Leitlinien der Landesregierung für eine naturnahe Jagd in Schleswig-Holstein
|
|
- Ingelore Esser
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Leitlinien der Landesregierung für eine naturnahe Jagd in Schleswig-Holstein vom 17. März 1998
2 Vorwort Die Stellung der Jagd in unserer Gesellschaft hat sich in den letzten Jahrzehnten verändert. Zur größtmöglichen Harmonisierung der Interessen der Jagd, des Natur- und des Tierschutzes sowie zur Verbesserung der Lebensbedingungen für die Wildarten ist eine Standortbestimmung und Perspektive für die Gestaltung der Jagd in Schleswig-Holstein erforderlich. Mit Leitlinien für eine naturnahe Jagd in Schleswig-Holstein bietet die Landesregierung dafür den Jägerinnen und Jägern, Grundbesitzerinnen und Grundbesitzern, dem Natur- und Tierschutz, den politischen Entscheidungsträgern sowie allen Interessierten einen Orientierungs- und Handlungsrahmen an. Das Ziel ist eine Jagd, die ökologische Zusammenhänge, natürliche Vielfalt und Belange des Natur- und Tierschutzes stärker als bisher berücksichtigt (Naturnahe Jagd). Hierzu sind die maßgeblichen Rechtsvorschriften unter Berücksichtigung der internationalen Arten- und Biotopschutzabkommen sowie der Schutzstrategien anzupassen. Wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Jagd sind vorhanden, weil die Hegeverpflichtung und die Weidgerechtigkeit als rechtlich fixierte Grundlagen der Jagd wichtige Gemeinsamkeiten mit den Anliegen des Natur- und Tierschutzes aufweisen. Wesentlich ist, daß die Jagd eine nachhaltige Ressourcennutzung beinhaltet und daß hierfür bereits langzeitige Erfahrungen vorliegen. Jägerinnen und Jäger sind vielerorts bereits in Naturschutzarbeit eingebunden. Die Jagd in Schleswig-Holstein wird weitgehend von Jägerinnen und Jägern mit örtlichen Kenntnissen, Erfahrungen und ihrer Präsenz vor Ort wahrgenommen. Es ist ein hohes ehrenamtliches Engagement vorhanden, das für die Umsetzung einer auf die Erhaltung natürlicher Ressourcen ausgerichteten Jagdpolitik verstärkt genutzt werden soll. Die naturnahe Jagd kann und soll mit ihren Möglichkeiten wirkungsvoll zur Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt in Schleswig-Holstein beitragen.
3 Inhalt 1. Ziele und Grundsätze einer naturnahen Jagd 2. Maßnahmen zur Verwirklichung einer naturnahen Jagd 2.1 Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung 2.2 Hege und Bejagung des Schalenwildes Hegeziele und Hegegemeinschaften Abschußplanung und Lehrschauen 2.3 Hege und Bejagung des Niederwildes (ohne Rehwild) 2.4 Überprüfung der Jagdmethoden 2.5 Aus- und Fortbildung 2.6 Modernisierung der Jagdverwaltung 2.7 Jagdwissenschaftliche Forschung Schlußwort Glossar
4 1. Ziele und Grundsätze einer naturnahen Jagd Die Jagd ist eine alte, sich ständig weiterentwickelnde nachhaltige Nutzung biologischer Ressourcen. Die künftige Jagd muß ökologische Zusammenhänge, die natürliche Vielfalt und Normen des Natur- und des Tierschutzes stärker berücksichtigen. Die naturnahe Jagd schützt und verbessert die Lebensräume, sie hegt und nutzt das Wild. Sie tut dies nachhaltig und unter größtmöglicher Förderung der natürlichen Vielfalt. Naturnahe Jagd ist eine durch regionale Anforderungen, Erkenntnisse und Erfahrungen geprägte Jagd. Sie baut auch auf den Ergebnissen der wildbiologischökologischen Forschung auf und unterstützt ihrerseits diese Forschung. Naturnahe Jagd umfaßt die Verbesserung, Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen und der Lebensräume eines artenreichen Bestandes wildlebender Tiere und soll zur Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt beitragen. Naturnahe Jagd umfaßt im Rahmen des Jagdschutzes den Schutz des Wildes, auch vor Seuchen und anderen Gefahrenquellen. Naturnahe Jagd hat mit dem Reviersystem eine flächendeckende Verantwortlichkeit für eine nachhaltige und ökosystemgerechte Nutzung, insbesondere aller nichtziehenden Wildarten. Naturnahe Jagd berücksichtigt und unterstützt Strategien internationaler Abkommen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung ziehender Wildarten. Naturnahe Jagd verzichtet auf die Bejagung von Arten, die nach den aktuell gültigen Roten Listen als bedroht anzusehen sind. Naturnahe Jagd will landschaftsökologisch vertretbare Wildbestände. In größeren, geschlossenen Waldgebieten soll ein Wachstum der Buche ohne besondere Schutzmaßnahmen möglich werden. Eine dauerhafte Schädigung von Knicks ist auszuschließen. Naturnahe Jagd strebt die Anpassung der jagdrechtlichen Regelungen an die Bestandsentwicklung der Wildarten und den gesicherten Kenntnisstand der Wildbiologie und Ökologie an. Naturnahe Jagd räumt den autochthonen Wildarten Vorrang vor eingebürgerten Arten ein. Naturnahe Jagd in Naturschutzgebieten hat sich dem jeweiligen Schutzzweck des Gebietes unterzuordnen. Naturnahe Jagd unterstützt für gefährdete Wildarten Artenhilfsprogramme, die bei Bedarf durch wissenschaftliche Forschung begleitet werden.
5 Naturnahe Jagd verzichtet auf die Verabreichung von Medikamenten an Wildtiere, außer zur Bekämpfung der Tollwut u.ä. Naturnahe Jagd erfordert moderne und kompetente Jagdbehörden, die auf die Einhaltung und ggf. Anpassung bestehender Vorschriften hinwirken. Naturnahe Jagd erfordert auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung der Jägerinnen und Jäger eine laufende Vermittlung wildbiologischen und ökologischen Wissens. 2. Maßnahmen zur Verwirklichung einer naturnahen Jagd Zur Fortentwicklung der Jagd sind Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln, die nicht nur den vorhandenen rechtlichen Rahmen ausschöpfen, sondern darüber hinaus auch gesetzgeberische Aktivitäten von Bund und Land erforderlich machen. 2.1 Maßnahmen zur Lebensraumverbesserung Die Lebensräume für die gesamte freilebende Tier- und Pflanzenwelt sind unter Mitwirkung der Jägerinnen und Jäger zu schützen und zu verbessern. Für eine naturnahe Reviergestaltung kommen insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht: Verbesserung und Vernetzung der Wildtierlebensräume unter Einbeziehung von Naturnähe begünstigenden Förderungsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft, Vermehrung der Sukzessionsflächen, Förderung von heimischen fruchttragenden Baum- und Straucharten sowie Verbißgehölzen in Flur und Wald, Schaffung von Deckungs- und Ruhezonen und von geeigneten Setz- und Brutbereichen, Schutz von Horst-, Brut-, Mauser- und Setzbereichen, Schaffung von Feldgehölzen und breiten Gehölzstreifen zur Verminderung der Verbißbelastung in den Wäldern. Bei der Reviergestaltung sollen naturraumtypische Pflanzengesellschaften und Biotopstrukturen gefördert werden. Florenverfälschungen durch Einbringen nichtheimischer oder gentechnisch veränderter Pflanzenarten sind zu untersagen.
