Teilnahmebedingungen Fanta Spielplatz-Initiative 2016
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- Britta Engel
- vor 7 Jahren
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1 Teilnahmebedingungen Fanta Spielplatz-Initiative Spielplätze in 100 Tagen Projekte, die gefördert werden können: Gefördert werden Projekte, die zum Ziel haben, einen bestehenden öffentlich zugänglichen Spielplatz in Deutschland zu sanieren bzw. zu ergänzen oder aber einen Spielplatz bzw. ein Grundstück in Deutschland neu zu gestalten. Anliegen der Fanta Spielplatz-Initiative ist es, mehr Raum für kreatives und sicheres Spiel zu schaffen. Für die Förderzusage eines Sanierungszuschusses ( Euro, Euro, Euro, oder Euro) muss deshalb mindestens eine Maßnahme gemäß der Leitlinien für kreatives Spielen der Fanta Spielplatz-Initiative ( umgesetzt werden, sowie die Sicherheit des zu sanierenden Spielplatzes gemäß der europäischen Sicherheitsnorm EN gewährleistet sein. Das Projekt, bzw. bei einem größeren Bauvorhaben der entsprechende Abschnitt des Projekts, für den die Förderung beantragt wird, darf zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht begonnen haben. Antragsteller, die zugelassen werden: Kommunen, Vereine (auch nicht gemeinnützige), Bürger- oder Elterninitiativen, Gebietskörperschaften oder andere Betreiber und öffentliche Träger sowie Privatpersonen können einen Förderantrag bei der Fanta Spielplatz-Initiative stellen. Voraussetzung ist, dass sich der Antrag bzw. die Bewerbung nicht auf geschlossene Spielgelände, sondern auf in der Kernspielzeit von bis Uhr öffentlich zugängliche Spielplätze auf Außenflächen bezieht. Neben Spielplätzen sind auch Bolzplätze und Abenteuerspielplätze zur Teilnahme berechtigt. Reine Sportplätze sind hingegen von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Antrag ist nur dann gültig, wenn dem Deutschen Kinderhilfswerk e.v. die unterschriebene Einverständniserklärung des Spielplatz-Trägers zur Bewerbung um die Förderung durch die Fanta Spielplatz-Initiative und den damit verbundenen Auflagen vorliegt. Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben. Er allein ist verantwortlich für die ordentliche Umsetzung und Abrechnung des eingereichten Projekts. Antragsteller, die ausgeschlossen sind: Coca-Cola Deutschland hat sich freiwillig selbst verpflichtet, Bildungseinrichtungen wie Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen als werbefreien Raum zu betrachten. Daher sind Spielplätze, die von Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen betrieben werden bzw. sich auf dem eigenen Gelände befinden, von einer Bewerbung um eine Förderung durch die Fanta Spielplatz-Initiative ausgeschlossen. Ferner sind Vereine und Initiativen mit rechtsradikalem, extremistischem oder rein missionarischem Hintergrund von der Teilnahme ausgeschlossen. 1
2 Prüfungsablauf, welche Anträge zugelassen werden: Alle Bewerbungen werden nach Eingang vom Deutschen Kinderhilfswerk e.v. geprüft. Wenn die eingereichten Unterlagen vollständig ausgefüllt, sachlich richtig und aussagefähig sind, werden die Spielplatz-Bewerbungen zum 11. Juli 2016 in einer öffentlichen Online-Abstimmung zur Auswahl gestellt. Verbraucher können abstimmen, welche 100 Spielplätze eine Unterstützung erhalten. Die Fanta Spielplatz-Initiative behält sich vor, unvollständige oder nicht wahrheitsgemäße Bewerbungen zu jedem Zeitpunkt von der Teilnahme ohne Angabe von Gründen auszuschließen. Höhe der Förderung: Die Förderhöhe für den Platz 1 der Online-Abstimmung beträgt Euro, die Förderhöhe für den Platz 2 beträgt Euro, die Förderhöhe für die Plätze 3-10 beträgt je Euro. Die Förderhöhe für die Plätze beträgt je Spielplatz Euro und die Plätze werden