S t r o m o r d n u n g
|
|
- Wilhelmine Solberg
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kleingartenbauverein Krefeld West e.v. S t r o m o r d n u n g Vertragspartner für die Stromversorgung sind die Städtischen Werke Krefeld AG (SWK). Grundlage für die Stromversorgung ist der Rahmenvertrag zwischen dem Stadtverband Krefeld der Kleingärtner e.v. und SWK vom Der Kleingartenbauverein Krefeld - West e.v. ist an diesen Rahmenvertrag durch Beitrittserklärung vom gebunden. I. Allgemeine Bestimmungen zur Stromversorgung a) Die Installation Strom führender Leitungen in den Lauben ist entsprechend den VDE -Vorschriften fachgerecht auszuführen. Die Anlage muß mit einem Fehlerstromschutzschalter ( FI Schalter ) - höchstzulässiger Auslösestrom von 30 ma - und einem Fundamenterder (bei Neubauten) oder einem Kreuzerder von 2 m ausgerüstet sein. max. zulässiger Stromkreis: 1 x 16 A Automat für die Stromversorgung in der Laube 1 x 16 A Automat für die Außenanlagen b) Der Laubenanschluß ist mit einem Zwischenzähler auszurüsten. Die Zwischenzähler sind zu verblomben. c) Schäden, die durch unsachgemäße Installation, Hantierung oder Beschädigung der Zuleitungen entstehen, hat der Verursacher zu tragen. d) Der Verein hat das Recht, aus Sicherheitsgründen die vorschriftsmäßige Installation und Sicherheit von der Stromquelle bis zum Zählerplatz in der Laube ( einschl. Zählertafel ) durch einen Fachmann ( Elektriker etc. ) überprüfen zu lassen. e) Manipulationen an der Stromzuführung, z.b. Stromentnahme vor dem Zähler oder Überbrückung der Zähler, sind nicht zulässig. Ebenfalls nicht zulässig ist die unerlaubte Entnahme von Strom von Anschlüssen, die ausschließlich für Gemeinschaftsleistungen im Verein eingerichtet wurden. Bei Verstößen gegen diese Vorschrift durch einen Gartennutzer kann die Kündigung eingeleitet werden
2 - 2 - II. Anschluß weiterer Lauben am bestehenden Stromverteilernetz a) Der Anschluß weiterer Lauben an das bestehende Stromverteilernetz ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt der Vorstand des Vereins nach Stellungnahme des im Gelände für die Verwaltung der Stromanlage zuständigen Beauftragten. Dieser hat hierbei den Vernetzungsplan mit den vorgesehenen Erweiterungen bzw. den zusätzlichen Leitungswegen vorzulegen. b) Nach Genehmigung ist vor Anschluß an das Stromverteilernetz eine Anschlußgebühr zu leisten. Hierbei handelt es sich um eine pauschale Anteilsbeteiligung zu den bereits geleisteten Auslagen für die Materialbeschaffungen zur Erstellung des Hauptanschlusses und des Stromverteilernetzes im jeweiligen Gelände. Die Anschlußgebühr ist für jedes mit Stromanschluß versorgte Gelände entsprechend den bei der Erstellung angefallenen Aufwendungen ermittelt worden. Die Anschlußgebühr beträgt: - im Gelände Preußenring, EDV = 75,-- EURO (146,69 DM) - im Gelände Peter-Lauten-Straße, EDV = 50,-- EURO ( 97,79 DM) - im Gelände Nauenweg, EDV =100,-- EURO (195,58 DM) c) Die Anschlüsse dürfen nur nach den im Vernetzungsplan angegebenen Leitungswegen durchgeführt werden. d) Der Anschlußquerschnitt des Erdkabels vom Hauptkabel zur Laube muß mind. 10 mm betragen. Das Erdkabel muß 60 cm tief verlegt und vorschriftsmäßig abgedeckt werden. e) Der Anschluß muß von einem zugelassenen Elektromeister vorgenommen werden. f) Die Kosten für den Anschluß trägt der Gartenpächter. III. Kündigung des Stromanschlusses a) Der Stromanschluß kann nur 3 Monate vor dem Ablesedatum der Stadtwerke gekündigt werden. b) Ein Gartennutzer der seinen Stromanschluß kündigt hat alle Kosten, die mit dem Abklemmen vom Netz in Zusammenhang stehen, zu tragen. c) Das Abklemmen vom Netz und das Verblomben der verbleibenden Zähleranschlüsse zur nächsten Laube muß von einem zugelassenen Elektromeister vorgenommen werden. d) Hat ein Gartennutzer seinen Stromanschluß gekündigt, darf er sich nicht anderweitig mißbräuchlich Zugang zur Stromversorgung beschaffen
3 - 3 - IV. Verwaltung und Abrechnung der Stromversorgung a) Die jeweiligen Gartennutzer eines Geländes bestimmen einen Beauftragten für die Erledigung der mit der Stromversorgung anfallenden Tätigkeiten. Diese Person ist als Ansprechpartner für das jeweilige Gelände der SWK zu melden. Zu den Aufgaben des Beauftragten gehören: - Erstellung und Aktualisierung des Vernetzungsplanes; - Überwachung und Pflege der Stromanlagen ( Hauptanschluß, Leitungsnetz einschl. Zählerplätze) - Leistung von Abschlagszahlungen an die SWK - Ablesen der Zähler - Erstellung der Jahresabrechnung - Buchführung über Einnahmen und Ausgaben der Stromkasse b) In Erfüllung der Bestimmungen des Rahmenvertrages sind - alle Zahlungen an die SWK durch Einzugsermächtigung zu leisten; - auf Verlangen der SWK die Hauptzähler im Gelände durch den Beauftragten selbst abzulesen und das Ergebnis den SWK unter Angabe des Ablesedatums schriftlich mitzuteilen. c) Im Rahmen der mit der Stromversorgung anfallenden Abrechnungs- und Zahlungsvorgängen dürfen keine Überschüsse erwirtschaftet werden. V. Ablesen der Zähler a) Das Ablesen der Zähler erfolgt durch den Beauftragten für die Stromversorgung im Gelände. Dem Beauftragten ist der Zutritt zur Gartenlaube (Zählerplatz) zu gestatten. b) Das Ablesen der Zähler erfolgt an einem Tag. Der Ablesetermin ist mind. 14 Tage vorher durch Aushang im Gelände bekannt zu geben. c) Am Ablesetermin muß der Zutritt zum Zähler gewährleistet sein; entweder durch Anwesenheit oder durch Beauftragung einer anderen Person. Sollte die Ablesung zum Termin nicht möglich sein, hat der verantwortliche Stromabnehmer die für eine spätere Ablesung evtl. anfallenden Kosten in voller Höhe zu tragen. Diese Mehrkosten werden mit der Jahresrechnung erhoben
4 - 4 - VI. Jahresabrechnung a) Grundlage für die Abrechnung des Stromverbrauchs ist die Rechnung der SWK. b) Der Abrechnungsbetrag für den einzelnen Gartennutzer/Stromabnehmer setzt sich zusammen aus dem Zähler-Grundpreis, der Umlage für sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Stromlieferung, dem Verbrauchspreis zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Zähler-Grundpreis Umlage Verbrauchspreis = Bereitstellungspreis Hauptzähler : durch die Anschlüsse = Abweichung zwischen verbrauchte Kw/h laut Hauptuhr und Ergebnis Ablesung Zwischenzähler x Kw/h-Preis zuzügl. sonstiger Aufwendungen : durch die Anschlüsse = ermittelter Verbrauch in Kw/h x Kw/h-Preis Alle Beträge sind Bruttokosten, d.h. zuzüglich Mehrwertsteuer. c) Die Beträge werden unter Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen mit einer separaten Jahresrechnung zur Zahlung angefordert. Der Abschlagsbetrag für das laufende Jahr wird nach dem Ergebnis der letzten Abrechnung (Verbrauchszahlen) ermittelt und ist Bestandteil der Jahresabrechnung. VII. Abrechnung bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses a) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses und / oder selbst gewünschter Unterbrechung der Stromversorgung besteht kein Anspruch auf eine vorzeitige Abrechnung. Es erfolgt lediglich die Ablesung des Zählers nach Übergabe des Gartens bzw. nach Abklemmen vom Netz. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann im Rahmen des nächsten Jahresabrechnungstermins. b) Eine vorzeitige Erstattung einer evtl. zuviel geleisteten Abschlagszahlung ist vor Erstellung der Jahresabrechnung ebenfalls nicht möglich
5 - 5 - VIII. Pächterwechsel a) Bei Aufgabe eines Kleingartens ist der Stromanschluß bis einschl. Zählerplatz durch den neuen Gartennutzer zu übernehmen. Hierfür ist zusätzlich zum Wertermittlungsergebnis eine Entschädigung für den Stromanschluß zu leisten, wenn die Anteilsbeteiligung an der Stromanlage des Geländes durch den scheidenden Gartenpächter nachgewiesen wird. Wird bei Aufgabe des Gartens eine pauschale Gesamtentschädigung für den Garten einschl. Einrichtungen und Aufwuchs vereinbart, ist eine zusätzliche Entschädigungsforderung für die Stromanlage nicht möglich. b) Die Entschädigung bemißt sich nach dem bei der Ersteinrichtung entstandenen Installationsaufwand bis einschl. Zählerplatz und beträgt - Gelände Preußenring, EDV = 175,-- EURO (342,27 DM) - Gelände Peter-Lauten-Straße, EDV = 100,-- EURO (195,58 DM) - Gelände Nauenweg, EDV = 255,-- EURO (498,74 DM) Der jeweilige Betrag für den kompletten Anschluß einschl. Zählertafel ist ein unverzinslicher Festbetrag und unterliegt nicht der Abschreibung. b) Für die in der Laube verlegten Anschlüsse, evtl. vorhandenen Lampen etc. kann zwischen dem scheidenden und dem übernehmenden Gartennutzer die Übernahme vereinbart werden. Eine Verpflichtung zur Übernahme bzw. Entschädigung von Elektroinstallationen nach Zählerplatz besteht nicht. IX. Inkrafttreten Die Stromordnung tritt am Tage der Beschlußfassung in Kraft. Sie wurde von der Mitgliederversammlung am 19. März 2002 beschlossen. Krefeld, den 19. März Der Vorstand -
Der Kleingartenverein Am Teich Königsbrück e. V. ist finanziell unabhängig. Seine finanziellen Mittel werden gebildet durch
1 Kleingartenverein Am Teich" Königsbrück e. V. Finanzordnung Zur Sicherung der erforderlichen finanziellen Mittel des Vereins und eines geordneten Umgangs mit ihnen wird auf der Grundlage der Satzung
Mehrder Stromgemeinschaft Kleingärtnerverein Im Apfelgarten e.v.