6 Im Sinne dieser Leitlinien gestaltete Reviere sollen prämiert werden. Eine Fütterung von Schalenwild ist in Schleswig-Holstein unter normalen klimatischen Verhältnissen nicht erforderlich, um unerwünschte Wildkonzentrationen zu vermeiden, und deshalb zu unterlassen. Die sachgerechte, Biotopschutzbelange berücksichtigende Anlage von Schwarzwildkirrungen soll hiervon unberührt bleiben. 2.2 Hege und Bejagung des Schalenwildes In Zusammenarbeit zwischen Jagd- und Naturschutzbehörden, Landesjägerschaft, Landesforstverwaltung, Waldbesitzerverband und dem Arbeitskreis der Jagdgenossenschaften sind bei Bedarf Regionalkonzepte für die Schalenwildbejagung zu entwickeln. Die folgenden Eckpunkte sollen dabei beachtet werden Hegeziele und Hegegemeinschaften Die Hegeziele für die Schalenwildarten sind in Hege- und Bejagungsrichtlinien festzulegen. Anzustreben sind zahlenmäßig begrenzte und landschaftsökologisch verträgliche Wildbestände. Im Hinblick auf Geschlechterverhältnis und Altersaufbau sind naturnahe Strukturen erforderlich. Bei Vorkommen mehrerer Schalenwildarten im gleichen Lebensraum sind autochthone Wildarten zu begünstigen. Die Raumkonzepte für die Schalenwildarten sind entsprechend zu überprüfen. Neueinbürgerungen von Schalenwildarten sind zu untersagen. Die Abschußkriterien, insbesondere für das männliche Schalenwild, sind so festzulegen, daß eine Abschußerfüllung nicht unangemessen behindert wird. Da die Hochwildarten revierübergreifende Lebensräume nutzen, soll deren Hege und Bejagung im Rahmen von Hegegemeinschaften erfolgen. Diese ermöglichen eine abgestimmte, gemeinschaftliche Abschußplanung und sorgen hierbei für eine angemessene Beteiligung der Jagdgenossen.
7 Langfristige Waldsperrungen aus Gründen der Wildbewirtschaftung sollen künftig nur noch zur Beruhigung der Einstandsflächen von Rotwild erfolgen. Die Muffelwildvorkommen sollten aufgelöst werden, weil die Standortverhältnisse in Schleswig-Holstein nicht artgerecht sind. Die bestehenden Sikawildbestände sollten ebenfalls aufgelöst werden, damit Bastardierungen mit Rotwild ausgeschlossen werden können Abschußplanung und Lehrschauen Die Abschußpläne für das Schalenwild dienen u.a. der Erreichung landschaftsökologisch angepaßter Bestände. Sie sind daher auf der Grundlage von Wildschäden in Wald und Flur, Streckenergebnissen der Vorjahre, der körperlichen Verfassung des Wildes und Wildschätzungen festzusetzen. In den Wäldern soll durch Kontrollzäune (Weisergatter) der Zustand der vom Wild unbeeinflußten Vegetation veranschaulicht werden. Vor der Festsetzung der Abschußpläne sollen die Forstbehörden Gelegenheit erhalten, dem Jagdbeirat an Weiserflächen und Weisergattern ihre Erkenntnisse über die aktuelle Verbißbelastung zu demonstrieren und zu erläutern. Die Abschußplanung soll sich an den natürlichen Populationsstrukturen orientieren und die innerartliche Variationsbreite aller natürlichen Merkmale erhalten. Die Erfüllung der Abschußpläne ist zu gewährleisten. Nicht getätigte Abschüsse können auf Nachbarreviere verteilt oder dem Abschußsoll des folgenden Jahres aufgeschlagen werden. Von Pflichttrophäenschauen soll abgesehen werden. Statt dessen sind auf der Ebene der Hegeringe und Kreisgruppen Lehrschauen durchzuführen, bei denen beispielhafte Ergebnisse der Hege, der Jagd und des Jagdschutzes dargestellt werden. Die Erfüllung des Abschußplanes ist für männliches und weibliches Wild hierbei in geeigneter Weise einzubeziehen.
8 2.3 Hege und Bejagung des Niederwildes (ohne Rehwild) Vorrangiges Ziel der Niederwildhege ist der Schutz und die Verbesserung der Lebensräume für alle Wildarten. Niederwild darf bejagt werden, wenn eine nachhaltige Nutzung auf der Grundlage von Bestandsermittlungen ggf. unter wissenschaftlicher Begleitung sowie eine sinnvolle Verwertung gesichert sind, dies zur Vermeidung erheblicher Schäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft erforderlich und eine Bestandsgefährdung auszuschließen ist, dies zur Vermeidung von Wildseuchen und auf Menschen und Haustiere übertragbaren Krankheiten geboten ist, dies aus Artenschutz- oder Jagdschutzgründen notwendig ist. Bei der Bejagung ziehender Vogelarten sind international abgestimmte und ausgewertete Zählprogramme zu berücksichtigen und zu unterstützen. Heimische Niederwildarten dürfen nur zum Zwecke der Bestandserhaltung oder Wiedereinbürgerung - bei Bedarf im Rahmen von wissenschaftlich begleiteten Artenhilfsprogrammen - und nicht zum Zwecke der alsbaldigen Bejagung ausgewildert werden. Die Ausbreitung nichtheimischer Arten wie Waschbär, Marderhund, Mink, Farmnerz und Bisam soll verhindert werden. Bei der Jagd auf Niederwild an Flachgewässern soll künftig kein Bleischrot mehr verwendet werden. Wegen der generellen Problematik des Bleischrotes ist baldmöglich der Ersatz durch alternative, für die Umwelt unbedenkliche Materialien anzustreben. Es sind Strategien zur Verringerung der Anzahl von durch Schrote unbeabsichtigt verletzten Tieren zu entwickeln.