mit je unterstützt. Alle Fördersummen verstehen sich als Bruttobeträge. Die gesamte Gewinnsumme muss für die Sanierung bzw. Neugestaltung des geförderten Spielplatzes gemäß der europäischen Sicherheitsnorm EN eingesetzt werden. Dabei sollten die Maßnahmen gemäß der Leitlinien der Fanta Spielplatz-Initiative für die Aufwertung der Spielelemente und -räume investiert werden. Ergänzende Reparaturleistungen wie die Sanierung von Zäunen, Gehwegen, Sitzgelegenheiten für Erwachsene, Mülleimer, Toiletten etc. sind hintenan zu stellen und müssen entsprechend begründet werden. Die Förderungen können auf dem Spielplatz im Rahmen der Umsetzungsrichtlinien nach frei wählbarem Schlüssel eingesetzt werden. Für einen sorgfältigen und wirtschaftlichen Umgang mit dem Fördergeld ist Sorge zu tragen. Die Sicherheit des Spielplatzes ist durch den Eigentümer oder Träger stets zu gewährleisten. Für etwaige Sicherheitsprüfungen können max. 20 Prozent der Förderung eingesetzt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Nachzureichende Unterlagen: Nach Ablauf der Online-Abstimmung müssen die Gewinner der Plätze 1-10 eine detaillierte Projektbeschreibung inklusive einer Beschreibung der geplanten Maßnahme gemäß der Leitlinien für kreatives Spielen, einen detaillierten Projektplan sowie einen detaillierten Finanzierungsplan entsprechend der Höhe des Gewinns einreichen. Bei einem größeren Bauvorhaben muss der Finanzierungsplan gezielt auf den bei der Bewerbung festgelegten Bauabschnitt zugeschnitten werden. Die Gewinner der Plätze müssen der Initiative über einen Fragebogen mitteilen, für welche Maßnahme der Gewinn in Höhe von EUR bzw EUR eingesetzt wird. Alle nachzureichenden Unterlagen sind über ein Formular beim Deutschen Kinderhilfswerk einzureichen. Vorlagen sowie die auszufüllenden Formulare werden mit der Benachrichtigung der Gewinner zur Verfügung gestellt. Eigenanteil: Die Eigenleistung kann in Form maßgeblicher Dienst- oder Sachleistungen (z. B. Arbeitsstunden von Vereinsmitgliedern) oder einer Kostenbeteiligung (üblich sind 20 Prozent der Gesamt-Projektkosten) erbracht werden. 2
3 Personalkosten: Personalkosten angestellter Mitarbeiter/innen oder von Vereinsmitgliedern sind grundsätzlich nicht förderfähig. Honorarkosten von externen Dienstleistern z. B. für Landschaftsarchitekten können bis maximal 50 Prozent der Fördersumme abgerechnet werden (gegen Beleg). Planungskosten: Kosten für die vorbereitende Planung, Beteiligungsprozesse u. ä. können zum Teil abgerechnet werden. Deren Anteil darf jedoch zusammen mit den allgemeinen Honorarkosten maximal 50 Prozent der Fördersumme betragen. Erforderliche Unterlagen für den Bewerbungsantrag: Der Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten und aussagefähigen Online-Bewerbungsformular, falls erforderlich inklusive einer unterschriebenen Einverständniserklärung des Spielplatz-Trägers sowie allen erforderlichen hochzuladenden und im Falle eines Gewinns nachzureichenden Unterlagen. Das Formular kann bis zum 15. Juni 2016 über ausgefüllt und eingereicht werden. Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden für die Online-Abstimmung nicht berücksichtigt. Das Pressebüro der Fanta Spielplatz-Initiative wird alle zugelassenen Bewerber ca. 1 Woche vor Votingstart schriftlich über die Teilnahme informieren und alle weiteren Informationen zum Voting bekannt geben. Datenschutz Die mitgeteilten Daten werden im Rahmen der Fanta Spielplatz-Initiative gespeichert. Die Weitergabe erfolgt zwecks Durchführung der Aktion lediglich an unseren Projektpartner Deutsches Kinderhilfswerk. Eine darüber hinausgehende Nutzung erfolgt nicht. Einreichungsfrist: Vom 4. April 2016 bis zum 15. Juni 2016 können Antragsteller