Tipps und Erläuterungen für Amateure im Juniorenbereich

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1 Tipps und Erläuterungen für Amateure im Juniorenbereich Folgende Themen stehen Ihnen zur Verfügung: Fehlende Unterlagen Erstausstellungen Internationale Vereinswechsel zum WFLV Vereinswechsel Nachträgliche Zustimmung Ersatz der Zustimmung durch Nachweis der Zahlung der Entschädigung Fehlende Unterlagen 6 (6) JSpO/WFLV Bei Junioren ist es im Gegensatz zu den Senioren noch möglich, fehlende Unterlagen unter Wahrung des Eingangsdatums innerhalb von 4 Wochen nachzureichen. Diese Regelung gilt nicht bei der Nachreichung einer nachträglichen Freigabe. Wird diese Frist vom Antragsteller nicht genutzt, so ist für die Erteilung der Spielberechtigung das Eingangsdatum der fehlenden Unterlagen bei der Passabteilung maßgebend. Erstausstellungen ( 5 (2) JSpO/WFLV) 1. Bei der Beantragung einer Spielberechtigung als Erstausstellung für Junioren oder Juniorinnen muss das Geburtsdatum durch die Vorlage der Original-Geburtsurkunde oder Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes bzw. durch den Kreisjugendausschuss bestätigt werden. Diese Regelung gilt auch für den Junior, der bereits volljährig ist. Eine Geburtsurkunde ist erst ab dem des Jahres entbehrlich, in dem der Junior nach den Bestimmungen der JSpO/WFLV zum Senior wird. Beglaubigte Kopien oder Bestätigungen durch die Kirche, Polizei, Rechtsanwalt, Schule, usw. werden nicht anerkannt. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass der Antrag sowohl vom Verein als auch von einem Erziehungsberechtigten des Spielers und dem Spieler ab einem Alter von 7 Jahren selbst unterschrieben wird. Ohne Unterschrift des Vereins und eines Erziehungsberechtigten ist keine Spielberechtigung möglich. Bei Junioren, die bereits 18 Jahre alt sind, ist die Unterschrift der Erziehungsberechtigten entbehrlich. 2. Für Spieler aus dem Ausland, die zwischen 12 und 18 Jahren alt sind und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Erklärung einzureichen, dass der Umzug der Familie aus Gründen erfolgte, die nichts mit dem Fußballsport zu tun hatten. Ohne diese Bescheinigung kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Zusätzlich ist die Antragsrückseite auszufüllen. Neben den Angaben zur Staatsangehörigkeit, Geburtsort und letztem Wohnort im Ausland (Land angeben, wo dieser Ort liegt) ist bei ausländischen Spielern aus folgenden Ländern zusätzlich erforderlich: 1

2 Argentinien Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag ausgefüllt beigefügt werden Ägypten Eine Kopie des Reisepasses. Bosnien-Herzegowina 1. Bei Spielern mit vorherigem Verein: Abmeldung beim Verein (ispisnica) und eine Abmeldebestätigung vom zuständigen Cantonalverband müssen im Original beigebracht werden. 2. Bei Spielern ohne vorherigen Verein: Kopie der Geburtsurkunde, wenn möglich Kopie des Passes, muss beigefügt und der letzte Wohnort in Bosnien angegeben werden. Brasilien 1. Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag beigefügt sein. 2. Bei Spielern, die noch nicht volljährig sind (unter 21 Jahre) muss die Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds eingeholt werden. Griechenland Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden. Israel Die Reisepassnummer des Spielers muss unbedingt angegeben werden. Japan Eine Kopie des Reisepasses. Kroatien Bei Spielern mit vorherigem Verein: Abmeldung beim Verein (istupnica) und eine Abmeldebestätigung von dem zuständigen Regionalverband (brisovnica) im Original sowie der Spielerpass und ein vom Spieler selbst gestellter Antrag auf Freigabe müssen beigebracht werden. Mazedonien Montenegro Polen Der letzte Wohnort mit Straße und Nr. in Polen, muss angegeben werden aber stets in polnisch. Saudi-Arabien Eine Kopie des Reisepasses. Schweden Die zehnstellige Personalnummer des Spielers (aus dem Reisepass) muss angegeben werden. 2