9 2.4 Überprüfung der Jagdmethoden Alle jagdrechtlichen Normen sind bei einer Novellierung auf Tierschutzkonformität zu überprüfen. Jagdmethoden sind so auf die Revierverhältnisse abzustellen, daß Jagderfolg bei wenig Beunruhigung des Wildes und der übrigen Tierwelt erreicht wird. Innerhalb der Jagdzeiten sollen Ruhephasen und schwerpunktmäßige Bejagung abwechseln (Intervalljagd). Sofern die Revierstrukturen dafür geeignet sind, soll insbesondere das weibliche Schalenwild durch effektive Formen gemeinschaftlicher Jagd (z.b. Ansitzdrückjagd) nach Absprache der Revierinhaberinnen und Revierinhaber auch revierübergreifend nach einheitlichen Grundsätzen bejagt werden. Die Jagdzeiten sind so festzusetzen, daß ein Erfolg der Bejagung bei gleichzeitig geringer Beunruhigung der Tierwelt und eine weitgehende Rücksichtnahme auf den natürlichen Lebensrhythmus erreicht werden. Auf diese Weise wird auch erreicht, daß das Wild seinen Lebensraum besser nutzen kann. Die naturnahe Jagd erfordert den Einsatz ausgebildeter Jagdhunde. Bei der Haltung, Ausbildung und Prüfung der Hunde sind die Normen des Tierschutzes verstärkt zu beachten. Die Zucht- und Prüfungsvereine sind aufzufordern, ihre Prüfungsordnungen diesbezüglich zu überprüfen und wo erforderlich zu ändern. Jagdgatter sind mit einer weidgerechten Jagd nicht vereinbar. Genehmigungen für derartige Einrichtungen sind künftig nicht mehr zu erteilen. Reviereinrichtungen sind harmonisch in das Landschaftsbild einzubinden. In Naturschutzgebieten sind geschlossene Hochsitze nicht zu errichten.
10 2.5 Aus- und Fortbildung Die Prüfungsanforderungen für die Jagdscheinprüfungen sollen die Erkenntnisse der wildbiologischen, jagdwissenschaftlichen und ökologischen Forschung berücksichtigen. Die Normen des Natur- und Tierschutzes sind hierbei durch Heranziehung von Fachleuten verstärkt einzubeziehen. Tierschutzgerechte und damit weidgerechte Jagd erfordert neben einer umfassenden Ausbildung auch ein regelmäßiges Training der Schießfertigkeiten auf dem Schießstand. Die Teilnahme an jagdlichen Übungsschießen soll für alle Jagdscheininhaberinnen und Jagdscheininhaber verbindlich vorgeschrieben werden. Hierfür sind ausreichende Übungsstätten, die insbesondere auch den Ansprüchen des Boden- und Grundwasserschutzes genügen, vorzuhalten. 2.6 Modernisierung der Jagdverwaltung Die behördliche Jagdverwaltung ist zu modernisieren und fachlich zu stärken. Alle jagdrechtlichen Vorschriften sind daraufhin zu überprüfen, ob sie erforderlich und zielgerecht sind und mit den Zielen und Grundsätzen einer naturnahen Jagd übereinstimmen. Der von der obersten Jagdbehörde jährlich herausgegebene Jagdbericht soll umfassend über Hege, Jagd und Artenschutz informieren und zu einem Bericht über Jagd und Artenschutz erweitert werden. 2.7 Jagdwissenschaftliche Forschung Jagdwissenschaftliche Forschungsvorhaben sollen unter Einbeziehung von Mitteln aus der Jagdabgabe gefördert werden. Sie sind mit der Naturschutzforschung abzustimmen. Die Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Natur und Umwelt (LANU) ist auf diesem Gebiet zu verstärken. Wissenschaftliche Erhebungen über Wildtierbestände, insbesondere auch die Daten des von der Jägerschaft geführten Wildtierkatasters, sind für die Beurteilung der Bestandssituation in Schleswig-Holstein heranzuziehen und sollten in die Datenbank des LANU unter Sicherung der standardisierten Anforderungen einfließen.
11 Schlußwort Die mit diesen Leitlinien angestrebten Ziele sollen schrittweise erreicht werden. Kurzfristig sind all die Maßnahmen umzusetzen, deren Verwirklichung ohne Gesetzesänderungen möglich ist. Für das Jagdrecht besteht Änderungsbedarf. Alle Jägerinnen und Jäger sind dazu aufgerufen, an der Entwicklung einer naturnahen Jagd aktiv mitzuwirken.
12 Glossar Abschußplanung Autochthone Arten Beizvögel Drückjagd Falknerei Hege Hegegemeinschaften Hochwild Jagdbehörden Nach dem Bundesjagdgesetz darf Schalenwild, mit Ausnahme von Schwarzwild (Wildschweine), nur aufgrund und im Rahmen eines jährlich von den Jagdbehörden festgesetzten Abschußplanes erlegt werden. Arten, die in einem Gebiet als Ureinwohner beheimatet sind, im Unterschied zu später eingewanderten und eingebürgerten Arten. In der Falknerei eingesetzte Greifvögel. Jagdart, bei der nur wenige Treiber einzeln und vorsichtig das Wild rege machen, so daß es sicher erkannt und erlegt werden kann. Jagd mit Falken, Adlern oder Habichten auf wildlebende Tiere. Ziel der Hege sind den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßte artenreiche und gesunde Wildbestände sowie die Pflege und Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen. Zusammenschlüsse von Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke, die nach Lage, landschaftlichen Verhältnissen und natürlichen Grenzen den Lebensraum der darin vorkommenden Wildarten bilden, zum Zwecke ihrer Hege und einer einheitlichen, großräumigen Abschußregelung. Hierzu gehört Schalenwild, außer Rehwild. Jagdbehörden sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte. Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Natur und Forsten.
