Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation. Heidenheim, 2014
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- Eleonora Bergmann
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1 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation Heidenheim, 2014
2 Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Lieferanteninformation 1. Arbeits- und 2. RoHS 3. REACH 4. Sicherheitsdatenblatt (SDB) 5. Weitere Verordnungen und Kundenlisten 6. Supplier Entry Portal (SEP) 7. Kontakt Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 2
3 1. Arbeits- und Europäische und internationale Gesetzgebungen (wie REACH und RoHS) fordern Informationen von Herstellern und Lieferanten über die Inhaltsstoffe in ihren Produkten. Diese Informationen müssen entlang der Lieferkette weitergegeben werden. Aus diesem Grund fordern die Firmen des Voith Konzerns Ihre Lieferanten zur Deklaration Ihrer gelieferten Produkte auf und erfüllen Ihrerseits die Vorschriften zur Deklaration gegenüber Kunden und Behörden. Die Deklaration erfolgt im sog. Supplier Entry Portal (SEP), zu dem jeder Lieferant einen gesonderten Zugang erhält. Die Einhaltung solcher gängigen Umwelt- und Sozialstandards ist für alle Geschäftspartner von Voith, die einen Beitrag zur Wertschöpfungskette leisten, verbindlich und in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Artikel 12) festgeschrieben: Der Lieferant hat die einschlägigen Vorschriften über den Umgang und das Inverkehrbringen von gefährlichen Stoffen, welche z.b. in der europäischen Chemikalienverordnung (REACH), dem Chemikaliengesetz und der Gefahrstoffverordnung enthalten sind, einzuhalten bzw. anzuwenden. Die folgenden Folien erläutern die wichtigsten Verordnungen und Deklarationspflichten und den Einstieg ins Supplier Entry Portal (SEP). Detaillierte Hinweise zur Bearbeitung einer Deklarationsanfrage finden sich in der Betriebsanleitung zum SEP- Supplier Entry Portal direkt im Hilfe- Menü des Portals. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 3
4 2. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement RoHS Seit Juli 2006 verbietet die EG-Richtlinie 2002/95/EG Zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe den Gebrauch von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom sowie den Flammschutzmitteln PBB und PBDE in Elektro- und Elektronikgeräten. Das Kürzel RoHS leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung: Restriction of the use of certain Hazardous Substances ab. Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von unerwünschten Inhaltsstoffen, um schädliche Einwirkungen auf Mensch und Umwelt zu reduzieren, die Recyclingmöglichkeiten der Geräte zu verbessern und langfristig Kostensenkungen beim Recycling zu ermöglichen. Voith erwartet von seinen Lieferanten, dass diese Richtlinie umgesetzt wurde. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 4
5 3. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement REACH (1/2) Am 1. Juni 2007 trat die EU-Verordnung 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe" (engl. Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, kurz REACH) in Kraft. Ziel der Richtlinie ist die europaweite Zentralisierung und Vereinheitlichung des Chemikalienrechts zur Förderung einer sicheren Verwendung von Chemikalien. Die Umsetzung und Implementierung der Richtlinie wird durch die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki überwacht. Die REACH-Verordnung regelt den Umgang mit chemischen Stoffen als solche, in Zubereitungen und Erzeugnissen mit dem Ziel den Schutz von Mensch und Umwelt zu verbessern. Dabei verlagert sie die Beweislast und Verantwortung auf die Unternehmen. Sie müssen die Risiken, die mit den von ihnen in der EU hergestellten und in Verkehr gebrachten Stoffen verbunden sind, identifizieren und beherrschen. Wen betrifft REACH? - Hersteller - Importeure und Händler - Nachgeschaltete Anwender (alle Unternehmen, die Chemikalien verwenden) Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 5
6 3. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement REACH (2/2) - Hersteller und Importeure müssen jeden chemischen Stoff bei der ECHA registrieren lassen, der in Mengen von größer einer Tonne pro Jahr im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt oder in Verkehr gebracht wird und nicht ausdrücklich von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Dies setzt ein regelmäßiges Monitoring der eigenen Produktions- und Importmengen voraus. - Hersteller und Importeure sind außerdem verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen von Stoffen, zu sammeln. Ferner müssen sie eine Beurteilung der Gefahren und möglichen Risiken, die von einem Stoff ausgehen, durchführen und die Ergebnisse sowohl der ECHA als auch den Akteuren innerhalb der Lieferkette zur Verfügung stellen. - Dies gilt vor allem für sog. besonders besorgniserregende Stoffe (engl. Substances of Very High Concern, kurz SVHCs), die auf der Kandidatenliste der ECHA zu finden sind. Die Verwendung einiger SVHCs erfordert zusätzlich eine besondere Zulassung (Zulassungsliste, REACH Anhang XIV), andere SVHCs unterliegen besonderen Beschränkungen (Anhang XVII). Dies setzt eine effektive Kommunikation und Information entlang der Lieferkette voraus. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 6
