Landesamt für Gesundheit und Soziales

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1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Abteilung Gesundheit Umwelthygiene, Umweltmedizin 65. Wissenschaftliche Kongress des BVÖGD und des BZÖG Pilzberatung als Aufgabe des ÖGD in Mecklenburg- Vorpommern Dr. Oliver Duty LAGuS MV, Rostock

2 Rechtliche Grundlagen der Pilzberatung Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das über eine gesetzliche Regelung verfügt, die Pilzberatung als Landesaufgabe im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes definiert. Im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in M-V ist im 7 Absatz 2 festgelegt: Der Öffentliche Gesundheitsdienst berät die Bevölkerung über die Essbarkeit von wildwachsenden Pilzen und wirkt bei der Aufklärung von Pilz- und sonstigen Pflanzenvergiftungen mit. Richtlinie zur Pilzberatung und zur Aufklärung von Pilzvergiftungen Erlass des Sozialministers und Durchführungsbestimmungen 1994 in Kraft getreten

3 Pilzberatung in M-V / Erlass (2) Pilzberatungen erfolgen grundsätzlich kostenlos. (4) Koordinierung der Pilzberatertätigkeit, die Prüfung, Anleitung, Aus- und Weiterbildung der Pilzberater erfolgt durch hauptamtliche Landespilzsachverständige des Landeshygieneinstitutes. (8) Pilzberater müssen in einer Prüfung Eignung und die erforderlichen Kenntnisse nachweisen. (11) Landespilzsachverständige und Pilzberater erfüllen die folgenden allgemeinen Aufgaben: - Beratung, Vorträge, Ausstellungen, Lehrwanderungen - Pilzbestimmungen für medizinische Einrichtungen bei Erkrankungen nach Pilzverzehr - Dokumentation aller Aktivitäten (12) Pilzberater üben ihre Tätigkeit auf der Basis einer schriftlichen Vereinbarung aus. (13) Berechtigungsschein für die Durchführung der Pilzberatung und Pilzaufklärung im Zuständigkeitsbereich des betreffenden Amtes.

4 Struktur der Pilzberatung in M-V Landespilzsachverständiger Gesundheits- oder Veterinäramt Koordinierender Pilzberater Pilzberater Pilzberater Pilzberater Folie 4

5 Gilt für Mecklenburg-Vorpommern und die DGfM (Deutsche Gesellschaft für Mykologie) Letzte Auflage 2004 Muss überarbeitet werden

6 Jahresbericht Pilzberater, davon 4 koordinierende Berater ca durchgeführten Beratungen mit Bestimmungen 340 stark giftige Pilze aussortiert (43 Grüne Knollenblätterpilze, 142 Pantherpilze, 19 Ziegelrote Risspilze, 6 Frühjahrslorcheln und etwa 130 Gifthäublinge) hunderte Karbolegerlinge, Grünblättrige Schwefelköpfe und Kahle Kremplinge aus den Körben der Pilzsammler aussortiert 85 Ausstellungen mit etwa Besucher 100 Vorträge mit mehr als interessierten Zuhörern 185 Pilzlehrwanderungen mit ca Teilnehmern 167 Artikel in Zeitungen,14 Radio- und 12 Fernsehbeiträge!!Aufgrund des hohen Altersdurchschnitts und zunehmender gesundheitlicher Probleme der Pilzberater wird es in den kommenden Jahren zu Einschränkungen bei der Durchführung der Pilzberatung in einigen Landkreisen kommen. Hier ist dringend Nachwuchs notwendig.!!

7 Pilzberatung- I Hauptaufgabe des Pilzberaters ist die Bestimmung von Frischpilzen Alle Auskünfte über Artzugehörigkeit und Speisewert gelten nur für vorgelegtes Material. Pilzbestimmungen nach einer Beschreibung durch den Sammler - auch fernmündliche - sind nicht zulässig. Jede Bestimmung muss zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Nicht sofort bestimmbare Pilze sind auch so zu benennen. Vermutungen sind nicht zulässig. Das Sammelgut ist immer vollständig zu sichten und das Ergebnis zu erfassen. Stark verschmutzte, zerbrochene oder unvollständige Pilze werden niemals zum Verzehr zugelassen.

8 Pilzberatung- II Pilzberatungen müssen immer mit größter Gewissenhaft durchgeführt werden Auskunft über: 1. Art 2. Essbarkeit oder Giftwirkung bzw. Rohgiftigkeit 3. Unverträglichkeit mit Alkohol 4. Einschränkungen der Verwertbarkeit 5. Haltbarkeit sowie weitere wichtige Eigenschaften der vorgelegten Pilze Hinweise für das richtige Sammeln, Lagern und Zubereiten von Speisepilzen sowie zu möglichen Verwechslungen mit ungenießbaren bzw. giftigen Arten. Fragen des Naturschutzes Jede Beratung wird in das Beratungsheft eingetragen.