13 Jagdbeirat Jagdgenossenschaft Jagdrevier/-bezirk Jagdschutz Kirrung Niederwild Raubwild Reviersystem Schalenwild Setzbereich Verbißgehölze Bei der Jagdbehörde wird ein Jagdbeirat gebildet. Er setzt sich zusammen aus der Kreisjägermeisterin oder dem Kreisjägermeister als Vorsitzende oder Vorsitzenden, zwei Jägerinnen oder Jägern und je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Naturschutzes und der Jagdgenossenschaften. Die Eigentümer der Grundflächen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Für das Jagdausübungsrecht wird nach unserer Jagdgesetzgebung grundsätzlich ein Jagdbezirk gefordert. Er besteht aus Grundflächen, die im Zusammenhang eine bestimmte Größe aufweisen. Zu unterscheiden sind Eigenjagdbezirke, die sich im Eigentum einer Person befinden oder gemeinschaftliche Jagdbezirke, die einer Vielzahl von Eigentümern gehören. Umfaßt den Schutz des Wildes insbesondere vor Wildseuchen, Futternot und Wilderei. Kleine Futtergaben zum Anlocken von Schwarzwild, um es sicher erlegen zu können. Alles Wild, das nicht zum Hochwild gehört. Alle dem Jagdrecht unterliegenden Beutegreifer. Jagdrechtliche Ordnung, wonach die Jagd nur in Jagdbezirken ausgeübt werden darf, d.h. auf zusammenhängenden Grundflächen, die eine bestimmte Mindestgröße aufweisen. Vorteil des Reviersystems ist die örtliche Zuständigkeit und Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten für ihr Revier, die beim Lizenzjagdsystem (z.b. in USA) nicht gegeben ist. Umfaßt die dem Jagdrecht unterliegenden wildlebenden Paarhufer. Raum, in dem dem Jagdrecht unterliegende Säugetiere geboren werden. Sammelbezeichnung für alle Strauch- und Baumarten, deren Knospen und Triebe mit Vorliebe von Schalenwild, Hase und
14 Wildkaninchen geäst oder geschält werden und die aufgrund ihres hohen Wiederausschlagvermögens alljährlich wieder rasch und reichlich ausschlagen. Weidgerechtigkeit Wildtierkataster Sammelbegriff für alle Bestimmungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen und tierschutzgerechten Jagd und für alle Regeln, die das einwandfreie Beherrschen des Jagdhandwerks und die ethische Einstellung des Jägers zum Mitmenschen und zum Tier betreffen. Wissenschaftliche Ermittlung und Dokumentation der Verbreitung und der Populationsgrößen von freilebenden Wildtieren.
Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen
Jäger im Spannungsfeld von Hege und angepassten Wildbeständen Die Hege 1 BJagdG: Inhalt des Jagdrechts Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die
MehrGemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)
Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft,
MehrJagd. Standortbestimmung. Friedrichstraße 185/ Berlin Telefon Telefax
Friedrichstraße 185/186 10117 Berlin Telefon 030 209 13 94-0 Telefax 030 209 13 94-30 www.jagdverband.de www.wild-auf-wild.de www.facebook.com/jagdverband Standortbestimmung Jagd Präambel Jagd ist für
MehrAusbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern
Ausbilderhandbuch - Beamervortrag Rechtskunde Bayern In Zusammenarbeit mit: Frau Charlotte Pirner, 91257 Pegnitz Herrn Winckelmann, 90480 Nürnberg 1 Inhaltsverzeichnis Kapitel: Inhalt: Folien: Manuskriptseite:
MehrAbschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte. 58 Jagdbehörden
- 74 - Abschnitt 8 Verwaltungsbehörden, Beiräte 58 Jagdbehörden (1) Oberste Jagdbehörde ist das Ministerium. Es ordnet und beaufsichtigt das gesamte Jagdwesen und Wildtiermanagement nach den gesetzlichen
MehrGemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie)
Gemeinsame Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (Wildbewirtschaftungsrichtlinie) Bekanntmachung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft,
MehrHegerichtlinie Seite
Hegerichtlinie Seite 1 22.04.2005 Hegerichtlinie Seite 2 22.04.2005 Zielsetzung Ziel der Rehwildhege ist es, das Rehwild in allen geeigneten Lebensräumen als gesundes Glied der freilebenden Tierwelt zu
MehrGrundlagen der Forstwirtschaft
Landeslehrstätte für Naturschutz und nachhaltige Entwicklung MV Jagd als Instrument des Waldbaus Rechtliche Rahmenbedingungen Der Wald-Wild-Konflikt 1 Wild Quiz Ist der Hirsch der Mann vom Reh??? Das große
MehrRICHTLINIEN FÜR ROTWILD
RICHTLINIEN FÜR ROTWILD Präambel Das Rotwild steht als größte heimische Schalenwildart besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Sein heutiger Lebensraum erstreckt sich vor allem auf den gebirgigen Süden
MehrAbschlusserklärung UNd Forderungen UNd Empfehlungen der Deutschen Wildtier Stiftung zur Weiterentwicklung von Hegegemeinschaften
Abschlusserklärung UNd Forderungen UNd Empfehlungen der Deutschen Wildtier Stiftung zur Weiterentwicklung von Hegegemeinschaften Abschlusserklärung des 6. Rotwildsymposiums Die Hegegemeinschaft von morgen
MehrJagdrecht Schleswig-Holstein
Kommunale Schriften für Schleswig-Holstein Jagdrecht Schleswig-Holstein Vorschriftensammlung mit Anmerkungen Bearbeitet von Fritz Maurischat Neuausgabe 2007. Taschenbuch. X, 286 S. Paperback ISBN 978 3
MehrDas Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) vom 26.06.2012 und seine Auswirkungen auf die Jagdgesetzgebung in Deutschland 1 Rechtsgrundsatz:
MehrAbschussvereinbarung im verpachteten Jagdbezirk für Schalenwild im Jagdjahr /
für Schalenwild im Jagdjahr / (bei der zuständigen Jagdbehörde vorzulegen bis zum 15. März) Angaben zum Jagdbezirk: Name: Größe: insgesamt: ha davon bejagbar: ha davon Wald: ha Der Jagdbezirk ist verpachtet
MehrVom Reichsjagdgesetz zu einem modernen, tierschutzgerechten und ökologischen Landesjagdgesetz Helmut Brücher
Vom Reichsjagdgesetz zu einem modernen, tierschutzgerechten und ökologischen Landesjagdgesetz Helmut Brücher CITES-Sachverständiger / NABU / DIE GRÜNEN Brandenburg Das Bundesjagdgesetz (BJG) von 1952 basiert
MehrRichtlinie. über die Jagdnutzung in den Eigenjagdbezirken der Stadt Quedlinburg
Richtlinie über die Jagdnutzung in den Eigenjagdbezirken der Stadt Quedlinburg Richtlinie Richtlinie Jagdnutzung Hinweis: Beschlussfassung im Stadtrat Unterzeichnung durch den Oberbürgermeister/Bürgermeister
MehrThema Jagdplanung. Rehwild. Weiterbildung Jagdleiter 1
Weiterbildung Jagdleiter Thema Jagdplanung Rehwild 27.04.2015 Weiterbildung Jagdleiter 1 Inhalt der Weiterbildung Begrüssung Rückblick Infoanlass Wald/Wild 24. Feb. 2015 Grundlagen zur Jagdplanung Ziele
MehrReh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher
Reh- und Rotwild ungefüttert? Rechtsgrundlagen für die Fütterung von Reh- und Rotwild in Bayern 11. Juni 2016 Alfons Leitenbacher 23 BJagdG (Inhalt des Jagdschutzes): Der Jagdschutz umfasst nach näherer
MehrSchwarzwild. Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft
Schwarzwild Jagdstrategien Regelungen im Jagdpachtvertrag Unterstützende landwirtschaftliche Maßnahmen Maßnahmen der Jagdgenossenschaft 2 Das Schwarzwild hat sich in den letzten Jahren auch im Landkreis
Mehr1. Gemeinsame Zielsetzung
Naturschutz und Jagd Grundsätze des Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt und des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zum Verhältnis von Naturschutz und Jagd in Sachsen-Anhalt 1.
MehrNaturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd. Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster
Naturnahe Waldbewirtschaftung im Einklang mit der Jagd Wald und Wild Eine gemeinsame Herausforderung Jagdbezirk Scheibbs BJM Dr. Ferdinand Schuster Wald und Wild, eine gemeinsame Herausforderung Forstgesetz
MehrLandkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung)
Landkreis Prignitz Geschäftsbereich IV (Veterinärdienste, Landwirtschaft und Ordnung) Sachbereich Allgemeine Sicherheit und Ordnung als untere Jagdbehörde Abschussplanung von Schalenwild 1. Grundlagen
MehrFütterung und Kirrung auf dem Prüfstand
Fütterung und Kirrung auf dem Prüfstand Wald-Wild-Forum 2012, Göttingen, 08.02.2012 Torsten Vor Definitionen + Gesetze Die Wildfütterung ist definiert als die Versorgung von Wildtieren, die dem Jagdrecht
MehrRotwildgebiet Riedforst
Abschuss 214-15 Abschussplanung 215-16 Vortrag vom Rotwildsachkundigen Jürgen Goldmann anlässlich des Rotwildtages am 21.3.215 Abschuss im Jagdjahr 214-15 Landkreise Männlich Weiblich Sa. Kl. I Kl. II
MehrDer Wald-Wild-Konflikt. Welches Jagdrecht braucht der Wald?
Der Wald-Wild-Konflikt Welches Jagdrecht braucht der Wald? Kurze Vorstellung Landwirt, Waldbesitzer, Jagdgenosse der heimischen Jagdgenossenschaft Ohrensen Mitpächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes
MehrNeues Jagdrecht? Falsche Fährte!
Neues Jagdrecht? Falsche Fährte! Kritik an dem Gesetzentwurf der nordrhein-westfälischen Landesregierung zum so genannten ökologischen Jagdgesetz Beschluss der FDP-Landtagsfraktion vom 30. September 2014
MehrBejagungsrichtlinien für Schalenwild im Landkreis Celle
Landkreis Celle Stand: September 2007 - Der Landrat - Bejagungsrichtlinien für Schalenwild im Landkreis Celle Hegeziel: Das Hegeziel ist die Erhaltung und nachhaltige Nutzung eines gesunden und sozial
MehrJagd im 21. Jahrhundert. Leitbild und Position des Ökologischen Jagdverbandes Baden-Württemberg e.v. ÖJV Baden-Württemberg e.v.
ÖJV Baden-Württemberg e.v. Geschäftsstelle Dr. Klaus Maylein Haldenweg 4 88212 Ravensburg Telefon: (07 51) 3 55 08 84 E-Mail: maylein@oejv.de 1. Vorsitzender Prof. Rainer Wagelaar Im Königreich 16 72108
MehrRichtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes im Land Sachsen-Anhalt (Hegerichtlinie) RdErl. des MLU vom 07.04.
Richtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes im Land Sachsen-Anhalt (Hegerichtlinie) RdErl. des MLU vom 07.04.2011 41-65001/4 Als Grundlage für die Aufstellung der Abschusspläne und für die Abschusskontrolle
MehrEntwurf (zur Verbandsbeteiligung freigegeben) G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes. Artikel 1
Entwurf (zur Verbandsbeteiligung freigegeben) Stand: 30.03.2015 G e s e t z zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes Artikel 1 26 des Niedersächsischen Jagdgesetzes vom 16. März 2001 (Nds. GVBl.
MehrJagd und Umwelt. Hofkirchen 1960
Jagd und Umwelt Die Jagdausübung in Hofkirchen unterlag in den letzten Jahrzehnten großen Veränderungen. Einen wesentlichen Einfluss auf die Landschaft und dementsprechend auf den Lebensraum unserer Wildtiere
MehrÖkologie ist also die Lehre und Wissenschaft von den Beziehungen der Lebewesen zu ihrer Umwelt!
Was heisst ÖKOLOGIE? griechisch oikos = Haushalt - logos = Lehre Ökologie ist die Lehre von Haushalt der Natur Ökologie ist also die Lehre und Wissenschaft von den Beziehungen der Lebewesen zu ihrer Umwelt!
MehrDer. Wieviel Wild verträgt. Der Wald-Wild-Konflikt
Der Wieviel Wild verträgt Der Wald-Wild-Konflikt MR Walter Schmitz Wieviel Wild verträgt der Wald? 17.02.2016 Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) - artenreiche, sich natürlich verjüngende Wälder erzielen
MehrRechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten
Rechtsgrundlagen zur Jagd in Schutzgebieten MR in Ina Abel Jagd in gesetzlich festgelegten Schutzgebieten - Biosphärenreservat Nds. Elbtalaue - Nationalpark Nds. Wattenmeer - Nationalpark Harz FFH-Richtlinie
MehrDas Jagdsystem in Deutschland und Österreich Seminarbeitrag von Albrecht Linder
Das Jagdsystem in Deutschland und Österreich Seminarbeitrag von Albrecht Linder Universitätslehrgang Jagdwirt/in VII 3. Lehreinheit in Oberlech 04. bis 06. Juli 2014 Begriff der Jagdsysteme Unter dem Begriff
Mehr1 23. Mai 2011 Bernd Dankert
1 23. Mai 2011 Bernd Dankert 2 23. Mai 2011 Bernd Dankert 3 23. Mai 2011 Bernd Dankert 4 23. Mai 2011 Bernd Dankert 5 23. Mai 2011 Bernd Dankert 6 23. Mai 2011 Bernd Dankert 7 23. Mai 2011 Bernd Dankert
MehrJagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014)
Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz (Stand Oktober 2014) INHALTSÜBERSICHT 1 Jagdnutzung im (Teil)Jagdbezirk... 2 2 Beauftragung des Jägers... 2 3 Beginn und Dauer des Vertrages...
