Übertrittszeit Sommer 2016
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- Britta Bieber
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1 Übertrittszeit Sommer 2016 Sehr geehrte Vereinsfunktionäre und Spieler, die Sommerübertrittszeit von 05. bis 15. Juli 2016 steht vor der Türe. Passend dazu hat der Kärntner Fußballverband für Sie die Übertrittsbestimmungen zusammengestellt. Bei Unklarheiten oder Rückfragen steht Ihnen Frau Andrea Trinkl von der KFV-Geschäftsstelle gerne unter 0463/ oder während der Öffnungszeiten zur Verfügung. Da An- und Ummeldungen nach dem Datum des Einlangens bearbeitet werden, sollten Unterlagen so früh wie möglich eingereicht werden. Aus organisatorischen Gründen ersuchen wir von telefonischen Nachfragen ob Unterlagen eingelangt sind abzusehen, da diese aufgrund der Vielzahl von An- und Ummeldungen nicht beantwortet werden können und nur den Arbeitsablauf und die rasche Abarbeitung behindern. Terminübersicht: 01. bis 20. Juni 2016 Zwangserwerb gem. 9 des ÖFB-Regulativs 05. bis 11. Juli 2016 Nur während diesem Zeitraum können sich Spieler bei Ihrem Stammverein nachweislich schriftlich (eingeschrieben) abmelden 05. bis 15. Juli 2016 Vereinswechsel im Freigabeverfahren unbefristete oder befristete Freigaben 05. Juli bis Vereinswechsel von Nachwuchsspielern, die das September 2016 Lebensjahr noch nicht vollendet haben unbefristete oder befristete Freigaben Alle erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung der jeweiligen Spieler sind gemeinsam spätestens am 15. Juli 2016 (Datum des Poststempels) an den Kärntner Fußballverband im ORIGINAL zu senden oder direkt über das Dokumentenupload im Onlinemeldewesen bis 15. Juli 2016 hochzuladen. Dokumentenupload bedeutet, dass der zuerst über das Anmeldesystem ausgedruckte Anmeldeschein von allen erforderlichen Personen unterschrieben wieder hochgeladen wird. 1
2 Es reicht nicht, wenn die elektronische Freigabe des abgebenden Vereines am 15. Juli 2016 erteilt wird und der von allen erforderlichen Personen unterschrieben Anmeldeschein erst nach dem 15. Juli 2016 am KFV abgegeben oder zur Post gebracht wird. Später einlangende Ummeldungen können aufgrund der vorliegenden Statuten, aber auch aus Fairnessgründen ausnahmslos nicht durchgeführt werden. Folgende Vereinswechsel sind möglich: 1) Vereinswechsel ohne Freigabe gem. 9 des ÖFB-Regulativs (Zwangserwerb Anmeldeschein Punkt C) Kann zwischen zwei Vereinen keine Einigung erzielt werden, kann nur vor der Sommerübertrittszeit die Freigabe für einen Nachwuchs- oder Amateurspieler durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. Hierbei ist folgende Vorgangsweise zu beachten: o Der aufnehmende Verein und der Spieler haben gemeinsam dem abgebenden Verein zwischen dem 1. und 20. Juni 2016 eingeschrieben mittels Anmeldeschein den Übertritt anzuzeigen. (Durchschlag des Anmeldescheines an den abgebenden Verein senden!) o Der aufnehmende Verein hat gleichzeitig die vorgeschriebene Entschädigung an den abgebenden Verein zu entrichten (bis spätestens ). o Anmeldeschein bis spätestens 20. Juni 2016 an den Kärntner Fussballverband senden o gleichzeitige Vorlage des Nachweises (Postaufgabeschein) über die schriftliche Verständigung des abgebenden Vereins o Kopie des Einzahlungsbeleges über die vorgeschriebene Entschädigung 2