1 S a t z u n g der Stromgemeinschaft Kleingärtnerverein Im Apfelgarten e.v. 1 (Stromgemeinschaft ) 1.1) Die Strombezieher des Kleingärtnerverein Im Apfelgarten e.v. (Verein) bilden eine Stromgemeinschaft
MehrWASSER- UND STROMORDNUNG des Kleingartenvereins "Schreber Hauschild" e.v. Leipzig
WASSER- UND STROMORDNUNG des Kleingartenvereins "Schreber Hauschild" e.v. Leipzig I. Grundsatz Die Wasser- und Stromordnung regelt die ordnungsgemäße, sparsame und ehrliche Verwendung von Wasser und Strom
MehrI. II. I. II. III. IV. I. II. III. I. II. III. IV. I. II. III. IV. V. I. II. III. IV. V. VI. I. II. I. II. III. I. II. I. II. I. II. I. II. III. I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.
MehrWasser- und Stromordnung
2016 Wasser- und Stromordnung Der Vorstand Kleingartenverein Gartenfreunde e.v. Niederwürschnitz 06.07.2016 WASSER- UND STROMORDNUNG des Kleingartenvereins Gartenfreunde e.v. I. Grundsatz Die Wasser- und
MehrDer Kreis- / Stadtverband Musterhausen e. V. vertreten durch den Kleingärtnerverein Mustermann e. V.
Musterpachtvertrag Der Kreis- / Stadtverband Musterhausen e. V. vertreten durch den Kleingärtnerverein Mustermann e. V. nachstehend Verpächter genannt, überlässt im Rahmen der Bestimmungen seiner Satzung
MehrFrau Braun, Tel / im Dienstleistungszentrum der Stadtwerke Troisdorf GmbH, Poststraße 105 gerne zur Verfügung
INFO-BLATT BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG VON STANDROHREN Für die Beantwortung weiterer Fragen sowie für die Ausgabe der Standrohre steht Ihnen die Mitarbeiterin der Verkaufsabrechnung der Stadtwerke
MehrGesellschaftsvertrag der Stromgemeinschaft im Kleingartenverein Walkenriede e.v.
Gesellschaftsvertrag der Stromgemeinschaft im Kleingartenverein Walkenriede e.v. 1 (Stromgemeinschaft) 1. Die Strombezieher im Bereich der Kolonie Walkenriede e.v. (Verein) bilden eine Stromgemeinschaft
MehrRechnungserklärung. Rechnungsübersicht
Rechnungserklärung Rechnungsübersicht Rechnungsadresse An diese Adresse schicken wir Ihre Abrechnung. Die Anschrift der Verbrauchsstelle kann von der Rechnungsadresse abweichen. 8 9 6 7 6 7 8 Kunden-/Verbrauchsstellen-Nr.
Mehr1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten ( 7 GasGVV)
Strom - Gas - Wasser - ÖPNV Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Bad Vilbel GmbH zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit
MehrAllgemeiner Stromtarif
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Strom Allgemeiner Stromtarif Grund- und Ersatzversorgung Strom Preise Grundpreis ( /Jahr ) Arbeitspreis ( ct/kwh ) brutto 96,00 25,722 netto 80,67 21,615 Der Gesamtarbeitspreis
MehrKleingartenverein Am Laasigberg Gera e.v.
Kleingartenverein Am Laasigberg Gera e.v. Klei garte verei A Laasigberg Gera e.v. c/o Raimond Tänzer Kretschmerstr. 26 07549 Gera Vorstand Raimond Tänzer Kretschmerstr. 26 07549 Gera Tel: 0365/ 31 56 6
Mehr(gleich) = Pachtpreis des Generalpächters [ / qm]
ERLÄUTERUNGEN DER JAHRESRECHNUNG DES KGV NORDPARK I e. V. Stand 12/2010 (1.) Mitgliedsbeitrag [ ] Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird für die Mitgliedschaft im KGV Nordpark I e. V. fällig. Dieser Festbetrag
MehrRechnungserklärung - Strom
Rechnungserklärung - Strom Seite 1 1 In diesem Feld finden Sie das Druckdatum der Abrechnung, die Rechnungsnummer der aktuellen Abrechnung, die Kundennummer (bitte geben Sie diese immer an, wenn Sie mit
MehrErgänzende Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz und Gas aus dem
Ergänzende Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz und Gas aus dem Niederdrucknetz 2 Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Haltern
MehrGebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten
Stadt Möckmühl Kreis Heilbronn Gebührenordnung über die Inanspruchnahme der städtischen Hallen und städt. Räumlichkeiten Der Gemeinderat der Stadt Möckmühl hat in seiner Sitzung am 29.11.2011 folgende
Mehranliegend erhalten Sie einen Nachdruck Ihrer Gutschrift vom 15. Februar 2018.