MehrAufgaben und Ziele der Jagd
Aufgaben und Ziele der Jagd In der Bundesrepublik Deutschland mit einer Fläche von 357.000 qkm und einer Bevölkerungszahl von 83 Mio Einwohnern, sorgen 340.000 verantwortungsbewusste Jäger ( Anteil an
MehrAktuelle Informationen. von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban
Aktuelle Informationen über das Rehwild von Revierjagdmeister Nikolaus A. Urban 7 Millionen Jahre Entwicklungsgeschichte Konzentratsselektierer Schlüpfertyp Grenzliniengänger bedingte Territorialität ausgeklügeltes
MehrEin liberales Jagdgesetz
Ein liberales Jagdgesetz Ist weniger wirklich mehr? 28.08.2014 Wald-Wild-Weiterbildung 2014 1 Inhalt des Referates Jagd im Kanton Solothurn Das Solothurner Jagdgesetz Das ungeschriebene Jagdgesetz Jagd-
MehrJAGD IM UNESCO-BIOSPHÄRENRESERVAT RHÖN
Leitbild: Die Jagd stellt im UNESCO-Biosphärenreservat Rhön einen wichtigen Teil der heutigen Landnutzung dar. Sie trägt zur Bewirtschaftung von Wildbeständen, der Gewinnung von Wildfleisch und der Erhaltung
MehrJagen im Eigenjagdbezirk Alter Kopf der Stadt Heilbad Heiligenstadt im Jagdjahr 2016/2017
Jagen im Eigenjagdbezirk Alter Kopf der Stadt Heilbad Heiligenstadt im Jagdjahr 2016/2017 Liebe Jägerinnen, liebe Jäger, für das Jagdjahr 2016/2017 bietet die Stadt Heilbad Heiligenstadt die Gelegenheit,
MehrZusammenfassung des Delegierten Carsten Geißler
Zusammenfassung des Delegierten Carsten Geißler Der Bundesjägertag 2017 fand am 22. und 23. Juni im Hotel Hohe Düne in Warnemünde statt. Neben Workshops zu den Themen Wildtierinformationssystem der Länder
MehrArgumente. Novellierung. für eine. des Bundesjagdgesetzes
Argumente für eine Novellierung des Bundesjagdgesetzes Problemanzeige in Kürze: Wichtige standortheimische Baumarten haben keine Chance, in naturgegebener Zahl und Qualität aufzuwachsen (Tanne, Eiche,
MehrEigenbewirtschaftung der Jagd. Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes
Eigenbewirtschaftung der Jagd Muster-Jagddienstvertrag des Gemeinde- und Städtebundes Rechtlicher Hintergrund 12 Abs. 1 LJG: Die Jagdgenossenschaft nimmt das Jagdrecht durch Verpachtung oder für eigene
MehrJAGDSCHEIN BLEI WILD. Hund HEGE DEUTSCHLAND JÄGER JAGD WOLF. Rehwild EMOTION. JAGDRECHT BJagdG WALD GRÜNES ABITUR VERBISS
JWMG BLEI Hase WILD DEUTSCHLAND WILDBRET JAGDSCHEIN WOLF EMOTION Rehwild Hund JÄGER JAGD JAGDRECHT BJagdG HEGE WISSEN WALD GRÜNES ABITUR VERBISS Erkenntnisbasierte Jagdrechtsreformen am Beispiel des Jagd-
MehrMuster einer Hegegemeinschaftsordnung Stand
Muster einer Hegegemeinschaftsordnung Stand 26.07.1991 1 Name und räumlicher Wirkungsbereich (1) Die Hegegemeinschaft führt den Namen: "Hegegemeinschaft... (2) Die Hegegemeinschaft hat ihren Sitz in...
MehrJagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung. DI Reinhard Kern 5.1 Betriebswirtschaft
Jagd- und Wildschäden in der Landwirtschaft Schadensbewertung 5.1 Betriebswirtschaft NÖ Jagdgesetz 1974 (NÖ JG) Haftung für Jagd- und Wildschäden ( 101) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet zum
MehrFachtagung Vogel des Jahres 2015: Der Habicht Ökologie verstehen, Greifvogelverfolgung stoppen am 28. Februar 2015
Fachtagung Vogel des Jahres 2015: Der Habicht Ökologie verstehen, Greifvogelverfolgung stoppen am 28. Februar 2015 Der Habicht aus der Sicht eines Jagdverbandes LJV NRW 1 Foto: Mathias Schaf Foto: W. Lorenz
MehrMitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden. Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen
Mitwirkungsrechte der Jagdgenossenschaften zur Vermeidung / Begrenzung von Wildschäden Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen 1 Schäden Bei der Jagd sind verschiedene Arten von Schäden zu unterscheiden:
MehrVerordnung zur Regelung der Jagdausübung in den Nationalparken des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Nationalpark-Jagdverordnung - NLPJagdVO M-V)
Verordnung zur Regelung der Jagdausübung in den Nationalparken des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Nationalpark-Jagdverordnung - NLPJagdVO M-V) Vom 8. Dezember 2010 Aufgrund des 20 Absatz 2 und 4 des Landesjagdgesetzes
MehrLeitbild für das Management von Schalenwild in Österreichs Nationalparks
Leitbild für das Management von Schalenwild in Österreichs Nationalparks Präambel Aufbauend auf den Zielen und Visionen der Österreichischen Nationalparkstrategie wurde das vorliegende Leitbild für das
MehrLandesjagdverband Hessen e.v. Infoveranstaltung der KJV am 12. April 2016 Friedberg. Dr. N. Bretschneider-Herrmann
Landesjagdverband Hessen e.v. Infoveranstaltung der KJV am 12. April 2016 3 Absatz 3 HJagdV Hasentaxation Für nicht abschussplanpflichtiges Niederwild, insbesondere Feldhase und Stockente, soll die Bejagung
MehrDie drei wichtigsten Gründe für die Jagd
Die drei wichtigsten Gründe für die Jagd Wildregulierung zum Schutz des Waldes, der Natur- und Kulturlandschaft nachhaltige Nutzung der Wildtierbestände Erhalt eines artenreichen und gesunden Wildbestandes
MehrFragen und Antworten. rund um die Jagdgenossenschaft
Fragen und Antworten rund um die Jagdgenossenschaft 1. WILDSCHADENSERSATZ Grundlagen Gesetzliche Haftung der Jagdgenossenschaft Vertragliche Haftung des Jagdpächters Deckelung im Jagdpachtvertrag Keine
MehrErläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd
Erläuterungen zum BN Positionspapier zur Jagd!. Anzahl der bejagbaren Tierarten Die Zahl der dem Jagdrecht unterliegenden Arten soll deutlich von rund 100 auf 14 reduziert werden. Arten wie z.b. Großtrappe,
MehrRichtlinie für die Hege und Bejagung des Schalenwildes in Hessen
