ÜBERTRITTSBESTIMMUNGEN

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1 ÜBERTRITTSBESTIMMUNGEN Winter 2017

2 2. Jänner 31. Jänner 2017 Tfv-Übertrittsbestimmungen Winter 2017 Vereinswechsel im Freigabeverfahren oder befristete Freigabe nurim gegenseitigen Einvernehmen (kein Zwangserwerb!) FREIGABEN UNBEFRISTET Online-Transfer Punkt B Für nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler durch Übereinkunft beider Vereine in der Winterübertrittszeit 2017 (2.1. bis ). Die Freigabe ist durch den abgebenden Verein online zu erteilen, danach muß der Spieler ist bis 31. Jänner 2017 über das System TMC beim Tiroler Fussballverband angemeldet werden. Spieler, die gemäß dieser Übertrittsmöglichkeit verpflichtet wurden, dürfen in der selben Übertrittszeit keinen weiteren Vereinswechsel durchführen. AKA-Spieler Für Spieler, die mindestens ein Jahr in der AKA tätig waren und ausscheiden, ist im Falle eines Vereinswechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der AKA gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den Tiroler Fussballverband zu bezahlen. U 15 pro U 17 (U16) pro U 19 (U18) Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Bundesligavereine 100 % 500, , ,00 Regionalliga 60 % 300, , ,00 Spielklassen darunter 50 % 250, , ,00 Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom erwerbenden Verein über den abgebenden Verein an den Tiroler Fussballverband innerhalb von vier Wochen nach dem Vereinswechsel zu entrichten. Erwirbt ein Bundesligaverein innerhalb von drei Jahren ab dem Ausscheiden aus dem BNZ bzw. AKA einen Spieler auf diese Weise von einem Verein der Regionalliga bzw. des Landesverbandes, hat der Bundesligaverein dem Tiroler Fußballverband über den abgebenden Verein innerhalb von vier Wochen den Differenzbetrag von 50% bzw. 60% auf 100% des vorgeschriebenen Betrages zu überweisen. Ein Verein der Regionalliga, welcher unter diesen Voraussetzungen einen Spieler aus der UPC-Tirol Liga bzw. einer Liga darunter erwirbt, hat innerhalb dieser Frist den Differenzbetrag von 50% auf 60% zu bezahlen. Online-Button freigeschaltet zwischen 1. Jänner und 31. Jänner 2017 FREIGABEN BEFRISTET Online-Transfer Punkt B Für nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler durch Übereinkunft beider Vereine in der Winterübertrittszeit (2.1. bis ). Die Freigabe ist durch den abgebenden Verein online zu erteilen, danach muß der Spieler ist bis 31. Jänner 2017 über das System TMC beim Tiroler Fussballverband angemeldet werden. Spieler, die in einer Übertrittszeit mittels Freigabe verpflichtet wurden, dürfen in derselben Übertrittszeit auch keinen weiteren befristeten Vereinswechsel durchführen. 2 Übertrittsbestimmungen Winter 2017 Übertrittsbestimmungen Winter

3 AKA-Spieler ab Eintrittsdatum bis Ausscheiden vor der Sommerübertrittszeit 2015 Für Spieler, die mindestens ein Jahr in der AKA tätig waren und ausscheiden, ist im Falle eines Vereinswechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der AKA gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den Tiroler Fussballverband zu bezahlen. U 15 pro U 17 (U16) pro U 19 (U18) Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Ausbildungsjahr Bundesligavereine 100 % 167,00 667, ,00 Regionalliga 60 % 100,00 400,00 600,00 Spielklassen darunter 50 % 83,00 334,00 500,00 Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom erwerbenden Verein über den abgebenden Verein an den Tiroler Fussballverband innerhalb von vier Wochen nach dem Vereinswechsel zu entrichten. Erwirbt ein Bundesligaverein innerhalb von drei Jahren ab dem Ausscheiden aus dem BNZ bzw. AKA einen Spieler auf diese Weise von einem Verein der Regionalliga bzw. des Landesverbandes, hat der Bundesligaverein dem Tiroler Fußballverband über den abgebenden Verein innerhalb von vier Wochen den Differenzbetrag von 50% bzw. 60% auf 100% des vorgeschriebenen Betrages zu überweisen. Ein Verein der Regionalliga, welcher unter diesen Voraussetzungen einen Spieler aus der UPC Tirol-Liga bzw. einer Liga darunter erwirbt, hat innerhalb dieser Frist den Differenzbetrag von 50% auf 60% zu bezahlen. AKA-Spieler ab Ausscheiden in der Sommerübertrittszeit Die Neuregelung betreffend zusätzlicher Ausbildungs- und Förderungsentschädigung laut Anhang II des ÖFB Regulativs gilt ab der Sommerübertrittszeit 2015 für die Dauer von zunächst drei Jahren und nicht rückwirkend. Sie betrifft ausschließlich den befristeten Erwerb eines Akademiespielers für Vereine des TFV - von der Regionalliga und der Ligen darunter. 2. Bei Ausscheiden eines AKA-Spielers nach 4 Jahren Akademiezugehörigkeit - ein Jahr U15 - ein Jahr U16 - zwei Jahre U18 - gelten folgende Sätze: Liga 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamtsumme Regionalliga 500, , , ,00 darunter 500, , , ,00 Erfolgt der Vereinswechsel in der Winterübertrittszeit nach dem ersten Jahr Ausbildung in der AKA, vermindert sich der jeweilige Teilbetrag um die Hälfte und wird beim letzten Teilbetrag hinzugerechnet. 3. Bei Ausscheiden eines AKA-Spielers nach 3 Jahren Akademiezugehörigkeit - ein Jahr U15 - ein Jahr U16 - ein Jahr U18 kommen folgende Sätze zur Anwendung: Liga 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr Gesamtsumme Regionalliga 500, , , ,00 darunter 500, , , ,00 4. Erfolgt der Vereinswechsel in der Winterübertrittszeit nach dem ersten Jahr Ausbildung in der AKA, vermindert sich der jeweilige Teilbetrag um die Hälfte und wird beim letzten Teilbetrag hinzugerechnet. 5. Der leihweise erstmalige Erwerb pro Verein wird auf zwei AKA Spieler beschränkt und hat das Präsidium - sollte es notwendig sein - die Möglichkeit, im Einzelfall auch Ausnahmen davon zu gewähren. Online-Button freigeschaltet zwischen 2. Jänner und 31. Jänner Übertrittsbestimmungen Winter 2017 Übertrittsbestimmungen Winter