EWE NETZ GmbH, 26102 Oldenburg Sie erreichen uns: EWE NETZ GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg +49 441 4808-0, Mo.-Fr. 7-20 Uhr, Sa. 8-16 Uhr +49 441 4808-1195 info@ewe-netz.de www.ewe-netz.de
Mehr5. PVU-Netze ist berechtigt den Netzanschluss abzutrennen, wenn das Netzanschlussverhältnis
Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers PVU Energienetze GmbH (PVU-Netze) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Stromversorgung in Niederspannung
MehrRechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH
Rechnungserläuterung der Stromversorgung Ismaning GmbH Herr Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt Max Mustermann Musterstraße 1 12345 Musterstadt (Wohnung 1) 12345/1 000123456 Herr Mustermann,
MehrOrdnung zur Entnahme von Elektroenergie aus der Gemeinschaftsanlage des Kleingartenvereins Oberlohmen e.v.
Ordnung zur Entnahme von Elektroenergie aus der Gemeinschaftsanlage des Kleingartenvereins Oberlohmen e.v. Hohburkersdorfer Straße 13, 01847 Lohmen - EO - Seite 1 von 7 1 Grundsätze (1) Diese Ordnung regelt
MehrErgänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Ergänzende Bedingungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) Ergänzende Bedingungen der StWR Stadtwerke Röthenbach a. d. Pegnitz GmbH (im folgenden StWR) zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen
MehrKleingartenverein. Am Krummensee e.v. Schenkendorfer Weg Bestensee. Finanzordnung
Kleingartenverein Am Krummensee e.v. Schenkendorfer Weg 15741 Bestensee Finanzordnung Gültig durch Beschlussfassung der Mitgliederversammlung vom 01.10.2004 Änderung durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung
MehrERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN WASSERWERKES DER STADT WEILBURG
ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN DES WASSERWERKES DER STADT WEILBURG gültig ab 1. Juli 2013 zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 I. Vertragsabschluss
MehrOrdnung zur Entnahme von Wasser und Strom aus den Gemeinschaftsanlagen des KGV Schwylst e.v.
Ordnung Wasser und Strom KGV Schwylst e.v. 1 Ordnung zur Entnahme von Wasser und Strom aus den Gemeinschaftsanlagen des KGV Schwylst e.v. In der Mitgliederversammlung des KGV Schwylst e.v., Brehmestraße
MehrVertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft
- 1- Stand: 10.5.2012 Vertrag über die Zulassung als IP-Netz-Provider im electronic cash-system der deutschen Kreditwirtschaft Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Berlin
MehrPachtvertrag. Stadtverband der Kleingärtner e.v. Dinslaken-Voerde
Pachtvertrag Der Stadtverband der Kleingärtner e.v. Dinslaken-Voerde nachstehend "Verpächter" genannt, überlässt im Rahmen der Bestimmungen seiner Satzung dem Vereinsmitglied nachstehend "Pächter" genannt,
MehrAllgemeiner Stromtarif
Preisblatt Grund- und Ersatzversorgung Strom Allgemeiner Stromtarif Grund- und Ersatzversorgung Strom Preise Grundpreis ( /Jahr ) Arbeitspreis ( ct/kwh ) brutto 96,00 25,722 netto 80,67 21,615 Der Gesamtarbeitspreis
MehrStromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR
Sitzung des Gemeinderats am 19.09.2013 Stromkonzessionsvertrag - Nachtragsvereinbarung zum bestehenden Konzessionsvertrag Strom mit der EnBW ODR Der derzeit aktuelle Konzessionsvertrag der Stadt Bopfingen
MehrEntgeltregelungen Wasserversorgung Preise für Lieferungen und Leistungen des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg (TAHV)
Entgeltregelungen Wasserversorgung Preise für Lieferungen und Leistungen des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg (TAHV) Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg Domplatz 1 39539 Havelberg
MehrVertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung
Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung MVZ Praxisadresse, Hausnummer PLZ, Ort und Kassenärztliche Vereinigung Bremen, Körperschaft des öffentlichen
MehrBeitrags- und Gebührenordnung. Gartensparte Wiesengrund Espenhain e.v.
Beitrags- und Gebührenordnung Gartensparte Wiesengrund Espenhain e.v. 1 Um die finanziellen Verpflichtungen im Verein einheitlich und nachvollziehbar zu gestalten, gibt sich die Gartensparte Wiesengrund
Mehrin der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 21. Juni 2017 (gültig ab )
Satzung des Zweckverbandes Wasserwerke Westerzgebirge über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Kostensatzung - KostS) in der Fassung der Ersten Änderungssatzung
MehrVereinbarung. zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen. (Katarakt-Vereinbarung) zwischen
Vereinbarung zur Abgeltung von Sachkosten bei der Durchführung von ambulanten Katarakt-Operationen (Katarakt-Vereinbarung) zwischen der Allgemeinen Ortskrankenkasse Berlin,,,,,,,,, der Bundesknappschaft
MehrUnsere Bankverbindung ist gemäß den Regelungen für den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehr (SEPA) angegeben.
