Übertrittswegweiser Winterübertrittszeit 2016: 1.1. (inkl.)mo/ und Nachwuchsbereich 1.1. (inkl.) MO/

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1 Übertrittswegweiser Winterübertrittszeit 2016: 1.1. (inkl.)mo/ und Nachwuchsbereich 1.1. (inkl.) MO/ in Anlehnung an das derzeit gültige ÖFB-Regulativ ACHTUNG: Ein Spieler ist erst dann spielberechtigt, wenn die entsprechende Anmeldung durch die NÖFV-Geschäftsstelle bearbeitet und in der Datenbank frei geschaltet wurde (Erteilung der Spielberechtigung!!!) Seite - 1

2 STAND CHECKLISTE 2015/16 welche Unterlagen sind der Anmeldung beizulegen MELDECODE A - Neuanmeldung (mit österr. Staatsbürgerschaft): jederzeit möglich upload-möglichkeit nutzen oder Ausdruck der Anmeldung bei Fußball-Online (Meldecode A) oder mittels ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "A" mit Passfoto Kopie Meldezettel (Kopie Geburtsurkunde ist hinsichtlich Überprüfung der Staatsbürgerschaft das falsche Dokument) Arztvermerk (für alle Spieler) MELDECODE B swechsel im Freigabeverfahren (befristet bis oder unbefristet) a) in der jeweiligen Übertrittszeit von upload-möglichkeit nutzen oder ONLINE Meldecode B oder mittels ÖFB-Anmeldeschein mit Freigabevermerk - Punkt "B" neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) MELDECODE C swechsel nach Zahlung einer Ausbildungsentschädigung wieder von 1. MO/ ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "C" Kopie Zahlungsbestätigung Kopie der nachweislichen schriftlichen Verständigung/ per Einschreiben MELDECODE D - Anmeldung offiziell abgemeldeter Spieler: - nach 12 Monaten Wartezeit jederzeit möglich bzw. wenn Abmeldung im Sommer 2015 registriert wurde ist in der Winterübertrittszeit nach Bezahlung des jeweiligen Ausbildungssatzes ein swechsel möglich ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "D"/ Hinweis auf Abmeldetermin neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) MELDECODE E NACHWUCHSBEREICH - Befristete oder unbefristete Freigabe für Nachwuchsspieler gemäß 12 (1) Regulativ (Jahrgänge 1997 und jünger bzw. allfällige KMFA-Sonderfälle upload-möglichkeit nutzen oder ONLINE Meldecode E oder ÖFB-Anmeldeschein mit Bestätigung der Dauer der Befristung/ bis max. Beendigung seiner Nachwuchsspielberechtigung - Punkt "E" neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) MELDECODE F - Amtliche Freigabe gemäß 12 (4) Regulativ (Spieler, die länger als eineinhalb bzw. ein Jahr an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben): jederzeit möglich ONLINE Meldecode F oder ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "F" neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) Spielberechtigungsbestätigungen durch KMFA jeden Donnerstag MELDECODE G vorzeitige Auflösung einer befristeten Freigabe/ im Nachwuchsbereich von im Erwachsenenbereich von (im Nachwuchsbereich/ Jahrgänge 1997 und jünger) ONLINE Meldecode G oder ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "G" Seite - 2

3 MELDECODE H Auflösung, Spielbetriebseinstellung usw. jederzeit möglich ÖFB-Anmeldeschein - Punkt "H" neues Passfoto (falls noch kein Foto im System) MELDECODE I - Neuanmeldung - Nichtösterreicher (die noch nie bei einem der FIFA angehörigen Fußballverein gemeldet waren): jederzeit möglich upload Meldecode I oder ÖFB-Anmeldeschein "Internationale Anmeldung" neues Passfoto Arztvermerk am Anmeldeschein Kopie Geburtsurkunde Kopie Meldezettel/ ordentl. Wohnsitz (nicht älter als 3 Monate) Kopie Meldezettel eines Elternteils/ ordentl. Wohnsitz (nicht älter als 3 Monate) oder Obsorgebeschluss (bis zum 18. Lbj.) Grundsätzlich ist zu beachten, dass Erstregistrierungen oder Transfers von Spielern unter 18 Jahren nur erlaubt sind, sofern der neue ausbildende Vorkehrungen für die Fortführung der sportlichen und schulischen Ausbildung trifft. MELDECODE I - bereits im Ausland gemeldete Nichtösterreicher: In der jeweiligen Übertrittszeit (wieder ab ): Die Unterlagen können bereits 1 Monat vor der jeweiligen Übertrittszeit eingereicht werden! upload Meldecode I oder ÖFB-Anmeldeschein "Internationale Anmeldung" (inkl. Arztvermerk/od. als Beilage) neues Passfoto Kopie Reisepass für Nachwuchsspieler zusätzlich: Kopie Meldezettel sowie Kopie Meldezettel eines Elternteils (nicht älter als 3 Monate/ ordentl. Wohnsitz) oder Obsorgebeschluss ONLINE - und was unbedingt zu beachten ist: Bei swechsel die in den Übertrittszeiten auch Online abgewickelt werden, ist es jedoch unbedingt notwendig, dass bei beiden en ein Transferbeauftragter angelegt ist. Eine vorherige Kontaktaufnahme zwischen den en wird empfohlen, um nicht unnötig auf die Bestätigung einer Freigabeanfrage zu warten. Das Abschicken des ausgedruckten Anmeldescheines im Original - bis spätestens am letzten Tag der jeweiligen Übertrittszeit - an die Geschäftsstelle ist zwingend erforderlich Ausnahme lediglich bei den neu geschaffenen upload-möglichkeiten der Meldecodes A, B und E (direkte upload-erledigung in der Datenbank bis spätestens 24 Uhr am letzten Tag der jeweiligen Übertrittszeit), da ansonsten kein gültiger Transfer zustande kommt. -Anfragen an die NÖFV-Geschäftsstelle bitte unter: meldewesen@noefv.at Seite - 3

