Investitionszuwachsprämie

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Investitionszuwachsprämie"

Transkript

1 WIRTSCHAFT, TOURISMUS, GEMEINDEN Richtlinie Stand: Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung Südtiroler Platz 11, Postfach 527, A-5010 Salzburg Tel: (0662) od Fax: (0662) gertrude.altmueller@salzburg.gv.at johannes.flachberger@salzburg.gv.at

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. ZIEL DER FÖRDERUNGSAKTION 2 2. ADRESSATEN DER FÖRDERUNGSAKTION 2 3. FÖRDERBARE KOSTEN 2 4. ART UND AUSMAß DER FÖRDERUNG 3 5. ANTRAGSTELLUNG UND VERFAHREN 4 6. VERWENDUNGSNACHWEIS UND AUSZAHLUNG DER FÖRDERUNG 4 7. MEHRFACHFÖRDERUNGEN 5 8. PFLICHTEN DES FÖRDERUNGSNEHMERS 5 9. EINSTELLUNG UND RÜCKZAHLUNG DER FÖRDERUNG RECHTSGRUNDLAGEN UND GELTUNGSDAUER DER FÖRDERUNGSMAßNAHME 6 Land Salzburg Form w252a

3 1. Ziel der Förderungsaktion Die aktuelle Wirtschaftsdynamik in Salzburg ist, aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklung im gesamten Euro-Raum sowie den auch geopolitisch bedingten Unsicherheiten für die konjunkturelle Entwicklung im gesamten osteuropäischen Raum, verhalten und von zurückhaltender Investitionstätigkeit der Unternehmen geprägt. Mit dieser Förderungsaktion sollen daher zusätzliche betriebliche Investitionen der gewerblichen Salzburger Wirtschaft (Unternehmen mit weniger als 50 MitarbeiterInnen) in einer konjunkturell schwierigen investitionsschwachen Phase mobilisiert werden. Das Investitionsprojekt soll weiters zu einer Steigerung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit, zur Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen, zu Wachstum, zur Steigerung der Ressourceneffizienz und/oder zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung beitragen. Zur Erreichung dieses Förderungszieles ist daher Voraussetzung, dass die zur Förderung beantragten Investitionskosten zumindest um ,- höher liegen als der Wert der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten der letzten drei Geschäftsjahre. 2. Adressaten der Förderungsaktion Förderungsempfänger können wirtschaftlich selbständige, gewerbliche, kleine Unternehmen 1 aller Branchen (ausgenommen JungunternehmerInnen 2 ) mit weniger als 50 MitarbeiterInnen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind. Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in den 24 Schwerpunktgemeinden der Tourismusoffensive Salzburger Seenland, Lammertal, Unterpinzgau und Unteres Saalachtal können nur nach nachweislich erfolgloser Antragstellung bei der ÖHT in den Jahren 2015 und 2016 in dieser Förderungsaktion einen Antrag einreichen. 3. Förderbare Kosten Im Rahmen dieser Förderungsaktion können folgende Vorhaben/Kosten gefördert werden: Materielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (z.b. Modernisierungs- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionsprojekte zur Herstellung neuer oder verbesserter Produkte), die in einer Betriebsstätte im Bundesland Salzburg realisiert werden und für die bis spätestens ein Förderungsantrag bei der Förderungsstelle einlangt. Zudem müssen die geförderten Projekte bis spätestens durchgeführt, bezahlt und gegenüber der Förderungsstelle abgerechnet werden. 1 Das sind gemäß Empfehlung der Kommission vom betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt L 124 vom ) Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme 10 Mio. nicht übersteigt. 2 Das sind UnternehmerInnen, deren Unternehmensgründung bzw. -übernahme innerhalb der letzten fünf Jahre vor Antragseinreichung erfolgt ist. 2

4 Die zur Förderung beantragten Investitionskosten müssen zumindest um ,- höher liegen als der Wert der durchschnittlichen jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens (ohne aktivierte Eigenleistungen) der letzten drei Geschäftsjahre. Für Antragseinreichungen im Jahr 2015 sind das die Geschäftsjahre und für Antragseinreichungen im Jahr 2016 sind das die Geschäftsjahre Die Bestätigung der Höhe und Richtigkeit der durchschnittlichen aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten in diesen drei Geschäftsjahren durch den Steuerberater ist grundsätzlich ausreichend. Der Förderungsgeber behält sich jedoch das Recht zur Einforderung der Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnissen vor. Es können sowohl kredit- als auch eigenfinanzierte Investitionsprojekte gefördert werden. Folgende Kosten/Maßnahmen sind grundsätzlich nicht förderfähig: Kosten für Fahrzeuge (ausgenommen innerbetriebliche Transportmittel, z.b. Bagger, Stapler etc.), leasingfinanzierte Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Investitionen ohne Projektcharakter, laufende Betriebskosten, Softmaßnahmen, Grundstücke, immaterielle Investitionen, Finanzanlagen, aktivierte Eigenleistungen, für den Privatbereich anfallende Kosten sowie Kosten bzw. Rechnungen, die vor Antragstellung entstanden bzw. vor dem angefallen sind oder gelegt wurden. 4. Art und Ausmaß der Förderung Die Förderung eines Vorhabens im Rahmen dieser Förderungsaktion erfolgt durch die Gewährung einer in Form eines Zuschusses. Für die Förderbarkeit des Investitionsprojektes ist daher zusätzlich zur Projektqualität, wie bereits unter Punkt 1. und 3. ausgeführt, nachzuweisen, dass förderbare Investitionskosten (Investitionszuwachs) in Höhe von zumindest ,- über dem Durchschnitt des Wertes der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der letzten drei Geschäftsjahre vorliegen (für Anträge 2015 sind das die Jahre und für Anträge 2016 die Jahre ). Als Förderungsbemessungsgrundlage werden demnach zusätzliche förderbare und aktivierungspflichtige Investitionskosten (ohne aktivierte Eigenleistungen) von zumindest ,- bis ,- herangezogen und diese mit einer bzw. einem Zuschuss von 10 %, demnach mindestens ,- bis max ,- gefördert. Im Falle einer Fremdfinanzierung des Vorhabens über eine Bank des Förderungsnehmers dürfen die verrechneten Zinsen für einen Kredit bis zu einem Nominale von ,- im ersten Jahr der Kreditlaufzeit max. 1,5 % und ab dem zweiten Jahr max. 3-Monats-Euribor plus 1,5 % für die restliche Kreditlaufzeit betragen. Aus Gründen der Verwaltungseffizienz können Vorhaben mit weniger als ,- an Investitionszuwachs im Vergleich zum Durchschnitt der letzten 3 Jahre im Rahmen dieser Förderungsaktion nicht gefördert werden. 3

