 6

7 6. Kobaltsulfat Kobaltsulfat wird in Passivierungen auf Basis dreiwertiger Chromsalze eingesetzt und führt zu einer Verbesserung der Korrosionsbeständigkeiten der Schichten. Kobaltsulfat wird als solches nicht in die Passivierungsschicht eingebaut, sondern bei der Konversionsreaktion in Hydroxidverbindungen umgewandelt. Eine Mitteilungspflicht nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG besteht daher nicht Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste ECHA empfiehlt Aufnahme in Liste der zulassungspflichtigen Stoffe (Anhang XIV) Februar 2013 Voraussichtliche Aufnahme in Anhang XIV durch EU-Kommission Seite 7

8 7. Natriumtetraborat Natriumtetraborat wird in alkalischen Reinigern zur Verstärkung der Reinigungskraft eingesetzt. Da beim anschließenden Spülen bzw. folgenden Prozessschritten sämtliche Reste der Reinigerlösung abgespült werden, verbleiben keine Rückstände von Natriumtetraborat auf der Ware. Eine Mitteilung nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG ist daher nicht erforderlich Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste Seite 8

9 8. Phenolphthalein Phenolphthalein kann in der alkalimetrischen Titration als Indikator verwendet werden und zwar hauptsächlich bei der Analyse von Entfettern. In Schlötter-Zusätzen ist Phenolphthalein nicht enthalten. Eine Mitteilung nach Artikel 33 der Verordnung 1907/2006/EG ist daher nicht erforderlich Aufnahme in die SVHC-Kandidatenliste Seite 9

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