3 2) Vereinswechsel im Freigabeverfahren befristete oder unbefristete Freigaben für nicht mehr nachwuchsberechtigte Spieler das sind Spieler die vor dem geboren sind Die befristeten oder unbefristeten Freigaben werden mittels Onlinemeldewesen durchgeführt und von den Vereinen elektronisch bestätigt (Meldecode B). Der entsprechende Anmeldeschein wird ausgedruckt mit der Unterschrift des Spielers versehen und muss im ORIGINAL (keine Kopien, Scans oder Faxe) bis spätestens 15. Juli 2016 (Poststempel) beim Kärntner Fußballverband einlangen oder mittels Dokumentenupload im Onlinemeldewesen hochgeladen werden. Dokumentenupload bedeutet, dass der zuerst über das Anmeldesystem ausgedruckte Anmeldeschein von allen erforderlichen Personen unterschrieben wieder hochgeladen wird. Es reicht nicht, wenn die elektronische Freigabe des abgebenden Vereines am 15. Juli 2016 erteilt wird und der von allen erforderlichen Personen unterschrieben Anmeldeschein erst nach dem 15. Juli 2016 am KFV abgegeben oder zur Post gebracht wird. Es wird auch weiterhin ein Anmeldeschein/Formular für den Vereinswechsel, der vom erwerbenden und vom abgebenden Verein unterschrieben und abgestempelt, sowie vom Spieler unterzeichnet samt unbefristeter oder befristeter Freigabe akzeptiert (letzter Abgabetermin 15. Juli 2016). Gem. 8 Abs. 4 des Regulativs des ÖFB kann für die Freigabe eines Spielers eine der freien Vereinbarung unterliegende Entschädigung gefordert werden. 3
4 3) Vereinswechsel von Nachwuchsspielern a) Spieler, die ab geboren sind und das 15. Lebensjahr bereits vollendet haben Die befristeten oder unbefristeten Freigaben werden mittels Onlinemeldewesen durchgeführt und von den Vereinen elektronisch bestätigt (Meldecode E). Der entsprechende Anmeldeschein wird ausgedruckt mit der Unterschrift des Spielers und eines Erziehungsberechtigten versehen und im Original (keine Kopien, Faxe oder Scans) an den Kärntner Fußballverband versendet oder über das Dokumentenupload direkt im Onlinemeldewesen hochgeladen. Frist ist zwischen 5. und 15. Juli b) Spieler, die das 15. Lebensjahr noch vollendet haben können noch bis 30. September 2016 einen Vereinswechsel durchführen. c) 12 Amtliche Freigabe für Amateuren (1) Solange Nachwuchsspieler nicht abgemeldet sind, können sie bei ihrem Landesverband bei Vorliegen wichtiger Gründe - 1. sportliche Verbesserungsmöglichkeit, 2. vorübergehendes oder dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit, 3. Wohnsitzwechsel u.ä. - auf dem hierfür vorgesehenen Formular um amtliche befristete oder unbefristete Freigabe jederzeit ansuchen. Darüber entscheidet der Kontroll- und Meldeausschuss. Eine amtliche Freigabe ist jeweils vom Beginn des Spieljahres bis 30. April zulässig. Soweit sich aus dem Freigabeersuchen die wichtigen Gründe nach erster Einschätzung durch den KFV nicht ohne weiteres ergeben, ist auf Anforderung durch den KFV binnen Wochenfrist eine schriftliche Begründung ( ausreichend) nachzureichen. Andernfalls die amtliche Freigabe vom Kontroll- und Meldeausschuss verweigert werden kann. Es wird auch weiterhin ein Anmeldeschein/Formular für den Vereinswechsel - vom erwerbenden und vom abgebenden Verein 4