1 2 3 4 5 6 7 1 2 3 4 5 6 7 Die Rechnungsadresse (Ihre Anschrift). Der Ort der Abnahme. Kundendaten Hier steht Ihre Rechnungs-, Kunden- und Verbrauchsstellennummer. Bitte bei Rückfragen immer angeben.
MehrVereinbarung über die. Gemeinschaftshilfe. saarländischer Zahnärzte
Vereinbarung über die Gemeinschaftshilfe saarländischer Zahnärzte Beschlossen in der Mitgliederversammlung der Gemeinschaftshilfe vom 30. September 1970, geändert durch Beschlüsse der Delegiertenversammlung
MehrEnergieordnung. für die Nutzer des Elektronetzes in der Kleingartenanlage Gemütlichkeit III
Energieordnung für die Nutzer des Elektronetzes in der Kleingartenanlage Gemütlichkeit III 0. Vorbemerkungen Das Elektronetz wurde 1981/82 in Eigenleistung der Mitglieder finanziert und errichtet. Die
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für die kreiseigenen Sporthallen
Benutzungs- und Gebührenordnung für die kreiseigenen Sporthallen Aufgrund des 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 30. Mai 1997 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 333) und der 1 und 6 des
MehrE R D G A S. Grund- und Ersatzversorgung Allgemeine Preise und Bedingungen
E R D G A S Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz Gültig ab 1. Januar 2014 I N HALT 1. ALLGEMEINE HINWEISE 3 2. ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN
MehrVereinbarung. Dr. K.-G. Heide und Dr. M. Krause, Labor für Abstammungsgenetik, Steenbeker Weg 33, Kiel (nachfolgend: die Sachverständigen)
Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Minister der Justiz, dieser vertreten durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz und Dr.
MehrWasser- und Stromordnung der Kleingartenanlage "Am E-Werk" e.v.
KGA Am E-Werk e. V. Der Vorstand Hegemeisterweg 70 10318 Berlin Wasser- und Stromordnung der Kleingartenanlage "Am E-Werk" e.v. vom 10.04.2016 Präambel Alle in der Satzung verwendeten männlichen Bezeichnungen
MehrGemeinde. Bonstetten
Gemeinde Bonstetten VERORDNUNG ÜBER DAS KABELNETZ (KABELNETZVERORDNUNG) der Politischen Gemeinde Bonstetten vom 16. März 2000 2 VERORDNUNG ÜBER DAS KABELNETZ DER POLITISCHEN GEMEINDE BONSTETTEN (KABELNETZVERORDNUNG)
MehrSatzung des Angelsportvereins Bad Wünnenberg e.v.
SATZUNG Satzung des Angelsportvereins Bad Wünnenberg e.v. I. Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Angelsportverein Bad Wünnenberg e.v. und ist im Jahre 1968 gegründet worden. Der Verein
MehrAnschließervertrag für private Brandmeldeanlagen
Stadt Heilbronn - Amt 37 Feuerwehr - Anschließervertrag für private Brandmeldeanlagen Zwischen der Stadt Heilbronn, vertreten durch das Kommando der Feuerwehr Heilbronn, - nachstehend Stadt genannt - und
MehrBenutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Niederscheld
Benutzungsentgelte für alle Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Dillenburg, Glück-Auf-Halle, Oberscheld und Gemeinschaftshalle, Durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2009 wurden die Benutzungsentgelte
MehrAnschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss
Netzanschlussvertrag über den Anschluss eines Grundstücks / Gebäudes an das Mittelspannungsnetz der EWR Netze GmbH Standardanschluss zwischen Vorname, Name des Eigentümers. Strasse / Hausnr. des Eigentümers.
