10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B. (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung

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1 10/2011 LANDESFEUERWEHRKOMMANDO BURGENLAND Dienstordnung B LF 260/ B DIENSTORDNUNG über den Dienstbetrieb (Aufgaben und Tätigkeit der Mitglieder) und über die Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 1 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

2 Inhaltsübersicht Seite: Organe des Bezirksfeuerwehrkommandos, Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandos Pkt. 1 3 Fachwarte auf Abschnittsebene Pkt. 2 3 Aufgaben des Bezirksfeuerwehrkommandos Pkt. 3 4 Dienstbesprechungen Pkt. 4 4 Inspizierung der Orts-(Stadt-, Betriebs-)feuerwehren Pkt. 5 4 Lehrgänge, Leistungsbewerbe und Einsatzübungen Pkt. 6 4 Aufgaben des Bezirksfeuerwehrkommandanten Pkt. 7 4 Aufgaben des Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreters Pkt. 8 5 Aufgaben des Bezirksfeuerwehrinspektors Pkt. 9 5 Aufgaben des Abschnittsfeuerwehrkommandanten Pkt Aufgaben des Bezirksstützpunktfeuerwehrkommandanten Pkt Aufgaben der Referenten Pkt Aufgaben des Bezirksfeuerwehrjugendreferenten Pkt Aufgaben der Fachwarte auf Abschnittsebene Pkt Ausbildung und Schulung der Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandos Pkt Schriftverkehr und Genehmigung von Erledigungen Pkt. 15a 7 Kosten des Dienstbetriebes Pkt Geschlechtsneutralität Pkt Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 2 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

3 DIENSTORDNUNG ÜBER DEN DIENSTBETRIEB (AUFGABEN UND TÄTIGKEIT DER MITGLIEDER) UND ÜBER DIE GESCHÄFTSFÜHRUNG IM BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDO PKT. 1 ORGANE DES BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDOS MITGLIEDER DES BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDOS (1) Organe im Sinne 20 Bgld. FWG 1994 sind der Bezirksfeuerwehrkommandant und bei dessen Verhinderung der Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter. (2) Das Bezirksfeuerwehrkommando besteht aus: dem Bezirksfeuerwehrkommandanten dem Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter dem Bezirksfeuerwehrkommandostab (3) Der Stab besteht aus: dem Bezirksfeuerwehrinspektor den Abschnittsfeuerwehrkommandanten den Fachreferenten dem Bezirksstützpunktfeuerwehrkommandanten (4) Der Bezirksfeuerwehrkommandant hat für die Erledigung folgender Aufgaben durch Fachreferenten Sorge zu tragen: Verwaltung Atemschutz Alarm- und Nachrichtenwesen Gefährliche Stoffe Feuerwehrjugend Öffentlichkeitsarbeit Medizinische Angelegenheiten Bei Bedarf kann der Bezirksfeuerwehrkommandant für weitere Aufgabenbereiche Fachreferenten ernennen. (5) Der Bezirksfeuerwehrkommandant und die Abschnittsfeuerwehrkommandanten vertreten in ihrem Bereich die Interessen des Bgld. Landesfeuerwehrverbandes und der ihnen unterstellten Feuerwehren. Weiters obliegt ihnen die Dienstaufsicht über alle Einrichtungen der Feuerwehren in ihrem Bereich. Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 3 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