5 5. Antragstellung und Verfahren Das Antragsformular ist auf der Internetseite des Landes Salzburg unter der Adresse zu finden. Der vom Förderungswerber und dessen Steuerberater unterzeichnete Förderungsantrag ist vor Beginn des Vorhabens beim Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 1, Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden, Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung, Südtiroler Platz 11, 5020 Salzburg, einzubringen. Ergänzend zu den unter Punkt 3. und 4. angeführten Bedingungen kann ein Vorhaben nur bei Nachweisbarkeit seiner Finanzierbarkeit gefördert werden. Der Förderungsantrag wird nicht weiter behandelt, wenn fehlende Unterlagen nicht innerhalb der von der Förderungsstelle angegebenen Frist beigebracht werden. Über den Förderungsantrag entscheidet die Abteilung 1, Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden des Amtes der Salzburger Landesregierung, Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung. Im Falle einer Antragsgenehmigung wird dem Förderungswerber eine Förderungsvereinbarung zur Gegenzeichnung übermittelt, die Art und Höhe der Förderung, den Auszahlungsmodus, beiderseitige Rechte und Pflichten sowie sonstige Bedingungen festlegt. Das Förderungsangebot gilt als zurückgezogen, wenn die Gegenzeichnung der Förderungsvereinbarung durch den Förderungswerber nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung bei der Förderungsstelle einlangt. Im Falle einer Antragsablehnung erhält der Förderungswerber ein entsprechendes Ablehnungsschreiben. Pro Unternehmen ist eine Antragseinreichung nur einmal innerhalb der Förderlaufzeit möglich. 6. Verwendungsnachweis und Auszahlung der Förderung Zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung der Förderungsmittel sind ein vom Förderungsnehmer und dessen Steuerberater unterzeichneter Verwendungsnachweis über die angefallenen Projektkosten sowie allenfalls weitere in der Förderungsvereinbarung festgelegte Unterlagen vorzulegen. Für den Verwendungsnachweis sind die von der Förderungsstelle bereit gestellten Vorlagen zu verwenden. Die Beilage von Rechnungen und Zahlungsbelegen ist grundsätzlich nicht erforderlich. Der Förderungsgeber behält sich jedoch das Recht zur Einforderung der Rechnungen und Zahlungsbelege sowie der Jahresabschlüsse samt Anlagenverzeichnissen vor. Werden die abgerechneten und als förderbar anerkannten Projektkosten gegenüber dem in der Förderungsvereinbarung festgelegten Umfang unterschritten, wird die Förderung aliquot verringert. Im Falle des Unterschreitens des Wertes des mindestens erforderlichen Investitionszuwachses in Höhe von ,- wird die zugesagte Förderung gänzlich widerrufen. 4

6 Nach Erbringung des ordnungsgemäßen Verwendungsnachweises und der Erfüllung etwaig weiterer in der Förderungsvereinbarung festgelegter Förderungsbedingungen sowie nach Prüfung durch den Förderungsgeber wird die Förderung an den Förderungsnehmer zur Auszahlung angewiesen. 7. Mehrfachförderungen Mehrfachförderungen (Doppelförderungen) des im Rahmen dieser Förderungsaktion eingereichten Projektes bzw. der diesbezüglichen Kosten aus Förderungsmitteln des Landes Salzburg und des Salzburger Wachstumsfonds sind ausgeschlossen. Der Förderungswerber hat im Förderungsantrag Angaben über beabsichtigte, laufende oder erledigte Förderungsansuchen bei anderen Förderungsstellen, die dasselbe Projekt (bzw. Teile davon) betreffen, zu machen und diesbezügliche spätere Änderungen der Förderungsstelle unverzüglich mitzuteilen. Falls ein über die gegenständliche Förderungsaktion gefördertes Projekt auch andere öffentliche Beihilfen erhält, sind diese bei der Ermittlung der gemäß EU-Beihilfenrecht maximal möglichen Förderungsintensität einzubeziehen. 8. Pflichten des Förderungsnehmers In der Förderungsvereinbarung verpflichtet sich der Förderungsnehmer u.a.: das Projekt so durchzuführen, wie es in der Förderungsvereinbarung und den dort angeführten Bedingungen festgelegt ist, alle Ereignisse, welche die Durchführung des geförderten Projektes verzögern oder unmöglich machen und alle Umstände, die eine Abänderung gegenüber der Förderungsvereinbarung darstellen, dem Förderungsgeber unverzüglich zu melden, Organen oder Beauftragten des Förderungsgebers, anderer Förderungsstellen, des Rechnungshofes des Landes Salzburg oder des Rechnungshofes der Republik Österreich jederzeit Auskünfte hinsichtlich des geförderten Projektes zu erteilen sowie ihnen jede Erhebung, insbesondere über das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen, die Erfüllung der Förderungsvereinbarung und die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel zu ermöglichen. Der Förderungsnehmer stimmt im Sinne des Datenschutzgesetzes 2000 (BGBl. Nr. 165/1999) in der jeweils geltenden Fassung zu, dass alle im Förderungsantrag enthaltenen sowie bei der Abwicklung und Kontrolle der Förderung anfallenden personenbezogenen Daten durch den Förderungsgeber und deren Beauftragte automationsunterstützt verarbeitet und dem Rechnungshof des Landes bzw. der Republik Österreich, den mit der Förderung oder Beihilfenaufsicht befassten Dienststellen des Landes Salzburg und der Republik Österreich unter Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen übermittelt werden können. Der Förderungsnehmer stimmt des Weiteren zu, dass sein Name und seine Anschrift sowie Verwendungszweck und Höhe der Förderung im Subventionsbericht des Amtes der Landesregierung veröffentlicht und für Zwecke des EU-Berichtswesens verwendet werden können. 5