4 ÜBERTRITTSZEITEN 2015/16 FRISTEN / BESTIMMUNGEN jederzeit möglich - Meldecode A (Neuanmeldungen/ inkl. swechsel im Schnupperjahr) - Meldecode D (12monatige Wartezeit nach Abmeldung) - Meldecode H (sauflösung, Sperre von en) - Meldecode F (Anmeldungen ohne Abmeldung nach entsprechender Wartezeit) - Meldecode I (Spieler weder im In- noch im Ausland bei einem der FIFAangehörigen gemeldet) Diverse FRISTEN ZUR WINTERÜBERTRITTSZEIT MO/ : Vorlage Anmeldeunterlagen (Meldecode B, G und I) DI/ : Vorlage Anmeldeunterlagen swechsel (Meldecode E und G/ Nachwuchsbereich Jahrgänge 1997und jünger) über allfällige Neuerungen im Online-Meldewesen informieren wir auch auf Seite - 4

5 Anfragen im Bereich des Meldewesens Das Pass- und Spielrecht, vor allem die Wechselbestimmungen auf allen Ebenen des Meldewesens ist eine oft heikle Angelegenheit. Das beweisen die zahllosen, immer wieder anders gelagerten Anfragen in der NÖFV-Geschäftsstelle, leider auch immer wieder die abgewiesenen Übertritte aufgrund vermeidbarer Regulativfehler und Fristversäumnissen. Eine vollständige Rechtsberatung können wir für unsere Verbandsvereine auf den Seiten des Übertrittswegweisers nicht 100%ig bieten. Wir haben aber versucht, wesentliche Kurzinformationen aus dem ÖFB-Regulativ herauszufiltern, um erste Orientierungen zu schaffen und ggf. leichter lesbar zu machen. Wenn Sie einmal überhaupt nicht mehr weiter wissen, beraten wir Sie gerne telefonisch oder informieren via . NÖFV-Geschäftsstelle: telefonisch erreichbar von Montag bis Freitag von 9 16 Uhr (02742/ 206/ 0), VPN-Partnertalk: (0676) od meldewesen@noefv.at oder FAX = 02742/206/ DW hier kann ein ONLINE im eigenen Bereich nachschauen welche Spieler und wie lange sie verliehen sind Seite - 5

6 Online Meldewesen: 2-Phasen-Anmeldung Die 2-Phasen-Anmeldung ermöglicht ein zwischenspeichern der Daten bevor diese an den Landesverband weitergeleitet werden. Dafür gibt es am Seitenende einen neuen Button. Der ursprüngliche Button Speichern dient nun zur Zwischenspeicherung und der Button Weiterleitung Landesverband leitet wie gehabt die Daten an den zuständigen Landesverband weiter. Zur Übersicht der bereits vorerfassten und weitergeleiteten Anmeldungen gibt es im oberen Menübereich einen neuen Eintrag offene Anmeldungen. In diesem Bereich kann zwischen den beiden Anmeldungen gewechselt werden. Seite - 6

7 . Die vorerfassten Anmeldungen können weiter bearbeitet (und auch an den LV weitergeleitet), gelöscht oder der Anmeldeschein ausgedruckt werden. Bei den weitergeleiteten Anmeldungen kann nur mehr der Anmeldeschein nachträglich gedruckt werden. Folgende Überprüfungen werden durchgeführt: - Der Spieler bereits vorerfasst ist und nochmal vorerfasst wird - Der Spieler bereit an den LV weitergeleitet ist und nochmal vorerfasst wird - Der Spieler vorerfasst ist, vom noch mal eingeben wird und gleich (ohne zwischenspeichern) an den LV weitergeleitet wird - Der Spieler an den LV weitergeleitet Seite - 7