3 Serbien 1. Vorname von Vater und Mutter 2. Letzter Wohnort in Serbien 3. Letzter Verein in Serbien 4. Eine Kopie des Reisepasses Bei Spielern unter 18 Jahren: zusätzlich die Einverständniserklärung der Eltern in englischer Sprache. Spanien (und alle spanisch sprechenden Länder Südamerikas) Beide Familiennamen sind unbedingt anzugeben. Türkei Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden. ehemalige UdSSR Der Fußballverband muss angegeben werden. Ungarn Der Vorname der Mutter muss angegeben werden. USA Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeformular beigefügt sein. Ukraine 1. Eine vom Spieler unterzeichnete Erklärung, in der bestätigt wird, dass der Spieler beabsichtigt, für einen Verein im Bereich des DFB zu spielen. 2. Eine Auflistung, an welchen Meisterschaftsspielen er teilgenommen hat und für welche Vereine und Mannschaften er in den letzten drei Jahren gespielt hat. 3. Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem neuen Verein und dem alten Verein in schriftlicher Form 4. Eine Bestätigung, dass der Spieler alle Verpflichtungen gegenüber seinem alten Verein erfüllt hat. 5. Angabe des abgebenden Vereins mit vollem Namen, Stadt, Region und Distrikt 6. Bei minderjährigen Spielern ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich. Diese Angaben sind erforderlich, da über den DFB bei dem jeweiligen Nationalverband angefragt wird, ob es sich, wie beantragt, um eine Erstausstellung handelt oder ob der Spieler entgegen den Angaben eine Spielberechtigung hatte. Stellt sich heraus, dass der Spieler bereits eine Spielberechtigung besaß, wird die Spielberechtigung mit sofortiger Wirkung zurückgezogen. 3

4 Internationale Vereinswechsel zum WFLV Internationaler Vereinswechsel eines Junioren aus dem Ausland zum WFLV ( 12 b) JSpO/WFLV) Unerheblich ist, ob der Junior aus dem grenznahen Bereich zu uns wechselt und somit evtl. noch nicht einmal ein Wohnortwechsel vorliegt oder ob er aus weit entfernten Ländern zu uns wechselt. Junioren, die einen internationalen Vereinswechsel vornehmen, werden im Hinblick auf das Geburtsdatum auch als Vereinswechsel behandelt, d. h. das Geburtsdatum ist in diesen Fällen nicht zu bestätigen. Eine Verkürzung der Wartefrist gemäß 14 JSpO/WFLV durch den zuständigen Verbandsjugendausschuss kann erst nach Eingang der verbandsseitigen Zustimmung durch den DFB erteilt werden. Wird vom abgebenden Verband die Nichtzustimmung erteilt, hat die verkürzte Wartefrist vom Verbandsjugendausschuss keine Gültigkeit mehr. Ablauf des Freigabeverfahrens Der internationale Vereinswechsel eines Junioren zu einem Verein des WFLV läuft vom Verfahren her ab wie der internationale Vereinswechsel eines Senioren: a) Junioren, die aus dem Ausland kommen und dort bereits im Besitz einer Spielberechtigung waren, können erst nach Abschluss des Freigabeverfahrens eine Spielberechtigung erhalten. Zur Durchführung des Freigabeverfahrens ist es notwendig, die Antragsrückseite auszufüllen. b) Nach Eingang der vollständigen Unterlagen bei der Passabteilung ist die Spielerfreigabe vom WFLV über den DFB beim bisherigen Nationalverband anzufordern. Eine Durchschrift des Freigabeantrages vom WFLV an den DFB erhält der aufnehmende Verein. Diese Durchschrift berechtigt den Verein nicht, den Spieler bereits einzusetzen. c) Dem Spieler wird vorläufig keine Spielberechtigung erteilt. Da die Spielerdaten zur weiteren Bearbeitung in der EDV erfasst werden müssen, wird zur Verdeutlichung, dass das Freigabeverfahren noch nicht abgeschlossen und der Spieler noch nicht spielberechtigt ist, in Pass-Online als Kurzinfo die Ziffer 27 und in den Feldern Pflichtspiele und Freundschaftsspiele das Datum eingegeben. Dieses Datum ist auf unseren Internet-Seiten bei der Abfrage über Pass-online ersichtlich. Es handelt sich hierbei um ein fiktives Spielberechtigungsdatum und berechtigt nicht zum Einsatz eines Spielers. d) Der DFB schreibt nach Eingang unseres Freigabeantrages den abgebenden Nationalverband an, der sich wiederum schriftlich mit dem jeweiligen abgebenden Verein 4