5 unterschrieben und abgestempelt, sowie vom Spieler und eines Erziehungsberechtigten unterzeichnet samt unbefristeter oder befristeter Freigaben akzeptiert. 4) Abmeldung von Spielern Abmeldungen sind nur vom 5. bis 11. Juli 2016 möglich. Der Spieler muss sich eingeschrieben beim Stammverein abmelden nicht beim VERBAND (bei Spielern unter 18 Jahren ist ZUSÄTZLICH die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich). Der Stammverein ist verpflichtet, den Verband bis spätestens 12. August 2016 unter gleichzeitiger Vorlage des Spielerpasses und der Abmeldung nachweislich über die Abmeldung zu verständigen. Wartezeiten für Spieler nach deren Abmeldung beim Verein: Diese beträgt ein Jahr. Ein Nachwuchsspieler, welcher bis jeweils 31. Juli sein 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nach erfolgter Abmeldung bei einem Verein desselben Landesverbandes nach einer Wartezeit von sechs Monaten ohne Entschädigungszahlung anmelden. Ohne Abmeldung können sich Nachwuchsspieler, die ein Jahr an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben, jederzeit bei einem anderen Verein anmelden. 5
6 Bei nicht mehr nachwuchsberechtigten Spieler beträgt die Wartezeit 1 ½ Jahre. Dafür vorgesehen ist der Meldecode F Vereinswechsel ohne Abmeldung mit Wartezeit. 5) INTERNATIONALE TRANSFERS gem. 16 des ÖFB-Regulativs Für alle Spieler mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft ist ein internationaler Transfer bzw. eine internationale Anmeldung zu tätigen. Dafür ist der Meldecode I vorgesehen. a) Erwachsene Spieler Folgende Unterlagen sind erforderlich: Ausdruck aus dem Onlinemeldewesen mit dem Meldecode I samt Unterschrift des Spielers und ärztlicher Kontrolluntersuchung (wenn der Spieler bisher in Österreich noch nicht gemeldet gewesen war) Aktueller Meldezettel bei Wohnsitz in Österreich Pendlerbestätigung bei Wohnsitz im Ausland Kopie des Reisepasses Bild ist im Onlinemeldewesen hochzuladen Die Abgabe der vollständigen Unterlagen kann bereits einen Monat vor Beginn der Transferzeit, aber spätestens am 15. Juli 2016 erfolgen. Amateure, die sich innerhalb von zwei Jahren nach der Freigabe an einen ausländischen Verein wieder in Österreich betätigen wollen, sind nur für jenen Verein meisterschaftsspielberechtigt, für den sie vor der Freigabe in Österreich registriert waren, es sei denn, dass eine Verzichtserklärung dieses Vereins vorliegt. 6
7 b) Minderjährige Spieler Folgende Unterlagen sind erforderlich: Ausdruck aus dem Onlinemeldewesen mit dem Meldecode I samt Unterschrift des Spielers und eines Erziehungsberechtigten und ärztlicher Kontrolluntersuchung Geburtsurkunde oder Bestätigung der Elternschaft oder Vorlage des Obsorgebeschlusses Aktueller Meldezettel des Spielers Aktueller Meldezettel eines Erziehungsberechtigten Kopie des Reisepasses Bild ist im Onlinemeldewesen hochzuladen Die entsprechenden Meldezettel dürfen nicht älter als drei Monate sein!! Neuanmeldungen von Spielern mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft, die noch bei keinem Verein gemeldet gewesen sind, können jederzeit erfolgen. Ausländische Spieler sind erst nach erfolgter Freigabe bzw. Bestätigung durch den ÖFB meisterschaftsspielberechtigt!!!!! 6) TRANSFER EINES IN ÖSTERREICH GEMELDETEN SPIELERS ZU EINEM ANDEREN NATIONALVERBAND: Nach einer Anfrage des ausländischen Nationalverbandes beim ÖFB und der Bearbeitung des Aktes wird die Anfrage via den betreffenden Landesverband an den Verein übermittelt. Der Verein wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Spieler freizugeben oder Gründe anzugeben, warum er dies nicht tut. Diese Frist ist einzuhalten. 7