8 Soferne keine ONLINE-Abwicklung der Meldebewegung erfolgt, können die ausschließlich über den NÖFV zu beziehenden ÖFB- Anmeldescheine für sämtliche Meldebewegungen noch verwendet werden. die Meldecodes A, B, E, F G und I sind auch Online möglich bei den Meldecodes A, B, E und I gibt es außerdem bereits die upload- Möglichkeit (Unterlagen können via pdf-file eingespielt werden) Die Anmeldung ausländischer Spieler ist entweder via Meldecode I (upload) oder mit dem Internationalen ÖFB-Anmeldeschein erforderlich (beinhaltet aber bereits alle wesentlichen Angaben bzw. früherer ergänzender Formblätter) Kopie Reisepass, aktuelle Meldezettel (nicht älter als 3 Monate) sind beizulegen. ALLGEMEIN zu beachtende Details bei Meldebewegungen: 1. Zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. 2. Arztvermerk für alle Neuanmeldungen (Jugendliche und Erwachsene - in der Regel - auf dem Anmeldeschein od. dem Online-Ausdruck). 3. Eine Freigabe ist am Anmeldeschein (Punkt B /od. E /bei Nachwuchsspielern sieht die befristete oder unbefristete Freigabe vor) zu bestätigen. 4. Bei einem swechsel gem. 9 Reg. ( Zwangserwerb ) soll die Verständigung durch Spieler und erwerbenden an den abgebenden ebenfalls mit dem Anmeldeschein (3. Durchschlag) erfolgen (siehe Erläuterungen zum Punkt C auf der Rückseite des Anmeldescheines). 5. Bei jeder Erstanmeldung eines ausländischen Spielers in Österreich (d.h. auch bei Übertritten von Erwachsenenspielern aus dem Ausland) ist der Arztvermerk am Anmeldeschein erforderlich. 6. Bei der Rückkehr von Nachwuchsspielern nach Ablauf einer befristeten Freigabe zum Stammverein ist die Vorlage eines neuerlichen Anmeldscheines nicht erforderlich (es genügt die Anforderung der Spielercard über das ONLI- NE-Meldewesen). Es wird ersucht, die erforderlichen Beilagen unbedingt mitzuschicken, um eine rasche Ausstellung der neuen Spielercard zu ermöglichen. Außerdem sind bei Vorlage eines Anmeldescheines die Durchschläge entsprechend aufzuteilen und nur das Original ist an die Geschäftsstelle zu senden. Seite - 8

9 FREIGABEN Durch Übereinkunft beider e in den dafür in Frage kommenden Übertrittszeiten (Winterübertrittszeit), Nachwuchs 1.1. DI/ UNTERLAGEN: ONLINE oder upload--anmeldemöglichkeit oder ÖFB-Formular für swechsel (= auch Anmeldeschein) - mit darauf vermerkter Freigabe (stempel und Unterschrift des abgebenden es Passbild sollte bei Fußball-Online bereits vorhanden sein VEREINSWECHSEL OHNE FREIGABE VORAUSSCHAU: Wird zwischen en/spieler keine Einigung erzielt, kann nur vor der Sommerübertrittszeit die Freigabe für einen Nachwuchs- oder Amateurspieler durch Zahlung einer Entschädigung ersetzt werden. Hierbei ist folgende Vorgangsweise zu beachten: Der aufnehmende und der Spieler haben gemeinsam dem abgebenden von 1.6. bis spätestens MO/ den swechsel eingeschrieben anzuzeigen (3. Durchschlag des Anmeldescheines). Der aufnehmende hat gleichzeitig die vorgeschriebene Entschädigung an den abgebenden zu entrichten (spätestens MO/20.6.). Der Spieler ist bis spätestens MO/20.6. beim zuständigen Landesverband anzumelden. UNTERLAGEN: Anmeldeschein ist im Zeitraum von 1.6. bis spätestens MO/ an den zuständigen Landesverband einzusenden gleichzeitige Vorlage der Postaufgabebestätigung (bezüglich Verständigung des Stammvereines) und des Einzahlungsbeleges über die vorgeschriebene Entschädigung an den Stammverein Seite - 9