5 in Verbindung setzt. Dieser Verein wird aufgefordert, innerhalb einer Frist zu antworten. Der abgebende Nationalverband teilt dem DFB die Zustimmung oder ggf. die Nichtzustimmung zum internationalen Vereinswechsel des Spielers mit. Diese Antwort wird vom DFB an den WFLV weitergeleitet. e) Geht innerhalb einer Frist von 30 Tagen, gerechnet vom Tag der Antragstellung des DFB beim abgebenden Nationalverband, keine Antwort des abgebenden Nationalverbandes ein, kann der Spielerantrag von der Passabteilung bearbeitet werden. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Spieler auch sofort spielberechtigt wird. Dem Spieler wird unter Beachtung der Bestimmungen der Jugendspielordnung des WFLV und des DFB eine vorläufige Spielberechtigung erteilt, die erst nach Ablauf eines Jahres endgültig wird, d. h. sie kann noch innerhalb eines Jahres auf Veranlassung des abgebenden Nationalverbandes zurückgezogen werden. f) Liegt der Internationale Freigabeschein vor, wird dessen Ausstelldatum wie bisher als Abmeldedatum angesehen. Bestätigt der Nationalverband ein früheres Abmeldedatum, gilt dieses Datum als Abmeldedatum. Nicht anerkannt werden Bestätigungen über Abmeldedaten, letztes Spiel, Freigaben usw., die vom abgebenden Verein selbst ausgestellt wurden. Diese Unterlagen können trotzdem mit beigelegt werden. Sie werden von uns über den DFB an den abgebenden Nationalverband weitergeleitet. Maßgeblich sind aber allein die Erklärungen des abgebenden Nationalverbands. Erforderliche Zusatzangaben bei Erstausstellungen und internationalen Vereinswechseln Für Junioren, die älter als 12 Jahre sind, sind neben den Angaben zur Staatsangehörigkeit, Geburtsort und letztem Wohnort im Ausland (Land angeben, wo dieser Ort liegt) zusätzlich erforderlich: Argentinien Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag ausgefüllt beigefügt werden. Bosnien-Herzegowina 1. Bei Spielern mit vorherigem Verein: Abmeldung beim Verein (ispisnica) und eine Abmeldebestätigung vom zuständigen Cantonalverband müssen im Original beigebracht werden. 2. Bei Spielern ohne vorherigen Verein: Kopie der Geburtsurkunde, wenn möglich Kopie des Passes, muss beigefügt und der letzte Wohnort in Bosnien angegeben werden. Brasilien Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeantrag beigefügt sein. Bei Spielern, die noch nicht volljährig sind (unter 21 Jahre) muss die Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds eingeholt werden. Griechenland Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden. Israel Die Reisepassnummer des Spielers muss unbedingt angegeben werden. 5

6 Japan Die Kopie des Personalausweises muss beigefügt werden. Kosovo Kroatien Bei Spielern mit vorherigem Verein: Abmeldung beim Verein (istupnica) und eine Abmeldebestätigung von dem zuständigen Regionalverband (brisovnica) im Original sowie der Spielerpass und ein vom Spieler selbst gestellter Antrag auf Freigabe müssen beigebracht werden. Mazedonien Montenegro Polen Der letzte Wohnort mit Straße und Hausnummer in Polen, muss angegeben werden aber stets in polnisch. Schweden Die zehnstellige Personalnummer des Spielers (aus dem Reisepass) muss angegeben werden. Spanien (und alle spanisch sprechenden Länder Südamerikas) Beide Familiennamen sind unbedingt anzugeben. Zusätzlich ist eine Fotokopie des Reisepasses oder des Personalausweises erforderlich. Türkei Die Vornamen von Vater und Mutter müssen unbedingt angegeben werden. ehemalige UdSSR Der Fußballverband muss angegeben werden. Ungarn Der Vorname der Mutter muss angegeben werden. USA Ein Zusatzformular (beim WFLV anzufordern) muss jedem Freigabeformular beigefügt sein. Ukraine Eine vom Spieler unterzeichnete Erklärung, in der bestätigt wird, dass der Spieler beabsichtigt, für einen Verein im Bereich des DFB zu spielen. Eine Auflistung, an welchen Meisterschaftsspielen er teilgenommen hat und für welche Vereine und Mannschaften er in den letzten drei Jahren gespielt hat. Ergebnis der Verhandlungen zwischen dem neuen Verein und dem alten Verein in schriftlicher Form Eine Bestätigung, dass der Spieler alle Verpflichtungen gegenüber seinem alten Verein erfüllt hat. Angabe des abgebenden Vereins mit vollem Namen, Stadt, Region und Distrikt. Bei minderjährigen Spielern ist eine Einverständniserklärung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds erforderlich. Kopie von jeder Seite des Reisepasses. 6