7 9. Einstellung und Rückzahlung der Förderung Die Förderung wird eingestellt bzw. die bereits ausbezahlte Förderung ist zurückzubezahlen, wenn: der Förderungswerber bzw. Förderungsnehmer über wesentliche Umstände unvollständige oder falsche Angaben gemacht hat, die Förderung widmungswidrig verwendet wird oder Förderungsbedingungen nicht eingehalten werden, das geförderte Projekt aus Verschulden des Förderungsnehmers nicht oder nicht rechtzeitig so ausgeführt wird wie es in der Förderungsvereinbarung festgelegt wurde, über das Vermögen des Förderungsnehmers vor dem ordnungsgemäßen Abschluss des geförderten Vorhabens ein Insolvenzverfahren eröffnet oder abgewiesen wird oder der Betrieb des geförderten Unternehmens auf Dauer eingestellt wird. 10. Rechtsgrundlagen und Geltungsdauer der Förderungsmaßnahme Die Förderungen aus dieser Förderungsaktion werden als De-minimis-Beihilfen gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Amtsblatt L 352 vom ), in der jeweils gültigen Fassung, gewährt. Die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren den Betrag (Barwert der Förderungen) von ,- nicht übersteigen. Der Dreijahreszeitraum ist fließend, d.h. bei jeder Neubewilligung einer De-minimis-Beihilfe ist die Gesamtsumme der im laufenden Steuerjahr (Geschäftsjahr) sowie in den vorangegangenen zwei Steuerjahren (Geschäftsjahren) gewährten De-minimis-Beihilfen festzustellen. Der Förderungswerber ist verpflichtet, die Förderungsstelle über sämtliche De-minimis-Förderungen, die im laufenden und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren genehmigt oder ausbezahlt wurden, zu informieren. Die Gewährung und Auszahlung von Förderungen erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Budgetmittel. Für diese Förderungsaktion werden für den Zeitraum von bis Förderungsmittel (Budget) in Höhe von insgesamt 4 Mio. bzw. je 2 Mio. für das Jahr 2015 und 2016 bereitgestellt. Die Förderungsaktion wird mit Ausschöpfung des Budgets, spätestens aber mit beendet. Später eingehende Förderungsanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Förderungsfälle werden nach Maßgabe der Richtlinien behandelt, wie sie im Zeitpunkt des Förderungsansuchens bzw. der Förderungsgenehmigung jeweils in Kraft standen. 6

8 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde gegebenenfalls auf die geschlechterspezifische Differenzierung, wie z.b. Förderungswerber/in oder Steuerberater/in, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter. Diese Förderungsrichtlinie tritt am in Kraft und ist bis bzw. mit Ausschöpfung des vorangeführten Gesamtbudgets hinsichtlich der Antragstellung befristet. 7

Tourismusoffensive

Tourismusoffensive Wirtschaft Tourismus Gemeinden Tourismusoffensive 2015-2016 Richtlinie Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter Stand 1. April 2015 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts-

Mehr

Tourismusoffensive

Tourismusoffensive Wirtschaft Tourismus Gemeinden Tourismusoffensive 2017-2018 Richtlinie Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermieter Stand 1. Jänner 2017 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts-

Mehr

Wirtschaft fördert Arbeitswelten

Wirtschaft fördert Arbeitswelten Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Wirtschaft fördert Arbeitswelten Richtlinien Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand 1. Jänner 2016 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat

Mehr

Betriebliche Photovoltaik-Anlagen

Betriebliche Photovoltaik-Anlagen WIRTSCHAFT, TOURISMUS, GEMEINDEN Betriebliche Photovoltaik-Anlagen Richtlinien Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand: 1.3.2015 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat

Mehr

Konjunkturpaket 2015/2016

Konjunkturpaket 2015/2016 Konjunkturpaket 2015/2016 Wachstumsoffensive für Kleinstbetriebe Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Konjunkturpaketes 2015/2016 ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die entsprechende Anreize

Mehr

Qualitätsverbesserung - Gastronomie FÖRDERUNGSANTRAG

Qualitätsverbesserung - Gastronomie FÖRDERUNGSANTRAG Qualitätsverbesserung - Gastronomie FÖRDERUNGSANTRAG Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa 6901 Bregenz - 2-1. Förderungswerber: Firma laut Handelsregister: Anschrift: Telefonnummer/e-mail:

Mehr

Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe

Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Wachstumsprogramm für Kleinstbetriebe Richtlinie Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand: 1. Juni 2016 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Mehr

Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden. Betriebliche Photovoltaik-Anlagen

Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden. Betriebliche Photovoltaik-Anlagen Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Betriebliche Photovoltaik-Anlagen RICHTLINIE Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand: 1. Mai 2017 Inhalt 1. Ziel der Förderungsaktion... 3 2. Adressaten