10 FREIGABE AUS DEM AUSLAND Ausländische e können für Amateurspieler, die nach Österreich wechseln, lt. FIFA-Bestimmungen keine Transfer- bzw. Ablösesumme verlangen. Die Anmeldung dieser Spieler ist von wieder von möglich, die Erteilung der Spielberechtigung erfolgt nach dem FIFA-Reglement bzw. ÖFB-Regulativ. Erstregistrierungen oder Transfers von nachwuchsspielberechtigten Spielern sind nur erlaubt, sofern der neue ausbildende Vorkehrungen für die Fortführung der sportlichen und schulischen Ausbildung (entsprechende Bestätigung ist vorzulegen) trifft spezielle Regelung für grenznahe Bereiche Zur Einleitung des Freigabeverfahrens können die erforderlichen Unterlagen bereits einen Monat vor Beginn der jeweiligen Übertrittszeit beim Verband eingereicht werden Unter Berücksichtigung einer 30 tägigen FIFA-Spielberechtigungsfrist - nach Anfrage des ÖFB wenn keine zustimmende Stellungnahme des bisherigen Nationalverbandes eintrifft - wird eine provisorische Spielberechtigung erteilt. Diese könnte innerhalb eines Jahres nach Vorliegen von zwingenden Gründen widerrufen werden kommt jedoch selten vor. ACHTUNG: Ausländische Spieler dürfen erst nach erfolgter Spielberechtigungserteilung durch den ÖFB in Pflichtspielen (Meisterschaft und Cup) eingesetzt werden.!!!! UNTERLAGEN: Upload mit Meldecode I oder Internationaler ÖFB- Anmeldeschein für alle nichtösterreichischen Spieler (mit ärztlichem Gültigkeitsvermerk) Kopie Reisepass Kopie Geburtsurkunde neues Passbild aktueller Meldezettel für Spieler und eines Erziehungsberechtigten (beide nicht älter als 3 Monate) oder Obsorgebeschluss (bei Spieler-Anmeldungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) Seite - 10

11 ERWEITERTE ÖFB-INFORMATION FÜR INTERNATIONALE TRANSFERS Rechtsgrundlage für Internationale Transfers von Fußballspielern ist das FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern sowie das Regulativ für die dem ÖFB angehörigen e und Spieler. Den darüber hinausgehenden Anforderungen der Landesverbände bzw. der Bundesliga ist selbstverständlich zu entsprechen. Der ÖFB benötigt für die Anmeldung eines Spielers in Österreich folgende Unterlagen: upload mittels Meldecode I ÖFB-Anmeldeschein Internationale Anmeldung Kopie des Reisepasses, ersatzweise Kopie der Geburtsurkunde Zusätzliche Unterlagen werden benötigt bei: 1. Berufsspieler: Eingabe in FIFA-TMS durch den TMS-Manager des s Kopie des Arbeitsvertrages Bei Verleihungen: Kopie des Leihvertrages, unterfertigt von beiden en und dem Spieler 2. Minderjährige Spieler: Die FIFA hat internationale Transfer von Minderjährigen strengen Beschränkungen unterworfen. Ein internationaler Transfer oder die Erstregistrierung eines minderjährigen Spielers ist nur bei Erfüllung einer der in Art. 19 des FIFA-Reglements festgelegten Ausnahmen wie folgt bzw. einer positiven Entscheidung des zuständigen FIFA- Komitees möglich. Art. 19 Abs. 2 lit. a: Wohnsitzwechsel des Spielers und seiner Familie aus Gründen, die nichts mit dem Fußballsport zu tun haben. Unter diese Ausnahme fallen auch Minderjährige die in Österreich geboren sind oder seit mehr als 5 Jahren in Österreich leben. Aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate) des/der Minderjährigen und eines Elternteils (gemeinsame Wohnadresse in Österreich) beilegen. Art. 19 Abs. 2 lit. b: Transfer des Spielers, im Alter zwischen 10 und 18 Jahren innerhalb der EU bzw. des EWR bei Sicherstellung der entsprechenden schulischen, sportlichen und privaten Betreuung. Aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate) des/der Minderjährigen, Schulbesuchsbestätigung, Bestätigung über sportliche und private Betreuung beilegen. Art. 19 Abs. 2 lit. c: Der Wohnort des Spielers im Ausland und der sort in Österreich liegen jeweils nicht mehr als 50km von der gemeinsamen Staatsgrenze entfernt. Aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate) des/der Minderjährigen und eines Elternteiles des Hauptwohnsitzes (gemeinsame Wohnadresse im Ausland) beilegen. Asylanten Minderjährige Asylanten, die ohne Eltern nach Österreich einreisen. Asylbescheid bzw. Bescheid bezüglich der Zuerkennung des Status eines subsidiär Schutzberechtigten, aktuellen Meldenachweis (nicht älter als 3 Monate) des/der Minderjährigen, Obsorgebeschluss vom zuständigen Bezirksgericht, Bestätigung über die Betreuung des/der Minderjährigen, Informationsschreiben über den Verbleib der Eltern beilegen. ERLÄUTERUNGEN Seite - 11