7 WICHTIG!!! Sollte sich herausstellen, dass bei der Beantragung der Spielberechtigung unwahre Angaben gemacht wurden, wird sofort die Spielberechtigung zurückgezogen und die Angelegenheit an den jeweiligen Jugendfußballausschuss zur Einschaltung des zuständigen Rechtsorgans weitergeleitet. In jedem Verfahren drohen Punktabzug und Ordnungsgeld für den betroffenen Verein. Da der Antrag stellende Verein für die Richtigkeit seiner Angaben haftet, empfehlen wir, einen Spieler erst nach Abschluss des Freigabeverfahrens einzusetzen. Abmeldung Die Junioren aller Altersklassen müssen sich durch Einschreiben mittels Postkarte abmelden. Bei minderjährigen Junioren, müssen die Erziehungsberechtigten der Abmeldung zustimmen. Bei Fehlen des Einschreibebeleges gilt das vom abgebenden Verein auf dem Spielerpass bestätigte Abmeldedatum. Vereinswechsel (im Juniorenbereich) A - F Junioren, die den Verein wechseln, wird eine Spielberechtigung für Pflichtspiele für den aufnehmenden Verein erst nach Ablauf einer Wartefrist erteilt. Das Kreuz auf den alten Spieleranträgen im Feld "Spielerpass binnen 14 Tagen ausgehändigt: NEIN" ersetzt die Bestätigung des Vereins, dass der alte Spielerpass nicht fristgerecht ausgehändigt wurde. Der Spieler muss eine separate Bestätigung abgeben. Eine zweite Spielerunterschrift auf dem Antrag ersetzt diese separate Bestätigung. Der Wegfall der Wartefrist für Juniorenspieler bei Auflösung des abgebenden Vereins bzw. wenn der Spielbetrieb der Mannschaft, die der Altersklasse des Junioren entspricht, durch Zurückziehung oder Streichung eingestellt wird und sich der Junior einem anderen Verein mit einer Juniorenmannschaft in seiner Altersklasse anschließt ist nur gemäß der Vorschrift von 14 JSpO/WFLV möglich. Bitte stellen Sie in diesem Fall einen Antrag auf Abkürzung bzw. Wegfall der Wartefrist bei Ihrem zuständigen KJO. Die Wartefrist für Junioren/Juniorinnen entfällt, wenn eine Spielberechtigung als Erstausstellung für Verein A erteilt wurde und ohne für diesen Verein gespielt zu haben, ein weiterer Vereinswechsel zu Verein B vorgenommen wird. Diese Regelung gilt auch bei einer evtl. erteilten Nichtzustimmung von Verein A. 1. Meldet sich ein B-Junior (bzw. B-Juniorin jüngeren Jahrgangs) bis D-Junior (bzw. D-Juniorin) zwischen dem und dem eines Jahres ab, wird bei Zustimmung zum Vereinswechsel die Spielberechtigung für Pflichtspiele zum erteilt. Stimmt der abgebende Verein bei einer Abmeldung in diesem Zeitraum nicht zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele zum erteilt. Erfolgt die Abmeldung in der Zeit zwischen dem eines Jahres und dem des folgenden Jahres und der Spieler erhält die Zustimmung zum Vereinswechsel, beträgt die Wartefrist für Pflichtspiele 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Abmeldung. 7