Mehr

Unternehmenskooperationen. und -netzwerke. Richtlinien Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand 1. Jänner 2016

Unternehmenskooperationen. und -netzwerke. Richtlinien Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand 1. Jänner 2016 Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Unternehmenskooperationen und -netzwerke Richtlinien Eine Förderungsaktion des Salzburger Wachstumsfonds Stand 1. Jänner 2016 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden

Mehr

für die Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes OÖ für die Initiative

für die Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes OÖ für die Initiative RICHTLINIEN für die Förderung von Lohnkosten im Rahmen der Wachstumsstrategie des Landes OÖ für die Initiative 1plus1 Zeitraum 01.12.2015 31.12.2016 1 Beilage zu 2015-192345/9-Stm/Kra Linz, 11.11.2015

Mehr

Tiroler Nahversorgungsförderung

Tiroler Nahversorgungsförderung Tiroler Nahversorgungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Nahversorgungsförderung ist die Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen, um die Nahversorgungssituation in Tirol

Mehr

Betriebliche IWB-Richtlinie 2014-2020

Betriebliche IWB-Richtlinie 2014-2020 Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Betriebliche IWB-Richtlinie 2014-2020 Richtlinie Stand: 1.10.2015 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung Südtiroler

Mehr

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI

FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI GZ: ABT15-11.20-11/2012-29 Eingangsvermerk/GZ-WKO Wirtschaftskammer Steiermark Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW Körblergasse 111-113 8010 Graz FÖRDERUNGSANSUCHEN VOLLHYBRID-/ERDGASTAXI Das

Mehr

Allgemeine Förderbedingungen. Für Förderungen des Referates 4/04 Energiewirtschaft und - beratung

Allgemeine Förderbedingungen. Für Förderungen des Referates 4/04 Energiewirtschaft und - beratung Allgemeine Förderbedingungen Für Förderungen des Referates 4/04 Energiewirtschaft und - beratung Inhalt 1 Allgemeine Förderbedingungen... 3 1.1 Antragsgemäße Realisierung... 3 1.2 Änderungen des Projektes...

Mehr

Richtlinien zur Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen

Richtlinien zur Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen Richtlinien zur Förderung von betrieblichen Breitbandanschlüssen 1 Zielsetzung Die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitband-Internet ist für einen Wirtschaftsstandort ein wichtiges Qualitätskriterium. Ein

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Nahversorgungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Wirtschaftsimpulsprogramm für A U S B I L D U N G S M A ß N A H M E N. bei KMUs

Wirtschaftsimpulsprogramm für A U S B I L D U N G S M A ß N A H M E N. bei KMUs Beilage zu Wi-2015-3431-Roi 12.01.2015 R i c h t l i n i e n d e s L a n d e s O b e r ö s t e r r e i c h Wirtschaftsimpulsprogramm für A U S B I L D U N G S M A ß N A H M E N bei KMUs Zeitraum 01.01.2015

Mehr

Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom )

Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom ) An die Stadtgemeinde Leibnitz Hauptplatz 24 8430 Leibnitz Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom 20.11.2012) 3. Bereich: Arbeitsplatzförderung (Förderung zur Schaffung

Mehr

Richtlinien zur Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung

Richtlinien zur Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung Richtlinien zur Förderung der Lebensmittel-Nahversorgung 1 Allgemeine Zielsetzung Das Ziel des Landes ist die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung aller Regionen mit Lebensmitteln des täglichen Bedarfes.

Mehr

Breitbandförderung für Gemeinden

Breitbandförderung für Gemeinden Breitbandförderung für Gemeinden 1 Zielsetzung Die Verfügbarkeit und Nutzung von Breitband-Internet ist für eine Gemeinde ein wichtiger Standortfaktor und ein besonderes Qualitätskriterium. Ein Merkmal

Mehr

ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb Bregenz, am 29. März 2016

ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb Bregenz, am 29. März 2016 ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl: IIb-02.02 Bregenz, am 29. März 2016 Betreff: Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Förderung von Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland

Mehr

Förderung öffentlicher Bibliotheken. Land Oberösterreich

Förderung öffentlicher Bibliotheken. Land Oberösterreich BIBLIOTHEKSRICHTLINIEN für die Förderung öffentlicher Bibliotheken durch das Land Oberösterreich Stand: 1. Jänner 2010 1. Ziel der Förderung Ziel der Förderung ist die Verbesserung der Qualität der öffentlichen

Mehr

Konjunkturpaket 2015/2016

Konjunkturpaket 2015/2016 Konjunkturpaket 2015/2016 Förderung von barrierefreiem Tourismus Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Konjunkturpaketes 2015/2016 ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die entsprechende Anreize

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Privatzimmerförderung De-minimis-Beihilfe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel

Mehr

ALLGEMEINE FÖRDERUNGSRICHTLINIE DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG (AFRL) 1 B e g r i f f

ALLGEMEINE FÖRDERUNGSRICHTLINIE DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG (AFRL) 1 B e g r i f f ALLGEMEINE FÖRDERUNGSRICHTLINIE DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG (AFRL) 1 B e g r i f f (1) Förderungen im Sinne dieser Richtlinie sind Darlehen, Annuitäten-, Zinsen- und Kreditkostenzuschüsse, andere

Mehr

KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«

KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus« KWF-Zusatzprogramm»Beschäftigungsbonus«im Rahmen der KWF-Rahmenrichtlinie sowie den dazugehörigen KWF-Programmen»Investitionsförderungen«bzw.»Innen- und Wie lautet die Zielsetzung? Das gegenständliche

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol. Impulspaket Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Impulspaket Tirol Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel des Impulspaketes Tirol ist die Unterstützung von Vorhaben, durch die besondere Impulse für ein

Mehr

Förderung. Innovativer Mobilität. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung. innovativer Mobilität - Richtlinie

Förderung. Innovativer Mobilität. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung. innovativer Mobilität - Richtlinie Förderung Innovativer Mobilität Fachabteilung Energie und Wohnbau Förderung innovativer Mobilität - Richtlinie Stand 01.01.2017 FÖRDERUNG INNOVATIVER MOBILITÄT - RICHTLINIE gültig für: Einreichungen vom

Mehr

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e des Landes Niederösterreich zur Förderung der Sozialen Betriebshilfe beschlossen von der

Mehr

Bonus für die Einbringung von Eigenkapital

Bonus für die Einbringung von Eigenkapital Bonus für die Einbringung von Eigenkapital bei Gründungs- und Nachfolgeprojekten von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern (Gründungs-/ Nachfolgebonus) Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie

Mehr

Für die Durchführung der Exkursion kann ein Grundbetrag gewährt werden (Grundförderung).