MehrI. Zu I. 3.1 und I. 4.1 der Ergänzenden Bedingungen (Baukostenzuschuss / Netzanschlusskosten für Strom- und Gasanschlüsse)
bau/netzbetrieb) Anlage 1 Preisblatt I. Zu I. 3.1 und I. 4.1 der Ergänzenden Bedingungen (Baukostenzuschuss / Netzanschlusskosten für Strom- und Gasanschlüsse) a) Komplettdurchführung durch SWP Stadtwerke
MehrHonorarvereinbarung. zwischen
ENTWURF Honorarvereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch die Regierung von [Regierung] [Adresse], diese vertreten durch [Regierungspräsident/in] (im Folgenden: Auftraggeber) und [Frau/Herrn
MehrMitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze
Mitteilung der Steuernummer für die Auszahlung der Einspeisevergütung mit Erklärung zur Besteuerung der Umsätze Anlagenbetreiber: Vorname, Name Straße, Hausnr., PLZ, Ort Für die Auszahlung der Einspeisevergütung
MehrWASSERWERK GIFHORN Preisblatt Zu den Ergänzenden Bestimmungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980 Stand: 1. Januar 2009 1. Baukostenzuschüsse
MehrFinanzordnung. des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. Finanzordnung. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am:
Finanzordnung des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. beschlossen durch die Mitgliederversammlung am: 13.04.2016 Finanzordnung des TSV Einheit Claußnitz 1864 e.v. 1 Grundsatz 1. Die dem Verein zur Verfügung
MehrFällig am Nettobetrag Mehrwertsteuer Bruttobetrag
goldgas SL GmbH Mergenthalerallee 73-75 65760 Eschborn Tel: 0800 290 0 900 (kostenlose Hotline) Fax: 0800 250 250 2 www.goldgas.de goldgas SL GmbH, Mergenthalerallee 73-75, 65760 Eschborn 12345 Musterstadt
MehrVEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name
VEREIN DER FREUNDE UND FÖRDERER DER STÄDTISCHEN BERUFSSCHULE I REGENSBURG E.V. 1 Name Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer der Städtischen Berufsschule I Regensburg e.v. Er ist unter
MehrEntgeltregelungen Wasserversorgung Preise für Lieferungen und Leistungen des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg (TAHV)
Entgeltregelungen Wasserversorgung Preise für Lieferungen und Leistungen des Trinkwasser- und Abwasserzweckverbandes Havelberg (TAHV) Trinkwasser- und Abwasserzweckverband Havelberg Domplatz 1 39539 Havelberg
Mehrfür den Zeitraum vom bis stellen wir Ihnen unsere Leistungen wie folgt in Rechnung:
Mindener Stadtwerke GmbH, 32423 Minden Herrn Max Mustermann Musterstraße 99 32427 Minden Kundennummer 765432 Verbrauchsstellennummer 5959595 (Diese Daten bitte stets angeben) Rechnungsdatum Fälligkeitsdatum
MehrIhre Gutschriftsanzeige einfach erklärt:
Max und Maxi Mustermann Musterstraße 1 Übersichtsseite: Summierung der Einzelpositionen aus den Anlagen 1-4 Ihr Ansprechpartner, Frau Astrid Winke-Paul, steht Ihnen gerne unter den hier aufgeführten Kontaktdaten
MehrBeitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017
Beitragsordnung des BLUE MARLIN SCHWERTE e.v. Stand 02/2017 1 Ermächtigungsgrundlage Grundlage für diese Beitragsordnung ist die Satzung des Blue Marlin Schwerte e.v. (Verein) in ihrer jeweils gültigen
MehrErgänzende Bestimmungen der Stadt Kulmbach - Stadtwerke - zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV)
STADTWERKE KULMBACH Hofer Straße 14 Tel. 09221/9042-0 Anlage zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser durch die Stadt Kulmbach -Stadtwerke- (AVB Wasser) 01.01.2015 Für die
MehrGebührensatzung. für die verlängerte Mittagsbetreuung. der Arbeiterwohlfahrt. in der Gemeinde Weichs
AWO Kinder und Jugend ggmbh Gebührensatzung für die verlängerte Mittagsbetreuung der Arbeiterwohlfahrt in der Gemeinde Weichs (Stand: 17.03.2015) Satzungsgliederung der Mittagsbetreuung I. Zweck, Öffnungszeiten
MehrRahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte
Rahmenvereinbarung über die pauschale Abgeltung der Kosten für Inkontinenzhilfen für in Heimen untergebrachte Versicherte zwischen der Saarländischen Pflegegesellschaft e.v., Saarbrücken - für die beigetretenen
MehrJahrgang Nr.150. Inhalt: Kleingarten und Kleinpachtlandordnung S. 1371
-1371- Reichs = Gesetzblatt Jahrgang 1919 Nr.150 Inhalt: Kleingarten und Kleinpachtlandordnung S. 1371 (Nr.6977) Kleingarten- und Kleinpachtlandordnung vom 31. Juli 1919 Die verfassungsgebende Deutsche
MehrEntgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die Messung Gas
Netz gültig ab 01.01.2018 Die endgültige Festlegung der Erlösobergrenze für die 3. Anreizregulierungsperiode ab 2018 ist seitens der Regulierungsbehörde noch nicht erfolgt. Diese Preisblätter werden gemäß
MehrBeitragsordnung für den Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v.