8 Wird die Zustimmung verweigert, erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Tag der Abmeldung bzw. 6 Monate nach dem Datum des letzten Spiels, wenn es für den Spieler günstiger ist. Für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, deren Vereinswechselunterlagen vor dem 2. Mai bei der Passabteilung eingehen, gelten ebenfalls die unter 1. aufgeführten Bestimmungen. 2. Für A-Junioren und B-Juniorinnen des jeweils älteren Jahrgangs gelten die Wechselbestimmungen der Senioren d.h. es sind die Wechselperioden zu beachten. Die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele wird auch außerhalb der Wechselperioden ab Antragseingang der vollständigen Unterlagen bei der Passabteilung erteilt. Unberührt von den Wechselperioden bleibt die Bestimmung des 13 SpO/WFLV. Liegen die dort genannten Voraussetzungen vor, erhält der Spieler eine sofortige Spielberechtigung. a) Wechselperiode I (Abmeldung bis zum und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum ) aa) Der Spieler muss sich bis zum bei seinem Verein per Einschreiben abmelden. Gehen die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen in der Zeit vom bis zum bei der Passabteilung ein, wird bei erteilter Freigabe die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt. Hat der Spieler die Abmeldung fristgerecht bis zum vorgenommen und die Unterlagen auf Erteilung einer Spielberechtigung gehen in der Zeit nach dem bei der Passabteilung ein, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele trotz Zustimmung zum des folgenden Jahres bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt. bb) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele zum bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel. Gehen die Unterlagen nach dem ein, wird bei Nichtzustimmung die Spielberechtigung 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt. b) Wechselt der Spieler in Wechselperiode II (Abmeldung bis zum und Eingang des Antrags bis zum ) sind folgende Bestimmungen zu beachten: ba) Der Spieler muss sich bis zum bei seinem Verein per Einschreiben abmelden. Gehen die vollständigen Spielberechtigungsunterlagen in der Zeit vom bis zum bei der Passabteilung ein, wird bei vorliegender Freigabe die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele erteilt. Hat der Spieler die Abmeldung fristgerecht bis zum vorgenommen und die Unterlagen auf Erteilung einer Spielberechtigung gehen in der Zeit nach dem bei der Passabteilung ein, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele trotz Zustimmung zum des folgenden Jahres bzw. 6 Monate nach dem letzten Spiel erteilt. bb) Bei Nichtzustimmung erhält der Spieler eine Spielberechtigung für Pflichtspiele 6 Monate nach dem letzten Spiel. 8

9 Nachträgliche Zustimmung Für B-Junioren bis D-Junioren bzw. B-Juniorin des jüngeren Jahrgangs bis D-Juniorin gilt, dass eine Nichtzustimmung vom abgebenden Verein jederzeit nachträglich aufgehoben werden kann. Die nachträgliche Zustimmung muss an die Passabteilung geschickt werden. Gleiches gilt für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, deren Unterlagen vor dem bei der Passabteilung eingehen. Wurde der neu ausgestellte Spielerpass mit den Wartefristen der Nichtzustimmung zwischenzeitlich von der Passabteilung an den aufnehmenden Verein geschickt, muss in diesen Fällen dieser Original-Spielerpass an die Passabteilung zur Änderung der erteilten Spielberechtigung zurückgeschickt werden. Ein evtl. bereits angebrachtes Lichtbild kann entfernt werden, weil von der Passabteilung ein neuer Spielerpass ausgestellt wird. Ist der neue Spielerpass bereits verloren gegangen, muss eine Erklärung über den Passverlust eingereicht werden. Die Änderung der Spielberechtigung ist gebührenpflichtig. Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel eines Amateurspielers durch den Nachweis der Zahlung der Entschädigung Für A-Junioren bis zu den D-Junioren des älteren Jahrgangs kann durch Zahlung einer Entschädigung die vom abgebenden Verein ausgesprochene Nichtzustimmung ersetzt werden. Hierzu muss die Abmeldung bis zum erfolgt sein und der Antrag auf Spielerlaubnis bis zum bei der Passabteilung eingegangen sein. Durch den Nachweis der festgelegten Entschädigungszahlung gilt der Junior als frei gegeben und erhält die sofortige Spielberechtigung für Pflichtspiele. Die Höhe der gezahlten Entschädigung wird von der Passabteilung bei Erteilung der Spielberechtigung nicht überprüft. Nach dem kann der Zahlungsnachweis die Zustimmung nicht mehr ersetzen. In diesem Fall bleibt es dann bei der ursprünglich erteilten Spielberechtigung. Die Höhe der zu zahlenden Entschädigung ist in 12 JSpO/WFLV festgelegt. Für den älteren A- Junioren Jahrgang gelten die Entschädigungsregelungen des 18 SpO/WFLV. 9

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