Für die Durchführung der Exkursion kann ein Grundbetrag gewährt werden (Grundförderung). 1. Präambel Mit dieser Förderungsmaßnahme soll die vertiefte Auseinandersetzung mit der europäischen Integration im Unterricht über die in den Lehrplänen der Schulen vorgesehenen Grundlagen hinaus angeregt

Mehr

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Damen und Herren! AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNG Abteilung 6 An alle Schulerhaltergemeinden und Erhalter von Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht Bildung und Gesellschaft Referat Pflichtschulen Bearbeiterin:

Mehr

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland

Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland BURGENLAND.at Wirtschaftsförderung des Landes Burgenland Aktionsrichtlinie 1 Privatzimmer-Förderungsaktion Burgenland (de minimis-beihilfe) 1. Zielsetzung der Aktionsrichtlinie Ziel der Privatzimmer-Förderungsaktion

Mehr

Richtlinien zur EPU-Förderung Förderung der 1. Anstellung bei einem Ein-Personen-Unternehmen

Richtlinien zur EPU-Förderung Förderung der 1. Anstellung bei einem Ein-Personen-Unternehmen Richtlinien zur EPU-Förderung Förderung der 1. Anstellung bei einem Ein-Personen-Unternehmen 1 Zielsetzung Ziel der Förderung ist es, einen Anreiz zu schaffen, um eine erste Hürde für das Wachsen des Unternehmens,

Mehr

R i c h t l i n i e n. für die Förderung von Innovationsprojekten im Rahmen der Programmlinie. InnovationsassistentInnen und beraterinnen für KMU

R i c h t l i n i e n. für die Förderung von Innovationsprojekten im Rahmen der Programmlinie. InnovationsassistentInnen und beraterinnen für KMU Wi-2012-47435/41-Gri/Ti 23.6.2014 R i c h t l i n i e n für die Förderung von Innovationsprojekten im Rahmen der Programmlinie InnovationsassistentInnen und beraterinnen für KMU für den Zeitraum 01.07.2014

Mehr

Waidhofen an der Thaya, am A N S U C H E N

Waidhofen an der Thaya, am A N S U C H E N An die Stadtgemeinde Waidhofen an der Thaya Waidhofen an der Thaya, am (In zweifacher Ausfertigung einreichen) A N S U C H E N um Bewilligung einer Förderung nach den Richtlinien der Stadtgemeinde Waidhofen

Mehr

Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom )

Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom ) An die Stadtgemeinde Leibnitz Hauptplatz 24 8430 Leibnitz Ansuchen um Wirtschaftsförderung der Stadtgemeinde Leibnitz (GR-Beschluss vom 20.11.2012) 2. Bereich: Investitionsbezogener Arbeitsplatzbonus (Förderung

Mehr

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer*

Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Erklärung über gewährte De-minimis- Förderungen und Angaben betreffend die Einstufung als Kleinstunternehmer* Name, bzw. Firmenbezeichnung: Betriebsnummer, ev. Firmenbuch-Nr.: Anschrift: Angaben zur Einstufung

Mehr

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e zur Förderung der Verarbeitung, Vermarktung und Markterschließung in Niederösterreich beschlossen

Mehr

Ergänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung

Ergänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung Ergänzende Richtlinien über Förderungen im Bereich der Dorferneuerung Abschnitt I Förderung gemeindeübergreifender Maßnahmen im Bereich Mobilität und Verkehr für Pilotprojekte 1 Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Tourismusoffensive 2015-2016

Tourismusoffensive 2015-2016 Wirtschaft Tourismus Gemeinden Tourismusoffensive 2015-2016 Richtlinie Projekte zur nachhaltigen Qualitätsverbesserung Stand 1. April 2015 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts-

Mehr

Richtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten

Richtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten Richtlinien des Kärntner Regionalfonds für die Förderung von Maßnahmen der regionalen Verkehrsinfrastruktur im Land Kärnten 1 Allgemeines (1) Mit Landesgesetz vom 16. Dezember 2004 LGBl. Nr. 8/2005 wurde

Mehr

FA10A Entwurf III Stand

FA10A Entwurf III Stand FA10A Entwurf III Stand 06.07.2009 Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom über die Förderung der Vatertierhaltung und der künstlichen Besamung in der Tierzucht (Tierzuchtförderungsverordnung

Mehr

Richtlinien für eine betriebliche Umweltförderung

Richtlinien für eine betriebliche Umweltförderung Richtlinien für eine betriebliche Umweltförderung 1. Förderungsziel: Ziel der Aktion ist es, Unternehmen in NÖ bei der Durchführung von Umweltschutzinvestitionen finanziell zu unterstützen. Die im Rahmen

Mehr

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim

Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim Antrag auf Bezuschussung einer Maßnahme aus dem 5-Punkte Programm zur Förderung des Mittelstandes im Landkreis Grafschaft Bentheim An den Landkreis Grafschaft Bentheim Wirtschaftsförderung van-delden-str.