12 ANMELDUNG EINES SPIELERS IN ÖSTERREICH: Wichtiger Hinweis: Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein und via den zuständigen Landesverband bzw. die Bundesliga an den ÖFB gesendet werden. Andernfalls behält sich der ÖFB das Recht vor, die Anmeldung unbearbeitet zurückzusenden. Nach Bearbeitung durch die Rechtsabteilung des ÖFB wird an den betreffenden ausländischen Nationalverband eine Anfrage übermittelt. Erster Ansprechpartner für e und Spieler ist auch bei Internationalen Transfers immer der zuständige Landesverband bzw. die Bundesliga. TRANSFER EINES IN ÖSTERREICH GEMELDETEN SPIELERS ZU EINEM ANDEREN NATIONALVERBAND Nach einer Anfrage des ausländischen Nationalverbandes beim ÖFB und der Bearbeitung des Aktes wird die Anfrage via den betreffenden Landesverband bzw. die Bundesliga an den übermittelt. Der wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen den Spieler freizugeben oder Gründe anzugeben, warum er dies nicht tut. Diese Frist ist einzuhalten. Wichtiger Hinweis: Laut den Vorschriften der FIFA sowie den dazu ergangenen FIFA-Entscheidungen sind Amateure kostenlos, bedingungslos (unbefristet) und uneingeschränkt freizugeben. Das bedeutet, dass ein Amateurspieler von seinem nicht an einem internationalen Transfer gehindert werden kann. Jedenfalls kann für einen internationalen Transfer keinerlei Entschädigung verlangt werden. Im internationalen Bereich ist auch keine Verleihung von Amateurspielern möglich. Beim Transfer eines Berufsspielers kann das Bestehen eines noch aufrechten Vertrages eingewendet werden. In diesem Fall muss dem ÖFB der Vertrag auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Nach einer Freigabe durch den zuständigen Landesverband bzw. die Bundesliga gibt der ÖFB den Spieler an den ausländischen Nationalverband frei. Einsprüche werden nach ihrer Prüfung weitergeleitet und unterliegen einem individuellen Verfahren, dass in Zusammenarbeit mit den en und den Landesverbänden bzw. der Bundesliga durchgeführt wird. Sollte sich der Spieler innerhalb von zwei Jahren nach Freigabe an den ausländischen wieder in Österreich betätigen wollen, ist dieser nur für jenen meisterschaftsspielberechtigt, für den er vor der Freigabe ordnungsgemäß gemeldet war. Ansonsten ist eine Verzichtserklärung dieses es erforderlich. Die Freigabe ins Ausland vom Inland ist jederzeit möglich (entsprechend den Übertrittszeiten des anmeldenden Nationalverbands). UNTERLAGEN: offizielles Freigabeformular des ÖFB wird via NÖFV-Geschäftsstelle bei Anfrage dem jeweiligen österr. übermittelt (dieses ist entsprechend zu unterfertigen) bisherige Spielercard wird eingezogen Seite - 12

13 BEFRISTETE FREIGABEN (ehem. Leihverträge) Anstelle der früheren Leihverträge ist es möglich, auch nicht mehr nachwuchsspielberechtigten Spielern (= alle Spieler, welche älter sind als der Nachwuchsstichtag / für das Spieljahr 2015/16) in den Übertrittszeiten eine befristete Freigabe bis jeweils zu erteilen. Für befristete Freigaben sind vom ÖFB keine Höchstablöseentschädigungs- bzw. Ausbildungsbeträge vorgesehen, sie unterliegen daher nach wie vor der freien barung. Die Anmeldung dieser Spieler ist in den jeweiligen Übertrittszeiten siehe vorne - möglich. UNTERLAGEN: ONLINE (upload) oder via Anmeldeschein ABMELDUNG VON SPIELERN 2016 möglich vom 5. bis 11. Juli (!). Der Spieler muss sich nachweislich beim Stammverein abmelden (bei Spielern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist die zusätzliche Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertreters erforderlich). Eine Spielerabmeldung in der Winterübertrittszeit ist nicht möglich. Verpflichtung des Stammvereines, wenn der Spieler die Wartezeit einhält: Die ordnungsgemäße Abmeldung ist dem NÖFV schriftlich auf spapier, versehen mit Abmeldedatum, sowie Vermerk ob KM/Reserve- od. Nachwuchsspieler, mit sstampiglie und Unterschrift zu bestätigen. gemeinsame Übersendung der Spielercard bis spätestens 15. August d. lfd. Jahres an die Geschäftsstelle des NÖFV Wartezeiten für Spieler nach deren Abmeldung beim im Juli 2015: Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler nach einem Jahr kostenlos oder nach 6 Monaten gegen die halbe Erwerbssumme (lt. Anhang); diese Summe reduziert sich nochmals um 50%, wenn der Spieler im Spieljahr vor der Abmeldung nicht mindestens dreimal in der Kampfmannschaft zum Einsatz gekommen ist. Außerdem: Nachwuchsspieler, die zum Zeitpunkt der Abmeldung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind nach 6 Monaten kostenlos frei Nachwuchsspieler nach dem vollendeten 15. Lebensjahr, die mindestens dreimal in der Kampfmannschaft zum Einsatz gekommen sind, sind nach 6 Monaten gegen die halbe Erwerbssumme lt. Anhang frei bei Nachwuchsspielern nach dem vollendeten 15. Lebensjahr, die nicht mindestens dreimal in der Kampfmannschaft zum Einsatz gekommen sind, nach 6 Monaten reduziert sich diese Summe nochmals um 50 % Seite - 13