4 FREIGABEN AUS DEM AUSLAND Online-Transfer Punkt I Ausländische Vereine können für Amateurspieler, die nach Österreich wechseln, lt. FIFA- Bestimmungen keine Transfer- bzw. Ablösesumme verlangen. Die Anmeldung dieser Spieler ist in der Übertrittszeit ( ) möglich. Zur Einleitung des Freigabeverfahrens können die erforderlichen Unterlagen bereits einen Monat vor Beginn der Winterübertrittszeit beim Verband eingereicht werden. Anmeldung auf dem digital signierten Anmeldeschein mit Spielerunterschrift. Die Vorlage der kompletten Anmeldeunterlagen mittels Online-Upload Funktion bis zum letzten Tag der Übertrittszeit (Anmeldung muss an den Landesverband weitergeleitet sein). bei Spielern unter 18 Jahren zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeschein Bestätigung der ärztlichen Erstuntersuchung auf der Vorderseite des Anmeldescheines für alle Spieler bei Rückkehr des Spielers innerhalb von zwei Jahren nach Freigabe in das Ausland: Verzichtserklärung jenes Vereines, bei welchem der Spieler in Österreich vor der Freigabe ordnungsgemäß gemeldet war Kopie Reisepass (Nachwuchsspieler Kopie Geburtsurkunde) neues Passbild aktueller Meldezettel (Nachwuchsspieler zusätzlich Meldezettel zumindest eines Elt ernteils oder Haushaltsbestätigung) Originaldokumente wie Brisovnica, Ispisnica (erforderliche Transferunterlagen des Kroatischen Verbandes), Spielerpässe von ausländischen Vereinen udgl. sind vom erwerbenden Verein bzw. Spieler unmittelbar an den abzugebenden Nationalverband zu retournieren. Diese Dokumente sind für den ausländischen Nationalverband erforderlich, um die internationale Freigabe an den ÖFB zu erteilen. FREIGABEN IN DAS AUSLAND Wenn ein Amateur zu einem neuen Verein im Ausland transferiert werden möchte und dort weiterhin den Amateurstatus besitzt, hat der abgebende Verein kein Anrecht auf eine Transferentschädigung. Sollte sich der Spieler innerhalb von zwei Jahren nach Freigabe an den ausländischen Verein wieder in Österreich betätigen wollen, ist er bei jenem Verein anzumelden für den er vor der Freigabe ordnungsgemäß gemeldet war (es sein denn, dass dieser Verein eine Verzichtserklärung unterschreibt). Die Freigabe von Österreich ins Ausland ist jederzeit möglich. Beachten Sie bitte jedoch die Anmelde- bzw. Übertrittszeiten des ausländischen Verbandes. Digital signierte Freigabebestätigung auf dem im System TMC bereitgestellten Formular RÜCKMELDUNG ZUM STAMMVEREIN Online-Transfer Punkt G In der Sommerübertrittszeit 2016 abgeschlossene befristete Freigaben können im gegenseitigen Einvernehmen (beide Vereine und Spieler) in der Winterübertrittszeit 2017 aufgelöst werden (Spieler kehren zum Stammverein zurück). Diese Spieler können in derselben Übertrittszeit neuerlich befristet oder unbefristet transferiert werden. Online-Button freigeschaltet zwischen 2. Jänner und 31. Jänner Übertrittsbestimmungen Winter 2017 Übertrittsbestimmungen Winter

5 Bei Spielern unter 18 Jahren zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeschein ANMELDUNG VON SPIELERN OHNE ABMELDUNG MIT WARTEZEIT Online-Transfer Punkt F Ohne Abmeldung jederzeit einem neuen Verein kostenlos beitreten können Nachwuchsspieler die 1 Jahr und nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler die 1 ½ Jahre an keinem Pflichtspiel für ihren Verein teilgenommen haben. Anmeldung auf dem erwerbenden Verein digital signierten Anmeldescheines mit Spielerunterschrift. Die Vorlage der kompletten Anmeldeunterlagen mittels Online- Upload Funktion (Anmeldung Der abgebende Verein hat den Spielerpass nach Anforderung durch den TFV innerhalb von 2 Tagen diesem zu übermitteln bei Spielern unter 18 Jahren zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeschein ANMELDUNG VON SPIELERN NACH ABMELDUNG UND WARTEZEIT Online-Transfer Punkt D Unterlagen nach Wartezeit von 6 Monaten in der Winterübertrittszeit 2017: Anmeldeschein im Original an den TFV, Durchschläge an Spieler und beide Vereine zusätzlich der Einzahlungsbeleg über die fixierte Summe lt. ÖFB-Regulativ. Bei Spielern unter 18 Jahren zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeschein neues Passbild 8 Übertrittsbestimmungen Winter 2017

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