Beitragsordnung für den Turn- und Sportverein 1897 Saulheim e.v. Die Mitgliederversammlung des Turn- und Sportvereins 1897 Saulheim e.v. (im Folgenden: Verein) hat durch Beschluss vom 13. Mai 2013 die
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für den Saal des Backhausgebäudes in Schwalbach
Benutzungs- und Gebührenordnung für den des Backhausgebäudes in Schwalbach I. Allgemeines 1 (1) Der des Backhausgebäudes dient vorwiegend Veranstaltungen zur Gemeinschaftspflege, zur Förderung des kulturellen
MehrStadt Besigheim Kreis Ludwigsburg
J7 Stadt Besigheim Kreis Ludwigsburg Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit zur Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachung zwischen der Gemeinde Remseck am Neckar und den Städten Besigheim, Freiberg
MehrSatzung und Gebührensatzung für Notunterkünfte und Übergangsheime
Satzung über die Obdachlosenunterkünfte B/220-1 - Satzung und Gebührensatzung für Notunterkünfte und Übergangsheime Satzung über die Obdachlosenunterkünfte B/220-2 - Satzung und Gebührensatzung über die
MehrBenutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen
Benutzungsordnung Geschirrmobil und WC Wagen Änderungen eingearbeitet zum 26.07.1999, 01.01.2002, 01.04.2003 I. Allgemeines Das Geschirrmobil der Gemeinde Bartholomä kann bei Festen und Veranstaltungen
MehrMittankervereinbarung
Mittankervereinbarung Zwischen Böttcher Energie GmbH & Co. KG - Im folgenden Böttcher genannt Und Firma: (nachfolgend kurz Verbraucher genannt) Anschrift: Straße: PLZ/: Email: Antragsdatum: Gründungsdatum:
MehrStadtwerke Wolmirstedt GmbH
Bekanntmachung der Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Wolmirstedt GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem
MehrZweckverband zur Wasserversorgung Wenzenbach - Wenzenbacher Gruppe - Kürner Str. 60. Beitrags- und Gebührensatzung. zur Wasserabgabesatzung
Zweckverband zur Wasserversorgung 93173 Wenzenbach - Wenzenbacher Gruppe - Kürner Str. 60 zur Wasserabgabesatzung Inhaltsübersicht 1 Beitragserhebung 2 Beitragstatbestand 3 Entstehen der Beitragsschuld
MehrBeitrags- und. Gebührensatzung. zur. Wasserabgabesatzung. der. Stadt Landau a.d. Isar
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Landau a.d. Isar Inhaltsverzeichnis 1 Beitragserhebung 2 Beitragstatbestand 3 Entstehen einer Beitragsschuld 4 Beitragsschuldner 5 Beitragsmaßstab
MehrKassenordnung des CER e.v. Kassenordnung. Stand: von 8
Kassenordnung Stand: 07.11.2010 1 von 8 Inhaltsverzeichnis I. Grundsatz für den Umgang mit Zahlungsmitteln... 3 II. Bereitstellung und Verwendung von Bargeld... 3 III. Führung der Kasse... 3 IV. Belegwesen...
MehrAn Max Mustermann Musterstraße Musterstadt. Michaela Musterfrau, Musterweg 5, Musterdorf 4
7 8 1 An Max Mustermann Musterstraße 23 12345 Musterstadt Michaela Musterfrau, Musterweg 5, 54123 Musterdorf 4 123456 6 11 3 5 2 9 10 1 Rechnungsanschrift: An diese Adresse wird die Rechnung versendet.
MehrPreisblatt Netznutzung Strom
Gültig ab 01.01.2019 1. Netznutzungspreise für Entnahme mit Lastgangzählung 1.1. Preise Netznutzung Jahresleistungspreissystem Entnahmestelle in Hochspannung einschl. Umspannung Jahres- Leistungspreis
MehrALLGEMEINE PREISE DER GRUNDVERSORGUNG MIT STROM
ist t Vielfalt eschäf G r e s n u ALLGEMEINE PREISE DER GRUNDVERSORGUNG MIT STROM STROM P R I V A T Preisstand: 01.01.2014 für die Versorgung im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Bad Säckingen Strompreise
MehrGEBÜHRENORDNUNG DER HANDWERKSKAMMER ULM. einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Ergänzungen. Stand: 15.
GEBÜHRENORDNUNG DER HANDWERKSKAMMER ULM (VOM 03. JULI 1975) einschließlich aller zwischenzeitlich erfolgten Änderungen und Ergänzungen Stand: 15. Dezember 2006 Inhaltsverzeichnis 1 Erhebung von Gebühren
MehrVereinbarung. über. die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen. im Rahmen der Home-Care-Betreuung. zwischen
Vereinbarung über die Vergütung delegierter vertragsärztlicher Leistungen im Rahmen der Home-Care-Betreuung zwischen dem VdAK - Verband der Angestellten-Krankenkassen e.v. dem AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband
MehrWasser- und Stromordnung
Wasser- und Stromordnung 1 Grundsatz Die Wasser- und Stromordnung regelt die ordnungsgemäße, sparsame und ehrliche Verwendung von Wasser und Wasser des KGV Herrenhorst 1988 e.v. Sie regelt weiterhin die
MehrFAQ s zum Stromspar-Förderprogramm Für Kunden der STAWAG
FAQ s zum Stromspar-Förderprogramm Für Kunden der STAWAG Inhalt 1 Einführung... 1 2 Teilnahme... 1 3 Wie wird gefördert?... 1 4 Anmeldung / Teilnahmeende... 2 5 Einzug / Umzug... 3 6 Auszahlung der Stromspar-Prämie...
MehrHinweise für Ladeeinrichtungen (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge in Einzelgaragen im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH
(Wallboxen) für Elektrofahrzeuge in Einzelgaragen im Verteilungsnetz der Stromnetz Berlin GmbH www.stromnetz.berlin Inhalt Seite Einleitung 3 1 Wie kann ich mein E-Auto heute aufladen? 3 2 Wie schnell
MehrS A T Z U N G. der Deutsch-Französischen Gesellschaft Lüneburg-Clamart e.v.