14 ohne Abmeldung - nach entsprechender Wartezeit einem neuen kostenlos beitreten können Nachwuchsspieler, die 1 Jahr und nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler, die 1 ½ Jahre an keinem Pflichtspiel teilgenommen haben Bestätigung/Beschluss durch den KMFA erfolgt jeden Donnerstag UNTERLAGEN: ONLINE-Anmeldeschein; falls Bestätigung des abgebenden es, Abkürzung des Verfahrens rund um die Spielberechtigung Passbild (falls noch nicht im Fußball-Online vorhanden) AMTLICHE FREIGABEN FÜR NACHWUCHSSPIELER Für das Spieljahr 2015/16: Nachwuchsspieler (= Spieler, die jünger sind als der Stichtag ) können von DI/ mittels befristeter oder unbefristeter Freigabe den wechseln. Möglichkeiten der unbefristeten Freigabe: bei Einigung mit dem Stammverein Domizilwechsel (Vorlage aktueller Meldezettel) dauerndes Fehlen einer ausreichenden sportlichen Betätigungsmöglichkeit Schnupperjahr erfolgt die Erstanmeldung eines Nachwuchsspielers vor Vollendung des 13. Lebensjahres, kann er auf Antrag über den KMFA des zuständigen Landesverbandes einen einmaligen swechsel innerhalb des ersten Jahres, berechnet ab dem Datum der Erstanmeldung, vornehmen. Möglichkeiten der befristeten Freigabe: bei Einigung mit dem Stammverein sportliche Verbesserung (z.b. Möglichkeit in einer höheren Leistungsklasse zu spielen) vorübergehendes Fehlen einer sportlichen Betätigungsmöglichkeit Es liegt im Ermessen des Kontrollausschusses des abgebenden Landesverbandes, eine Entschädigung bis zur Höhe der im Anhang angeführten Transferentschädigungen festzusetzen. Hinweis: befristete Freigaben für Nachwuchsspieler enden spätestens mit des Jahres, in dem der Spieler seine Nachwuchsspielberechtigung verliert UNTERLAGEN: (upload) Anmeldeschein/ bis zum vollendeten 18. Lbj. ist auch die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich Passbild sollte bei Fußball-ONLINE bereits vorhanden sein Seite - 14

15 Amateure und Nichtamateure Amateure: Der Ersatz der Aufwendungen insbesondere für Reise, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit einem Spiel oder Training, sowie der Kosten für Ausrüstung, Vorbereitung und Versicherung ist zulässig und hat keinerlei Auswirkungen auf den Amateurstatus eines Spielers; dies gilt ebenso für erfolgsabhängige Prämien bis zur jeweiligen aktuellen Geringfügigkeitsgrenze nach dem ASVG Nichtamateure: sind Spieler, die für ihre fußballerische Tätigkeit höhere entgeltwerte Leistungen erhalten, als zur Deckung ihrer Aufwendungen tatsächlich notwendig sind. Bei der Anmeldung als Nichtamateur ist eine Kopie des zwingend abzuschließenden schriftlichen Vertrages beim betreffenden Verband gleichzeitig mit den Anmeldeunterlagen zu hinterlegen. Nachwuchsspieler: können sowohl Amateure als auch Nichtamateure sein In den Anmeldeunterlagen ist ersichtlich zu machen, ob der Spieler als Amateur- oder Nichtamateur angemeldet wird und es ist ein Antrag auf Reamateurisierung zu stellen, wenn sie den bzw. den Status wechseln bzw. in die 5. Leistungsstufe und darunter wechseln (die Unterschrift auf dem ÖFB-Anmeldeschein allein ist nicht ausreichend). Reamateurisierung: Der Antrag auf Durchführung des Verfahrens um Reamateurisierung (Frist 30 Tage nach dem letzten Spiel) ist vom Spieler zu stellen. Zuständig ist der Kontrollausschuss des aufnehmenden Verbandes. Seite - 15

16 TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN die vorgesehene Neuordnung der Staffelung ist seitens des ÖFB noch offen Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spieler (Maßgeblich ist die Spielklasse der ersten Kampfmannschaft in der folgenden Spielsaison) Unten angeführte uro-summen gelten nur bei einem Zwangserwerb eines Spielers (von 1.6. bis zum MO/ (siehe Übertrittserläuterungen). In der Winterübertrittszeit ist ein derartiger Erwerb nicht möglich. von Liga = abgebender BL 1 zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfmannschaftsspieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2./3. Klassen von Liga = abgebender BL 2 Zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfm.- Spieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2./3. Klassen Seite - 16

17 von Liga = abgebender Regionalliga von Liga = abgebender 1. NÖN-LL von Liga = abgebender 2. LL zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfm.- Spieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2./3. Klassen zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfm.- Spieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2./3. Klassen zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfm.- Spieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2./3. Klassen Seite - 17