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hess. Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Postfach 31 09 D-65021 Wiesbaden - Verteiler - (StAnz. 4 / 2006
MehrLernziel «Gesetze regeln das jagen» / Die Jägerin der Jäger kennt Sinn und Zweck der eidgenössischen Jagdgesetzgebung S.316
Lernziel «Gesetze regeln das jagen» / Die Jägerin der Jäger kennt Sinn und Zweck der eidgenössischen Jagdgesetzgebung S.316 Wozu ein Jagdgesetz? Sinn? - Während Jahrtauenden haben unsere Vorfahren frei
MehrNEUES JAGDRECHT IN HESSEN
NEUES JAGDRECHT IN HESSEN Der Hessische Landtag hat am 9. Juni 2011 ein Änderungsgesetz zum Hessischen Jagdgesetz beschlossen, welches am 22. Juni 2011 im GVBl. I S. 293-301 (siehe Anlage 1) veröffentlicht
MehrAuszug NÖ Jagdgesetz. Wildfütterung. Stand März 2014
Auszug NÖ Jagdgesetz Wildfütterung Stand März 2014 87 Wildfütterung (1) Kirrfütterung (Kirrung) ist das punktuelle Anlocken von Wild außerhalb von Fütterungen durch Vorlage geringer Mengen artgerechter
MehrEigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim
1 Stadt Bischofsheim an der Rhön Eigenjagdreviere der Stadt Bischofsheim Beschreibung: Bischofsheim liegt im bayerischen Teil der in Hessen, Bayern und Thüringen liegenden Rhön. Von Osten über die A 71
MehrRegelmäßige Erhebungen zur Schadenserfassung. Grundlage für die Stellungnahmen zum Einfluss des wiederkäuenden Schalenwildes auf das waldbauliche
66 Wildschäden im Wald Wildtiere sind natürlicher Bestandteil des Lebensraums Wald. Die nachhaltige Bewirtschaftung stabiler und multifunktionaler Wälder erfordert aber an die Lebensraumkapazitäten angepasste
MehrVereinigung der Jäger
Vorwort Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e. V. Vereinigung der Jäger 1 Alle Jägerinnen und Jäger verbindet die Liebe zur Natur und der Wunsch, Sie praxisnah zu schützen. Vorwort Liebe Leserinnen und Leser,
MehrJagd heute und morgen
Jagd heute und morgen Positionen des Landesjagdverbandes Baden-Württemberg e.v. für praxisgerechte Regelung der Jagd I. Grundsätze Der Landesjagdverband Baden-Württemberg hat es seit jeher als seine Aufgabe
MehrArgumentationshilfe zu jagdpolitischen Positionen des BJV Stand: ; vgl. Leitbild des BJV
Jagd ist gelebtes Bürgerengagement! Partnerschaftliches Selbstverständnis pflegen! Weidgerechtigkeit leben! Geltendes Jagdrecht und Katalog der jagdbaren Arten erhalten! Jagdliches Übungsschießen (Flinte,
MehrSTELLUNGNAHME 16/2514 A17. Stellungnahme des ÖJV NRW zur Änderung des Landesjagdgesetzes NRW, Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16/7383
ÖJV - Ökologischer Jagdverein Nordrhein - Westfalen e.v. Prof. Dr. Hartmut Weigelt Haarstrang 15 44289 Dortmund 1. Vorsitzender 16 STELLUNGNAHME 16/2514 A17 Elisabeth Emmert Alte Poststr. 20 57537 Wissen
MehrBJV. Rechtliche Rahmenbedingungen zur Notzeitfütterung von Rehwild. Rudolf Fritze 1. Vorsitzender Kreisjagdverband Lindau e.v. Kreisjagdverband Lindau
BJV Kreisjagdverband Lindau Rechtliche Rahmenbedingungen zur Notzeitfütterung von Rehwild Rudolf Fritze 1. Vorsitzender Kreisjagdverband Lindau e.v. Rudolf Fritze 17. November 2011 Rechtliche Grundlagen
MehrJagd in Schutzgebieten - Positionspapier des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.v. I. RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE AUSWEISUNG VON SCHUTZGEBIETEN
Jagd in Schutzgebieten - Positionspapier des Deutschen Jagdschutz-Verbandes e.v. PRÄAMBEL I. RECHTSGRUNDLAGEN FÜR DIE AUSWEISUNG VON SCHUTZGEBIETEN II. JAGD IN SCHUTZGEBIETEN IST NOTWENDIG UND ÖKOLOGISCH
MehrBewegungsjagden auf Schalenwild Ihr Einfluss auf Verhalten und Stress des Wildes sowie auf die Wildbretqualität
Ihr Einfluss auf Verhalten und Stress des Wildes sowie auf die Wildbretqualität Mit Schreiben vom 24.8.2011 bewilligte das Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten Mittel für die Durchführung einer
MehrErfahrungen mit nachhaltiger Jagd in der Praxis
Erfahrungen mit nachhaltiger Jagd in der Praxis Martin Forstner Erkenntnisse aus wildökologischen und jagdwirtschaftlichen Projekten der letzten 25 Jahre Themen Ausgangssituation wildökologischer und jagdwirtschaftlicher
MehrWildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung
Wildökologische Raumordnung und naturnahe Waldentwicklung Erfurt, 26. März 2011 Prof. Dr. Friedrich Reimoser Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie Veterinärmedizinische Universität Wien Landeskulturelle
MehrBejagungsrichtlinie für Rotwild der Hegegemeinschaft der Rotwildjäger im Riedforst
Bejagungsrichtlinie für Rotwild der Hegegemeinschaft der Rotwildjäger im Riedforst Ergänzend zur Richtlinie über die Bejagung des Schalenwildes in Hessen gilt folgendes 1 Klasseneinteilung der Hirsche
Mehrder Hegegemeinschaft 1 Name, Grenzen und Größe
S a t z u n g der Hegegemeinschaft 1 Name, Grenzen und Größe (1) Die im folgenden aufgeführten Jagdbezirke bilden gemäß 10 LJagdG eine Hegegemeinschaft zur Bewirtschaftung der Wildarten Rot-, Dam- und
MehrLandkreis Limburg-Weilburg Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz
Fachdienst Wasser-, Boden- und Immissionsschutz Wer ist zuständig? Wer ist Träger der Unterhaltungslast? WHG Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer obliegt den Eigentümern soweit keine anderweitige landesrechtliche
Mehr1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen
Gliederung: 1.Vorbemerkungen 2.Situation am Beispiel Brandenburgs 3.Jagdrechtliche Folgerungen 2 Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft Brandenburg e.v. Es geht (uns) um die, die wollen! (von denen
MehrRotwild. Angestrebt wird ein Geschlechterverhältnis von 1 : 1. Der Zuwachs wird mit 75% des am vorhandenen weiblichen Wildes geplant.