S A T Z U N G der Deutsch-Französischen Gesellschaft Lüneburg-Clamart e.v. I. Name und Sitz der Gesellschaft 1 Die Gesellschaft führt den Namen Deutsch-Französische Gesellschaft Lüneburg-Clamart e.v. und
Mehr1 Gegenstand der Gebühr. 2 Höhe der Gebühren / Umsatzsteuer
Satzung des Kreises Herzogtum Lauenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeiten und Leistungen des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Herzogtum Lauenburg Aufgrund
MehrEntgelte für die Netznutzung, den Messstellenbetrieb und die Messung Gas
Netz gültig ab 01.01.2018 Die endgültige Festlegung der Erlösobergrenze für die 3. Anreizregulierungsperiode ab 2018 ist seitens der Regulierungsbehörde noch nicht erfolgt. Diese Preisblätter werden gemäß
MehrAnlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS)
Anlage 5 zum Netzanschlussvertrag Strom (NS) Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke OELSNITZ/V. GmbH zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung
Mehr166,50 20,00 Drehstromanschluss 400V. q Drehstromanschluss bis 44 kw 590,77 q Drehstromanschluss bis 55 kw. 898,02 q Drehstromanschluss bis 100 kw
Messe/Veranstaltung 2017 / Fair/Exhibition 2017 A16 Strom und Beleuchtung (Rücksendung bis 4 Wochen vor Messebeginn) Die festgesetzten Preise sind nur dann verbindlich, wenn Ihr Auftrag termingerecht eingeht.
MehrHandwerkskammer Aachen. Gebührenordnung
Gebührenordnung 1 Inhalt Gebührenordnung der... 3 1 Anwendungsbereich... 3 2 Gebührenbemessung... 3 3 Ermäßigung, Stundung und Erlass... 3 4 Auslagen... 3 5 Entstehung der Gebühren- und Auslagenschuld...
MehrE R D G A S. Grund- und Ersatzversorgung Allgemeine Preise und Bedingungen
E R D G A S Allgemeine Preise und Bedingungen für die Grund- bzw. Ersatzversorgung mit Erdgas aus dem Niederdrucknetz Gültig ab 1. Januar 2014 I N HALT 1. ALLGEMEINE HINWEISE 3 2. ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN
MehrAufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erläßt die Stadt Rain folgende Beitrags und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Rain (BGS-WAS) Rechtsstand dieser Datei: Ursprüngliche Satzung vom 21.12.1999, 1. Änderungssatzung vom 28.09.2000, 2. Änderungssatzung vom
MehrBeratungsvertrag. Zwischen (Auftraggeber) und. BostenConsult GbR Am Molenkopf Köln. (Auftragnehmer)
Beratungsvertrag Zwischen (Auftraggeber) und BostenConsult GbR Am Molenkopf 1 50735 Köln (Auftragnehmer) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand (1) Der Auftraggeber erteilt hiermit
MehrRechnungserklärung Wasser/Abwasser
Rechnungserklärung Wasser/Abwasser Seite 1 1 In diesem Feld finden Sie das Druckdatum der Abrechnung, der Rechnungsnummer der aktuellen Abrechnung, der Kundennummer (bitte geben Sie diese immer an, wenn
MehrGebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Balve vom in der Fassung der Bekanntmachung vom
Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Balve vom 22.02.1984 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
MehrGebührensatzung Übergangsheime II
Gebührensatzung Übergangsheime II Satzung für die Übergangsheime zur Unterbringung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen und für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Übergangsheime
MehrMuster- PACHTVERTRAG. Pachtvertrag
Muster- Der Vorstand des Kleingärtnervereins PACHTVERTRAG nachstehend Verpächter genannt überlässt im Auftrage des Stadtverbandes Leverkusen der Kleingärtner e.v. im Rahmen der Bestimmungen seiner derzeitigen
MehrGebührenordnung der HANDWERKSKAMMER OSTTHÜRINGEN
1 Gebührenordnung der HANDWERKSKAMMER FÜR OSTTHÜRINGEN Die Vollversammlung der Handwerkskammer für Ostthüringen hat in ihrer Sitzung am 17.12.1990 die Gebührenordnung der Handwerkskammer für Ostthüringen
MehrStatuten für die Stromversorgung der Kolonie Am Messeschnellweg in der Neufassung vom
Statuten für die Stromversorgung der Kolonie Am Messeschnellweg in der Neufassung vom 26.11.2016 1 Grundsätzliches (1) Die Pächter der Kolonie Am Messeschnellweg im Kleingärtnerverein Sonnenland e.v. bilden
MehrDr. Thiele IT-Beratung
Beratungsvertrag Zwischen Dr.-Ing. Frank H. Thiele, Dr.Thiele IT-Beratung Darmstädter Straße 53, 64354 Reinheim (Auftragnehmer) und...... (Auftraggeber) wird folgender Beratungsvertrag geschlossen: 1 Vertragsgegenstand
MehrFinanzordnung Gültig ab
Amtsgericht Chemnitz VR 50155 KGV Sonnenschein" e. V. c/o Harald Raschke Elterleiner Straße.21 08352 Raschau-Markersbach / OT Langenberg www.kleingarten-sonnenschein.de Gültig ab 01.10.2016 1 Grundsätze
Mehr