4 PKT. 2 FACHWARTE AUF ABSCHNITTSEBENE (1) Der Bezirksfeuerwehrkommandant kann zur Unterstützung der Abschnittsfeuerwehrkommandanten und der Bezirksreferenten Fachwarte auf Abschnittsebene ernennen. Die Ernennung der Abschnittsfachwarte (z.b. Abschnittsfunkreferent) bedarf zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch den Landesfeuerwehrkommandanten. PKT. 3 AUFGABEN DES BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDOS (1) Dem Bezirksfeuerwehrkommando steht die Führung, die Aufsicht (Inspizierung) und die Mitwirkung bei der Ausbildung der dem Landesfeuerwehrverband Burgenland angehörenden Orts-(Stadt-)feuerwehren zu, welche sich im Bereich einer Bezirkshauptmannschaft befinden. PKT. 4 DIENSTBESPRECHUNGEN (1) Das Bezirksfeuerwehrkommando ist nach Bedarf vom Bezirksfeuerwehrkommandanten zu Dienstbesprechungen einzuberufen. (2) Zur Regelung des Dienstbetriebes und zur Besprechung aktueller Angelegenheiten hat der Bezirksfeuerwehrkommandant das Bezirksfeuerwehrkommando, alle Orts-(Stadt-, Betriebs- )feuerwehrkommandanten mind. zweimal jährlich zu einer Dienstbesprechung einzuberufen. Die Orts-(Stadt-, Betriebs-)feuerwehrkommandantstellvertreter und weitere Chargen können beigezogen werden. (3) Der Abschnittsfeuerwehrkommandant beruft die Orts-(Stadt-, Betriebs-)feuerwehrkommandanten seines Bereiches (Abschnittes) nach Bedarf zu Dienstbesprechungen ein. (4) In Absprache mit dem Bezirksfeuerwehrkommandanten berufen Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandos nach Bedarf zu Dienstbesprechungen ihres Fachbereiches bzw. Referates ein. PKT. 5 INSPIZIERUNG DER ORTS-(STADT-, BETRIEBS-)FEUERWEHREN (1) Jede Feuerwehr ist einmal jährlich zu inspizieren. Die Inspizierung wird vom Landesfeuerwehrinspektor, Bezirksfeuerwehrinspektor oder Abschnittsfeuerwehrkommandanten durchgeführt. Hierüber ist ein Inspizierungsbericht aufzunehmen und im Dienstwege dem Landesfeuerwehrkommando vorzulegen. (2) Die Durchführung der Inspizierung, der Inspizierungsbericht und die Auswertung durch das Bezirks- und Landesfeuerwehrkommando werden durch Dienstanweisungen geregelt. Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 4 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

5 PKT. 6 LEHRGÄNGE, LEISTUNGSBEWERBE UND EINSATZÜBUNGEN (1) Lehrgänge der Grund- und der Erweiterten Grundausbildung sind nach Bedarf als Außenlehrgänge der Landesfeuerwehrschule auf Bezirksebene durchzuführen. (2) Zur Weiterbildung der Feuerwehrmitglieder sind Leistungsbewerbe und Leistungsprüfungen durchzuführen. (3) Einsatzübungen auf Bezirks- oder Abschnittsebene sind mindestens einmal jährlich vom Bezirks- bzw. Abschnittsfeuerwehrkommandanten anzuordnen. (4) Die Lehrgänge, Leistungsbewerbe, Leistungsprüfungen und Einsatzübungen sind nach den jeweiligen Richtlinien des Landesfeuerwehrkommandos durchzuführen. PKT. 7 AUFGABEN DES BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDANTEN Feuerwehr-Einsatzleiter bei Großeinsätzen im Feuerwehrbezirk. Mitglied der behördlichen Einsatzleitung und Vorgesetzter aller eingesetzten Feuerwehreinheiten bei Katastropheneinsätzen im eigenen Bezirk. Führung und Beaufsichtigung der Feuerwehren des Feuerwehrbezirkes. Ernennung, Beförderung und Abberufung der Orts-(Stadt-, Betriebs-)feuerwehrkommandanten und -stellvertreter sowie der Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandostabes und der Fachwarte auf Abschnittsebene. Anordnung von Dienstbesprechungen nach Pkt. 4 Abs. 1 u. 2 und Führung des Vorsitzes. Geschäftsführung des Bezirksfeuerwehrkommandos. Führung der Einsatzunterlagen, die über den Abschnitt hinausgehen (Autobahn, Gewässer etc.) und des Katastrophenhilfsdienstes Ernennung der Leiter der Bezirksfeuerwehrleistungsbewerbe, Leistungsprüfungen und der Lehrgänge auf Bezirksebene. Vertretung der Interessen des Bgld. Landesfeuerwehrverbandes und der Feuerwehren des Bezirkes für seinen Bereich. Stabsmitglied im Landesfeuerwehrkommando. Delegierter zum Landesfeuerwehrtag. Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch gesetzliche Bestimmungen zugeordnet sind. PKT. 8 AUFGABEN DES BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDANTSTELLVERTRETERS Feuerwehr-Einsatzleiter bei Großeinsätzen im Feuerwehrbezirk - im Verhinderungsfall des Bezirksfeuerwehrkommandanten. Vertretung und Unterstützung des Bezirksfeuerwehrkommandanten in allen Belangen nach Pkt. 7. Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 5 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