7 4. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Sicherheitsdatenblatt (1/2) Sicherheitsdatenblätter (SDBs) sind das wichtigste Instrument, um zu gewährleisten, dass genügend Informationen entlang der Lieferkette übermittelt werden, um die sichere Verwendung von Stoffen und Gemischen zu ermöglichen. Sie enthalten Informationen über die Stoffeigenschaften, seine Gefahren sowie Anweisungen zu Handhabung, Entsorgung und Transport. Außerdem werden Maßnahmen zu Erster Hilfe, Brandbekämpfung und zur Begrenzung und Überwachung der Exposition beschrieben. Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt vorlegen, wenn sie - einen nach der geltenden CLP-Verordnung (1272/2008) als gefährlich eingestuften Stoff, - ein im Sinne der Zubereitungsrichtlinie Nr. 1999/45/EG als gefährlich eingestuftes Gemisch, - einen Stoff, der gemäß REACH Anhang XIII als (sehr) persistent, (sehr) bioakkumulierbar oder toxisch (PBT) eingestuft wird, - oder einen Stoff, der in der REACH Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgeführt ist, liefern. Ein erweitertes Sicherheitsdatenblatt (esdb) wird erforderlich, wenn diese Stoffen, in Mengen von mehr als 10 Tonnen pro Jahr produziert oder importiert werden. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 7
8 4. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Sicherheitsdatenblatt (2/2) Ein Sicherheitsdatenblatt bzw. erweitertes Sicherheitsdatenblatt muss aktualisiert und erneuert werden, - sobald ein neues Gefahrenmerkmal oder eine Information vorliegt, die sich auf die Risikomaßnahmen auswirkt - sobald eine Genehmigung im Rahmen von REACH erteilt oder nicht erteilt wurde - sobald eine Beschränkung im Rahmen von REACH auferlegt wurde. Lieferanten sind in diesen Fällen automatisch verpflichtet, allen früheren Abnehmern, denen sie den Stoff bzw. das Gemisch in den vorangehenden 12 Monaten geliefert haben, kostenlos aktualisierte Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung zu stellen. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 8
9 5. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Weitere Verordnungen und Kundenlisten Verordnungen wie REACH und RoHS existieren nicht nur für den Europäischen Wirtschaftsraum. In vielen Regionen gelten ähnliche oder zusätzliche Anforderungen, denen Voith als global agierender Technologie-Konzern mit Standorten in über 50 Ländern und Kunden und Lieferanten aus aller Welt verpflichtet ist. Neben den beschriebenen Gesetzgebungen prüft Voith außerdem gemäß den Anforderungslisten seiner weltweiten Kunden. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 9
10 6. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Supplier Entry Portal (1/2) Die Stoffdeklarationen erfolgen durch die Lieferanten selbst im sog. Supplier Entry Portal (SEP). Das SEP ist ein Modul des ipoint Compliance Agents (ipca). Der ipoint Compliance Agent erfasst Materialdaten entlang der Wertschöpfungskette. Er kombiniert die über das SEP erfassten Daten mit den ERP-Daten der anfragenden Voith-Firma und analysiert die rechtlichen und kundenspezifischen Anforderungen in Bezug auf Produkte und deren Komponenten. Alle Informationen, die Lieferanten im SEP erfassen, sind nur von Voith einsehbar. Alle Daten werden ausschließlich lokal durch Voith gespeichert. ipca und SEP sind Inhouse-Lösungen. Es gelten sämtliche Geheimhaltungsvereinbarungen zwischen Lieferanten und Voith. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 10
11 6. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Supplier Entry Portal (2/2) Einstieg ins Portal: Voith versendet die Aufforderungen zur Materialdeklaration automatisiert via an eine vorher vereinbarte -Adresse beim Lieferanten. Durch Klicken auf den in der enthaltenen Link gelangt man zuerst zum Voith Extranet. Die Anmeldung dort erfolgt mit dem separat erhaltenen Benutzernamen und dem Passwort. Im Extranet wählt man bei den zur Verfügung stehenden Applikationen das SEP - Supplier Entry Portal aus. Die zu bearbeitenden Anfragen befinden sich in der Arbeitsliste auf der Startseite des SEP. Ein Lieferant wird zusätzlich jedes Mal per über neue ihn betreffende Anfragen oder Änderungen informiert. Detaillierte Hinweise zur Bearbeitung einer Deklarationsanfrage finden sich in der Betriebsanleitung zum SEP- Supplier Entry Portal im Hilfe-Menü des Portals. Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 11
12 7. Arbeits- und Gefahrstoffmanagement Kontakt Für Rückfragen und Anmerkungen stehen wir gerne zur Verfügung: Vera Meyer Corporate Strategic Purchasing - Projekte Tel Vera.Meyer@voith.com Gregor Dietrich Corporate Environment Eco Standards Tel Gregor.Dietrich@voith.com Lieferanteninformation Heidenheim 2014 Schutzklasse 0 12
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