8 Wichtiger Hinweis: Laut den Vorschriften der FIFA sowie den dazu ergangenen FIFA- Entscheidungen sind Amateure kostenlos, bedingungslos und uneingeschränkt freizugeben. Das bedeutet, dass ein Amateurspieler von seinem Verein nicht an einem internationalen Transfer gehindert werden kann. Jedenfalls kann für einen internationalen Transfer keinerlei Entschädigung verlangt werden. Im internationalen Bereich ist auch keine Verleihung von Amateurspielern möglich. Nach einer Freigabe durch den zuständigen Landesverband bzw. die Bundesliga gibt der ÖFB den Spieler an den ausländischen Nationalverband frei. Einsprüche werden nach ihrer Prüfung weitergeleitet und unterliegen einem individuellen Verfahren, dass in Zusammenarbeit mit den Vereinen und den Landesverbänden bzw. der Bundesliga durchgeführt wird. 7) Ausbildungs- und Förderungsentschädigung (Auszug gem. 10 Regulativ) für nachwuchsspielberechtigte Spieler: Alter des Spielers: Entschädigung: bis Vollendung des 12. Lebensjahres 370,00 bis Vollendung des 14. Lebensjahres 1.100,00 bis Vollendung des 16. Lebensjahres 2.200,00 bis zum Ende der Nachwuchsspielberechtigung 4.400,00 für nachwuchsspielberechtigte Spielerinnen: Alter der Spielerin: Entschädigung: bis Vollendung des 12. Lebensjahres 0,00 bis Vollendung des 14. Lebensjahres 300,00 bis Vollendung des 16. Lebensjahres 550,00 bis zum Ende der Nachwuchsspielberechtigung 1.100,00 8
9 für nicht nachwuchsspielberechtigte Spieler Abgebender Verein 1. Leistungsstufe Erwerbender Verein Entschädigung ab dem vollendeten 23. Lebensjahr EURO Entschädigung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr EURO BL 1. Leistungsstufe , ,00 2. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe , ,00 4. Leistungsstufe 9.900, ,00 5. Leistungsstufe 8.800, ,00 6. Leistungsstufe 7.700, ,00 7. Leistungsstufe 7.100, ,00 2. Leistungsstufe 1. Division 1. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe 9.100, ,00 4. Leistungsstufe 8.000, ,00 5. Leistungsstufe 7.000, ,00 6. Leistungsstufe 6.000, ,00 7. Leistungsstufe 5.300, ,00 3. Leistungsstufe Regionalliga 1. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe 7.700, ,00 4. Leistungsstufe 6.600, ,00 5. Leistungsstufe 5.500, ,00 6. Leistungsstufe 4.400, ,00 7. Leistungsstufe 3.900, ,00 9
10 4. Leistungsstufe Ktn. Landesliga 1. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe 7.700, ,00 4. Leistungsstufe 6.200, ,00 5. Leistungsstufe 5.100, ,00 6. Leistungsstufe 4.000, ,00 7. Leistungsstufe 3.500, ,00 5. Leistungsstufe Ktn. Unterliga 1. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe 7.700, ,00 4. Leistungsstufe 6.200, ,00 5. Leistungsstufe 4.800, ,00 6. Leistungsstufe 3.700, ,00 7. Leistungsstufe 3.100, ,00 6. Leistungsstufe 1. Klasse 1. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe 7.700, ,00 4. Leistungsstufe 6.200, ,00 5. Leistungsstufe 4.800, ,00 6. Leistungsstufe 3.300, ,00 7. Leistungsstufe 2.800, ,00 7. Leistungsstufe 2. Klasse 1. Leistungsstufe , ,00 3. Leistungsstufe 7.700, ,00 4. Leistungsstufe 6.200, ,00 5. Leistungsstufe 4.800, ,00 6. Leistungsstufe 3.300, ,00 7. Leistungsstufe 2.600, ,00 10
11 Alle erforderlichen Unterlagen für die Ummeldung der jeweiligen Spieler sind gemeinsam spätestens am 15. Juli 2016 (Datum des Poststempels) an den Kärntner Fußballverband im ORIGINAL zu senden oder direkt über das Dokumentenupload im Onlinemeldewesen bis 15. Juli 2016 hochzuladen. Dokumentenupload bedeutet, dass der zuerst über das Anmeldesystem ausgedruckte Anmeldeschein von allen erforderlichen Personen unterschrieben wieder hochgeladen wird. Später einlangende Ummeldungen können aufgrund der vorliegenden Statuten, aber auch aus Fairnessgründen ausnahmslos nicht durchgeführt werden. Klagenfurt im Juni
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