18 von Liga = abgebender Gebietsliga zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfm.- Spieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2./3. Klassen von Liga = abgebender 1./2./3. Klasse zu Liga = erwerbender -Betrag bis zum vollend. 23. Lebensjahr des Spielers nach Wartezeit 6 Monate Kampfmannschaftsspieler Erwachsene bis U23 nach Wartezeit 6 Monate, kein Kampfm.- Spieler BL BL Regionalliga NÖN-LL Landesligen Gebietsligen /2.3. Klassen Seite - 18

19 TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN Nicht mehr nachwuchsspielberechtigte Spielerinnen (Maßgeblich ist die Spielklasse der ersten Kampfmannschaft in der folgenden Spielsaison) Spielklasse erwerbender Betrag in nach Wartezeit sechs Monate 1. Leistungsstufe Leistungsstufe Leistungsstufe Leistungsstufe TRANSFERENTSCHÄDIGUNGEN nachwuchsspielberechtigte Spieler(innen) Bei einem swechsel eines Spielers ist das Alter des Spielers zum Ende der Sommerübertrittszeit/ maßgeblich. Alter Spieler/...in nach Wartezeit von 6 Monaten Spielerinnen bis vollen. 12 Lbj. 370 kostenlos kostenlos nach Wartezeit von 6 Monaten des 14. Lbj kostenlos 300 kostenlos des 16. Lbj lt. NÖFV-Regelung 550 lt. NÖFV-Regelung vorauss. bis Ende Nachwuchsspielberechtigung lt. NÖFV-Regelung lt. NÖFV-Regelung Erwirbt ein Bundesligaverein einen nachwuchsspielberechtigten Spieler gemäß 9 von einem NichtBundesliga- und kommt dieser Spieler 10 mal bei Bewerbsspielen der Bundesliga zum Einsatz, hat jener Bundesligaverein, bei dem der 10. Einsatz erfolgt, dem Nicht-Bundesliga- innerhalb von 4 Wochen nach dem 10. Einsatz folgende Beträge zu überweisen: Bei einem Erwerb bis 16 Jahre: 1. Leistungsstufe 8.000, 2. Leistungsstufe 4.000, Bei einem Erwerb von 16 Jahren bis zum Ende der Nachwuchsspielberechtigung: 1. Leistungsstufe , 2. Leistungsstufe 8.000, Für die Berechnung des Betrages ist jene Leistungsstufe maßgeblich, bei welcher der 10. Einsatz Seite - 19

20 erfolgt. ZUSÄTZLICHE AUSBILDUNGS- UND FÖRDERUNGSENTSCHÄDIGUNG FÜR VEREINSWECHSELVON SPIELERN, DIE IN EINER AKADEMIE BZW. EINEM BUNDESLIGANACHWUCHSZENTRUM, DESSEN TRÄGER GANZ ODER ZUM ÜBERWIEGENDEN TEIL EIN LANDESVERBAND IST, AUSGEBILDET WURDEN; GÜLTIG AB ; (1) Für Spieler, die mindestens ein Jahr in einer AKA oder einem BNZ tätig waren und ausscheiden, ist im Falle eines swechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus der AKA oder dem BNZ gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den Landesverband, der die AKA bzw. das BNZ führt, in dem der Spieler ausgebildet wurde, zu bezahlen. Diese Entschädigung beträgt pro begonnenes Ausbildungsjahr maximal in Euro: Pro Jahr in der Altersstufe U15 U16/U17 U18/U19 U21 Landesverband mit AKA-Status Landesverband mit BNZ-Status (2) Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom erwerbenden über den abgebenden an den betroffenen Landesverband innerhalb eines Monats nach dem swechsel zu entrichten. Bei einem befristeten swechsel gemäß 8 oder 12 Regulativ ist für jedes Jahr der Verleihung ein Drittel dieser Beträge zu leisten. (3) Der betroffene Landesverband kann die Neufestsetzung oder Erlassung der ihm zustehenden Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beschließen. (4) Wechselt ein Spieler, der für eine Akademie oder ein BNZ gemeldet ist, deren Träger ganz oder zum überwiegenden Teil ein Landesverband ist, zu einem anderen, hat der Landesverband zusätzlich zur Entschädigung nach Abs. 1 Anspruch auf Entschädigung nach Anhang I, wobei die Sätze für nicht nachwuchsspielberechtigte Spieler bereits ab Vollendung des 18. Lebensjahres anwendbar sind. Vorstandsbeschluss vom Zusätzliche Ausbildungsentschädigungen für LAZ-SpielerInnen gemäß Anhang III ÖFB-Regulativ Grundsätzliches Anhang III des ÖFB-Regulatives regelt seit den Anfall von zusätzlichen Ausbildungs- und Förderentschädigungen für zusatzausgebildete LAZ-SpielerInnen. Zwar sind seit Einführung der LAZ die Anforderungen an die LAZ ständig gestiegen, die Förderungen aber gleich geblieben, auch nicht valorisiert worden. Elternbeiträge wurden angehoben, bewegen sich aber an der Grenze der Zumutbarkeit (Transportkosten, Ausstattungskosten werden von diesen ebenfalls getragen). Bestimmungen - SpielerIn muss mindestens 1 Jahr in einem LAZ ausgebildet worden sein - Ein swechsel (innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens) muss vorgenommen worden sein. Bleibt SpielerIn beim Stammverein fällt keine zusätzliche Ausbildungsentschädigung an. - Höhe: 150,-- pro begonnenen Ausbildungsjahr in der Vorstufe (U 11/ U12) 300,-- pro begonnenen Ausbildungsjahr im Hauptkader (U 13/U 14) d.h. bei voller LAZ-Ausbildung über 4 Jahre: max. 900,-- - Fälligkeit: nach Ausscheiden aus dem LAZ vom erwerbenden an den betroffenen LV innerhalb eines Monats zu entrichten. Bei befristeten swechsel für jedes Jahr 1/3. (Keine Vorschreibung vorgesehen!) - Landesverbände haben Recht auf Reduzierung oder Erlassung Seite - 20