6 PKT. 9 AUFGABEN DES BEZIRKSFEUERWEHRINSPEKTORS Mitarbeit in der Einsatzleitung bei Großeinsätzen. Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst. Mitarbeit bei der Inspizierung der Bezirksstützpunktfeuerwehr durch den Landesfeuerwehrinspektor. Inspizierung der Abschnittsstützpunktfeuerwehren und der Betriebsfeuerwehren des Bezirkes. Organisation und Auswertung der Inspizierung im Feuerwehrbezirk. Mitarbeit bei der Koordinierung der Aus- und Weiterbildung auf Abschnitts- und Bezirksebene. Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch gesetzliche Bestimmungen zugeordnet sind. PKT. 10 AUFGABEN DES ABSCHNITTSFEUERWEHRKOMMANDANTEN Einsatzleiter bei Großeinsätzen im Feuerwehrabschnitt. Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst (Zugs-/Bereitschaftskommando). Führung der Einsatzunterlagen für Einsätze, die über zwei oder mehrere Einsatzbereiche von Feuerwehren seines Abschnittes hinausgehen. Inspizierung der Feuerwehren seines Abschnittes und Mitarbeit bei der Inspizierung der Abschnittsstützpunktfeuerwehr und der Betriebsfeuerwehren durch den Bezirksfeuerwehrinspektor. Delegierter zum Landesfeuerwehrtag. Beratung der Feuerwehren in Feuerwehrtaktik und -technik, in organisatorischen und administrativen Fragen. Koordinierung der Ausbildungstätigkeit im Feuerwehrabschnitt. Führung der Fachwarte auf Abschnittsebene. Repräsentant bei Veranstaltungen sowie Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit im Abschnitt. Organisation und Durchführung von Abschnittsfeuerwehrleistungsbewerben und Leistungsprüfungen. Im administrativen Bereich Führung der Ordner lt. Dienstanweisung. Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch gesetzliche Bestimmungen zugeordnet sind. PKT. 11 AUFGABEN DES BEZIRKSSTÜTZPUNKTFEUERWEHRKOMMANDANTEN Einsatzleiter im eigenen Einsatzbereich. Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst (Zugs-/Bereitschaftskommando). Er ist für die Schlagkraft, Leistungsfähigkeit und Disziplin der Bezirksstützpunktfeuerwehr verantwortlich. Er ist beratendes Organ der Gemeinde in Fragen des vorbeugenden Brandschutzes. Er ist Delegierter zum Landesfeuerwehrtag. Ihm obliegt die Führung des Bezirkskatastrophenlagers nach Vorgabe des Landes- und Bezirksfeuerwehrkommandos. Er führt die Bezirkswarn- und -alarmzentrale und sonstige Einrichtungen des Landesfeuerwehrverbandes (z.b. Atemluftfüllstation etc.). Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 6 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

7 Mitarbeit bei den Lehrgängen auf Bezirksebene. Erfüllung weiterer Aufgaben, die ihm durch gesetzliche Bestimmungen zugeordnet sind. PKT. 12 AUFGABEN DER REFERENTEN Mitarbeit in der Einsatzleitung bei Großeinsätzen. Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst (Zugs-/Bereitschaftskommando). Unterstützung des Bezirksfeuerwehrkommandanten in Angelegenheiten ihres Fachbereiches. Beratung und Unterstützung aller Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandos in Fachfragen. Ausbilder bei Lehrgängen auf Bezirksebene. Mitarbeit bei der Aus- und Weiterbildung auf Bezirksebene. Mitarbeit bei Feuerwehrleistungsbewerben auf Bezirksebene. Mitglied des zugeordneten Arbeitskreises des Landesfeuerwehrverbandes. PKT. 13 AUFGABEN DES BEZIRKSFEUERWEHRJUGENDREFERENTEN Mitarbeit im Katastrophenhilfsdienst (Zugs-/Bereitschaftskommando). Koordinierung der Jugendarbeit auf Bezirksebene mit den Feuerwehrjugendbetreuern und Beratung der Feuerwehren in Fragen der Feuerwehrjugend. Leiter des Bezirksfeuerwehrjugendleistungsbewerbes. Koordinierung der Durchführung des Wissenstestes im Bezirk. Mitglied des Arbeitskreises "Feuerwehrjugend" im Landesfeuerwehrverband. PKT. 14 AUFGABEN DER FACHWARTE AUF ABSCHNITTSEBENE Mitarbeit in der Einsatzleitung bei Einsätzen auf Abschnitts- und Bezirksebene. Unterstützung des Abschnittsfeuerwehrkommandanten und der Feuerwehren des Abschnittes in allen Fachfragen. Zusammenarbeit mit den zuständigen Referenten auf Bezirksebene. Betreuung der Fachwarte der Orts-(Stadt-, Betriebs-)feuerwehren des Abschnittes. PKT. 15 AUSBILDUNG UND SCHULUNG DER MITGLIEDER DES BEZIRKSFEUERWEHRKOMMANDOS (1) Die Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandos haben die im Anhang 1 definierten Lehrgänge zu absolvieren. (2) Der Besuch der im Anhang 1 angeführten Seminare wird empfohlen. (3) Die spezielle Weiterbildung erfolgt durch Informationslehrgänge und Einsatzübungen auf Abschnitts-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 7 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