Mehr

Betriebsneugründungs- und Übernahme-Förderungsaktion

Betriebsneugründungs- und Übernahme-Förderungsaktion Wirtschaft, Tourismus, Gemeinden Betriebsneugründungs- und Übernahme-Förderungsaktion Richtlinie Stand 1. Juli 2015 Abteilung 1 Wirtschaft, Tourismus und Gemeinden Referat 1/02 Wirtschafts- und Forschungsförderung

Mehr

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERUNGEN DURCH DAS BUNDESKANZLERAMT. STAND: Oktober 2014

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERUNGEN DURCH DAS BUNDESKANZLERAMT. STAND: Oktober 2014 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG VON FÖRDERUNGEN DURCH DAS BUNDESKANZLERAMT STAND: Oktober 2014 Bei den in diesen Bedingungen verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Patententwicklungsprogramm De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel

Mehr

Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark

Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark Beilage zu GZ.: FA17A01-14/2009-190 Richtlinie für die Direktförderung des Landes Steiermark o beim Ankauf von neuen elektrisch betriebenen PKW o beim Ankauf von neuen elektrisch betriebenen einspurigen

Mehr

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol

Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Tirol Tiroler Internationalisierungsförderung De-minimis-Beihilfe lt. Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der

Mehr

Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte. und Jungunternehmern. Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014

Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte. und Jungunternehmern. Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014 Zuschüsse für Gründungs- und Nachfolgeprojekte von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern Programmdokument gemäß Punkt 2.3. der aws-zuschussrichtlinie 2014 vom 01. Juli 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Ziele

Mehr

Tiroler Beratungsförderung

Tiroler Beratungsförderung Tiroler Beratungsförderung Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Ziel der Tiroler Beratungsförderung ist es, durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen, die Tiroler Wirtschaft in ihrer

Mehr

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung

A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung A N T R A G Wirtschaftsstrukturförderung Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber: Name des Unternehmens:

Mehr

ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl:IIB Bregenz, am 1. August 2015

ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl:IIB Bregenz, am 1. August 2015 ABTEILUNG WISSENSCHAFT UND WEITERBILDUNG Zahl:IIB-20.01 Bregenz, am 1. August 2015 Titel: Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung über die Basisförderung für öffentliche Bibliotheken und Ludotheken

Mehr

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITEN, PROJEKTEN UND INSTITUTIONEN 1 Gegenstand der wissenschaftlichen Förderungen 1) Diplomarbeiten Förderungswürdig sind Diplomarbeiten, die an Universitäten,

Mehr

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WINTERBAUOFFENSIVE 2017 DES LANDES STEIERMARK beschlossen durch die Stmk. Landesregierung am

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WINTERBAUOFFENSIVE 2017 DES LANDES STEIERMARK beschlossen durch die Stmk. Landesregierung am Förderungsrichtlinien des Landes Steiermark für die Winterbauoffensive 2017 Seite 1 Zielsetzungen FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WINTERBAUOFFENSIVE 2017 DES LANDES STEIERMARK beschlossen durch die Stmk. Landesregierung

Mehr

Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach

Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Köflach hat in seiner Sitzung am 12.12.2016 beschlossen: Subventionsrichtlinien für Vereine der Stadtgemeinde Köflach 1. Geltungsbereich (1) Diese Richtlinien gelten für

Mehr

Richtlinie der Stadt Villach zur StartUp-Förderung

Richtlinie der Stadt Villach zur StartUp-Förderung Wirtschaftsförderung und Betriebsansiedelung 9500 Villach, Rathaus www.villach.at T 04242 / 205-5202 F 04242 / 205-2299 E wirtschaft@villach.at Richtlinie der Stadt Villach zur StartUp-Förderung 1. Zielsetzung:

Mehr

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON GEMEIN- DEBERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONAL- PROGRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 3 FÖRDERVORAUSSETZUNGEN, FÖRDER- VERGABE

RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON GEMEIN- DEBERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONAL- PROGRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 3 FÖRDERVORAUSSETZUNGEN, FÖRDER- VERGABE RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON GEMEIN- DEBERATUNGEN IM RAHMEN DES REGIONAL- PROGRAMMS ÖKOFIT KÄRNTEN 1 FÖRDERUNGSZIEL Ziel des Regionalprogrammes ökofit Kärnten ist es, der Kärntner Wirtschaft sowie den

Mehr

Infoblatt für Förderungswerber (LE Achse 4: Leader)

Infoblatt für Förderungswerber (LE Achse 4: Leader) Infoblatt für Förderungswerber (LE 2007 2013 Achse 4: Leader) (Stand Juni 2011) Sehr geehrte(r) FörderungswerberIn! Die nachstehenden Informationen stellen eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dar,

Mehr

Anhang 1 zu Teil B Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Hinweise für die Bewilligung von De-minimis -Beihilfen Eine De-minimis -Beihilfe ist nach der Verordnung (EU) 1407/2013 der Kommission vom

Mehr

FÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12.

FÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12. FÜR DIE WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG DER MARKTGEMEINDE NIKLASDORF (idf. des Gemeinderatsbeschlusses vom 24. 11. 2005 mit Wirksamkeit ab 01. 12. 2005) 1. Förderungsziele: 1.1 Im Rahmen dieser Richtlinien soll die

Mehr

Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen

Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland. I. Angaben zum Förderungsansuchen An das Amt der Burgenländischen Landesregierung Abteilung 6 Referat Familie und Konsumentenschutz 7000 Eisenstadt Eingangsstempel Förderansuchen Ferienbetreuung im Burgenland I. Angaben zum Förderungsansuchen

Mehr

A N T R A G Impuls 3 Umweltberatungen für Kleine und Mittlere Unternehmen

A N T R A G Impuls 3 Umweltberatungen für Kleine und Mittlere Unternehmen A N T R A G Impuls 3 Umweltberatungen für Kleine und Mittlere Unternehmen Amt der Vorarlberger Landesregierung Abteilung VIa Allgemeine Wirtschaftsangelegenheiten 6901 Bregenz 1. Förderungswerberin/Förderungswerber:

Mehr

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand

Checkliste Antragstellung. Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von. Energieberatungen im Mittelstand Checkliste Antragstellung Energieberatungen im Mittelstand Checkliste für Anträge nach der Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand Ablauf des Förderverfahrens Energieberatungen

Mehr

Antrag auf Förderung aus dem Sonderprogramm Dorf-/Stadt- Innenentwicklung

Antrag auf Förderung aus dem Sonderprogramm Dorf-/Stadt- Innenentwicklung Eingangsvermerk der Wirtschaftsförderungsgesellschaft am Mittelrhein mbh An die WFG am Mittelrhein mbh Bahnhofstr. 9 56068 Koblenz Antragssteller Ansprechpartner: Straße, Nr.: PLZ, Wohnort: Telefon-Nr.:

Mehr

Förderrichtlinien für Elektrotransporträder

Förderrichtlinien für Elektrotransporträder Förderrichtlinien für Elektrotransporträder 1. Zielsetzung Mit der Förderung von Elektrotransporträdern soll der Ankauf und der Einsatz von Elektrotransporträdern für den Bereich der Stadtgemeinde Lienz

Mehr

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG

FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG FÖRDERUNGSRICHTLINIEN WASSERVERSORGUNG Richtlinien für die Durchführung der Förderungen von Maßnahmen der Wasserversorgung für das Bundesland Steiermark 1.) Zielsetzungen Ziel der Förderung von Maßnahmen

Mehr

Abwicklung Förderungen

Abwicklung Förderungen Abwicklung Förderungen Die Integrationsstelle Oberösterreich (istoö) unterstützt laufende Angebote und Projekte von Vereinen und Partner/-innen im Integrationsbereich in Form von finanziellen Förderungen.

Mehr

ANSUCHEN. im Rahmen des Aufrufes zur Einreichung von Projekten zum Thema Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandorten

ANSUCHEN. im Rahmen des Aufrufes zur Einreichung von Projekten zum Thema Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandorten ANSUCHEN im Rahmen des Aufrufes zur Einreichung von Projekten zum Thema Integration und Sicherung von Arbeitsplätzen und Betriebsstandorten um Gewährung von Bundesförderungsmittel für das Projekt 1. Daten

Mehr

RICHTLINIE INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE KÄRNTEN

RICHTLINIE INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE KÄRNTEN RICHTLINIE für eine INVESTITIONSZUWACHSPRÄMIE KÄRNTEN des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Finanzen in der Fassung vom 20. September

Mehr

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement

Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Umweltmanagement Planung, Technik und Umwelt Abt. Umweltmanagement Hauptstraße 1-5 Neues Rathaus A-4041 Linz Für Rückfragen: Tel: +43 (0)732/7070-3973 Fax: +43 (0)732/7070-543973

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden

Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden Richtlinie zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von MitarbeiterInnen in Qualifizierungsverbünden 1. Allgemeines Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung stellen die wesentlichen Grundpfeiler

Mehr

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen

Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Richtlinie zur Förderung der Kompetenzentwicklung in Unternehmen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Vom 8. Dezember 2008 V 440 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Mehr

Energietechnologieprogramm (ETP)

Energietechnologieprogramm (ETP) 04.12.2014 R i c h t l i n i e n d e s L a n d e s O b e r ö s t e r r e i c h Energietechnologieprogramm (ETP) Zeitraum 01.01.2015 31.12.2020 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Zielsetzung 3 2. Förderungsgegenstand

Mehr

kwf-ausschreibung»mein Pop-up-Store«

kwf-ausschreibung»mein Pop-up-Store« kwf-ausschreibung»mein Pop-up-Store«im Rahmen des kwf-programms»regionale Impulsförderung«beziehungsweise nach den Bestimmungen des 5 K-WFG 1. Wie lautet die Zielsetzung? Zielsetzung dieser kwf-ausschreibung

Mehr

ALLGEMEINE RICHTLINIE FÜR FÖRDERUNGEN DES LANDES NIEDERÖSTERREICH

ALLGEMEINE RICHTLINIE FÜR FÖRDERUNGEN DES LANDES NIEDERÖSTERREICH 1 ALLGEMEINE RICHTLINIE FÜR FÖRDERUNGEN DES LANDES NIEDERÖSTERREICH 1. ANWENDUNGSBEREICH 1.1. Bei der Vergabe und Abwicklung von Förderungen ist die nachstehende, von der NÖ Landesregierung beschlossene

Mehr

Allgemeine Förderungsbedingungen für Förderungsverträge auf der Grundlage der FTI-Richtlinien (Themen, Struktur, Humanressourcen) 0.