Rotwild 1. Bewirtschaftungsziel Erhaltung eines gesunden, in den Altersklassen ausgewogenen Rotwildbestandes, der dem Lebensraum zahlenmäßig so angepaßt ist, daß Wildschäden in einem tragbaren Maß gehalten
MehrDer sogenannte Wald-Wild-Konflikt
Der sogenannte Wald-Wild-Konflikt Jagdrechtlicher Handlungsbedarf aus Sicht der Wildtierwissenschaft Andreas Kinser Berlin, am 26. November 2010 Foto: I. Arndt Der sogenannte Wald-Wild-Konflikt Jagdrechtlicher
MehrMustersatzung einer Hegegemeinschaft
Mustersatzung einer Hegegemeinschaft (Beispiel für eine Rotwild-Hegegemeinschaft) Empfehlung der Fachgruppe Hochwild-Hegegemeinschaften (FGHG) im Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.v. Satzung der Rotwild-Hegegemeinschaft
MehrDr. Gerd Landsberg Vorsitzender: Bernhard Halbe, Schmallenberg - Geschäftsführer: Dr. Gerd Landsberg, Bonn
An Herrn Minister Johannes Remmel Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW Schwannstraße 3 40476 Düsseldorf Bonn, 13. Oktober 2014 Waldbesitzerverband
MehrGrußwort der Hausleitung für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. zur Eröffnung des Forums Wald, Wild und Menschen in Thüringen
Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Herr Kaiser Gz./Az.: 26-0402 99810 Grußwort der Hausleitung für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz zur Eröffnung des
MehrSatzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer
Satzung des Kreises Segeberg über die Erhebung einer Jagdsteuer Aufgrund des 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. S 94) zuletzt geändert
MehrBeschluss 035/2013. Zittau, A. Voigt Oberbürgermeister. Seite 1 von 1. Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Beschluss 035/2013 Der Betriebsausschuss des Eigenbetriebes Forstwirtschaft und Kommunale Dienste beschließt die Neufassung der Regelungen zur Durchführung der Regiejagd in den Eigenjagdbezirken der Stadt
MehrMariazeller Erklärung - ein Prozess zur Lösung des Wald-Wild-Problems?
Mariazeller Erklärung - ein Prozess zur Lösung des Wald-Wild-Problems? Österreichische Waldinventur 2007/2010 Entwicklung der Schälschäden des Waldes 2011 Das Internationale Jahr Österreichische Waldinventur
MehrSchleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3023
An den Umwelt- und Agrarausschuss zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes Drucksache 17/1710 3. November 2011 Fritz Heydemann Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 17/3023 A Zu
MehrÖkojagd in Österreich Gesetzesflut versus effektive Jagd
Ökojagd in Österreich Gesetzesflut versus effektive Jagd Der Wald zeigt, ob die Jagd stimmt! Naturnah orientierte Wald und Wildbewirtschaftung artenreiche standortsgemäße Naturverjüngung ohne Schutz (z.b.
MehrJagdrecht und verwandtes Recht
Jägerprüfungsfragen Niedersachsen Fachgebiet 5 Jagdrecht und verwandtes Recht 1. In einem Niedersächsischen Forstamt schießt ein Jagdgast einen Rehbock und verstaut ihn im Kofferraum seines Pkw. Wer ist
MehrMustersatzung für Hegegemeinschaften in Nordrhein-Westfalen
Anlage Mustersatzung für Hegegemeinschaften in Nordrhein-Westfalen Die in der Anlage aufgeführten Jagdausübungsberechtigten der Jagdbezirke und Reviere im Bereich/Teilbereich (bitte Gebietsbeschreibung
MehrSteffen Hartmann. Alter : 40. seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005
Steffen Hartmann Alter : 40 Fam. Stand: verheiratet 1Kind Beruf: seit 2001 selbstständiger Schädlingsbekämpfer Fangjagdschein: seit Oktober 2004 Fortbildung im VföS Jagdschein: seit Mai 2005 Fangjagd aus
MehrDer Balanceakt. Nachhaltige Landwirtschaft. Nahrungs sicherung ( Ernährungs sicherheit ) Schutz von Tierund Pflanzenarten ( biologische Vielfalt )
Der Balanceakt Schutz von Tierund Pflanzenarten ( biologische Vielfalt ) Nahrungs sicherung ( Ernährungs sicherheit ) lebens- und wettbewerbs fähige Höfe Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen Nachhaltige
MehrAbschnitt 5 Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung. 29 Wegerecht
- 46 - Abschnitt 5 Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung 29 Wegerecht Wer die Jagd ausübt, aber den Weg zum Jagdbezirk nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf
MehrDeklaration Biologische Vielfalt in Kommunen. Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010
Deklaration Veröffentlicht am Internationalen Tag der Biodiversität am 22. Mai 2010 Die biologische Vielfalt ist bedroht Die biologische Vielfalt, d. h. die Vielfalt innerhalb der Arten, zwischen den Arten
MehrLandesverordung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse
Landesverordung über die Fütterung und Kirrung von Schalenwild vom 04. August 2005 Evaluierung nach Ablauf von drei Jahren - Ergebnisse Folie 1 Das Landesjagdgesetz verbietet jegliche Art der Fütterung
MehrProbleme der Jagd mit der Entwicklung des Tourismus und der Freizeitwirtschaft
Referat im Rahmen des Workshops des Kärntner Forstvereins Nutzungskonflikte bei der Waldbewirtschaftung - Naturnutzungsprogramm Kärnten: Freizeit, Tourismus, Sport Probleme der Jagd mit der Entwicklung
MehrSchwarzwildjagd zwischen Bekämpfung und Hege
Schwarzwildjagd zwischen Bekämpfung und Hege Sauen, ein Jägertraum In den 60/70er Jahren war Schwarzwild und Schwarzwildjagd den meisten nur aus Büchern bekannt Die Strecken lagen damals bei ca. 3000 Stück
MehrDer Landesjägermeister Reinhard Metzler. Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus Römerstraße Bregenz. Hohenems,
Der Landesjägermeister Reinhard Metzler Amt der Vorarlberger Landesregierung Landhaus Römerstraße 15 6900 Bregenz Hohenems, 17.03.2016 Dr. TG/NS / 6SB Jagd/Novelle2016 Gesetz zum Schutz vor invasiven gebietsfremden
MehrEinfluss der neuen Jagdzeitenregelung auf die Erlegungszahlen
92 Rehwildbejagung im Fokus Einfluss der neuen Jagdzeitenregelung auf die Erlegungszahlen Rehwild ist in Rheinland-Pfalz die am häufigsten vorkommende Schalenwildart. Es besiedelt landesweit sowohl die
MehrPflege- und Entwicklungsplanung im Nationalpark Sächsische Schweiz. Teil Wildbestandsregulierung
Pflege- und Entwicklungsplanung im Nationalpark Sächsische Schweiz Teil Wildbestandsregulierung Bad Schandau, 21. August 2017 -2- Pflege- und Entwicklungsplanung für den Nationalpark Sächsische Schweiz,
MehrJagen im Forstbezirk Eibenstock
Jagen im Forstbezirk Eibenstock Revierstruktur Bitte erfragen Sie unsere aktuellen Preise und Konditionen bei unserem Ansprechpartner. Ihr Ansprechpartner vor Ort: Staatsbetrieb Sachsenforst Forstbezirk
Mehr