8 PKT. 15A SCHRIFTVERKEHR UND GENEHMIGUNG VON ERLEDIGUNGEN Jeder Schriftverkehr muss sich hinsichtlich der Genehmigung (Unterschrift) auf jenes Kommando (bzw. jenen Kommandanten) zurückführen lassen, das (der) im Briefkopf steht. Jedes Schreiben des Bezirksfeuerwehrkommandos hat daher dessen Bezeichnung im Briefkopf zu enthalten. Es ist dem Bezirksfeuerwehrkommando (und letztlich dem Landesfeuerwehrverband) zuzurechnen und vom Bezirksfeuerwehrkommandanten zu verantworten. Die Fertigungsklausel hat wie folgt zu lauten: 1. Der Bezirksfeuerwehrkommandant fertigt: Der Bezirksfeuerwehrkommandant: OBR Zuname 2. Der Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter fertigt: Der Bezirksfeuerwehrkommandant: i.v. BR Zuname 3. Der Abschnittsfeuerwehrkommandant fertigt: Der Abschnittsfeuerwehrkommandant: ABI Zuname oder: Für den Bezirksfeuerwehrkommandanten: ABI Zuname Abschnittsfeuerwehrkommandant 4. Andere Mitglieder des Bezirksfeuerwehrkommandos (insb. die Referenten) fertigen, sofern ihnen der Bezirksfeuerwehrkommandant eine Genehmigungsbefugnis (schriftlich oder mündlich) erteilt hat: Für den Bezirksfeuerwehrkommandanten: HBI Zuname Die Fertigung kann mit einem Funktionszusatz nach dem Namen erfolgen. Z.B.: Für den Bezirksfeuerwehrkommandanten: BR Zuname Bezirksfeuerwehrinspektor Beispiele für unkorrekte Fertigung: Der Bezirksfeuerwehrkommandantstellvertreter: Der Bezirksfeuerwehrinspektor: Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 8 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

9 Der Bezirksreferent für ( ): PKT. 16 KOSTEN DES DIENSTBETRIEBES Für die Kosten des Dienstbetriebes des Bezirksfeuerwehrkommandos werden vom Bgld. Landesfeuerwehrverband Geldmittel zur Verfügung gestellt, deren Höhe vom Landesfeuerwehrkommando jährlich im Zuge des Voranschlages zu beschließen ist. Für deren Verwaltung sind die entsprechenden Bestimmungen über den Verwaltungsdienst der Orts-(Stadt-)feuerwehren sinngemäß anzuwenden. Die Unterlagen der Kassengebarung bezüglich dieser Mittel sind über Aufforderung durch den Landesfeuerwehrkommandanten zur Prüfung vorzulegen. PKT. 17 GESCHLECHTSNEUTRALITÄT Alle in dieser Dienstanweisung verwendeten Begriffe beziehen sich auf Männer und Frauen gleichermaßen. Der Landesfeuerwehrkommandant: LBD Ing. Alois Kögl Dienstbetrieb und Geschäftsführung im Bezirksfeuerwehrkommando - Seite 9 2. Ausgabe, Stand 01. Oktober 2011

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