9 Anforderungen an Pilzberater Pilzberater müssen volljährig und in der Lage sein, verantwortungsbewusst und zuverlässig zu handeln. Die Fähigkeit zur differenzierten Wahrnehmung von Farbe, Geruch und Geschmack darf nicht beeinträchtigt sein. anwendungsbereites mykologisches Grundwissen sowie Kenntnisse der bestehenden rechtlichen Bestimmungen sich ständig auf dem Gebiet der Pilzkunde weiterbilden und an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen erhalten Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Prüfung

10 Ausbildung neuer Pilzberater Landespilzsachverständiger Wochenendveranstaltung im Herbst (kostenlos) Prüfung nach Grundsätzen des Leitfadens-Prüfungsprotokoll Befähigungsnachweis Vereinbarung Gesundheits- o. Veterinäramt

11 Anforderungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises - I Beherrschung methodischer Grundlagen: Benutzung Pilzliteratur und Sicherheit im Bild-Text-Vergleich Anwendung einfacher Bestimmungsschlüssel Bestimmung von Pilzen aus Putzresten oder Pilzabfällen Artenkenntnis: wichtige Pilzarten müssen auch ohne Benutzung eines Pilzbuches erkannt werden wichtigsten Giftpilze Mitteleuropas z.b. Grüner Knollenblätterpilz, Frühjahrslorchel wichtige essbare Doppelgänger z.b. Champignons

12 Anforderungen zum Erwerb des Befähigungsnachweises - II allgemeine Kenntnisse über das Sammeln und Zubereiten von Pilzen: Sammeln, Transport, Lagerung, Konservierung und Verarbeitung Grundkenntnisse über Erkrankungen nach Verzehr von Pilzen Erkrankungssymptome und Latenzzeiten bei wichtigen Giftpilzen Rohgiftigkeit von Speisepilzen Giftwirkung bestimmter Pilzarten in Verbindung mit Alkohol Schwerverdaulichkeit und individuelle Unverträglichkeit Gesundheitsschädlichkeit verdorbener Pilze oder Pilzgerichte Erste Hilfemaßnahmen bei Pilzvergiftungen, Giftnotrufzentralen

13 Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Abteilung Gesundheit Dezernat Umwelthygiene und Umweltmedizin Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Postfach , Rostock B E F Ä H I G U N G S N A C H W E I S für die Tätigkeit als Beauftragter für Pilzberatung und Pilzaufklärung (Pilzberater) im Rahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Mecklenburg - Vorpommern Vorname/Name: Adresse : Geb.-Datum: Frau/Herr hat am in, anlässlich der Pilzberatertagung, die Eignungsprüfung für Pilzberater nach der in Mecklenburg - Vorpommern gültigen Richtlinie für Pilzberatung und Pilzaufklärung bestanden. Prüfungskommission: (Name, Dienststelle, Funktion) Herr Dr. O. Duty, Landesamt für Gesundheit und Soziales, Rostock Landespilzsachverständiger (LPS) Rostock, den i.a. Dr.med. O. Duty... (Ort/Datum) (LPS) Folie 13

14 Versicherung bei Amt als ehrenamtlicher Mitarbeiter über den Kommunalen Schadenausgleich Aufwandsentschädigung je nach Amt Folie 14

15 Aufgaben des Landespilzsachverständigen Weiterbildung der Pilzberater (2x im Jahr) Ausbildung neuer Pilzberater und Abnahme der Prüfung (1x im Jahr) Erstellung Jahresbericht Mithilfe bei der Aufklärung von Pilzvergiftungen Auswertung der Vergiftungsgeschehen, Zusammenarbeit GGIZ Erfurt Aktualisierungen Homepage Pressearbeit Erarbeitung von Informationsmaterialien (z.b. Poster, Flyer) Folie 15

16 Anfragen GGIZ Pilzvergiftung oder Verdachtsfälle beim Menschen Bundesland Mecklenburg- Vorpommern Sachsen Sachsen- Anhalt Thüringen Summe Folie 16

17 Landespilzsachverständiger angestellt am Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin 2006 Prüfung zum Pilzberater seit 2008 Landespilzsachverständiger 25 % Stellenanteil für Pilze jährliche Fortbildung bei Pilzkursen Arbeitsmaterialien durch das Amt bereitgestellt (z.b. Chemikalien, Drucksachen) Folie 17

18 Folie 18

19 Folie 19

20 Folie 20

21 Folie 21

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