ihre Bewerbung um Förderung bei der Fanta Spielplatz-Initiative einreichen. Nach Ablauf der Frist werden die eingereichten Projekte von einem Gremium des Deutschen Kinderhilfswerkes e.v. geprüft. Innerhalb von vier Wochen nach Ablauf der Antragsfrist wird im Falle einer Ablehnung ein Ablehnungsbescheid durch das Deutsche Kinderhilfswerk e.v. verschickt. Ablauf Entscheidungsprozess, welche 100 Spielplätze gefördert werden: Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 15. Juni 2016 werden die eingereichten Projekte von einem Gremium des Deutschen Kinderhilfswerkes e.v. geprüft. Wenn der Antrag sachlich richtig und vollständig eingereicht wurde, werden die Spielplätze mit Kurz- Beschreibung und Bildmaterial zum 11. Juli 2016 auf bzw. im Online-Abstimmungsmodul auf gezeigt. Vom 11. Juli bis zum 07. August 2016 können Verbraucher in einer öffentlichen Online-Abstimmung wählen, welche 100 Spielplätze eine Förderung erhalten. Nach Ablauf der Abstimmung werden die Gewinner von der Fanta Spielplatz-Initiative benachrichtigt. Innerhalb von zwei Wochen müssen die Gewinner alle nachzureichenden Unterlagen beim 3
4 Deutschen Kinderhilfswerk e.v. einreichen. Das Deutsche Kinderhilfswerk e.v. stellt innerhalb von drei Wochen nach Eingang der nachzureichenden, vollständigen und aussagefähigen Unterlagen einen Bewilligungsbescheid (Platz 1-10) bzw. eine Leistungsvereinbarung (Platz ) aus. Online-Voting: Vom 11. Juli 2016 bis zum 07. August 2016 können Verbraucher in einer öffentlichen Online-Abstimmung wählen, welche 100 Spielplatz- Träger eine Förderung erhalten. Abstimmen ist möglich über sowie auf sowie auf der Partnerseite des Deutschen Kinderhilfswerks. Des Weiteren kann das Online-Abstimmungsmodul auf eigenen Webseiten und Blogs platziert werden, um so weitere Stimmen für den favorisierten Spielplatz zu sammeln. Eine Anleitung für die Installation finden Interessierte unter Sanierungsfrist: Die Sanierung der Spielplätze der Plätze 1-10 muss bis zum 15. November 2016 begonnen haben. Wie das Geld für die Umsetzung des Projekts eingesetzt werden soll, muss nach Ablauf der Abstimmung in einem Projektplan detailliert beschrieben und über die Bewilligung angenommen werden. Die Sanierung muss gemäß dieses Projektplans bis spätestens 30. April 2017 umgesetzt werden. Verzögerungen oder Änderungen müssen so früh wie möglich mit dem Deutschen Kinderhilfswerk abgestimmt werden und bedürfen der Genehmigung. Der Spielplatz ist nach der Sanierung umgehend öffentlich zugänglich zu machen und muss für die Lebensdauer der Neuanschaffungen (mindestens fünf Jahre) öffentlich zugänglich bleiben. Bei der Sanierung ist die Sicherheit gemäß der europäischen Sicherheitsnorm EN durch den Träger oder Eigentümer zu gewährleisten. Für die Sicherheit auf dem Spielplatz ist stets der Träger oder Eigentümer verantwortlich. Abwicklung der Förderung: Die dem Bewilligungsbescheid beigefügte Mitteleinsatzerklärung bzw. Leistungsvereinbarung ist innerhalb von vier Wochen nach Zustellung rechtsverbindlich unterschrieben an das Deutsche Kinderhilfswerk e.v. zurückzuschicken. Ansonsten verfallen jegliche Ansprüche auf Auszahlung der Förderung. Ferner ist nach der Hälfte der Umsetzungsfrist ohne vorherige Aufforderung ein schriftlicher Zwischenstand (per Mail genügt) zu melden. Grundsätzlich ist das Projekt vom Antragsteller vorzufinanzieren, die Auszahlung der Projektförderung erfolgt erst nach Projektabschluss. Nach Eingang der Mitteleinsatzerklärung bzw. Leistungsvereinbarung wird unaufgefordert ein Vorschuss in Höhe von 50 Prozent ausgezahlt. Die abschließende Auszahlung der Förderung von Euro, Euro bzw Euro erfolgt erst, wenn 1. der vollständige Sachbericht zum Abschluss der Sanierung inkl. Deckblatt (gemäß vorgegebener Gliederung, wird mit Bewilligung verschickt), 2. der rechnerische Verwendungsnachweis inkl. Rechnungen und Zahlungsbelegen, 3. mindestens 3 digitale Bilder (mind. 1 MB, max. 8 MB je Bild) der sanierten Fläche, 4. eine Einverständniserklärung zur Nutzung der Bilder (eine Vorlage wird mit der Bewilligung verschickt) 4