21 Regelung ab der Saison 2015/16 Berechnung a) Knaben: an alle e 100% - swechsel zu en der Bundesliga und fremder Landesverbände (max. 900,--) 2/3 - swechsel zu en der Leistungsstufe (max. 600,--) 1/3 - swechsel zu en der 5. Leistungsstufe und darunter (max. 300,--) 100% - alle swechsel bei aktiven Anwerben und swechsel eines Spielers vor normaler Beendigung der LAZ-Ausbildung b) Mädchen: 50 % - swechsel zu NÖFV-en der Leistungsstufe (nur Hauptstufe, keine Berechnung Vorstufe, max. 300,--) 0% - swechsel zu NÖFV-en der 3. Leistungsstufe und darunter 100% - gemäß ÖFB-Regulativ bei swechsel zu LV-fremden en - Vorstufen II-Ausbildungsjahre werden nicht berechnet - Wechselt ein Spieler innerhalb des 3jährigen Nachbetrachtungszeitraumes mehrmals unbefristet, wird nur der erwerbende Erstverein belastet. Vorschreibungen Alle erwerbenden e werden durch das Online-Meldesystem darauf hingewiesen, dass mit einem Anfall von zusätzlichen Ausbildungsentschädigungen gemäß Anhang III zu rechnen ist. Die Erziehungsberechtigten werden im Falle des swechsels während der LAZ-Ausbildung ausdrücklich auf den Fall der Anhang III-Sätze vom Standortleiter informiert und bestätigen die Kenntnisnahme mit Unterschrift. Die Vorschreibung erfolgt auch weiterhin durch die NÖFV-Geschäftsstelle. ANHANG III: ZUSÄTZLICHE AUSBILDUNGS- UND FÖRDERUNGSENTSCHÄDIGUNG BEI VEREINSWECHSELN VON SPIELERN, DIE IN EINEM VOM ÖFB ODER EINEM LANDESVERBAND GEFÖRDERTEN BZW. ZERTIFIZIERTEN LAZ AUSGEBILDET WURDEN; GÜLTIG AB ; (1) Für Spieler, die mindestens ein Jahr in einem LAZ ausgebildet wurden und ausscheiden, ist im Falle eines swechsels innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren ab dem Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem LAZ gerechnet, eine Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den Landesverband bzw., der das LAZ führt, in dem der Spieler ausgebildet wurde, zu bezahlen. Diese Entschädigung beträgt maximal a) pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ-Vorstufe Altersstufe U11: 150,-- b) pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ-Vorstufe Altersstufe U12: 150,-- c) pro begonnenem Ausbildungsjahr im LAZ Altersstufe U13: 300,-- d) pro begonnenem Ausbildungsjahr in der LAZ Altersstufe U14: 300,-- (2) Die Ausbildungs- und Förderungsentschädigung ist vom erwerbenden an den betroffenen Landesverband bzw. an den abgebenden im Wege des zuständigen Landesverbandes innerhalb eines Monats nach dem swechsel zu entrichten. Bei einem befristeten swechsel gemäß 8 oder 12 Regulativ ist für jedes Jahr der Verleihung ein Drittel dieser Beträge zu leisten. (3) Der betroffene Landesverband kann die Reduzierung oder Erlassung der ihm zustehenden Ausbildungs- und Förderungsentschädigung beschließen. Seite - 21

22 IMPRESSUM NÖ-FUSSBALL-VERBAND A 3101 ST. PÖLTEN, Bimbo Binder Promenade 1 (02742) /FAX DW 20) meldewesen@noefv.at Seite - 22

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