Allgemeine Förderungsbedingungen für Förderungsverträge auf der Grundlage der FTI-Richtlinien (Themen, Struktur, Humanressourcen) 0. Allgemeine Förderungsbedingungen für Förderungsverträge auf der Grundlage der FTI-Richtlinien (Themen, Struktur, Humanressourcen) 0. Einleitung 0.1 Diese Allgemeinen Förderungsbedingungen ("AFB") gelten

Mehr

Förderungsrichtlinien 2016 des Landes Oberösterreich für Einzelanlagen - Abwasserentsorgung

Förderungsrichtlinien 2016 des Landes Oberösterreich für Einzelanlagen - Abwasserentsorgung Förderungsrichtlinien 2016 des Landes Oberösterreich für Einzelanlagen - Abwasserentsorgung 1 Allgemeines (1) Das Land Oberösterreich kann an Errichter von Abwasserentsorgungsanlagen für Einzelanlagen

Mehr

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek

Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek Richtlinie über Freiwillige Leistungen der Stadt Schwarzenbek 417 Präambel Gemeinnützige Vereine leisten einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines lebendigen Gemeinwesens, in dem sich die vielfältigen

Mehr

Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch - Richtlinie

Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch. Fachabteilung Energie und Wohnbau. Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch - Richtlinie Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch Fachabteilung Energie und Wohnbau Förderung Heizungsoptimierung- Pumpentausch - Richtlinie Stand 01.01.2017 FÖRDERUNG HEIZUNGSOPTIMIERUNG-PUMPENTAUSCH - RICHTLINIE

Mehr

NÖ Wasserwirtschaftsfonds Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer

NÖ Wasserwirtschaftsfonds Förderungsrichtlinien Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer NÖ Wasserwirtschaftsfonds Förderungsrichtlinien 2017 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer Förderungsrichtlinien 2017 Gewässerökologie für Wettbewerbsteilnehmer Auf Grundlage der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung

Mehr

Antrag auf Förderung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten

Antrag auf Förderung einer Innovationsassistentin bzw. eines Innovationsassistenten Projektträger Jülich Geschäftsbereich TRI Forschungszentrum Jülich GmbH 52425 Jülich Folgende Anlagen sind beizufügen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug Falls schon

Mehr

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732

Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie

Mehr

Richtlinie zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung

Richtlinie zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung Inhalt Richtlinie zur Unterstützung von älteren Menschen und Menschen mit Behinderung o Klimafreundliche Mobilität Geltungszeitraum für Einreichungen vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 1. Zielsetzung... 2 2.

Mehr

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten NÖ Landesregierung Abteilung Landwirtschaftsförderung (LF3), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten R i c h t l i n i e für die Gewährung eines Zuschusses des Landes Niederösterreich zu Leistungen im Rahmen

Mehr

Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinstund Kleinschigebieten

Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinstund Kleinschigebieten Verbesserung von Infrastrukturangeboten in Kleinstund Kleinschigebieten Förderungsrichtlinie 1. Zielsetzung Im Rahmen dieser Förderungsaktion werden unter Beachtung der Seilbahngrundsätze des Landes Tirol

Mehr

Richtlinien NEU 2016

Richtlinien NEU 2016 Richtlinien NEU 2016 Überblick Ziel der neuen Richtlinien Zeitplan Richtlinie 2016 Neuerungen Änderungen konkret Ziel der neuen Richtlinien Adaption gemäß FISA-Zielen und budgetären Rahmenbedingungen Planungssicherheit

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Aktuelles aus der aws. WK Niederösterreich Kurt Leutgeb

Aktuelles aus der aws. WK Niederösterreich Kurt Leutgeb Aktuelles aus der aws WK Niederösterreich 26.1.2017 Kurt Leutgeb Neuerungen 2017 - Neue Start-up Förderungen - Stärkung aws Garantien - Ausweitung ERP-Kredite - Neue Zuschüsse für KMU Investitionszuwachsprämie

Mehr

Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen

Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Organisationen durch die Gemeinde St. Georgen/Gusen I. GRUNDSÄTZE DER FÖRDERUNGSRICHTLINIEN Die sportlichen, kulturellen, sozialen, staatspolitischen, gesellschaftspolitischen

Mehr

Richtlinien für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung

Richtlinien für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung Stadtgemeinde Traismauer Wiener Straße 8, 3133 Traismauer E-Mail: stadtgemeinde@traismauer.at Telefon: 02783/8651 Telefax: 02783/8651/30 www.traismauer.at Richtlinien für die Gewährung einer Wirtschaftsförderung

Mehr

Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze

Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Europäische Union Europäischer Sozialfonds Ziel 2 Merkblatt zum Förderprogramm für zusätzliche Ausbildungsplätze aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Ziel 2

Mehr

zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen

zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der Kurzzeitpflege für pflegebedürftige Personen Abteilung Soziales Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 20.Dezember 2011 1. Förderungszweck und anpruchsberechtigter

Mehr

A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *)

A N S U C H E N. für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung an Gebäuden *) Beilage 4 An die Name der Gemeinde Adresse A N S U C H E N um Zuerkennung eines Zuschusses für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und Zusatzheizung*) für den Einbau einer Biomasseheizung oder Fernwärmeanschluss*)

Mehr

Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Antrag auf einen Innovationsgutschein B InnovationsAllianz c/o Transferagentur der FH Münster Hüfferstraße 27 48149 Münster Anlagen: De-Minimis-Erklärung 1 Kopie Gewerbeanmeldung/ Handelsregisterauszug Antrag auf einen Innovationsgutschein B

Mehr

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderungen im Bereich des Tierschutzes (Tierschutzförderungsrichtlinie)

Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderungen im Bereich des Tierschutzes (Tierschutzförderungsrichtlinie) Anlage 1 Richtlinie der Vorarlberger Landesregierung für die Gewährung von Förderungen im Bereich des Tierschutzes (Tierschutzförderungsrichtlinie) 1 Allgemeines (1) Das Land Vorarlberg gewährt als Träger

Mehr

Antrag um die Gewährung der Förderung einer urbanen Begrünung Gemeinschaftsgärten (Stand GR ) 1. Personenangaben

Antrag um die Gewährung der Förderung einer urbanen Begrünung Gemeinschaftsgärten (Stand GR ) 1. Personenangaben Antrag um die Gewährung der Förderung einer urbanen Begrünung Gemeinschaftsgärten (Stand GR 17.11.2016) Umweltamt Referat für Energie und Klima Schmiedgasse 26/IV 8011 Graz Tel.: +43 316 872 4302 : 4309

Mehr