5 beim Deutschen Kinderhilfswerk e.v. eingereicht worden sind. Die abschließende Auszahlung der Förderung von EUR bzw EUR erfolgt erst, wenn 1. ein kurzer formloser Sachbericht, 2. mindestens 2 digitale Bilder (mind. 1 MB, max. 8 MB je Bild) der sanierten Fläche, 3. eine Einverständniserklärung zur Nutzung der Bilder (eine Vorlage wird mit der Bewilligung verschickt) beim Deutschen Kinderhilfswerk e.v. eingereicht worden sind. Eine Eingangsbestätigung hierfür wird nicht versendet. Der Plakettenversand erfolgt i.d.r. mit der Abschlusszahlung zum Projektende, wofür sich das Deutsche Kinderhilfswerk eine Bearbeitungszeit von i.d.r. 2 Monaten vorbehält. Der in der Bewilligung angegebene Projektzeitraum ist verbindlich. Sollte sich ein Projektzeitraum wider Erwarten verlängern, ist die Verlängerung formlos und rechtzeitig vor Frist-Ablauf schriftlich zu beantragen. Unterbzw. Überschreitung von bis zu 20 Prozent innerhalb der einzelnen Kostenpositionen im Kostenplan sind ohne Umwidmungsantrag zulässig, sofern die Fördersumme nicht überschritten wird; größere Änderungen im Finanzplan sind schriftlich zu beantragen. Für die Gewinnerplätze 1-10 gilt: Zum Abruf der bewilligten Summe bzw. Restsumme sind ein rechnerischer Verwendungsnachweis sowie ein Sachbericht gemäß der vorgegebenen Gliederung bis vier Wochen nach Projektende vorzulegen. Im rechnerischen Verwendungsnachweis müssen die Einzelbeträge entsprechend der im Finanzplan festgelegten Gliederung dargestellt und aufsummiert werden. Diese sind durch Kopien der Belege nachzuweisen. Es können nur Rechnungen über Kosten eingereicht werden, die nach Bewerbungseingang angefallen sind. Das Deutsche Kinderhilfswerk e. V. behält sich eine Prüfung der Originalbelege vor. Ab Euro Auftragssumme sollten wenn möglich drei verschiedene Angebote von Dienstleistern eingeholt und dem rechnerischen Verwendungsnachweis beigelegt werden. Bei gleichwertigen Angeboten ist das günstigste zu nehmen, Ausnahmen sind entsprechend zu begründen. Zu Rechnungen und Honorarverträgen muss nachgewiesen werden, dass der Betrag bezahlt wurde (z. B. durch Kontoauszüge). Auf Honorarverträgen muss aufgelistet sein, welche Leistungen die Honorarkraft in welchem Zeitraum und zu welchem Stundensatz erbringt. Aus diesem Grund sind diese Belege sechs Jahre aufzubewahren und dem Deutschen Kinderhilfswerk e.v. bei Bedarf vorzulegen. Öffentlichkeitsarbeit: Die Projekte der Gewinnerspielplätze der Plätze 1-10 sind durch einen Spatenstich mit symbolischer Scheckübergabe der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Teilnehmer müssen dem Pressebüro der Fanta Spielplatz-Initiative dazu einen Termin mitteilen. Der Spatenstich muss spätestens bis zum 15. November 2016 erfolgt sein. Sämtliche Pressearbeit ist mit dem Pressebüro der Fanta Spielplatz- Initiative abzustimmen. Darüber hinaus ist das Projekt ebenfalls Bestandteil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Fanta Spielplatz-Initiative. Dies kann durch Veröffentlichungen, Pressemitteilungen und/oder öffentlichkeitswirksame Aktionen geschehen. 5
6 Kontakt für Rückfragen: Deutsches Kinderhilfswerk e.v. Leipziger Str Berlin Telefon +49 (0) FAKTOR 3 AG Pressebüro der Fanta Spielplatz-Initiative Kattunbleiche Hamburg spielplatzinitiative@faktor3.de Telefon +49 (0)
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